TÜV Rheinland Akademie GmbH Tillystraße Nürnberg am 22. Januar 2018 bis 25. Januar :00-17:00 Uhr

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1 Veranstaltungen in Kooperation mit Schulung: IT - Security - Beauftragter (m/w) (TÜV) TÜV Rheinland Akademie GmbH Tillystraße Nürnberg am 22. Januar 2018 bis 25. Januar :00-17:00 Uhr Modul 1 der Weiterbildung zum IT-Security-Manager (TÜV) und IT-Security-Auditor In der heutigen Geschäftswelt spielt die Informationsverarbeitung eine zentrale Rolle und ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen und Behörden. Grundlage dafür ist ein sicherer und zuverlässiger IT-Betrieb. Die Umsetzung eines unternehmensweiten IT-Sicherheitssystems unter der Verantwortung eines IT-Security- Beauftragten stellt die Einhaltung eines auf die Unternehmensbedürfnisse bezogenen IT-Schutzniveaus sicher. Dies ermöglicht zeitnah und angemessen auf die sich stetig ändernden Gefährdungen des IT-Betriebs zu reagieren. Dieses Seminar ist das erste Modul unserer dreimoduligen IT-Security-Weiterbildung - Modul 2: IT-Security-Manager (TÜV) (Veranst.-Nr ); Modul 3: IT-Security-Auditor (TÜV) (Veranst.-Nr ). Ihr Nutzen: Sie kennen die wesentlichen Aspekte und Anforderungen der IT-Sicherheit. Sie wissen die relevanten Standards nach ISO/IEC und des IT-Grundschutzes nach BSI in der Praxis umzusetzen. Mit dem in der Wirtschaft anerkannten Zertifikat können Sie Ihr fundiertes Fachwissen zum professionellen Schutz Ihrer IT glaubhaft nachweisen. Zielgruppe & Referenten: IT-Leiter, verantwortliche Personen aus den Bereichen IT-Sicherheit, Informationstechnologie, Netz- und System administration, IT-Organisation, IT-Beratung, Revision und Risikomanagement.

2 IT - Security - Beauftragter (m/w) (TÜV) Programm der Schulung: 1. TAG Grundlagen der Informationssicherheit Technische IT-Security Anforderungsprofil und Aufgaben des IT-Security-Beauftragten im EVU Relevante Normen und Standards Organisation der IT-Security Bedeutung der IT-Security im heutigen Geschäftsumfeld Beteiligte und deren Rolle im IT-Security-Prozess Leitlinien, Richtlinien, Policies, Anweisungen IT-Kommunikations- und Berichtswege IT-Security-Aufbauorganisation Physikalische Sicherheit Infrastrukturelle Sicherheit Umgebungskontrolle Datenträger Backup und Archivierungen Alarmierung Netzwerk 2. TAG Informationssicherheitsstrategie und Informationsorganisation Access Management Zutrittskontrolle Perimeterschutz, Sicherheitszonen Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Authentisierung Zugriffskontrollmechanismen und -konzepte Revisionssicherheit Management von IT-Bedrohungen Data Leakage Prevention Schadstoffsoftware Organisation Netzwerksicherheit Technische Schutzmaßnahmen Cloud Remote-Zugriff Funknetze Hacking- und Penetration-Tests

3 IT-Security-Beauftragter (m/w) Programm der Schulung: 3. TAG IT-Sicherheitscheck nach der Top-Down-Methodik Workshop Access Management Risikoanalysen Etablierung einer Sicherheitsorganisation Überblick ISO/IEC 27001:2015 IT-Grundschutz nach BSI Abgrenzung der BSI-Standards zu ISO Grundlagen zum IT-Grundschutz Sicherheitskonzeption (BSI-Standard 100-2) Risikoanalyse (BSI-Standard 100-3) Realisierung der Sicherheitskonzeption Fortführung Workshop 4. TAG IT-Sicherheitskonzept und Umsetzung des ISMS Notfallmanagement nach BSI-Standard 100-4: Prozess und Durchführung Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen schaffen: Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen anhand konkreter Beispiele Zertifikatsprüfung Abschluss Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als "IT- Security-Beauftragter (TÜV)" bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform unter dem Prüfzeichen mit der ID Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.

4 IT-Security-Beauftragter (m/w) Anmeldung ANMATHO AG Winterhuder Weg Hamburg Per Fax: 040 / seminar@anmatho.de Veranstaltung: Seminar: IT-Security-Beauftragter (TÜV) Schulungspreis: 2.290,00 zzgl. MwSt ,10 inkl. 19% MwSt. Prüfung: Ort: 215,00 zzgl. MwSt. 255,85 inkl. 19% MwSt. TÜV Rheinland Akademie GmbH Tillystraße Nürnberg- Termin: 22. Januar 2018 bis 25. Januar 2018 Teilnehmeranschrift: Titel, Name, Vorname Firma Abteilung / Funktion Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon / Fax USt-IDNr. Weitere Teilnehmer Anmeldung als: Verbraucher (Privatkunde) Rechnungsanschrift: wie Teilnehmeranschrift Unternehmer (Geschäftskunde) Ich habe die allgemeinen Schulungsbedingungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu. Ich bin an weiteren Informationen zu Schulungen, Workshops und Foren der ANMATHO AG interessiert. Firma Ust.IdNr. Straße, Hausnummer Ort, Datum, Unterschrift PLZ, Ort

5 Allgemeine Schulungsbedingungen der ANMATHO AG Allgemeines Bei Teilnahme an unseren Schulungen gelten die folgenden Geschäftsbedingungen ausschließlich und auch dann, wenn uns anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Kunden bekannt sind. Abweichende Bedingungen der Teilnehmer können wir nur nach vorheriger Prüfung anerkennen. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgt sein. Anmeldungen Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, per Fax oder per erfolgen. Mit der Anmeldung werden unsere AGB anerkannt. Der Vertrag kommt erst mit dem Erhalt einer von uns ausgestellten und versandten Anmeldebestätigung zustande. Die Teilnehmerplätze in den Schulungen sind begrenzt. Absagen Absagen können aus wichtigen organisatorischen Gründen (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, krankheitsbedingter Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt etc.) bis zum Schulungsbeginn erfolgen. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung bzw. auf Erstattung eventueller Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten. Der Teilnehmer hat das Recht auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Schulungstermin bzw. auf Erstattung der bereits entrichteten Schulungsgebühren. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht. Für mittelbare Schäden wie Gewinnverlust oder die Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Im Falle einer vorzeitigen Termingarantie mit entsprechender Kennzeichnung im Internet gilt der Termin als fest vereinbart. Siehe auch: Stornierungen Datenschutz Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zum Zweck der technischen Administration der Webseiten und zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen, also in der Regel zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages oder zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Eine Weitergabe, Verkauf oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezgenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass bei Prüfungs- oder Schulungsanmeldungen Ihre Anschrift und Bestelldaten an ein Schulungsunternehmen weiterzugeben sind, welches die Schulung durchführt oder bei der Anmeldung zu Konferenzen Ihre Daten unserem Partner für die Eventorganisation weitergegeben werden. Eine Übermittlung an Behörden oder staatliche Institutionen mit Auskunftsberechtigung erfolgt nur, falls diese einer gesetzlichen Auskunftspflicht unterliegt oder richterlich entschieden wird. In diesen Fällen beschränkt sich die Weitergabe grundsätzlich auf das minimal erforderliche Ausmaß. Gebühren Die aktuellen Seminargebühren sind dem Schulungskalender oder der Website zu entnehmen. Alle Preise gelten zusätzlich der jeweils gültigen amtlichen Umsatzsteuer. Haftung Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Bei Absage von Schulungen haften wir nicht für Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall. Für Schulungen in Namen Dritter, bei denen wir lediglich Anmeldung und Rechnungsstellung durchführen, haften wir nicht. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens bzw. der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz. Leistungsumfang Der Leistungsumfang der gebuchten Schulungsteilnahme ist abhängig von den auf der Website bzw. in der Anmeldebestätigung angegebenen n. Vom Teilnehmer gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht erstattbar. Nebenkosten, wie z. B. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht Bestandteil des Seminars und damit auch in den Seminargebühren nicht enthalten. Rabatte Ermäßigungen auf Schulungsbesuche sind stets schriftlich zu vereinbaren und gelten entsprechend der einzelnen Absprachen. Sie sind typischerweise begrenzt auf die vereinbarte Schulungsteilnahme. Gewährte Rabatte führen nicht zu einem grundsätzlichen Rabattanspruch. Stornierungen Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann grundsätzlich nur gegen Zahlung von Stornierungsgebühren storniert werden. Die Stornierungsgebühren entfallen bei schriftlicher Abmeldung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn. Ab dem 13. Tag vor Schulungsbeginn werden Stornierungskosten in Höhe von 100% fällig. Für vereinbarte Rabatte können abweichende Stornierungsfristen vereinbart werden, die in diesem Fall die allgemeinen Stornierungsbedingungen ersetzen. Wenn ein Teilnehmer (z. B. durch Krankheit) nicht teilnehmen kann, darf er einen Ersatzteilnehmer benennen, auf den der Seminarplatz kostenfrei umgebucht wird. Siehe auch: Absagen Urheberschutz Schulungsunterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung reproduziert, elektronisch verarbeitet oder anderweitig vervielfältigt und zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die eingesetzte Software darf nicht kopiert werden. Von Teilnehmern mitgebrachte Software darf nicht auf unsere Rechner installiert werden. Zahlungen Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage vor Schulungsbeginn fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 2% des Rechnungsbetrages geltend gemacht. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Ist die Zahlung bis zum Schulungsbeginn nicht eingegangen, können wir eine Schulungsteilnahme verweigern. Sonstiges Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien möglichst nahe kommen.

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