Landesverband donum vitae NRW e.v.

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1 Jahresbericht 2016 Landesverband donum vitae NRW e.v.

2 Vorwort Inhalt Seite Liebe Leserinnen und Leser des Jahresberichts, Vorwort Beiträge der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Aktivitäten Landesvorstand/ Team Statistik Beratung Beratung nach 5/6. 22 Beratung nach Beratung bei Pränataldiagnostik Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Prävention Presse Beratungsstellen Impressum dass Menschen den Weg zu einer Beratungsstelle von donum vitae finden, hat viele Gründe - oft ganz pragmatische. So geschieht dies sicherlich oft durch Mundpropaganda - Frauen tauschen sich über ihre eigenen Erfahrungen mit der Beratung aus und dadurch kommen weitere Klientinnen zu uns. Immer häufiger, so melden es unsere Beraterinnen hier in NRW zurück, suchen Klientinnen und Klienten, nicht zuletzt im Internet, gezielt nach einer für sie ansprechenden Beratungsstelle. Dann entscheiden sie Ursula Heinen-Esser Vorsitzende sich für donum vitae, weil sie das Gefühl haben, hier mit ihren Anliegen gut aufgehoben zu sein. Sicher stellt auch die Ressourcenorientierung der Beratung für sie eine große Hilfe dar. Nicht zuletzt bedeutet die Möglichkeit der Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind eine große Unterstützung für Schwangere. Die Grundsätze unserer Beratung - Ergebnisoffenheit, Zielorientierung und die dreifache Anwaltschaft für Frau/Mutter, Mann/Vater und Kind - ermöglichen, dass jede Klientin und jeder Klient in einem umfassenden Sinn beraten wird und ein für sie/ihn tragfähiger und gangbarer Weg gefunden wird. Dies trifft auf alle unsere Beratungsfelder zu - angefangen von der Schwangerschaftskonfliktberatung über die allgemeine Schwangerenberatung, Beratung bei Pränataldiagnostik oder unerfülltem Kinderwunsch, Beratung zum Thema Vertrauliche Geburt - bis hin zu den nach wie vor aktuellen Herausforderungen im Kontext der Beratung Geflüchteter. Außerdem ist donum vitae in NRW bei den Angeboten der Frühen Hilfen gut vernetzt und seit Jahren ein viel gefragter und kompetenter Ansprechpartner bei der sexualpädagogischen Prävention. Der vorliegende Jahresbericht gibt Ihnen einen Einblick in die geleistete Arbeit auf Landesebene und in den Beratungsstellen. Mir bleibt, allen zu danken, die sich vor Ort und auf der Landesebene für unseren Verband engagieren. Ein besonderer Dank gilt zudem allen Spenderinnen und Spendern und dem NRW-Familienministerium. Ich wünsche Ihnen eine anregende und interessante Lektüre. Ursula Heinen-Esser Landesvorsitzende 1

3 Beiträge der Landesgeschäftsstelle Der beste Weg auf die Welt - Kaiserschnitt oder natürliche Geburt? Auch wenn die Begleitung von schwangeren Flüchtlingsfrauen und Ihren Familien in 2016 Thema Nr. 1 in der Vielfallt unserer Herausforderungen war, ist uns die Entwicklung des Umgangs mit dem Kaiserschnitt in der geburtshilflichen Praxis in den vergangenen Jahren ein Not wendendes Anliegen geworden. In Deutschland wird inzwischen jedes dritte Kind per Kaiserschnitt geholt - warum? Die Kaiserschnittquote hat sich in Deutschland in den letzten 10 Jahren verdreifacht. Durch den Diskurs auf der Fachtagung Handlungsbedarf Kaiserschnitt im April 2016 wurde durch die Referenten Petra Otto (Redakteurin), Colette Mergeay (Psychotherapeutin), Prof. Frank Louwen (Gynäkologe), Prof. Anke Rhode (Psychiaterin) und Dr. Patricia van de Vondel (Gynäkologin) der Trend dieser Statistik in vollem Umfang bestätigt. Es existiert keine Evidenz, dass eine Sectiorate von mehr als 10% das Outcome von Mutter und/oder Kind verbessert! Mittlerweile werden immer mehr Gründe für die Notwendigkeit eines Kaiserschnittes neben den Wunschkaiserschnitten aus Angst um die Gesundheit des Kindes, vor Schmerzen und Beckenbodenveränderungen benannt. Absolute Indikationen sind unstrittig z.b. Querlage, absolutes Missverhältnis, drohende Uterusruptur etc., diese Indikationen machen weniger als 10% aller Sectiones aus! Krankenhäuser stellen zu wenige Hebammen ein, gleichzeitig sind diese nach wie vor die besten Garanten für eine komplikationsfreie Geburt. Jedes Krankenhaus macht die Erfahrung, dass natürliche Geburten oft mehr kosten als sie einbringen. Was für die Mediziner sicher ist, ist für Mutter und Kind bei weitem nicht immer das Beste. Manche Ärzte bringen das Handwerk der natürlichen Geburt nicht mehr mit. Ihnen fehlt vor dem Hintergrund der vielen Kaiserschnitte die praktische Erfahrung. Frau Dr. van der Vondel berichtet: Ärzten ist es erlaubt, aus Unerfahrenheit, juristischen und organisatorischen Gründen einen Kaiserschnitt vorzunehmen. Schauen wir uns die Folgen für Mutter und Kind an, so verlieren auf diesem Wege die Frauen vielfach das Körpergefühl, selber ein Kind zur Welt bringen zu können. Sie erleben die Geburt weniger als natürlichen Vorgang, sondern eher als eine Prüfung. Sie sprechen von Entmündigung, Ohnmacht und einem Gefühl des Ausgeliefert-Sein. Bei der Aufklärung über den Kaiserschnitt wird vielfach verschwiegen, dass dieser auch psychische Folgen mit sich bringen und die Bindung zum Kind beeinträchtigt werden kann. Posttraumatische Belastungsstörungen können nach einer akuten Belastungsreaktion, ausgelöst durch einen Kaiserschnitt, auftreten. Damit einher geht eine Selbstwertproblematik, die wiederum häufig Einfluss nimmt auf die Beziehung zwischen Mutter und Kind und auf eine weitere Schwangerschaft. Bernadette Rüggeberg Geschäftsführerin Zu wenig Hebammen Die natürliche Geburt wird zur Prüfung 2

4 Beiträge der Landesgeschäftsstelle Anpassungsschwierigkeiten des Kindes Kinderärzte sprechen von Anpassungsschwierigkeiten, die die Säuglinge eher nach einem Kaiserschnitt aufzeigen. Die intensiv medizinischen Behandlungen der Säuglinge liegen nach einem Kaiserschnitt deutlich höher als nach einer natürlichen Geburt, es kann nachweislich u.a. vermehrt zu Asthma, Allergien und Diabetes kommen. Für das Kind ist die natürliche Geburt in den weitaus meisten Fällen der gesündeste Weg. Das Risiko für weitere Schwangerschaften und Geburten nach einem Kaiserschnitt steigt ebenfalls. Lösungen könnten eine Verbesserung der Ausbildung der Gynäkologen, ein besserer Hebammenschlüssel sowie Studien über Geburtsverläufe und Leitlinien sein. Weitere Wege zur natürlichen Geburt Adäquate Aufklärung der Schwangeren sicherstellen; Ängste abbauen Rolle der Hebammen stärken Zentralisierung der Geburtshilfe Spezialisierung einzelner Abteilungen Forensischer Druck senken Attraktivere Organisation geburtshilflicher Abteilungen So ist die Geburt in vielen Fällen zu einem medizinischen Akt geworden, der weit entfernt ist von einem naturgegebenen Vorgang, in dem die Mutter aktiv die Geburt mitgestaltet und sich so als Tor zum Leben des Kindes erfährt. Schwangerschaftskonfliktberatung und die Grundhaltungen Ergebnisoffenheit und Zielorientierung in der Beratung Eine ethische Standortbestimmung Die Schwangerschaftskonfliktberatung (SKB) trägt ihn schon im Namen den Konflikt, um den es geht: Von einem Konflikt (von lateinisch confligere, zusammentreffen, kämpfen ; conflictum) spricht man, wenn Interessen, Zielsetzungen oder Wertvorstellungen von Personen, gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen oder Staaten miteinander unvereinbar sind oder unvereinbar erscheinen. ( wiki/konflikt, Zugriff am ) Matthias Heidrich M.A. Angewandte Ethik / Dipl.-Theologe, Referent Ohne die Würde des ungeborenen Kindes gäbe es keinen Konflikt 3 Ein Konflikt entsteht da, wo zwei ebenbürtige Parteien miteinander streiten. Im Fall der SKB sind dies die Frau und das ungeborene Leben. Gerade wenn wir von einem Konflikt reden, machen wir deutlich, dass es die Würde des geborenen und des ungeborenen Lebens gibt - gäbe es diese Würde auf einer Seite nicht, wäre es auch kein Konflikt. Diesen Schwangerschaftskonflikt kann man auch nicht einfach auflösen, jede Vereinseitigung macht es sich zu leicht. Weder ist es vertretbar, den Schwangerschaftsabbruch mit einem gesetzlichen Totalverbot zu belegen (Verbote allein verhindern Schwangerschaftsabbrüche nicht. Bsp.: Deutscher Ärztetag In dieser Zeit geht man von bis Abbrüchen pro Jahr in Deutschland aus, obwohl der Schwangerschaftsabbruch völlig verboten war) oder Frauen, die einen Abbruch durchführen lassen, zu verurteilen oder zu bevormunden, noch die

5 Beiträge der Landesgeschäftsstelle Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens, auf die die Gesetzgebung in Deutschland hinweist, einfach zu relativieren oder zu umgehen. Oder, um es mit ethischen Grundbegriffen zu formulieren: Die Prinzipien Autonomie (der Frau) und Fürsorge (für das ungeborenen Leben) stehen in einem konkurrierenden Verhältnis, das konflikthafte Dimensionen hat. Beide Autonomie und Fürsorge haben in ethischen Diskursen einen hohen Stellenwert. Die körperliche Untrennbarkeit von Frau und Embryo/Fetus ( Einheit in Zweiheit ) gibt es so nur im Feld der Schwangerschaft und macht das Thema Schwangerschaftskonflikt noch einmal komplizierter. Einen Zugang zum Umgang mit einem Schwangerschaftskonflikt bieten die in unserem Beratungskonzept grundlegten Begriffe Zielorientierung und Ergebnisoffenheit. Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt bedarf der Zielorientierung auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin. Das Erreichen dieses Ziels des Lebensschutzes steht im engen Zusammenhang mit der Ergebnisoffenheit der Beratung, denn grundlegende Voraussetzung der Beratung ist der Respekt vor der personalen Freiheit und Würde der Frau. Die Beraterin nimmt die Frau in ihrem individuellen Konflikt ernst. Sie spricht die Rat Suchende als verantwortlich Handelnde an. Fremdbestimmung, Druck und Manipulation sind nicht mit dem Wesen und dem Selbstverständnis von Beratung vereinbar. ( media/raw/dv_beratungskonzept_mai07.pdf, Zugriff ) Diese beiden zentralen Inhalte stehen in einem durchaus spannungsvollen Verhältnis zueinander, das nun zu betrachten ist. Zunächst: Beide Begriffe sind gleich ernst zu nehmen es ginge nicht an, einen stärker als den anderen zu gewichten, auch nicht, den einen zu bevorzugen und den anderen, quasi aus taktischen Gründen, aber weniger ernstgemeint, zu ergänzen, und erst recht nicht, einen der beiden Begriffe wegzulassen. Beide Begriffe finden sich in den gesetzlichen Bestimmungen zur SKB. Zur Zielorientierung heißt es in 219 StGB: Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann (vgl. Das Zitat geht weiter: Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. ) Bei genauer Lektüre ist förmlich spürbar, wie das Gesetz eine komplizierte Situation möglichst adäquat darzustellen bemüht ist: Die Bedeutung des Lebensschutzes für das Ungeborene wird zuerst benannt; ebenso ist dem Gesetzgeber wichtig, dass ein Abbruch nur ausnahmsweise möglich ist. Es wird aber ebenso klar ausgedrückt, dass der verantwortlichen und gründlich überlegten Entscheidung der Frau eine zentrale Bedeutung zukommt. Kurz und prägnant formuliert 5 Abs. 1 SchKG: Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. (vgl. Der Auftrag des Gesetzgebers ist also klar formuliert. Der Wert des ungeborenen Lebens, dem auch das auf christlicher Grundlage basierende Selbstverständnis von donum vitae eine zentrale Bedeutung beimisst, ist zu achten und muss in der Beratung eine gewichtige Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund ist es auch ethisch vertretbar, dass die Vorschrift, vor einem (möglichen) Schwangerschaftsabbruch eine verpflichtende Beratung aufzusuchen, die Autonomie der Frau an diesem Punkt einschränkt. Auf diesem Weg Zielorientierung und Ergebnisoffenheit Recht auf Leben 4

6 Beiträge der Landesgeschäftsstelle Beratung dient der Ermutigung Autonomie der Frau wird dem Prinzip der Fürsorge für das ungeborene Leben gegenüber dem Prinzip der Autonomie der Frau Rechnung getragen. Doch das bedeutet nun eben nicht, dass die Frau nicht autonom in ihrer Entscheidung wäre, denn die Verpflichtung bezieht sich nur auf die Teilnahme an einer Beratung und nicht auf die zu treffende Entscheidung. Hier kommt die ebenso zentrale Grundhaltung der Ergebnisoffenheit ins Spiel. Schon im oben zitierten, stark dem Lebensschutz verpflichteten 219 StGB ist an keiner Stelle von einem Druck auf die Frau oder gar einem Zwang gegen sie die Rede. Noch klarer und unzweideutig formuliert 5 SchKG: Die nach 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Ebenso wird einerseits erwartet, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägt. Andererseits wird betont: Der Beratungscharakter schließt aus, dass die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird. (vgl. Es liegt auf der Hand, dass die Autonomie der Frau, die sich in der ergebnisoffenen Gestaltung der Beratung ausdrückt, unbedingt zu achten ist. Zudem ist es eine klare Selbstverständlichkeit, dass das ungeborene Leben nicht ohne und erst recht nicht gegen die Frau geschützt werden kann. Deshalb muss eine Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffen sein, ebenso wie sie zielorientiert sein muss. Wer bis hierhin gelesen hat, wird sich jetzt vielleicht fragen, wieso die schwierige Gemengelage, die schon Züge eines Dilemmas annehmen kann, jetzt nicht aufgelöst ist. Antwort: Weil das letztlich nicht geht. In den widerstreitenden und sich ergänzenden Grundhaltungen spiegelt sich etwas von der Komplexität des Themas und der Lebenswirklichkeit. Vielleicht ist das schwer aushaltbar zumal in einer Gesellschaft, die sich manchmal nach schnellen, einfachen und eindeutigen Lösungen sehnt, weil vieles so kompliziert erscheint oder geworden ist. Und man gefällt dadurch sicherlich vielen Menschen nicht wer abwägt, wer versucht, differenziert darzustellen, hat es oft nicht leicht. Und dennoch: Fristenlösung einerseits oder gesetzliches Verbot andererseits sind keine Lösung. Der ausgereifteste Weg ist die Beratungsregelung, die es in Deutschland gibt. Nicht umsonst wurde jahrzehntelang um diesen Weg gerungen. Frau alleine trifft letzte Entscheidung Eine Schwangerschaftskonfliktberatung auf Basis dieser Regelung nimmt die Autonomie der Frau ernst und begegnet ihr wertschätzend. Und im Rahmen dieser Wertschätzung und Autonomieachtung kann dann der Blick auf das ungeborene Leben hin geweitet werden. Diese behutsame Blickweitung unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Frau ist verbindliche Verantwortung der Beraterin/ des Beraters; das Treffen der Entscheidung kommt allein der Frau zu, sie hat in dieser Konfliktsituation die sogenannte Handlungsmacht und sie ist die Entscheiderin. Einen besseren Weg, Ergebnisoffenheit und Zielorientierung zu vertreten, gibt es nicht. Jede einfachere Lösung wäre nur scheinbar einfacher, und nur um den Preis zu haben, entweder den Wert des ungeborenen Lebens zu verdunkeln oder die Autonomie des geborenen Lebens (=der Frau) nicht ernst zu nehmen. Und wie wird dies in der Praxis umgesetzt? Hier kommt dann der dritte Begriff 5

7 Beiträge der Landesgeschäftsstelle ins Spiel, die doppelte oder besser dreifache Anwaltschaft. Die beratende Person unterstützt die KlientInnen dabei, dass ungeborene Leben, die Frau und den Mann in den Blick zu nehmen. Die Formulierung dreifache Anwaltschaft unterstreicht, dass in der Beratung nicht in eine Einseitigkeit abgeglitten wird, sondern, quasi allparteilich, eine umfassende Berücksichtigung des Lebens möglich wird. Dabei ist die Beratung von dem Wissen darum geleitet, dass eine Frau/ein Mann/ ein Paar umso besser mit der getroffenen Entscheidung (egal wie sie ausfällt) leben kann, je umfassender und differenzierter die Beratung gewesen ist. Dabei geht es nie nur um sachliche Informationen, sondern immer auch darum, den Fokus auf die persönlichen Ressourcen der Frau/des Mannes/des Paares zu richten. Der Landesverband donum vitae NRW hat im Rahmen des Qualitätsmanagements in einer sogenannten Verfahrensanweisung die Grundzüge der Schwangerschaftskonfliktberatung festgehalten. Persönliche Ressourcen ein Lösungsweg Projekt Aufsuchende Beratung im Krankenhaus - Erste Schritte - Frühe Hilfen von Anfang an für Familien in prekären Lebenssituationen Schwangerenberatungsstellen erreichen Klientinnen und Klienten aller sozialen Schichten und aus den verschiedensten Lebenskontexten. Gerade in der besonders sensiblen Phase im Leben mit einem Neugeborenen brauchen Familien gute fachkundige Unterstützung. Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, gleichzeitig beginnt für die Eltern eine neue Zeit mit vielen komplexen Aufgaben, die Eltern an ihre Grenzen bringen kann. Und nicht selten eine Zerreißprobe für Beziehung und Partnerschaft ist. Alle Eltern wollen gute Eltern sein, doch manchmal ist dies leichter gesagt, als getan. Das Leben mit dem Kind wird innerhalb einiger Wochen in der Regel zur Selbstverständlichkeit, doch was tun, wenn sich alles anders entwickelt? Belastungen, wie finanzielle Sorgen, eine sehr junge Elternschaft, psychische Beeinträchtigung oder die falsche Interpretation von Bedürfnissen und Befindlichkeiten des Säuglings. In der Folge können sich so genannte frühe Regulationsstörungen und eine Störung der Eltern-Kind-Bindung entwickeln. In diesem Zusammenhang können Hilfsangebote in diesem Stadium sehr erfolgsversprechend sein. Es wird immer wieder deutlich, dass Eltern aus allen Schichten im Hinblick auf die Kindererziehung zunehmend verunsichert und/oder überfordert sind. Die Grenzen zwischen Normalität, Belastung und Entwicklungsgefährdung können fließend sein. Hier setzen die Frühen Hilfen an. Zentrales Anliegen der Frühen Hilfen ist, die Fachkräfte vor Ort, für mögliche Belastungen der Mütter, Väter oder Kinder zu sensibilisieren, den Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen zu ermöglichen und diese natürlich auch bereitzustellen. Hier geht es um alltagspraktische Unterstützung der Eltern, wie sie ihr Kind von Beginn an selbst angemessen versorgen und fördern können. Zum anderen geht es um die Förderung der elterlichen Beziehungskompetenz. D.h. um die Bedeutung einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind für eine gesunde Entwicklung des Kindes. Gerade in der besonders sensiblen Phase während der Schwangerschaft und im Leben mit einem Neugeborenen brauchen Familien gute fachkundige Unterstützung. Jutta Huppertz Referentin für Prävention und Frühe Hilfen Beziehungskompetenz der Eltern stärken Krankenhäuser und Geburtskliniken kommen als Zugangsweg zu (belasteten) Familien eine hohe Bedeutung zu. Denn 98% aller Kinder kommen in Krankenhäusern zur Welt. Das Krankenhaus ist der Ort, wo alle Frauen Hilfe erfahren und 6

8 Beiträge der Landesgeschäftsstelle Hilfe annehmen. Durch eine dreimonatige Projektunterstützung von Seiten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen (MFKJKS) konnte in der Projektlaufzeit ein Konzept zur gelingenden aufsuchenden Beratung von Schwangeren und jungen Müttern für Krankenhäuser und Geburtskliniken erarbeitet werden. Das Konzept wurde im Arbeitskreis Frühe Hilfen des Landesverbandes donum vitae NRW e.v. diskutiert und erweitert. Allen 39 Beratungsstellen von donum vitae NRW e.v. wurde das Konzept vorgestellt und so die Berater und Beraterinnen für die Umsetzung der Maßnahme qualifiziert. Elf Beratungsstellen von donum vitae NRW möchten das Konzept vor Ort in die Praxis umsetzen. Zur Umsetzung des Projektes müssen jetzt vor Ort mit den Krankenhäusern/Geburtskliniken Kontakte und Kooperationsvereinbarungen getroffen werden. Da durch Gespräche mit den Krankenhäusern, die hier dargestellten unterstützenden Maßnahmen, als Bedarf erkannt sind, dürfte einer Umsetzung auf Ortsebene nichts im Wege stehen. Aufsuchende Beratung im Krankenhaus Aufsuchende Beratung im Krankenhaus kann schnell und unkompliziert Frauen und Familien im Krankenhaus erreichen. Frauen sind dankbar für die vielen Informationen und Unterstützungsmaßnahmen, die ihnen geboten werden. Sei es Informationen zu finanziellen Fragen wie z. B. Kindergeld, Elterngeld, Unterstützungsmöglichkeiten von Alleinerziehenden oder jungen Familien in Ausbildung, Bestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz, Fragen zum Stillen, zur Beikost, Fragen zu Elternschaft und Partnerschaft. Kinder aus belasteten und hoch belasteten Familienkontexten profitieren deutlich stärker von sehr frühzeitiger, bisweilen vorgeburtlicher Unterstützung als Kinder, die in besseren Bedingungen aufwachsen. Und auch ihre Eltern profitieren: Denn haben Mütter und Väter gute Erfahrungen mit frühzeitiger Unterstützung gemacht, nehmen sie zukünftig schneller Hilfe in Anspruch. Projekt Zusatzförderung für Angebote für Flüchtlinge der Landesgeschäftsstelle donum vitae NRW e.v. Wir waren sehr froh, als der LVR uns ,00 Sachkosten bewilligte für die Realisierung eines Fonds für schwangere Flüchtlinge und Flüchtlinge mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren sowie für einen Verhütungsmittelfonds für Flüchtlinge. Das Projekt fand vom bis zum statt. Da dieser Zeitraum so kurz war, war es uns leider trotz aller Anstrengungen nicht möglich, den Gesamtbetrag zu verbrauchen. Insgesamt wurden 131 Anträge auf Leistungen für schwangere Flüchtlinge und Flüchtlinge mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren bewilligt und ein Gesamtbetrag von ,00 ausgezahlt. Vera Rabe Verwaltungsleitung Aufgrund der Existenz dieses Fonds konnten die Beratungsstellen von donum vitae NRW schwangere Flüchtlinge und Flüchtlinge mit kleinen Kindern finanziell unterstützen, ohne dass hierfür auf Mittel der Bundesstiftung für Mutter und Kind zurückgegriffen werden musste. Die Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind 7

9 Beiträge der Landesgeschäftsstelle reichen grundsätzlich nicht aus, um allen Frauen, die nach den Vergaberichtlinien der Bundesstiftung die Voraussetzungen dafür erfüllen, finanzielle Hilfe zu gewähren. Es war erst recht schwierig, in der Kürze der Zeit den Verhütungsmittelfonds zu realisieren, da er deutlich mehr Vorlaufzeit benötigt als der Fonds für schwangere Flüchtlinge und Flüchtlinge mit kleinen Kindern. Die Frauen mussten zunächst von dem Angebot erfahren. Dies geschah in der Regel durch ein Gespräch mit einer Beraterin. Als nächstes musste ein Gynäkologe aufgesucht werden, der die betroffene Frau untersuchte und ein passendes Verhütungsmittel empfahl sowie einen Kostenvoranschlag ausstellte. Danach suchten die Frauen wieder die Beratungsstelle auf und beantragten die Kostenübernahme. Dann musste noch genügend Zeit vorhanden sein, um das Verhütungsmittel, in der Regel eine Kupfer- oder Hormonspirale, vom Gynäkologen einsetzen zu lassen. Da Spiralen in der Regel nur zu Beginn des Zyklus eingesetzt werden, konnten mehrere Wochen vergehen, bis ein passender Termin stattfand. Viele interessierte Flüchtlinge mussten deshalb auf 2017 vertröstet werden, weil abzusehen war, dass das zum Teil mehrere Wochen in Anspruch nehmende Prozedere nicht bis zum abgewickelt sein konnte. Verhütungsmittelfond für Flüchtlinge Es wurden 9 Anträge bewilligt und insgesamt 2.823,12 ausbezahlt. Sowohl der Fonds für Verhütungsmittel für Flüchtlinge als auch der Fonds für schwangere Flüchtlinge und Flüchtlinge mit kleinen Kindern hatten eine Türöffnerfunktion und ermöglichten den BeraterInnen, auf die Flüchtlinge und die Einrichtungen für Flüchtlinge zuzugehen und das Angebot der beiden Fonds bekanntzumachen. Dadurch ergaben sich eine Vielzahl von Kontakten zu Flüchtlingen und haupt- und ehrenamtlichen Helfern von Flüchtlingen, die zu vielen weiteren Beratungsgesprächen führten und weit über das Angebot der beiden Fonds hinausgingen. Auch durch diesen Fonds mussten die in einigen Kommunen bestehenden Verhütungsmittelfonds, die in der Regel die Nachfrage nicht komplett bedienen können, nicht zusätzlich belastet werden. Wir danken allen BeraterInnen und Verwaltungskräften für ihren Einsatz und ihre Mühe, dieses Projekt mit uns in die Tat umzusetzen. 8

10 Qualitätssicherung Qualitätssicherung Mitgliederversammlung in Dortmund, Dietrich-Keuning-Haus Trägerkonferenz in Köln, Karl-Rahner-Akademie Landesvorstandssitzungen Der gesamte Landesvorstand traf sich 2016 zu drei Sitzungen. Es wurden folgende Schwerpunkthemen behandelt: Vorbereitung der Jahrestagung Kaiserschnitt, Flüchtlinge Vorbereitung der Mitgliederversammlung, ethische Aspekte der Reproduktionsmedizin Nachbearbeitung der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes, Weiterentwicklung des Verbandes Fachtagungen Handlungsbedarf Kaiserschnitt - Fachtagung in Dortmund in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung Rechte, Stärkung und Begleitung - schwangere Flüchtlinge und ihre Familien in der Beratung - Fachtagung in Köln in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung Fachkonferenzen BeraterInnen Es fanden vier Fachkonferenzen mit jeweils zwei Durchgängen für Nord und Süd statt. Neben aktuellen Informationen (Updates) zu allen wichtigen Themen gab es folgende Schwerpunktsetzungen: 01./ Ein Jahr Pille danach / eigene Haltung zu den Themen Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin und zum Beratungsauftrag 10./ Wie gestalte ich die letzten Berufsjahre? - Welche Akzente kann ich als neue BeraterIn setzen? - Welchen Nutzen können wir daraus gemeinsam ziehen? / Qualitätsmanagement: Verfahrensanweisung Männer in der Beratung / Erfahrungen mit dem Fachteam vor Ort 13./ Ressourcenorientierte Trauerbegleitung nach Verlust des Kindes / Statistik / Beratung von Geflüchteten 22./ Aktuelle Projekte der Beratungsstellen / Aufenthaltsrechte erstreiten / neue Erkenntnisse aus der Kaiserschnittpraxis 9

11 Qualitätssicherung Verwaltung Berichte aus den Arbeitskreisen und von der Bundesstiftung / Bericht aus der Praxis der Verwaltungsarbeit der Beratungsstellen / Statistik Sicherheit und Deeskalation in der Beratungsstelle, Zeiterfassungssysteme in den Beratungstellen Fortbildungsangebote Tag der Sinne - Empowerment für MitarbeiterInnen (Bernadette Rüggeberg) Methodentag Sexualpädagogik (Jutta Huppertz) Intensiv-Workshop Konfliktfeld Arbeitsplatz - Gewalt durch Dritte/ Deeskalationstraining (Jürgen Fais) Englisch - Intensivtraining (Tony Gray) Sexualberatung nach Schwangerschaft (Inge Mühlberger) Englisch - Intensivtraining (Wiederholung, große Nachfrage) (Tony Gray) Klausurtag des Leitungsteams Reflexion und Zielentwicklung 2015/2016 Foto: Fachtagung Rechte, Stärkung und Begleitung schwangere Flüchtlinge und ihre Familien in der Beratung, Susanne Rabe-Rahman 10

12 Qualitätssicherung Arbeitskreise Arbeitskreis Personal Aktualisierungen zum Personalhandbuch / Umlageverfahren Arbeitskreis Beratung bei Pränataldiagnostik/unerfülltem Kinderwunsch Medizinische Methoden und Vorgänge im Bereich der Reproduktionsmedizin - Vortrag und ausführlicher Austausch mit Dr. med. Johannes Luckhaus, Remscheid / Anstöße zur eigenen ethischen Positionierung zur Reproduktionsmedizin und Kinderwunschberatung Deutscher Ethikrat: Stellungnahme Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung / Fünf Jahre gesetzliche Regelung der PID Thesen zur PND des Tutzinger Diskurses / Überlegungen zu einem Leitfaden Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch / Gespräch mit einer Frau über ihre persönlichen Erfahrungen mit der Reproduktionsmedizin Schwangerenberatung als Ambivalenzberatung (mit Präzisierung auf PND und UKW hin) / Überlegungen und Erarbeitung von Formulierungsvorschlägen für einen Flyer zur Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Arbeitskreis Prävention Erfahrungen aus der Praxis / Aktuelles aus der Sexualpädagogik / Sexpädagogik mit jungen Flüchtlingen - Austausch / Kurze Vorstellung der Ergebnisse der Studie Jugendsexualität 2015 / Imagefilm Das erste Mal - Ideensammlung und Austausch Der Kupferperlenball IUB SCu300 B MIDI / HPV-Impfung - Ein Überblick / Erfahrungen aus der Praxis / Genitalverstümmelung bei Frauen / Pille Danach - Aktuelles und Entwicklungen Arbeitskreis Frühe Hilfen Allgemeiner Erfahrungsaustausch / Vertrauliche Geburt / Vorstellung der Umfrageergebnisse zur Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen / Fallbesprechung Allgemeiner Erfahrungsaustausch / Projektvorstellung Hebammensprechstunde Allgemeiner Erfahrungsaustausch / Vertrauliche Geburt / Austausch Beratung psychisch auffällige Schwangere, / Konzeptvorstellung: Aufsuchende Beratung in Krankenhäusern/ Geburtskliniken Arbeitskreis Trauer Erstmalige Zusammenkunft mit dem Ziel, Haltungen und Methoden im Kontext der Trauerbegleitung zu überprüfen, zu erweitern und neu zu entwickeln. 11

13 Qualitätssicherung Profilausschuss Flüchtlinge: Positionierung unseres Verbandes, welche Schwerpunktthemen ergeben sich in diesem Bereich für unsere Arbeit? / Einschätzungen zu donum vitae NRW und soziale Netzwerke / Stärkung des innerverbandlichen Zusammengehörigkeitsgefühls Zukunftsperspektiven für donum vitae in NRW / Überlegungen zur Fachtagung 2017 Wertorientiertes Qualitätsmanagement Unter dem Titel Werte im Fokus - Mit Qualitätsmanagement die besonderen Werte von donum vitae darstellen und sichern arbeitet der Landesverband seit 2011 an der Dokumentation, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität unserer Arbeit auf den verschiedenen Ebenen vor Ort und im Landesverband. Die Verfahrensanweisungen werden sukzessive in allen relevanten Gremien und Konferenzen vorgestellt. Im Jahr 2016 kam die Verfahrensanweisung Männer in der (allgemeinen Schwangeren-) Beratung hinzu, neue Verfahrensanweisungen sind in Arbeit. Qualitätssicherungsverfahren Pille Danach - Aufklärungskampagne Oktober 2016: Erfolgreiche 3-wöchige InfoPostkartenkampagne zur Pille Danach, in 12 großen NRWStädten. Die drei Postkarten, erklären Jugendlichen und jungen Erwachsenen, was bei einer Verhütungspanne zu tun ist, welche Mythen sich bei der Pille Danach immer noch halten und was im Notfall zu tun ist. 12

14 Aktivitäten Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Kontakte Januar Februar März April Mai Juni Köln: Benefiz Konzert in der Philharmonie zu Gunsten von donum vitae NRW Köln: Kölner Stadtanzeiger, Interview Ein Jahr Pille danach rezeptfrei Köln: Interview Kölner Stadt Anzeiger, Prostitution in Köln Filmbeitrag Teenie Mütter in der Beratung Mülheim: Besuch der Beratungsstelle Köln: Interview mit RTLII Rheine: Jubiläum 15 Jahre donum vitae Kreisverband Steinfurt e.v Integrationspolitischer Kongress Wir alle sind NRW! Migration. Heimat. Vielfalt. der Landtagsfraktion der Grünen, Düsseldorf Videopressekonferenz 1 Jahr Pille danach rezeptfrei Köln: Frühe Hilfen Kongress Köln: Fachforum Frauenärzte Köln: Interview junge Väter in der Beratung für Väter Wuppertal: Sitzung LAG Duisburg: Teamtag mit Beraterinnen, Verwaltungsfachkraft, Vorstand Haus im Hof Köln: Interview mit dem Deutschlandfunk zu donum vitae NRW Viersen: KKV Vortrag Die Möglichkeiten moderner Pränataldiagnostik. Einschätzungen aus ethischer und beraterischer Perspektive Köln: Fundraisingtreffen Düsseldorf: Arbeitskreis Frauen in Not Dülmen: Vortrag Mitgliederversammlung donum vitae Kreis Coesfeld: Über das Christliche` in unserem Beratungsverständnis - Gedanken zu einem Begriff zwischen Sonntagsreden und Alltagstauglichkeit Düsseldorf: Sitzung Familienministerium Köln: Kooperationsgespräch mit Herrn Klaus Czort, HRA Köln: Kooperationen mit der freien Wirtschaft Düsseldorf: Bundesstiftungssitzung Diakonie RWL Geschäftsstelle Köln: Dreh Verhütungsberatung Teeniemütter - Wenn Kinder Kinder kriegen, RTL II Köln: Fundraisingtreffen Wuppertal: Sitzung LAG Bonn: Hauptseminar-Sitzung Ev.-Theol. Fakultät der Universität (Prof. H. Kreß), Schwangerschaftskonfliktberatung/ Schwangerschaftsabbruch Köln; Mitwirkung an einem Beitrag für RTL-Faktencheck Social Freezing Dortmund: 15 Jahre donum vitae Dortmund Köln: Fachforum Frauenärzte Mönchengladbach: Methodenspektakel Essen: Jubiläum 15 Jahre donum vitae Essen 13

15 Aktivitäten Köln: Interview Kölner Stadt Anzeiger Olpe: Bundesstiftungsprüfung Siegen: Bundesstiftungsprüfung Köln: Coaching Köln: Beitragskommission Paderborn: 15 Jahre donum vitae Paderborn Düsseldorf: MFKJKS, Beiratssitzung Frühe Hilfen Aachen: 15 Jahre donum vitae Aachen Grevenbroich: Betriebsausflug Köln: Teamcoaching Aachen: Coaching Heinsberg: Bundesstiftungsprüfung Köln: Fundraisingtreffen Köln: Coaching Work Münster: Bundesstiftungssitzung Köln: Väterkongress Start der dreiwöchigen Pille Danach Info-Kampagne in NRW Höxter: Bundesstiftungsprüfung Aachen: Teamgespräch mit Beraterinnen zum Thema Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Bonn: Workshop Kinderwunsch, donum vitae-bundesverband Köln: Kooperation mit der Freiwilligenagentur Köln: Vorbereitungsworkshop Marktplatz Bonn: Eröffnung Ausstellung Touch down Düsseldorf: Arbeitskreis Frauen in Not Wuppertal: Sitzung LAG Köln: Fachforum Frauenärzte Rheine: Bundesstiftungsprüfung Köln: Fachtag Cybermobbing Gladbeck und Mülheim: Bundesstiftungsprüfung Halle/Saale: Kongress Zukunft Familie - wie werden unsere Kinder 2025 aufwachsen? Düsseldorf: Moderation Auftaktveranstaltung PND-Netz Düsseldorf Dortmund und Bochum: Bundesstiftungsprüfung Köln: Marktplatz Bergheim: Bundesstiftungsprüfung Bonn: Bundesstiftungsprüfung Köln: Kooperationsgespräch zur Gestaltung des Imagefilm Düsseldorf: Controllinggespräch Ministerium Köln: Bundesstiftungsprüfung Juli August September Oktober November Dezember 14

16 Landesvorstand/Team Landesvorstand Vorstandsmitglieder Ursula Heinen-Esser (Vorsitzende) Dr. Henning Strehl (Stv. Vorsitzender) Dr. Petra Reinecke (Stv. Vorsitzende bis ) Burkhard Clingen (kooptiertes Mitglied bis , ab Stv. Vorsitzender) Michael Arntz Marlis Huth Andreas Lüsebrink (bis ) Thomas Quast (ab ) Vertreter aus den Regionen Birgitta Clingen (bis ) Ursel Hubmann-Deinert (bis ) Gabriele Losse Magdalena Michel Britta Theelke (ab ) Dieter Zöpfgen MitarbeiterInnen des Landesverbandes Geschäftsführung und Verwaltung Bernadette Rüggeberg (Geschäftsführung) Astrid Linnemann (Verwaltungsleitung) Vera Rabe (Verwaltungsleitung) Matthias Heidrich (Referent für Pränataldiagnostik und Männer) Jutta Huppertz (Referentin für Prävention und Frühe Hilfen) Gisela Jureck (Verwaltung) Juliane Naglo (Studentische Mitarbeiterin) Konfliktberatungsstelle für Schwangere, Schwerpunkt Pränataldiagnostik Bärbel Cramer-Ihrac (Beraterin und Leitung) Kerstin Hotz-Wegner (Beraterin) Daniela Hübl (Beraterin) Astrid Becker (Verwaltung) Sabine Wondzinski-Moser (Verwaltung bis ) 15

17 Statistik Gesamtberatungsfälle von 2001 bis 2016 Beratungsgespräch nach Beratungsformen (Mehrfachnennungen möglich) 16

18 Statistik Altersstruktur der Ratsuchenden 2016 Demografische Daten aus 2016 (Familienstand, Staatsangehörigkeit) 17

19 Beratung Beratung von Menschen mit Fluchterfahrung In allen Beratungsbereichen und bei der Prävention gab es landesweit eine große Zahl von Kontakten zu geflüchteten Menschen. Deren oftmals schlimme Erfahrungen führen dazu, dass sie die ohnehin im Umfeld von Schwangerschaft vorhandenen Konflikthaftigkeit nochmal schwerwiegender erfahren. Hinzu kommen sprachliche Barrieren und kulturelle Prägungen, die die Beratungsarbeit beeinflussen. Wir stellen beispielhaft einige Eindrücke aus Beratungsstellen vor. Schwangerentreffen mit Flüchtlingen Besonders hervorheben wollen wir unser letztes Schwangerentreffen, welches am stattfand. Die gestiegene Anzahl von Frauen und Paaren aus arabischen Ländern in der Beratungsarbeit spiegelte sich auch hier deutlich wieder und so erreichte unsere Beratungsstelle mit diesem Angebot diesmal 6 Frauen und 2 Paare mit Migrationshintergrund. Die beiden Paare stammten aus Syrien und waren seit wenigen Monaten in Deutschland. Weitere Herkunftsländer unserer Gäste waren der Sudan, Guinea und der Libanon. Selbst die beiden deutschen Frauen hatten afrikanische bzw. arabische Wurzeln durch einen Elternteil. Alle Teilnehmer hatten wenige Deutschkenntnisse. Frau Doha Soleman, eine syrische junge Mutter, die schon viele Jahre in Bochum lebt, stand uns zum ersten Mal als Dolmetscherin zur Verfügung. Für diese Zusammenarbeit sind wir sehr dankbar. Die TeilnehmerInnen erhielten wichtige Informationen über das deutsche Gesundheitssystem, welches ihnen teilweise noch sehr fremd war. Die wichtigsten Inhalte bzgl. Schwangerenvorsorge beim Frauenarzt, über Entbindungskliniken, Hebammenhilfe, Ablauf der Geburt, Stillen und die Vorsorgeuntersuchungen des Säuglings beim Kinderarzt wurden vermittelt. Frau Soleman übersetzte diese Abläufe für die Frauen in ihre Muttersprache. Dabei profitierten und lernten auch die Beraterinnen: Sie erfuhren, dass es z.b. in Syrien keine Berufsgruppe gibt, die Geburtsnachsorge in Form von Hausbesuchen durchführt, wie es bei uns von Hebammen angeboten und von der Krankenversicherung bezahlt wird. So hatte unsere Dolmetscherin auch die Funktion einer Kulturvermittlerin. Die TeilnehmerInnen hatten die Möglichkeit von ihren Herkunftsorten, von weiteren Kindern und ihren bisherigen Erfahrungen zu berichten und sich rege auszutauschen. Ausgestattet mit Arztlisten, Internetadressen für mehrsprachige Infowebsites und kleinen Wohlfühlgeschenken für Eltern und Säugling verabschiedeten sich die Gäste nach ca. 2 Stunden. Alle waren interessiert neu gewonnene Kontakte zu intensivieren. Die Beraterinnen luden zu einem Wiedersehen bei unserem Eltern- Baby- Treffen nach der Geburt der Kinder ein. Die Beraterinnen waren sehr beeindruckt über den Mut unserer Gäste, eine Gruppe zu besuchen, ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen und freuten sich über den Schwangerenvorsorge, Stillanleitung, Kulturvermittlerin 18

20 Beratung Übersetzungshilfen angeregten Austausch und die Möglichkeit, wichtige Weichen für die werdenden Eltern stellen zu können. Wir sehen dabei die Chance, Eltern, die noch fremd in Deutschland und in Bochum sind, frühzeitig zu erreichen, zu informieren und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen für eventuell weiteren Beratungsbedarf. Iris Rüsberg-Steinke, Dipl. Sozialpädagogin, Frauen beraten/donum vitae Bochum Von Anfang an - Willkommensbesuche für Geflüchtete in Schwangerschaft und mit Kindern bis zum ersten Geburtstag Auch im letzten Jahr kamen viele Frauen und Paare zu uns in die Beratungsstelle, die aus den Krisengebieten dieser Welt nach Deutschland geflüchtet sind. Diese Familien, die sich in eine fremde Kultur einleben müssen, brauchen unsere besondere Unterstützung. Daher wurde in Bottrop in Kooperation mit der Bundesinitiative Frühe Hilfen und dem Kommunalen Integrationszentrum Bottrop ein neues Projekt initiiert. Besuche bei geflüchteten Familien Die Projektplanung sieht vor, dass in der Stadt agierende Stellen zusammenarbeiten, um neu zugewanderte Familien willkommen zu heißen und frühzeitig über Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Dazu sollen Mitwirkende, die auf Honorarbasis tätig sind, ausgebildet werden, um geflüchtete Familien in ihrem neuen Zuhause zu begrüßen. Bei diesen Besuchen sollen Fragen beantwortet und Informationen gegeben werden. Anschließend soll dann ein Bezug zum Stadtteil hergestellt werden, damit entsprechende Angebote fußläufig zu erreichen sind. Unsere Aufgabe ist es, in die bereits besuchten Familien zu gehen, wenn bei einem Hausbesuch Fragen zum Thema Schwangerschaft gestellt werden, die nicht beantwortet werden konnten. Weiterhin ist in Planung, im Rahmen der Ausbildung der Mitarbeiterinnen tätig zu werden. Von Anfang an - ein Projekt mit viel Potential! Heike Bombeck, donum vitae für Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck Beratung von Schwangeren mit Sprachbarrieren Ein weiteres für uns viel Raum einnehmendes Thema war 2016 die Beratung von Flüchtlingen aus aller Herren Länder. In der Statistik spiegelt sich dies in der stark gestiegenen Anzahl der benötigten Übersetzungshilfen wieder, deren Einsatz bis zum Jahr 2012 unter 50 lag. Ab 2013 ist ein Zuwachs zu verzeichnen, der 2016 auf 138 anstieg. Übersetzungshilfe zwischen uns und der Klientin leisteten Bekannte, Verwandte oder Ehemänner/Lebenspartner der Frauen, Sprachmittler und - wenn niemand sonst schnell greifbar war - der Einsatz eines Übersetzungsprogramms im Internet. Ebenso war es oft hilfreich, sich gemeinsam mit den Klientinnen an einer Informationsschrift zur Bundesstiftung, zum Schwangerschaftsabbruch, Verhütung jeweils in der fremden und parallel dazu in der deutschen Sprache entlang 19

21 Beratung zu hangeln. Es ist leicht vorstellbar, dass ein Eingehen in tiefere Gesprächsebenen, die über ein Informationsangebot hinausgehen, so nur schwer möglich war. Dennoch dauerten diese Termine oft sehr lange, weil vieles wiederholt und ein Verständnis für den unterschiedlichen Umgang mit bestimmten Themen hier in Deutschland und im Herkunftsland Zeit braucht. Unkomplizierte Hilfen Andrea Kretzer, donum vitae Siegen Flüchtlingsfonds Zum Ende des Jahres hin eröffnete sich uns die einmalige Möglichkeit, fehlende Bundesstiftungsmittel sowie darüber hinausgehende Bedarfe für Familien mit Kleinkindern, durch einen kurzfristig eingerichteten Flüchtlingsfonds (über den donum vitae Landesverband Köln, im Rahmen des Flüchtlingsprojektes des Familienministeriums NRW beantragt) zu kompensieren. So waren wir in der Lage, 33 Familien finanziell zu unterstützen, die sonst möglicherweise leer ausgegangen wären oder das Geld erst deutlich später, nämlich frühestens im Februar 2017 erhalten hätten. Angesprochen waren in diesem Fall ausschließlich Flüchtlings- oder Migrantenfamilien: Schwangere Frauen, sowie Familien mit Kindern unter drei Jahren konnten so zeitnah finanzielle Hilfe bekommen. Die 33 Flüchtlingsfonds-Anträge werden zahlenmäßig nicht gemeinsam mit den Anträgen auf Bundesstiftungsmittel erfasst. Beate Marchetti, donum vitae Paderborn Rechte, Stärkung und Begleitung schwangere Flüchtlinge und ihre Familien in der Beratung - so lautete der Titel einer Fachtagung, die der Landesverband donum vitae NRW am in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Köln durchführte. Über 80 Teilnehmende erlebten einen informativen Tag, der mehr Licht in den Dschungel der Bestimmungen und Vorschriften brachte, vor allem aber auch eine Beschäftigung mit der Bedeutung und den Auswirkungen von kulturellen Unterschieden ermöglichte. Volker-Maria Hügel (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender [GGUA], Münster) beschrieb die Gesetzeslage in Deutschland und erläuterte die Grundlagen des Asylverfahrens und Aufenthaltsrechts sowie sozialrechtliche Ansprüche. Rechte für Flüchtlinge, schwanger und fremd Mit Schwanger und fremd - Erfahrungen aus der Beratungsarbeit war der Beitrag von Claudia Kitte-Fall, Beraterin bei donum vitae Köln überschrieben. Sie berichtete von Ihrem Erleben von schwangeren Flüchtlingsfrauen, die ohne Einbindung in ihr tragendes und entlastendes Familiensystem sehr stark belastet sind. Hinzu kommen fehlende Privatsphäre in Flüchtlingsunterkünften, Angst vor sexuellen 20

22 Beratung Übergriffen und offene Fragen in Bezug auf ihre Bleibeperspektive. Es bedarf ganz großer Achtsamkeit und Behutsamkeit im Umgang mit diesen Menschen. Es kann nur ein Prozess in Gang gesetzt werden, der sich langsam entwickeln wird. Es braucht viel Zeit, Geduld und ein großes Wohlwollen im Umgang mit den Flüchtlingen, erst recht in einer Schwangerschaft. Claudia Kitte-Fall warb abschließend für eine interkulturelle Annäherung, für eine kultursensible Begegnung (Erziehung) ohne erhobenen Zeigefinger und die Förderung der interkulturellen Kompetenz auf beiden Seiten. Zeit und Geduld für kultursensible Begegnungen Susanne Rabe Rahman, die in der Leitung der Bereiche Integration und Beratung sowie Interkulturelles Zentrum und Flüchtlingsberatung beim Caritasverband der Stadt Köln tätig ist, trug unter dem Titel Was Menschen prägt - Kulturelle Aspekte in der Schwangerenberatung vertiefende Aspekte für unsere Arbeit als beratender Verband bei. Auch über diese Fachtagung hinaus befasst sich donum vitae NRW fortlaufend und kontinuierlich in allen relevanten Gremien und Konferenzen mit dem Thema Geflüchtete in der Beratung. Matthias Heidrich, Landesverband donum vitae NRW Das Kompetenzteam - neue Wege in die Zukunft Wir möchten in einer sich schnell verändernden Gesellschaft aktiv statt reaktiv agieren und offen, präsent und attraktiv bleiben. Neue Menschen - neue Ideen und Kompetenzen Dazu bildeten wir im November 2015 verschiedene Arbeitsgruppen, die aus Beraterinnen und Vorstandsmitgliedern unserer Beratungsstelle zusammengesetzt wurden. Der Arbeitsgruppe Innovation gehören die Vorstandsvorsitzende Hildegard Rometsch, sowie die Beraterinnen Petra Pickschun und Christine Schmidt an. Neue Ideen entstehen durch neue Menschen. Inspiriert durch eine andere donum vitae-beratungsstelle luden wir 2016 zweimal interessierte Ehrenamtliche zu einem Treffen als Kompetenzteam ein. Die freiwillig Engagierten stellen dem Verein Zeit, Kreativität und Wissen aus ihrer Lebenserfahrung zur Verfügung. Mit ihrem Wirken tragen sie zur Weiterentwicklung bei, damit die Beratungsstelle sensibel bleibt für Entwicklungen in der Gesellschaft. Zielführend war auch ein Presseartikel: Beratungsstelle sucht Experten. Das Treffen mit dem Kompetenzteam öffnete die Türen für Interessierte. Christine Schmidt, donum vitae Bonn 21

23 Beratung nach 5/6 SchKG Die Beratung nach 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist die Schwangerschaftskonfliktberatung. Nach der deutschen Gesetzeslage dient diese Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie soll Raum geben, als ergebnisoffene Beratung und in Respekt vor der Entscheidungsfreiheit der Frau über alle die Frau bewegenden Fragen zu sprechen. Nach der Beratung wird der Beratungsschein ausgestellt. Wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, müssen zwischen Beratung und Abbruch drei Tage liegen. Gesamtberatungsfälle nach

24 Beratung nach 5/6 SchKG Gründe für die Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs Vergewaltigung / sexuelle Nötigung ausländerrechtliche Probleme medizinische Gründe Unvereinbarkeit von Familie und Beruf abgeschlossene Familienplanung Wohnungssituation Alter (zu jung/zu alt) Situation als Alleinerziehende Kindesvater steht nicht zu der Schwangerschaft Ausbildungs-/berufliche Situation familiäre/partnerschaftliche Probleme finanzielle/wirtschaftliche Situation körperliche/physische Verfassung Schwangerschaftsabbruch auch bei Frauen aus der Mittelschicht Frau H. hat sich zur Schwangerschaftskonfliktberatung angemeldet und erscheint pünktlich in der Beratungsstelle. Sie ist in der 6. Schwangerschaftswoche und wirkt sehr verzweifelt. Vor drei Tagen war sie bei der Gynäkologin und erfuhr von der Schwangerschaft. Frau H. ist 34 Jahre alt, von Beruf studierte Betriebswirtin und hat bereits zwei Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren. Ihr Ehemann ist Diplom-Ingenieur und berufstätig in einem mittelständischen Unternehmen. Frau H. erzählt mir von ihrer familiären Situation und das eigentlich alles perfekt war. Bis zu dem Tag an dem sie von der 3. Schwangerschaft erfuhr. Die beiden Kinder waren Wunschkinder und die Familie war komplett. Familienplanung abgeschlossen. Vor einem Jahr kaufte Familie H. eine Doppelhaushälfte mit einem kleinen Garten und zwei Kinderzimmern. Damit sich die Familie den Hauskredit leisten konnte begann Frau H. vor ca. einem Jahr wieder halbtags zu arbeiten. Sie ist zwar in dem kleinen Betrieb als Betriebswirtin überqualifiziert, war aber froh, etwas zeitlich Passendes gefunden zu haben. Wie heutzutage üblich, erhielt sie einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Obwohl das dritte Kind nicht geplant war, würde Frau H. das Kind sehr gerne zur Welt bringen. Ihr Herz möchte dieses Kind gerne bekommen, aber die Fakten sprechen dagegen. Wenn sie das Kind bekommt, endet ihr Arbeitsvertrag noch vor der Geburt und wird nicht verlängert. Sie würde für das Kind selbstverständlich in 23

25 Beratung nach 5/6 SchKG Elternzeit gehen und auch Elterngeld für ein Jahr bekommen, aber was dann? Mit drei kleinen Kindern arbeiten? Und wo? Sie glaubt nicht, dass sie einen neuen Arbeitgeber findet, der sie einstellt, wenn sie von drei kleinen Kindern erzählt. Dies fiel ihr schon bei der letzten Arbeitsplatzsuche auf. Da war schon Überzeugungsarbeit nötig, dass sie belastbar sei, auch mit zwei kleinen Kindern. Wäre ihr jetziger Arbeitsvertrag nicht befristet, und wäre sie sicher, nach der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können, würde sie das dritte Kind bekommen. Damit wäre die Hausfinanzierung und die familiäre, finanzielle Situation gesichert. Aber so? Der Fall von Frau H. ist leider kein Einzelfall. Immer wieder beraten wir Frauen, die trotz sehr guter Ausbildung und relativ hohem Lebensstandard sich gegen ein Kind entscheiden. Für die meisten dieser Schwangeren ist die ungewisse finanzielle zukünftige Lage das Problem. Eigentum zu erwerben ist heutzutage für die meisten Paare mit nur einem Einkommen nicht mehr möglich. Durch die Veränderung der Rolle der Frau in der Gesellschaft ist die Berufstätigkeit heute selbstverständlich. Kommt es jedoch in dieser Situation zu einer außerplanmäßigen Schwangerschaft, gerät die Frau in einen Konflikt. Die Familie hat nach wie vor in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, aber das Familienbild hat sich verändert. Und vor allem hat sich die finanzielle Situation mittelständischer Paare stark verändert. War es früher möglich, sich einen relativ hohen Lebensstandard mit nur einem Einkommen zu sichern, so ist dies heutzutage längst nicht mehr ausreichend. Ein gewisser Wohlstand hat seinen Preis. Frauen können sich nicht mehr lange, wenn überhaupt, in die Familienphase begeben. Zwar gibt es Betreuungsmöglichkeiten, aber durch die häufig befristeten Arbeitsverträge und die bestehenden belastenden finanziellen Verpflichtungen fällt es den Frauen im Schwangerschaftskonflikt oft schwer, sich für ein weiteres Kind zu entscheiden. Große Ambivalenz Angst vor Arbeitsplatzverlust Wohlstand hat seinen Preis Martina Kluge M.A., donum vitae Märkisches Sauerland Schwangerschaftskonfliktberatung Zur Schwangerschaftskonfliktberatung von donum vitae kommen Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Als Grund nennen die Betroffenen häufig die Tatsache, dass der Kindesvater nicht zur Schwangerschaft stehe, die berufliche oder auch finanzielle Situation, die körperliche und psychische Verfassung, eine bereits abgeschlossene Familienplanung oder das eigene Alter. Die jüngste Ratsuchende im Jahr 2016 war zwölf Jahre, drei junge Frauen waren unter 14 Jahren. 53 Frauen waren über 40 Jahre alt. Die Zahl der älteren Frauen, die die Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen, steigt. Insgesamt suchten 326 Frauen und Paare im Jahr 2016 die Schwangerschaftskonfliktberatung auf. All diese Frauen mit ihren unterschiedlichen Lebenssituationen informiert donum vitae über die ihnen zustehenden Hilfsmöglichkeiten und entwickelt gemeinsam mit ihnen Perspektiven. Die ratsuchenden Frauen sollen zielorientiert und ergebnisoffen in ihrer Handlungs- und Entscheidungskompetenz gestärkt werden. donum vitae Wuppertal Im neu gestalteten Warteraum finden Kinder Beschäftigungsmöglichkeiten. 24

26 Beratung nach 2 SchKG Die Beratung nach 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) wird auch als Allgemeine Schwangerenberatung bezeichnet. Dazu heißt es in Absatz 1: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den in 1 Abs. 1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen. Hierzu gehören auch die Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch und seit 2014 die Beratung zur Vertraulichen Geburt. Gesamtberatungsfälle nach 2 SchKG Anlass der Erstberatung nach 2 SchKG 25

27 Beratung nach 2 SchKG Telefonberatung In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg der telefonischen Beratungen festzustellen. Dies liegt daran, dass wir zunehmend schon im Vorhinein richtige Telefontermine vereinbaren und es so gerade Müttern mit kleinen Kindern ermöglichen, Folgeberatungen telefonisch wahrzunehmen, um ihnen den Weg zur Beratungsstelle und auch die damit verbundenen Kosten zu ersparen. Psychosoziale Beratung, Vermittlung von Sachinhalten und speziell gewünschte Informationen, sowie Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen wie Kindergeld - und Elterngeldanträge sind auch auf diesem Wege möglich. In den meisten Fällen sind uns die Ratsuchenden durch ein persönliches Erstgespräch bekannt. Anstieg der Telefonberatung Gründe, die für eine telefonische Beratung sprechen, können sein: Der Schwangeren wurde Bettruhe verordnet (Schwangerschaftsprobleme, Schwangere soll sich schonen und viel liegen), das Kind der Ratsuchenden ist erkrankt und muss von seiner Mutter zu Hause versorgt werden oder aber die Familie wohnt außerhalb der Stadt Paderborn und ihre aktuelle finanzielle Situation lässt die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu. Beate Marchetti, donum vitae Paderborn Kostenerstattung für Verhütungsmittel Seit Beginn des Jahres 2016 sind die staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen vom EN-Kreis beauftragt, die Beratung und Abwicklung der Kostenerstattung für Verhütungsmittel für Bezieherinnen von Sozialleistungen durchzuführen. Für die Beratung bedeutet dies, dass im Gespräch nicht nur über die Verhütung ungeplanter Schwangerschaften und verschiedene Verhütungsmethoden informiert werden kann, sondern auch über voraussichtliche Kosten und finanzielle Hilfsmöglichkeiten. Während die Beratung über Kontrazeptiva von allen Interessentinnen in Anspruch genommen werden kann, ist die Beantragung der Kostenerstattung jedoch nur für Frauen, die ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehen möglich. Mit dieser Anbindung der Kostenerstattung an die Zuständigkeit der Schwangerenberatungsstellen, und nicht mehr wie zuvor an das Sozialamt, wird die Hemmschwelle, diese besondere Leistung des Kreises in Anspruch zu nehmen, gesenkt. Damit, und dem für die Antragstellerinnen geringen bürokratischen Aufwand, wird ein effektiver Beitrag geleistet, dass nicht fehlende finanzielle Mittel die Ursache unzureichender Verhütung und ungewollter Schwangerschaften sind. Kostenerstattung für Verhütungsmittel in vielen Kommunen in NRW Gabriele Beleke, donum vitae Hattingen 26

28 Beratung bei Pränataldiagnostik Beratung nach 2a SchKG Ein besonderer Bereich ist die Beratung bei Pränataldiagnostik. Diese ist in 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) geregelt. Eine Besonderheit hierbei ist, dass Frauen und Paare durch einen auffälligen Befund in schwere Entscheidungskonflikte geraten können. Beratung gestaltet sich hier häufig als längerer Prozess. Die Gesetzeslage ermöglicht nach einer dreitägigen Bedenkzeit einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen Indikation, die sich auf eine mütterliche Notlage bezieht. Kind ja - aber gesund?! Schwangerschaftsberatung im Kontext pränataler Untersuchungen Schockerleben nach der Diagnose Seit inzwischen sechs Jahren ist in 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz neu geregelt, dass Ärzte, die einen auffälligen Befund diagnostizieren, verpflichtet sind, über psychosoziale Hilfsangebote zu informieren und ggf. an eine Beratungsstelle zu vermitteln. Bei uns entwickelt sich manchmal während des Beratungsprozesses auch die Begleitung im Hinblick auf Pränataldiagnostik, wenn im Laufe der Schwangerschaft Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes festgestellt werden. Meist kommen die Frauen oder Paare aber erstmalig nach feststehender Diagnose, dass das Kind krank oder behindert sein wird. Diese Beratungen waren im Vorjahr alle Paarberatungen. Auch bei dieser Thematik orientieren wir uns an unseren Grundsätzen der ergebnisoffenen Beratung und doppelten Anwaltschaft für Mutter und Kind. Dabei ist das erste Gespräch in der Regel von der Schocksituation der Diagnose geprägt, und es geht zunächst um die emotionale Stabilisierung. Wir bieten Zeit und Raum in dieser schwierigen Situation, und es stehen nicht die Befunde, sondern das Befinden im Vordergrund. Stärkung durch Selbsthilfegruppen Stellt sich für das Paar dann die Frage nach Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft, ist es Ziel der Beratung, die Entscheidungskompetenz zu stärken. Die Paare stehen unter dem furchtbaren Druck des fast unlösbaren Konfliktes. Denn das Leben mit einem behinderten Kind können sich viele nicht vorstellen. In der Beratung werden z.b. die Bedeutung der Krankheit oder Behinderung für das Kind, das Paar oder die Familie, mögliche eigene Ressourcen und die des sozialen Umfeldes sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten thematisiert, aber auch die Bedeutung eines Schwangerschaftsabbruches für das Paar angesprochen. Nach der Entscheidung zum Fortführen der Schwangerschaft ist es wichtig, konkrete Informationen bezüglich finanzieller Hilfen und Hilfsangebote durch staatliche Stellen und Krankenkassen zu vermitteln, als auch die Beziehung zum Kind wieder zu stärken. Als hilfreich wird auch der Kontakt zu Selbsthilfegruppen erlebt. Wird die Entscheidung für einen Spätabbruch mit medizinischer Indikation getroffen, ist die Auseinandersetzung mit der bevorstehenden Totgeburt, die Begleitung bei der Bewältigung von Trauer und Verlust als auch dem Umgang mit dem Thema Schuld und Versöhnung wichtig. Hier kommt es darauf an, den Prozess des Abschieds vom Kind zu begleiten. 27

29 Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Während in Dortmund und Düsseldorf Beraterinnen von donum vitae Beratung direkt in den pränatal-diagnostischen Praxen anbieten, haben wir weniger Beratungsgespräche im Jahr. Diese sind in der Regel aber sehr intensiv, erfordern zeitliche Flexibilität und sind oft Folgeberatungen in kurzer zeitlicher Abfolge notwendig. Elke Ewers, donum vitae Meschede Kinderwunsch? Beratung unterstützt Immer mehr Paare werden mit dem Thema ungewollte Kinderlosigkeit konfrontiert. Unbestritten ist, dass die Umsetzung des Kinderwunsches in der Lebensplanung von Paaren, zeitlich immer mehr nach hinten verschoben wird. Dieser Umstand ist die hauptsächliche Ursache für ungewollte Kinderlosigkeit. Viele Frauen sind heute besser ausgebildet als früher. Sie wollen zuerst arbeiten, bevor sie eine Familie gründen. Zudem fordert der Arbeitsmarkt von ihnen eine hohe Flexibilität, die schwer mit dem Muttersein zu vereinbaren ist. Ungewollte Kinderlosigkeit - ein Dilemma Doch die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, liegt bei einer Frau von 30 Jahren nur noch bei rund 60 Prozent, mit 40 Jahren unter 40 Prozent. Wenn viele Frauen sich für ein Kind bereit fühlen, hat fast die Hälfte von ihnen schlechtere Chancen. Auch auf Männer trifft dieses Problem zu. Auch ihre Fruchtbarkeit kann sich ändern. Dem gegenüber gibt es das vielfältige Angebot der Reproduktionsmedizin. Doch alles was machbar erscheint führt nicht immer zum ersehnten Wunschkind. Außerdem muss jedes Paar abwägen, ob und welches Angebot der Reproduktionsmedizin es in Anspruch nehmen möchte. Psychosoziale Kinderwunschberatung - Sie kann Paare unterstützen und entlasten. Im Jahr 2016 wünschten sich mehr Frauen/Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine begleitende psychosoziale Beratung im Vergleich zum Vorjahr. Sie erleben ihre Situation häufig als emotional sehr belastend. Vielen Paaren fällt es schwer sich bei unerfülltem Kinderwunsch Freunden oder Familienmitgliedern anzuvertrauen. Manche Reaktionen und Nachfragen von Freunden, Familie oder Kollegen wirken, obwohl gut gemeint nicht immer unterstützend. Alle Ratsuchenden berichten, dass dies eher Druck macht und sie sich zeitweise von nahestehenden Personen auch bewusst zurückziehen. Emotional sehr belastend und einsam 28

30 Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Diese Themen standen im Vordergrund bei den Beratungen: sich Grenzen in der Behandlung setzen, miteinander besprechen wie viele Versuche wollen wir noch? Trauerarbeit nach Fehlgeburten unterschiedliches Erleben von Frau und Mann sensible Gesprächsthemen an einem neutralen Ort mit Unterstützung/ Moderation ansprechen können unterschiedliches Empfinden während der Behandlungszeit aussprechen und gegenseitig wahrnehmen Schuldgefühle oder Versagensängste Adoption Was ist wenn der Kinderwunsch nicht in Erfüllung geht? vor Behandlung durch Samenspende: Stressreiche Zeit Aufklärung des Kindes über seine biologische Abstammung Aufklärung in welchem Kindesalter? psychische Entwicklung des Kindes psychische Auswirkungen/Konflikte (Paar, Großeltern, Geschwisterkinder ), wenn der soziale Vater nicht der biologische Vater ist wie gehen wir damit um, wenn das Kind als junger Erwachsener mit dem Spender (biologischer Vater) Kontakt aufnehmen möchte? wie und wen klären wir in unserem sozialen Umfeld auf? notarielle Vereinbarung über das Recht des Kindes auf Einsicht der Dokumente über den Samenspender Im Anschluss an die Beratung wird eine Bescheinigung über psychosoziale Beratung vor Spendersamenbehandlung ausgestellt. Eine Beratung kann zu jedem Zeitpunkt vor, während oder nach einer Kinderwunschbehandlung in Anspruch genommen werden. Wünschenswert wäre, wenn Frauen und Männer generell, von Ärzten und Kliniken, auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch hingewiesen würden. Nicht alle Paare erleben eine Krise in dieser Zeit, aber fast alle durchleben zumindest stressreiche Phasen. Im Moment führt der Weg in unsere Beratungsstelle meistens über die Recherche im Internet, auf der Suche nach geeigneten Möglichkeiten einer Unterstützung. Theresia Merten, donum vitae Bonn 29

31 Prävention Prävention Gruppenveranstaltung betreffend Schwangerschaft bzw. Geburt Gruppenveranstaltungen betreffend sexualpädagogischer präventiver Art sonstige Gruppenveranstaltungen Gruppenveranstaltungen zu Themen, die un-/mittelbar den Schutz d. ungeb. Lebens betreffen Gruppenveranstaltungen für Mütter/ Väter für Kinder bis zum vollendeten 3. Lj Projekttage im Benediktushof Bereichernde Veranstaltung nicht nur für die Teilnehmenden Im Oktober führten wir an zwei Vormittagen eine sexualpädagogische Veranstaltung mit 12 Beschäftigten des Benediktushofes Maria Veen durch. Die Teilnehmer waren zwischen 20 und 54 Jahre alt und hatten unterschiedliche körperliche und geistige Einschränkungen. Insgesamt gab es 6 E-Rolli Fahrer, einige Teilnehmer hatten zusätzlich eine starke Seheinschränkung. Mit anderen war eine verbale Kommunikation nicht möglich. Sie konnten sich nur über Mimik verständigen. Vielleicht kommt bei dem ein oder anderen jetzt der Gedanke auf, ob Sexualität überhaupt ein Thema für Menschen mit Behinderung ist? Sexuelle Gefühle sind immer da Selbst wenn Menschen mit starker Behinderung es verbal nicht zum Ausdruck bringen können und nicht immer begreifen, was genau in ihrem Körper passiert: Sexuelle Gefühle sind immer da! Auch Menschen mit Behinderung sollten ausführlich über alles was mit Sex zu tun hat, aufgeklärt werden. 30

32 Prävention Lust und Liebe genießen Grenzen setzen Wir hatten zu folgenden Inhalten anschauliche Methoden in leichter Sprache vorbereitetet: Liebe/Freundschaft, Fruchtbarkeit, Sexualität, Akzeptanz des Körpers, Masturbation, Grenzen setzen und Verhütungsmittel. Mit Beginn der Veranstaltung haben wir diese vorbereiteten Methoden noch einmal angepasst, um eine Atmosphäre zu schaffen, die sich noch stärker an den Teilnehmenden orientierte. Die Fruchtbarkeit haben wir durch anschauliche Knetmodelle visualisiert. Durch unsere Aufklärungsmodelle der Vagina und des Penis aus weichem Stoff konnten die Teilnehmenden haptische Erfahrungen machen. Mit Bildern zu Lust und Liebe genießen sowie kurzen Filmausschnitten, wurden weitere Sinne der Teilnehmenden angesprochen. Beim Thema Grenzen setzen haben wir in leichter Sprache Situationen beschrieben, die mit Hilfe von Smileys als in Ordnung oder nicht in Ordnung eingeschätzt werden sollten. Darüber setzten wir körperbetonte Übungen ein, wie z.b. Handund Klopfmassagen mit duftenden Ölen, Geschichten und meditative Musik. Insgesamt herrschte eine gute Atmosphäre mit sehr viel Rücksichtnahme und Geduld untereinander und auch mit uns. Es gab viele humorvolle Situationen und so wurde viel gelacht. Die Veranstaltung war für alle eine große Bereicherung. Annette Albers-Rickert, Carola Wissing, donum vitae Kreis Borken e.v. Fachtagung: Sexualpädagogisches Konzept für KiTas in Gelsenkirchen Sexuelle Gewalt an Kindern Im Jahr 2016 erarbeiteten trägerübergreifend der Caritasverband, Gekita und unser Verein donum vitae ein sexualpädagogisches Konzept für KiTas, um Erzieherinnen und Erzieher zu befähigen, mit Kindern über Körperlichkeit, Entwicklung, Sexualität und Abgrenzung zu sprechen. Das Konzept wurde im Laufe des Jahres in einer Modell-KiTa evaluiert, um anschließend auf der achten Fachtagung der Berufsgruppe gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Blickwinkel der Öffentlichkeit vorgestellt zu werden. Schirmherr der Veranstaltung war Oberbürgermeister Baranowski. Das Konzept basiert auf fünf Ausbildungsmodulen, die während der Fachtagung in Workshops vorgestellt wurden. Das erste Modul Psychosexuelle Entwicklung von Kindern stellte Barbara Hildebrand-Vohl den Interessierten vor. Annette van den Boom lud die Workshop-Teilnehmenden ein, in das zweite Modul, die Auseinandersetzung mit der eigenen sexuellen Bioagrafie Einblick zu erhalten. Die Einrichtungsleiterinnen und -leiter der KiTas der Stadt Gelsenkirchen nahmen die Vorstellung des Ausbildungsprogramms sehr gut an. Im Jahr 2017 beginnt die Ausbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen. Sie werden von den Konzeptentwicklerinnen geschult, so dass sie das Konzept in ihren Einrichtungen anschließend etablieren können. Annette van den Boom, donum vitae für Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck 31

33 Presse Quelle: Kölner Stadtanzeiger 32

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