Handel mit CO 2 -Emissionszertifikaten Kosten oder Erlöse?

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2 Handel mit CO 2 -Emissionszertifikaten Kosten oder Erlöse? Rainer Sternkopf Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, Fachgebiet E 2.1 ASUE Fachtagung Vermarktung von Strom aus effizienten KWK- und GuD-Anlagen Bad Staffelstein, Bildungszentrum Kloster Banz,

3 Übersicht Die DEHSt auf dem Weg in die neue Handelsperiode Kosten oder Erlöse? Bedarfssteigerungen in der 3. Handelsperiode Verwendung der Erlöse: Energie- und Klimafonds Beschaffung von Emissionsberechtigungen durch Teilnahme an Auktionen Vorbereitung auf den Emissionshandel in der dritten Handelsperiode Angebote der DEHSt 3

4 Aufbauorganisation DEHSt (inkl. Erweiterungen 2011) FB E Deutsche Emissionshandelsstelle Quelle: DEHSt September 2011 Neubesetzung 4

5 Kosten oder Erlöse? Bedarfssteigerungen in der 3. Handelsperiode Wesentliche Unterschiede der Zuteilungsregeln für die 3. Handelsperiode gegenüber den vorhergehenden Handelsperioden 1. und 2. Handelsperiode 3. Handelsperiode Nationale Obergrenzen (Cap) EU-weite Obergrenze (Cap) Festgesetzte Obergrenze Festgesetzte Obergrenze, die sich jedes Jahr verringert 3- bzw. 5-jährige Handelsperioden 8-jährige Handelsperiode Begrenzte Auktionierung (max. 10 %) Umfa angreiche Auktionierung Kostenlose Zuteilung Übergangsweise kostenlose Zuteilung für Emissionen der Industrie und Wärmeerzeugung (aber nicht für Stromerzeugung) Kostenlose Zuteilung basiert nur teilweise Kostenlose Zuteilung basiert grundsätzlich auf auf Emissionswerten, ansonsten auf Emissionswerten historischen Emissionsdaten 5

6 Kosten oder Erlöse? Bedarfssteigerungen in der 3. Handels speriode Durch die Versteigerung von mehr Emissionszertifikaten ab 2013 ist ein Versteigerungserlös von jährlich etwa 3 Milliarden Euro zu erwarten, der vollständig in den Energie- und Klimafonds fließt. Quelle: BM Dr. Norbert Röttgen Umweltpolitik der 17. Legislaturperiode Halbzeitbilanz und Ausblick an die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP im Deutschen Bundestag, September

7 Verwendung der Erlöse: Energie- und Klimafonds (I) Gesetz zur Errichtung eines Sonderve ermögens Energie- und Klimafonds Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung in den Bereichen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher- und Netztechnologien, Energetische Gebäudesanierung, nationaler Klimaschutz, internationaler Klima- und Umweltsch hutz, beschleunigter Ausstieg aus der Kernenergie, Förderung der Elektromobilität. Ab dem Jahr 2013 fließen alle Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen in das Sondervermögen!

8 Verwendung der Erlöse: Energie- und Klimafonds (II) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKFG-ÄndG) : Ergänzung Artikel 1, 2, Zweck des Sondervermögens: Zudem können aus dem Sondervermögen ab 2013 Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro jährlich an stromin ntensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen auf der Grundlage von Artikel 10a Absatz 6 der Richtlinie 2003/ /87/EG ( Emissionshandelsrichtlinie ) gezahlt werden.

9 Beschaffung von Emissionsberechtigungen durch Teilnahme an Auktionen Grundlagen zur Auktionierung in der 2. HP Laufende Auktionierung in Deutschland Auktionierung als Zuteilungsverfahrenn in der 3. HP

10 Auktionierung als Zuteilungsverfahren (2. HP) Grundlage für Auktionierung (2008 bis 2012) EH-RL schreibt kostenlose Zuteilung als Grundprinzip für Primärallokation vor MS können aber bis zu 10% der Zuteilungsmenge veräußern EH-RL sieht kein verbindliches Verfahren für die entgeltliche Zuteilung vor In der aktuellen Handelsperiode können MS frei wählen, ob, wie und (mit Einschränkung) in welchem Umfang sie veräußern. => DE, UK, AT, NL, IE und HU haben Option gezogen (3% der EU NAPs)

11 Auktionierung in Deutschland (2. HP) Grundlage für Auktionierung in Deutschland (2008 bis 2012) Als Rechtsgrundlage regelt das ZuG 2012: Umfang ( 5, 19): 40 Mio. EUA plus weitere EUA für Refinanzierung DEHSt Aufkommen ( 5, 20): Anteilige Kürzung bei Stromerzeugung und NER (Reserve) Verwendung ( 5, 19): Bundeshaushalt bzw. DEHSt Verfahren ( 21): Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit der BReg 2008 bis 2009: Wahl zwischen Verkauf und Versteigerungen 2010 bis 2012: Versteigerungen zwingend In 2008/09 zunächst Veräußerung durch KfW über Börsenplattformen => Pilotphase für Auktionierung

12 Auktionierung in Deutschland (2. HP) Grundlage für Auktionierungen in Deutschland (2010 bis 2012) Als konkretisierende RechtsVO regelt die EHVV 2012 (Juli 2009): Verfahren ( 3): Versteigerung und Abwicklung (Clearing) an bestehender Emissionshandelsbörse; offen für alle Handelsteilnehmer; Einheitspreisverfahren mit geschlossenem Orderbuch (siehe nächste Folie) Mengen und Termine ( 2): Wöchentlich je Futures und Spots (Jan. bis Okt.); ab Nov Spo ots; genaue Gesamtmenge erst Anfang November bekannt und durch DEHSt veröffentlicht Überwachung ( 5): Vorwiegend durch Börsenüberwachung Zuständige Stelle ( 7): UBA/DEHSt als Anbieter und mit ergänzender Sanktions- und Berichtsfunktion

13 Auktionierung in Deutschland (2. HP) Einheitspreisverfahren an der EEX Leipzig Versteigerung als Einheitspreisauktion mit einer Bietrunde und geschlossenem Orderbuch entspricht dem Standardverfahrenn im Emissionshandel. Bsp: Spotauktion

14 Auktionierung in Deutschland (2. HP) Berichterstattung - Zeitnahe Bekanntgabe des Zuschlagspreises im Handelssystem. - EEX veröffentlicht am Folgetag weitere Kennzahlen (je Termin). - DEHSt veröffentlicht Monats- und Quartalsberichte. node. html? nnn=true

15 Auktionierung in Deutschland (2. HP) Institutionelle Umsetzung - Börsennahe Umsetzung an der EEX nutzt bewährte Strukturen des Sekundärmarktes. - Hohe Kosteneffizienz und Marktnähe. - Teilnahme direkt und indirekt möglich. - UBA/DEHSt hat neben genannten Funktionen auch Koordinierungsauftrag.

16 Auktionierung in Deutschland (2. HP) Fazit des ersten vollständigen Vollzugsjahres 2010 Versteigerungen sind sehr marktnah verlaufen: Zuschlagpreise entsprachen den Leitmärkten während der Gebotsphasen Volumengewichtete Abweichung in beiden Segmenten < 1 Prozent Der Vollzug 2010 kann als Erfolg bezeichnet werden.

17 Auktionierung in Deutschland (2. HP) Ausschnitt 2010, Vergleich der BlueNext- Handelspreise mit den Auktions- Zuschlagspreisen 16,00 15,50 15,00 14,50 14,00 Spot-Markt ,50 Handelspreis BlueNext (Spot) Zuschlagpreis Auktion (Spot) 13,00 Jul. Aug. Sep. Okt.

18 Auktionierung als Zuteilungsverfahren ab 2012/13

19 Auktionierung als Zuteilungsverfahren (3. HP) Grundlage für Auktionierung (2012 bis 2020) MS stellen keine nationalen Allokationspläne mehr auf. Stattdessen einheitliche Festlegung der gemeinschaftsweiten Zuteilungsmenge (Cap). EH-RL neu sieht Auktionierung als Grundprinzip der Zuteilung im stationären ETS vor (Art. 10). Im Luftverkehr werden ab % der gemeinschaftsweiten Zuteilungsmenge (Cap) versteigert (Art. 3d) ). Einzelheiten des Verfahrens sind durch eine EU Verordnung geregelt: EU Auktionierungsverordnung (AukVO) ist am in Kraft getreten.

20 EU Auktionierungsverordnung Geltungsbereich der AukVO AukVO gilt gemeinschaftsweit für alle Zuteilungen per Auktionierungsverfahren für: - Stationäre Tätigkeiten ab dem Zuteilungsjahr Luftverkehr ab dem Zuteilungsjahr 2012 Eventuelle Vorversteigerungen in 2011/2012 fallen ebenfalls in den Geltungsrahmen der AukVO. Review der AukVO und ggf. Anpassungenn bis 31. Dezember 2016 Damit werden in 2013 bereits ca. 50% des AukVO zugeteilt. gemeinschaftsweiten Cap nach Maßgabe

21 Auktionierung als Zuteilungsverfahren (3. HP) Auktionierung und kostenlose Zuteilung (2013 bis 2020) Stromerzeuger und CCS-Anlagen erhalten ab 2013 keine kostenlose Zuteilung (Art. 10a, Abs. 3). Vorübergehende Ausnahmeregelung für Stromerzeugung in einigen Mitgliedstaaten (v.a. Transformationsstaaten (Art. 10c)). Übrige Sektoren erhalten kostenlose Zuteilung auf Basis gemeinschaftsweiter anspruchsvoller Benchmarks. Schrittweise Auktionierungsanteils: Erhöhung des =>20% in 2013; 70% in 2020; 100% in 2027 (Art. 10 a, Abs. 11) Ausnahmeregelung für Carbon Leakage Sektoren. Diese erhalten bis 2020 kostenlose Zuteilung (Art. 10 a, Abs. 12) auf Benchmarkbasis.

22 Die AuktVO im Überblick Alle wesentlichen Aspekte zu den Versteig gerungsverfahren sind harmonisiert Einheitspreisverfahren mit geschlossenem Orderbuch Regulierte Märkte als Plattform Diskriminierungsfreier Zugang etc. AuktVO ermöglicht dezentrales Plattform-System Teilnehmer können wie im Sekundärmarkt zwischen unterschiedlich geeigneten Plattformen im Primärmarkt wählen Opt-Out verhindert aber auch Monopolisierung im Sekundärmarkt Dezentrales Plattform-System ist insgesamt weniger störanfällig AuktVO garantiert harmonisierten, diskriminierungsfreien und kosteneffizienten Zugang zum europäischen Primärmarkt für Emissionsberechtigungen!

23 Entwicklungen seit November 2010 DEU, UK und PL haben Opt-Out gezogen und werden nationale Plattformen betreiben KOM wurde im Februar über diese Entscheidungen benachrichtigt Frist für weitere Opt-Out Entscheidungenn ist bereits abgelaufen Damit steht fest, dass künftig 4 Zugänge zum Primärmarkt angeboten werden Anteile: KOM ~ 60%, DEU ~ 20%, UK ~ 10%, PL ~ 10%

24 Aktuelles zu den laufenden Versteigerungen EEX auch für 2012 mit den Auktionen nach EHVV 2012 betraut Aufgrund der positiven Erfahrungen haben BMU und EEX die Option im April gezogen Anhebung der Auktionsmengen ab 2012 EHVV 2012 wurde Ende Juli angepasst um Gebührenrückerstattung zu Refinanzieren Wöchentliche Auktionsmengen steigen von auf EUA Auktionsergebnisse auch im 2. Quartal 2011 weiterhin zufriedenstellend Zuschlagpreise entsprechen den Handelspreisen an den Leitmärkten Beteiligung in beiden Teilmärkten stabil bei durchschnittlich ~ 6 Bietern DEHSt-Berichte: ssionshandel/grundlagen/versteigerung/berichte.html

25 Zuschlagspreise EEX im 2. Quartal 2011 Futures Market 18,00 17,00 16,00 15,00 14,00 Volume-weighted average trading price ICE/ECX (Dec11 Future) Auction clearing price (Futures) 13,00 12,00

26 Vorbereitung auf den Emissionshandel in der dritten Handelsperiode - Zuteilungsverfahren 2020: Angebote der DEHSt aktuell: seit Januar DEHSt-interne Projektgruppe & Datenmodell (für FMS) in Entwicklung FMS-Formulare für Zuteilungsanträge / Opt-out-Anträge der Kleinanlagen Leitfaden für Anlagenbetreiber und Sachverständige: Zuteilungsregeln Handbuch zum FMS Leitfaden, Handbuch, Installationsanleitung VPS Durchführung von Betreiber- und Sachverständigenveranstaltungen (voraussichtlich Oktober 2011) Mailings zu aktuellen Themen, FAQs (laufend), Kundenservice telefonisch und per Internetangebot 26

27 Zuteilungsverfahren: Zeitvorgaben Laut Emissionshandelsrichtlinie (Artikel 11) ist die Anlagenliste bis zum an die KOM zu übermitteln! 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rainer Sternkopf Internet: 28

29 Ergänzungsfolie Empfehlungen für die Vorber reitung des Antragsverfahren: Auseinandersetzung mit den Zuteilungsregeln, auch wenn die nationalen gesetzlichen Grundlagen noch nicht verabschiedet sind. Auswertung wichtiger Guidance Dokumente im Hinblick auf die eigene Anlagensituation (auf KOM-Seite verfügbar) Bereitstellung von Anlagendaten und Aufteilung auf die Sub-Installations ( Welche Wärme wurde an wen geliefert? ) ). Rechtzeitige Bindung eines Sachverständigen FMS-Formulare für Zuteilungsanträge sofort nach Veröffentlichung ansehen. Leitfäden, Handbücher, Installationsanleitungen etc. der DEHSt nutzen. Nutzung der Mailings, FAQs und des Internetangebot der DEHSt. Rechtzeitige Anmeldung und Teilnahme an Betreiber-Veranstaltungen der DEHSt. 29

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