Rehabilitationseinrichtung:
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- Uwe Böhm
- vor 6 Jahren
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1 An Deutsche Rentenversicherung Augsburg Bitte Versicherungsnummer angeben: Rehabilitationseinrichtung: Empfehlung einer "Anschließenden effektivierenden Nachsorge zur Eingliederung in Arbeit" der Deutschen Rentenversicherung (AENEAS plus / AENEAS) I. Personaldaten der/des Versicherten, Vorname Straße, Hausnummer, PLZ, Ort II. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurden erbracht ganztägig ambulant vom bis stationär vom bis Entlassungsdiagnosen: Diagnosen ICD-Schlüssel Seitenlokalisation Diagnosesicherheit Beh.- ergebnis
2 III. Empfehlung therapeutischer Leistungen in der Gruppe Übungs-/ Trainingstherapie; Gruppenpsychotherapie mit Schwerpunkt: Physiotherapie Sport- und Bewegungstherapie Ergotherapie Sprach-/Sprechtherapie Hirnleistungstraining verhaltenstherapeutische Psychotherapie psychodynamische Psychotherapie andere: Problemverarbeitung, Verhaltsänderung, Entspannungstherapie mit Schwerpunkt: Stressbewältigung Tabakentwöhnung Adipositasgruppe Schmerzbewältigung Entspannungstraining sozialrechtliche Beratung Arbeitsplatztraining Training sozialer Kompetenzen andere: Information, Motivation, Schulung mit Schwerpunkt: Motivationsförderung Rückenschule Ernährungsberatung Lehrküche andere: IV. Empfehlung zu Anzahl, Dauer und Beginn: Anzahl: Dauer: Termin(e) Monat(e) frühestmöglicher Beginn: Hinweis: Die Empfehlung kann über maximal 24 Nachsorgetermine von je Minuten - bei neurologischen Erkrankungen über maximal 36 Termine - innerhalb von 5 Monaten nach Ende der Hauptleistung ausgestellt werden Bei psychischen und psychosomatischen Störungen kann die Verordnung über maximal 26 Termine innerhalb von 9 Monaten nach dem Ende der Hauptleistung ausgestellt werden. Gültigkeitsdauer: Die Empfehlung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation begonnen wird. V. Ort der Nachsorge (vgl. entsprechende Liste der Nachsorgeeinrichtungen) Straße, Hausnummer, PLZ, Ort 1. Nachsorgetermin vereinbart für VI. Das Informationsblatt zur Nachsorgeleistung (GXM 910) ist der / dem Versicherten ausgehändigt worden. (Unterschrift u. Stempel der leit. Ärztin/ des leit. Arztes)
3 Ausfertigung für die Versicherte/ den Versicherten Versicherter (, Vorname) Rehabilitationsnachsorge (AENEAS plus ) Erklärung der / des Versicherten Die Rehabilitationseinrichtung empfiehlt die Rehabilitationsnachsorge (AENEAS plus ) in einer dafür anerkannten Nachsorgeeinrichtung. Eine Ausfertigung der Empfehlung sowie das Informationsblatt habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich beabsichtige, die Nachsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen. Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf eine empfohlene Nachsorgeleistung besteht, wenn ich eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehe oder wenn eine Rente von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beantrage. Die Empfehlung verliert in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass die Empfehlung auch dann ihre Gültigkeit verliert und ich keinen Anspruch auf die empfohlene Nachsorgeleistung habe, wenn die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung begonnen wird. Ich bin damit einverstanden, dass die Nachsorgeeinrichtung bei Bedarf den ärztlichen Entlassungsbericht von der Rehabilitationseinrichtung anfordert. Insoweit entbinde ich die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung von ihrer Schweigepflicht. Ich stimme zu, dass meiner behandelnden Ärztin/ meinem behandelnden Arzt, die/ den ich in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben habe, die Empfehlung der Rehabilitationseinrichtung und nach Abschluss der Nachsorge die Reha-Nachsorge-Dokumentation übersandt wird. Wie in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben, wünsche ich keine Weitergabe von Unterlagen an meine behandelnde Ärztin/ meinen behandelnden Arzt. Unterschrift der / des Versicherten
4 Ausfertigung für die Rehabilitationseinrichtung Versicherter (, Vorname) Rehabilitationsnachsorge (AENEAS plus ) Erklärung der / des Versicherten Die Rehabilitationseinrichtung empfiehlt die Rehabilitationsnachsorge (AENEAS plus ) in einer dafür anerkannten Nachsorgeeinrichtung. Eine Ausfertigung der Empfehlung sowie das Informationsblatt habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich beabsichtige, die Nachsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen. Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf eine empfohlene Nachsorgeleistung besteht, wenn ich eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehe oder wenn eine Rente von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beantrage. Die Empfehlung verliert in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass die Empfehlung auch dann ihre Gültigkeit verliert und ich keinen Anspruch auf die empfohlene Nachsorgeleistung habe, wenn ich die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung beginne. Ich bin damit einverstanden, dass die Nachsorgeeinrichtung bei Bedarf den ärztlichen Entlassungsbericht von der Rehabilitationseinrichtung anfordert. Insoweit entbinde ich die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung von ihrer Schweigepflicht. Ich stimme zu, dass meiner behandelnden Ärztin/ meinem behandelnden Arzt, die/ den ich in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben habe, die Empfehlung der Rehabilitationseinrichtung und nach Abschluss der Nachsorge die Reha-Nachsorge-Dokumentation übersandt wird. Wie in der Erklärung zum ärztlichen Entlassungsbericht angegeben, wünsche ich keine Weitergabe von Unterlagen an meine behandelnde Ärztin/ meinen behandelnden Arzt. Unterschrift der / des Versicherten
5 Rehabilitationsnachsorge (AENEAS plus ) Antrag auf Fahrkostenzuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Versicherter (, Vorname) Personen, die für die Fahrt zur Nachsorgeeinrichtung öffentliche Verkehrsmittel oder einen privates Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad, Motorroller etc.) nutzen und Arbeitslosengeld II beziehen, können bei der Deutschen Rentenversicherung die Auszahlung eines Fahrkostenzuschusses von 5 Euro pro Behandlungstag beantragen. Der Fahrkostenzuschuss ist nicht von den Nachsorgeeinrichtungen zu erstatten, sondern wird von der Deutschen Rentenversicherung nach Vorlage entsprechender Nachweise angewiesen. Bitte legen Sie dem Antrag Ihren ALG II-Leistungsbescheid bei. Antrag auf Fahrkostenzuschuss Für die Fahrt zur Nachsorgeeinrichtung habe ich öffentliche Verkehrsmittel ein privates Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad, Motorroller etc.) genutzt und beantrage hiermit die Auszahlung des Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5 Euro pro Behandlungstag. In der Anlage füge ich den aktuellen ALG II Leistungsbescheid bei. Unterschrift der / des Versicherten
6 Information für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung zur Anschließenden effektivierenden Nachsorge zur Eingliederung in Arbeit der Deutschen Rentenversicherung (AENEAS plus ) Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Ihnen wurde durch die Rehabilitationseinrichtung eine ambulante Nachsorgeleistung, hier: Anschließende effektivierende Nachsorge zur Eingliederung in Arbeit der Deutschen Rentenversicherung (AE- NEAS plus ) empfohlen, die Sie im Anschluss an die Leistung zur medizinischen Rehabilitation berufsbegleitend in Anspruch nehmen können. Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen einige Details näher erläutern: Verfahrensablauf Die AENEAS plus - Empfehlung gilt als Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung. Sie erhalten hierüber keinen weiteren Bewilligungsbescheid. Nach Möglichkeit sollte von der Rehabilitationseinrichtung noch während der Hauptleistung der erste Nachsorgetermin vereinbart und auf der Nachsorgeempfehlung (NAS 100) vermerkt werden. Die Kostenzusage gilt für maximal 5 Monate, bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen für maximal 9 Monate nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Danach erlischt die Kostenzusage. Gültigkeitsdauer Die Empfehlung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Nachsorgeleistung nicht innerhalb eines Monats nach dem Ende der Hauptleistung begonnen wird. Ziel der Nachsorge Mit der Nachsorge soll der während der Hauptleistung erarbeitete Rehabilitationserfolg bis zum vollständigen Erreichen des Reha-Ziels weiter verbessert und/oder nachhaltig gesichert und dadurch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben unterstützt werden. Zielgruppe des Nachsorgeprogrammes AENEAS plus Das AENEAS plus -Programm kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die zuvor eine regulär beendete stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach 15 SGB VI (inkl. Anschlussrehabilitation) zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung erhalten und zu Beginn der Nachsorge a) in einem versicherten Beschäftigungsverhältnis stehen (gilt auch für die Dauer der Entgeltfortzahlung und/oder für die Dauer eines Krankengeld- / Übergangsgeldbezuges, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, insbesondere bei stufenweiser Wiedereingliederung) oder b) als Selbständige laufend freiwillige Beiträge oder Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten oder c) als Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II arbeitsuchend gemeldet sind. Keine Leistungen zur Nachsorge können Rehabilitanden erhalten, die a) eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben oder b) nach dem Ende der Hauptleistung mit einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden pro Tag entlassen werden. GXM 910 ( )
7 Therapeutische Leistungen Von der empfehlenden Rehabilitationseinrichtung werden die therapeutischen Leistungen individuell und variabel als Leistungspaket zusammengestellt. Der Umfang ergibt sich aus der Nachsorgeempfehlung. Alle Leistungen werden in Gruppen angeboten. Es gibt, ausgenommen für den Bereich der psychischen Störungen (maximal zwei Einzelgespräche), keine Einzelleistungen. Zeitpunkt und Dauer Das AENEAS plus - Programm ist innerhalb eines Monats nach dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu beginnen. Danach verliert die Nachsorgeempfehlung ihre Gültigkeit. Die Nachsorge wird in der Regel berufsbegleitend durchgeführt. Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich daher vor allem nach Ihrer individuellen Situation und sind von der Nachsorgeeinrichtung so weit möglich zu berücksichtigen. Die Leistungen sind deshalb auch am späten Nachmittag, in den Abendstunden oder an Samstagen anzubieten. Die Nachsorgeleistung muss nach Ablauf von fünf Monaten, bei psychischen und psychosomatischen Störungen innerhalb von neun Monaten nach dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation abgeschlossen werden. Sie können maximal 24 Nachsorgetermine mit einer Zeitdauer von 90 bis 120 Minuten in Anspruch nehmen (bei neurologischen Erkrankungen maximal 36 Termine und bei psychischen Störungen maximal 26 Termine). Nicht in Anspruch genommene Therapieeinheiten verfallen! Ort der Nachsorge Den Ort Ihrer Nachsorge entnehmen Sie bitte aus der Nachsorge-Empfehlung. Die empfohlenen Leistungen können nur in Einrichtungen erbracht werden, die eine vertragliche Basis mit der Deutschen Rentenversicherung haben. Eine entsprechende Häuserliste liegt den Rehabilitationseinrichtungen vor und kann dort oder im Internet unter der Adresse von Ihnen eingesehen werden. Eine von der Rehabilitationseinrichtung ausgesprochene Empfehlung für AENEAS plus gilt auch in AENEAS-Einrichtungen! Finanzierung Die Kosten für die therapeutischen Leistungen werden von der Deutschen Rentenversicherung zu den vereinbarten Vergütungssätzen für den Zeitraum von maximal fünf Monaten nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation übernommen. Fahrkosten Personen, die für die Fahrt zur Nachsorgeeinrichtung öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad, Motorroller etc.) nutzen und Arbeitslosengeld II beziehen, können bei der Deutschen Rentenversicherung die Auszahlung eines Fahrkostenzuschusses von 5 Euro pro Behandlungstag beantragen. Der Fahrkostenzuschuss wird nicht von den Nachsorgeeinrichtungen erstattet, sondern ausschließlich von der Deutschen Rentenversicherung nach Vorlage entsprechender Nachweise (ALG II- Leistungsbescheid) angewiesen. Ein Antragsformular liegt der Nachsorgeempfehlung bei. Zuzahlung Für die ambulante Nachsorge ist von Ihnen keine Zuzahlung zu leisten. Wichtige Hinweise: Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit und/oder eine vorgesehene stufenweise Wiedereingliederung hindern grundsätzlich nicht die parallele Inanspruchnahme der Nachsorgeleistungen. Eine Haushaltshilfe kann während der Inanspruchnahme der Nachsorge nicht erbracht werden. Ein Anspruch auf Übergangsgeld wegen der Inanspruchnahme von Nachsorgeleistungen besteht nicht, weil diese berufsbegleitend durchgeführt werden. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer, die in dem zugesandten Rehabilitationsbescheid aufgeführt ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Deutsche Rentenversicherung GXM 910 ( )
Empfehlung einer Leistung zur intensivierten Rehabilitationsnachsorgeleistung (IRENA) II. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurden erbracht
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