MEdizinische REha-NAchsorgeleistungen
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- Sofia Brandt
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1 MEdizinische REha-NAchsorgeleistungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (Stand: März 2012) Seite 1 von 12
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Voraussetzungen 3 3 Indikationen 4 4 Nachsorgeleistungen Erkrankungen des Bewegungsapparates Herz-Kreislauferkrankungen Neurologische Erkrankungen Stoffwechselerkrankungen Onkologische Erkrankungen Fallbetreuung im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung 8 5 Zeitpunkt und Dauer 8 6 Finanzierung Nachsorgeleistungen Fahrkosten 10 7 Nachsorge-Einrichtungen 10 8 Verfahrensablauf Vorbereitung und Empfehlung der Reha-Nachsorgeleistungen Durchführung der Reha-Nachsorgeleistungen Abschlussdokumentation Kostenabrechnung Verfahrensablauf der MEdizinischen REha-NAchsorgeleistungen 12 9 Hinweis 12 Seite 2 von 12
3 1 Einleitung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz erbracht werden, zielen auf die Beseitigung oder Minderung von Störungen einzelner Fähigkeiten und sozialer Beeinträchtigungen als Folgen einer Krankheit. Darüber hinaus sind sie vor allem auf die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gerichtet. Der Wandel der Rahmenbedingungen, neue Erkenntnisse über Rehabilitationseffekte sowie Veränderungen in Krankheitsausprägung, Chronifizierung und Multimorbidität mit vielfältigen Folgen für Aktivität und Teilhabe an Beruf und gesellschaftlichem Leben bilden den Hintergrund für Nachsorgeleistungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Im Anschluss an eine Phase der intensiven Rehabilitation in einer Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation können nachgehende Leistungen erforderlich sein. Vorrangig ist die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe (zum Beispiel Reha-Sportgruppe, Funktionstraining in einer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Rheuma-Liga), um den durch die vorangegangene Leistung zur medizinischen Rehabilitation eingetretenen Erfolg weiter zu verbessern beziehungsweise nachhaltig zu sichern. Gesundheitsbezogene Verhaltensänderungen und Lebensstiländerungen, Hilfen zur Krankheitsbewältigung und die Patientenschulung sind oft länger andauernde Prozesse. Es bedarf deshalb insbesondere wohnortnaher Angebote zur Fortführung rehabilitativer Behandlungselemente. In der Nachsorgephase sollen verstärkt Eigenaktivitäten gefördert und damit Selbsthilfepotenziale geweckt und gestärkt werden. Aufgabe der Nachsorge ist es, mit unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten den durch die vorangegangene Rehabilitationsleistung eingetretenen Erfolg weiter zu verbessern und nachhaltig zu sichern. Dazu gehören im Wesentlichen die weitere Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, die Verstetigung von Lebensstiländerungen und Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, der nachhaltige und überprüfbare Transfer des Gelernten in den Alltag sowie die Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenz. 2 Voraussetzungen Notwendige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachsorgeleistungen sind eine positive Erwerbsprognose und die vorherige Teilnahme an einer ambulanten oder stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach 15 SGB VI. Bei der Entlassung der Versicherten / des Versicherten aus der Rehabilitationseinrichtung muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Leistungsfähigkeit von - mindestens 3 Stunden pro Tag - bestehen (Blatt 1 a, Feld B, Ziffer 4 des einheitlichen Reha-Entlassungsberichts der RV). Seite 3 von 12
4 Nicht anspruchsberechtigt sind Versicherte, die mit einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen werden, eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben, eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird (Ausnahme: Passive Phase der Altersteilzeit). Arbeitsunfähigkeit schließt die Inanspruchnahme von Reha-Nachsorgeleistungen nicht aus. 3 Indikationen Medizinische Reha-Nachsorgeleistungen kommen derzeit bei den folgenden Indikationen in Betracht: Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislauferkrankungen, neurologische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, onkologische Erkrankungen. 4 Nachsorgeleistungen Im Rahmen der Nachsorge können insbesondere Leistungen erbracht werden, die bereits während der vorangegangenen Rehabilitationsleistung begonnen wurden. Sie sollen nach Abschluss dieser Maßnahme fortgesetzt werden, um einen längerfristigen Erfolg zu sichern. Entscheidend für die Nachsorgeleistung ist grundsätzlich die Hauptdiagnose. Nachsorgeleistungen sind jeweils dem Einzelfall und den regionalen Bedingungen entsprechend individuell und variabel festzulegen. Bei der Auswahl der KTL-Leistungen unter der Federführung der leitenden Ärztin / des leitenden Arztes der Reha-Einrichtung sind die individuellen, indikationsbezogenen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Hierbei kommen indikationsbezogen insbesondere folgende Nachsorgeleistungen in Frage (KTL-Ziffern sind beispielhaft, nicht abschließend): Seite 4 von 12
5 4.1 Erkrankungen des Bewegungsapparates Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage als Kleingruppenbehandlung (KTL B027) Sequenztraining (KTL A031) Ergotherapeutisches Funktionstraining (KTL E070, E09x) Thermotherapie in Verbindung mit aktiver Therapie (KTL Kxxx) Entspannungstraining (KTL F09x) Problemorientierte Gruppenarbeit (KTL F05x) Schmerzbewältigungsgruppe (KTL F057) Übergewichtigengruppe (KTL F056) Information, Motivation, Schulung (KTL Cxxx) Rückenschule (KTL C141, C149) Motivationsförderung (KTL C020) Ernährungsberatung in der Gruppe (KTL C100) Psychotherapeutische Sitzungen (KTL G0xx und F0xx) therapeutische Einzelintervention (KTL F02x) diagnosebezogene Gruppenarbeit (KTL F040) Psychotherapie (KTL G0xx) 4.2 Herz-Kreislauferkrankungen Krankengymnastik / medizinische Trainingstherapie als Übungstherapie (KTL A0xx) kontrolliertes individuell dosiertes Ergometertraining (KTL A022) Entspannungstraining (KTL F09x) problemorientierte Gruppenarbeit (KTL F05x) Nichtrauchertraining (KTL F055) Übergewichtigengruppe (KTL F056) Stressmanagementgruppe (KTL F051) Information, Motivation, Schulung (KTL Cxxx) Ernährungsberatung (KTL C100) Quickwertselbstbestimmung (KTL C309) Motivationsförderung (KTL C020) Psychotherapeutische Sitzungen (KTL G0xx und F0xx) therapeutische Einzelintervention (KTL F02x) diagnosebezogene Gruppenarbeit (KTL F040) Psychotherapie (KTL G0xx) Seite 5 von 12
6 4.3 Neurologische Erkrankungen Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage als Kleingruppenbehandlung (KTL B027) Ergotherapeutisches Funktionstraining einzeln (KTL E060, E08x) beziehungsweise in Kleingruppen (KTL E070, E09x) Logopädie: Sprachtherapie / Sprechtherapie einzeln (KTL E250, E270) beziehungsweise in Kleingruppen (KTL E260, E280) Neuropsychologische Therapie (KTL F1xx) Hirnleistungstraining einzeln (KTL F100) Hirnleistungstraining Kleingruppe (KTL F110) Neuropsychologische Therapie einzeln (KTL F120) Neuropsychologische Therapie in der Kleingruppe (KTL F130) Entspannungstraining (KTL F09x) Problemorientierte Gruppenarbeit (KTL F05x) Krankheitsbewältigung (zum Beispiel Aphasiker-Gruppen, Encephalomyelitis disseminata-gruppe (KTL F058, F059) Nichtrauchertraining (KTL F055) Stressmanagement-Gruppe (KTL F051) Schmerzbewältigungsgruppe (KTL F057) Neuropädagogik in Kleingruppentherapie (KTL E330) Information, Motivation, Schulung (KTL Cxxx), Sozialberatung und Berufsberatung (KTL D0xx) Ernährungsberatung (KTL C100) Quickwertselbstbestimmung (KTL C309) Sozialberatung (KTL D02x) Psychotherapeutische Sitzungen (KTL G0xx und F0xx) therapeutische Einzelintervention (KTL F02x) diagnosebezogene Gruppenarbeit (KTL F040) Psychotherapie (KTL G0xx) 4.4 Stoffwechselerkrankungen Krankengymnastik / medizinische Trainingstherapie als Übungstherapie (KTL A0xx) Gezieltes Training für Ausdauer und Koordination (KTL A0xx) Gefäßtraining (KTL A065) Entspannungstraining (KTL F099) Seite 6 von 12
7 Problemorientierte Gruppenarbeit (KTL F05x) Übergewichtigengruppe (KTL F056) Nichtrauchertraining (KTL F055 diagnosebezogene Gruppenarbeit - zum Beispiel bei Folgekrankheiten wie peripherer arterieller Verschlusskrankheit, Polyneuropathie (KTL F040) Information, Motivation, Schulung (KTLCxxx) Ernährungsberatung in der Gruppe (KTL C100) strukturiertes Schulungsprogramm für Diabetiker (KTL C24x/25x) Seminar Stoffwechselstörungen (KTL C239) Gespräche mit Angehörigen (KTL C030) Psychotherapeutische Sitzungen (KTL G0xx und F0xx) therapeutische Einzelintervention (KTL F02x) diagnosebezogene Gruppenarbeit (KTL F040) Psychotherapie (KTL G0xx) 4.5 Onkologische Erkrankungen Physiotherapie (KTL B0xx) Physiotherapeutische Behandlung in der Kleingruppe (KTL B02x) Physiotherapeutische Behandlung in der Gruppe (KTL B03x) Psychotherapeutische Sitzungen (KTL G0xx und F0x) Psychotherapie (KTL G0xx) therapeutische Einzelintervention (KTL F02x) diagnosebezogene Gruppenarbeit (KTL F040) Problemorientierte Gruppenarbeit (KTL F05x) Beratung von Patienten und Angehörigen (KTL D0xx) Sporttherapie und Bewegungstherapie (KTL A0xx) Ausdauertraining (KTL A021) Koordinatives Training (KTL A040) Muskelaufbautraining (KTL A03x) Ergotherapie (KTL E09) Funktionstraining indikationsspezifisch (KTL E09x) Entspannungstraining (KTL F09x) Information, Motivation, Schulung (KTL Cxxx) Motivationsförderung (KTL C020) Schulung bei Tumorerkrankungen (KTL C46x) Onkologisches Trainingsprogramm (KTL C47x) Beratung zur beruflichen Situation (KTL D03x) Seite 7 von 12
8 4.6 Fallbetreuung im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung Für die Rehabilitationseinrichtung, welche die stufenweise Wiedereingliederung einleitet, besteht im Rahmen der medizinischen Rehabilitationsnachsorge indikativ die Möglichkeit, den Versicherten beratende und fallbegleitende Unterstützung zu bieten. Dadurch können krisenhafte Situationen besser bewältigt und die Gefahr von Abbrüchen minimiert werden. Die Fallbetreuung richtet sich an Versicherte bei denen Probleme am Arbeitsplatz erkennbar sind, die die Kommunikation betreffen oder auf ungünstige organisatorische Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, bei denen hinsichtlich der eigenen Einschätzung des Leistungsvermögens eine Diskrepanz zur ärztlichen Einschätzung besteht, deren Motivationslage als ambivalent und förderungsbedürftig erscheint und die das Rehabilitationsergebnis als negativ einschätzen. Nach der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) kommen im Rahmen der Fallbetreuung folgende Leistungen in Betracht: Gespräch mit Versicherten und Betriebsangehörigen (KTL C041) Einzelgespräche mit Versicherten und Betriebsangehörigen, mindestens 45 Minuten Orientierende Sozialberatung einzeln (KTL D010), mindestens 15 Minuten Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) stufenweise Wiedereingliederung inklusive Kontakt zum beruflichen Umfeld (KTL D034), mindestens 15 Minuten Beratung: Arbeitsplatzbesuch, Dienstgang (KTL D035), mindestens 15 Minuten Diese Leistungen werden pro Kontakteinheit von 50 bis 60 Minuten mit 44 Euro vergütet, eine Abrechnung von Teil-Kontakteinheiten ist möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Rahmenkonzept zur stufenweisen Wiedereingliederung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz oder im Internet unter Formulare und Publikationen, Formulare, Reha-Einrichtungen, Informationen und Formulare zur stufenweisen Wiedereingliederung. 5 Zeitpunkt und Dauer Die Nachsorgeleistungen schließen sich in der Regel unmittelbar an die Leistung zur medizinischen Rehabilitation an. Nahtlosigkeit und Kontinuität sind wichtige Faktoren, um die Ziele der Nachsorge zu erreichen. Häufigkeit, Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich nach Indikation, Konzept und individueller Situation des Patienten (zum Beispiel Belastbarkeit, Berufstätigkeit). Seite 8 von 12
9 Die Nachsorgeleistungen sollen berufsbegleitend, das heißt am späten Nachmittag, in den Abendstunden oder auch samstags in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme ist in folgendem Rahmen möglich: Die medizinische Rehabilitationsnachsorge wird ambulant durchgeführt. Die Anzahl der Termine beträgt maximal 24 - bei der Indikation neurologische Erkrankungen maximal 36 - in einem Zeitraum von maximal einem Jahr nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Bei den Indikationen psychische und onkologische Erkrankungen sind maximal 26 Termine möglich einschließlich je eines Aufnahmegesprächs und Abschlussgesprächs. Für jeden Termin ist eine Zeitdauer von 90 bis 120 Minuten mit bis zu 3 Therapieeinheiten vorgesehen. Physiotherapeutische oder trainingsbezogene Maßnahmen sind zeitnah im Anschluss an die Rehabilitationsleistung zu beginnen und müssen innerhalb der ersten 6 Monate nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung abgeschlossen sein. Die Termine können in unterschiedlicher zeitlicher Abfolge wahrgenommen werden: Möglich sind zum Beispiel: Eine kontinuierliche Durchführung der Nachsorgeleistung während der gesamten Dauer; das heißt bei einem maximalen Zeitraum von einem Jahr werden etwa alle 2 Wochen Nachsorgetermine in Anspruch genommen. Eine initial verdichtete Inanspruchnahme der Nachsorge mit anschließend entsprechend auseinander gezogenen Terminen. Bei 2 Terminen pro Woche in den ersten 4 Wochen können anschließend noch bis zu 16 wöchentliche Termine in Anspruch genommen werden. Eine intervallartige Rehabilitationsnachsorge mit zum Beispiel 2 wöchentlichen Terminen in 4-wöchigen Therapieblöcken nach 3, 6 und 11 Monaten. Die Durchführung der MEdizinischen REhabilitationsNAchsorge ist in Form von Gruppentherapie und Einzeltherapie möglich, dabei ist die Gruppentherapie zu bevorzugen. 6 Finanzierung 6.1 Nachsorgeleistungen Auf der Grundlage einer Gruppengröße von etwa 6 Patientinnen / Patienten wird im Rahmen der vorgegebenen Leistungsinhalte eine Vergütung von 26 Euro pro Behandlungstag für die Indikationen Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislauferkrankungen und Stoffwechselerkrankungen gezahlt. Für die Indikationen psychische und onkologische Erkrankungen können 24 Euro pro Behandlungstag abgerechnet werden und für die Indikation Neurologische Erkrankungen 34 Euro. Seite 9 von 12
10 Darüber hinaus werden für alle Versicherte in den Indikationen psychische und onkologische Erkrankungen 2 Einzelgespräche (à 50 Minuten) mit je 46 Euro übernommen. Die Anwendung dieser Regelung kann individuell von den betreuenden Therapeuten / Ärzten der Rehabilitationsnachsorgeeinrichtung entschieden werden. Mit diesen Beträgen sind auch die Erstellung der Nachsorgedokumentation, notwendige Aufnahmegespräche und Abschlussgespräche sowie alle Nebenleistungen wie Ablauf, Organisation beziehungsweise Koordination der Therapeuten abgegolten. 6.2 Fahrkosten Jede Versicherte / jeder Versicherte erhält pro Nachsorgetermin einen Fahrkostenzuschuss von 5 Euro ausgezahlt. Die Erstattung von Verdienstausfall kommt nicht in Betracht. 7 Nachsorge-Einrichtungen Nachsorgeleistungen können von allen von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland- Pfalz zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen empfohlen werden. Reha-Nachsorgeleistungen können in allen von den Rentenversicherungsträgern zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Reha-Nachsorgeleistungen erfolgt wohnortnah. Die in Frage kommende Nachsorgeeinrichtung muss innerhalb einer für die Versicherte / den Versicherten zumutbaren Fahrzeit von maximal 45 Minuten erreicht werden können. Die von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zugelassenen Einrichtungen sind im Internet unter Formulare und Publikationen, Formulare, Rehabilitationseinrichtungen, Formulare zur Rehabilitationsnachsorge - somatisch / psychosomatisch, abrufbar. 8 Verfahrensablauf 8.1 Vorbereitung und Empfehlung der Reha-Nachsorgeleistungen Die Planung der Nachsorge muss gemeinsam mit der Versicherten / dem Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und Arbeitssituation erfolgen. Die Förderung der Motivation und die Bereitschaft, die Nachsorge in Anspruch zu nehmen, ist Aufgabe des gesamten Reha-Teams. Nachsorgeangebote sind nicht nur zu benennen und zu empfehlen, es ist vielmehr wichtig, die Versicherte / den Versicherten anzuregen, durch gezielte Intervention auch zu unterstützen, möglichst schon während der Reha-Leistung den ersten Kontakt herzustellen und den ersten Termin zu vereinbaren. Seite 10 von 12
11 Für Fragen zur Nachsorge sind sogenannte Nachsorgebeauftragte in der Rehabilitationseinrichtung zu benennen, die als Ansprechpartner unter anderem für Versicherte und Leistungsträger zur Verfügung stehen. Die Begründung und Empfehlung von medizinischen Reha-Nachsorgeleistungen erfolgt unter Federführung des leitenden Arztes der Rehabilitationseinrichtung. Voraussetzung für das Gelingen der Nachsorge ist auch ein Informationsaustausch zwischen der Rehabilitationseinrichtung und den behandelnden Ärzten / Betriebsärzten. Liegen die Voraussetzungen für medizinische Reha-Nachsorgeleistungen vor, ist der Formular gms 980 Empfehlung einer medizinischen Rehabilitationsnachsorgeleistung auszufüllen und der Versicherten / dem Versicherten zusammen mit dem Formular gms 985 Information zu den medizinischen Reha-Nachsorgeleistungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz beim Abschlussgespräch auszuhändigen. Mit dieser Empfehlung gilt die Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz für die Inanspruchnahme der medizinischen Reha-Nachsorgeleistungen in dem unter Ziffer 4 empfohlenen Umfang als erteilt. Die für den behandelnden Arzt bestimmte Ausfertigung darf nur mit Zustimmung der Versicherten / des Versicherten versandt werden. Die erforderliche Zustimmung ist mit Formular gms 984 einzuholen. Im ärztlichen Entlassungsbericht ist in diesen Fällen auf Blatt 1 im Feld Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen die Ziffer 134 (spezielle Nachsorge) anzukreuzen. 8.2 Durchführung der Reha-Nachsorgeleistungen Reha-Nachsorgeleistungen stehen in engem inhaltlichen Zusammenhang mit der abgeschlossenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Der Nachsorgeplan muss daher auf die vorangegangene Rehabilitation abgestimmt sein. Bei Inanspruchnahme der Reha-Nachsorgeleistungen ist der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Formular gms 981 Mitteilung der Reha-Nachsorgeeinrichtung über Nachsorgebeginn der Beginn mitzuteilen. Um einen langfristigen Rehabilitationserfolg zu erzielen, ist eine individuelle Abstimmung der Nachsorgeziele mit der Versicherten / dem Versicherten notwendig. Der leitenden Ärztin / dem leitenden Arzt obliegt federführend - unter Beteiligung des Nachsorgeteams - die Erstellung des Nachsorgeplans, seine Überprüfung und gegebenenfalls dessen Anpassung. Wichtig ist, dass die Versicherten über weitere Gruppenangebote informiert und zur aktiven Teilnahme auch in Eigeninitiative (zum Beispiel Sportangebote) motiviert werden, und eine Zusammenarbeit mit Versicherten, deren Angehörigen, behandelnden Ärzten, ambulanten Psychotherapeuten sowie arbeitsplatzbezogenen Ansprechpartnern (zum Beispiel Betriebsarzt) erfolgt. Seite 11 von 12
12 In Einzelfällen kann auch die Einbeziehung eines Reha-Fachberaters sinnvoll sein. 8.3 Abschlussdokumentation Nach Beendigung der Reha-Nachsorgeleistungen ist von der Reha-Nachsorgeeinrichtung mit Formular gms 982 eine Dokumentation zu erstellen und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in zweifacher Ausfertigung innerhalb von 2 Wochen zu übersenden. Die für den behandelnden Arzt bestimmte Ausfertigung darf nur mit Zustimmung der Versicherten / des Versicherten versandt werden. Die erforderliche Zustimmung ist mit Formular gms 984 einzuholen. Die Abschlussdokumentation soll im Wesentlichen folgende Informationen umfassen: Nachsorgeergebnis mit Erläuterungen zum Verlauf und Ergebnis hinsichtlich erreichter Funktionsverbesserungen beziehungsweise Verhaltensänderungen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit (Status, Prognose) Nachsorgeleistungsdaten (Codierung analog KTL) Empfehlungen für nachfolgende Maßnahmen gegebenenfalls getroffene Vereinbarungen mit betriebsärztlichen Diensten 8.4 Kostenabrechnung Die Vergütung für die Reha-Nachsorgeleistungen und die verauslagten Fahrkosten sind nach Beendigung der Reha-Nachsorge in einem Gesamtbetrag mit Formular gms 983 bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz anzufordern. Die erbrachten Reha- Nachsorgeleistungen sind auf der Rückseite des Vordrucks von der Versicherten / dem Versicherten und dem Therapeuten zu bestätigen. 8.5 Verfahrensablauf der MEdizinischen REha-NAchsorgeleistungen Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hat den Verfahrensablauf stichpunktartig zusammengefasst. 9 Hinweis Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz wird in angemessenen Zeitabständen prüfen, ob das Konzept aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen verbessert oder wesentlich geänderten Verhältnissen angepasst werden muss. Als Grundlage hierfür dient eine kontinuierliche Leistungsdokumentation und jährliche Auswertung der Nachsorgeleistungen. Seite 12 von 12
Empfehlung einer Leistung zur intensivierten Rehabilitationsnachsorgeleistung (IRENA) II. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurden erbracht
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