Amtliche Bekanntmachungen

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1 Nummer 23 Donnerstag 8. Juni 2017 Amtliche Bekanntmachungen Vorankündigung Vereinsvorständesitzung Die nächste Vereinsvorständesitzung findet am Montag, dem 19. Juni 2017, um Uhr im Sportheim des 1. FC Schellbronn statt. Wir bitten die Vereinsvorstände, sich diesen Termin vorzumerken. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der 2,13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Neuhausen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten: Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 32 Stunden/Woche für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren. 2. Halbtageskindergärten: Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt 27,5 Stunden/Woche am Vormittag für Kinder im Alter ab. Diese Betreuungsform wird seit dem Kindergartenjahr 2016/17 nicht mehr angeboten und kann nur noch als bereits bestehendes Benutzungsverhältnis weitergeführt werden. 3. Altersgemischte Ganztagesbetreuung: Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 50 Stunden/Woche für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, soweit es sich nicht um schulische Einrichtungen handelt. 4. Kinderkrippen: Einrichtungen für Kleinkindbetreuung mit einer Betreuungszeit von36,25 Stunden/Woche für Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren. (2) Das Kindergartenjahr beginnt am eines Jahres und endet am des Folgejahres. 3 Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtung beginnt mit der Aufnahme des Kindes. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten. Im Antrag sind anzugeben: Name und Anschrift des/r Sorgeberechtigten Name und Anschrift des Kindes Geburtsdatum des Kindes Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt des/r Sorgeberechtigten Art der Einrichtung Art der Zahlung (Überweisung oder Einzugsermächtigung; bei Erteilung einer Einzugsermächtigung ist zusätzlich die Bankverbindung des/r Sorgeberechtigten anzugeben) (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. (3) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (4) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz Mahnung oder wenn das Kind länger als 2 Monate unentschuldigt fehlt. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid; er ist unter Wahrung einer Frist von vier Wochen anzudrohen. 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gemäß 5 erhoben. Sie sind für 12 Monate zu entrichten. (2) Gebührenmaßstab ist die Art der Einrichtung, das Alter des Kindes und die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt des Gebührenschuldners. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. (4) Die Gebühr ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab dem Antragsmonat neu festgesetzt. (2) Die Höhe der Gebührensätze beträgt in 1. Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten ( 2 Abs. 1 Nr. 1) Kinder bis Kinder ab einem Kind unter 18 Jahren 186,00 123,00

2 Seite 2 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 8. Juni 2017 zwei 143,00 95,00 drei 95,00 63,00 vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 31,00 21,00 2. Halbtageskindergärten ( 2 Abs. 1 Nr. 2) einem Kind 107,00 unter 18 Jahren zwei 81,00 drei 53,00 vier und 17,00 mehr 3. altersgemischter Ganztagesbetreuung ( 2 Abs. 1 Nr. 3) Kinder bis Kinder ab 334,00 222,00 einem Kind unter 18 Jahren 305,00 194,00 zwei 276,00 165,00 drei 246,00 135,00 vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 4. Kinderkrippen ( 2 Abs. 1 Nr. 4) einem Kind 319,00 unter 18 Jahren zwei 290,00 drei 262,00 vier und 232,00 mehr (3) Werden in Kinderbetreuungseinrichtungen Mahlzeiten und Getränke angeboten, wird zusätzlich zu den Gebühren nach 5 Abs. 1 eine Verpflegungsgebühr und ein Getränkegeld erhoben. 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 7 Entstehung/Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes ( 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum ersten Werktag des Veranlagungszeitraumes ( 4 Abs. 3) fällig. Für den Monat des erstmaligen Besuchs der Einrichtung wird die Gebührenschuld zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kinderbetreuungsgebührensatzung vom außer Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Neuhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Neuhausen, den gez. Korz, Bürgermeister Vorverlegung des Redaktionsschlusses aufgrund Fronleichnam Aufgrund des Feiertages am Donnerstag, den 15. Juni 2017, Fronleichnam, verschiebt sich der Redaktionsschluss für die Ausgabe der Kalenderwoche 24 von Montag, 12. Juni 2017 auf Sonntag, 11. Juni Die Manuskripte müssen bis spätestens bis Sonntag, den 11. Juni um Uhr im NOS eingestellt sein. Danach können leider keine Texte mehr eingestellt werden. Wir bitten um Beachtung!! Gemeinsame Einwohnerversammlung der Gemeinde Neuhausen am 29. Juni 2017 Terminvorankündigung Die zentrale Einwohnerversammlung für unsere vier Ortschaften findet am Donnerstag, den 29. Juni 2017, um Uhr, Schwarzwaldhalle, Großer Saal, Unterreichenbacher Straße 46 in Schellbronn statt. Ihre Gemeindeverwaltung Behindertenparkplatz am Rathaus Neuhausen Immer wieder nutzen unberechtigte Verkehrsteilnehmer/-innen den Behindertenparkplatz am Rathaus Neuhausen. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind jedoch diese Parkmöglichkeiten ausschließlich für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen bestimmt. Die Nutzungsberechtigung ist durch den blauen Parkausweis nachzuweisen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen. Für den vorgenannten Personenkreis ist die Benutzung von diesen ausdrücklich gekennzeichneten Parkplätzen u.a. deshalb so wichtig, um besser am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Bei fehlender Parkerlaubnis auf Behindertenparkplätzen kann ein Verwarnungsgeld erhoben und das geparkte Fahrzeug gegen Kostenrückerstattung abgeschleppt werden. Ihre Gemeindeverwaltung

3 Donnerstag, 8. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 23 / Seite 3 Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter Am Sonntag, 18. Juni: Ganztägiger Stadtspaziergang durch die Goldstadt mit Besuch von Schmuck- und Technischem Museum PFORZHEIM/ENZKREIS. Im Rahmen des Veranstaltungskalenders Enzkreis erleben und des Jubiläums 250 Jahre Goldstadt Pforzheim findet am Sonntag, 18. Juni, von 10:30 Uhr bis ca. 17 Uhr ein informativer Stadtspaziergang mit Besuch des Schmuck- und des Technischen Museums statt. Die Teilnehmenden erfahren von der gelernten Juwelengoldschmiedin Anita Dworschak, wie die Schmuckindustrie einst nach Pforzheim kam und wie sie sich hier im Laufe der Zeit entwickelt hat. Startpunkt ist bei der Schlosskirche, die als steinernes Geschichtsbuch der Stadt Pforzheim eine wichtige Rolle spielt. Die Gebühr für dieses Angebot beträgt 35 Euro für Erwachsene (Kinderpreis auf Anfrage) und beinhaltet neben der ganztägigen Reiseleitung ein Mittagessen, Eintritt im Schmuckmuseum sowie Eintritt und Führung im Technischen Museum. Eine Anmeldung ist direkt bei Anita Dworschak unter Telefon erforderlich. Die Veranstaltung wird nochmals am Sonntag, 17. September, wiederholt. Am 19. Juni: Felderrundfahrt für Landwirte ENZKREIS. Die diesjährige Felderrundfahrt des Landwirtschaftsamts findet am Montag, 19. Juni, um 16:30 Uhr in Friolzheim (Treffpunkt an der Halle Kissling) statt. Gezeigt werden Sortenbeispiele zu Winterraps und Winterweizen sowie Pflanzenschutz-Exaktversuche zur Unkrautbekämpfung in Winterroggen und Mais und zur Krankheitsbekämpfung in Sommergerste. Außerdem hat der Betrieb Kissling einen Demonstrationsversuch zu FAKT- und Greening-tauglichen Begrünungsmischungen angelegt. Sachkundige im Pflanzenschutz bekommen gegen Gebühr zwei Stunden im Rahmen ihrer Fortbildungsverpflichtung anerkannt. LEADER Heckengäu 2. Förderrunde von LEADER Heckengäu im Jahr 2017 Mit rd Euro EU-Fördermitteln können zwei Projekte mit einer Gesamtinvestitionssumme in Höhe von ca Euro in die Umsetzung gehen In einer spannenden, zweiten Vergaberunde des Projekts LEADER Heckengäu im laufenden Jahr 2017 standen insgesamt rd Euro EU-Fördermittel zur Verfügung. Dem Auswahlgremium wurden 4 Projekte vorgestellt für alle wären Euro nötig gewesen. Es blieb also die Qual der Wahl. Am Ende wurden 2 Projekte für eine Förderung empfohlen. Den Antragstellern, die nicht zum Zug kamen, wird empfohlen, sich im Rahmen der nächsten Förderrunde erneut zu bewerben. Die Bandbreite der Projekte war groß: Neben Großvorhaben wie einem Naherholungs- und Erlebnispark in Eberdingen oder der Erweiterung einer Bäckerei in Tiefenbronn ging es auch um regionales Brennholz und die Zertifizierung eines Wanderwegs. Ein schönes Beispiel dafür, was mit LEADER alles geht, so der Vorsitzende Wolf Eisenmann. Ob mittelbar oder unmittelbar, alle Vorhaben zielen darauf ab, die Region Heckengäu nachhaltig zu schützen und weiter voran zu bringen. Für eine Förderung in der aktuellen Runde wurde die Weiterentwicklung des bestehenden Brennholzhandels Schwarz in Gechingen und der generationenübergreifende Naherholungs- und Erlebnispark bei Eberdingen empfohlen. Der Betrieb von Michael Schwarz greift auf regionale Ware zurück und schafft Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen. Mit der Erweiterung der bestehenden Betriebshalle wird der Betrieb vergrößert und Letzteres noch ausgebaut. Der geplante Naherholungs- und Erlebnispark bei Eberdingen wird federführend von örtlichen Vereinen vorangetrieben. Das Gelände soll für alle Altersgruppen, für Familien, Einzelpersonen, aber auch Vereine, Firmen und sonstige Gruppen nutzbar sein. Verschiedene geplante Module bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, was dort alles stattfinden kann. Die Erweiterung der Bäckerei Boess in Tiefenbronn wurde als LEADER Projekt zwar befürwortet, da die innerörtliche Entwicklung und die Erhaltung eines Traditionsbetriebs im Ortskern förderwürdig ist. Jedoch reichten die in der aktuellen Runde zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, um dieses Großprojekt auch noch zu fördern. Auch die Anpassung des bestehenden 7-Berge-Wanderwegs rund um Nagold an die Qualitätskriterien Wanderbares Deutschland, um den Weg zu verbessern und mit dieser zusätzlichen Zertifizierung noch besser vermarkten zu können, konnte ebenfalls nicht mehr gefördert werden. Alle Projekte müssen im Aktionsgebiet von LEADER Heckengäu liegen, mindestens einem der Handlungsfelder zuzuordnen sein, auf einem realistischen Zeitplan beruhen und nach der Förderung weiter tragfähig sein. Bewertet wird beispielsweise, inwieweit ein Projekt einen besonderen Nutzen für die Region hat, einen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung und -schaffung leistet oder auch zur Verbesserung der Stadt-Land-Beziehung beiträgt. Anhand der verschiedenen Kriterien werden Punkte vergeben und am Ende addiert; so entsteht eine Rangfolge für die Verteilung der Fördergelder. Wer Fragen zur LEADER-Förderung hat, kann sich jederzeit an die Geschäftsstelle von LEADER Heckengäu im Landratsamt Böblingen wenden. (Tel / und -1172, info@leader-heckengaeu.de). Schulen Volkshochschule Neuhausen VHS Neuhausen Schirmherr: Bürgermeister Oliver Korz Örtliche Leitung: Christine Ochs Telefon: 07234/ neuhausen@vhs-pforzheim.de Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe vhs-programm. Kursinformation bei der Außenstellenleitung Anmeldung unter oder Telefon 07231/ Für folgendes VHS-Weinseminar gibt es noch freie Plätze Weinseminar - Toskana/Arnotal Heinz Schmale Mittwoch, , 20:00-22:15 Uhr Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Ratssaal Gebühr 14,00 ; zzgl. Getränkekosten; keine Ermäßigung Kursnummer 8910 K Aus der Toskana, der Gegend zwischen Florenz und Arezzo, stammen die ca. zwölf bekannten und unbekannten Weißund Rotweine, die an diesem Abend verkostet werden. Die Getränkekosten (ca. 15 Euro) werden mit dem Kursleiter bar abgerechnet. Bitte bringen Sie zu allen Verkostungen etwas Weißbrot und Wasser mit.

4 Seite 4 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 8. Juni 2017 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 07234/ Sprechzeiten: Fax: 07234/ Montag - Freitag Uhr Uhr Internet Donnerstagnachmittag Uhr Uhr mail@neuhausen-enzkreis.de Abendsprechstunden des Bürgermeisters: Die Abendsprechstunde des Adresse: Pforzheimer Str. 20, Bürgermeisters am Donnerstag, den 15. Juni 2017 fällt aufgrund des Feiertages aus Neuhausen Am findet die Bürgermeister-Sprechstunde wegen der Pfingstferien nicht statt. Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahl 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz korz@neuhausen-enzkreis.de 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Bianca Fröschle sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Mitteilungsblatt Hannelore Lorenz 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz lutz@neuhausen-enzkreis.de 06 (EG) Hannelore Lorenz lorenz@neuhausen-enzkreis.de 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Beate Ostenrieder meldeamt@neuhausen-enzkreis.de Fundbüro 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert standesamt@neuhausen-enzkreis.de 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger scherzinger@neuhausen-enzkreis.de 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Joachim Metzenbauer metzenbauer@neuhausen-enzkreis.de Abfallentsorgung 03 (EG) Grundbuchamt und Beate Philipp philipp@neuhausen-enzkreis.de Nachlassangelegenheiten 16 (DG) Leiter Kämmerei Ralf Hildinger hildinger@neuhausen-enzkreis.de 12 (OG) Katja Bayerbach bayerbach@neuhausen-enzkreis.de 11 (OG) Grundsteuer Jürgen Hermann mail@neuhausen-enzkreis.de 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren Ludmilla Saitz saitz@neuhausen-enzkreis.de 10 (OG) Personalamt / Hundesteuer / Martin Wagner wagner@neuhausen-enzkreis.de Wasser / Abwasser Furtstr. 11 Leiter Bauhof Heinz Gerber oder bauhof@neuhausen-enzkreis.de Wassermeister Patrick Raisch Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch 1277 Polizeiposten Tiefenbronn (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle Revierleiter Martin Fischer außerhalb der Schulferien donnerstags von Uhr Martin.Fischer@enzkreis.de Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Polizei 110 Polizeiposten Tiefenbronn Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum Krankentransport sitzend/liegend mit dem Handy Störungsstelle Strom Stadtwerke Pforzheim Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim k

5 Donnerstag, 8. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 23 / Seite 5 Aus den Ortsteilen ORTSTEIL HAMBERG Diamantene Hochzeit Die Eheleute Franz und Berta Lux feierten am 31. Mai 2017 ihre diamantene Hochzeit. Den Bund der Ehe hatten sie im Jahre 1957 vor den beiden Standesbeamten Herrn Bürgermeister Rapp und Herrn Bürgermeister Mühlthaler geschlossen. Herr Bürgermeister Oliver Korz besuchte das Ehepaar und überbrachte die Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten sowie die Glückwünsche der Gemeinde. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und vor allen Dingen viel Gesundheit. ORTSTEIL SCHELLBRONN 90. Geburtstag Am 3. Juni feierte Frau Juliane Ochs ihren 90. Geburtstag. Herr Bürgermeister Oliver Korz überbrachte der Jubilarin die Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten und die Glückwünsche der Gemeinde. Kindergarten Schellbronn Lauwiesen 12, Neuhausen-Schellbronn, Leitung: Lolita Sabisch Tel /4231, kindergarten-schellbronn@web.de Familienfest auf der Burg Steinegg Am Mittwoch, den 31. Mai, begrüßten wir bei strahlendem Sonnenschein unsere Eltern und Kinder auf der Burg Steinegg. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxen Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67 a, Pforzheim, Tel Mo/Di/Do Uhr bis Uhr Mi Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr Sa/So, Feiertag Uhr bis Uhr Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, Pforzheim, Tel Mo/Di/Do Uhr bis Uhr Mi Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr Sa/So, Feiertag Uhr bis Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, Pforzheim, Tel / Mi Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr Sa/So, Feiertag Uhr bis Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: Notruf der Integrierten Leitstelle des DRK Pforzheim und den Enzkreis e.v. (Berufsfeuerwehr und DRK Pforzheim- Enzkreis e.v.) lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer mit dem Handy: Vorwahl Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer zu erfragen. Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 10. Juni 2017 City Apotheke im VolksbankHaus, Westliche 53, Tel 07231/ Tiergarten-Apotheke, Strietweg 70, Pforzheim, Tel / Sonntag, den 11. Juni 2017 Sonnen-Apotheke, Leopoldstr. 5, Pforzheim, Tel / Post-Apotheke Friolzheim, Pforzheimer Str. 18, Friolzheim, Tel / Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax Internet: Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon , Fax , sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Bezugspreis: halbjährlich 14,75. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: Diese Ausgabe erscheint auch online Das eblättle ist nur mit einem gesonderten Zugang zu lesen.

6 Seite 6 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 8. Juni 2017 Blick vom Burgturm Unser Fest begann mit Kaffee und Kuchen und entspannten Gesprächen. Minnetanz der Wichtel und Riesen Schon bald darauf wurde das Lagerfeuer angezündet und lecker gegrillt. Gespenstertanz der Zwerge Da erklang die Melodie "Kommt herbei..." und die Aufführung begann mit den Liedern und Tänzen der Kinder, Würste und Schnitzel auf dem Grill Wir bedanken uns an dieser Stelle bei unserem Elternbeirat und allen fleißigen Helfern ohne die so ein Fest nicht möglich wäre. Es grüßt ganz herzlich der Kindergarten Schellbronn Geburtstage Wir gratulieren: am 14. Juni Herrn Paul Voll, Nikolausstr. 1 zum 90. Geburtstag Soziale Einrichtungen Pferdetanz der Däumlinge die sie in der Projektwoche "Von Burgen, Rittern und Edelfrauen" erarbeitet haben. Nebenher konnte man den Turm besteigen, verschiedene Spiele spielen und sich bei unserem Fotograf Herrn Valdivieso im ritterlichen Ambiente fotografieren lassen. Alle waren sich einig: Das war ein ganz toller Tag mit besonderem Flair. Krankenpflegeverein e.v. Unser Leistungsangebot Der Krankenpflegeverein ergänzt die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes St. Josef, vor allem für Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen haben. Die Leistungen des KPV richten sich vorrangig an Mitglieder und sind grundsätzlich kostenlos. Unser Leistungsangebot: Beratung rund um die Pflegebedürftigkeit Hilfsmittelverleih (z.b. Rollstuhl, Badelifter, Pflegebett, Rollator) Vermittlung weiterführender Dienstleistungen Besucherdienste Fahr-und Begleitdienste für Notfälle Mitfinanzierung der Beratungsstelle "Hilfen im Alter" Kooperation mit dem ambulanten Hospizdienst

7 Donnerstag, 8. Juni 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 23 / Seite 7 Preisnachlass auf Leistungen der Nachbarschaftshilfe des Ambulanten Pflegedienstes St. Josef Bevorzugte Aufnahme ins Landhaus für Senioren Offenes Frauenfühstück jeden 1. Dienstag im Monat Mittagstreff für Alt und Jung - ACHTUNG neuer Treffpunkt beachten und jeden 2. Montag in Neuhausen-Theaterschachtel (Fahrdienst nach tel. Anmeldung möglich) Auskunft und Organisation: Katharina Waibel Eichendorffstr Neuhausen-Steinegg Tel.: Fax: Landhaus für Senioren St. Josef Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef Landhaus für Senioren Cornelia Schrader Liebenzeller Str Neuhausen Fon: Fax: cornelia.schrader@pflegeheim-steinegg.de Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ Pflegedienstleitung: Maria Gutsch, maria.gutsch@st-josef-apd.de Stellvertretende Pflegedienstleitung: Elvira Maisenbacher, elvira.maisenbacher@st-josef-apd.de Ambulante Hospizgruppe Biet Krankenpflegeverein Tiefenbronn Zur Tränke Tiefenbronn Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal kpv1978@t-online.de 07234/ / Ambulante Hospizgruppe Biet Ehrenamtliche Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Kontakt: Krankenpflegeverein Tiefenbronn e.v. Lehninger Str. 2, Tiefenbronn Ansprechpartner: Andrea Raible-Kardinal, Tel / 1419 Handy: 0162 / info@krankenpflegeverein.de Pro Familia Mit dem Leben besser zurechtkommen Vortrag mit Übungen Warum geht es mir manchmal schlecht, obwohl doch scheinbar alles gut ist? In diesem Workshop wollen wir Übungen machen die uns helfen, damit anders umzugehen, so dass es uns besser geht. Anna Krieb, Diplom-Psychologin, pro familia Pforzheim Termin: Donnerstag, , Uhr Kosten: 8,-, Anmeldung erbeten pro familia Ortsverband Pforzheim e.v. Parkstraße Pforzheim Telefon: pforzheim@profamilia.de Internet: bwlv - Zentrum Pforzheim im Haus der seelischen Gesundheit Lore Perls, Fachstelle für psychisch kranke Menschen, Tagesklinik Offene Sprechstunde (Mo Uhr). Arbeitskreis Leben Pforzheim und Region Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr. Luisenstr ; Pforzheim Tel.: , Fax.: Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr Neuhausen-Steinegg, Tel

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