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1 Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36a, Seite 1 von 6 Berufsgruppe Kälte und Klimatechnik In Zusammenarbeit dürfen wir Sie informieren über : Für Fragen, Anregungen, Wünsche und Beschwerden wenden Sie sich bitte an. Ing. Franz Seyfried 0043 (0) fuer.mit@chello.at Für die neuen GWP-reduzierten n, mittels ASHAE i.d.f. 2015, berechnete pgw- und - Grenzwerte der Sicherheitsklassen A1, A2L und A3. Zusammenstellung der derzeit veröffentlichten pgw- und -Grenzwerte aus. Darstellung des Einflusses der Seehöhe (geodätische Höhe) auf die pgw- und -Grenzwerte. Begriffe : pgw. praktischer Grenzwert, Der pgw für ein ist die höchste Konzentration in einem Personen-Aufenthaltsbereich, die noch keine die Flucht beeinträchtigenden (d. h. akuten) Auswirkungen hat. Dieser Wert wird für die Bestimmung der maximalen Füllmenge des jeweiligen s für einen bestimmten Anwendungsfall zugrunde gelegt. Und. Der pgw wird aus dem historisch, mit bestem Erfolg gebräuchlichen Grenzwert (grandfather value) für die zulässige menge abgeleitet. grandfather value, dafür gilt. Für fluide, einschließlich deren Gemische, die bis zum Jahre 2003 vermarktet wurden, sind die zu der Zeit bestehenden praktischen Grenzwerte (in vorhergehenden internationalen nationalen Normen festgelegt) beizubehalten, außer die /ODL-Werte überschreiten den praktischen Grenzwert; im letztgenannten Fall sind die /ODL-Werte anzuwenden. (Das Wort überschreiten exceed meint man so wie es geschrieben steht. Wäre der /ODL-Wert größer als pgw, dann wäre der größere Wert heranzuziehen.). efrigerant Concentration Limit Grenzwert für die konzentration, bestimmt die maximal zulässige menge in einem Personen-Aufenthaltsbereich und wird aus dem geringsten Wert aus der Brennbarkeit (20% x LFL) abgeleitet.. Acute Toxicity Exposure Limit. Expositionsgrenzwert für die akute Toxizität ODL. Oxygen Deprivation Limit. Grenzwert für Sauerstoffmangel LFL. Lower Flammability Limit. untere Explosionsgrenze Vorwort 1 : Die ASHAE 34 ist der ursprüngliche Datenstamm aus der die ISO 817 erstellt wird. Der pgw und der, der einzelnen, werden aus den Stoff-Einzelwerten der ISO 817 abgeleitet und berechnet. Zeitverzögert werden diese in der ISO 5149 und EN 378 veröffentlicht. Vorwort 2 : Wenn Sie pgw- und -Angaben aus ISO 5149 und EN 378, Ausgaben je mit verschiedenen Datum, miteinander vergleichen, werden Sie feststellen, dass diese über die Jahre hinweg nicht gleichgeblieben sind, sondern wegen vertiefter Berechnungsmethoden und auch wegen unterschiedlicher undungen ruckeln. In den Stammdaten gibt es auch gewisse Unterschiede zwischen ASHAE und ISO Es sind immer die neuesten (= aktuellsten) Grenzwerte zu verwenden. Vorwort 3 : Bei Umstellung auf die neuen GWP-reduzierten der Sicherheitsklasse A1 bei Neuerrichtung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit diesen, ist die (vergleichende) Bewertung der zulässigen Grenzwerte in Hinblick auf die maximal zulässige füllmenge des einzelnen Kälte-, Klima- Wärmepumpenkreislaufes, in Abhängigkeit der lokalen Aufstellungs-Gegebenheiten, von besonderer Bedeutung. Für eine lokale Aufstellungs-Gegebenheiten mit Personen-Aufenthaltsbereich gilt KAV 12. Absatz (1) die bekannte, grundsätzliche Formel. pgw x freies aumvolumen [m³] = max. füllgewicht [kg]

2 Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36a, Seite 2 von 6 Zur Sache 1 : Nachstehend finden Sie eine tabellarische Auflistung der gebräuchlichen aus und mittels ASHAE i.d.f berechnete pgw- und - Grenzwerte für die neuen GWP-reduzierten der Sicherheitsklasse A1. Die nachstehenden Grenzwerte sind gültig für. eine Temperatur von ca. +25 C und für eine Seehöhe bis Meter. Anmerkung 1 : Der Zusammenhang zwischen Temperaturen, Seehöhe und Grenzwerte war immer schon bekannt und gültig. Die Korrekturfaktoren Temperatur für andere Temperaturen wie z.b. ±0 C und für Seehöhen > Meter sehen Sie nachfolgend unter Zur Sache 3, Anmerkung 5. Anmerkung 2 : Die nachstehenden Grenzwerte betrachten einen aum wie ein dichtes Aquarium ohne zusätzlichen Luftaustausch von außerhalb. Tabelle 1 DGVO-Fluid- Gruppe Der je fett angedruckte Wert ist zu verwenden. Die gelb unterlegte Werte sind gültiger grandfather value. pgw LFL Bemerkung 22 2 A1 0,3 0,21 0,21 NF 32 1 A2L 0,061 0,0614 #) 0,30 0, a 2 A1 0,25 0,21 0,21 NF A3 0,008 0,0076 #) 0,09 0, zd(E) 2 A1 0,085 0,085 0,085 NF aus ASHAE yf 1 A2L 0,058 0,0578 #) 0,47 0, ze(E) 2 A2L 0,061 0,0606 #) 0,28 0, A3 0,008 0,0017 0,0017 0, A3 0,0089 0,0024 0,0024 0, a 1 A3 0,011 0,0086 #) 0,059 0,043 NH 3 1 B2L 0, , , ,116 CO 2 2 A1 0,1 0,072 0,072 NF 404A 2 A1 0,52 0,50 0,50 NF aus ASHAE A 2 A1 0,33 0,30 0,30 NF aus ASHAE C 2 A1 0,31 0,29 0,29 NF 407F 2 A1 0,32 0,32 0,32 NF 410A 2 A1 0,44 0,42 0,42 NF 422D 2 A1 0,26 0,26 0,26 NF 441A 1 A3 0,0063 0,0063 ##) 0,0063 0, A 2 A1 0,33 0,33 0,33 NF 444A 1 A2L Für spätere Daten-Erweiterungen vorgesehen. 444B 1 A2L 0,055 0,0552 #) 0,33 0,276 aus ASHAE A 1 A2L Für spätere Daten-Erweiterungen vorgesehen. 446A 1 A2L 0,031 0,0312 #) 0,071 0,156 aus ASHAE A 1 A2L 0,034 0,0336 #) 0,36 0,168 aus ASHAE A 2 A1 0,39 0,39 0,39 NF aus ASHAE A 2 A1 0,37 0,37 0,37 NF aus ASHAE A 2 A1 0,32 0,32 0,32 NF aus ASHAE A 1 A2L 0,065 0,0648 #) 0,28 0,324 aus ASHAE B 2 A2L 0,065 0,0648 #) 0,28 0,324 aus ASHAE 34

3 Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36a, Seite 3 von 6 Tabelle 1 DGVO-Fluid- Gruppe Der je fett angedruckte Wert ist zu verwenden. Die gelb unterlegte Werte sind gültiger grandfather value. pgw LFL Bemerkung 452A 2 A1 0,44 0,44 0,44 NF aus ASHAE A 2 A1 0,53 0,52 0,52 NF aus ASHAE A 2 A1 0,32 0,32 0,32 NF aus ASHAE 34 #). abgeleitet aus 20% x LFL // ##). abgeleitet aus // NF. non flammable, nicht brennbar Zur Sache 2 : Hinweise für mögliche Anlagenumstellungen bzw. Ersatz-Anlagen-Errichtungen auf andere A1- : Umstellung von 134a auf z.b. 450A 513A. Tabelle 2 pgw GWP Bemerkung 134a A1 0, Derzeitige A1-Alternativen zu 134a. 513A (XP-10) A1 0, A (N-13) A1 0, Die pgw s für 450A und 513A sind größer als für 134a. - In Hinblick auf den KAV 12. Absatz (1) entstehen bei möglichen Anlagenumstellungen bzw. Ersatz-Anlagen-Errichtungen auf die oben angeführten A1-Alternativen keine Nachteile. Umstellung von 404A und 507A auf z.b. 407A, 442A, 407F, 448A 449A. Tabelle 3 pgw GWP Bemerkung 507A A1 0, A A1 0, Derzeitige A1-Alternativen zu 404A und 507A. 452A A1 0, A A1 0, A A1 0, F A1 0, A (XP-40) A1 0, A (N-40) A1 0, Die pgw s für 404A und 507A sind deutlich größer als für die angeführten A1-Alternativen. - In Hinblick auf den KAV 12. Absatz (1) können bei möglichen Anlagenumstellungen bzw. Ersatz-Anlagen-Errichtungen auf die oben angeführten A1-Alternativen deutliche Nachteile, in Hinblick darauf, dass möglicherweise nur mehr eine geringere, raumbezogene füllmenge zulässig ist, entstehen.

4 Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36a, Seite 4 von 6 Umstellung von 410A auf z.b. 32. Tabelle 4 pgw GWP Bemerkung 410A A1 0, A2L 0, Durch den Wechsel der Sicherheitsklasse von A1 auf A2L, muss bei möglichen Anlagenumstellungen bzw. Ersatz-Anlagen-Errichtungen, eine komplett neue Sicherheitsbewertung durchgeführt werden. Umstellung von 22 auf 422D, 407A, 442A, 407F, 448A 449A. Tabelle 5 pgw GWP Bemerkung Verordnung (EG) 22 A1 0, Nr. 1005/2009 Mögliche A1-Alternativen zu 22 bei ähnlichen Kälteleistungen. Verordnung (EU) 422D A1 0, Nr. 517/ A A1 0, A A1 0, F A1 0, A (XP-40) A1 0, A (N-40) A1 0, Abgesehen von den Verwendungsverboten für 22 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009, der Ablauffrist für 422D Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und den deutlichen isiken bei Anlagenumstellungen von 22 auf Alternativen, muss bei der Errichtung von Ersatz-Anlagen beachtet werden. o Der früher praktizierte 22-Grenzwert von 0,5 kg/m³, berücksichtige nur ODL. o Der 22--Grenzwert liegt jedoch bei 0,3 kg/m³. Damit beträgt der gültige pgw 0,3 kg/m³. o Bei Ersatz-Anlagen-Errichtungen im Geltungsbereich KAV 12. Absatz (1) muss eine komplett neue Sicherheitsbewertung, zur Ermittlung der zutreffenden raumbezogenen, maximal zulässigen Kältemittefüllmengen, durchgeführt werden.

5 Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36a, Seite 5 von 6 Zur Sache 3 : Einleitung : Gemäß und EN gelten die (pgw- und) -Grenzwerte bis zu einer Seehöhe von Meter. Bei einer Seehöhe > Meter sind die -Grenzwerte zu korrigieren. ISO 817 stellt bereits bei einer Seehöhe > Meter korrigierende eduktionen der -Grenzwerte dar. Österreich ist ein Bergland, damit sind die, in Abhängigkeit der Seehöhe, fallenden -Grenzwerte von Bedeutung. Anmerkung 3 : Wegen dem fallenden Luftdruck, wird ODL zunehmend dominierend. Anmerkung 4 : Die Grenzwerte in nachstehender Tabelle 6 sind gültig für eine Temperatur von +25 C. Die Korrekturfaktoren für andere Temperaturen entnehmen Sie nachstehender Anmerkung 5. Tabelle 6 Für eine Seehöhe Meter : ca Meter : ca Meter : 22 A1 0,21 0,21 0,18 0,18 0,17 0,17 32 A2L 0,0614 #) 0,30 0,0536 #) 0,21 0,0504 #) 0,12 134a A1 0,21 0,21 0,18 0,18 0,17 0, A3 0,0076 #) 0,09 0,0066 #) 0,078 0,0063 #) 0, zd(E) A1 0,085 0,085 0,074 0,074 0,070 0, yf A2L 0,0578 #) 0,47 0,0520 #) 0,41 0,0488 #) 0, ze(E) A2L 0,0606 #) 0,28 0,0520 #) 0,24 0,0488 #) 0, A3 0,0017 0,0017 ##) 0,0015 0,0015 ##) 0,0014 0,0014 ##) 600 A3 0,0024 0,0024 ##) 0,0021 0,0021 ##) 0,0020 0,0020 ##) 600a A3 0,0086 #) 0,059 0,0066 #) 0,052 0,0062 #) 0,049 NH 3 B2L 0, , , , , ,00018 CO 2 A1 0,072 0,072 0,063 0,063 0,059 0, A A1 0,50 0,50 0,24 0,24 0,23 0,23 407A A1 0,30 0,30 0,22 0,22 0,21 0,21 407C A1 0,29 0,29 0,21 0,21 0,20 0,20 407F A1 0,32 0,32 0,20 0,20 0,19 0,19 410A A1 0,42 0,42 0,18 0,18 0,17 0,17 422D A1 0,26 0,26 0,23 0,23 0,21 0,21 441A A3 0,0063 0,0063 ##) 0,0055 0,0055 ##) 0,0052 0,0052 ##) 442A A1 0,33 0,33 0,20 0,20 0,19 0,19 444A A2L Für spätere Daten-Erweiterungen vorgesehen. 444B A2L 0,0552 #) 0,33 0,0472 #) 0,18 0,0448 #) 0,17 445A A2L Für spätere Daten-Erweiterungen vorgesehen. 446A A2L 0,0312 #) 0,071 0,0280 #) 0,062 0,0264 #) 0, A A2L 0,0336 #) 0,36 0,0288 #) 0,15 0,0272 #) 0,15 448A A1 0,39 0,39 0,21 0,21 0,20 0,20 449A A1 0,37 0,37 0,21 0,21 0,20 0,20 450A A1 0,32 0,32 0,27 0,27 0,25 0,25 451A A2L 0,0648 #) 0,28 0,0576 #) 0,25 0,0544 #) 0,23 451B A2L 0,0648 #) 0,28 0,0576 #) 0,25 0,0544 #) 0,23 452A A1 0,44 0,44 0,25 0,25 0,24 0,24

6 Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36a, Seite 6 von 6 Tabelle 6 Für eine Seehöhe Meter : ca Meter : ca Meter : 507A A1 0,52 0,52 0,24 0,24 0,23 0,23 513A A1 0,32 0,32 0,27 0,27 0,25 0,25 #). abgeleitet aus 20% x LFL // ##). abgeleitet aus Anmerkung 5 : Die Grenzwerte der Tabelle 1 und 6 sind je für eine Temperatur von +25 C gültig. Bei fallenden Temperaturen steigen, in Folge der steigenden Luftdichte, die Grenzwerte der Tabelle 1 und 6 an. Vorgangweise. Der Korrekturfaktor Temperatur ist mit dem zutreffenden - - -Grenzwert der Tabelle 1 6 zu multiplizieren, um das Temperatur-korrigierte Endergebnis zu erhalten. Für andere Temperaturen als ca. 25 C (Der normgerechte Basiswert ist 298K.) gilt folgender Zusammenhang : Tabelle 7 beispielhafte Temperatur [ C] [ ] Berechnung [ ] Korrekturfaktor [Temperatur] +30 C 0, C 1,0530 ±0 C 1, C 1,1779

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