Ambulante Kodierrichtlinien - Erläuterungen zur Systematik

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1 Ambulante Kodierrichtlinien - Erläuterungen zur Systematik 08/2010 Angelika Sonneck Entstehung der AKR Vereinbarung der AKR gemäß 295 (3) SGB V am zwischen den Partnern der Bundesmantelverträge Ziel der AKR Einführung AKR entsprechen einem erweiterten Kodierregelwerk für ICD-10-Diagnosen, im Sinne einer Präzisierung und Ergänzung bzw. Erläuterung der bereits bekannten Vorgaben des KVDT, der ICD- und GO-Stammdatei Ziel: Vereinheitlichung der Kodierung Einengung der Interpretationsspielräume verbindlich bundesweit zum im 3. Quartal erfolgt der Test der AKR im Gebiet der KV Bayern in ca. 100 Praxen Ergebnisse des Tests werden evtl. noch im 4. Quartal in die Version 2011 einfließen Hintergrund GKV-WSG vom schreibt bzgl. der Vergütungsstrukturen im ambulanten ärztlichen Versorgungsbereich eine stärkere Orientierung an der Morbidität der GKV- Patienten vor Einführung Gesundheitsfond Neustrukturierung der Geldverteilung für die Kostenträger: von 80 ausgewählten, kostenintensiven Erkrankungen ~ 4000 ICD- Kodes für Geldverteilung und jährliche Steigerungsrate des ambulanten Budgets relevant Seite 2 Angelika Sonneck / Seite 1

2 Entstehung der AKR Forderung des Gesetzgebers Einführung eines diagnosegestützten Morbiditätsmessungssystems für den vertragsärztlichen Bereich zur jährlichen Anpassung der Gesamtvergütung an die Morbidität durch das InBA (Institut des Bewertungsausschusses) in Zusammenarbeit mit KBV und GKV-Spitzenverband Grundlage zur validen Messung muss eine einheitliche und korrekte Verschlüsselung von Krankheitsdiagnosen anhand von vorgegebenen Kodierrichtlinien für den ambulanten Bereich vorgenommen werden Entstehung in Anlehnung an - die DKR (Deutsche Kodierrichtlinien für den stationären Bereich), erstellt durch Selbstverwaltung DKG, GKV, PKV, und - den ICD-10-GM Geltungsbereich für die Diagnosen zur Abrechnung aller ärztlichen ambulanten und belegärztlichen Leistungen (incl. derjenigen der psycholog. Psychotherapeuten) zu Lasten der GKV Seite 3 Ausnahmen und Unterschiede AKR - DKR Ausnahmen im Krankenhaus durchgeführte AOP nach 115b SGB V (ambulante Notfallversorgung - aus Sicht der DKG - ungeklärt, da bisher keine Klarstellung von KBV, GKV-Spitzenverband oder InBA erfolgt ) Unterschiede AKR - DKR 1. keine Richtlinien für Prozedurenverschlüsselungen 2. keine Haupt- und Nebendiagnosen, sondern Behandlungsdiagnosen 3. Bezug der Behandlungsdiagnosen nicht auf den stat. Aufenthalt, sondern auf den Behandlungsfall (Quartal) 4. Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit: G, V, A, Z verpflichtend 5. Kein Kodieren von Symptomen, wenn die Krankheit bekannt 6. Plausibilitätskriterien zur Validierung der Diagnosestellung im speziellen Teil B der AKR Nennung best. Sachverhalte, die zur Kodierung einer Diagnose vorliegen müssen, bezieht sich nur auf gesicherte Diagnosen Seite 4 Angelika Sonneck / Seite 2

3 Kodierhilfen Hilfestellungen der KBV für die AKR-konforme Verschlüsselung: Implementierung der AKR in die Praxis-Abrechnungssoftware durch eine um Referenzangaben erweiterte ICD-Stammdatei, die AKR-Stammdatei mit den EDV-technisch aufbereiteten Kodierrichtlinien sowie die Kodierregelwerk-Stammdatei (KRW= von der KBV abgeleitet aus den Anwendungsbeispielen u. Plausibiltätskriterien der speziellen KR) vom Praxisabrechnungssystem unabhängiger Kodierassistent, der zum Download von der KBV bereitgestellt wird und in Kombination mit dem PVS gestartet werden kann ICD-Browser auf der KBV-Homepage (Online-Version) mit Freitextsuche von Diagnosen Ziele der Kodierhilfen AKR in elektronischer Form Anzeige der entsprechenden Kodierrichtlinien zum ausgewählten ICD-Kode Rückmeldung während des Kodiervorganges zu - AKR-Übereinstimmung des betreffenden Kodes - spezifischeren Verschlüsselungen - zum Kode passenden Diagnosezusatzkennzeichen - Plausibilität von gewählter Gebührenordnungsposition des EBM und angegebenen ICD- Kode - Vorschlagsverfahren von ICD-Kodes durch das System mit Bestätigungsmöglichkeit zur Übernahme in die Dokumentation - Hinweisen zur etwaigen Korrektur und behebungspflichtigen Fehlern Seite 5 ICD-10-GM 2010 ICD-10-GM 2010 Aufbau des ICD-10-Kodes Kapiteleinteilung International Classification of Diseases German Modification in der Version 2010 jährliche Weiterentwicklung der Klassifikationen durch DIMDI Klassifikation erfolgt vorrangig nach der Ätiologie manchmal zusätzlich notwendig Angabe der Manifestation Kreuz-Stern-System alphanummerische Kodes mit 3 5 Stellen, die endständig verwendet werden sollen jeder Kode ist dreiteilig: - Buchstabe A U bezeichnet Unterkapitel für best. Krankheitsgruppen - 2-stellige Ziffer bezeichnet Krankheitsgruppe - mind. 1 Ziffer nach dem Punkt entspricht Spezifikation Kap. I: A00 B99 Infektionen Kap. II: C00 D48 Neubildungen Kap. III - XIV: D50 N99 patholog. Zustände sortiert nach Organsystemen Kap. XV: O00 O99 Schwangeschaft Geburt, Wochenbett Kap. XVI: P00 P96 best. Zustände, die Ursprung in der Perinatalperiode haben Kap. XVII: Q00 Q99 angeborene Erkrankungen Kap. XVIII: R00 R99 Symptome u. abnorme Laborbefunde Kap. XIX - XX: S00 Y84 externe Krankheitsursachen Kap. XXI : Z00 Z99 Faktoren, die Gesundheitszustand beeinfluss u. zur Inanspruchnahme medizin. Leistungen führen Kap. XXII: U00 U99 Schlüsselnummern für besondere Zwecke rot = für diese Kapitel existieren keine speziellen AKR in Teil B Seite 6 Angelika Sonneck / Seite 3

4 A01 Grundregeln Vorrangregel: Geltungsbereich: Verantwortlichkeit: spez. Kodierrichtlinien VOR allgem. Kodierrichtlinien VOR Regeln des ICD-10-GM ambulante u. belegärztliche Leistungen zu Lasten der GKV für Dokumentation der Diagnosen u. deren sachgerechte Kodierung liegt beim behandelnden Arzt, unabhängig davon, ob er oder eine beauftragte Person die Kodierung vornimmt Seite 7 A02 Behandlungsdiagnosen Behandlungsdiagnosen: stehen immer in Zusammenhang mit erbrachten GKV-Leistungen im Quartal (auch Beratungen, Überweisungen, Verordnungen) nicht zu kodierende Diagnosen: Dauerdiagnosen: anamnestische Diagnosen oder abnorme Befunde ohne weiterführende Diagnostik bzw. Therapie im Quartal Übernahme in das Folgequartal nur, wenn Behandlungsdiagnose; Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit ist evtl. zu aktualisieren Befreiung von Radiologen, Zytologen, Pathologen, Nuklear- u. Labormediziner i. Kodierpflicht: R. von Auftragsleistungen, aber: Stellung einer spezif. Diagnose Kodierung notwendig Anzahl u. Reihenfolge der Kodierung: Seite 8 Anzahl ist nicht begrenzt, aber mind. 1 Behandlungsdiagnose; Reihenfolge beliebig; für die mehrfache Behandlung wegen derselben Krankheit genügt die einmalige Angabe des ICD-Kodes Angelika Sonneck / Seite 4

5 A03 Zusatzkennzeichen Diagnosesicherheit Zusatzkennzeichen Diagnosesicherheit G, V, A, Z : Sie sind für jeden Kode getrennt anzuwenden. Dies gilt auch für die Mehrfachkodierung nach dem Kreuz-Stern-System u. für die Ausrufezeichen-Kodes (Ausnahme: Ersatzkode UUU) G= gesicherte Diagnose wenn nach der notwendigen Diagnostik entsprechend med.- wissenschaftl. Erkenntnissen eine der Diagnose entsprechende, notwendige Therapie durchgeführt wird V= Verdachtsdiagnose Diagnose nicht gesichert und nicht ausgeschlossen; wird aber die entsprechend spezifische Therapie durchgeführt, kann G gesetzt werden. A = Ausschluss d. Verdachtes ergibt sich jedoch eine andere gesicherte Diagnose, so ist diese zu verschlüsseln u. Ausschluss bleibt unberücksichtigt Seite 9 A03 Zusatzkennzeichen Diagnosesicherheit Zusatzkennzeichen: Z = Zustand nach Behandlungsdiagnose nicht mehr akut, keine krankheitsspezifische Diagnostik u./o. Therapie, der Zustand nach der Diagnose hat aber eine Leistung verursacht, z. B. spez. Beratung. gibt es spezifischere Kodes für eine verbleibende Krankheitssituation spezifischeren Kode verwenden z. B. Folgen einer intrazerebralen Blutung I69.1G anstelle Z. n. Hirnblutung I61.9Z enthält Titel des Kodes Zustand nach oder Folgezustand nicht Z angeben, sondern G Rein anamnestische Angaben eines Zustand nach ohne Leistung bzw. Behandlung im Quartal werden nicht verschlüsselt. Seite 10 Angelika Sonneck / Seite 5

6 A04 Rest- u. Folgezustände Rest- u. Folgezustände: aktuelle Krankheiten als Rest- u. Folgezustände früherer Erkrankungen sind auf 2 Arten verschlüsselbar: ein Kode, der sowohl den aktuellen Krankheitszustand als auch die verursachende frühere Krankheit bzw. Behandlung enthält (s. Anhang 1), z. B. G21.3 Postenzephalit. Parkinson-Syndrom zwei Kodes: 1 Kode für den aktuellen Krankheitszustand und 1 Kode, der nur die Folgen einer früheren Erkrankung enthält. Die letzteren Kodes sind nicht allein zu verschlüsseln. Z. B. B90.- Folgezustand der Tuberkulose I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit T90 T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen u. sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen Existiert kein Kode für Folgezustände der ursprünglichen Erkrankung, kann der Kode für die ursprüngliche Erkrankung mit Zusatz Z verwendet werden. Seite 11 A05 Zusatzkennzeichen Seitenlokalisation Zusatzkennzeichen Seitenlokalisation R, L, B : Angabe optional, aber empfehlenswert; Kennzeichen beziehen sich auf paarige Organe bzw. Körperteile beidseitig bereits im Kode enthalten B nicht zusetzen Bei der Kodierung von Behandlungsdiagnosen an 2 oder mehreren Lokalisationen wird nur 1 ICD-Kode pro kodierbarer Lokalisation angegeben. Aber Zusatzkode evtl. möglich: z. B. C97! Bösart. Neubildungen als Primärtumoren an mehrer. Lokalisat. mit Hinweis des ICD-10-GM: Die einzelnen Tumoren sind separat zu kodieren. Die Schlüsselnummer C97! kann auch dann verwendet werden, wenn die einzelnen Primärtumoren nur durch eine einzige Schlüsselnummer (z.b. C43.5 Bösartiges Melanom des Rumpfes) kodiert werden. Seite 12 Angelika Sonneck / Seite 6

7 A06 Vollständige und spezifische Kodierung Vollständigkeit: alle Diagnosen, für die GKV-Leistungen erbracht werden, sind zu kodieren spezifische Kodierung: Restklassen für seltene Erkrankungen: Seite 13 - Auswahl eines möglichst präzisen ICD-Schlüssels (in Abhängigkeit von der Kenntnis des verantwortlichen Arztes) - Auswahl einer endständigen Nummer bis zur max. Kodiertiefe (bis zu 5-stellig) nicht endständige 3- u. 4-stell. Kodes sind mit - gekennzeichnet 4-stellige Kodes nur in der hausärztl. Versorgung, im organ. Notfalldienst, in der fachärztl. Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes möglich nur im Ausnahmefall anzugeben dient nicht als Auffangklasse: - Kodes für Sonstige näher bezeichnete Krankheiten für seltene Krankheiten - Kodes für Nicht näher bezeichnete Krankheiten bei Fehlen genauer Diagnose-Informationen A07 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Abnorme Befunde: nur kodieren, wenn Anlass für weitere Maßnahmen nicht endgült. gesich. sind als gesichert zu kodieren, wenn die Behandlung so erfolgt, Diagnosen mit Therapie: als wäre die Diagnose gesichert Prävention / Früherkennung: Prophylaxe / Impfung: Rezidiv: Symptome: bei negativem Ergebnis Kode aus Kap. XXI Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen Behandlungsdiagnose aus Kap. XXI (nicht die Krankheit kodieren, die durch Impfung verhindert wird) mit spezif. Rezidivkode oder wie die eigentl. Erkrankung kodieren; nicht mit Z als Zustand nach versehen Symptome nicht kodieren bei bekannter Grunderkrankung Seite 14 Angelika Sonneck / Seite 7

8 A07 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Übernahme von von mitbehandelnden Ärzten u./o. aus dem station. Bereich nur, Diagnosen: wenn Definition der Behandlungsdiagnose gegeben Schweregrad einer Erkrankung: muss kodiert werden, wenn Erkrankung im Behandlungsfall in unterschiedlicher Ausprägung bzw. Schweregrad behandelt wurde je Behandlungsdiagnose Kodierung des unterschiedlichen Schweregrads z. B.: 1. Termin: I50.12G Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden b. stärkerer Belast. 2. Termin: J20.2G Akute Bronchitis durch Streptokokkken I50.13G Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden b. leichterer Belast. Verordnung ohne rechtfertigt immer Angabe der gesicherten Behandlungsdiagnose Arzt-Patienten-Kontakt zusätzliche Angabe des ICD Z76.0 Ausstellung wiederholt. Verordnungen Seite 15 A08 Mehrfachkodierung Kreuz-Stern-System: Kreuz-Primärkode Ätiologie, Stern-Sekundärkode Manifestation Ausrufezeichen-Kodes (Sekundärkode, s. Anhang 2) - verschlüsseln Zusatzinformationen zum Primärkode, A07 z. B. Schweregrad einer Erkrankung, - dürfen nicht ohne Primärkode verwendet werden; - nur als gesicherte Diagnose ist Verwendung obligatorisch; Ausnahme: Kap. XX Äußere Ursachen von Morbidität u. Mortalität (V01 Y84), dessen Sekundärkodes optional sind - falls Information im Titel des Primärkodes bereits enthalten kein Ansatz des Sekundärkodes Seite 16 Angelika Sonneck / Seite 8

9 A09 Kombinations-Schlüsselnummern 1 ICD-Schlüssel für 2 Ermittlung erfolgt durch Überprüfung von eingerückten Begriffen gemeinsam auftreten- im Alphabetischen Verzeichnis des ICD-10-GM u. durch Nachlesen den Erkrankungen: der Ein- u. Ausschlusshinweise im Systematischen Verzeichnis Mehrfachkodierung darf nicht vorgenommen werden, wenn eine Kombinations-Schlüsselnummer existiert, die alle Diagnosenbestandteile umfasst z. B. K80.00 Gallenblasenstein mit akuter Cholezystitis A10 Formale Vereinbarungen im Systematischen Verzeichnis des ICD-10-GM Systematisches Ver- enthält Erläuterungen zu Begrifflichkeiten u. Zeichen des ICD-10, zeichnis ICD-10-GM: z. B. Inklusiva (WHO), Exklusiva (WHO), mit oder und in Titeln, runde Klammern (), eckige Klammern [], Doppelpunkt :, senkrechter Strich I, ohne nähere Angabe o. n. A., andernorts nicht klassifiziert a. n. k.,.-, - am Ende von Schlüsselnummern Seite 17 A11 Formale Vereinbarungen im Alphabetischen Verzeichnis des ICD-10-GM Alphabetisches Verzeichnis ICD-10-GM: unterstützt die Kodierung nach dem systemat. Verzeichnis inkl. Kreuz-Stern-System und Zusatzkodes; maßgeblich ist stets das systematische Verzeichnis bei Verweis auf einen unspezifischen Kode Prüfung der Kodierung im Systematischen Verzeichnis auf spezifischere Kodes Seite 18 Angelika Sonneck / Seite 9

10 Teil B Spezielle Kodierrichtrichtlinien B0100 B2101: 59 spezielle Richtlinien zum Kodieren für ausgewählte, bes. komplexe Krankheitsbilder, Krankheitsgruppen und Behandlungssituationen Auswahl ergab sich in Abhängigkeit von Krankheitshäufigkeit Kosten Schwierigkeit der Kodierung Gliederung (Nummerierung, Text) identisch mit ICD-10 Beginn immer mit führendem B, dann 2 Stellen Kapitelnummer, Stelle fortlaufende Nummer immer mit 00 beginnend A 0 7 keine speziellen Kodierregeln für die Kap. 16, 17, 20 und 22 Kapitelnummern ausgelassen insgesamt 18 Kapitel Seite 19 Teil B Spezielle Kodierrichtrichtlinien B0100 B2101: augenblicklich keine Kennzeichnung der Jahresversion bei den Kodierrichtlinien stets vorrangig vor den allgemeinen Kodierrichtlinien teilweise Plausibilitätskriterien: Mindestanforderungen für die Kodierung einer gesicherten Diagnose als Erstdiagnose beim Patienten, z. B. best. diagnostische Verfahren, (Mit-) Behandlung d. FA Anhang 1 bis 3: Kodes für Rest- und Folgezustände sowohl aktueller Krankheitszustand als auch verursachende frühere Erkrankung bzw. Behandlung verschlüsselt (s. A04) Ausrufezeichenkodes Kodes für Diagnosen des klinischen Bildes diabetisches Fußsyndrom (Anhang 1 und 3: kein Anspruch auf Vollständigkeit) Seite 20 Angelika Sonneck / Seite 10

11 Teil B Spezielle Kodierrichtrichtlinien B0100 B2101: B01 A1 B0100 B0101 B02 B0200 B0202 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten Neubildungen A11 B03 Krankheiten d. Blutes u. der blutbild. Organe, best. Störungen mit Beteiligung des Immunsystems B0300 B04 B0400 B0405 B05 B0500 B0502 Endokrine, Ernährungs- u. Stoffwechselerkrankungen Psychische und Verhaltensstörungen Hepatitis, HIV / Aids Bösartige Neubildungen, In-situ-Neubildungen, Neubildungen unsicheren od. unbekannten Verhaltens Anämien Hypo-/ Hyperthyreose, Hypo-/ Hyperparathyreoidismus, Diabetes mellitus, Diabetisches Fußsyndrom, Fett-Stoffwechselstörungen, Hyperurikämie, Gicht Demenz, Schizophrenien, schizotype, wahnhafte, affektive, neurotische, Belastungs-, somatoforme, Persönlichkeitsu. Verhaltensstörungen, Seite 21 Teil B Spezielle Kodierrichtrichtlinien B0100 B2101: B06 A1 B0600 B0606 B07 B0700 B0701 B08 B0800 B09 B0900 B0908 Krankheiten des Nervensystems Krankheiten des Auges u. der Augenanhangsgebilde A11 Krankheiten des Ohres u. des Warzenfortsatzes Krankheiten des Kreislaufsystems MS, Epilepsie, Krampfanfall o. Epilepsie, Migräne oder sonst. Kopfschmerzsyndrome, Schlaganfall, TIA, Karpaltunnel-Syndrom u. a. Mononeuropathien d. oberen Extremität, Polyneuropathien, Hemi-, Para-, Tetraparese u. plegie Katarakt u. postop.: Linsenimplantation/ Aphakie, häufige Affektionen der Netzhaut Hörverlust u. Lärmschädigung Hypertonie mit hypertens. Herz- u. Nierenkrankheiten, Angina pectoris u. Brustschmerzen, Myokardinfarkt u. chron. ischäm. HK, Herzklappenkrankheit, Kardiomyopathien, kardiale Arrhythmien, Herzinsuffizienz, Atherosklerose, Varizen d. unteren Extremität u. chron. venöse Insuffizienz Seite 22 Angelika Sonneck / Seite 11

12 Teil B Spezielle Kodierrichtrichtlinien B0100 B2101: B10 A1 B1000 B1002 B11 B1100 B1103 B12 B1200 B1202 B13 B1300 B1303 B14 B1400 B1403 Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten des Verdauungssystems Krankheiten der Haut und der Unterhaut A11 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems u. des Bindegewebes Krankheiten des Urogenitalsystems Grippaler Infekt u. Grippe, akute u. chron. Bronchitis, chron. obstrukt. Lungenkrankheit u. Asthma bronch. Gastroösoph. Reflux, Gastritis, Duodenitis, Gastroenteritis u. Kolitis, intestinale Divertikulose u. Divertikulitis, Lebererkrankungen Dermatitis und Ekzem, Dekubitus, chron. Ulzera der Haut Lokalisationsangaben hierzu, Krankheiten der Wirbelsäule u. des Rückens Gelenkerkrankungen, Osteoporose, Glomeruläre Nierenerkrankungen, chron. Nierenkrankheiten, Dialyse, Infektionen d. Nieren u. ableit. Harnwege, Harninkontinenz, Seite 23 Teil B Spezielle Kodierrichtrichtlinien B0100 B2101: B15 A1 B1500 B18 B1800 B1801 B19 B1900 B1901 B21 B2100 B2101 Schwangerschaft, Geburt u. Wochenbett Symptome u. abnorme klinische u. Laborbefunde, die andernorts nicht klassifiziert sind Verletzungen, Vergiftungen u. bestimmte andere A11 Folgen äußerer Ursachen Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen u. zur Inanspruchnahme des Gesundheitssystems führen Zustände u. Krankheiten, die vorwiegend mit der Schwangerschaft verbunden sind od. SS, Geburt u. Wochenbett komplizieren Schwindel u. Taumel, akute u. chron. Schmerzen Verletzungen, unerwünschte Nebenwirkungen u. allergische Reaktionen Prozeduren, Verfahren, Maßnahmen, Organ- u. Gewebetransplantationen Seite 24 Angelika Sonneck / Seite 12

13 Kodierablaufschema Sichtung der Behandlungsunterlagen Sichtung der medizinischen Dokumentation in der Patientenakte: Anamnese, Befunde, Fremdbefunde, Diagnosen, Verordnungen Zusammenstellung derjenigen Diagnosen, die zu einem Behandlungsanlass führten Behandlungsdiagnosen (keine rein anamnest. Diagnosen, keine pathologischen Befunde ohne weiterführende Diagnostik oder Therapie) Prüfung der Relevanz der Kodierrichtlinien Prüfung auf Vorliegen besonderer Kodiervorgaben in den speziellen Kodierrichtlinien Prüfung der allgemeinen Kodierrichtlinien auf Regeln für Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen (Richtlinie A07) und andere Vorschriften Prüfung u. Auswahl des ICD-10-GM Keine Vorlage von allgemeinen oder speziellen AKR: Prüfung des ICD-10 auf spezielle Regelungen zur Verschlüsselung, z. B. Mehrfachkodierung (auch A08 entsprechend) mit Kreuz-Stern-System oder Ausrufezeichenkode Auswahl e. möglichst spezif., präzisen ICD-10-Kodes, der Erkrankung am besten beschreibt mit Berücksichtigung der gefundenen Kodiervorgaben für jede Behandlungsdiagnose Ergänzung Zusatzkennzeichen u. Kontrolle Auswahl des Zusatzkennzeichens für jede Behandlungsdiagnose gemäß G, V, A, Z optionales Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation abschließende Kontrolle der Kodes hinsichtlich ausreichender Begründung der durchgeführten Diagnostik- und Therapiemaßnahmen Diagnosestellung kann noch bis zum 14. Kalendertag im neuen Quartal geändert werden, außer: zuständige KV hat für die KV-Abrechnungsabgabe eine kürzere Frist gesetzt Seite 25 Vorteile und Vorbereitung auf die AKR Vorteile der korrekten Verschlüsselung Nachweis eines Morbiditätsanstieges Anforderung einer höheren Vergütung für die Versorgung der GKV-Versicherten Praxisprofil u. Qualität der ärztlichen Tätigkeit wird transparent Einfluss auf Vergleich innerhalb der Arztgruppe und auch zwischen den Arztgruppen Reduktion der Anzahl der Kodes Zeitersparnis und Übersichtlichkeit der Diagnosen wenn die Regeln einmal geläufig sind weniger Kassenrückfragen durch besser nachvollziehbare Verschlüsselung Kommunikationserleichterung mit anderen Ärzten durch präzise Verschlüsselung (Vorteile aus Sicht der KBV) Vorbereitung auf die AKR Auseinandersetzen mit den speziellen Kodierrichtlinien, die das jew. Fachgebiet betreffen Überprüfung der Dauerdiagnosen auf Richtigkeit des Kodes u. Behandlungsrelevanz Einteilung in anamnest. (i. d. R. keine Behandlungsdiagnosen) u. nicht anamnest. DD (regelhaft behandlungsrelevant), Sortieren erst nach Aktivierung d. AKR in Software mögl. Überprüfung der Zusatzkennzeichen Löschen von nicht mehr notwendigen Kodes Berücksichtigung und Verwendung der Kodierhilfen Seite 26 Angelika Sonneck / Seite 13

14 Das war ein Ausblick auf die AKR Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Angelika Sonneck PriA Dienstleistungen im Gesundheitswesen GmbH Tel Seite 27 Angelika Sonneck / Seite 14

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