Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse bei Strom und Gas Stand:

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1 Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse bei Strom und Gas Stand: Seite 1/147

2 Präambel Die Änderung des 21b EnWG mit Stand vom 09. September 2008 liberalisiert das Mess- und Zählwesen vollständig. Danach können auf Wunsch des Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb und die Messung durch einen Dritten durchgeführt werden. Die Messzugangsverordnung (MessZV) zur Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist am 23. Oktober 2008 in Kraft getreten. Ziel des Dokuments ist es, Lösungsvorschläge zur Standardisierung der Geschäftsprozesse zum Messstellenbetrieb und zur Messung aufzuzeigen. Dadurch sollen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Messdienstleister, Lieferanten und Netznutzer in die Lage versetzt werden, die Abwicklung der Messstellenbetreiber- bzw. Messdienstleisterprozesse effizient zu gestalten. Sowohl die aufgeführten Fristen als auch ein Teil der beschriebenen Prozessschritte ist an die Voraussetzung eines automatisierten, elektronischen Datenaustauschs geknüpft. Die in dem Dokument beschriebenen Lösungen sollen zudem Geschäftspartnern sowie Softwareherstellern ermöglichen, die Prozesse möglichst weitreichend elektronisch abzuwickeln bzw. die dafür erforderlichen Hilfsmittel anzubieten. Erläuterung der Farbmarkierungen: Schwarze Schrift: Rote Schrift: Blaue Schrift: Konsens zwischen AFM+E, BDEW, bne, VKU Prozess-/Fristvorschlag des BDEW, VKU Prozess-/Fristvorschlag von AFM+E, bne Seite 2/147

3 Inhaltsverzeichnis 1 Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse Einführende Geschäftsbeschreibung Vorwort Rahmenbedingungen Anwendung der Marktrollen und Hinweise zur prozessualen Umsetzung Clearingliste Vollmachten Identifizierung der Messstelle Stornierung Übersicht Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse Geschäftsprozesse zum Messstellenzugang Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Prozess Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Prozess Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Prozess Übernahme von Messeinrichtungen...57 Seite 3/147

4 1.4 Geschäftsprozesse zum Messzugang Prozess zur Kündigung der Messung zwischen MDLN und MDLA Prozess Beginn Messung Prozess Ende Messung Geschäftsprozesse zum Messstellenbetrieb Prozess Messstellenumbau bei Beginn oder Ende Messstellenbetrieb Prozess Messstellenumbau im laufenden Messstellenbetrieb Prozess Störungsbehebung in der Messstelle Geschäftsprozesse zur Messung Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten Annexprozesse Prozess Stammdatenänderung (Messstelle) Prozess Geschäftsdatenanfrage Prozess Abrechnung von Messstellenbetrieb und/oder Messung Übersetzungstabelle zur Anwendung der internationalen ETSO-Marktrollenbeschreibung Literaturverzeichnis Glossar / Verwendete Abkürzungen Seite 4/147

5 Bildverzeichnis Abbildung 1-1: Übersicht Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse...15 Abbildung 1-2: Übersichtsdiagramm Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA...18 Abbildung 1-3: Sequenzdiagramm Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA...23 Abbildung 1-4: Übersichtsdiagramm Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...31 Abbildung 1-5: Sequenzdiagramm Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...36 Abbildung 1-6: Übersichtsdiagramm Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...46 Abbildung 1-7: Sequenzdiagramm Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...50 Abbildung 1-8: Übersichtsdiagramm Übernahme von Messeinrichtungen...57 Abbildung 1-9: Sequenzdiagramm Übernahme von Messeinrichtungen...60 Abbildung 1-10: Übersichtsdiagramm Prozess zur Kündigung der Messung zwischen MDLN und MDLA...64 Abbildung 1-11: Sequenzdiagramm Prozess zur Kündigung der Messung zwischen MDLN und MDLA...67 Abbildung 1-12: Übersichtsdiagramm Beginn Messung...72 Abbildung 1-13: Sequenzdiagramm Beginn Messung...75 Abbildung 1-14: Übersichtsdiagramm Ende Messung...81 Seite 5/147

6 Abbildung 1-15: Sequenzdiagramm Ende Messung...85 Abbildung 1-16: Übersichtsdiagramm Messstellenumbau bei Beginn oder Ende Messstellenbetrieb...90 Abbildung 1-17: Sequenzdiagramm Messstellenumbau bei Beginn oder Ende Messstellenbetrieb...95 Abbildung 1-18: Übersichtsdiagramm Messstellenumbau im laufenden Messstellenbetrieb Abbildung 1-19: Sequenzdiagramm Messstellenumbau im laufenden Messstellenbetrieb Abbildung 1-20: Übersichtsdiagramm Störungsbehebung in der Messstelle Abbildung 1-21: Sequenzdiagramm Störungsbehebung in der Messstelle Abbildung 1-22: Übersichtsdiagramm Anforderung und Bereitstellung von Messwerten Abbildung 1-23: Sequenzdiagramm Anforderung und Bereitstellung von Messwerten Abbildung 1-24: Übersichtsdiagramm Stammdatenänderung (Messstelle) Abbildung 1-25: Übersichtsdiagramm Geschäftsprozesse Abbildung 1-26: Übersichtsdiagramm Abrechnung von Messstellenbetrieb und/oder Messung Abbildung 1-27: Sequenzdiagramm Abrechnung von Messstellenbetrieb und/oder Messung Seite 6/147

7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1.3-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA...19 Tabelle 1.3-2: Detaillierte Beschreibung des Prozesses zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA...24 Tabelle 1.3-3: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...32 Tabelle 1.3-4: Detaillierte Beschreibung des Beginns Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...37 Tabelle 1.3-5: Konfliktsituation bei Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...44 Tabelle 1.3-6: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...47 Tabelle 1.3-7: Detaillierte Beschreibung des Geschäftsprozesses Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung)...51 Tabelle 1.3-8: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Übernahme von Messeinrichtungen...58 Tabelle 1.3-9: Detaillierte Beschreibung des Geschäftsprozesses Übernahme von Messeinrichtungen...60 Tabelle 1.4-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Kündigung der Messung zwischen MDLN und MDLA...65 Tabelle 1.4-2: Detaillierte Beschreibung des Prozesses zur Kündigung der Messung zwischen MDLN und MDLA...68 Tabelle 1.4-3: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Beginn Messung...73 Seite 7/147

8 Tabelle 1.4-4: Detaillierte Beschreibung des Beginns Messung...76 Tabelle 1.4-5: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Ende Messung...82 Tabelle 1.4-6: Detaillierte Beschreibung des Geschäftsprozesses Ende Messung...86 Tabelle 1.5-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Messstellenumbau bei Beginn oder Ende Messstellenbetrieb...91 Tabelle 1.5-2: Detaillierte Beschreibung des Messstellenumbaus bei Beginn oder Ende Messstellenbetrieb...96 Tabelle 1.5-3: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Messstellenumbau im laufenden Messstellenbetrieb Tabelle 1.5-4: Detaillierte Beschreibung des Messstellenumbaus im laufenden Messstellenbetrieb Tabelle 1.5-5: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Störungsbehebung in der Messstelle Tabelle 1.5-6: Detaillierte Beschreibung der Störungsbehebung in der Messstelle Tabelle 1.6-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Anforderung und Bereitstellung von Messwerten Tabelle 1.6-2: Detaillierte Beschreibung des Geschäftsprozesses Anforderung und Bereitstellung von Messwerten Tabelle 1.7-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Stammdatenänderung (Messstelle) Tabelle 1.7-2: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Abrechnung von Messstellenbetrieb und/oder Messung Tabelle 1.7-3: Detaillierte Beschreibung des Abrechnung von Messstellenbetrieb und/oder Messung Seite 8/147

9 1 Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse 1.1 Einführende Geschäftsbeschreibung Vorwort Der Messstellenbetreiber (MSB) nimmt die Aktivitäten dieser Prozessbeschreibung in seiner Marktrolle als (bisheriger, aktueller oder künftiger) Messstellenbetreiber (MSB) für die Messstelle eines Anschlussnutzers wahr. Der Messdienstleister (MDL) nimmt die Aktivitäten dieser Prozessbeschreibung in seiner Marktrolle als (bisheriger, aktueller oder zukünftiger) Messdienstleister für die Messstelle eines Anschlussnutzers wahr. Der Netzbetreiber (NB) ordnet die Messstelle unabhängig von den unter den Messstellenbetreibern zu regelnden Eigentumsverhältnissen der Messeinrichtungen zu einem Zeitpunkt genau einem Messstellenbetreiber / Messdienstleister zu. Die Darstellung in dieser Prozessbeschreibung legt den Fall zugrunde, dass der Anschlussnutzer mit seinem Messstellenbetreiber einen Vertrag über Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen bzw. mit dem Messdienstleister einen Vertrag über die Messung abgeschlossen hat. Will der Anschlussnutzer im Rahmen der Geschäftsprozesse seine Aktivitäten nicht selbst wahrnehmen, kann er diese vollständig auf einen Dritten übertragen. Ein vom Anschlussnutzer bevollmächtigter Dritter nimmt diese Aktivitäten in dieser Prozessbeschreibung in der Marktrolle des Anschlussnutzers wahr. Die Verantwortlichkeit des Anschlussnutzers für die Erfüllung dieser Aufgaben bleibt davon unberührt Rahmenbedingungen Voraussetzung für funktionierende Prozessabläufe ist, dass alle netztechnischen, organisatorischen und vertraglichen Fragen zwischen den Marktpartnern geklärt sind. Seite 9/147

10 Relevant für die Geschäftsprozesse zum Messstellenbetrieb und zur Messung sind neben den gesetzlichen Regelungen insbesondere: Einhaltung der bundesweit einheitlichen technischen Mindestanforderungen Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und der Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität des Netzbetreibers durch MSB/MDL. Einhaltung der relevanten technischen Regeln (insbesondere MeteringCode /1/ sowie der DVGW-Arbeitsblätter G 685 /4/, G 687 /2/, G 689 /3/) und G 2000 /5/. Messstellenvertrag und Messstellenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber und/oder der Messvertrag bzw. der Messrahmenvertrag des Messdienstleisters mit dem Netzbetreiber gemäß 3 MessZV Aufnahme der Vertragsverhandlung zu Messstellenbetreiberrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag Vertrag des MSB/MDL mit dem Anschlussnutzer oder einem von ihm bevollmächtigten Dritten Der MSB und der MDL verfügen jeweils über eine Marktpartneridentifikationsnummer (ILN-/BDEW- oder DVGW-Codenummer); Sparte und Marktrolle müssen eindeutig identifiziert werden können. Einhaltung der Kommunikationsrichtlinie Regelungen zur Adressierung durch die beteiligten Marktrollen Anwendung der Marktrollen und Hinweise zur prozessualen Umsetzung Die vorliegende Prozessbeschreibung basiert auf einem Marktrollenmodell. Das bedeutet, dass z.b. auch bei einem Zusammenfallen der Marktrollen MSB und MDL in einer juristischen Person, diese in den Prozessen als getrennte Marktrollen abgebildet werden, um jeder Marktrolle die Informationen zu kommen zu lassen, die sie zur erfolgreichen Durchführung ihres (Teil)-prozesses benötigt. Seite 10/147

11 Gemäß 9 Abs. 1 MessZV führt der MSB, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Marktrolle MDL auch die Messung durch. Das gilt zwingend, wenn die Messeinrichtung elektronisch ausgelesen wird (gleiche Identität von MSB und MDL). Der Messstellenvertrag bzw. Messstellenrahmenvertrag zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber regelt in diesem Fall gemäß 3 Abs. 1 MessZV auch die Durchführung der Messung. Nur bei Messeinrichtungen, die nicht elektronisch ausgelesen werden, ist der Anschlussnutzer berechtigt, einen vom MSB abweichenden MDL mit der Durchführung der Messung zu beauftragen (vgl. 9 Abs. 2 MessZV). Der MDL wird eine Qualitätssicherung der ab- oder ausgelesenen Messdaten vornehmen, bevor er diese an den Netzbetreiber oder berechtigte Dritte weitergibt. Verpflichtungen des MDL zur Datenübermittlung aus seinem Rechtsverhältnis mit dem Anschlussnutzer bleiben unberührt. Der MDL wird eine Qualitätssicherung der ab- oder ausgelesenen Messdaten vornehmen, die Werte plausibilisieren und ggf. Ersatzwerte bilden, bevor er diese an den Netzbetreiber, den Lieferanten oder berechtigte Dritte weitergibt. Sofern kein Wunsch des Anschlussnutzers vorliegt, ist der Netzbetreiber nach den rechtlichen Vorgaben (Auffangzuständigkeit) verpflichtet, den Messstellenbetrieb und die Messung an der Messstelle zu übernehmen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, übernimmt der Netzbetreiber neben der Marktrolle Netzbetreiber auch die Marktrollen Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister (vgl. 7 Abs 1 MessZV) mit den jeweiligen rollenspezifischen Markpartneridentifikationsnummern. Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen an den MSB gemäß 21b Abs. 3a und 3b EnWG sowie an den Lieferanten gemäß 40 EnWG ist von einer zunehmenden Verwendung von elektronisch ausgelesenen Messeinrichtungen auszugehen. Das Zusammenfallen von Messstellenbetreiber und Messdienstleister kann damit als Regelfall betrachtet werden. Für die Abwicklung der Geschäftsprozesse der Messstelenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse wird daher folgende prozessuale Umsetzung des Marktrollenmodells zugrunde gelegt: Im Rahmen der Geschäftsprozesse zum Messstellenzugang kann mit der Marktpartneridentifikationsnummer für die Marktrolle Messstellenbetreiber (MSB-ID) in einer Meldung (Kündigung, Anmeldung oder Abmeldung) entweder nur die Leistung Messstellenbetrieb oder die Leistung Messstellenbetrieb und Messung gemeldet werden. Seite 11/147

12 Sofern der Messstellenbetreiber die Leistung Messstellenbetrieb und Messung meldet, gibt er in der Meldung zusätzlich seine Marktpartneridentifikationsnummer für die Marktrolle Messdienstleister (MDL-ID) an. Der Netzbetreiber ordnet die Leistung Messstellenbetrieb der MSB-ID und die Leistung Messung der MDL-ID zu. Im Rahmen der Geschäftsprozesse zum Messzugang kann mit der MDL-ID in einer Meldung (Kündigung, Anmeldung oder Abmeldung) nur die Leistung Messung gemeldet werden. Zur Marktpartneridentifikation wird im Rahmen der Geschäftsprozesse zum Messstellenbetrieb beim Datenaustausch von und mit der Marktrolle MSB (Sender oder Empfänger) ausschließlich die MSB-ID verwendet. Im Rahmen der Geschäftsprozesse zur Messung wird beim Datenaustausch von und mit der Marktrolle MDL ausschließlich die MDL-ID verwendet. Dies gilt auch, wenn die Marktrollen MSB und MDL durch die gleiche juristische Person wahrgenommen werden. Der Netzbetreiber stellt sicher, dass alle Marktpartner über die Identität der sonstigen am Zählpunkt aktiven Marktrollen informiert sind Clearingliste Im Rahmen der Standardprozesse werden zwischen dem Netzbetreiber und dem MSB/MDL keine Clearinglisten (Bestandslisten) ausgetauscht; es gilt die Einzelbestätigung einer Meldung. Im Bedarfsfall können zwischen den Marktpartnern Clearinglisten für Kontrollzwecke (z.b. Abgleich der Zuordnung von Messstellen, Prüfung der Netznutzungsabrechnung) in einem festgelegten Standardformat ausgetauscht werden. Der Austausch von Clearinglisten ist im konkreten Einzelfall zwischen den Marktpartnern bilateral zu vereinbaren. Seite 12/147

13 1.1.5 Vollmachten Innerhalb der Geschäftsprozesse sind für einige Aktivitäten des Messstellenbetreibers bzw. des Messdienstleisters im Kundenauftrag (Anschlussnutzer) Vollmachten des Kunden als elektronisches Dokument notwendig. In welchen Fällen diese ausgetauscht werden, bleibt den Marktpartnern überlassen. Für ein automatisiertes Verfahren empfiehlt es sich, auf den Versand von Vollmachten zu verzichten und sich die Existenz dieser im Messstellenrahmenvertrag, Messrahmenvertrag, Lieferantenrahmenvertrag bzw. Netznutzungsvertrag versichern zu lassen. Vollmachten sollten nur in begründeten Einzelfällen ausgetauscht werden. Der Wunsch eines Marktpartners zur Vorlage von Vollmachten berechtigt diesen nicht, die Fristen der Prozessabläufe zu verzögern Identifizierung der Messstelle Eine Messstelle kann zu einer Einspeise- und/ oder einer Entnahmestelle gehören und kann gemäß MeteringCode /1/ und G 2000 /5/ einen oder mehrere Zähler sowie Zusatzgeräte umfassen. Bei den Geschäftsprozessen im Rahmen des Messstellenbetriebs oder der Messung durch einen Dritten erfolgt die Identifizierung einer Messstelle durch die Zählpunktbezeichnung (ZPB). Dies bedingt, dass jeder Messstelle genau eine Zählpunktbezeichnung zugeordnet ist. Auch bei komplexen Entnahmestellen mit mehreren Messstellen, muss jede Messstelle mit der zugeordneten Zählpunktbezeichnung separat angemeldet werden. In diesen Fällen ist der Netzbetreiber gehalten den MSB und den MDL darauf hinzuweisen, dass die Messstelle Teil einer komplexen Entnahmestelle ist. Bei Initialprozessen kann gemäß 5 Abs. 1 MessZV neben der Zählpunktbezeichnung, sofern dem MSB bzw. MDL diese nicht bekannt ist, auch die Zählernummer zur Identifikation herangezogen werden. Nach erstmaliger Kommunikation der Zählpunktbezeichnung ist diese im Rahmen der weiteren Prozesse als führendes Identifikationsmerkmal zu verwenden. Seite 13/147

14 Die Zählpunktbezeichnung kann über den GP Geschäftsdatenanfrage der GPKE bzw. der GeLi Gas /6/-/7/ beim Netzbetreiber angefordert werden. Eine Messstelle muss durch den Empfänger einer Nachricht eindeutig identifiziert werden können. Neben dem Namen und der Anschrift der Messstelle können auch Zählpunktbezeichnung und Zählernummer übermittelt werden. Als Zählernummer ist ausschließlich die Nummer auf dem Zähler zu verstehen. Diese Zählernummer ist somit die einzige führende Zählernummer in allen Teilprozessen. Sind weitere Nummern auf dem Zähler angebracht, so ist bei der Identifizierung die gemeldete Zählernummer auch mit diesen Nummern zu prüfen. Sofern eine Identifikation auch ohne Zählernummer möglich ist, kann eine Meldung nicht allein wegen fehlender Angabe einer Zählernummer abgelehnt werden Stornierung Stornierungen sind nur solange möglich, wie die Ursprungsnachricht noch nicht beantwortet wurde. Überschneiden sich Stornierung und bestätigende Meldung, geht die Antwort (Bestätigung) vor. Wurde die Ursprungsnachricht bereits beantwortet, ist nur eine Rückabwicklung möglich. Mündliche oder sonstige individuelle Absprachen für eine Rückabwicklung sind davon unbenommen möglich (Abstimmung zwischen den betroffenen Marktpartnern). Seite 14/147

15 1.2 Übersicht Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse Geschäftsprozesse zum Messstellenzugang Prozess Messstellenbetreiberwechsel Kündigungsprozess zwischen MSBN-MSBA (GP 1.3.1) Prozess Beginn des Messstellenbetriebs zwischen MSBN-NB (GP 1.3.2) Prozess Ende des Messstellenbetriebs zwischen MSBA-NB (GP 1.3.3) Prozess Übernahme von Messeinrichtungen (GP 1.3.4) Geschäftsprozesse zum Messzugang Prozess Messdienstleisterwechsel Kündigungsprozess zwischen MDLN-MDLA (GP 1.4.1) Prozess Beginn der Messung zwischen MDLN-NB (GP 1.4.2) Prozess Ende der Messung zwischen MDLA-NB (GP 1.4.3) Geschäftsprozesse zum Messstellenbetrieb Prozess Messstellenumbau bei Beginn und Ende Messstellenbetrieb (GP 1.5.1) Prozess Messstellenumbau im laufenden Messstellenbetrieb (GP 1.5.2) Prozess Störungsbehebung (GP 1.5.3) Geschäftsprozesse zur Messung Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten (GP 1.6.1) Annexprozesse Prozess Stammdatenänderung (GP 1.7.1) Prozess Geschäftsdatenanfrage (GP 1.7.2) Prozess Abrechnung Messstellenbetrieb und/oder Messung (GP 1.7.3) Abbildung 1-1: Übersicht Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterprozesse Seite 15/147

16 Grundsätzlich wird zwischen Geschäftsprozessen zum Messstellenzugang, zum Messzugang, zum Messstellenbetrieb und zur Messung unterschieden: Der Geschäftsprozess zum Wechsel des Messstellenbetreibers setzt sich aus dem GP Kündigung zwischen altem und neuen Messstellenbetreiber (siehe Kapitel 1.3.1) und dem im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen Kündigungsprozess folgenden GP Beginn des Messstellenbetriebs (siehe Kapitel 1.3.2) zusammen. Der Geschäftsprozess zum Wechsel des Messdienstleisters setzt sich aus dem GP Kündigung zwischen altem und neuen Messdienstleister (siehe Kapitel 1.4.1) und dem im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen Kündigungsprozess folgenden GP Beginn der Messung (siehe Kapitel 1.4.2) zusammen. Durch die sequentielle Abwicklung der Teilprozesse wird sichergestellt, dass eine Anmeldung beim Netzbetreiber erst dann erfolgt, wenn die Kündigung des bisherigen Vertragsverhältnisses verbindlich geregelt ist (Vermeidung von Konfliktsituationen im Anmeldeprozess). Hiervon ausgenommen sind Einzugsmeldungen. Diese sind unmittelbar an den Netzbetreiber zu senden und bedürfen keiner vorherigen Kündigung. Des Weiteren kann durch die Anwendung einheitlicher Prozesse für verschiedene Anwendungsfälle die Komplexität der Prozessabläufe reduziert (Umsetzungsvereinfachung) werden. Seite 16/147

17 1.3 Geschäftsprozesse zum Messstellenzugang Die Geschäftsprozesse zum Messstellenzugang beschreiben den im Messstellenvertrag bzw. Messstellenrahmenvertrag geregelten Übergang des Messstellenbetriebs. In den Fällen des 9 Abs. 1 MessZV beinhalten die Geschäftsprozesse zum Messstellenzugang auch den Übergang der Messung. Gemäß dem in beschriebenen Marktrollenmodell werden die Geschäftsprozesse zum Messstellenzugang von den Dritten ausschließlich in der Marktrolle Messstellenbetreiber abgewickelt. Sofern in den Fällen des 9 Abs. 1 MessZV neben dem Übergang des Messstellenbetriebs auch gleichzeitig der Übergang der Messung abgewickelt wird, teilt der Messstellenbetreiber dem Netzbetreiber zusätzlich seine Marktpartneridentifikationsnummer für die Marktrolle Messdienstleister mit, um eine marktrollenkonforme Zuordnung der Leistung zu ermöglichen. Seite 17/147

18 1.3.1 Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Übersichtsdiagramm Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Kündigungsprozess zwischen MSBN und MSBA Anschlussnutzer Vertragsabschluss zw. Anschlussnutzer und MSBN MSBN Kündigung MSBN bei MSBA MSBA gekündigter Vertrag, Kündigungstermin Abbildung 1-2: Übersichtsdiagramm Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Seite 18/147

19 Strukturierte Beschreibung Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Tabelle 1.3-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Anwendungsfall Kurzbeschreibung Beteiligte Rollen Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Der Prozess beschreibt die Interaktionen zwischen MSBN und MSBA zur Klärung einer Beendigung des Vertrags, Geräteübernahme, Terminabstimmung, etc. MSBA, MSBN, ggf. NB (in der Rolle MSBA oder MSBN) Beim Kündigungsumfang Messstellenbetrieb und Messung müssen der MSBA und der MSBN zusätzlich ihre jeweilige MDL-ID MDL-Rolle angeben. Vorbedingung Die Messstelle wird vom MSBA betrieben. Der Kündigungsprozess entfällt, wenn keine Messeinrichtung vorhanden ist (Neuanlagen oder außer Betrieb genommene Entnahmestellen ohne vorhandenen MSBA). Der Kündigungsprozess wird nicht angewendet, wenn keine Messeinrichtung vorhanden ist (Neuanlagen oder außer Betrieb genommene Entnahmestellen ohne vorhandenen MSBA) oder wenn es sich um einen Einzug handelt. Der Prozess beschreibt die Interaktionen zwischen MSBN und MSBA für die Fälle: Der Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) durch den MSBA endet, weil der Anschlussnutzer einen MSBN mit dem Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) beauftragt hat. Der Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) durch den MSBA endet, weil der Anschlussnutzer gewechselt hat (Einzug) und der neue Anschlussnutzer einen MSBN mit dem Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) beauftragt hat. Die zur Identifizierung der Messstelle erforderlichen Informationen sind beim MSBN vorhanden. Falls der MSBN die erforderlichen Informationen nicht vorliegen hat, können diese beim Netzbetreiber über den GP Geschäftsdatenanfrage ange- Seite 19/147

20 fragt werden. Nachbedingung Die Kündigung wurde vom MSBA bestätigt. Die Vorbedingung zum Start des GP Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) ist erfüllt. Die Kündigung wurde vom MSBA abgelehnt. Auslöser Weitere Informationen Hinweis: Geräteübernahme bei MSB-Wechsel: Die genaue Vorgehensweise bei Geräteübernahme wird zwischen MSBA und MSBN vereinbart (siehe Kapitel 1.3.4). Bei Geräteübernahme führt der MSBA den Messstellenbetrieb bis zu dem in der Informationsmeldung gemäß Kapitel , Schritt 6 mitgeteilten Termin weiter. Gerätewechsel bei MSB-Wechsel: Die genaue Vorgehensweise eines Gerätewechsels inkl. der Übergabe der Messeinrichtung wird zwischen MSBA und MSBN vereinbart. Bei Gerätewechsel führt der MSBA den Messstellenbetrieb bis zu dem in der Informationsmeldung gemäß Kapitel , Schritt 8b mitgeteilten Termins weiter. Ein Anschlussnutzer hat mit einem MSBN einen Vertrag für den Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) abgeschlossen und der MSBN kündigt in Vollmacht des Anschlussnutzers beim MSBA. Ein Anschlussnutzer hat mit einem MSBN einen Vertrag für den Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) abgeschlossen und der MSBN kündigt, sofern es sich nicht um einen Einzug handelt, in Vollmacht des Anschlussnutzers beim MSBA. Hinweis: Sofern der Anschlussnutzer im Vertrag den Messstellenbetrieb einschließlich der Messung beauftragt hat, aber der MSBA und MDLA nicht personenidentisch sind, wird im Rahmen dieses Prozesses nur die Kündigung des Messstellenbetrieb geprüft (Der MSBA gibt den abweichenden MDLA bekannt, separate Kündigung der Messung in der Marktrolle MDLN gemäß Kapitel 1.4.1, GP Kündigung Messung ). Auch bei dem Kündigungsumfang Messstellenbetrieb und Messung wird der Kündigungsprozess zwischen den Marktrollen MSBN und MSBA abgewickelt. Die zusätzliche Angabe der jeweiligen MDL-ID MDL-Rolle dient nur der korrekten Zuordnung der Leistungsbestandteile Messstellenbetrieb und Messung zu den Marktrollen. Da es sich bei der Leistung Messstellenbetrieb nicht um eine rein kaufmännisch/bilanziell abgrenzbare Leistung (wie bei der Energielieferung), sondern um eine operative Leistungserbringung vor Ort handelt, muss der Kündigungsprozess auch im Falle eines Seite 20/147

21 Einzugs des Anschlussnutzers angewendet werden, damit z.b. die Geräteübernahme/ der Gerätewechsel zwischen MSBN und MSBA abgewickelt werden können. Der GP wird auch gegenüber dem NB oder durch den NB (in der Rolle MSBA) angewendet. Der zwischen Anschlussnutzer und dem MSB abgeschlossene Vertrag für den Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) kann auch durch einen der Vertragspartner gekündigt werden, ohne dass ein MSBN beteiligt ist. In diesem Fall wird vom MSBA der GP angestoßen. Der GP Anfrage Geräteübernahme kann vor, während oder nach dem Kündigungsprozess angewendet werden. Auch wenn der Anschlussnutzer seinen Messstellenbetreibervertrag selbst kündigt, wird der Kündigungsprozess vom MSBN/MDLN durchgeführt. Der MSBA/MDLA teilt in diesem Fall dem MSBN/MDLN mit, dass der Kunde bereits gekündigt hat und übermittelt ansonsten die selben Daten, die im Kündigungsprozess zu übermitteln sind. Seite 21/147

22 Sequenzdiagramm Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA MSBN MSBA Anschlussnutzer Netzbetreiber Lieferant 1. Angebot 2. Vertragsabschluss Kündigungsprozess zwischen MSBN und MSBA 6. Prüfung 3. Kündigung 5a. Kündigungsablehnung 5b. Kündigungsbestätigung 4. Prüfung A2 A1 7. Prüfung Eingang Infomeldung GP B GP optional bei Geräteübernahme nur bei fehlender Infomeldung des NB C GP Seite 22/147

23 MSBN MSBA Anschlussnutzer Netzbetreiber Lieferant 1. Angebot 2. Vertragsabschluss Kündigungsprozess zwischen MSBN und MSBA 6. Prüfung 3. Kündigung 5a. Kündigungsbestätigung 5b. Kündigungsablehnung 4. Prüfung 7a. Prozess 1.3.2: Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung) 7b. Warten auf Infomeldung NB (bei fehlender Infomeldung des NB: Prozess 1.3.3: Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung) Abbildung 1-3: Sequenzdiagramm Prozess zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Seite 23/147

24 Beschreibung des Geschäftsprozesses zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Tabelle 1.3-2: Detaillierte Beschreibung des Prozesses zur Kündigung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) zwischen MSBN und MSBA Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen 1 MSBN AN Angebot des MSBN Nicht weiter detailliert 2 AN MSBN Der Anschlussnutzer beauftragt den MSBN mit dem Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung). Nicht weiter detailliert 3 MSBN MSBA Kündigung des bestehenden Vertrags durch den MSBN beim MSBA im Auftrag des Anschlussnutzers Name und Anschrift, ggf. ZPB oder Zählernummer Jederzeit EDIFACT 1 UTILMD In der Kündigung teilt der MSBN insbesondere mit, welcher Leistungsumfang gekündigt wird (Kündigungsumfang): Messstellenbetrieb und Messung Nur Messstellenbetrieb Es werden folgende Kündigungsgründe unterschieden: MSB-Wechsel Einzug Anschlussnutzer 1 Die für den elektronischen Datenaustausch zu verwendenden Datenformate sind durch die PG EDI@Energy zu spezifizieren. Seite 24/147

25 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen In der Kündigung kann ein beliebiger in der Zukunft liegender Kalendertag (auch untermonatlich) angegeben werden. Die Kündigung kann sich auf einen fixen Zeitpunkt (z.b. Kündigung zum 18. März 2009) oder auf den nächstmöglichen Termin ab einem Zeitpunkt (z.b.: Kündigung zum 18. März 2009 oder zum nächstmöglichen Termin) beziehen. Zur eindeutigen Identifikation der Messstelle muss in der Kündigung neben Name und Adresse die Zählpunktbezeichnung und/oder die Zählernummer mitgeteilt werden. Zur eindeutigen Identifikation der Messstelle muss in der Kündigung Name und Adresse mitgeteilt werden. Der MSBN teilt mit, ob er eine Geräteübernahme wünscht oder einen Gerätewechsel beabsichtigt. Sofern der MSBN einen Gerätewechsel beabsichtigt, entspricht der Kündigungstermin dem geplanten Gerätewechseltermin. Sofern der MSBN einen Gerätewechsel beabsichtigt, kann der Kündigungstermin dem geplanten Gerätewech- Seite 25/147

26 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen seltermin entsprechen. Sonderfall NB in Rolle MSBA: Die Kündigung ist auch dann erforderlich, wenn der NB in der Rolle MSBA MSBA-Default ist. In diesem Fall behandelt der NB die Kündigung wie eine Mitteilung der Beendigung des Messstellenbetriebs, da der Netzbetreiber ein gesetzliches Schuldverhältnis Kraft MessZV erfüllt und nicht im Auftrag des Anschlussnutzers tätig ist. Die Kündigung kann auch durch den NB (in der Marktrolle MSBN) im Auftrag des Anschlussnutzers erfolgen. Die Kündigung kann auch durch den NB (in der Marktrolle MSBN) oder LF im Auftrag des Anschlussnutzers erfolgen. 4 MSBA MSBA Prüfung der Kündigung des Vertrags durch den MSBA Identifizierung der Messstelle, Prüfung auf Mindestvertragslaufzeiten (Vertragsbindung), Kündigungsfristen, Prüfung des Kündigungsumfangs: Der Kündigungsumfang nur Messung ist nicht zulässig. Der Kündigungsumfang Messstellenbetrieb und Messung ist auch zulässig, wenn beim MSBA nur mit dem Messstellenbetrieb beauftragt war. In diesem Fall muss der MSBA den Namen des MDLA mitgeben. A1 + A2: Hat der MSBN den Wunsch zur Geräteübernahme mitgeteilt, so wird die Geräteübernahme im Seite 26/147

27 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen Rahmen der Kündigungsprüfung über den GP abgewickelt. Hat der MSBN den Wunsch zur Geräteübernahme kommt der separate Prozess GP zur Anwendung. Dieser kann vor dem Kündigungsprozess, parallel zum Kündigungsprozess oder nach dem Kündigungsprozess angewendet werden. 5a b MSBA MSBN Übermittlung der Kündigungsablehnung durch den MSBA an den MSBN ZPB (nur bei Identifikation), Bei Ablehnung: Ablehnungsgrund, nächstmöglicher Kündigungstermin, Kündigungsfrist (nur bei Identifikation). Unverzüglich, jedoch spätestens am 5. WT 3 WT nach Eingang der Kündigung EDIFACT 1 UTILMD Eine Ablehnung der Kündigung wird mit Begründung mitgeteilt. Ablehnungsgründe können sein: Vertragsbindung MSBA ist nicht der Erbringer des Kündigungsumfangs Kündigungsumfang (nur Messung) nicht zulässig Nichtidentifizierung der Messstelle Bei Ablehnung wegen Vertragsbindung einer Kündigung auf einen fixen Zeitpunkt teilt der MSBA den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist mit. 5b a MSBA MSBN Übermittlung der Kündigungsbestätigung durch den MSBA an den MSBN Unverzüglich, jedoch spätestens am 5. WT 3 WT nach Eingang der EDIFACT 1 UTILMD Bestätigung zum gewünschten bzw. nächstmöglichen Termin. Der MSBA übermittelt in der Kündigungsbestätigung noch fehlende Stammdaten der Messstelle. Sofern der MSBN auch die Messung gekündigt hat und der MSBA auch die Seite 27/147

28 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen Kündigung Messung durchgeführt hat, teilt er der MSBA in der Kündigungsbestätigung den bisher erbrachten Messumfang (z. B. Ableseturnus, historische Messdaten, letzter Ablesetermin) mit. Grundsätzlich hat der MSBA den Name des Lieferanten und ggf. des MDL mitzuteilen. Sofern der MSBN Messstellenbetrieb und Messung gekündigt hat, der MSBA aber nur mit dem Leistungsumfang Messstellenbetrieb beauftragt ist, wird die Kündigung mit Änderung (Kündigungsumfang Messstellenbetrieb ) bestätigt und die Identität des vom MSBA abweichenden MDLA mitgeteilt. Hinweis: Die Zuständigkeit des MSBA für die Messstelle endet erst zu dem im Kapitel 1.3.2, GP Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung vom NB mitgeteilten Wechseltermin. Im Fall eines Messstellenumbaus teilt der MSBA mit, ob er seine Messeinrichtungen zu dem vom MSBN vorgegebenen Termin selbst ausbaut oder ob er den Ausbau durch den MSBN duldet. Der Termin ist bilateral abzustimmen. Seite 28/147

29 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen 6 MSBN MSBN Der MSBN prüft die eingegangene Kündigungsbestätigung bzw. die Kündigungsablehnung des MSBA. Der MSBN übernimmt noch fehlende Stammdaten des Anschlussnutzers bzw. der Messstelle aus der Kündigungsbestätigung des MSBA für die Anmeldung beim NB (Erhöhung der Datenqualität). Folgende Situationen können auftreten: Der MSBA hat die Kündigung bestätigt. Der MSBN legt das Beginndatum für die Anmeldung beim NB auf Basis des vom MSBA bestätigten Kündigungsdatums fest. Der MSBA hat die Kündigung abgelehnt. Der MSBN hat die Möglichkeit eine Klärung mit dem MSBA und/oder dem Anschlussnutzer durchzuführen. Eine Anmeldung an den NB erfolgt nicht. 7 a/b MSBA MSBA Nur bei Kündigungsbestätigung: MSBA prüft, ob die Informationsmeldung des NB vorliegt (siehe GP Beginn Messstellenbetrieb, Schritt 6) Unverzüglich ab Kündigungsbestätigung des MSBA bis Eingang der Infomeldung, jedoch spätestens bis 16 WT nach Kündigungsbestätigung Nicht weiter detailliert B: Bei fehlender Informationsmeldung des NB: Weiter im GP Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung Seite 29/147

30 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen MSBN MSBN C: Weiterer Prozessablauf, siehe Kapitel GP Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Seite 30/147

31 1.3.2 Prozess Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Übersichtsdiagramm Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Stammdatenaustausch MSBA Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) NB MSBN Gerätedaten, Messwerte Abbildung 1-4: Übersichtsdiagramm Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Seite 31/147

32 Strukturierte Beschreibung Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Tabelle 1.3-3: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Anwendungsfall Kurzbeschreibung Beteiligte Rollen Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Der Prozess beschreibt die Interaktionen zwischen den Marktpartnern für den Fall, dass ein Anschlussnutzer einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) beauftragt. MSBN, MSBA, NB, LF, MDLA Beim Anmeldeumfang Messstellenbetrieb und Messung muss der MSBN zusätzlich die Rolle MDL kenntlich machen. Vorbedingung Der Beginn des Messstellenbetriebs kann nur in die Zukunft angemeldet werden. Dabei kann zu einem beliebigen Termin unter Einhaltung der Meldefrist angemeldet werden. Bei MSB-Wechsel und Einzug Anschlussnutzer entspricht der Beginntermin dem Folgetag zum bestätigten Kündigungstermin. Bei einer Neuanlage oder bei Wiederinbetriebnahme einer außer Betrieb genommenen Entnahmestelle: Der Anschlussnutzer hat den MSBN mit der Aufnahme des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) an der Messstelle beauftragt (kein MSBA vorhanden). Bei MSB-Wechsel und Einzug eines Anschlussnutzers: Die Kündigungsbestätigung des MSBA/MDLA liegt beim MSBN vor. (Sofern der einziehende Anschlussnutzer wieder den bisherigen MSB beauftragt, ist der Auftrag des Anschlussnutzers ausreichend.) Der Anschlussnutzer hat dem MSBN eine Vollmacht zur Anmeldung des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) erteilt. Nachbedingung Das Zählverfahren für die Entnahmestelle ist vom NB festgelegt. Die Messstelle ist dem MSBN ab dem vom NB bestätigten Beginntermin (bei Geräteübernahme) bzw. ab dem Messstellenumbautermin (bei Gerätewechsel/Geräteeinbau) zugeordnet. Der MSBN hat die Messeinrichtungen eingebaut (siehe GP 1.5.1) oder vom MSBA übernommen und betreibt die Messstelle. Seite 32/147

33 Der MSBN hat die Stamm- und ggf. Bewegungsdaten (z.b. End- und Anfangszählerstand) der Messeinrichtungen weitergeleitet. Der MSBN hat die Stammdaten der Messeinrichtungen sowie in seiner MDL-Rolle ggf. End- und Anfangszählerstände/- messwerte an den NB und Lieferanten gesendet. Auslöser Hierzu gehören folgende Geschäftsvorfälle: Inbetriebnahme einer neuen oder außer Betrieb genommenen Entnahmestelle (kein MSBA vorhanden) MSB-Wechsel Einzug eines Anschlussnutzers Wechsel des Anschlussnutzers Weitere Informationen Auch bei dem Anmeldeumfang Messstellenbetrieb und Messung wird der Anmeldeprozess zwischen den Marktrollen MSBN und NB abgewickelt. Die zusätzliche Angabe der MDL-ID MDL-Rolle des MSBN dient der korrekten Zuordnung der Leistungsbestandteile Messstellenbetrieb zu der Marktrolle MSB und der Messung zu der Marktrolle MDL. Sofern der Anschlussnutzer nur die Messung beauftragt hat, ist der GP anzuwenden. Sofern der NB im Rahmen der Abwicklung des GP die Rolle MSBN einnimmt (Auffangzuständigkeit NB bei Ablehnung der Anmeldung eines MSBN) und bereits die Rolle MSBA inne hatte, können die Interaktionen zwischen diesen Rollen entfallen. Hinweis: MSB-Wechsel mit Geräteübernahme: Sofern die übernommenen Geräte den Mindestanforderungen für das vom NB mitgeteilte Zählverfahren nicht entsprechen, ist der MSBN auch bei Geräteübernahme zum Wechsel der in sein Eigentum übergegangenen Geräte verpflichtet. Sofern die übernommenen Geräte das vom Netzbetreiber mitgeteilte Zählverfahren nicht erfüllen können, ist der MSBN auch bei Geräteübernahme zum Wechsel der in sein Eigentum übergegangenen Geräte verpflichtet. Bei Inbetriebnahme einer neuen oder einer außer Betrieb genommenen Entnahmestelle (ohne vorhandenen MSBA): Der Messstellenbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn der Nachweis der Betriebsbereitschaft für die der Messstelle zugeordneten Entnahmestelle vorliegt (bei Anlagen mit Niederspannungsanschluss sind die 13 und 14 NAV bzw. NDAV zu beachten). Seite 33/147

34 Bei einer Neuanlage liegen dem NB und dem MSBN die Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Anlageninstallation seitens des Installationsunternehmens, das vom des Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer beauftragt wurde, vor. Seite 34/147

35 Sequenzdiagramm Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) MSBN MSBA/ MDLA Anschlussnutzer Netzbetreiber Lieferant 1. Angebot 2a. Vertragsabschluss C 2b. GP Anmeldung MSBN 5a. Ablehnung Anmeldung 4. Prüfung Anmeldeprozess zwischen MSBN und NB F1/F2 nur bei Gerätewechsel: 7. GP F1 F2 D1/D2: nur bei NB-Wunsch zur Geräteübernahme 5b. Bestätigung Anmeldung GP D2 D1 6. Nur bei MSB-Wechsel oder Einzug Anschlussnutzer: Informationsmeldung an MSBA/MDLA 9. Nur bei Gerätewechsel: Informationsmeldung an MSBA/MDLA 8. Nur bei Gerätewechsel/ Geräteeinbau: Zuordnung MSBN zur Messstelle 10. Information an LF Seite 35/147

36 MSBN/ MDLN MSBA/ MDLA Anschlussnutzer Netzbetreiber Lieferant 1. Angebot 2a. Vertragsabschluss 2b. Nur bei MSB-Wechsel: Prozess 1.3.1, Schritt 5: Prüfung MSBN Anmeldeprozess zwischen MSBN und NB 7. Nur bei Gerätewechsel: Messstellenumbau Prozess 1.6.2, Schritt 4 Nur bei Gerätewechsel: Messstellenumbau Prozess 1.6.2, Schritt 8 3. Anmeldung MSBN 5a. Bestätigung Anmeldung 5b. Ablehnung Anmeldung 4. Prüfung 6. Nur bei Bestätigung Anmeldung: Informationsmeldung an MSBA/MDLA, LF: Änderung Marktteilnehmer 8b. Nur bei Gerätewechsel: Informationsmeldung an MSBA/MDLA, NB, LF: u. a. End-/Anfangszählerstand 8a. Zuordnung MSBN zur Messstelle Abbildung 1-5: Sequenzdiagramm Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Seite 36/147

37 Beschreibung des Geschäftsprozesses Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Tabelle 1.3-4: Detaillierte Beschreibung des Beginns Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen 1 MSBN AN Angebot Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Nicht weiter detailliert 2a AN MSBN Ein Anschlussnutzer beauftragt einen MSBN mit dem Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung). Nicht weiter detailliert 2b MSBN MSBN Nur bei MSB-Wechsel und Einzug des Anschlussnutzers: Der MSBA/MDLA hat die Kündigung des MSBN bestätigt. Dies gilt nicht bei Einzügen. Nicht weiter detailliert C: Siehe Kapitel MSBN NB Der MSBN meldet den Beginn des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich der Messung) beim NB an. Name und Anschrift, ZPB (nur bei MSB- Wechsel), Beginntermin, Anmeldeumfang Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT vor dem in der Kündigungsbestätigung bestätigten Kündigungs- Termin Unverzüglich jedoch spä- EDIFACT 1 UTILMD In der Anmeldung teilt der MSBN mit, welcher Leistungsumfang angemeldet wird (= Anmeldeumfang): Messstellenbetrieb und Messung Nur Messstellenbetrieb Des Weiteren teilt der MSBN mit, ob er in der Messstelle eine Messeinrichtung verwenden will, die elektronisch ausgelesen wird. Weiterhin teilt der MSBN mit, ob er mit dem MSBA eine Geräteübernahme vereinbart hat oder ob ein Gerätewechsel/Geräteeinbau vorgesehen ist. Seite 37/147

38 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen testens 11 WT vor dem angemeldeten Beginntermin Bei Einzügen: Unverzüglich, jedoch spätestens 3 WT vor dem in der Anmeldung genannten Einzugstermin Es werden folgende Anmeldegründe unterschieden: Neue Messstelle Wiederinbetriebnahme einer außer Betrieb genommenen Entnahmestelle MSB-Wechsel Einzug Anschlussnutzer Wechsel Anschlussnutzer Bei Verwendung der Anmeldegründe MSB-Wechsel und Einzug Anschlussnutzer sichert der MSBN dem NB mit der Anmeldung zu, dass die Kündigungsbestätigung des MSBA/MDLA vorliegt. Bei diesen Anmeldegründen Beim Anmeldegrund MSB-Wechsel ist die Angabe der Zählpunktbezeichnung in der Anmeldung verpflichtend. Der Beginn des Messstellenbetriebs kann zu einem beliebigen Termin unter Einhaltung der Frist angemeldet werden. Bei MSB-Wechsel und Einzug Anschlussnutzer entspricht der Beginntermin dem Folgetag zum bestätigten Kündigungstermin. Seite 38/147

39 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen 4 NB NB Der NB prüft die eingegangene Anmeldung des MSBN. Der NB identifiziert die Messstelle anhand der vom MSBN mitgeteilten Stammdaten. Der NB prüft, ob alle Vorbedingungen zur Aufnahme des Messstellenbetriebs/der Messung erfüllt sind. Sofern der MSBN eine elektronisch ausgelesene Messeinrichtung anmeldet, muss der Leistungsumfang Messstellenbetrieb und Messung angemeldet werden. Der Anmeldeumfang nur Messung ist nicht zulässig. Bei den Anmeldegründen neue Messstelle und Wiederinbetriebnahme außer Betrieb genommene Entnahmestelle : Sofern bereits ein MSB eine diese Messstelle betreibt, ist die Anmeldung unplausibel..bei den Anmeldegründen MSB-Wechsel und Einzug Anschlussnutzer : Sofern kein MSB die Messstelle betreibt, ist die Anmeldung unplausibel. 5a b NB MSBN Der NB lehnt die Anmeldung des MSBN ab. ZPB (bei Identifizierung), Ablehnungsgrund, Anmeldeumfang Unverzüglich, jedoch spätestens 10 WT 1 WT nach Eingang der Anmel- EDIFACT 1 Der Grund der Ablehnung wird mitgegeben. Ablehnungsgründe können u. a. sein: Die Messstelle ist anhand der gemeldeten Daten nicht eindeutig identifizierbar (z.b. Einzug Neuanlage, Zählpunktverwechslung). Seite 39/147

40 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen dung Bei Einzug: Mit dem MSBN besteht kein gültiger Messstellenrahmenvertrag. Unverzüglich, jedoch spätestens 3 WT nach Eingang der Anmeldung Anmeldeumfang bei elektronisch ausgelesener Messeinrichtung nicht zulässig Anmeldegrund unplausibel Bei Ablehnung der Anmeldung zu einer vom NB identifizierten Messstelle übernimmt der NB den Messstellenbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung nach 21b EnWG (d.h. der NB nimmt nachfolgend die Rolle des MSBN ein). Hinweis: D1+D2: Wünscht der NB (in der Rolle MSBN) eine Geräteübernahme vom MSBA, so wird die Geräteübernahme über den GP abgewickelt. 5b a NB MSBN Der NB bestätigt die Anmeldung des MSBN. Unverzüglich, jedoch spätestens 10 WT 1 WT nach Eingang der Anmeldung EDIFACT 1 Der vom NB bestätigte Termin entspricht dem vom MSBN angemeldeten Termin. Bei einer vom MSBN gemeldeten Geräteübernahme wird die Messstelle ab dem in der Anmeldebestätigung mitgeteilten Termin dem MSBN zugeordnet. Bei Einzug: Unverzüglich, jedoch spätestens 3 WT Bei einem vom MSBN gemeldeten Gerätewechsel/Geräteeinbau erteilt der NB dem MSBN die Freigabe zum Gerätewechsel/Geräteeinbau ab dem in der Anmeldebestätigung mitgeteilten Termin. Die Messstelle wird dem MSBN in die- Seite 40/147

41 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen nach Eingang der Anmeldung sem Fall erst ab dem vom MSBN in der Stammdatenänderung zum Gerätewechsel/Einbau mitgeteilten Termin zugeordnet. Bei einem vom MSBN gemeldeten Gerätewechsel/Geräteeinbau wird in diesem Fall die Messstelle erst ab dem vom MSBN in der Stammdatenänderung zum Gerätewechsel/Einbau mitgeteilten Termin zugeordnet. Bei Anmeldeumfang Messstellenbetrieb und Messung : Der NB ordnet die Messung der MDL-Rolle dem MDL des MSBN zu und teilt in der Bestätigung den Ab- /Auslesezeitpunkt, den Ab-/Ausleseturnus und den Umfang für die von ihm zur Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen benötigten Messdaten mit. Erfolgt eine Geräteübernahme, wird die Messung ab dem in der Anmeldebestätigung mitgeteilten Termin dem MSBN/MDLN zugeordnet. Wird ein Gerätewechsel durchgeführt, erfolgt die Zuordnung zum Einbautermin. Eine nicht fristgerechte Antwort des NB berechtigt den MSBN / MDLN zur Umsetzung des Messstellenbetriebs / der Messung. 6 NB MSBA/ MDLA LF Nur bei den Anmeldegründen MSB-Wechsel oder Einzug: Bestätigung der Anmeldung: Der NB sendet eine Informationsmeldung an den MSBA/MDLA, LF. Unverzüglich jedoch spätestens 1. WT nach Bestätigung der Anmeldung des neuen EDIFACT 1 Sofern ein MSB-Wechsel oder ein Einzug vorliegt, sendet der NB eine Informationsmeldung an den MSBA/MDLA und LF, in der er den Beginn des Messstellenbetriebs (ggf. einschließlich Messung) sowie die Identität des MSBN mitteilt. Bei einer Anmeldungsablehnung übernimmt der NB die Rolle des MSBN und teilt in der Informationsmeldung Seite 41/147

42 Nr. Sender Empfänger Beschreibung des Prozessschrittes Information Frist Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen MSBN/MDLN auch die beabsichtigte Geräteübernahme/den beabsichtigten Gerätewechsel mit. siehe Konfliktsituation bei Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Tabelle 1.3-5: Konfliktsituation bei Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung) Hinweis: Sofern MSBA und MDLA nicht identisch sind, sind hierfür zwei getrennte Informationsmeldungen erforderlich. 7 MSBN MSBN Nur bei Gerätewechsel/Geräteeinbau: Der MSBN führt den Gerätewechsel/Geräteeinbau in der Messstelle durch. Unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 20 WT ab dem vom NB bestätigten Beginntermin F1+F2: Nur bei Gerätewechsel/Geräteeinbau: Abwicklung gemäß GP Im Falle eines MSB-Wechsels oder eines Einzug eines Anschlussnutzers ist der MSBA verpflichtet, die in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtungen zu dem vom MSBN bestimmten Termin zu entfernen oder den Ausbau durch den MSBN zu dulden. Die Zuständigkeit des MSBA endet mit Abschluss des Geräteausbaus und die Zuständigkeit des MSBN beginnt mit dem Beginn des Geräteeinbaus. Sofern der Prozess Messstellenumbau vom MSBN nicht innerhalb der Maximalfrist von 20 WT ab dem vom NB bestätigten Beginntermin abgeschlossen wird, Sofern der Prozess Messstellenumbau vom MSBN nicht innerhalb der Maximalfrist von 20 WT nach Eingang der Seite 42/147

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