Recht und Steuern: Die neue Heizkostenverordnung
|
|
- Fanny Geier
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EnergieMittelrheindasPortal Recht und Steuern: Die neue Heizkostenverordnung Die Zeitschrift "Haus+Energie" hat in ihrer Ausgabe Jan/Feb 2010 die Auswirkungen der neuen Heizkostenverordnung betrachtet. Wir veröffentlichen mit freundlicher Genehmigung von "Haus+Energie" den Artikel. Recht und Steuern: Die neue Heizkostenverordnung Mit der nächsten Heizkostenabrechnung kommt erstmals die neue Heizkostenverordnung zum Zuge. Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Am 1. Januar 2009 ist die neue Heizkostenverordnung (HeizKV) in Kraft getreten. Die Bundesregierung will durch die Novelle mehr Anreize zum Energiesparen schaffen und damit auch die Kohlendioxidemissionen im Gebäudebereich reduzieren. Ablesewerte zeitnah mitteilen Das Ergebnis der Ablesung soll Nutzern in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn das Ableseergebnis über einen längeren Zeitraum in den Räumen des Nutzers gespeichert wird und vom Nutzer abgerufen werden kann. Die Verordnung legt allerdings nicht fest, wie ein Verstoß gegen diese Vorschrift geahndet wird. Auch Warmwasserzähler sind von der Informationspflicht ausgenommen. Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund (DMB), hält das für problematisch: Erhält der Nutzer einige Monate nach der Ablesung die Abrechnung, ist wegen des Anzeigefortschritts anders als bei Heizkostenverteilern mit Speicherfunktion ein Abgleich mit den in der Abrechnung abgedruckten Verbrauchswerten nicht mehr möglich. ( 6 Abs. 1 HeizKV) Änderung von Verteilungsschlüsseln Nach der alten HeizKV konnten Gebäudeeigentümer nur innerhalb der ersten drei Jahre oder unter ganz bestimmten Voraussetzungen festlegen, wie viel Prozent der Heizkosten nach Verbrauch und wie viel nach Wohnfläche umgelegt werden. Diesen Verteilungsschlüssel dürfen sie nun bei sachlichen Gründen sogar mehrfach ändern, etwa wenn die Heizungsanlage erneuert oder die Wärmedämmung verbessert wurde. Sie müssen die Nutzer vor Beginn der Abrechnungsperiode über eine Änderung informieren. ( 6 Abs. 4 HeizKV) Erhöhung des Verbrauchsanteils Eigentümer können den Verteilungsschlüssel dann nicht frei wählen, sondern müssen zu 70 Prozent nach Verbrauch und zu 30 Prozent nach Fläche abrechnen, wenn: Powered by Joomla! Generiert: 16 June, 2018, 02:17
2 EnergieMittelrheindasPortal das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt es mit Öl oder Gas beheizt wird und freiliegende Heizungsleitungen überwiegend gedämmt sind. Da es sich um eine verbindliche Regelung handelt, müssen die Nutzer nicht vorab informiert werden. ( 7 Abs. 1 HeizKV) Gerade diese neue Festlegung des Umlagemaßstabes wird aus unterschiedlichen Gründen sowohl von Mieter als auch von Vermieterseite kritisiert. In schlecht gedämmten Gebäuden mit alter Heizungstechnik und freiliegenden Heizleitungen sollte wie bislang üblich zu 50 Prozent nach Verbrauch und zu 50 Prozent nach Fläche abgerechnet werden, fordert DMBSprecher Ulrich Ropertz. Schließlich hätten die Nutzer hier nur sehr bedingt Einfluss auf die Höhe der Heizkosten, und gerade Mieter in außen liegenden Wohnungen, solche unterm Dach oder direkt über Kellerräumen würden wegen eines notgedrungen höheren Wärmebedarfs benachteiligt. Der Ansatz der Bundesregierung, dass in schlecht gedämmten Häusern das Einsparpotenzial am größten ist, greife deshalb zu kurz. Nach Ansicht von Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wird die Umstellungspflicht auf 70 zu 30 Prozent zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, da die Regelung zu ungenau ist. Eigentümer von Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, wissen nicht immer, ob diese die Anforderung der Wärmeschutzverordnung erfüllen oder nicht. Unklar sei auch, ob eine lediglich verkleidete Heizungsleitung schon als gedämmt gilt oder nicht. Kosten für Verbrauchsanalyse und Eichung Eigentümer dürfen nun auch die Kosten einer Verbrauchsanalyse und die Eichkosten für die Wärmezähler auf die Mieter umlegen. Die Verbrauchsanalyse sollte insbesondere die Kostenentwicklung für Heizwärme und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben. ( 7 Abs. 2 HeizKV) Warmwasseranteil bei verbundenen Anlagen Bei verbundenen Heiz und Warmwasseranlagen darf der Energieverbrauch zur Warmwassererwärmung künftig nicht mehr pauschal mit 18 Prozent des Gesamtverbrauchs angesetzt werden. Ab dem 31. Dezember 2013 muss er stattdessen mittels Wärmezähler erfasst werden. Eigentümer müssen nur dann keine Wärmezähler einbauen, wenn die Kosten dafür aus baulichen oder technischen Gründen unverhältnismäßig hoch sind. Es greifen dann in der HeizKV festgelegte Gleichungen. ( 9 Abs. 2 HeizKV) Powered by Joomla! Generiert: 16 June, 2018, 02:17
3 EnergieMittelrheindasPortal Ausnahme für Passiv und Niedrigenergiehäuser sowie energiesparende Heiztechnik In Gebäuden mit einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr müssen die Heiz und Warmwasserkosten nicht mehr verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wegen ihres geringen Energiebedarfs würden die Kosten für die Verbrauchserfassung über den Einsparungen liegen. ( 11 Abs. 1 HeizKV) Wie bereits in der alten HeizKV muss auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden in Gebäuden, die überwiegend mit energiesparenden Heiztechniken wie Wärmepumpen, Solaranlagen oder KraftWärmeKopplung versorgt werden. Andere regenerative Energieerzeugung, etwa aus Windenergie, Wasserkraft, Biomasse, ist in dieser Ausnahmevorschrift nicht erwähnt, kritisiert Wall. Austausch veralteter Messgeräte Heizkostenverteiler, die vor dem 1. Juli 1981, und Warmwasserkostenverteiler, die vor dem 1. Januar 1987 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2013 gegen neue Geräte ausgetauscht werden. ( 12 Abs. 2 HeizKV) Gültigkeit Die neuen Regelungen der HeizKV gelten für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar Alle Abrechnungszeiträume, die vorher begonnen haben, richten sich nach den Regelungen der alten HeizKV. ( 12 Abs. 6 HeizKV) Kristina Simons Gesetzestext der neuen Heizkostenverordnung. das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt Powered by Joomla! Generiert: 16 June, 2018, 02:17
4 EnergieMittelrheindasPortal es mit Öl oder Gas beheizt wird und freiliegende Heizungsleitungen überwiegend gedämmt sind. Da es sich um eine verbindliche Regelung handelt, müssen die Nutzer nicht vorab informiert werden. ( 7 Abs. 1 HeizKV) Gerade diese neue Festlegung des Umlagemaßstabes wird aus unterschiedlichen Gründen sowohl von Mieter als auch von Vermieterseite kritisiert. In schlecht gedämmten Gebäuden mit alter Heizungstechnik und freiliegenden Heizleitungen sollte wie bislang üblich zu 50 Prozent nach Verbrauch und zu 50 Prozent nach Fläche abgerechnet werden, fordert DMBSprecher Ulrich Ropertz. Schließlich hätten die Nutzer hier nur sehr bedingt Einfluss auf die Höhe der Heizkosten, und gerade Mieter in außen liegenden Wohnungen, solche unterm Dach oder direkt über Kellerräumen würden wegen eines notgedrungen höheren Wärmebedarfs benachteiligt. Der Ansatz der Bundesregierung, dass in schlecht gedämmten Häusern das Einsparpotenzial am größten ist, greife deshalb zu kurz. Nach Ansicht von Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wird die Umstellungspflicht auf 70 zu 30 Prozent zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, da die Regelung zu ungenau ist. Eigentümer von Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, wissen nicht immer, ob diese die Anforderung der Wärmeschutzverordnung erfüllen oder nicht. Unklar sei auch, ob eine lediglich verkleidete Heizungsleitung schon als gedämmt gilt oder nicht. Kosten für Verbrauchsanalyse und Eichung Eigentümer dürfen nun auch die Kosten einer Verbrauchsanalyse und die Eichkosten für die Wärmezähler auf die Mieter umlegen. Die Verbrauchsanalyse sollte insbesondere die Kostenentwicklung für Heizwärme und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben. ( 7 Abs. 2 HeizKV) Warmwasseranteil bei verbundenen Anlagen Bei verbundenen Heiz und Warmwasseranlagen darf der Energieverbrauch zur Warmwassererwärmung künftig nicht mehr pauschal mit 18 Prozent des Gesamtverbrauchs angesetzt werden. Ab dem 31. Dezember 2013 muss er stattdessen mittels Wärmezähler erfasst werden. Eigentümer müssen nur dann keine Wärmezähler einbauen, wenn die Kosten dafür aus baulichen oder technischen Gründen unverhältnismäßig hoch sind. Es greifen dann in der HeizKV festgelegte Gleichungen. ( 9 Abs. 2 HeizKV) Ausnahme für Passiv und Niedrigenergiehäuser sowie energiesparende Heiztechnik Powered by Joomla! Generiert: 16 June, 2018, 02:17
5 EnergieMittelrheindasPortal In Gebäuden mit einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr müssen die Heiz und Warmwasserkosten nicht mehr verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wegen ihres geringen Energiebedarfs würden die Kosten für die Verbrauchserfassung über den Einsparungen liegen. ( 11 Abs. 1 HeizKV) Wie bereits in der alten HeizKV muss auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden in Gebäuden, die überwiegend mit energiesparenden Heiztechniken wie Wärmepumpen, Solaranlagen oder KraftWärmeKopplung versorgt werden. Andere regenerative Energieerzeugung, etwa aus Windenergie, Wasserkraft, Biomasse, ist in dieser Ausnahmevorschrift nicht erwähnt, kritisiert Wall. Austausch veralteter Messgeräte Heizkostenverteiler, die vor dem 1. Juli 1981, und Warmwasserkostenverteiler, die vor dem 1. Januar 1987 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2013 gegen neue Geräte ausgetauscht werden. ( 12 Abs. 2 HeizKV) Gültigkeit Die neuen Regelungen der HeizKV gelten für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar Alle Abrechnungszeiträume, die vorher begonnen haben, richten sich nach den Regelungen der alten HeizKV. ( 12 Abs. 6 HeizKV) Kristina Simons Gesetzestext der neuen Heizkostenverordnung. Ein kostenloses Probeheft des Magazins kann ohne jede weitere Verpflichtung auf angefordert werden. Mit der Bestellung sind kein Abonnement oder andere Verpflichtungen verbunden. Powered by Joomla! Generiert: 16 June, 2018, 02:17
Die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO)
Die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) Aktueller Stand der HKVO Novellierung Am 18.06.2008 hat das Bundeskabinett die Novellierung der bisherigen Heizkostenverordnung (vom 20.01.1989) verabschiedet
MehrNovellierung der Heikostenverordnung (HKVO) Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft
Novellierung der Heikostenverordnung (HKVO) Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft Köln, 20. März 2010 Übersicht der wesentlichen Änderungen Paragraph Die wesentliche Änderung der HKVO Novelle 1. 6 (1)
MehrBRUNATA Wärmemesser-Ges. Schultheiss GmbH + Co. Max-Planck-Straße 2, Hürth. Novellierung der Heizkostenverordnung 2009
BRUNATA Wärmemesser-Ges. Schultheiss GmbH + Co. Max-Planck-Straße 2, 50354 Hürth Novellierung der Heizkostenverordnung 2009 Novellierung der HeizkV 2009 Ab wann wird was wirksam? Die Heizkostenverordnung
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung )
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung ) Auf Grund der 3a und 5 Abs. 4 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684)
MehrETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen Novelle der Heizkostenverordnung Welche technologischen Konsequenzen ergeben sich daraus?
ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen Novelle der Heizkostenverordnung Welche technologischen Konsequenzen ergeben sich daraus? Peter Gerhardt Februar 2009 Techem Energy Services GmbH Techem:
MehrGesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau
MehrNovellierung der HeizkostenV zum , erste Erfahrungen
Novellierung der HeizkostenV zum 01.01.2009, erste Erfahrungen Novellierung der HeizkostenV zum 01.01.2009 Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung Sie wurde im März 1981 auf der Grundlage des EnEG
MehrNovellierung der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Haus & Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. 12. Januar 2009 Novellierung der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) Praktische Anwendungshinweise
Mehr8. Schritt: Angaben zu den Abrechnungen ergänzen. Zählerstände erfassen
8. Schritt: Mit den Einnahmen und Ausgaben allein lässt sich nicht immer eine Abrechnung erstellen. Für Heizkosten und Kosten, die laut Abrechnung umgelegt werden müssen, sind noch weitere Informationen
MehrDie Auswirkungen für Haus und Wohnungseigentümer-innen
Die Auswirkungen für Haus und Wohnungseigentümer-innen Diplom Betriebswirt ( ebsi ) Josef Eduard Huber Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR Das Wesentliche im Überblick
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung HKVO) *
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung HKVO) * Dies ist der vollständige Text der Heizkostenverordnung, wie er für Abrechnungszeiträume
MehrVorsicht heiß! Aktuelle Themen 2012
Vorsicht heiß! Aktuelle Themen 2012 Erfahren Sie alles Wichtige von Übergangsfristen aus der Heizkostenverordnung über Energiemanagement-Fragen bis hin zu Rauchwarnmeldern in Wohnungen. Frank Peters 2012
MehrMietrechttipp 71. Heizkostenverordnung. Was bringt die neue Heizkostenverordnung 2009?
Mietrechttipp 71 Was bringt die neue Heizkostenverordnung 2009? Für alle Heizkostenabrechnungen ab dem 01.01.2009 trat pünktlich zum Jahresbeginn 2009 die neue Heizkostenverordnung (HeizkV) in Kraft. Wir
MehrDie neue Heizkostenverordnung. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die neue Heizkostenverordnung 2009 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Heizkostenverordnung 2009 Am 1. Januar 2009 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Nach der Erstfassung von 1981 und
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten - Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV -
1 Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten - Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV - In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1989 (BGBl. I
Mehr1. der zur Nutzungsu berlassung in eigenem Namen und für eigene Rechnung Berechtigte;
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Hier finden Sie den vollständigen Text der Heizkostenverordnung, wie er für Abrechnungszeiträume gültig ist, die mit oder
MehrHeizkostenverordnung (HKVO) 1-8
Heizkostenverordnung (HKVO) 1-8 Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - Heizkosten V) Vom 23. Februar 1981 (BGB1 I S. 261,
MehrHeizkostenverordnung (HKVO) 8-14
Heizkostenverordnung (HKVO) 8-14 Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - Heizkosten V) Vom 23. Februar 1981 (BGB1 I S.
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung Heizkosten V) Gemäß Bundesratsfassung der Heizkostenverordnung vom 19.09.2008 Vollständiger
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung Heizkosten V)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung Heizkosten V) Heizkosten V Ausfertigungsdatum: 23.02.1981 Vollzitat: Verordnung über
MehrSERVICEINFORMATION für unsere Kunden. Layout-Bild. Alles Wichtige zur neuen Heizkostenverordnung Inklusive vollständigem Gesetzestext
SERVICEINFORMATION für unsere Kunden Layout-Bild Alles Wichtige zur neuen Heizkostenverordnung 2009. Inklusive vollständigem Gesetzestext DIE NEUE HEIZKOSTEN- VERORDNUNG Die neue Heizkostenverordnung:
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Bundesrat Drucksache 570/08 (Beschluss) 19.09.08 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008
MehrSERVICEINFORMATION für unsere Kunden. Layout-Bild. Alles Wichtige zur neuen Heizkostenverordnung Inklusive vollständigem Gesetzestext
SERVICEINFORMATION für unsere Kunden Layout-Bild Alles Wichtige zur neuen Heizkostenverordnung 2009. Inklusive vollständigem Gesetzestext DIE NEUE HEIZKOSTEN- VERORDNUNG Die neue Heizkostenverordnung:
MehrHERZLICH WILLKOMMEN zum TAG DES EIGENTUMS in Mannheim Probleme rund um die Heizkostenabrechnung
HERZLICH WILLKOMMEN zum TAG DES EIGENTUMS 17.03.2018 in Mannheim Probleme rund um die Heizkostenabrechnung Reiner Grün, Leiter Vertrieb Region Mannheim, Minol Messtechnik Verteilerschlüssel richtig anwenden!
MehrVERTEILERSCHLÜSSEL RICHTIG ANWENDEN
VERTEILERSCHLÜSSEL RICHTIG ANWENDEN Kriterien und fachliche Empfehlungen Grund- und Verbrauchskosten Typische Verteilung in der Heizkostenabrechnung 2 Sonderfall mit 30:70-Pflicht 7 Abs.1 der Heizkostenverordnung
MehrSERVICEINFORMATION für unsere Kunden. Alles Wichtige zur Heizkostenverordnung. Inklusive vollständigem Gesetzestext
SERVICEINFORMATION für unsere Kunden Alles Wichtige zur Heizkostenverordnung. Inklusive vollständigem Gesetzestext DIE HEIZKOSTEN- VERORDNUNG Die Heizkostenverordnung. Alles Wichtige erfahren Sie in dieser
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) HeizkostenV Ausfertigungsdatum: 23.02.1981 Vollzitat: "Verordnung
MehrSERVICEINFORMATION für unsere Kunden. Layout-Bild. Alles Wichtige zur Heizkostenverordnung Inklusive vollständigem Gesetzestext
SERVICEINFORMATION für unsere Kunden Layout-Bild Alles Wichtige zur Heizkostenverordnung 2009. Inklusive vollständigem Gesetzestext DIE HEIZKOSTEN- VERORDNUNG Die Heizkostenverordnung 2009: Alles Wichtige
MehrSynopse zur Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung, HeizKV)
Synopse zur Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung, HeizKV) Synopse der bisher geltenden Vorschriften und der seit dem 1.1.2009
MehrDie Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten im Originaltext (Heizkostenverordnung - Heizkosten V)
Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten im Originaltext (Heizkostenverordnung - Heizkosten V) Neufassung vom 20. Januar 1989 (BGBl. I S. 115) Inhaltsverzeichnis
MehrNichtamtliche Lesefassung! (Gültigkeitszeitraum dieses Textstandes: 1. März 1981 bis 30. April 1984)
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrFach-Information Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung Heizkosten V)
Fach-Information Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung Heizkosten V) Heizkosten V Ausfertigungsdatum: 23.02.1981 Vollzitat:
MehrNichtamtliche Lesefassung
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Nichtamtliche Lesefassung Für die Richtigkeit der nichtamtlichen Lesefassung wird keine Gewähr übernommen. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung
MehrBRUNATA München. Altgeräte zur Verbrauchserfassung
BRUNATA München Altgeräte zur Verbrauchserfassung Novellierung der HKVO 2009 Austauschpflicht von Altgeräten durch moderne Geräte zur Verbrauchserfassung 2 Austauschpflicht bis zum 31.12.2013 6 Pflicht
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) HeizkostenV Ausfertigungsdatum: 23.02.1981 Vollzitat: "Verordnung
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) HeizkostenV Ausfertigungsdatum: 23.01981 Vollzitat: "Verordnung über
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizund Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizund Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) HeizkostenV Ausfertigungsdatum: 23.02.1981 Vollzitat: "Verordnung über
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2009, 3250 FNA: FNA
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HeizkostenV Neugefasst durch 05.10.2009 Bek. vom: Gültig ab: 01.05.1984 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2009, 3250 FNA:
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) HeizkostenV Ausfertigungsdatum: 23.02.1981 Vollzitat: "Verordnung
MehrZEEH Heiztechnik und Behälterbau Dorfbachweg Bockau Tel.: 03771/ Fax: /
ZEEH Heiztechnik und Behälterbau ZEEH Heiztechnik und Behälterbau Dorfbachweg 12 12 08324 Bockau Tel.: 03771/ 25 48 99-11 Fax: 25 48 99-18 0177/31 65 410 Tel.: 03771/ 254 899-11 Mobil: 0177/52 45 714 Fax:
MehrVERTEILERSCHLÜSSEL RICHTIG ANWENDEN
VERTEILERSCHLÜSSEL RICHTIG ANWENDEN Kriterien und fachliche Empfehlungen Frank Peters Was meinen Sie? Ihre praktischen Erfahrungen sind gefragt Haben Sie sich selbst schon mal Gedanken über die Änderung
MehrGut geschätzt Alles was Sie zu Schätzungen in der Heizkostenabrechnung wissen müssen
Gut geschätzt Alles was Sie zu Schätzungen in der Heizkostenabrechnung wissen müssen Vianney de La Houplière & Frank Peters Darum geht es Was passiert, wenn nicht abgelesen werden kann? Funk reduziert
MehrBekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung Vom 5. April 1984 (BGBl. I S. 592)
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrEnergieverbräuche monatlich einsehen und sofort reagieren
Energieverbräuche monatlich einsehen und sofort reagieren premium Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick und sparen Sie bares Geld So einfach werden Sie zum Energiesparfuchs Wohnen wird in Deutschland
MehrMINOL INFORMIERT. Heizkostenverordnung 2009 (Langfassung) » Die neue Heizkostenverordnung gilt ab 1. Januar Für Abrechnungszeiträume,
MINOL INFORMIERT Heizkostenverordnung 2009 (Langfassung) Die Heizkostenverordnung wurde novelliert. Was ändert sich für Hauseigentümer, Vermieter und Verwalter? Am 1. Januar 2009 trat die auf der Grundlage
MehrMINOL INFORMIERT. Heizkostenverordnung 2009 (Langfassung) » Die neue Heizkostenverordnung gilt ab 1. Januar Für Abrechnungszeiträume,
MINOL INFORMIERT Heizkostenverordnung 2009 (Langfassung) Die Heizkostenverordnung wurde novelliert. Was änderte sich für Hauseigentümer, Vermieter und Verwalter? Zum 1. Januar 2009 trat die auf der Grundlage
MehrWDV MOLLINÉ. Die Heizkostenabrechnung. Heizkostenabrechnung. Messtechnik die zählt
Messtechnik die zählt Die Heizkostenabrechnung Messtechnik die zählt WDV / Molliné GmbH Mönchstraße 11 70191 Stuttgart Tel. 0711 / 35 16 95-20 Fax 0711 / 35 16 95-29 www.molline.de D_Heizkostenabrechnung_0216
MehrFachverwalter Immobilien Forum Novellierung EnEV und Neuerungen der Heizkostenverordnung. Thomas Müller, Techem Energy Services 08.
Fachverwalter Immobilien Forum 2010 Novellierung EnEV und Neuerungen der Heizkostenverordnung Thomas Müller, Techem Energy Services 08. Mai 2010 Energiemärkte im Wandel Quelle. FAZ vom 29.11.2009 2 Fachverwalter
MehrMINOL INFORMIERT. Heizkostenverordnung Alles, was zählt.
Alles, was zählt. MINOL INFORMIERT Heizkostenverordnung 2009 Die Heizkostenverordnung wurde novelliert. Was ändert sich für Hauseigentümer, Vermieter und Verwalter? Die Bundesregierung will neue Anreize
MehrHeizkostenverordnung = Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) vom 20.
Heizkostenverordnung = Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) vom 20. Januar 1989 Maßgabe Gemäß Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr.
MehrAbrechnungssoftware HKA100. Heizkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
Abrechnungssoftware HKA100 Heizkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Kurzvorstellung der Software Die Software HKA100 zur Heiz-, Wasser- und Betriebskostenabrechnung unterstützt Sie bei allen Aufgaben,
MehrHeizkostenverordnung Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) vom 20. Januar 1989<O:P </O:P
Heizkostenverordnung Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) vom 20. Januar 1989
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der. Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der 1 Anwendungsbereich Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) (in der Fassung vom 19. Januar 1989) (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. 3 Anwendung auf das Wohnungseigentum. 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
Vom 23. Februar 1981 (BGBl. I S. 261, 296) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1989 (BGBl. I S. 115); (BGBl. III 754-4-4) 1 Anwendungsbereich 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Mehrzu Punkt... der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
Bundesrat Drucksache 570/1/08 08.09.08 Empfehlungen der Ausschüsse Wo - U - zu Punkt der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
Mehrl M N A M E N D E S V O L K E S URTEIL
Geschäftsnummer 292aC 7251/10 Bitte bei allen Schreiben angeben! Verkündet am 21.3.2011 Grohmann, Justizbeschäftigte als Urkundsbearptin df r Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF l M N A M E N D E S
MehrAspekte aus Sicht der Verwendung von Holz
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis Aspekte aus Sicht der Verwendung von Holz Die Energieeinsparverordnung (EnEV) - was ist das eigentlich? Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizund Warmwasserkosten
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizund Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung HeizkostenV) Ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 1989 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung
MehrGebäude anlegen Der Gebäude-Assistent
Gebäude anlegen Der Gebäude-Assistent Sie finden den Gebäude-Assistenten an folgenden Stellen: Übersichtsseite Im Eingabemodus 1 Seite Auf der ersten Seite erhalten Sie allgemeine Informationen zum Gebäude-Assistenten
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten HeizkostenV. Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten HeizkostenV (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1989
MehrNovellierung der EnEV 2009 und HKostenV Auswirkungen auf die Wohnungseigentümergemeinschaft
6. Wuppertaler Wohnungseigentumstag Novellierung der EnEV 2009 und HKostenV Auswirkungen auf die Wohnungseigentümergemeinschaft Peter Gerhardt, Techem Energy Services 31. Oktober 2009 Energiemärkte im
MehrRechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung
Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels
MehrGESAMTÜBERSICHT HEIZKOSTENABRECHNUNG
NEBA-Online GmbH Messtechnik Heizkostenabrechnung Karl Mantel Str. 20 GESAMTÜBERSICHT HEIZKOSTENABRECHNUNG NEBA-Online GmbH Karl Mantel-Str. 20 HV-Hausverwaltung Schloßallee 34 Erstellt am Im Auftrag von
MehrUm eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit dem Programm WISO Hausverwalter 2017 erstellen zu können, sind vorab einige Schritte notwendig:
Software WISO Hausverwalter 2017 Thema Erfassen von verbrauchsabhängigen Heizkosten Version / Datum V 1.0 / 09.06.2016 Um eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit dem Programm WISO Hausverwalter
MehrUm eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit dem Programm WISO Hausverwalter erstellen zu können sind vorab einige Schritte notwendig:
Software WISO Hausverwalter 2015 Thema Erfassen von verbrauchsabhängigen Heizkosten Version / Datum V 1.1 / 22.04.2015 Um eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit dem Programm WISO Hausverwalter
MehrVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Datum: 23. Februar 1981 Fundstelle: BGBl I 1981, 261, 296 Textnachweis
MehrHeizkostenabrechnung lesen und verstehen
Heizkostenabrechnung lesen und verstehen Referent: Rolf Janßen Geschäftsführer DMB Mieterschutzverein Frankfurt Energiepunkt Frankfurt Vorträge im Sophienhof, 23.04.2013 Heizkostenabrechnung: Die Fakten
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen
MehrBetriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen
Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.
MehrKostenverteilung: Angaben zur Heizkostenabrechnung
Kostenverteilung: Angaben zur Heizkostenabrechnung Was wird bei den Abgaben zur Heizkostenabrechnung erfasst und welche Rolle spielen diese Angaben bei der Erstellung von Heizkostenabrechnungen? Sie haben
MehrGrund- und Verbrauchskosten in der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung. Welche Spielräume gibt es, wie können sie genutzt werden?
2 von 8 07.11.2007 12:49 ----- Wählen Sie aus: ----- 6 Hilfe zum Download Grund- und Verbrauchskosten in der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung Inhalt diese Beitrags: Wo sind die gesetzlichen Grundlagen
MehrMehr Transparenz bei der Heizkostenabrechnung
Mehr Transparenz bei der Heizkostenabrechnung Mehr Transparenz bei der Heizkostenabrechnung Liebe Nutzerin, lieber Nutzer, Sie haben Ihre ista Heizkostenabrechnung erhalten und fragen sich nun, warum überhaupt
MehrDie Analyse der Heizkostenabrechnung - Erkennen von Zusammenhängen, auch in technischer Hinsicht - Ausstattung zur Verbrauchserfassung
Die Analyse der Heizkostenabrechnung - Erkennen von Zusammenhängen, auch in technischer Hinsicht - Ausstattung zur Verbrauchserfassung In 6 der Heizkostenverordnung ist geregelt, dass der Gebäudeeigentümer
MehrGebäude anlegen Der Gebäude-Assistent
Gebäude anlegen Der Gebäude-Assistent Sie finden den Gebäude-Assistenten an folgenden Stellen: Übersichtsseite Im Eingabemodus 1 Seite Auf der ersten Seite erhalten Sie allgemeine Informationen zum Gebäude-Assistenten
MehrPflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung
Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-
Mehr) nach 9 Abs. 2 Ziff. 3 können auch verwendet werden:
226 Heizkostenverordnung Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) In der Fassung vom 19. Januar 1989 - BGBl. I, S. 115 Inhalt 1 Anwendungsbereich
MehrFaxformular Verbrauchsausweis nach EnEV 2007
Faxformular Verbrauchsausweis nach EnEV 2007 Bitte Faxen Sie das ausgefüllte Formular an folgende Faxnummer: 040/38017887604 Auftaggeber / Rechnungsanschrift: Firma: Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon: E-Mail:
MehrPflicht zur Installation von Wärmemengenzählern nach der Heizkostenverordnung (HeizkVO) bei Einsatz solarer Frischwasserspeicher
Leibnizstraße 60 10629 Berlin www.gvo-anwaelte.de Telefon 030.31 01 92 00 Telefax 030.31 01 92 60 Pflicht zur Installation von Wärmemengenzählern nach der Heizkostenverordnung (HeizkVO) bei Einsatz solarer
Mehr(4) Diese Verordnung gilt auch für Mietverhältnisse über preisgebundenen Wohnraum, soweit für diesen nichts anderes bestimmt ist.
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) In der Fassung vom 19. Januar 1989 1 Anwendungsbereich 2 Vorrang vor
MehrNutzereinzelabrechnung MW Messdienst & Elektroinstallation GmbH Friedhofstr Burgstetten
Nutzereinzelabrechnung MW Messdienst & Elektroinstallation GmbH Friedhofstr. 1 71576 Burgstetten Erstellt im Auftrag von Mustermann Kundeneigene Nummer: NE 0001 Nutzer Nr.: 1 Lage: EG1 Karl Mustermann
MehrIntegriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach
Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach Infoveranstaltung 23. April 2015 Energieeffizientes Bauen und Sanieren Frank Nennstiel Förderkennzeichen FKZ 03KS6668 1 2 Vorgaben EnEV 2014 Neubauten
MehrHeizkostenabrechnung. Energie-Lieferungen Kosten der Heizanlage und des Heizraums: - Betriebsstrom - Wartung - Reinigung - Bedienung
Die Heizkostenabrechnung WDV MOLLINÉ Wärmezähler, Kältezähler, Wasserzähler Energiemessgeräte Systemtechnik WDV / Molliné GmbH Mönchstraße 11 70191 Stuttgart Tel. 0711 / 35 16 95-20 Fax 0711 / 35 16 95-29
MehrWas tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener
MehrSchritt 1: Erfassung der im Gebäude genutzten Brennstoffart
Software WISO Hausverwalter Thema Erfassen von verbrauchsabhängigen Heizkosten Version / Datum V 1.1 / 02.08.2012 Um eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit dem Programm WISO Hausverwalter erstellen
MehrDie Nachkommastellen der MWh-Anzeige entsprechen den Kilowattstunden (kwh).
Hinweis: Bei Verwendung dieser Abrechnungshilfe übernehmen wir keine Gewährleistung. Für die Aktuallität der verwendeten Gesetze und Anforderungen tragen Sie als Verwender die Verantwortung. Informationen
MehrWärmepumpe: Angaben zur Heizkostenabrechnung
Wärmepumpe: Angaben zur Heizkostenabrechnung Mit dem WISO Hausverwalter können Sie als Heizung auch eine Wärmepumpe anlegen und abrechnen. In diesem Anwendungsbeispiel gehen wir davon aus, dass es sich
MehrRichtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen
60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,
MehrInhalt. Vorwort zur 3. Auflage. Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. l.
Vorwort zur 6. Auflage Vorwort zur 5. Auflage Vorwort zur 4. Auflage Vorwort zur 3. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII VIII IX X X XVII
MehrVERORDNUNG HEIZKOSTEN. über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
VERORDNUNG HEIZKOSTEN über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 4 1.1 Zu diesem Dokument... 4 2. Sicherheitshinweise... 5 3. Die wichtigsten
MehrFaxformular Verbrauchsausweis nach EnEV 2009
Faxformular Verbrauchsausweis nach EnEV 2009 Bitte Faxen Sie das ausgefüllte Formular an folgende Faxnummer: 040-209339859 Auftaggeber / Rechnungsanschrift: Firma: Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon: E-Mail:
MehrVerordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) BetrKV Ausfertigungsdatum: 25.11.2003 Vollzitat: "Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346,
MehrAusfüllanleitung zur Nutzerliste und Kostenaufstellung
Ausfüllanleitung zur Nutzerliste und Kostenaufstellung Kostenaufstellung Heizung und Wasser 1 1. Heizkosten Tragen Sie bitte die Daten laut Endabrechnung des Energieversorgers ein. Bei leitungsgebundener
Mehr