Die im Wegweiser in Anführungszeichen gedruckten Fachbegriffe werden in diesem Glossar auf der Homepage erläutert:
|
|
- Silke Pohl
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die im Wegweiser in Anführungszeichen gedruckten Fachbegriffe werden in diesem Glossar auf der Homepage erläutert: (siehe Wegweiser Anmerkung 2) Damit stellt dieses Stichwortverzeichnis als Glossar auf der Homepage auch ein eigenständiges Werkzeug dar, mit dem sich die wesentlichen Inhalte und Themen der Pfarrei neuen Typs beschreiben und erklären lassen. Mit den Pfeilen werden Begriffe innerhalb des Glossars verlinkt. Stichwort Auftaktveranstaltung Auftragsgespräch Berichtsbogen Bischof-Blum-Kolleg Wegweiser Seite Erklärung In der Auftaktveranstaltung kommen offizielle Vertreter und Interessierte aus allen Gremien und der Öffentlichkeit des Pastoralen Raumes zusammen, der in einem von da an ca. 1,5 Jahre dauernden Prozess der Pfarreiwerdung zu einer Pfarrei neuen Typs wird. Die einzelnen Pfarreien stellen sich exemplarisch gegenseitig vor. Mit einem Vertreter der Bistums- und der Bezirksebene wird das Gesamtprojekt der Pfarreiwerdung öffentlich vorgestellt und besprochen. Es werden der Zeitrahmen, die Unterstützungssysteme und die zu verhandelnden Inhalte ( Projektgruppen) abgestimmt, die in der sogenannten Gründungsvereinbarung die allseitigen Optionen für die Pfarreiwerdung zusammenfassen und dem Bistum zur Beurteilung vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage verfasst das Bistum die Urkunde zur Errichtung der neuen Pfarrei. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier Das Auftragsgespräch findet statt, nachdem der Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes nach Abstimmung mit den Bistumsverantwortlichen den Beschluss zum Beginn und zum voraussichtlichen Errichtungstermin gefasst und nach Limburg geschickt hat. Der Pastoralausschuss und Delegierte der Gremien der einzelnen Pfarreien besprechen mit einem Bistumsvertreter die Struktur des Pfarreiwerdungsprozesses sowie die verschiedenen Rollen und Verantwortlichkeiten. Im Auftragsgespräch wird die Auftaktveranstaltung terminiert, in Grundzügen vorbereitet und deren nähere Organisation delegiert. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier Mit dem Berichtsbogen informiert die Programmleitung regelmäßig den Pastoralen Raum, bzw. die Lenkungsgruppe des Pfarreiwerdungsprozesses über den Stand der fälligen Entscheidungen, Arbeitsschritte, etc. zur Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit des Zentralen Pfarrbüros. Das Bischof-Blum-Kolleg wurde von Bischof Tebartz-van Elst im Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung als Schule des Glaubens, der Gemeinschaft und Gebetes initiiert. Es bekam die Aufgabe, durch spezielle Formen spiritueller Bildung die geistlichen Erfahrungen der Heilig-
2 Land-Wallfahrten im Bistum fortsetzen. Nachdem seine Zuordnung zu anderen Orten und Formen der geistlichen Bildung im Bistum Limburg zunächst unklar war, wird jetzt seine Integration ins Dezernat Pastorale Dienste vorbereitet. Es ist seit 2014 für die Heilig-Land-Wallfahrten des Bistums zuständig. Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung Dezernentenkonferenz Diözesannetz Elektronisches Kassenbuch Der Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung war ein von Bischof Tebartz-van Elst kurz nach seinem Amtsantritt 2008 initiierter Prozess, die Herausforderungen, wie Kirche im dritten Jahrtausend evangeliumsgemäß und gleichzeitig an den gesellschaftlichen Realitäten orientiert zu gestalten wäre. Zu diesem Prozess gehörten eine vom Bischof initiierte zieloffene Erkundungsphase in sechs Pilotprojekten, eine Serie jährlicher Bistumswallfahrten mit ca. 100 Personen ins Heilige Land und die angestrebte Gründung eines eigenen bischöflichspirituellen Fortbildungsinstitutes, des sog. Bischof-Blum-Kollegs. Noch während die Pilotprojekte (bzw. deren Auswertung) liefen, fällte er die Entscheidung, dass die bisherigen Pastoralen Räume mit teilweise veränderten und vergrößerten Zuschnitten möglichst bis 2019 zu circa 45 Pfarreien neuen Typs werden sollen. In gewisser Weise sind die jetzigen Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum eine zweite Phase des Bistumsprozesses Bereitschaft zur Bewegung. Da der Übergang von der Erkundungs- zur Pfarreiwerdungsphase (zum Beispiel in Bezug auf die Einbindung Synodaler Gremien etc.) aber schon von Anzeichen der sich später intensivierenden Probleme mit Bischof Tebartz-van Elst gekennzeichnet war und zudem eine zunächst ebenfalls intendierte Auswirkung der Bereitschaft zur Bewegung auf die Arbeitsstrukturen im Bischöflichen Ordinariat gar nicht angegangen wurden, fahren die Verantwortlichen für die (sachlich notwendig bleibenden) Pfarreiwerdungsprozesse die Bezüge zum Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung heute deutlich zurück. Weitere Informationen zum Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung finden Sie hier In der Dezernentenkonferenz treffen sich die Dezernentinnen und Dezernenten als Leiterinnen und Leiter der Dezernate mit der Bistumsleitung. Hier werden wesentliche Vorgänge des Bistumslebens besprochen und entsprechende Entscheidungen getroffen. Hier werden Tätigkeiten und Projekte abgestimmt, die über den eigenständigen Rahmen der Dezernatsarbeit hinausgehen. Offene Fragen und übergeordnete Entscheidungsbedarfe der Pfarreiwerdungsprozesse werden hier geklärt. Das Diözesannetz ist die digitale Verbindung aller Beteiligter an der Pfarrei neuen Typs auf und zu allen Ebenen. Auch Ehrenamtliche können daran teilnehmen. Es stellt Programme zum geschützten verkehr, zur Kalender- und Raumorganisation, zur Daten- und Dokumentverwaltung und zum allgemeinen Datenfluss zur Verfügung. Es beruht auf der Erfahrung und dem Anschluss an das sogenannte Diözesennetz, das seit mehr als einem Jahrzehnt in Eichstädt für alle süddeutschen und einige andere Diözesen arbeitet. Zum Diözesannetz finden Sie hier eine eigene Publikation Das Elektronische Kassenbuch ist ein mit dem Diözesannetz verbundenes Computerprogramm für das Zentrale Pfarrbüro. Es heißt
3 Kasse im Pfarrbüro, kurz KIP. Mit diesem Programm gewährleisten die haupt- und ehrenamtlichen Verwaltungskräfte in der Pfarrei neuen Typs (Sekretärinnen und Verwaltungsräte), unterstützt durch den/die Navigator/in und das Rentamt die computergestützte Buchführung. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier Finanzmittel- Zweckbindung Gattungsvollmacht Gedys-Intraware Geistliche Vergewisserung In der Pfarrei neuen Typs bleiben zwar die bisherigen Gemeinden ( Kirchorte) weiter bestehen, nicht aber ihr ehemaliger Rechtsträger, die jeweils eigenständige Pfarrei. So fließen auch die Vermögenswerte der ehemaligen Pfarreien in der Pfarrei neuen Typs zusammen. Erstes Finanzziel des materiellen Wirtschaftens in der neuen Pfarrei ist, deren gesicherte Finanzierung zu gewährleisten. Wenn dieses primäre Ziel erfüllt ist, können (u.u. auch beträchtliche) Finanzmittel der neuen Pfarrei (weiterhin und neu) für berechtigte Anliegen der einzelnen Gemeinden (ehemals selbständige Pfarreien) zweckgebunden werden. Zum Teil werden dies Mittel sein, die schon für bestimmte Zwecke eingebracht, bzw. gesammelt wurden (z.b. für die Renovierung einer Orgel, eines Kirchendaches etc.). Es kann sich aber auch um neue Gelder der Pfarrei neuen Typs handeln, die auf Antrag vom Kirchenverwaltungsrat für bestimmte Zwecke vor Ort gebunden werden. Mit einer Gattungsvollmacht ermöglicht der Verwaltungsrat der Pfarrei neuen Typs einzelnen Personen in den Kirchorten (Gemeinden) eigenständig die in dieser Gattungsvollmacht festgelegten Verwaltungsaufgaben zu erledigen (z.b. die Betreuung eines Gemeindezentrums, einer Kita etc.) Dies schließt in der Regel auch die Verfügungsgewalt über mit dieser Verwaltungsaufgabe verbundene Geldmittel bis zu einer festgelegten Höhe ein. Gattungsvollmachten gibt es nur für einzelne Personen (nicht für Gremien). Es können aber mehrere gleichlautende Gattungsvollmachten vergeben werden. Der/die Inhaber/in der Gattungsvollmacht sollte (wenn es diesen gibt) Mitglied im Ortsausschuss sein oder auf andere Weise mit diesem kooperieren. Gedys-Intraware ist ein Software-Computerprogramm für die Arbeit im Zentralen Pfarrbüro in Verbindung mit dem Diözesannetz. Mit ihm werden Gruppenkalender für die Termin-, Abwesenheits- und Urlaubsplanung haupt- und ehrenamtlicher Gruppierungen in der Pfarrei neuen Typs erstellt, sowie ein effektives Raumverwaltungsprogramm und eine pfarrei- bzw. diözesanweite Adress- und Stammdatenverwaltung ermöglicht. Damit wird zum Beispiel auch das Erstellen von Teilnehmer- und Mitgliederlisten für Veranstaltungen und Gruppen aller Art (z. B. Katecheten, Pfarrgemeinderat usw.) erleichtert. Geistliche Vergewisserung sollte die Grundperspektive des Bistumsprozesses Bereitschaft zur Bewegung sein. Sie war ein wesentliches Moment in den Erkundungen aller Beteiligten an der Pilotprojektphase. Ihr dienten und dienen die Bistumswallfahrten ins Heilige Land und das zukünftig stärker mit den anderen geistlichen Initiativen in der Verantwortung des Dezernates Pastorale Dienste (z.b. Refugium Hofheim und Meditationskirche Heiligkreuz Frankfurt ) kooperierende Bischof-Blum-Kolleg.
4 Gottesdienstordnung Gründungsgottesdienst Gründungsvereinbarung Intentio Kasse im Pfarrbüro (KIP) Kernteam Hinter dem Stichwort Gottesdienstordnung verbirgt sich einerseits die Verteilung der Sakraments-Gottesdienste (die die Mitwirkung eines Priesters erfordern) in der Pfarrei neuen Typs : Wann sind an welchem Kirchort Sonntagsgottesdienste? Wie verteilen sich die Gottesdienste an den Feiertagen etc.? Andererseits geht es auch um die Fragen und Rahmenbedingungen anderer Gottesdienstformen (z.b. Wortgottesfeiern, Andachten, Meditationsgottesdienste etc.) und wie dazu Personal gewonnen und qualifiziert werden kann. In einem feierlichen Gründungsgottesdienst unter Mitwirkung eines Geistlichen aus der Bistumsleitung (Apostolischer Administrator, sein Stellvertreter, Weihbischof) und möglichst vielen Beteiligten aus allen Kirchorten (Gemeinden) wird dem Pfarrer die Gründungsurkunde über die neu errichtete Pfarrei überreicht. Aus administrativen Gründen erfolgen Pfarreigründungen immer zum eines Jahres. Der Gründungsgottesdienst wird in der Regel zeitnah zu diesem Datum erfolgen. In der Gründungsvereinbarung fassen die zusammen gehenden Pfarreien ihre Optionen für verwaltungsmäßige und pastorale Fragen zu ihrer Pfarrei neuen Typs zusammen. Sie folgen dabei einer sogenannten Mustervereinbarung, in der die Standardthemen der Pfarreiwerdung beschrieben sind und die sowohl eine zügige Bearbeitung seitens des Bischöflichen Ordinariates als auch eine gute Vergleichbarkeit zu anderen Pfarreiwerdungsprozessen ermöglicht. Die Gründungsvereinbarung wird durch bei der Auftaktveranstaltung durch die Lenkungsgruppe initiierte thematische Projektgruppen vorbereitet. Sie wird durch die Lenkungsgruppe redaktionell bearbeitet, in den Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten abgestimmt und schließlich der Programmleitung im Bischöflichen Ordinariat zur Prüfung vorgelegt. Nach dieser Prüfung und eventuell nötiger Überarbeitung vor Ort, nach abschließender Abstimmung in den Ortsgremien und endgültiger Zustimmung durch das BO wird sie zur Grundlage für die in der Gründungsurkunde belegte Gründung der neuen Pfarrei. Intentio ist ein Software-Computerprogramm zur Anwendung im Zentralen Pfarrbüro in Verbindung mit dem Diözesannetz. Es bietet einen digitalisierten kirchlichen Kalender, in dem die Daten des Direktoriums des Bistums Limburg bereits eingestellt sind. Mit diesem Programm können Gottesdienst- und Dienstpläne erstellt werden. Es unterstützt außerdem die Intentionen- und Stiftungsverwaltung (Messstipendien) und deren Abrechnung. Siehe Elektronisches Kassenbuch Das Kernteam ist ein Teil der Programm-Gruppe im Programm zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum Limburg. Während die Programm-Gruppe ca. halbjährlich tagt, trifft sich das Kernteam ungefähr monatlich um wesentliche Fragen der Pfarreiwerdungsprozesse zu erörtern und den notwendigen Entscheidungen zuzuführen. Das Kernteam besteht aus der Programmleitung und den eher verwaltungsorientierten Teilprojekten, die sich haupt-
5 sächlich mit Immobilienfragen, Internet & Telefonie, Finanzierungen und Arbeitsorganisation (vor allem des Zentralen Pfarrbüros) befassen. Kirchenverwaltungsrat Kirchort(e) Kita-Koordinator Kontaktstellen Leitfaden zum Aufgabenportfolio der Verwaltungsnavigatoren Siehe Verwaltungsrat Kirchort wird die Kirche und die bei ihr angesiedelte kirchliche Gemeinde genannt, die entweder als bisher selbständige Pfarrei (bzw. Kirchengemeinde) oder als Teil einer bisher selbständigen Pfarrei (z.b. als Pfarrvikarie etc.) nun zu einem regionalen Bestandteil einer Pfarrei neuen Typs wird. Diese kirchlichen Ortsgemeinden Kirchorte zu nennen, entspricht dem Versuch, dass man ihre Kirchlichkeit schon im Begriff wahrnehmen kann. Nachteilig an diesem Begriff ist, dass er mehr nach Gebäude klingt als nach Gemeinschaft von Menschen. Darum werden sicherlich auch die Begriffe Ortsgemeinde oder auch nur Gemeinde weiterhin Verwendung finden, auch wenn diese wenig kirchlich klingen. Der Begriff Kirchengemeinde ist für kirchliche Ortsgemeinde leider nicht zu verwenden, weil dies der Terminus ist und bleibt, mit dem kommunale und politische Partner in der Amtssprache unsere Pfarreien bezeichnen. Wenn die Pfarrei neuen Typs dies wünscht und in der Pfarreiwerdungsphase vorbereitet, dann ist der/die Kita-Koordinator/in in der Pfarrei neuen Typs die Fachkraft für alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der pfarrlichen Trägerschaft mehrerer Kindertageseinrichtungen (Kitas) anfallen. Diese Fachkraft ist dem Pfarrer unterstellt und wird von der Abteilung Kindertageseinrichtungen im Dezernat Kinder, Jugend und Familie angestellt und begleitet. Wo es weiterhin auch ehrenamtliche Kitabeauftragte gibt, arbeitet der/die Kita- Koordinator/in mit diesen zusammen. Zu den Aufgaben der Kita-Koordinator/inn/en gibt es eine eigene Broschüre und weitere Informationen auf der Homepage der Abteilung Kindertageseinrichtungen des Dezernates Kinder, Jugend und Familie. Kontaktstellen sind Außenstellen des Zentralen Pfarrbüros in den Kirchorten (bzw. ehemaligen Pfarreien), für die es in der Gründungsvereinbarung festgelegt wurde. Sie haben in der Regel ca. zweimal zwei Stunden in der Woche geöffnet. Die Mitarbeitenden des Zentralen Pfarrbüros gewährleisten diese Öffnungszeiten. Eine Kontaktstelle ist technisch so ausgestattet, dass grundsätzliche Büroarbeit und Kommunikation über das Diözesannetz möglich ist. Wenn am gleichen Kirchort auch ein Dienstsitz eines Pastoralen Mitarbeiters, einer Pastoralen Mitarbeiterin vorgesehen ist, wird dieser in der Regel bei der Kontaktstelle angesiedelt, bzw. umgekehrt. Im Leitfaden zum Aufgabenportfolio der Verwaltungsnavigatoren werden die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Arbeitsbedingungen des Verwaltungs-Navigators, der Verwaltungs-Navigatorin beschrieben, mit denen diese sowohl als Mitarbeitende der Rentämter als auch des Pfarrers (bzw. Priesterlichen Leiters) den Pfarreiwerdungsprozess und später die Pfarrei neuen Typs in allen finanziellen und verwaltungs-
6 technischen Fragen unterstützen. Diesen Leitfaden finden Sie hier Leitfaden zur Einführung Zentraler Pfarrbüros Lenkungsgruppe LibreOffice Liegenschafts-Jour fixe Meilenstein Der Leitfaden zur Einführung Zentraler Pfarrbüros informiert über dessen Grundkonzeption und über die konkreten Schritte, die zu seiner Einführung notwendig sind. Inzwischen steht auch ein umfangreiches Handbuch Zentrales Pfarrbüro zur Verfügung. Beide Publikationen finden Sie hier Die Lenkungsgruppe steuert unter der Leitung des Priesterlichen Leiters den Pfarreiwerdungsprozess, mit dem ein Pastoraler Raum zu einer Pfarrei neuen Typs wird. Sie wird, vom Pastoralausschuss vorbereitet, beim Auftragsgespräch benannt und bei der Auftaktveranstaltung den zusammengehenden Pfarreien vorgestellt. Sie besteht in der Regel aus dem Priesterlichen Leiter des Pastoralen Raumes, einer weiteren Vertretung des Pastoralteams, den Vorsitzenden des Pastoralausschusses, dem moderierenden Prozessbegleiter (in der Regel der/die Bezirksreferent/in) und möglichen weiteren Personen (z.b. den Vorsitzenden der Projektgruppen oder weiteren Pastoralausschussmitgliedern). Die Lenkungsgruppe ist für die Erarbeitung der Gründungsvereinbarung verantwortlich. Sie kommuniziert mit den Projektgruppen und sorgt dafür, dass die Gründungsvereinbarung während ihrer Erarbeitung und in ihrer Endredaktion an die beteiligten Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte zurückgebunden wird. Sie organisiert über Meilensteine oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit die Beteiligung möglichst breiter kirchlicher und gesellschaftlicher Öffentlichkeit am Pfarreiwerdungsprozess. LibreOffice ist ein Software-Computerprogramm, das im Zentralen Pfarrbüro und den Kontaktstellen eingesetzt wird. Es enthält eigenständige Arbeitselemente für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationen, Datenbankmanagement, Grafische Gestaltung und einen Formeleditor. Da es kostenfrei zu nutzen ist, ersetzt es zukünftig in den Büros des Bistums weitgehend die gängigen bisherigen Programme, für die inzwischen extreme Lizenzgebühren zu entrichten wären. Das Programm wird von der IT-Abteilung des Bistums vor Ort technisch betreut. Mitarbeitende werden vom Dezernat Personal für den Umgang mit dem Programm geschult. Der Liegenschafts-Jour fixe ist eine regelmäßig stattfindende Konferenz, auf der unter Beteiligung von Programmleitung, Bistumsleitung und Fachdezernaten alle baurelevanten Fragen der Pfarreiwerdungsprozesse beraten und entschieden werden. Dabei geht es z.b. besonders um Baumaßnahmen für das Zentrale Pfarrbüro und die Kontaktstellen, aber auch für die Wohn- und Arbeitssituation der Priester und für die Dienstsitze der Pastoralen MitarbeiterInnen. Meilensteine sind Veranstaltungen, mittels derer die Lenkungsgruppe Zwischenergebnisse des Pfarreiwerdungsprozesses und seiner Projektgruppen auf dem Weg zur Gründungsvereinbarung einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich macht und zur Diskussion stellt.
7 Mustervereinbarung Lotus Notes Navigator/in Notes Ortsausschuss Pastoralausschuss Die Mustervereinbarung liefert die verbindliche Inhaltsstruktur, nach der ein Pastoraler Raum auf dem Weg zur Pfarrei neuen Typs eine konkrete Gründungsvereinbarung erarbeitet. Die Lenkungsgruppe trägt dafür Verantwortung, dass sich die Projektgruppen, die einzelne Themen für die Gründungsvereinbarung erarbeiten, schon während der Erarbeitung, spätestens aber bei deren Endredaktion an die Mustervereinbarung halten. Damit entsteht eine weitgehende Standardisierung der Pfarreiwerdungsprozesse, die sowohl eine zügige Bearbeitung seitens des Bischöflichen Ordinariates ermöglicht, als auch eine größtmögliche Vergleichbarkeit einzelner Pfarreiwerdungsprozesse und ihrer Entscheidungsbedarfe. Lotus Notes ist ein Software-Computerprogramm für sicheren - Verkehr in der Kommunikation des Zentralen Pfarrbüros. Als Freeware ersetzt es in der Bistumsausstattung der Zentralen Pfarrbüros die wegen zu teurer Lizenzkosten zukünftig nicht mehr zu verwendenden bisherigen Programme. Siehe Verwaltungs-Navigator/in Siehe Lotus Notes Der Ortsausschuss ist im Kirchort das Gremium zur Begleitung und Koordinierung kirchlichen Lebens. In der Gründungsvereinbarung wird festgelegt, an welchen Kirchorten/Gemeinden ein Ortsausschuss entstehen kann/soll. Dieser setzt sich aus einer nicht festgelegten Zahl von Personen zusammen, die in der Gemeinde/Kirchort das kirchliche Leben organisieren und koordinieren. Die Mitglieder des Ortsausschusses werden von den Gemeinden und/oder dem Pastoralteam dem PGR vorgeschlagen und vom PGR berufen und bestätigt. Dazu kann vor Ort eine Versammlung mit den KandidatInnen stattfinden, die eine Vorschlagsliste erarbeitet. Eine (Ur)Wahl findet nicht statt. Die Amtszeit des Ortsausschusses ist von der Amtszeit des PGR abhängig. Es soll personelle Verbindungen zwischen dem Ortsausschuss und dem PGR geben. Der Ortsausschuss arbeitet (wie die Sachausschüsse) im Auftrag und in Rückbindung an den PGR. Er kann Vorschläge zur Pastoral der Pfarrei neuen Typs einbringen. Er ist aber auch für die Umsetzung pastoraler Grundanliegen der Pfarrei neuen Typs vor Ort verantwortlich. Er soll vom PGR beratend gehört werden, wenn dort wichtige, die Ortsgemeinden betreffende Themen verhandelt werden. Er kann sich aber selbständig Arbeitsinhalte wählen und regelt eigenständig die Sachverhalte, die ausschließlich die Gemeinde/Kirchort betreffen. Der Pastoralausschuss ist das synodale Gremium des Pastoralen Raumes. Es berät den Priesterlichen Leiter in seiner Aufgabe den Pastoralen Raum zu leiten. Die Pfarrgemeinderäte der im Pastoralen Raum zusammenarbeitenden Pfarreien wählen nach einem bestimmten Zahlenschlüssel die Mitglieder des Pastoralausschusses. Aufgabe, Zustandekommen und Arbeitsweise des Pastoralausschusses beschreibt die Limburger Synodalordnung unter Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier
8 Pastoraler Raum, Pastorale Räume Pfarrei neuen Typs Pfarreiwerdung Pfarrfamilie Pfarrgemeinderat 4 Ein Pastoraler Raum ist der Zusammenschluss mehrerer eigenständiger Pfarreien und Kirchengemeinden im Bistum Limburg unter der Leitung eines Pfarrers als Priesterlichem Leiter. Seit 1996 sollten die Pfarreien im Pastoralen Raum in einer freiwillig gewählten Intensitätsstufe (A, B, C) und seit 2006 verbindlich zusammenarbeiten. Die Aufgabe und Arbeitsweise des Pastoralen Raumes wird in der Limburger Synodalordnung unter geregelt. Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier In der Pfarrei neuen Typs wird der bisherige Pastorale Raum (u.u. mit veränderten, teilweise vergrößerten Zuschnitten) mit seine Einzelgemeinden zu einer einzigen Pfarrei. Die bisherigen Pfarreien werden aufgelöst, die neue Pfarrei wird zu ihrem Gesamtrechtsnachfolger. Eine Kirche wird zur Pfarrkirche und zum Sitz des Pfarrers. Die Einzelgemeinden bleiben als Gemeinden und Kirchorte erhalten und teilen auf sinnvolle Weise die gesamten Seelsorgeaufgaben einer Pfarrei unter sich auf und setzen Ortsakzente und Schwerpunkte. In der Gründungsvereinbarung beschreiben die zusammengehenden Pfarreien ihre Optionen für die Pfarrei neuen Typs. Die Bistumsleitung prüft und genehmigt die Gründungsvereinbarung und macht sie damit zur Arbeitsgrundlage für die neu zu errichtende Pfarrei. Neuer Typ bedeutet, dass der kirchenrechtliche Fachbegriff Pfarrei tendenziell nicht mehr mit kirchlicher Ortsgemeinde deckungsgleich ist, auch nicht mehr nur einen kleinen Gemeindeverbund bezeichnet (z.b. eine Pfarrkirche mit einzelnen Pfarrvikarien o.ä. in den Dörfern und Ortsteilen nächster Nachbarschaft etc.). Sie ist vielmehr als gemeinsamer kirchlicher Verantwortungsraum in einem größeren Gebiet oder einer Region zu verstehen. Der Begriff Pfarrei verschiebt sich strukturell also von der untersten Ortskirchenebene eine Ebene höher auf die Ebene regionaler, bzw. überregionaler Kirche, wie sie bisher als Pastoraler Raum, bzw. ungefähr auch als Dekanat zusammengefasst war. Pfarreiwerdung ist die Kurzformel für den Gesamtprozess, in dem im Bistum Limburg aus den bisherigen und teilweise neu zugeschnittenen Pastoralen Räumen Pfarreien neuen Typs werden. Mit dem eher umgangssprachlichen Begriff Pfarrfamilie wird ein viele Jahre gültiges, inhaltliches Selbstverständnis von Pfarrei, Pfarrgemeinde und Kirchengemeinde umschrieben. Man verstand die Pfarrei wie eine große Familie. Man erwartete, dass die Gemeindemitglieder so ähnlich intensiv, identifiziert und verbindlich in der Kirche leben, wie sie in ihren Familien leben. So wurde auch das Kirchenleben familiar organisiert: vom Krabbel(-Säuglings-)Kreis über Jugendgruppen, Familien und Erwachsenenarbeit bis zum Seniorenkreis. Inwieweit kirchliche Ortsgemeinde sich gegenwärtig und zukünftig weiterhin familiar organisieren kann oder gerade in der Pfarrei neuen Typs andere und neue Sozialformen kirchlichen Lebens entwickeln muss, ist eine wesentliche, zurzeit (Herbst 2014) aber weitgehend offene Frage. Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das synodale Gremium auf Ebene der Pfarrei, das den Pfarrer in allen pastoralen Fragen des kirchlichen Lebens und der Leitung der Pfarrei berät. In der Pfarrei neuen Typs
9 gibt es einen Pfarrgemeinderat, der in einem in der Gründungsvereinbarung geregelten Modus durch die ortsbezogene Wahl seiner Mitglieder, die einzelnen Gemeinden und Kirchorte der Pfarrei neuen Typs repräsentiert. Der PGR wird in Urwahl gewählt. Er kann Sach- und Ortsausschüsse einrichten. Er wird in der Limburger Synodalordnung umfassend beschrieben unter Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier Pilotprojektphase Priesterlicher Leiter Programm Programmgruppe In der Pilotprojektphase waren im Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung sechs eigens ausgesuchte Pastorale Räume als Kundschafter unterwegs, um zieloffen im Zusammenhang mit über 100 konkreten Fragestellungen Handlungsperspektiven für Kirche im dritten Jahrtausend zu erforschen und zu erproben. Sie sollten sachlich ausgewertet und auf exemplarisches Lernpotential für alle Gemeinden im Bistum weiterentwickelt werden. Mit der (vor-)schnellen Entscheidung des Bischofs, dass die Pastoralen Räume (in teilweise vergrößerten Zuschnitten) bis 2019 zu ca. 45 Pfarreien neuen Typs werden sollen, wurde die Pilotprojektphase so früh beendet, dass nur einige Ergebnisse in Teilbereichen (vor allem in Verwaltungsfragen) in die weitere Entwicklung des Bistums, seiner Pastoral- und Strukturfragen einfließen konnten. Weitere Informationen zur Pilotprojektphase finden Sie hier Priesterlicher Leiter ist ein Pfarrer, der nicht nur eine einzelne Pfarrei leitet, sondern auch den Zusammenschluss mehrerer Pfarreien im Pastoralen Raum. Er übt diese Aufgabe mit dem Pastoralausschuss aus, der ihn in der Leitung des Pastoralen Raumes berät. In dieser Rolle leitet er auch den Pfarreiwerdungsprozess auf dem Weg zur Pfarrei neuen Typs. Programm nennen wir im Gesamtzusammenhang der Pfarreiwerdungsprozesse zu Pfarreien neuen Typs im Bistum Limburg die zentrale Steuerung und abgestimmte Koordination sämtlicher Einzelprozesse. In diesem Programm ist die Kooperation ansonsten unabhängig voneinander arbeitender Dezernate und Dezernatsabteilungen so organisiert, dass alle Entscheidungen auf Bistumsebene im Rahmen der Pfarreiwerdungsprozesse aufeinander abgestimmt sind, zügig zustande kommen und kontrolliert und zügig umgesetzt werden können. Zum Programm zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse gehören wesentlich die Programmleitung, die Programm-Gruppe und darin insbesondere das Kernteam. In der Programmgruppe arbeiten verantwortliche Personen für dezernatsmäßig sortierte Teilaspekte des gesamten Programms der Pfarreiwerdung unter Führung der Programmleitung koordiniert zusammen. Die Programm-Gruppe ist in acht themenbezogenen Teilprojekte unterteilt, in denen jeweils VertreterInnen aus allen für Pfarreiwerdungsprozesse relevanten Dezernaten und Abteilungen des Bischöflichen Ordinariates zusammenarbeiten. Die Programm- Gruppe tritt ca. halbjährlich zusammen. Einige Teilprojekte der Programm-Gruppe, die intensivere und umfangreichere Entwicklungsprozesse der Pfarreiwerdung betreffen, bilden miteinander das Kernteam, das sich in der Regel monatlich trifft.
10 Programmleitung Projektgruppe Liegenschaften Projektgruppen Prozessbegleiter/in Prozesse lokaler Kirchenentwicklung Die Programmleitung steuert mit Hilfe der Programm-Gruppe und insbesondere des Kernteams die Entwicklungsprozesse zur Pfarrei neuen Typs. Sie besteht aus je einem Abteilungsleiter der Dezernate Pastorale Dienste und Finanzen, Verwaltung & Bau, die in Abstimmung mit ihnen übergeordneten Ebenen ( Dezernentenkonferenz, Einzeldezernenten, Liegenschafts-Jour fixe etc.) das Programm Pfarrei neuen Typs im Bistum Limburg leiten. Die Projektgruppe Liegenschaften ist ein Teilprojekt aus dem Programm zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum Limburg. Diese Projektgruppe, bestehend aus Fachleuten unterschiedlicher Dezernate und Abteilungen (von Bau über Finanzen bis IT), erhebt bei Ortsterminen mit Beteiligten der Pfarreiwerdungsprozesse die bauliche Situation und den Investitionsbedarf zur Realisierung wesentlicher Einrichtungen der Pfarrei neuen Typs, wie z.b. des Zentralen Pfarrbüros, seiner Kontaktstellen, des Wohnens und Arbeitens für die Priester (z.b. in Form einer vita communis ), der Dienstsitze für Pastorale MitarbeiterInnen etc. Die Projektgruppe Liegenschaften erstellt aufgrund dieser Erhebungen konkrete Raumplanungen, die über die Programmleitung mit der Lenkungsgruppe des Pfarreiwerdungsprozesses vor Ort verhandelt werden und im Liegenschafts-Jour fixe zur Entscheidung kommen. Projektgruppen sind themenorientierte Arbeitsgruppen in den Pfarreiwerdungsprozessen vor Ort. Sie erarbeiten einzelne Kapitel für die Gründungsvereinbarung der Pfarrei neuen Typs, z.b. zu den Themen Verwaltung, Zentrales Pfarrbüro, Kitas, Gottesdienstordnung, Pastorale Fragen, Öffentlichkeitsarbeit etc. Diese Projektgruppen werden von der Lenkungsgruppe beim Auftragsgespräch inhaltlich und personell vorbereitet und bei der Auftaktveranstaltung offiziell gebildet. Wenn möglich sollte jeder Projektgruppe ein Mitglied des Pastoralteams angehören. Die Projektgruppen werden von einem/r gewählten Ehrenamtlichen und/oder einem Mitglied des Pastoralteams geleitet. Die Leitung der Projektgruppe ist in der Regel Mitglied in der Lenkungsgruppe. Die Projektgruppe bringt ihre thematische Erarbeitung in die Lenkungsgruppe ein, die für den Inhalt und die redaktionelle Fassung der Gründungsvereinbarung verantwortlich ist. Der/die Prozessbegleiter/in ist der/die Moderator/in der Lenkungsgruppe im Pfarreiwerdungsprozess vor Ort. In der Regel übt der Bezirksreferent, bzw. die Bezirksreferentin diese Rolle aus, u.u. aber auch ein/e Gemeindeberater/in. Der Prozessbegleiter berät und begleitet den Priesterlichen Leiter des Pastoralen Raumes in der Leitung der Lenkungsgruppe. Er unterstützt diese in der Kommunikation mit übergeordneten Ebenen, z.b. mit der Programmleitung. Er wirkt in allen Zuständigkeiten der Lenkungsgruppe unterstützend mit, z.b. die zeitlichen Abläufe und Fristen im Blick zu behalten, Meilensteine zu organisieren, Kontakt zu den Projektgruppen zu halten usw. Unter dem Begriff Prozesse lokaler Kirchenentwicklung fassen wir im Bistum Limburg alle Initiativen zusammen, die teilweise während der Pfarreiwerdungsprozesse zur Pfarrei neuen Typs, stärker aber
11 hinterher in der neuen Pfarrei pastorale (Neu-)Ansätze erproben, die deutlich über klassische Formen und Methoden von Pastoral und Seelsorge hinausgehen, die in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend familiar ( Pfarrfamilie) oder wie ein Verein organisiert waren und heute nur noch abnehmend und in sehr begrenzten gesellschaftlichen Milieus kirchlich erfolgreich sind. Dabei geht es nicht um einen einheitlichen, verbindlichen Ansatz für die gesamte Diözese, sondern um möglichst ortsspezifische Modelle, die konkrete Formen entwickeln, Kirche und Evangelium in Diakonie und Spiritualität zeitgemäß zu leben. Unser Bistum steht für solche offenen und breiten Prozesse lokaler Kirchenentwicklung im Austausch und Kontakt mit anderen Diözesen (z.b. Hildesheim und Osnabrück), mit ökumenischen Erneuerungsprozessen wie Kirche 2 und ihren fresh expressions, mit dem internationalen katholischen Missionswerk Missio und dessen gefördertem Ansatz der Kleinen Christlichen Gemeinschaften (KCG) und ganz besonders mit dem philippinischen Pastoralinstitut Bukal ng Tipan, mit deren erfahrenen MitarbeiterInnen wir 2014 und 2015 in sogenannten Summer-Schools für haupt- und ehrenamtlich Engagierte aus unserer Diözese praktische Erfahrungsräume für lokale Kirchenentwicklung im Bistum Limburg erschlossen und geplant haben. Nähere Informationen zum Thema Lokale Kirchenentwicklung finden Sie hier Resonanzgruppe Teilprojekte Teilprozesse Teilprojekte sind die thematischen Einzelbereiche, aus denen sich die Programm-Gruppe des Programms zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse zusammensetzt. Sie werden durch einzelne Fachleute des jeweiligen Fachgebietes gebildet oder es arbeiten in ihnen jeweils mehrere Personen als VertreterInnen der für Pfarreiwerdungsprozesse relevanten Dezernate und Abteilungen des Bischöflichen Ordinariates zusammen. Die acht Teilprojekte der Programm- Gruppe sind: 1. Pastorale, synodale Prozesse, 2. Personalfragen, 3. Projektentwicklung und realisierung (im Liegenschafts- und Baubereich), 4. IT und Telefonie, 5. Finanzsteuerung, 6. Lokale Arbeitsorganisation und Navigation (besonders rund um das Zentrale Pfarrbüro und den Einsatz der Verwaltungs-Navigatoren ), 7. Kita, 8. Kommunikation. Die Teilprojekte 3-6 bilden zusammen das sogenannte Kernteam. Verwaltungs- Navigator/in Mit Resonanzgruppe ist ein Gremium in immer wieder unterschiedlicher Besetzung gemeint, dem auf Einladung der Programmleitung des Programms Pfarreiwerdungsprozesse in zeitlich loser Folge die Ergebnisse und Erfahrungen der gesamten bisherigen Entwicklungen zur Pfarrei neuen Typs oder bestimmte Teilbereiche dieser Ergebnisse zur Diskussion vorlegt werden. Die Resonanzgruppe soll zu diesen Erfahrungen und Ergebnissen Rückmeldungen und Wahrnehmungen aus der Praxis abgeben. Siehe Teilprojekte Der/Die Verwaltungsnavigator/in (kurz Navigator/in) ist Mitarbeiter/in der regionalen Verwaltungseinrichtungen des Bistums (den sog. Rentämtern als Nord-, bzw. Süd-Außenstellen des Dezernates Finanzen, Verwaltung & Bau). Gleichzeitig ist der/die Navigator/in Mitarbeiter/in der Pfarrei neuen Typs (bzw. des Pastoralen Raumes während
12 der Pfarreiwerdungsphase ) und in gewissem Umfang dem dortigen Pfarrer ( Priesterlichen Leiter) unterstellt. Er/sie arbeitet in der Regel einen Tag im Zentralen Pfarrbüro und begleitet die hauptund ehrenamtlichen Verwaltungskräfte (Sekretärinnen und Verwaltungsräte). Sie kennen sich mit den entsprechenden Computerprogrammen (z.b. Kasse im Pfarrbüro KIP etc.) aus und bereiten auf professionelle Weise alle Entscheidungsfälle so vor, dass auch bei größer werdenden Pfarreibudgets und Immobilienzusammenhängen Ehrenamtliche im Verwaltungsrat mit dem Pfarrer informiert und gut beraten die Geschicke der Pfarrei neuen Typs lenken können. Eine eigene Broschüre über die Tätigkeit der Verwaltungs- Navigator/inn/en finden Sie hier... Verwaltungsrat Zentrales Pfarrbüro Zweckbindung Der Verwaltungsrat ist das synodale Gremium auf der Ebene der Pfarrei und Kirchengemeinde, das für die Verwaltung des Kirchenvermögens zuständig ist. Der Pfarrer der Pfarrei ist in der Regel der Vorsitzende des Verwaltungsrates, dessen Mitglieder vom Pfarrgemeinderat gewählt werden. In einer Pfarrei neuen Typs gibt es einen Verwaltungsrat, dessen Zusammensetzung in der Wahl durch den Pfarrgemeinderat möglichst je eine/n Vertreter/in aus jedem Kirchort (bzw. jeder vorher selbständigen Pfarrei) berücksichtigen soll. Zur Wahrung von ortsgebundenen Aufgaben im Kirchort (ehemals selbständige Pfarrei oder Kirchengemeinde) kann der Verwaltungsrat einzelnen Personen sogenannte Gattungsvollmachten erteilen und finanzielle Mittel einer Zweckbindung unterstellen Aufgabe, Zustandekommen und Arbeitsweise des Verwaltungsrates werden im Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Limburg unter Kapitel II, Seite beschrieben. Das Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Limburg finden Sie hier Das Zentrale Pfarrbüro entsteht in der Regel bei der Kirche und dem Kirchort, die der neuen Pfarrei den Namen geben. Dort werden auf modernem technischem Ausstattungsniveau die gesamten Verwaltungsaufgaben zusammengefasst und umfängliche und klientenfreundliche Öffnungszeiten angeboten. Dazu gibt es 1. einen Besucherbereich (Frontoffice), wo die dort Tätigen den Publikumsverkehr mit allen Anliegen bedienen, 2. einen Hintergrundbereich (Backoffice), wo die dort Tätigen ungestört die Büro- und Verwaltungsarbeiten der gesamten Pfarrei erledigen und 3. Kontaktstellen in einzelnen Gemeinden der Pfarrei neuen Typs (Ortsbüros), wo Sekretärinnen aus dem Zentralen Pfarrbüro pro Woche stundenweise Öffnungszeiten und Ortsdienste versehen. Das Zentrale Pfarrbüro ist an das digitale Diözesannetz angeschlossen und arbeitet mit zahlreichen zeitgemäßen Computerprogrammen. Die Publikationen rund um das Zentrale Pfarrbüro finden Sie hier. Siehe Finanzmittel Zweckbindung
Von der Pfarrei. im Pastoralen Raum. zur Pfarrei neuen Typs
Von der Pfarrei im Pastoralen Raum zur Pfarrei neuen Typs Von der Pfarrei Kirchenrechtliche Verwaltungseinheit - unter Leitung eines Pfarrers - bzw. eines 1/2 1/3 1/4 Pfarrers, wenn ein Pfarrer mehrere
MehrVerfahren zur Bildung von Gemeinden in den neuen Pfarreien nach dem Konzept für die Seelsorge Gemeindepastoral 2015
Verfahren zur Bildung von Gemeinden in den neuen Pfarreien nach dem Konzept für die Seelsorge Gemeindepastoral 2015 Das Pastoralkonzept der Diözese Speyer Gemeindepastoral 2015 sieht vor, dass zum 31.12.2015
MehrKATHOLISCHE ERWACHSENENBILDUNG - BILDUNGSWERK MAIN-TAUNUS STATUT
KATHOLISCHE ERWACHSENENBILDUNG - BILDUNGSWERK MAIN-TAUNUS STATUT 1 NAME, SITZ, ZUGEHÖRIGKEIT (1) Der Zusammenschluss der Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Bezirk Main-Taunus ist eine Arbeitsgemeinschaft
MehrPASTORALKONZEPT Hilfen für die Erstellung im Pastoralen Raum
PASTORALKONZEPT Hilfen für die Erstellung im Pastoralen Raum I. Was ist ein Pastoralkonzept? Ein Pastoralkonzept ist eine schriftliche Vereinbarung darüber, wie sich das Leben der Kirche in der zukünftigen
MehrProjekt Pastoralraum «Mittlerer Leberberg»
Projekt Pastoralraum «Mittlerer Leberberg» Welches Ziel verfolgt der Pastoralraum «Mittlerer Leberberg»? Ziel des Projekts ist die Reflexion des religiösen Lebens der Kirche innerhalb eines klar umschriebenen
MehrProjekt Aufbrechen. Sitzung des Stadtdekanatsrat, 17. Oktober 2013
Projekt Aufbrechen Konzeptionelle Anmerkungen der Sitzung des Bischöflichen Ordinariat zu den Beschlüssen des Stadtdekanatsrates zur Organisationsstruktur und zur Gebäudenutzung vom 11. Juli 2013 Sitzung
MehrDas Diözesannetzwerk im Bistum Limburg
Das Diözesannetzwerk im Bistum Limburg Ziele, Nutzen, Kosten Im Bistum Limburg schließen sich seit dem Jahr 2012 Pasto rale Räume zu»pfarreien neuen Typs«zusammen. Organisa torischer Dreh- und Angelpunkt
MehrDer Kirche ein Gesicht geben. Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg
Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg Veränderungen in Kirche und Gesellschaft Veränderungsprozesse im ehrenamtlichen
MehrMuster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL
Muster-Satzung für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL Der Dekanatsverband der Caritas-Konferenzen ist ein katholischer Verband freiwillig sozial-caritativ engagierter,
MehrStatut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil)
r/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) Präambel 1. Ein Krankendienst, der dem Menschen gerecht werden will, schließt nach christlichem Verständnis immer die Seelsorge mit ein. Krankenhausseelsorge ist ein
Mehrauf dem Weg in die neuen Pastoralen Räume...
Handreichung der kfd für die Neuen Pastoralen Räume - Seite 1 auf dem Weg in die neuen Pastoralen Räume... Die Datei dieser PowerPoint-Präsentation gibt es auf der Seite der Pastoralen Informationen zum
MehrRätetag. 24. Januar Errichtung der zentralen Pfarrbüros - aktueller Stand -
Rätetag 24. Januar 2015 Errichtung der zentralen Pfarrbüros - aktueller Stand - Standards für die zentralen Pfarrbüros In den zentralen Pfarrbüros werden die seelsorgerlichen sowie administrativen Aktivitäten
MehrAnordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim
Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim Die Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit
MehrGeschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]
Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe vom [24.1.2012] Präambel Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.12.2011 die Verwaltung beauftragt,
MehrVereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz vom 9. November 2005 (ABl S.
Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz 42.00 Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz im Bereich der Diözese Speyer
MehrEvangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg. Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12.
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12. Dezember 2014 Die Kirchenkreissynode hat mit Beschluss vom 15. November
MehrPfarrgemeinderatswahl
Medienkonferenz, am 27.10.2009 Pfarrgemeinderatswahl im Kreisdekanat Euskirchen Samstag, den 07. November 2009 Sonntag, den 08. November 2009 Zahlen & Fakten zur PGR-Wahl 76.500 Katholiken im Kreisdekanat
MehrLeitfaden zur Einführung
1 1 Leitfaden zur Einführung Zentraler Pfarrbüros im Bistum Limburg Stand: 16. Mai 2013 2 3 Seite Seite 1. Einleitung 4 3. Das Zentrale Pfarrbüro als Teil des Pfarreiwerdungsprozesses 20 2. Das Zentrale
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen den Pfarreien Herz Jesu St. Bonifaz St. Sebald in Erlangen Präambel Eine zukunftsorientierte Pastoral kann nur eine kooperative Pastoral sein. Die Kirche kann ihren Aufgaben
MehrKreis der Aktiven. Perspektiven zur ehrenamtlichen Gemeindearbeit
Perspektiven zur ehrenamtlichen Gemeindearbeit Präsentation - Strukturwandel im Bistum Fulda - Bistumsstrategie 2014 - Perspektiven für Herz Mariä Strukturwandel im Bistum Fulda Strukturwandel im Bistum
MehrKatholische Kirche. Frankfurt Nordwest. Auf dem Weg zu einer neuen Pfarrei. An Projektgruppe Öffentlichkeitsarbeit. Absender
Absender Für Anregungen oder Rückfragen: Diakon Hans-Jürgen Braun Tel.: 069 50 12 01 E-Mail: pfarramt@st-bonifatius-ffm.de An Projektgruppe Öffentlichkeitsarbeit Pfarrgemeinden Katholische Kirche Frankfurt
MehrProtokoll der Sitzung des Pastoralausschusses des Pastoralen Raumes Frankfurt-Höchst am um 19:30 Uhr im Gemeindehaus Sossenheim
Anwesend waren: sh. Anwesenheitsliste Tagesordnung laut Einladung TOP 1. TOP 2. TOP 3. TOP 4. TOP 5. TOP 6. TOP 7. TOP 8. Regularien Rückblick PGR-Wochenende Projektgruppen - Beschluss Liturgieausschuss
MehrREGELN DER ZUSAMMENARBEIT
Stand: 17.01.2017 REGELN DER ZUSAMMENARBEIT I Zielsetzung der Landesinitiative Leben mit Demenz in Hamburg Die Landesinitiative Leben mit Demenz in Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen
MehrOrdnung der Zwischenkirchlichen Schul- und Bildungskonferenz (ZWIKI)
Ordnung der Zwischenkirchlichen Schul- und Bildungskonferenz ZWiKi 422 Ordnung der Zwischenkirchlichen Schul- und Bildungskonferenz (ZWIKI) der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), der Evangelischen
MehrHerzlich willkommen! Pfarrversammlung Ein Stück weiter auf dem Weg zur Pfarrei neuen Typs
Herzlich willkommen! Pfarrversammlung Ein Stück weiter auf dem Weg zur Pfarrei neuen Typs 28. Oktober 2012 Herzlich willkommen! Der neue Pastorale Raum Frankfurt - Höchst gegründet am 1. Januar 2012 Pfarrgemeinderat,
MehrPEP Sankt Laurentius in 5 Minuten Sachstand für die Katholische Stadtkirche Essen
PEP Sankt Laurentius in 5 Minuten Sachstand für die Katholische Stadtkirche Essen Dirk Haske 1 2016-11-04 PEP Sankt Laurentius in 5 Minuten, Sachstand f. Katholische Stadtkirche Essen Dirk Haske PEP Sankt
MehrSatzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten
Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee
MehrDer Bischof von Augsburg
- 98 - Der Bischof von Augsburg Ordnung für die Berufsgruppe der Pfarrhelfer/-innen in der Diözese Augsburg Präambel Der Beruf des Pfarrhelfers/der Pfarrhelferin bezeichnet einen hauptberuflich ausgeübten
MehrRollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum
Rollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum 1. Vorbemerkung Die Bildung von Seelsorgeräumen erfordert eine Vergewisserung und Neuorientierung betreffend den Dienst des Priesters, seine Rolle und Aufgabe
MehrGeschäftsordnung Fachgesellschaften von Electrosuisse
Geschäftsordnung Fachgesellschaften von Electrosuisse Gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage... 1 2 Zweck der Geschäftsordnung... 1 3 Auftrag, Zielsetzung... 1 4 Organisation der Fachgesellschaft...
MehrGottesdienste und Informationen im Pastoralen Raum Februar 2016
Pastoraler Raum Frankfurt-West Katholische Gemeinden in Bockenheim, Hausen, Praunheim, Rödelheim BOCKENHEIM Pfarrkirche Sankt Elisabeth Elisabethenplatz 5 U 6, U 7: Leipziger Straße; S 3,4,5,6: Westbahnhof;
MehrSatzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1
Satzung Kinder- u. Jugendarbeit Kirchenkreis Hagen SaKiJuKKHag 3604 Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1 Vom 23. November 2007 (KABl. 2008 S. 134) Änderungen
MehrDie Evangelische Jugendarbeit wird gemeinsam getragen durch hauptamtlich und ehrenamtliche fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ordnung der Evangelischen Jugend und des Jugendwerkes im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein Kirchenkreisvorstand vom 03.12.2009 Die Evangelische Jugend im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein (Evangelische
MehrWeiterführung des Pastoralgesprächs Das Salz im Norden Schwerpunkt: Pastorale Erneuerung und ökonomische Konsolidierung Planung 2.
Weiterführung des Pastoralgesprächs Das Salz im Norden Schwerpunkt: Pastorale Erneuerung und ökonomische Konsolidierung Planung 2. Phase Grundlagen Grundlagen für die Weiterführung des Pastoralgesprächs
MehrElternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft
MehrOrdnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden
Ordnung für EFL-Beratung EFL 330.320 Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 16. Juli 2002 (GVBl. S. 178) Der Evangelische Oberkirchenrat
MehrMach mit! Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben Gemeindeteam
Mach mit! Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben Gemeindeteam Sehr geehrte Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte, die Entwicklungen und Veränderungen im kirchlichen und gesellschaftlichen Leben verlangen
MehrLern- und Begegnungsreise
Lern- und Begegnungsreise zum Pastoralinstitut Bukal ng Tipan auf den Philippinen vom 01. - 17. März 2017 Kirche der Partizipation: Ein Einführungskurs in Theorie und Praxis des pastoralen Ansatzes von
Mehrfür die strukturellen Prozesse zur einführung der Pfarreien neuen Typs im Bistum Limburg
Wegweiser für die strukturellen Prozesse zur einführung der Pfarreien neuen Typs im Bistum Limburg 2 // 3 INHALTSVERZEICHNIS Thema Seite Thema Seite 1. Einführung 4 2. Die Pfarrei neuen Typs Notwendigkeit,
MehrGeschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom
Geschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 12.01.2012 Die nachfolgende Geschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste wird nach 12 Abs. 5 der
MehrOrdnung für die Gemeindeteams
1 Ordnung für die Gemeindeteams in der Pfarre Franziska von Aachen Einleitung Auf Anordnung des Bischofs vom März 2009 bilden die Pfarren Heilig Kreuz, St. Adalbert, St. Andreas, St. Foillan, St. Marien,
MehrHerzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN. 18. Mai 2014
Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN 18. Mai 2014 Agenda Begrüßung Ziel der Pfarrversammlung Vorstellung der Podiumsteilnehmer Erklärung Fusion/Rückführung Warum eine Zusammenführung
Mehr12. Treffpunkt Kirchenmusik
12. Treffpunkt Kirchenmusik Samstag, 05. März 2016 Bildungshaus Maria Rosenberg Buchhaltung für Einrichtungen der Kirchengemeinden oder Das liebe Geld Themenbereiche: - Begriffsbestimmungen - Grundsätzliches
MehrSatzung der Pfarrgemeinderäte im Bistum Magdeburg
Satzung der Pfarrgemeinderäte im Bistum Magdeburg 1 Auftrag des Pfarrgemeinderates (1) Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Pfarrei und ihrer hauptberuflichen
MehrPastoralkonzept. des. Bereich Erwachsenenbildung / Glaubenskurse
Pastoralkonzept des Bereich Erwachsenenbildung / Glaubenskurse (1) Analyse / Grundlagen...3 (2) Leitwort...5 (3) Leitbild...5 (4) Visionen...5 (5) Strategien...6 (6) Kooperationsmöglichkeiten...7 (7) Zielgruppen
MehrZukunft gestalten. Gruppenstunde zur PGR Wahl Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahren Gruppengröße: 5-15 TeilnehmerInnen Dauer: 60 Minuten
Zukunft gestalten Gruppenstunde zur PGR Wahl 2012 Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahren Gruppengröße: 5-15 TeilnehmerInnen Dauer: 60 Minuten Ziel: Im Rahmen der Gruppenstunde sollen Jugendliche erkennen,
MehrAufgaben der synodalen Gremien in der Pfarrei und im pastoralen Raum
Aufgaben der synodalen Gremien in der Pfarrei und im pastoralen Raum Pfarrgemeinderat und Vorstand PGR Pastoralausschuss (PA) Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (VRK) von: Dorothee Heinrichs, Referentin
MehrMeine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Pfarrgemeinde,
Rede des Vorsitzenden des Verwaltungsrats Martin Leister anlässlich der Gemeindeversammlung am Samstag, 11.02.2006, in der Pfarrkirche zum Thema Sparen und Erneuern im Bistum Limburg Meine sehr geehrten
MehrStandards der Diözese Augsburg
Standards der Diözese Augsburg Impressum: Hauptbüro/Nebenbüro/Präsenzbüro Generalvikariat der Diözese Augsburg, 2016 Layout: Ursula Berndt Bild: Ursula Berndt 2 Vorwort Vorwort Die Raumplanung 2025 in
MehrPFARREI NEUEN TYPS. Leitfaden zum Aufgabenportfolio der Verwaltungsnavigatoren
PFARREI NEUEN TYPS Leitfaden zum Aufgabenportfolio der Verwaltungsnavigatoren Inhaltsverzeichnis Thema Seite I. Vorwort 4 II. Einführung 6 III. Aufgabenportfolio 8 IV. Abkürzungsverzeichnis 9 1. Begleitung
MehrDas Mitarbeitergespräch
Das Mitarbeitergespräch Dekan Pfarrer Das Mitarbeitergespräch im Rahmen der Pastoralvisitation Dekanat... z. B. Ludwigsburg Seelsorgeeinheit... z. B. Stromberg Gemeinde... z. B. St. Franziskus, Sachsenheim
MehrAMS Arbeitsschutz mit System im Bistum Mainz Mainzer Kirchenforum 2016 am 21. Mai 2016
AMS Arbeitsschutz mit System im Bistum Mainz Mainzer Kirchenforum 2016 am 21. Mai 2016 Wer sind wir? Thomas Jung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Betreuung von Kirchengemeinden und
MehrElternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung
Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Wie kann ich mich einbringen Wegweiser des STEB Erfurt für Elternvertreter und alle die es werden möchten Liebe Eltern, bei jedem Wechsel der aktiven Eltern
MehrArt. 3 Leitung und Gremien des Katholischen Universitäts- und Hochschulzentrums (1) Das KUHZ wird durch den vom Bischof eingesetzten Leiter2 geführt.
In: Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim Nr. 7, vom 13. August 2002, 141 ff. Satzung für die Katholischen Universitäts- und Hochschulzentren (KUHZ) im Bistum Hildesheim - sie führen nach ihrer
MehrKita Lebensort des Glaubens. Kita-Pastoral und pastorale Planung in der Pfarrei eine spannende Kooperation
Kita Lebensort des Glaubens Kita-Pastoral und pastorale Planung in der Pfarrei eine spannende Kooperation Seite 2 Worum geht es denn überhaupt bei pastoraler Planung? Ist das pastorale Planung? A Ziel:
Mehr(5) Der BEA-Kita setzt sich auch für die Interessen der Kinder und Eltern ein, die sich um einen Kitaplatz bemühen.
Satzung Des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten im Bezirks Steglitz-Zehlendorf (BEA-Kita Steglitz-Zehlendorf) 1. Rechtliche Grundlage der Elternvertretung in Kindertagesstätten Nach 14 und
MehrKirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November
MehrWer kooperiert, gewinnt. gewinnt
Wer kooperiert, gewinnt gewinnt Die Verantwortung für die gesamte Pastoral/den gemeinsamen Auftrag wird geteilt. Das entlastet die Einzelnen. Verschiedene Berufe und Qualifikationen, unterschiedliche Kompetenzen
MehrDie Gemeindecaritas EIN FACHDIENST DES CARITASVERBANDES FÜR DIE DIÖZESE SPEYER
Die Gemeindecaritas EIN FACHDIENST DES CARITASVERBANDES FÜR DIE DIÖZESE SPEYER IMPRESSUM Caritasverband für die Diözese Speyer e.v. Obere Langgasse 2 67346 Speyer Telefon 06232 209-0 info@caritas-speyer.de
MehrKirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche
Kirchengesetz über die Frauenarbeit 7.710 Kirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche vom 18. November 1993 in der Fassung vom 27. November 2015 1 (GVBl. Bd.
MehrWie sieht die Umsetzung aus? - Beispiel zur Gestaltung einer Willkommenskultur zur Erleichterung des Übergangs Kita - Grundschule
Planung Pädagogischer Tag Wie sieht die Umsetzung aus? - Beispiel zur Gestaltung einer Willkommenskultur zur Erleichterung des Übergangs Kita - Grundschule Mögliche Ausgangslage: Auslöser für den Pädagogischen
MehrZukunft Pfarrkindergärten ein Projekt in der Erzdiözese München und Freising
Zukunft Pfarrkindergärten ein Projekt in der Erzdiözese München und Freising an den Pilotstandorten Freising, Ottobrunn und Ebersberg mit Vaterstetten 1. Ausgangssituation und Auftrag 2. Ziele des Projektes
MehrDie fetten Jahre kommen erst. Entdecken, was es noch nicht gibt DACH-Tagung, 05. Februar 2014, Loccum Martin Wrasmann, Bistum Hildesheim
Die fetten Jahre kommen erst Entdecken, was es noch nicht gibt DACH-Tagung, 05. Februar 2014, Loccum Martin Wrasmann, Bistum Hildesheim Kirche im Übergang In der kath. Kirche Deutschlands steht ein Paradigmenwechsel
MehrKath. Kirchengemeinde Bad Säckingen - Murg PastoralkonzePtion
Kath. Kirchengemeinde Bad Säckingen - Murg PastoralkonzePtion Seelsorgeeinheit Bad Säckingen - Murg inhalt leitbild der seelsorgeeinheit Bad säckingen-murg...3.... Vorwort...4 leitgedanken Mit Jesus in
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
MehrEhrenamtliches Engagement fördern
Inhalt: Ehrenamtliches Engagement fördern 1. Grundsätzliches zum Ehrenamt in der Kirche 2. Leitlinien des Dekanates zum Ehrenamt 3. Angebote des Dekanats 4. Erfolgssteuerung (Controlling) Vorbemerkung
MehrGesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KiTa Ravensburg)
Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KiTa Ravensburg) Satzung des Gesamtelternbeirats der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KITA Ravensburg)
MehrProtokoll der Sitzung des Pastoralausschusses des Pastoralen Raums Frankfurt-Höchst vom 25. Mai 2013 im Gemeindehaus St.Michael, Sossenheim
Protokoll der Sitzung des Pastoralausschusses des Pastoralen Raums Frankfurt-Höchst vom 25. Mai 2013 im Gemeindehaus St.Michael, Sossenheim Anwesenheitsliste: siehe Anhang Beginn: 13.30 Uhr Sitzungsbeginn:
MehrRichtlinien für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Seelsorge in Justizvollzugsanstalten 175 Richtlinien für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg Vom 30. Mai 1997 (KABl.-EKiBB S. 146) Präambel:
MehrOrdnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel
Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz Präambel Zur Stärkung der gemeinsamen Stimme von Diakonie und Kirche im Land Rheinland- Pfalz wird eine gemeinsame Übereinkunft
MehrO r d n u n g. für die Pfarreiräte im Bistum Erfurt
O r d n u n g für die Pfarreiräte im Bistum Erfurt Einführung Als Jesus die vielen Menschen sah, hatte er Mitleid mit ihnen und heilte die Kranken, die bei ihnen waren. Als es Abend wurde, kamen die Jünger
MehrOrdnung für das landeskirchliche Werk Evangelischer Frauenarbeit Lippischer Landesverband evangelischer Frauenhilfen
Ordnung für das landeskirchliche Werk Evangelische FrauenarbeitEvFrauenarb A 825 (1) Ordnung für das landeskirchliche Werk Evangelischer Frauenarbeit Lippischer Landesverband evangelischer Frauenhilfen
MehrForum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel
Forum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel Forum für Migrantinnen und Migranten Gründung des Forums in seiner heutigen Form im Jahr 2002 Ziel: Interessensvertretung der in Kiel lebenden
MehrGeschäftsordnung der Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) Tempelhof-Schöneberg
Geschäftsordnung der Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) Tempelhof-Schöneberg Stand: Mai 2014 PRÄAMBEL Im Rahmen des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und
MehrMarktanalyse zur Erkennung von Entwicklungsrisiken für die Trägergesellschaft.
Arbeitshilfe zur Umsetzung der langfristigen Strategie Katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn. Marktanalyse zur Erkennung von Entwicklungsrisiken für die Trägergesellschaft. Caritasverband
MehrVereinbarung. über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates
GEMEINDE BIRSFELDEN 10-18 Vereinbarung über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates Ingress... 1 1 Gegenstand... 1 2 Aufgaben und Geltungsbereich... 1 3 Zusammensetzung...
MehrVB1 VB1. LEKTORENORDNUNG (Kirchengesetz der Evangelischen Kirche A.B., ABl. Nr. 92/2005 und 62/2006)
LEKTORENORDNUNG (Kirchengesetz der Evangelischen Kirche A.B., ABl. Nr. 92/2005 und 62/2006) Der Dienst des Lektors 1. (1) Zu den Ämtern, die in der Gemeinde zur Erfüllung des ihr anvertrauten Dienstes
Mehrseit dem 1. Juli 2014 hat der Seelsorgebereich Neusser Süden keinen leitenden
Sperrfrist bis 18. Mai 2016 An alle Gemeindemitglieder der Pfarreien in den Seelsorgebereichen Neusser Süden und Rund um die Erftmündung sowie die Pastoralen Dienste und die kirchlichen Angestellten Köln,
MehrBerufung. Aufbruch. Zukunft. Beiträge des Erzbischofs (13) Hirtenbrief des Erzbischofs zum Diözesanen Forum 2014
Beiträge des Erzbischofs (13) Berufung. Aufbruch. Zukunft. Hirtenbrief des Erzbischofs zum Diözesanen Forum 2014 Das Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn Berufung. Aufbruch. Zukunft. Das Zukunftsbild
MehrSatzung für die Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Vlotho. Präambel
Satzung für die Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Vlotho Präambel Die Kinder- und Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Vlotho wurzelt mit ihrem Anliegen, ihrem Auftrag und ihrer Zielsetzung
MehrRahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal
Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Zielsetzungen 3 1.1 Geltungsbereich 3 1.2 Allgemeines 3 1.3 Ziel und Zweck 3 1.4 Abgrenzung 3 2 Organisation
Mehr;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- --"
istag Landkreis Rostock Drucksache Nr.: V- 108-2013 nn~npr\c1ln für KA und KT) ;cv;1tu zuständiges Amt / Einbringer: IL- --" abschließende Beratung im o Kreisausschuss Der Kreistag beschließt die beiliegende
MehrDie Pastoralvisitation
Wandel möglich machen Die Pastoralvisitation Kirche am Ort KIRCHE AN VIELEN ORTEN GESTALTEN Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen zur Pastoralvisitation Seite 04 2. Die Pastoralvisitation und
MehrLEITFADEN ZUR EINFÜHRUNG
1 1 LEITFADEN ZUR EINFÜHRUNG ZENTRALER PFARRBÜROS IM BISTUM LIMBURG Stand: 30. April 2015 1.EINLEITUNG 2 3 IMPRESSUM HERAUSGEBER Bischöfliches Ordinariat Dezernat Pastorale Dienste Postfach 13 55 65533
MehrOrdnung des Amtes für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburgschlesische
Ordnung Amt für kirchliche Dienste 151 Ordnung des Amtes für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz Vom 26. November 2010 (KABl. S.223) Aufgrund von 4
MehrSatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Satzung Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock SaKGSchloHoStu 3580 Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Vom 7. November 1995 (KABl. 1996 S. 59) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes
MehrSatzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom
Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrFUSION VON KIRCHENGEMEINDEN
FUSION VON KIRCHENGEMEINDEN Informationen und Regelungen für das Erzbistum Köln 1. Rechtliche Grundlagen Grundlage für die Zusammenlegung von Pfarreien ist can. 515 2 CIC. Dort heißt es: Pfarreien zu errichten,
MehrSelbstbewusst und religiös?
Selbstbewusst und religiös? Praktische Erfahrungen aus der Kita Dr. Andreas Leinhäupl Kita Lebensort des Glaubens Ein Projekt zur Weiterentwicklung des pastoralen Qualitätsprofils der katholischen Kindertageseinrichtungen
MehrOrthodoxe Pfarrkonferenz in. Präambel
Orthodoxe Pfarrkonferenz in Die Orthodoxe Pfarrkonferenz in entspricht der inneren ekklesialen Einheit der Orthodoxen Kirche, wie sie auf Bundesebene in der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland
MehrSatzung. des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick. Fassung vom kraft Beschlussfassung
Satzung des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick Fassung vom 08.04.2014 kraft Beschlussfassung der Vollversammlung des BEAK 1 Aufgaben dieses Ausschusses 1.1.
MehrVerfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI
Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Das Konzept zur Evaluation des Gesamtinstituts (1) und der Arbeitseinheiten (2) des DJI basiert in seinen Grundsätzen
MehrGeschrieben von: Alfred Vaupel-Rathke Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 15:29 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 15:40 Uhr
Die Leitsätze" hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 30. Mai 2012 beschlossen. Sie sind das Ergebnis einer eineinhalb jährigen Arbeit des Kirchenvorstands und der hauptamtlich Mitarbeitenden. Sie
MehrDie Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
Zustimmungs und Ausführungsgesetz Arbeitsrechtregelungsgrundsätzegesetz der EKD ZAG-ARGG-EKD 900.310 Kirchliches Gesetz zur Zustimmung zum Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse
MehrPfarrei Liebfrauen Trier. Leitbild. der Kindertagesstätten der katholischen Kirchengemeinde Liebfrauen Trier
Leitbild der Kindertagesstätten der katholischen Kirchengemeinde Liebfrauen Trier Pfarrei Liebfrauen Trier Miteinander Leben lernen Mit Gottes Begleitung Hand in Hand der Zukunft entgegengehen Grußwort
MehrPfarreitag Öffentliche Versammlung zur Zukunft der Pfarrei. Folie 1
Pfarreitag 8.11.2017 Öffentliche Versammlung zur Zukunft der Pfarrei Folie 1 Pfarreitag 8.11.2017 Öffentliche Versammlung zur Zukunft der Pfarrei Pia Scholz (PGR) & Andreas Feldmüller (KV) Prozessablauf
MehrGeschäftsordnung des Jugendamtselternbeirat der Stadt Düren
Geschäftsordnung des Jugendamtselternbeirat der Stadt Düren Präambel Grundlage dieser Geschäftsordnung ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder-
MehrPfarrgemeinde St. Georg Berghaupten Leitbild. für den. Kath. Kindergarten St. Georg Neudorfstrasse Berghaupten
Pfarrgemeinde St. Georg Berghaupten Leitbild für den Kath. Kindergarten St. Georg Neudorfstrasse 15 77791 Berghaupten Tel.: 07803 4361 Email: KiGa-Berghaupten@t-online.de Inhaltliche Ausarbeitung: Anette
MehrSeht her, nun mache ich etwas Neues, spricht der Herr, schon kommt es zum Vorschein
Seht her, nun mache ich etwas Neues, spricht der Herr, schon kommt es zum Vorschein (Jes 43,18) Hirtenwort zur österlichen Bußzeit 2011 Liebe Schwestern und Brüder! Wenn ich aus dem Fenster meines Arbeitszimmers
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management
Mehr