Statistisches Bundesamt Fachserie 10 / Reihe 3 Rechtspflege

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Statistisches Bundesamt Fachserie 10 / Reihe 3 Rechtspflege"

Transkript

1 Statistisches Bundesamt Fachserie 10 / Reihe 3 Rechtspflege Strafverfolgung 2002 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im Januar 2004 Fachliche Informationen zu diesem Produkt können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI E, Telefon: 0611 / , Fax: 0611 / oder rechtspflegestatistik@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2004 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.

2 Inhalt Vorbemerkung Schaubild Begriffsbestimmungen Tabellenteil 1 Zusammenfassende Übersichten 1.1 Abgeurteilte und Verurteilte 1976 bis 2002, insgesamt und nach Altersgruppen 1.2 Verurteilte 1976 bis 2002 nach dem angewandten Strafrecht und nach Altersklassen 1.3 Abgeurteilte und Verurteilte 2002 nach Ländern, insgesamt und nach Altersgruppen Alle Straftaten Straftaten ohne solche im Straßenverkehr 2 Abgeurteilte und Verurteilte Abgeurteilte und Verurteilte nach Art der Straftat und Altersgruppen 2.2 Abgeurteilte nach Art der Entscheidung 2.3 Verurteilte nach Art der Entscheidung 2.4 Verurteilte nach dem Jahr der Tat sowie nach vollendeter/versuchter Straftat 3 Verurteilte 2002 mit Hauptstrafe nach allgemeinem Strafrecht 3.1 Verurteilte nach Dauer der Freiheitsstrafe 3.2 Verurteilte Heranwachsende und Erwachsene nach Ländern und Dauer der Freiheitsstrafe 3.3 Verurteilte nach Zahl und Höhe der Tagessätze der Geldstrafe 3.4 Verwarnte mit Strafvorbehalt gemäß 59 StGB nach Zahl und Höhe der Tagessätze der vorbehaltenen Geldstrafe 3.5 Verurteilte, bei denen der Strafvorbehalt gemäß 59b StGB widerrufen wurde, nach Zahl und Höhe der Tagessätze der Geldstrafe 4 Verurteilte 2002 mit Hauptstrafe nach Jugendstrafrecht 4.1 Verurteilte nach Dauer der Jugendstrafe 4.2 Verurteilte Jugendliche und Heranwachsende nach Ländern und Dauer der Jugendstrafe 4.3 Verurteilte nach Art der Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln 4.4 Verurteilte Jugendliche und Heranwachsende nach Ländern sowie Art der Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln 5 Abgeurteilte und Verurteilte 2002 mit Nebenstrafen und Maßnahmen 5.1 Zusammenfassende Darstellung für die einzelnen Straftaten 5.2 Verurteilte mit Aberkennung von Bürgerrechten, Verfall und Einziehung 5.3 Verurteilte mit Nebenstrafen - Fahrverbot 5.4 Abgeurteilte mit Maßregeln der Besserung und Sicherung Entziehung der Fahrerlaubnis 5.5 Abgeurteilte mit sonstigen Maßregeln der Besserung und Sicherung 5.6 Schuldunfähige Abgeurteilte ohne und mit Anordnung einer Unterbringung 5.7 Vermindert schuldfähige Verurteilte ohne und mit Anordnung einer Unterbringung 6 In der Strafverfolgungsstatistik 2002 erfasste Personen mit Untersuchungshaft 6.1 Nach Grund und Dauer der Untersuchungshaft 6.2 Nach Art der (späteren) Entscheidung 7 Verurteilte 2002 mit früheren Verurteilungen 7.1 Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte nach Zahl und Art der früheren Verurteilungen 7.2 Nach Jugendstrafrecht Verurteilte nach Zahl und Art der früheren Verurteilungen 8 Deutsche und Ausländer 8.1 Verurteilte 1976 bis 2002, insgesamt und nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 8.2 Verurteilte 1976 bis 2002, insgesamt und nach Altersgruppen 8.3 Verurteilte 2002 nach Art der Straftat 8.4 Ein- und Auslieferung Straffälliger zum Zwecke von Strafverfolgung und Strafvollstreckung 2002 nach Staaten Ersuchen um Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland (Einlieferungen) Ersuchen um Auslieferung aus der Bundesrepublik Deutschland 9 Wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilte und Verurteilte 2002 nach Art der Straftat und Zahl der Opfer

3 Anhang Ausführliches Straftatenverzeichnis der Strafverfolgungsstatistik 2002 Strafmündige deutsche Wohnbevölkerung am nach Altersklassen Auszug aus dem Wortlaut der in dieser Veröffentlichung (über die im Straftatenverzeichnis hinaus) erwähnten gesetzlichen Regelungen Gebietshinweis Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich alle Angaben auf das frühere Bundesgebiet (Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3. Oktober 1990). In dieser Veröffentlichung sind die Angaben für Berlin-Ost enthalten. Flächendeckende Angaben für die neuen Länder liegen nicht vor. Abkürzungen JGG = Jugendgerichtsgesetz BtMG = Betäubungsmittelgesetz StVG = Straßenverkehrsgesetz StPO = Strafprozessordnung

4 Vorbemerkung Seit über 100 Jahren liefert die Strafverfolgungsstatistik Angaben über von deutschen Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Erfasst werden alle von ordentlichen Gerichten Abgeurteilte, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder nach anderen Bundesgesetzen bzw. wegen Vergehen nach Landesgesetzen verantworten mussten. Nachgewiesen werden die Abgeurteilten und die Verurteilten dabei für das aktuelle Berichtsjahr sowie in der zeitlichen Entwicklung u.a. nach Alter und Geschlecht, nach Art der Straftat sowie nach Art der Entscheidung. Die Gliederung der Einzelstraftaten folgt den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuchs bzw. den Strafvorschriften anderer Gesetze. Ordnungswidrigkeiten werden in der Strafverfolgungsstatistik nicht berücksichtigt. Nicht erfasst werden zudem nähere Angaben über Zahl und Art der Opfer (mit Ausnahme der Delikte, denen Kinder zum Opfer gefallen sind), über evtl. Beziehungen zwischen Tätern und Opfern sowie über entstandene Sachschäden. Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten sowie über die ermittelten Tatverdächtigen informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes. Das hiermit zum Berichtsjahr 2002 vorgelegte Fachserienheft zur Strafverfolgungsstatistik erscheint erstmals in neuer Zusammenstellung. Während bisher die Fachserie mit Ausnahme der Tabelle 2.1 lediglich Kurzfassungen des Straftatenkatalogs enthielt, finden sich in diesem Heft zusätzlich zu den bisherigen Kurzund Sonderdarstellungen, etwa über verhängte Maßregeln gegen schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Personen, über Ein- und Auslieferungen oder über Straftaten, denen Kinder zum Opfer gefallen sind alle Tabellen in der vollständigen Nachweisung des in der Strafverfolgungsstatistik verwendeten ausführlichen Straftatenverzeichnisses. Die Arbeitsunterlage Strafverfolgung, die bisher diese Nachweisungen nach dem ausführlichen Straftatenverzeichnis enthielt, wurde dafür mit dem Berichtsjahr 2001 eingestellt. Das aktuelle, ausführliche Straftatenverzeichnis, in dem alle im Berichtsjahr gesondert zu erfassenden Straftatenarten aufgeführt sind, findet sich im Anhang des Heftes. Gegenüber dieser Erfassungsvorgabe sind im vorgelegten Bericht für 2001 allerdings die Ergebnisse für die Einzeldelikte Schwerwiegende Fälle der sexuellen Nötigung Vergewaltigung nach 177 Abs.2 Nr.2, Abs. 3, 4 StGB und Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung mit Todesfolge nach 178 StGB einerseits sowie für Vergiftung nach 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB und (Sonstige) gefährliche Körperverletzung nach 224 Abs. 1 Nrn. 2-5 StGB andererseits zusammengefasst. Eine exakte Quantifizierung der Abgeurteilten und Verurteilten nach den einzelnen Vorschriften war in den genannten beiden Fällen wegen einer nicht eindeutigen Erfassung bei einzelnen Berichtsstellen leider nicht möglich. In unseren Veröffentlichungen zur Strafverfolgungsstatistik des Vorjahres hatten wir darauf hingewiesen, dass die zum Berichtsjahr 2001 nachgewiesenen Ergebnisse in eng begrenztem Umfang auch Fälle enthielten, bei denen das für die zeitliche Abgrenzung der Strafverfolgungsstatistik maßgebliche Datum der rechtskräftigen Entscheidung noch im Jahr 2000 lag. Infolge arbeitsorganisatorischer Maßnahmen in Gerichten und Staatsanwaltschaften hatten Berichtsstellen einzelner Länder die Meldungen zur Statistik nicht rechtzeitig weitergegeben. Gleichzeitig wurde aus anderen Länder eine geringfügige Untererfassung von Entscheidungen aus 2001 berichtet, die dann zur Strafverfolgungsstatistik 2002 gemeldet wurden. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die in der zusammenfassenden Übersicht 1.3 nachgewiesenen länderbezogenen Veränderungsraten für die einzelnen Jahre 2000 bis 2002 bei Abgeurteilten und Verurteilten in begrenztem Umfang auch diese zeitlichen Zuordnungsfehler zu den jeweiligen Berichtsjahren widerspiegeln.

5 Die Aussagekraft dieser jährlichen Veränderungsraten ist somit im Einzelfall begrenzt. Die Auswirkungen der zeitlich ungenauen Zuordnung auf die für das Bundesgebiet insgesamt berechneten Veränderungsraten und insbesondere auf die absoluten Ergebnisse zum Berichtsjahr 2002 dürften aber insgesamt zu vernachlässigen sein. Gravierender ist dagegen ein Aufbereitungsfehler in Hessen, wo in Folge einer unvollständigen Datenerfassung bzw. übermittlung aus der Geschäftsstellenautomation bei den Staatsanwaltschaften in den Jahren der Anteil der Ausländer an den Abgeurteilten unterschätzt wurde. Durch die Korrektur des Fehlers zum Berichtsjahr 2002 sind die entsprechenden rechnerischen Veränderungsraten zu den Vorjahren so stark verzerrt, dass in diesem Heft (resp. in den Tabellen 1.1 und 1.3) weder für Hessen noch für das Bundesgebiet prozentuale Veränderungen bezüglich der Verurteiltenzahlen Deutscher und Ausländer angegeben werden können. Der in den Heften dieser Fachserie für die letzten Berichtsjahre dargestellte leicht rückläufige Trend des Ausländeranteils an den Verurteilten seit Mitte der 90er Jahre ist allerdings trotz der fehlerhaften Erfassung in Hessen zutreffend. Ebenfalls in Hessen wurde in den Berichtsjahren 1999 bis 2002 offensichtlich die Zahl der Straßenverkehrsdelikte mit Verkehrsunfall untererfasst sowie einzelne Fälle von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr nicht zu den Verkehrsdelikten, sondern zu den entsprechenden Delikten der gewöhnlichen Kriminalität gerechnet. Das Ausmaß der fehlerhaften Zuordnungen sowie insbesondere die Auswirkungen auf das veröffentlichte Bundesergebnis können allerdings nicht quantifiziert werden, zumal auch in den anderen Ländern die Zahl der erfassten Straßenverkehrsdelikte in den letzten Jahren rückläufig war. Die in den zusammenfassenden Übersichten des Fachserienheftes nachgewiesenen Verurteiltenziffern, für die die Verurteiltenzahlen einer bestimmten Personengruppe auf Einwohner derselben Bevölkerungsgruppe umgerechnet wurden, ermöglichen Vergleiche einerseits zwischen den Altersgruppen und andererseits zwischen größeren und kleineren Ländern. Die Verurteiltenziffern werden allerdings nur für die deutsche strafmündige Bevölkerung (ab 14 Jahren) berechnet, da aus der Bevölkerungsstatistik lediglich Zahlen über die bei den Einwohnerbehörden registrierten Ausländer zur Verfügung stehen. Dagegen ist die Gesamtzahl von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen oder nicht-deutschen Touristen, die bei einer Verurteilung in Deutschland in der Strafverfolgungsstatistik mitgezählt werden, nicht bekannt. Eine Ermittlung von Verurteiltenziffern für die strafmündigen Ausländer auf der Grundlage der amtlichen Melderegister würde die tatsächliche Verurteiltenquote der ausländischen Bevölkerung in Deutschland überzeichnen. Auch bei einem Vergleich der (absoluten) Verurteiltenzahlen für Ausländer und Deutsche, wie ihn die Tabellengruppe 8 ermöglicht, ist zu beachten, dass gegen einzelne Straftatbestände - wie etwa die Bestimmungen des Ausländer- oder Asylverfahrensgesetzes - in der Regel nur Nichtdeutsche verstoßen Ergebnisse können. der Strafverfolgungsstatistik für die einzelnen Länder, die über die in der vorliegenden Fachserie nachgewiesenen Zahlen hinausgehen, werden von den Statistischen Landesämtern unter der Kennziffer B VI 1 veröffentlicht. Die in dieser Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts nachgewiesenen Ergebnisse zur Strafverfolgungsstatistik erstrecken sich im Wesentlichen auf das frühere Bundesgebiet einschl. Gesamt- Berlin. Da in den neuen Ländern die Strafverfolgungsstatistik nicht flächendeckend durchgeführt wird, bleiben aus Gründen der Vergleichbarkeit die Zeitreihendarstellungen 1.1 und 1.2 sowie die ausführlichen Tabellen 2-9 auf die alten Länder begrenzt. Eckzahlen aus Brandenburg, Sachsen, Thüringen und erstmalig auch Mecklenburg-Vorpommern, wo die Strafverfolgungsstatistik durchgeführt wird, sind in der zusammenfassenden Übersicht 1.3 nachrichtlich ausgewiesen.

6 Früheres Bundesgebiet 1) WegenVerbrechenundVergehen 2) Verurteilte 2002 nach Deliktsgruppen in Prozent Übrige Straftaten (gegen die öffentliche Ordnung, gemeingefährliche usw.) Gegen die Person Andere gegen die Person (Mord, Totschlag, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Beleidigung usw.) Körperverletzung (auch schwere) Andere gegen das Vermögen (Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Sachbeschädigung usw.) Betrug und Urkundenfälschung Diebstahl und Unterschlagung % Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Insgesamt Deutsche Ausländer/ -innen 0 1) Einschl. Gesamt-Berlin.- 2) Ohne Vergehen im Straßenverkehr. Statistisches Bundesamt Früheres Bundesgebiet 1) Wegen Verbrechen und Vergehen 2) verurteilte Deutsche 3) Je Einwohner der gleichen Personengruppe Tausend 4,0 Tausend 4,0 3,5 3,5 3,0 Männliche Heranwachsende 3,0 2,5 2,5 2,0 2,0 1,5 Männliche Jugendliche 1,5 1,0 Männliche Erwachsene 1,0 0,5 0,5 0 Weibliche Personen i n s g e s a m t ) Einschl. Berlin-West; seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin. - 2) Ohne Vergehen im Straßenverkehr. - 3) Entsprechende Verurteiltenziffern für Ausländer liegen nicht vor (siehe Vorbemerkung). Statistisches Bundesamt Gegen das Vermögen -7-

7 Begriffsbestimmungen Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (u.a. Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit ( 52 StGB) oder Tatmehrheit ( 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, ist nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Insbesondere bei verhängten Gesamtstrafen für in Tatmehrheit begangene Straftaten kann das nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Absehen von der Verfolgung: Beschuldigte, bei denen der Staatsanwalt mit Zustimmung des Jugendrichters gemäß 45 Abs. 3 JGG von der Verfolgung abgesehen hat, sind in der Zahl der Abgeurteilten nicht enthalten. Sie sind jedoch in Tabelle 2.2 ausgewiesen. Gar nicht in der Strafverfolgungsstatistik erfasst werden Personen, bei denen gemäß 45 Abs. 2 JGG der Staatsanwalt ohne Zustimmung des Jugendrichters von der Verfolgung abgesehen hat. Absehen von Strafe: Das Gericht kann trotz Vorliegens einer strafbaren Handlung von Strafe absehen, wenn bereits die Folgen der Tat für den Angeklagten so schwer wiegen, dass die Verhängung von Strafe durch ein Gericht offensichtlich verfehlt wäre ( 60 StGB). Voraussetzung ist, dass die vom Täter verwirkte Freiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt. Allgemeines Strafrecht wird gegen Erwachsene und zum Teil gegen Heranwachsende angewandt. Gegen Heranwachsende, die nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung noch Jugendlichen gleichstehen, ist gemäß 105 JGG Jugendstrafrecht anzuwenden. Andere Entscheidungen sind Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung (selbständig oder neben Freispruch und Einstellung) sowie Überweisung an den Familien- oder Vormundschaftsrichter gemäß 53 JGG. Auflagen (z. B. den Schaden wiedergutzumachen oder gemeinnützige Leistungen zu erbringen) und Weisungen (z. B. bestimmte Personen zu meiden oder der Unterhaltspflicht nachzukommen) kann das Gericht dem Täter bei Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht gemäß 56b und c StGB erteilen, wenn es die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen hat. Entsprechende Bewährungsauflagen nach dem Jugendstrafrecht werden in der Statistik nicht erfasst. Die Erteilung von Weisungen und Auflagen nach 10 und 15 JGG unterliegt anderen Voraussetzungen. Ausländer: Als Ausländer gelten in der Strafverfolgungsstatistik alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; in diesem Sinne sind auch die Staatenlosen Ausländer. Verurteilte, die sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, sind als Deutsche ausgewiesen. Angehörige der Stationierungsstreitkräfte sind nur dann in die Strafverfolgungsstatistik einbezogen, wenn sie von deutschen Gerichten abgeurteilt worden sind. Das Herkunftsland der Nicht-Deutschen wird in der Strafverfolgungsstatistik lediglich für die Verurteilten aus den klassischen Gastarbeiterländern gesondert erfasst (siehe Tabelle 8). Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe: Angeklagte, bei denen gemäß 27 JGG nach der Feststellung der Schuld durch den Jugendrichter die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt wurde, sind in der Zahl der Abgeurteilten nicht enthalten. Angaben finden sich jedoch in Tabelle 2.2. Wird die Aussetzung infolge schlechter Führung widerrufen, erkennt das Gericht auf Verhängung der Jugendstrafe nach 30 JGG. Einstellung des Verfahrens umfasst sämtliche endgültigen Einstellungen durch ein Gericht nach den Vorschriften der StPO sowie nach den Bestimmungen des 47 JGG, auch die aufgrund einer Amnestie. Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der Tat 21 Jahre oder älter waren. Sie werden nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt. Erziehungsmaßregeln ( 9 JGG) - siehe Tabellen 4.3 und sind Erteilung von Weisungen ( 10 JGG), Erziehungsbeistandschaft und Heimerziehung ( 12 JGG). Dabei sind Weisungen Gebote und Verbote, die die Lebensführung der Jugendlichen regeln; Erziehungsbeistandschaft ist die Unterstützung der Sorgeberechtigten bei der Erziehung. Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform ist die Unterbringung in einer geeigneten Familie oder in einem Heim. Freiheitsstrafe ( 38 StGB) ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

8 Begriffsbestimmungen Führungsaufsicht, eine der Maßregeln der Besserung und Sicherung, wird nur dann in der Strafverfolgungsstatistik nachgewiesen - in Tabelle 5 unter Andere Maßregeln -, wenn sie gemäß 68 Abs. 1 StGB vom Gericht angeordnet wird. Die im Zusammenhang mit bestimmten Entscheidungen (z.b. gemäß 67b StGB) automatisch eintretende Führungsaufsicht wird in der Strafverfolgungsstatistik nicht erfasst. Geldstrafe ist nur bei Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht möglich. Sie wird in Tagessätzen verhängt und beträgt mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze ( 40 StGB). Bei der Festsetzung der Höhe der Tagessätze sind die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Täter zu berücksichtigen. In Tabelle 3.3 sind die Verurteilungen zu Geldstrafe nur insoweit nachgewiesen, als diese nicht neben oder in Verbindung mit Freiheitsstrafe verhängt wurde. Heranwachsende sind Personen, die zur Zeit der Tat 18 bis unter 21 Jahre alt waren ( 1 JGG). Sie können entweder nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der Tat 14 bis unter 18 Jahre alt waren ( 1 JGG). Ihre Aburteilung erfolgt nach Jugendstrafrecht. Jugendstrafe ( 17 JGG) ist die schwerste Sanktion des JGG. Die übrigen Sanktionen nach dem JGG, bezeichnet als "Maßnahmen", haben nicht die Rechtswirkungen einer Strafe und führen auch zu keiner Eintragung ins Strafregister. Das Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt zehn Jahre, das Mindestmaß sechs Monate. Die Verhängung von Jugendstrafe unbestimmter Dauer ist nach der am in Kraft getretenen Änderung des JGG nicht mehr vorgesehen. Jugendstrafrecht: Bei mit Strafe bedrohten Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden, sofern diese nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung Jugendlichen gleichstehen, werden die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) angewendet. Nach JGG vorgesehene Sanktionen sind Jugendstrafe, Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln. Maßnahmen nach dem JGG: Zusammenfassender Begriff für Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln (siehe dort). Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß 61 StGB (siehe Tabelle 5) sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ( 63 StGB), in einer Entziehungsanstalt ( 64 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung ( 66 StGB), ferner die in der Spalte "Andere Maßregeln" zusammengefassten Sanktionen Führungsaufsicht ( 68 StGB) und Berufsverbot ( 70 StGB). Eine häufig vorkommende Maßregel ist schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis ( 69, 69 a StGB). Diese Maßregeln werden teils in Verbindung mit Strafe, teils unabhängig davon in Fällen von Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder in einem selbständigen Verfahren angeordnet. Nebenstrafen und Maßnahmen nach dem StGB (siehe Tabelle 5) werden nur in Verbindung mit Strafe verhängt. Von den verschiedenen möglichen Rechtsfolgen erfasst die Statistik im einzelnen: Fahrverbot ( 44 StGB), Aberkennung von Bürgerrechten ( 45 Abs. 2, 5 StGB), Verfall eines durch die Straftat erlangten Vermögensvorteils ( 73 StGB) sowie Einziehung von Gegenständen, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind ( 74 StGB). Schuld(un)fähigkeit: Nur wer fähig ist, das Unrecht einer Straftat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kann für die Straftat gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Schuldunfähig sind Kinder, die bei Begehung einer Straftat unter 14 Jahre alt waren ( 19 StGB); sie können prinzipiell nicht verurteilt werden. Auch bei Heranwachsenden oder Erwachsenen, die eine Straftat bei solchen krankhaften seelischen Störungen begangen haben, dass sie das Unrecht ihrer Tat nicht einsehen konnten, wird auf Schuldunfähigkeit erkannt ( 20 StGB). Gegen diese Personen werden vielfach Maßregeln der Besserung und Sicherung selbständig angeordnet. Bei verminderter Schuldfähigkeit eines Täters erfolgt zwar eine gerichtliche Verurteilung, die Strafe kann aber abgemildert werden ( 21 StGB). Strafarrest kann nur gegen Angehörige der Bundeswehr verhängt werden ( 9 WStG). Strafaussetzung zur Bewährung: Das Gericht kann die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr ( 56 Abs. 1 StGB), in bestimmten Fällen auch zwei Jahren ( 56 Abs. 2 StGB), zur Bewährung aussetzen. Entsprechende Regelungen sieht das Jugendstrafrecht im Fall einer Verurteilung zu Jugendstrafe vor ( 21 Abs. 1 und 2 JGG). Straftaten im Straßenverkehr sind Straftaten nach 222, 229 und 323a StGB, soweit sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall standen, ferner nach 142, 315b, 315c und 316 StGB sowie 21, 22 und 22a StVG.

9 Begriffsbestimmungen Tateinheit ( 52 StGB): Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze bzw. dasselbe Strafgesetz mehrmals, so erkennt das Gericht nur auf eine einzige Strafe. Tatmehrheit ( 53 StGB): Werden mehrere Straftaten einer Person gleichzeitig abgeurteilt, bildet das Gericht eine Gesamtstrafe, wobei die Gesamtstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen darf. Eine Gesamtstrafe kann gemäß 55 StGB bzw. 31 Abs. 2 JGG auch nachträglich gebildet werden, wenn eine Person in getrennten Verfahren mehrmals verurteilt wurde. Die im ersten Verfahren verhängte (ein-bezogene) Strafe wird dann mit der späteren Strafe nachträglich zur Gesamtstrafe zusammengezogen. In diesen Fällen kann das nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen. Untersuchungshaft wird nach der Dauer und den Gründen der Unterstellung ( a StPO) erfasst - siehe Tabelle 6. Nicht in die Statistik einbezogen werden die Fälle von Ungehorsamshaft (also Haftbefehle wegen Nichterscheinen zur Hauptverhandlung gemäß 230 Abs. 2, 236, 329 Abs. 4 sowie 412 Satz 1 StPO). Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind ( 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind ( 12 Abs. 2 StGB). Versuch einer Straftat: Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt ( 23 StGB). Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat. In den Bundes-ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik können außer beim Mord ( 211 StGB) versuchte und vollendete Taten nicht unterschieden werden. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allge-meinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, war. Als früher Verurteilte gelten Personen, die in einem früheren Verfahren wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens rechtskräftig zu Freiheitsstrafe, Strafarrest, Geldstrafe oder Jugendstrafe verurteilt wurden (vorausgesetzt, dass die Eintragung über die Verurteilung noch nicht gemäß 45 ff. des Bundeszentralregistergesetzes getilgt ist). Falls wegen einer früher verübten Straftat Maßnahmen nach dem JGG angeordnet wurden, so sind dies zwar keine Vorstrafen im rechtlichen Sinne; in der Statistik werden sie aber als frühere Verurteilungen gezählt. Der Grund der früheren Verurteilung wird in der Strafverfolgungsstatistik nicht erfasst; in Tabelle 7 ausgewiesene Personen mit früherer Verurteilung waren somit nicht notwendigerweise einschlägig Verurteiltenziffern (Verurteilte je Einwohner der gleichen Personengruppe) werden in der Regel anhand der fortgeschriebenen Wohnbevölkerung zu Beginn des Berichtsjahres (in der Bevölkerungsstatistik ausgewiesen als Stand am des dem Berichtsjahr vorangehenden Jahres) errechnet - siehe Tabelle 1. Die zu verwendenden Bevölkerungszahlen sind im Anhang des Heftes abgedruckt. Verurteiltenziffern werden nur für die Bevölkerungsgruppe der Deutschen berechnet, da die Gruppe der Nicht-Deutschen, die sich im Berichtsjahr in Deutschland aufgehalten haben, statistisch nicht abgegrenzt werden kann. Verwarnte mit Strafvorbehalt nach ( 59 StGB) - siehe Tabelle sind Personen, die eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verwirkt haben, bei denen das Gericht aber nach Schuldspruch und Bestimmung der Strafe die Verurteilung vorbehalten hat. Verwarnte mit Strafvorbehalt sind in der Zahl der Abgeurteilten nicht enthalten. Sie werden nur dann als abgeurteilt und gleichzeitig verurteilt gezählt, wenn der Verwarnte sich nicht bewährt und deshalb gemäß 59 b Abs. 1 StGB zu der vorbehaltenen (Geld-) Strafe verurteilt wird - siehe Tabelle 3.5. Zuchtmittel ( 13 JGG) - siehe Tabellen 4.3 und sind Verwarnung ( 14 JGG), Erteilung von Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung bei dem Geschädigten, Erbringen von Arbeitsleistungen, Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung - 15 JGG) und Jugendarrest ( 16 JGG). Dabei kann der Jugendarrest als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest verhängt werden.

10 1 Zusammenfassende 1.1 Abgeurteilte und Verurteilte 1976 bis 2002 Früheres Jahr Abgeurteilte Verurteilte Personen, bei denen anders insgesamt Jugendliche Heran- Erwachsene insgesamt Jugendliche Heran- Erwachsene entschieden wachsende wachsende wurde Alle Ins Entwicklung 3) 0,3 6,2 1,0-0,4 0,1 6,8 0,3-0,4 1,1 Männ Entwicklung 3) 0,3 6,0 1,0-0,5 0,1 6,3 0,4-0,5 1,1 Weib Entwicklung 3) 0,7 7,4 0,9 0,0 0,6 9,5-0,3 0,0 1,2 Straftaten ohne solche Ins Entwicklung 3) 1,2 5,2 1,8 0,6 1,1 5,5 1,0 0,7 1,5 Männ Entwicklung 3) 1,3 4,7 1,9 0,7 1,2 4,8 1,3 0,8 1,5 Weib Entwicklung 3) 0,9 7,3 0,8 0,0 0,7 9,4-0,9 0,1 1,5 *) Einschl. Berlin-West; seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin. 3) Veränderung zwischen aktuellem Berichtsjahr und Vorjahr in Prozent; bezüglich 1) Einschl. Staatenloser sowie Angehöriger der Stationierungsstreitkräfte. der Aussagekraft der aktuellen Veränderungsraten siehe Vorbemerkung. 2) Strafmündige Personen (Deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren).

11 Übersichten insgesamt und nach Altersgruppen Bundesgebiet *) Anteil der Verurteilten an Verurteilte Anteil der Deutsche Verurteilte je Einwohner den Abgeurteilten Deutschen der gleichen Personengruppe ins- dar. Deutsche Ausländer an allen insgesamt Jugendliche Heran- Erwachsene Jahr gesamt Jugendliche 1) Verurteilten 2) wachsende Verurteilungsquote in % in % Verurteiltenziffer Straftaten gesamt 83,3 73, , ,9 65, , ,8 60, , ,8 57, , ,1 56, , ,3 58, , ,8 59, , ,7 60, , ,7 61, , ,6 62, , x x x x x -1,0 5,0 1,0-1,9 Entwicklung 3) lich lich 83,6 75, , ,3 66, , ,2 62, , ,0 58, , ,4 58, , ,6 60, , ,0 61, , ,8 62, , ,0 63, , ,8 63, , x x x x x -1,3 4,6 0,8-2,2 Entwicklung 3) 81,6 67, , ,5 55, , ,8 49, , ,7 45, , ,5 45, , ,6 48, , ,7 49, , ,9 51, , ,6 52, , ,5 53, , x x x x x -0,4 7,1 1,4-1,2 Entwicklung 3) im Straßenverkehr gesamt 79,6 73, , ,1 66, , ,6 60, , ,2 56, , ,9 56, , ,5 58, , ,2 59, , ,1 60, , ,3 61, , ,2 61, , x x x x x 0,2 3,6 1,9-0,5 Entwicklung 3) lich lich 79,2 74, , ,8 67, , ,4 63, , ,8 58, , ,7 58, , ,5 60, , ,1 61, , ,9 62, , ,2 63, , ,2 63, , x x x x x 0,2 2,9 2,0-0,5 Entwicklung 3) 81,5 66, , ,6 56, , ,4 50, , ,2 46, , ,6 45, , ,5 48, , ,6 50, , ,7 51, , ,5 53, , ,4 54, , x x x x x -0,1 7,1 1,1-1,0 Entwicklung 3)

12 1 Zusammenfassende 1.2 Verurteilte 1976 bis 2002 nach dem angewandten Früheres Nach Jugendstrafrecht Nach allgemeinem Strafrecht Darunter verurteilte verurteilte nach Jugendstrafrecht nach Jahr Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Jugendliche Heranwachsende zur Zeit der Tat im Alter von... bis unter... Jahren zur Zeit der und mehr Alle Ins Entwicklung 1) 6,8 3,0-4,2 2,2-2,2-2,3 0,8 7,4 4,5-3,9 Männ Entwicklung 1) 6,3 2,7-3,7 2,0-2,2-2,3 0,6 7,1 4,1-3,6 Weib Entwicklung 1) 9,5 5,3-6,6 3,6-2,0-2,6 1,6 9,5 7,9-5,5 Straftaten ohne solche Ins Entwicklung 1) 5,5 3,0-3,7 3,1-1,6-1,0 2,3 6,0 4,6-3,2 Männ Entwicklung 1) 4,8 2,8-2,5 3,0-1,6-0,8 2,5 5,3 4,1-1,9 Weib Entwicklung 1) 9,4 5,0-9,0 3,3-2,0-1,9 1,4 9,5 7,8-8,3 *) Einschl. Berlin-West; seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin. bezüglich der Aussagekraft der aktuellen Veränderungsraten siehe Vorbemerkung. 1) Veränderung zwischen aktuellem Berichtsjahr und Vorjahr in Prozent;

13 Übersichten Strafrecht und nach Altersklassen Bundesgebiet *) verurteilte Deutsche Verurteilte Deutsche je Einwohner der gleichen Personengruppe. allgemeinem Strafrecht Jugend- Heran- Erwachsene liche wachsende Erwachsene Jahr Tat im Alter von... bis unter... Jahren zur Zeit der Tat im Alter von...bis unter... Jahren und mehr und mehr Straftaten gesamt ,5-3,5-4,3-0,2 5,0 1,0-0,5 0,8-2,4-1,7 Entwicklung 1) lich lich ,3-3,4-4,4-0,5 4,6 0,8-0,6 1,1-2,5-2,3 Entwicklung 1) ,6-4,0-3,8 0,7 7,1 1,4 0,4 0,2-1,8-0,5 Entwicklung 1) im Straßenverkehr gesamt ,6-2,8-2,6 1,4 3,6 1,9 0,6 1,5-0,7-0,1 Entwicklung 1) lich lich ,7-2,6-2,5 1,7 2,9 2,0 0,7 1,9-0,6-0,2 Entwicklung 1) ,5-3,7-2,9 0,5 7,1 1,1 0,3 0,5-0,9-0,7 Entwicklung 1)

14 1 Zusammenfassende 1.3 Abgeurteilte und Verurteilte Alle Abgeurteilte Verurteilte Personen, Land insgesamt bei denen insgesamt Jugendliche Heran- Erwachsene Veränderung Jugendliche Heran- Erwachsene anders wachsende Anzahl zum Vorjahr wachsende entschieden in % 1) wurde Früheres Bundesgebiet 4) , Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Bremen , Hamburg , Hessen , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Schleswig-Holstein , nachrichtlich: Brandenburg , Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen , Thüringen , Ins Früheres Bundesgebiet 4) , Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Bremen , Hamburg , Hessen , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Schleswig-Holstein , nachrichtlich: Brandenburg , Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen , Thüringen , Männ Früheres Bundesgebiet 4) , Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Bremen , Hamburg , Hessen , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Schleswig-Holstein , nachrichtlich: Brandenburg , Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen , Thüringen , Weib 1) Zur Aussagekraft der aktuellen Veränderungsraten bitte Vorbemerkung beachten. 3) Strafmündige Personen (Deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren). 2) Einschl. Staatenloser sowie Angehöriger der Stationierungsstreitkräfte. 4) Einschl. Gesamt-Berlin. 1 Zusammenfassende

Niedersachsen. Statistische Berichte Niedersachsen. Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte B VI 1 - j / 04

Niedersachsen. Statistische Berichte Niedersachsen. Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte B VI 1 - j / 04 Statistische Berichte Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Statistik Verurteiltenziffern nach Altersgruppen 1980 bis 2004 Verurteiltenziffern 4 500 4 000 3 500 Heranwachsende 3 000 2 500 Jugendliche

Mehr

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik EVAS-Nr

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik EVAS-Nr Datensatzbeschreibung 1995-2006 EVAS-Nr. 24311 Datensatzbeschreibung zu Kartenart 1 und 2 allgemeines Strafrecht ef0 Land der Bundesrepublik 01 = Schleswig-Holstein 02 = Hamburg 03 = Niedersachsen 04 =

Mehr

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS)

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS) Datensatzbeschreibung ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS) EVAS-Nr. 24311 ef1 Einheitliche Statistik-ID ef2u1 Berichtsjahr (4-stellig) ef3u2 Satzart/ Belegeart 01 = Erwachsene

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: B VI 1 j/15 Juni 2016 Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2015 Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik Hessisches

Mehr

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD B VI 1 - j/07 9. Juli 2009 Strafverfolgung und Strafvollzug in Hamburg und Schleswig-Holstein 2007 Verurteilte

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1. Allgemeine Übersicht der Abgeurteilten und Verurteilten nach Straftatengruppen 1.1 Abgeurteilte 2015 nach Straftatengruppen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: B VI 1 j/16 Mai 2017 Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2016 Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik Hessisches

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen 2016 B VI 1 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen 2016 B VI 1 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen 2010 B VI 1 j/10 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten

Mehr

Statistische Berichte Niedersachsen

Statistische Berichte Niedersachsen Statistische Berichte Niedersachsen Landesamt für Statistik Niedersachsen Verurteiltenziffern 4 500 4 000 3 500 Heranwachsende 3 000 2 500 2 000 Jugendliche 1 500 1 000 Erwachsene 500 0 B VI 1 j / 2015

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht Rechtspflege Strafverfolgung 2016 2015 2016 2017 Herausgabemonat Juni 2017 Inhaltliche Verantwortung: Dezernat Finanzen, Personal, Justiz Frau Dechant Telefon: 0345 2318-259 Auskünfte:

Mehr

Statistische Berichte Niedersachsen

Statistische Berichte Niedersachsen Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen Verurteiltenziffer 4 500 Verurteiltenziffern nach Altersgruppen 1980 bis 2011 4 000 3 500 3 000

Mehr

Kriminalität in Niedersachsen Ergebnisse aus der Strafverfolgungsstatistik

Kriminalität in Niedersachsen Ergebnisse aus der Strafverfolgungsstatistik Kathleen Driefert (Tel. 0511 9898-1536) Kriminalität in Niedersachsen Ergebnisse aus der Strafverfolgungsstatistik Verbrechen können das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen

Mehr

Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen

Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2014 Bestell-Nr. B613 2014 00, (Kennziffer

Mehr

Statistische Berichte Niedersachsen

Statistische Berichte Niedersachsen Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen Verurteiltenziffer 4 500 Verurteiltenziffern nach Altersgruppen 1982 bis 2009 4 000 3 500 Heranwachsende

Mehr

Rechtspflege. Stand: 20.02.2015. Statistisches Bundesamt

Rechtspflege. Stand: 20.02.2015. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Rechtspflege Strafverfolgung I.2 Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht ( ) Stand: 20.02.2015 Erscheinungsfolge:

Mehr

Strafverfolgung und Strafvollzug in Schleswig-Holstein 2014

Strafverfolgung und Strafvollzug in Schleswig-Holstein 2014 Statistisches At für Haburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: B VI 1 - j 14 SH Strafverfolgung und Strafvollzug in Schleswig-Holstein 2014 Herausgegeben a: 14. Januar 2016 Ipressu

Mehr

Strafverfolgung und Strafvollzug in Hamburg 2016

Strafverfolgung und Strafvollzug in Hamburg 2016 Statistisches At für Haburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: B VI 1 - j 16 HH Strafverfolgung und Strafvollzug in Haburg 2016 Herausgegeben a: 15. Auguist 2017 Ipressu Statistische

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. B VI 1 - j/16 Kennziffer: B ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. B VI 1 - j/16 Kennziffer: B ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Statistik nutzen 2016 B VI 1 - j/16 Kennziffer: B6013 201600 ISSN: 1430-5054 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten

Mehr

Jugendkriminalität im Südwesten 2012 stark zurückgegangen

Jugendkriminalität im Südwesten 2012 stark zurückgegangen Jugendkriminalität im Südwesten 12 stark zurückgegangen Monika Kaiser, Ulrike Stoll Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des Staates. Prävention und Bekämpfung

Mehr

B VI - j / 11. Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen Bestell - Nr

B VI - j / 11. Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen Bestell - Nr B VI - j / 11 Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2011 Bestell - Nr. 02 604 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden

Mehr

B VI 2 - j/09 Fachauskünfte: (0711)

B VI 2 - j/09 Fachauskünfte: (0711) Artikel-Nr. 3254 09001 Rechtspflege B VI 2 - j/09 Fachauskünfte: (0711) 641-25 94 26.11.2009 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2009 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2009 Ergebnisse

Mehr

B VI 2 - j/16 Fachauskünfte: (0711)

B VI 2 - j/16 Fachauskünfte: (0711) Artikel-Nr. 3254 16001 Rechtspflege B VI 2 - j/16 Fachauskünfte: (0711) 641-26 17 17.12.2016 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2016 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2016 Ergebnisse

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis) Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig und wahrheitsgemäß

Mehr

B VI 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711)

B VI 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) Artikel-Nr. 3254 13001 Rechtspflege B VI 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-25 94 30.10.2013 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2013 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2013 Ergebnisse

Mehr

17. Wahlperiode /2326

17. Wahlperiode /2326 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2326 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.04.2014 Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsdelikten in Bayern

Mehr

B VI 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711)

B VI 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711) Artikel-Nr. 3254 15001 Rechtspflege B VI 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711) 641-26 20 23.03.2016 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2015 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2015 Ergebnisse

Mehr

Kriminalität in Baden-Württemberg 2009 zurückgegangen

Kriminalität in Baden-Württemberg 2009 zurückgegangen Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 11/ Kriminalität 2009 zurückgegangen Monika Kaiser, Ulrike Stoll Die Kriminalitätsbelastung in Baden-Würt temberg ist im Jahr 2009 zum zweiten Mal in Folge gesunken.

Mehr

Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland

Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland Frage 1, 2013 Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen...

Mehr

B VI - j / 10. Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2010 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. 02 605

B VI - j / 10. Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2010 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. 02 605 B VI - j / 10 Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2010 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. 02 605 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. B VI 1 - j/14 Kennziffer: B ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. B VI 1 - j/14 Kennziffer: B ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2015 Statistik nutzen 2014 B VI 1 - j/14 Kennziffer: B6013 201400 ISSN: 1430-5054 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte B VI 1 - j 2005 Strafverfolgung 2005 Rechtskräftig Verurteilte im Saarland 2005 nach Hauptstraftatengruppen en im Straßenverkehr 33,7 % en gegen die Person 15,4 % en gegen den Staat,

Mehr

Kriminalität in Baden-Württemberg im Jahr 2010 zurückgegangen

Kriminalität in Baden-Württemberg im Jahr 2010 zurückgegangen Kriminalität in Baden-Württemberg im Jahr 2010 zurückgegangen Monika Kaiser, Ulrike Stoll Die Kriminalitätsbelastung ist 2010 in Baden- Württemberg das dritte Mal in Folge gesunken. Bundesweit wies Baden-Württemberg

Mehr

Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2016

Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2016 Statistische Berichte Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2016 Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik B VI 1 j 2016 Hrsg. im September 2017 Bestellnr. B6100C 201600 www.statistik.bayern.de Zeichenerklärung

Mehr

Strafverfolgungsstatistik und Aspekte aus der Strafvollzugsstatistik in Bayern 2014

Strafverfolgungsstatistik und Aspekte aus der Strafvollzugsstatistik in Bayern 2014 Beiträge aus der Statistik 659 Strafverfolgungsstatistik und Aspekte aus der Strafvollzugsstatistik in Bayern 2014 Dipl.-Wi.Jur. (FH) Reinhard Piegler Im 2014 wurden in Bayern 119 697 Personen rechtskräftig

Mehr

Strafverfolgung und Strafvollzug in Hamburg 2012

Strafverfolgung und Strafvollzug in Hamburg 2012 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: B VI 1 - j/12 HH Strafverfolgung und Strafvollzug in Hamburg 2012 Herausgegeben am: 7. November 2013 Impressum Statistische

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #5 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2015 1 4. Das System strafrechtlicher Sanktionen 2 Michael Kilchling

Mehr

Kriminalität in Thüringen

Kriminalität in Thüringen - November 2010 Sylvia Schlapp Referat Grundsatzfragen und Presse, Controlling, Forschungsdatenzentrum Telefon: 0361 37-84130 e-mail: Sylvia.Schlapp@statistik.thueringen.de Kriminalität in Thüringen Vorbemerkungen

Mehr

Strafverfolgungsstatistik in Bayern 2016

Strafverfolgungsstatistik in Bayern 2016 Beiträge aus der Statistik 769 Strafverfolgungsstatistik in Bayern 2016 Dipl.-Wi.Jur. (FH) Reinhard Piegler Im Jahr 2016 wurden in Bayern 118 544 Personen rechtskräftig verurteilt, das waren um 4,5 % mehr

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: B VI 6 j/17 Teil 1 Oktober 2017 Der Strafvollzug in Hessen im Jahr 2017 Teil 1: und Sicherungsverwahrte in den Justizvollzugsanstalten

Mehr

Justiz- und Strafverfolgungsstatistik 2015

Justiz- und Strafverfolgungsstatistik 2015 Justiz- und Strafverfolgungsstatistik 2015 1 Geschäftsbereich 2 Personal der sächsischen Justiz Richter/Staatsanwälte 436 1.380 nichtrichterlicher höherer Dienst 134 gehobener Dienst 3.911 210 201 1.132

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/1924 19. Wahlperiode 16.01.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabi Dobusch und Dr. Andreas Dressel (SPD) vom 08.01.09 und Antwort

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Bewährungshilfe 2015 unter Bewährungshilfe im Saarland 3 500 3 000 Jugendstrafrecht allgemeinem Strafrecht 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07

Mehr

Rainer Hoffschildt, Hannover. Stand: Dezember 2016

Rainer Hoffschildt, Hannover. Stand: Dezember 2016 Statistik der Kriminalisierung und Verfolgung homosexueller Handlungen unter Männern durch Justiz und Polizei in der Bundesrepublik Deutschland von der Nachkriegszeit bis 1994, Hannover Stand: Dezember

Mehr

B VI - j / 3. Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 20. Bestell - Nr. 02 604

B VI - j / 3. Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 20. Bestell - Nr. 02 604 B VI - j / 3 Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 20 Bestell - Nr. 02 604 Zeichenerklärung nichts vorhanden (genau Null) Stelle, jedoch mehr als nichts / Zahlenwert nicht sicher genug Herausgeber:

Mehr

Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland

Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland KIS im Internet: KONSTANZER INVENTAR SANKTIONSFORSCHUNG Wolfgang Heinz: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882-2012 Stand:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Rechtspflege B VI - j Strafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern Teil 2 - Strafgefangene und Verwahrte in den Justizvollzugsanstalten 2016 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: B6632 2016

Mehr

Steffen Rittig (Autor) Grundlagen des Sanktionenrechts Ein Lernbuch für Studenten, Referendare und Polizeikommissar- Anwärter

Steffen Rittig (Autor) Grundlagen des Sanktionenrechts Ein Lernbuch für Studenten, Referendare und Polizeikommissar- Anwärter Steffen Rittig (Autor) Grundlagen des Sanktionenrechts Ein Lernbuch für Studenten, Referendare und Polizeikommissar- Anwärter https://cuvillier.de/de/shop/publications/6170 Copyright: Cuvillier Verlag,

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 1. Lesung des von

Mehr

Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik

Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik Statistisches Bundesamt Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik II.2 Verurteilte nach ausgewählten Straftaten, Geschlecht und Altersgruppen (Deutschland) Stand: 29.04.2016 Erscheinungsfolge: unregelmäßig

Mehr

JUGENDARREST. Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen

JUGENDARREST. Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen Jugendarrest Feiheitsentzug kurzfristig erzieherischer Charakter Warnschuss/ Denkzettel Normierung 13 I, II u. 16 I-IV Jugendgerichtsgesetz (JGG) 90 JGG Verordnung

Mehr

Jugendgerichtsgesetz

Jugendgerichtsgesetz Band 48 Jugendgerichtsgesetz Erläutert von Dr. jur. Ulrich Eisenberg o. Professor an der Freien Universität zu Berlin 18., vollständig neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2016 Vorwort...

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte B VI 1 - j 2003 Strafverfolgung 2003 Rechtskräftig Verurteilte im Saarland 2003 nach Hauptstraftatengruppen en im Straßenverkehr 32,3% en gegen die Person 14,8% en gegen den Staat,

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 1. Vierteljahr 2015 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: Juni 2015 Erschienen am 11. Juni 2015 Artikelnummer: 5229209153214

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 1. August bis 31. Dezember 2013 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: März 2014 Erschienen am 13. März 2014 Artikelnummer:

Mehr

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik

Mehr

Anonymisierungskonzept zur Erstellung standardisierter Off-Site-Files der Strafverfolgungsstatistik fortlaufend ab dem Jahr 1995

Anonymisierungskonzept zur Erstellung standardisierter Off-Site-Files der Strafverfolgungsstatistik fortlaufend ab dem Jahr 1995 Standort Saarbrücken Im Statistischen Amt Saarland 27. April 2010 Anonymisierungskonzept zur Erstellung standardisierter Off-Site-Files der Strafverfolgungsstatistik fortlaufend ab dem Jahr 1995 (EVAS

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4085 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/4758. des Ministeriums der Justiz

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/4758. des Ministeriums der Justiz LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/4758 zu Drucksache 17/4577 07. 12. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD)

Mehr

Sanktionen im deutschen Jugendstrafrecht. björn heinz sanktionen im deutschen jugendstrafrecht 1

Sanktionen im deutschen Jugendstrafrecht. björn heinz sanktionen im deutschen jugendstrafrecht 1 Sanktionen im deutschen Jugendstrafrecht björn heinz sanktionen im deutschen jugendstrafrecht 1 Gliederung 1. Einführung 2. Diversionsverfahren 3. Erziehungsmaßregeln 4. Zuchtmittel 5. Jugendstrafe und

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 2. Vierteljahr 2017 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 05.09.2017 Artikelnummer: 5229209173224 Ihr Kontakt

Mehr

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige Kriminalstatistik Straftat In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß katalog erfasst.

Mehr

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige Kriminalstatistik Straftat In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog

Mehr

Jugendgerichtshilfe. Bärsch

Jugendgerichtshilfe. Bärsch Jugendgerichtshilfe Bärsch Jugendgerichtshilfe Essen StA 51-10-18 Maxstr. 56 in 45127 Essen 10 pädagogische Stellen 3 Verwaltungskräfte Was ist die JGH? Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene

Mehr

Vermögensdelikte: häufigster Anlass für eine Verurteilung

Vermögensdelikte: häufigster Anlass für eine Verurteilung Vermögensdelikte: häufigster Anlass für eine Verurteilung Ulrike Stoll Dipl.-Sozialwissenschaftlerin Ulrike Stoll ist Referentin im Referat Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Ausländer, Rechtspflege des Statischen

Mehr

Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882-2010

Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882-2010 KIS im Internet: KONSTANZER INVENTAR SANKTIONSFORSCHUNG Wolfgang Heinz: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882-2010 Stand:

Mehr

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L MERKBLATT 2- DAS STRAFBEFEHLSVERFAHREN DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERLASS EINES STRAFBEFEHLS Die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls

Mehr

Mitteilung des Senats vom 24. Juni 2014

Mitteilung des Senats vom 24. Juni 2014 B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1456 (zu Drs. 18/1404) 24. 06. 14 Mitteilung des Senats vom 24. Juni 2014 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung im Land

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr

Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen

Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. April 2016 Fachbereich:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: B VI 6 j/16 - Teil 2 Mai 2017 Der Strafvollzug in Hessen im Jahr 2016 Teil 2: Bestand und Bewegung in den Justizvollzugsanstalten Hessisches

Mehr

Statistisches Bundesamt Fachserie 3 / Reihe 3.2.1

Statistisches Bundesamt Fachserie 3 / Reihe 3.2.1 Statistisches Bundesamt Fachserie 3 / Reihe 3.2.1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Wachstum und Ernte - Trauben - Oktober 2005 Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen am 14.12.2005 Artikelnummer:

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Hintergrundinformation

Hintergrundinformation Nürnberg, den 25. Mai 2011 Hintergrundinformation Auswirkungen des Wechsels auf die neue Bezugsgröße 2011 zur Berechnung der Arbeitslosenquote Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen Revidierte Ergebnisse 2008 Erscheinungsfolge:

Mehr

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016 404 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 408 19.2 Rechtsprechung 412 405 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4757 18. Wahlperiode 25.10.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Justiz, Kultur

Mehr

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017 406 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 410 19.2 Rechtsprechung 414 407 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: B VI 6 - j/14 - Teil 2 April 2015 Der Strafvollzug in Hessen im Jahr 2014 Teil 2: Bestand und Bewegung in den Justizvollzugsanstalten

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll Wer nicht hören will, muss fühlen? 13. Januar 2012

Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll Wer nicht hören will, muss fühlen? 13. Januar 2012 Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll Wer nicht hören will, muss fühlen? 13. Januar 212 8 7 6 Jail: confinement in a local jail while pending trial, awaiting sentencing, serving a sentence that

Mehr

Stiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 12. Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung

Stiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 12. Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung Stiftung SPI Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei Infoblatt Nr. 12 Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung Geschäftsbereich Soziale Räume und Projekte Clearingstelle

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Bildung und Kultur. Wintersemester 2016/2017. Statistisches Bundesamt

Bildung und Kultur. Wintersemester 2016/2017. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse der Hochschulstatistik zu Studierenden und Studienanfänger/-innen - vorläufige Ergebnisse - Wintersemester 2016/2017 Erscheinungsfolge:

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 3. Vierteljahr 2017 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 05.12.2017 Artikelnummer: 5229209173234 Ihr Kontakt

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 4. Vierteljahr 2017 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 05.03.2018 Artikelnummer: 5229209173244 Ihr Kontakt

Mehr

Bildung und Kultur. Abgangsjahr Statistisches Bundesamt

Bildung und Kultur. Abgangsjahr Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse zu Studienberechtigten der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen - vorläufige Ergebnisse - Abgangsjahr 205 Erscheinungsfolge: jährlich

Mehr

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Das Landeskirchenamt - - Landeskirchenamt Postfach 3726 30037 Hannover Dienstgebäude: Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon: (05 11) 12 41-0 Telefax: (05 11)

Mehr

Datenreport Auszug aus Teil 1. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland

Datenreport Auszug aus Teil 1. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland Statistisches Bundesamt (Hrsg.) In Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen, Mannheim (ZUMA) Datenreport 2004 Zahlen

Mehr