Ersatzwahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes. Patricia Bur Türrmatt Oeschgen. Gemeindeverwaltung Eiken Kanzlei

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ersatzwahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes. Patricia Bur Türrmatt Oeschgen. Gemeindeverwaltung Eiken Kanzlei"

Transkript

1 Ersatzwahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes Patricia Bur Türrmatt Oeschgen Gemeindeverwaltung Eiken Kanzlei Im Herbst 2007

2 Seite Planungsblatt 3 Flussdiagramm 4-6 Kurzbericht 7-8 Auswertungsbogen 9 Diverse Publikationen Wahlprotokoll stille Wahl Quellen Gesetz über die politischen Rechte Aktuelle Wahlunterlagen Akten früherer Wahlen Informationen Lehrlingsbetreuer

3 Grobplanung ÜK Bekanntgabe Erarbeitung des Beurteilungs- Abgabe des Themas Prozesses gespräch Geschäftsstelle Detailplanung Wann? Was? Zeitaufwand Bemerkungen 7. Mai Mai September 2007 Überbetrieblicher Kurs in Brugg 2 Halbtage ÜK-Leiter Patrick Müller Bekanntgabe des Themas für die PE 10 Minuten Mit Doris John 10. September bis 10. Oktober 2007 Sammeln von Informationen Grobplanung 1 Stunde 10. Oktober 2007 Flussdiagramm 3 Stunden 7. November2007 Flussdiagramm Kurzbericht 3 Stunden 8. November 2007 Kurzbericht ausarbeiten 1 Stunde 9. November 2007 Erstellen Anhang 1 Stunde 15. November November 2007 Überarbeiten, zusammenstellen und drucken der Prozesseinheit 4 Stunden 30. November 2007 Abgabe Prozesseinheit An Doris John??? Beurteilungsgespräch 01. Februar 2008 Abgabe Geschäftstelle

4 Start Stattgebung des Rücktrittes durch das Bezirksamt Termin für Wahl festlegen Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Wahltermin und Frist) Ablauf der Frist (44. Tag vor Wahl) Wahlvorschläge eingegangen? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Wahltermin) Mehr als ein Kandidat/in vorgeschlagen? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Name und Frist) Weitere Wahlvorschläge eingegangen? Stille Wahl A B C D

5 A B C D Erstellen Wahlprotokoll Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Namen und Waltermin) Mitteilung an Gewählten Zustellung Wahlunterlagen Zustellung Wahlprotokoll an Bezirksamt Wahlen Publikation stille Wahl Erstellen Wahlprotokoll Wahlprotokoll vom Bezirksamt genehmigt. Absolutes Mehr erreicht? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Ergebnisse und Frist) Ende Fristablauf Wahlvorschläge eingegangen? Mehr als ein Kandidat/inn vorgeschlagen? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Name und Frist) Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Namen und Waltermin) Weitere Wahlvorschläge eingegangen? E F G

6 E F G Zustellung Wahlunterlagen Wahlen Stille Wahl (Siehe stille Wahl erster Wahlgang) Erstellen Wahlprotokoll Relatives Mehr erreicht? Losentscheid Mitteilung an Gewählten Zustellung Wahlprotokoll an Bezirksamt Publikation Ergebnisse Beschwerde eingegangen? Beschwerde gutgeheissen? Erneuter Wahlgang (gemäss 1. bzw. 2. Wahlgang) Wahlprotokoll vom Bezirksamt genehmigt Ende

7 Vor kurzer Zeit hat in der Gemeinde Eiken, wo ich meine Lehre absolviere, ein Ersatzmitglied der Steuerkommission demissioniert. Da ich momentan auf der Einwohnerkontrolle und der Kanzlei arbeite, wurde mir der Ablauf einer solchen Wahl als Thema für die Prozesseinheit zugewiesen. Vom Bezirksamt erhielten wir ein Schreiben, in welchem dem Rücktritt des Ersatzmitgliedes der Steuerkommission auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben wurde. Nun hat der Gemeinderat die Aufgabe, die notwendigen Ersatzwahlen anzusetzen. Der Termin für eine mögliche Wahl wird festgelegt. Sobald dies erfolgt ist, wird im öffentlichen Publikationsorgan publiziert, dass jemand demissioniert hat, innert welcher Frist Wahlvorschläge eingereicht werden können und wann die Ersatzwahl stattfindet. Vorgeschlagen ist, wer durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Gehen innert der angesetzten Frist, die am 44. Tag vor der Wahl abläuft, keine Wahlvorschläge ein, wird dies wiederum im öffentlichen Publikationsorgan publiziert. Es findet ein erster Wahlgang statt. Zu einem ersten Wahlgang kommt es auch, wenn sich mehr Personen melden, als Sitze zu besetzen sind. Ist dies der Fall werden die Namen der Personen sowie der Wahltermin publiziert. Zu beachten ist, dass im ersten Wahlgang alle Stimmberechtigten des Wahlkreises wählbar sind. Spätestens 14 Tage vor dem Wahlsonntag müssen die Stimmberechtigten die Vorlagen und allfällige weitere Unterlagen erhalten. Die Wahlzettel und die Stimmrechtsausweise sind mindestens 10 Tage vor den Wahlen zuzustellen. Die Antwortcouverts der Personen die brieflich abstimmen, sammeln wir auf der Gemeindekanzlei. Am Wahlsonntag werden sie geöffnet und zusammen mit den Wahlzetteln und Stimmrechtsausweisen die in die Urne gelegt wurden ausgezählt. Nun muss das Wahlprotokoll erstellt werden. Nebst Ort, Zeit und Gegenstand der Wahl müssen im Protokoll auch die Anzahl der Stimmberechtigten, die ungültigen brieflichen Stimmabgaben und die gültigen abgegebenen Stimmrechtsausweise vermerkt werden. Zudem müssen auch die leeren und ungültigen Wahlzettel sowie das Wahlergebnis festgehalten werden. Anhand des Wahlprotokolls ist nun ersichtlich, ob das absolute Mehr erreicht wurde oder nicht. Wenn eine Wahl zustande gekommen ist, ist das Ergebnis dem Gewählten zu eröffnen. Hat es weitere vorgeschlagene Personen gegeben, muss das Ergebnis auch den nicht Gewählten mitgeteilt werden. Das Protokoll muss nun ans Bezirksamt weitergeleitet werden, damit es genehmigt werden kann. Auch die Publikation der Ergebnisse im öffentlichen Publikationsorgan muss veranlasst werden.

8 Wenn jemand gegen das Wahlergebnis Beschwerde erheben will, so muss dies bis spätestens drei Tage nach der Entdeckung des Beschwerdegrundes bei der zuständigen Behörde, in diesem Fall das Departement Volkswirtschaft und Inneres, eingereicht werden. Der letzt mögliche Termin, ist drei Tage nach der Wahl. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerde eingegangen und hat das Bezirksamt keine Fehler entdeckt, kann das Wahlprotokoll genehmigt werden. Ist eine Beschwerde eingegangen, so muss diese geprüft werden. Sie muss eine Begründung sowie einen Antrag enthalten. Der Sachverhalt muss kurz dargestellt werden. Wird die Beschwerde abgelehnt so kann nun das Wahlprotokoll vom Bezirksamt genehmigt werden und die Wahl ist somit offiziell. Wird jedoch die Beschwerde gutgeheissen, muss noch einmal ein Wahlgang durchgeführt werden nach den selben Kriterien wie der normale erste Wahlgang. Kommt im ersten Wahlgang keine Wahl zustande, muss der Termin für einen zweiten Wahlgang festgelegt und publiziert werden. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer sich innert 10 Tagen nach der Wahl aufstellen lässt. Ein zweiter Wahlgang wird erst dann durchgeführt, wenn es vorgeschlagene Kandidaten gibt. Ansonsten muss die Frist erneut angesetzt werden, bis sich jemand aufstellen lässt. Meldet sich mehr als eine Person, so kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Dieser verläuft im Grunde gleich wie der erste. Nur ist es so, dass diesmal nicht das absolute, sondern das relative Mehr ausschlaggebend ist. Das heisst, wer mehr Stimmen hat, gewinnt. Erzielen alle Kandidaten gleich viele Stimmen, so entscheidet das Los. Der Präsident des Wahlbüros obliegt der Ziehung des Loses. Das Verfahren am und nach dem Wahlsonntag verläuft gleich wie beim ersten Wahlgang. Die stille Wahl Nun haben wir gesehen wie es ist, wenn keine oder mehrere Personen kandidieren. Doch was ist, wenn es nur ein Kandidat bzw. eine Kandidatin gibt? In diesem Fall wird nach Ablauf der Frist (im ersten Wahlgang 44. Tag vor der Wahl, im zweiten Wahlgang 10 Tage nach der Wahl) der Name des Kandidaten oder der Kandidatin publiziert und eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt. Meldet sich jemand innert dieser Frist, so kommt es normal zu einem Wahlgang. Gehen jedoch keine weiteren Kandidaturen ein, so wird der Kandidat/die Kandidatin vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Nach der stillen Wahl verläuft alles gleich, wie nach einem Wahlgang. Das Wahlprotokoll muss erstellt, die Ergebnisse publiziert werden. Auch bei der stillen Wahl, muss das Protokoll vom Bezirksamt genehmigt werden. Dies ist der komplexe Weg, bis ein solche Wahl zustande kommt.

9 Auswertungsbogen (Zusammenfassung der Lernjournale) zur Prozesseinheit Nehmen Sie Ihre Lernjournalbogen zu dieser Prozesseinheit zur Hand und vergleichen Sie die entsprechenden Einträge zu den untenstehenden Fragen. Während der Prozesseinheit war meine Motivation insgesamt tief hoch weil es ein sehr anspruchsvoller Prozess ist und ich zumindest am Anfang grosse Mühe hatte. Mit der Zeit kam dann aber doch die Motivation, denn ich wusste, ich schaff's! Das Erlernen des Prozesses war für mich schwierig einfach weil der Prozess sehr komplex ist und ich grössten Teils auf mich selbst gestellt war. Ich habe zwar eine solche Wahl miterlebt und miterarbeitet, doch die Art wie bei uns die Wahl zustande gekommen ist, ist nur eine Möglichkeit von vielen. Mit dem Ergebnis meiner Arbeit bin ich unzufrieden sehr zufrieden weil ich denke, dass ich das Bestmögliche aus dem herausgeholt habe, was mir zur Verfügung stand. Bei der nächsten Bearbeitung eines Prozesses berücksichtige ich von meinen Erfahrungen nichts alles weil ich viel gelernt habe. Mir ist klar geworden, dass man mit Eigeninitiative und Selbstbewusstsein mehr erreichen kann als man denkt!

10 GEMEINDE MUSTER Gemeindenachrichten vom Wahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes Infolge Wegzug aus der Gemeinde Muster hat Hans Beispiel als Ersatzmitglied der Steuerkommission Muster per Ende Juli 2007 demissioniert. Das Bezirksamt Muster hat dem Entlassungsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben und den Gemeinderat ersucht, die notwendigen Ersatzwahlen anzusetzen. Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl auf den 21. Oktober 2007 (National- und Ständeratswahlen) festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises (Gemeinde Muster) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Muster bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 7. September 2007, 16:00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähig Person als Kandidatin o- der Kandidat gültige Stimmen erhalten kann ( 30 Abs. 1 GPR). Wird nicht mehr als eine Kandidatin bzw. ein wählbarer Kandidat vorgeschlagen, so wird mit der Publikation des Namens dieser Publikation eine Nachfrist von 5 Tagen festgesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, so wird die oder der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt ( 30a GPR). Gemeinderat Muster GEMEINDE MUSTER Gemeindenachrichten vom Wahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes/Urnenwahl Für die Ersatzwahl in die Steuerkommission als Ersatzmitglied wurde bei der Gemeindekanzlei Eiken keine Kandidatur angemeldet. Am 21. Oktober 2007 findet daher nebst den National- und Ständeratswahlen auch die Wahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes statt. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang für das Steuerkommission Ersatzmitglied jede in der Gemeinde wohnhafte Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann ( 30 Absatz1 GPR). Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigen durch die Gemeindenkanzlei fristgerecht zugestellt.

11 Gemeinderat Muster Steuerkommission, Ersatzwahl vom ; Nominationen Steuerkommission Ersatzmitglied Hans Beispiel demissionierte per Ende Juli. Das Bezirksamt Laufenburg hat dem Entlassungsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Die Ersatzwahl (1. Wahlgang) findet am Abstimmungssonntag vom 21. Oktober 2007 statt. Innerhalb der ordentlichen Nominationsfrist sind bei der Gemeindekanzlei Eiken für den zu besetzenden Sitz als Steuerkommission Ersatzmitglied folgende Kandidaturen eingegangen: Hanni Anonym, 1979, von Muster AG, Beispielweg, SVP Fritz Beispiel, 1965, von Muster BE, Beispielstrasse, parteilos Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im 1. Wahlgang weitere, nicht angemeldete Kandidatinnen und Kandidaten teilnehmen können. Es kann im 1. Wahlgang jede/jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidatin/Kandidat gültige Stimmen erhalten. Bei Fragen zum Stimm- und Wahlrecht gibt die Gemeindekanzlei gerne Auskunft. Gemeinderat/Wahlbüro Muster Ergebnisse Gemeindewahlen vom Gestützt auf 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden die Ergebnisse der Gemeindewahlen vom wie folgt bekannt gemacht: Stimmberechtigte laut Stimmregister: XXXX Wahl Steuerkommission Ersatzmitglied: Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: XXX (davon briefliche Stimmabgaben: XXX). Stimmbeteiligung: XX.XX % Absolutes Mehr: XX Stimmen. Gewählt ist: Hanni Anonym, 1979, SVP, XXX Stimmen. Weiter haben Stimmen erhalten: Fritz Beispiel, XX Stimmen; Vereinzelte XX. Wahlbeschwerden ( 66 ff. GPR) sind einzureichen innert dreier Tage seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau. Wahlbüro/Gemeindekanzlei Muster

12 Stille Wahl erster sowie zweiter Wahlgang GEMEINDE MUSTER Steuerkommission Ersatzmitglied, Nachnomination Für die Ersatzwahl als Steuerkommission Ersatzmitglied wurde bei der Gemeindekanzlei Muster die Kandidatur von Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg, angemeldet. Da nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist gemäss 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Muster innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Dienstag, 13. November 2007, Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die Vorgeschlagene Hanni Anonym vom Gemeinderat bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt ( 30a Abs. 2 GPR). Gemeinderat/Wahlbüro Muster GEMEINDE MUSTER Hanni Anonym als Steuerkommission Ersatzmitglied gewählt Für die Ersatzwahl als Ersatzmitglied der Steuerkommission wurde bei der Gemeindekanzlei Muster die Kandidatur von Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg, angemeldet. Innert der Nachmeldefrist von 5 Tagen sind keine weiteren Kandidatinnen oder Kandidaten nominiert worden. Hanni Anonym wurde deshalb vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt ( 30a Abs. 2 GPR). Wahlbeschwerden ( 66 ff. GPR) sind einzureichen innert dreier Tage seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau. Wir danken Frau Hanni Anonym für deren Bereitschaft, sich in einer kommunalen Kommission zu engagieren und wünschen ihr bei ihrer Tätigkeit gute Motivation, viel Erfolg und Befriedigung. Gemeinderat/Wahlbüro Muster

13 Gemeinde Muster 00.04; Protokoll des Wahlbüros Muster Stille Wahl von Hanni Anonym als Steuerkommission Ersatzmitglied Vorsitzender: Aktuar: Muster, Gemeindeammann Beispiel, Gemeindeschreiber Ausgangslage 1. Für die auf den terminierte Ersatzwahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 ging bei der Gemeindekanzlei Eiken keine Kandidatur ein. 2. Im 1. Wahlgang vom 21. Oktober 2007 konnte kein Ersatzmitglied der Steuerkommission gewählt werden. 3. Für den 2. Wahlgang ging innert der gesetzlichen Anmeldefrist von 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang bei der Gemeindekanzlei Eiken folgende Kandidatur ein: Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg, neu 4. Innerhalb der Nachmeldefrist, d.h. bis , Uhr, sind keine weiteren Kandidaturen angemeldet worden. Somit entspricht die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind gegeben. Beschluss 1. In stiller Wahl wird als gewählt erklärt: Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg 2. Frau Hanni Anonym wird die Wahl eröffnet und dazu herzlich gratuliert. 3. Die Gemeindekanzlei wird beauftragt, den Wahlbeschluss im kommunalen Anzeiger "Neue Fricktaler Zeitung" unter Hinweis auf die Rechtsmittel ( 66 ff GPR) bekannt zu machen.

14 XXXX Muster, 13. November 2007 WAHLBÜRO Muster NAMENS DES GEMEINDERATES Muster Gemeindeammann Beispiel Gemeindeschreiber Geht an Frau Hanni Anonym, Beispielweg, XXXX Muster Bezirksamt 5080 Laufenburg (Beilage: Wahlvorschlag und Wahlfähigkeitszeugnis Hanni Anonym) Gemeinderat Muster z. K. Präsident Steuerkommission Muster z. K. Steueramtsvorsteher Beispiel z. K.

Wahlbüro. Stimmbeteiligung: 38.0 %

Wahlbüro. Stimmbeteiligung: 38.0 % Wahlbüro Stimmbeteiligung: 38.0 % Ergebnis der Gesamterneuerungswahlen von 5 Mitgliedern des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vize-Gemeindeammanns für die Amtsperiode 2018/2021 vom 24. September

Mehr

Synopse. 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG. Entwurf für Vernehmlassungsverfahren. Gesetz über die politischen Rechte (PRG)

Synopse. 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG. Entwurf für Vernehmlassungsverfahren. Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Synopse 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 141.1 Gesetz

Mehr

Wahl des Regierungsrats 23. Oktober Wahlanleitung. Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wahl des Regierungsrats 23. Oktober Wahlanleitung. Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Wahl des Regierungsrats 23. Oktober 2016 Wahlanleitung Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Am 23. Oktober 2016 wählen Sie die fünf Mitglieder des Regierungsrats. Von Ihrer

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 09. September 2008 Nr. 714 Durchführung der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sowie der Ersatzwahlen im Bezirk Weinfelden und im Kreis Felben-Wellhausen

Mehr

Wahlreglement der Bâloise-Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge. Ausgabe Januar 2016

Wahlreglement der Bâloise-Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge. Ausgabe Januar 2016 Wahlreglement der Bâloise-Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge Ausgabe Januar 2016 2 Wahlreglement Inhalt 1. Allgemeines 3 2. Wählbarkeit und Aktives Wahlrecht 3 2.1 Wählbarkeit

Mehr

Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben. Auswertung der Wahl- und Stimmzettel

Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben. Auswertung der Wahl- und Stimmzettel Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben Auswertung der Wahl- und Stimmzettel Hielten Sie das Stimmgeheimnis schon bisher hoch? JA Dann wird die Arbeit im Wahlbüro für Sie

Mehr

Pensionskasse SHP. Wahlreglement. In Kraft gesetzt per: 1. Januar Pensionskasse SHP

Pensionskasse SHP. Wahlreglement. In Kraft gesetzt per: 1. Januar Pensionskasse SHP Pensionskasse SHP Wahlreglement In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2010 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Art. 1 Einleitung 1 Art. 2 Zusammensetzung und Amtsdauer 1 Art. 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Mehr

Reglement für die Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in die Vorsorgekommission und in den Stiftungsrat

Reglement für die Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in die Vorsorgekommission und in den Stiftungsrat Reglement für die Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in die Vorsorgekommission und in den Stiftungsrat der SECUNDA Sammelstiftung In Kraft seit 1. Januar 2006 Der Stiftungsrat erlässt, gestützt

Mehr

WALDPLAUSCH für Gross und Klein

WALDPLAUSCH für Gross und Klein Rohrdorferberg Aus den Vereinen WALDPLAUSCH für Gross und Klein www.evbellikon.org info@evbellikon.org Am Sonntag, 9. September 2012, laden wir alle herzlich zu einem Waldplausch mit einer Schnitzeljagd

Mehr

Reglement über das Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse Küsnacht

Reglement über das Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse Küsnacht Stand 01.07.2014 Reglement über das Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse Küsnacht vom 1. Juli 2014 (Wahlreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht T 044 913

Mehr

Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021 und für die Ersatzwahlen während der Amtsperiode

Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021 und für die Ersatzwahlen während der Amtsperiode 1111010110 KANTON AARGAU DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Gemeindeabteilung Wegleitung Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021 und für die Ersatzwahlen während der Amtsperiode

Mehr

Wahlreglement der Pensionskasse Stadt Zürich. Stiftungsratsbeschluss vom 13. September 2011

Wahlreglement der Pensionskasse Stadt Zürich. Stiftungsratsbeschluss vom 13. September 2011 Wahlreglement 2012 Wahlreglement der Pensionskasse Stadt Zürich Stiftungsratsbeschluss vom 13. September 2011 Pensionskasse Stadt Zürich Strassburgstrasse 9 Postfach 8026 Zürich Tel. 044 412 55 55 info@pkzh.ch

Mehr

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden Stadtbüro Nadine Marra Leiterin Rathausgasse 1 5000 Aarau An die politischen Parteien der Stadt Aarau gemäss Verteiler T 062 836 06 37 F 062 836 06 30 E nadine.marra@aarau.ch www.aarau.ch Aarau, 12. Dezember

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 06. November 2007 Nr. 893 Durchführung der Wahlen in den Grossen Rat des Kantons Thurgau am 6. April 2008 Am 28. Mai 2008 beginnt eine neue vierjährige

Mehr

INFO. Zusatzinformationen zu den Wahlen der Personalkommission und Arbeitnehmervertreter im VR. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

INFO. Zusatzinformationen zu den Wahlen der Personalkommission und Arbeitnehmervertreter im VR. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter INFO Legal & Compliance / Human Resources Basel, 16.08.2017 Zusatzinformationen zu den Wahlen der Personalkommission und Arbeitnehmervertreter im VR Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Vorfeld zu

Mehr

Kompetenzreglement GEMEINDE KOBLENZ. Beschlossen durch den Gemeinderat: 23. November 2009 Inkrafttreten am: 1. Januar Gemäss 39 Gemeindegesetz

Kompetenzreglement GEMEINDE KOBLENZ. Beschlossen durch den Gemeinderat: 23. November 2009 Inkrafttreten am: 1. Januar Gemäss 39 Gemeindegesetz Gemeinde Koblenz Kanton Aargau Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz GEMEINDE KOBLENZ Beschlossen durch den Gemeinderat: 23. November 2009 Inkrafttreten am: 1. Januar 2010 Der Gemeindeammann: Der

Mehr

Vertreter oder Vertreterinnen der versicherten Personen.

Vertreter oder Vertreterinnen der versicherten Personen. Wahlreglement Vom. August 06 Die Verwaltungskommission der Pensionskasse Kanton Solothurn gestützt auf Absatz Buchstabe c des Vorsorgereglementes der Pensionskasse Kanton Solothurn vom in Verbindung mit

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

1 Geltungsbereich und Grundlagen

1 Geltungsbereich und Grundlagen Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften

Mehr

Es gelangten die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung: 1. Volksinitiative vom 30. Mai 2013 "Pro Service public"

Es gelangten die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung: 1. Volksinitiative vom 30. Mai 2013 Pro Service public Amtsblattbeilage Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 Es gelangten die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung: 1. Volksinitiative vom 30. Mai 2013 "Pro Service public"

Mehr

Einwohnergemeinde Fislisbach

Einwohnergemeinde Fislisbach Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom

Mehr

WAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat. ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002)

WAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat. ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002) WAHLORDNUNG für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002) Wahlordnung Universitätsrat 4. Sitzung des Senates vom 9. März 2004 Seite 1 1 Wahlgrundsätze Die Mitglieder

Mehr

Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz

Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz Gemeinde Lengnau Kanton Aargau Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz GEMEINDE LENGNAU Beschlossen durch den Gemeinderat: 26. November 2007 Inkrafttreten am: 01. Januar 2008 Der Gemeindeammann: Der

Mehr

LEITFADEN AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN ODER GRUPPIERUNGEN WELCHE KANDIDATUREN VORSCHLAGEN WOLLEN

LEITFADEN AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN ODER GRUPPIERUNGEN WELCHE KANDIDATUREN VORSCHLAGEN WOLLEN Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Gemeinde- und

Mehr

gestützt auf die 65 und 118 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

gestützt auf die 65 und 118 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates Vom 5. Dezember 1988 (Stand 1. Mai 2012) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 65 und 118 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Anhang zu den Ausführungsbestimmungen Prozesseinheiten

Anhang zu den Ausführungsbestimmungen Prozesseinheiten Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung Kauffrau/Kaufmann - Erweiterte Grundbildung Prüfungskommission Anhang zu den Ausführungsbestimmungen Prozesseinheiten Vorgaben der Prüfungskommission für die ganze Schweiz

Mehr

Gemeindewahlen 2016 Wahlanleitung. Stadt Bern

Gemeindewahlen 2016 Wahlanleitung. Stadt Bern Gemeindewahlen 2016 Wahlanleitung Stadt Bern Liebe Wahlberechtigte Am 27. November 2016 finden die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2017 bis am 31. Dezember 2020 statt. Gewählt werden 80

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Gemeindeordnung

GEMEINDE HORNUSSEN. Gemeindeordnung GEMEINDE HORNUSSEN Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Hornussen erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Geetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 folgende GEMEINDEORDNUNG

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Andelfingen Mitglieder. Präsident/in. Primarschulpflege Andelfingen Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Andelfingen Mitglieder. Präsident/in. Primarschulpflege Andelfingen Mitglieder Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018-2022 Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist - Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Andelfingen - Primarschulpflege Andelfingen

Mehr

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1) Personalausschuss Bürgerspital: Reglement BaB 69.400 Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel ) Vom. Februar 0 (Stand. April 0) Der Leitungsausschuss des Bürgerspitals, gestützt auf des Reglements

Mehr

Wahl- und Abstimmungsordnung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (Wahlordnung)

Wahl- und Abstimmungsordnung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (Wahlordnung) .0 Wahl- und Abstimmungsordnung der Römisch-n (Wahlordnung) Vom. Juni 006 Die Synode der Römisch-n beschliesst gestützt auf 7 Abs. Ziff. 5 der nverfassung die nachstehende neue Wahl- und Abstimmungsordnung

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2007 KR-Nr. 327/2006 156. Anfrage (Unverfälschter Wählerwille dank Beiblatt für Regierungsratswahlen) Kantonsrätin

Mehr

Aargauer Einwohnerratswahlen 2013

Aargauer Einwohnerratswahlen 2013 Aargauer Einwohnerratswahlen 2013 Im Kanton Aargau haben im Jahr 2013 in zehn Gemeinden Wahlen des Einwohnerrates stattgefunden, vier Gemeinden wählten am 22. September 2013 und sechs Gemeinden legten

Mehr

1.2 Gesetz über das Proporzwahlverfahren (Proporzwahlgesetz)

1.2 Gesetz über das Proporzwahlverfahren (Proporzwahlgesetz) 1.2 Gesetz über das Proporzwahlverfahren (Proporzwahlgesetz) Art. 1 Anwendung Dieses Gesetz regelt die Wahl des Gemeinderates nach dem in Art. 13 der Gemeindeverfassung festgelegten Proporzwahlverfahren.

Mehr

KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN VOM 20. MÄRZ 2016

KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN VOM 20. MÄRZ 2016 Wahlen und Abstimmungen KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN VOM 20. MÄRZ 2016 Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 20. März 2016 Gemäss Dekret des Regierungsrates (Amtsblatt Nr. 44 vom 30. Oktober 2015)

Mehr

** * KANTON AARGAU. Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 4. März Bezirk Kulm. Gemeinde Menziken

** * KANTON AARGAU. Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 4. März Bezirk Kulm. Gemeinde Menziken æ Bezirk Kulm Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 4. März 218 Statistische Angaben Anzahl Stim m berechtigte Stim m rechtsausweise briefl ich davon ungültige Stimmabgaben brieflich Stim mrechtsausweise

Mehr

Die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern,

Die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern, 5.. 7. September 0 (Stand 6. September 06) Verordnung über die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung in die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (Vertretungsverordnung PVK; PVANV)

Mehr

Resultate der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

Resultate der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 Zuständig: Urs Brunner, Präsident Wahlbüro Direkt: 061 425 51 51 E-Mail: wahlbuero_binningen@bluewin.ch Resultate der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 Kommunale Abstimmung Anzahl Stimmberechtigte 9915

Mehr

Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK

Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK der (6. November 05) Präambel Die hat anfangs November 0 einen Vertrag betreffend Anschluss an die BVK abgeschlossen, der von einer Vertretung

Mehr

WEISUNGEN über die Gesamterneuerungswahl des Landrats (vom 29. September 2015) Der Regierungsrat des Kantons Uri,

WEISUNGEN über die Gesamterneuerungswahl des Landrats (vom 29. September 2015) Der Regierungsrat des Kantons Uri, WEISUNGEN über die Gesamterneuerungswahl des Landrats (vom 29. September 2015) Der Regierungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 81 des Gesetzes vom 21. Oktober 1979 über die geheimen Wahlen, Abstimmungen

Mehr

1. Allgemeines Rechtsgrundlagen Wählbarkeiten/Unvereinbarkeiten Wahlkreise... 2

1. Allgemeines Rechtsgrundlagen Wählbarkeiten/Unvereinbarkeiten Wahlkreise... 2 STAATSKANZLEI Generalsekretariat Kantonales Wahlbüro 30. März 2017 WEGLEITUNG Einwohnerratswahlen für die Amtsperiode 2018/2021 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 1.1 Rechtsgrundlagen... 2 1.2 Wählbarkeiten/Unvereinbarkeiten...

Mehr

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO). Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 220b). 3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag

Mehr

REVIDIERTE FASSUNG GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS

REVIDIERTE FASSUNG GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS Der Grosse Gemeinderat erlässt gestützt auf Artikel 44 Absatz Ziffer 4 der Gemeindeordnung vom 4. April 995 sowie das kantonale Gesetz über die politischen Rechte folgendes Der Grosse Gemeinderat erlässt

Mehr

Handbuch für Kirchenpflegen

Handbuch für Kirchenpflegen Landeskirche des Kantons Aargau Handbuch für Kirchenpflegen Herausgeberin: Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau Kirchenrat kira.ag.praesident@christkath.ch . Christkatholische Landeskirche

Mehr

Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen.

Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen. Vom Betreibungsbegehren bis zur Beseitigung des Rechtsvorschlages Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen. Andrea Bischof 27. Februar 2004 Gemeindeverwaltung

Mehr

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste

Mehr

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung Einwohnergemeinde Schöftland Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Schöftland erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende Gemeindeordnung Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Reglement über Abstimmungen und Wahlen

Reglement über Abstimmungen und Wahlen 141.1 Reglement über Abstimmungen und Wahlen 5. Juni 2005 mit Änderungen bis 30. November 2008 Chronologie Erlass Beschluss des Stimmvolks vom 5. Juni 2005, Inkrafttreten am 1. September 2005 (siehe Art.

Mehr

Verfassung des Kantons Aargau; Gesetz über die politischen Rechte; Änderung; Ständeratswahlen; Ermöglichung der Teilnahme von Auslandschweizerinnen

Verfassung des Kantons Aargau; Gesetz über die politischen Rechte; Änderung; Ständeratswahlen; Ermöglichung der Teilnahme von Auslandschweizerinnen DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES 5. Juli 2017 ANHÖRUNGSBERICHT Verfassung des Kantons Aargau; Gesetz über die politischen Rechte; Änderung; Ständeratswahlen; Ermöglichung der Teilnahme von Auslandschweizerinnen

Mehr

Einwohnergemeinde Linden

Einwohnergemeinde Linden 1.0012.2 Einwohnergemeinde Linden REGLEMENT ÜBER DIE ABSTIMMUNGEN UND WAHLEN 2000 mit Änderungen bis 30. Mai 2002 - 1 - INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen... 2 Versammlung... 2 Einberufung...

Mehr

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Wahlordnung des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stand

Mehr

Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 12.2.217/ 1:19:55 GMARMAU 312 162 davon ungültige Stimmrechtsausweise brieflich 49 Bundesbeschluss vom 3. September 216 über die erleichterte Einbürgerung von Stimmrechtsausweise brieflich Stimmrechtsausweise

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss Wahlordnung für die Wahlen zum Vorstand der Bayerischen Architektenkammer Bekanntmachung der Bayerischen Architektenkammer vom 20. Juli 2006 (StAnz Nr. 30/2006) geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung

Mehr

Versand der Steuererklärung

Versand der Steuererklärung Versand der Steuererklärung Nicole Vurma Nicole Vurma Prozesseinheit 2 Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis Grobplanung... 3 Detailplanung... 4 Flussdiagramm... 5 Flussdiagramm... 6 Kurzbericht... 7 Allgemeines

Mehr

Ordnung betreffend die Wahlen und Abstimmungen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt

Ordnung betreffend die Wahlen und Abstimmungen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt Ordnung betreffend die Wahlen und Abstimmungen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt (Wahlordnung) (von der Synode beschlossen am 24. November 2010) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsgebiet

Mehr

Offizieller. Statuten

Offizieller. Statuten Offizieller Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 II. Mitgliedschaft 2 III. Finanzmittel und Haftung 3 IV. Organisation 3 a. Mitgliederversammlung 3 b. Vorstand 4 c. Ausschuss 5 d. Revisionsstelle

Mehr

Kantonale Wahlen vom 23. Oktober 2016

Kantonale Wahlen vom 23. Oktober 2016 Kantonale Wahlen vom 23. Oktober 2016 Gesamterneuerungswahlen in den Grossen Rat, den Regierungsrat und das Regierungspräsidium Informationsveranstaltung der Staatskanzlei vom 26. Mai 2016 Staatskanzlei,

Mehr

Reglement für die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse vom 19. November 1997

Reglement für die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse vom 19. November 1997 Reglement für die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse vom 19. November 1997 1 Tätigkeit Gestützt auf Art. 22 der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) hat die Schweizer Börse eine Offenlegungsstelle geschaffen

Mehr

2. Prozesseinheit / Erweiterte Grundausbildung

2. Prozesseinheit / Erweiterte Grundausbildung 2. Prozesseinheit / Erweiterte Grundausbildung Prozessschritte: -Einleitungsverfahren -Betreibungsverfahren -Fortsetzung der Betreibung Name Gemeindeverwaltung Laufenburg 4. Dezember 2007-18. nuar 2008

Mehr

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr, Branche Chemie

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr, Branche Chemie Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr, Branche Chemie 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildner und Lernender bestimmen, dass folgender Prozess (Arbeitsablauf) bearbeitet wird:

Mehr

Geschäftsordnung Wahlbüro

Geschäftsordnung Wahlbüro Geschäftsordnung Wahlbüro 01.11.2014 PRÄSIDIALABTEILUNG, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg Tel 044 829 82 21, Fax 044 829 83 38, stadtkanzlei@opfikon.ch, www.opfikon.ch INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Rechtsgrundlagen...

Mehr

Inhaltsverzeichnis Planungsblatt Flussdiagramm Kurzbericht Auswertungsbogen Musterdokumente im Anhang...

Inhaltsverzeichnis Planungsblatt Flussdiagramm Kurzbericht Auswertungsbogen Musterdokumente im Anhang... MASSIMO LO RISO EHE- UND ERB- VERTRAG 3. PROZESSEINHEIT INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Planungsblatt... 3 Flussdiagramm... 4-6 Kurzbericht... 7-8 Auswertungsbogen... 9 Musterdokumente im Anhang...

Mehr

1. Flussdiagramm Kurzbericht Einführung in die Prozesseinheit Prozessbeschreibung Schlusswort 6. 3.

1. Flussdiagramm Kurzbericht Einführung in die Prozesseinheit Prozessbeschreibung Schlusswort 6. 3. Bezeichnung Seite 1. Flussdiagramm 3 2. Kurzbericht 5 2.1 Einführung in die Prozesseinheit 5 2.2 Prozessbeschreibung 5 2.3 Schlusswort 6 3. Pendenzenliste 7 4. Auswertungsbogen der Lernjournale 8 5. Musterdokumente

Mehr

Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK

Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK der (6. November 015) 1 Präambel Die hat anfangs November 01 einen Vertrag betreffend Anschluss an die BVK abgeschlossen, der von einer Vertretung

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

Verordnung über Abstimmungen und Wahlen

Verordnung über Abstimmungen und Wahlen 141.11 Verordnung über Abstimmungen und Wahlen 9. Februar 2005 mit Änderungen bis 10. Februar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Gemeinderats vom 9. Februar 2005; Inkrafttreten am 1. September 2005

Mehr

Botschaft zum Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR)

Botschaft zum Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Botschaft zum Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) Entwurf für die Vernehmlassung 31. Januar 2007 2 Inhaltsverzeichnis 1. Auslöser der Revision 3 2. Mindestinhalt 3 3.

Mehr

Gemeindewahlen Anleitung für die Wählerinnen und Wähler. Staatskanzlei SK Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD

Gemeindewahlen Anleitung für die Wählerinnen und Wähler. Staatskanzlei SK Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD Gemeindewahlen 2016 Anleitung für die Wählerinnen und Wähler Staatskanzlei SK Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD EC 6732 0 Inhalt 1 Allgemeines 3 2 Wahlmodus 5 3 Bitte beachten

Mehr

KANTON ZÜRICH Protokoll des WahlbÜTOS /13:38 Eidgenössische Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 von

KANTON ZÜRICH Protokoll des WahlbÜTOS /13:38 Eidgenössische Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 von KANTON ZÜRICH Protokoll des WahlbÜTOS 5.6. 16/13:38 Eidgenössische Volksabstimmung vom 5. Juni 216 von Gemeinde: Dietikon Bezirk Dietikon BFS-Nr. : 243 Anhn/ortkuverts ohne Stirn m- rechtsausweise 12389

Mehr

28/08 Beantwortung der Motion vom 9. April 2008 von Andreas Kappeler namens der SP/ Grüne Fraktion betreffend 85 Rappen für die Demokratie

28/08 Beantwortung der Motion vom 9. April 2008 von Andreas Kappeler namens der SP/ Grüne Fraktion betreffend 85 Rappen für die Demokratie Gemeinderat an den EINWOHNERRAT EMMEN 28/08 Beantwortung der Motion vom 9. April 2008 von Andreas Kappeler namens der SP/ Grüne Fraktion betreffend 85 Rappen für die Demokratie Herr Präsident Sehr geehrte

Mehr

Reglement der Personalkommission

Reglement der Personalkommission Reglement der Personalkommission der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN) als selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt der Gemeinde Glarus Nord erlassen vom Verwaltungsrat APGN am 29. Oktober 2012

Mehr

Wahl der Frauen beauftragten

Wahl der Frauen beauftragten Arbeits hilfen für den Wahl vorstand Wahl der Frauen beauftragten Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg Die Bilder sind von: Lebenshilfe

Mehr

Ersatzwahl Schulpflege vom 03. März 2013 für den Rest der laufenden Amtsperiode

Ersatzwahl Schulpflege vom 03. März 2013 für den Rest der laufenden Amtsperiode Ihr Kontakt: Stefan Krucker Gemeindeschreiber stefan.krucker@birmenstorf.ch Birmenstorf, 29. Januar 2013 Aus dem Gemeindehaus Ersatzwahl Schulpflege vom 03. März 2013 für den Rest der laufenden Amtsperiode

Mehr

Muster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften

Muster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften Landesverband Saarland e.v. Kreisverband e.v. Bereitschaften Muster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften Stand 04.02.2012 Seite 1 von 8 Inhalt Präambel...3 1 Sitzungen des Kreisausschusses

Mehr

Der Weg einer Steuererklärung

Der Weg einer Steuererklärung Der Weg einer Steuererklärung Vom Eingang der Steuererklärung bis zur Taxierung Gemeindeverwaltung 5304 Endingen INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorgehensplan 3 Flussdiagramm 4 5 Kurzbericht 6 7 Einführung in

Mehr

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 67. 9.01 Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 Im Frühjahr 2015 muss die Synode nach vierjähriger Amtsdauer erneuert

Mehr

Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische 1) 2)

Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische 1) 2) Elektron. Stimmabgabe für Auslandschweizer.50 Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische ) ) Stimmabgabe Vom 6. Mai 009 (Stand. März 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf

Mehr

Wahlordnung. der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. - beschlossen am 5. März

Wahlordnung. der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. - beschlossen am 5. März Wahlordnung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. - beschlossen am 5. März 2016 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht...

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße (WahlO EBR) Der Elternbeirat der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße erlässt gemäß Art. 66 Absatz 1 Bayerisches Gesetz über

Mehr

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg Wahlordnung vom 14.06.1994 Neue Wahlordnung, beschlossen in der Vertreterversammlung am 20. Juni 2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

Wahlordnung der Bundesversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg 1

Wahlordnung der Bundesversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg 1 Wahlordnung der Bundesversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg 1 1. Vorstandswahlen Die Vorstandswahlen werden vom Wahlausschuss vorbereitet und geleitet. Der Wahlausschuss schreibt die Wahlen

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem

Mehr

Einwohnergemeinde. Reglement über den gemeinsamen Versand des Wahlmaterials und der Kostenbeteiligung sowie über die Unterstützung

Einwohnergemeinde. Reglement über den gemeinsamen Versand des Wahlmaterials und der Kostenbeteiligung sowie über die Unterstützung Einwohnergemeinde Reglement über den gemeinsamen Versand des Wahlmaterials und der Kostenbeteiligung sowie über die Unterstützung der politischen Parteien Inkrafttreten per 01.03.017 Die in diesem Reglement

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

Regierungsratsbeschluss vom 16. August 2016

Regierungsratsbeschluss vom 16. August 2016 Regierungsratsbeschluss vom 16. August 2016 Nr. 2016/1405 Einberufung der Wahlberechtigten zu den Beamtenwahlen in den Einwohner-, Bürgerund Kirchgemeinden, Zweckverbänden und Kreisen vom 2. Juli 2017

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. vom 16. November 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht... 3 4 Termine und Fristen...

Mehr

Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil

Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil Allgemeine Bestimmungen Art.1 Unter dem Namen Freisinnig-Demokratische Partei Flawil oder FDP Flawil besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff Zivilgesetzbuch

Mehr

Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt

Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt Der Kirchenvorstand 1 Geltung Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, amtlichen Mitgliedern und gewählten

Mehr

Erstellt von Anna Schwander

Erstellt von Anna Schwander Bearbeiten der eingehenden Anmeldung eines AHV-Versicherungsausweises, Versand des AHV-Versicherungsausweises, die neue Versicherungsnummer Erstellt von Anna Schwander 2006 2. Inhaltsverzeichnis 3. Flussdiagramm

Mehr

Produktionsauftrag auslösen

Produktionsauftrag auslösen Produktionsauftrag auslösen Jennifer Glatz 1. Lehrjahr FL Metalltechnik AG 2009 www.lernender.ch 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis... 2 2. Kurzbericht... 3 2.1. Einführung in die bearbeitete

Mehr

Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl des Kantonsrates für die Amtsdauer 2015 2019

Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl des Kantonsrates für die Amtsdauer 2015 2019 1 Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl des Kantonsrates für die Amtsdauer 2015 2019 (vom 3. September 2014) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Erneuerungswahl des Kantonsrates

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wahl des Präsidenten der Republik Finnland 2012

Wahl des Präsidenten der Republik Finnland 2012 Wahl des Präsidenten der Republik Finnland 2012 Diese Broschüre gibt Informationen zur Präsidentenwahl, die 2012 in Finnland abgehalten werden. Aufgaben des Präsidenten Der Präsident ist in Zusammenarbeit

Mehr

Wahlordnung. Revision: 1 Stand:

Wahlordnung. Revision: 1 Stand: 1 Wahlordnung 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Ermächtigungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Wahlvorstand 4 Amtsperiode 5 Aufgaben des Wahlvorstands 6 Wahlvorschläge 7 Wahl abwesender Kandidaten 8 Wahlberechtigung

Mehr