Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

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1 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 7. April 015 (BGBl. I S. 618) - ab 1. Juli 015 geltende Pfändungsfreigrenzen

2 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 7. April 015 (BGBl. I S. 618) - ab 1. Juli 015 geltende Pfändungsfreigrenzen -

3 Pfändungsfreigrenzen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen tabellarisch ablesbar Aus der in dieser Broschüre abgedruckten Tabelle ergeben sich die vom 1. Juli 015 bis zum 0. Juni 017 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder auch tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet. Unter Arbeitseinkommen ist dabei das jeweilige Nettoeinkommen des Schuldners/der Schuldnerin zu verstehen. Die in der tabellarischen Übersicht der Pfändungsfreigrenzen enthaltenen Beträge finden ihre Grundlage in 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Regelung legt zunächst in ihrem Absatz 1 Satz 1 je nach dem Zeitraum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird, einen unpfändbaren Grundbetrag fest; dieser beträgt ab dem 1. Juli ,88 Euro monatlich. Gemäß 850c Absatz 1 Satz ZPO erhöht sich der unpfändbare Betrag, wenn der Schuldner/die Schuldnerin gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt; je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, umso höher ist der pfändungsfreie Betrag. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass dem Schuldner/der Schuldnerin im Fall einer Pfändung seines/ihres Arbeitseinkommens jedenfalls der Betrag verbleibt, der zur Sicherung seines/ihres Existenzminimums und zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen erforderlich ist. Dynamisierte Anpassung Die für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen nach 850c ZPO maßgebenden Beträge ändern sich alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags nach a Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ( 850c Absatz a ZPO). Die künftig geltenden Pfändungsfreigrenzen werden jeweils rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden.

4 Allgemeine Hinweise Zu beachten: Spezialregelungen Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, wie sie in 850c ZPO geregelt und aus der Tabelle in dieser Broschüre im Einzelnen zu entnehmen sind, bilden den zentralen Bereich des Pfändungsschutzes für Arbeitseinkommen. Zu beachten bleibt jedoch, dass bestimmte Einkommensbestandteile wie etwa Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen, aber auch unterschiedliche Formen von Renten- und Unterstützungsleistungen der Pfändung nicht oder nur bedingt unterworfen sind (vgl. 850a, 850b ZPO). Sonderregelungen gelten auch für die Pfändbarkeit im Fall der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen. Hier gelten die in 850c ZPO bezeichneten Pfändungsfreigrenzen nicht ( 850d ZPO). Die Person, die ihre Unterhaltspflichten nicht erfüllt, muss im Fall der Zwangsvollstreckung gegebenenfalls mit deutlich weniger auskommen, als es sich nach den in der nachfolgend abgedruckten Tabelle enthaltenen Beträgen ergibt. Pfändungsschutzregelungen bestehen auch außerhalb der Zivilprozessordnung, insbesondere im Ersten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Dort geht es um die Frage, ob und inwieweit soziale Leistungen dem Zugriff des Gläubigers/der Gläubigerin entzogen sind. Besonderheiten gelten ebenfalls für den Fall der Kontopfändung. Ist das Arbeitseinkommen dem Konto des Schuldners/der Schuldnerin gutgeschrieben, ist der gegen den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin gerichtete Zahlungsanspruch auf Arbeitslohn erfüllt. Stattdessen besteht nun gegenüber der kontoführenden Bank ein Anspruch auf Auszahlung der überwiesenen Beträge. Dieser Anspruch ist nicht in gleicher Weise geschützt wie das Arbeitseinkommen selbst. Kontopfändungsschutz wird ausschließlich durch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewährleistet. Pfändungsschutzkonten können nur für natürliche Personen vereinbart werden. Der Kunde/die Kundin kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein/ ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Auch ein bereits gepfändetes Girokonto kann von dem Kreditinstitut in ein P-Konto umgewandelt werden. Beim P-Konto erhält der Schuldner/die Schuldnerin ohne gerichtliches Verfahren einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz, der ab 1. Juli ,88 Euro beträgt. Dieser kann, insbesondere wegen der von dem Schuldner/der Schuldnerin zu erfüllenden Unterhaltspflichten, durch Vorlage

5 Pfändungsfreigrenzen geeigneter Bescheinigungen beim kontoführenden Kreditinstitut erhöht werden. Noch weiter gehenden Kontopfändungsschutz kann der Schuldner/die Schuldnerin im Einzelfall durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht geltend machen. Gemäß 850l Satz 1 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners/der Schuldnerin anordnen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldner/ die Schuldnerin nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten zwölf Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten sind. Antrag auf Heraufsetzung des unpfändbaren Betrages Falls in besonders gelagerten Einzelfällen das nach der Pfändung verbleibende Resteinkommen den Sozialhilfebedarf des Schuldners/der Schuldnerin nicht deckt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners/der Schuldnerin den unpfändbaren Betrag heraufsetzen ( 850f ZPO). Solche Fälle können z. B. dann vorliegen, wenn der Schuldner/die Schuldnerin besonders hohe Unterhaltspflichten zu erfüllen hat oder wenn er/sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen besondere Bedürfnisse (zum Beispiel erhöhte Kosten infolge einer Erkrankung) nachweisen kann. Pfändungsschutz bei Altersrenten Die Höhe der pfändungsfreien Beträge für den Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger in 851c Absatz ZPO beträgt Euro, wobei die Ansparphase bis zum vollendeten 67. Lebensjahr erstreckt werden kann. Beratungsmöglichkeiten Im Einzelfall kann das Bedürfnis bestehen, rechtlichen Rat zu suchen, um die eigene Situation besser zu verstehen und die richtigen rechtlichen Schritte zu tun. Eine solche Beratung kann bei den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, nachgesucht werden. Für Menschen mit niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei den örtlichen Amtsgerichten in Anspruch zu nehmen. Dieses Hilfsangebot besteht, wenn der rechtsuchenden Person Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne einen eigenen 4

6 Allgemeine Hinweise Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre. Informationen zur Beratungshilfe enthält die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (erhältlich unter Darüber hinaus sind die Schuldnerberatungsstellen zahlreicher karitativer Einrichtungen eine Anlaufstelle für diejenigen, die ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen können. Orientierung bei der Auswahl von Schuldnerberatungseinrichtungen bietet das Merkblatt Zwölf Kriterien zur Bewertung von Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungsangeboten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ( Weitere Informationen enthält die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebene Broschüre Schulden abbauen Schulden vermeiden. Dort finden Sie auch die Anschriften von Schuldnerberatungsstellen. Sie können sich zudem auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (www. bag-sb.de) oder über den Online-Ratgeber informieren. 5

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8 Pfändungstabelle Stand: (Anlage zu 850c Absatz a ZPO)

9 Pfändungtabelle Auszahlung für Monate monatlich bis 1 079, ,00 bis 1 089,99 4, ,00 bis 1 099,99 11, ,00 bis 1 109,99 18, ,00 bis 1 119,99 5, ,00 bis 1 19,99, ,00 bis 1 19,99 9, ,00 bis 1 149,99 46, ,00 bis 1 159,99 5, ,00 bis 1 169,99 60, ,00 bis 1 179,99 67, ,00 bis 1 189,99 74, ,00 bis 1 199,99 81, ,00 bis 1 09,99 88, ,00 bis 1 19,99 95, ,00 bis 1 9,99 10, ,00 bis 1 9,99 109, ,00 bis 1 49,99 116, ,00 bis 1 59,99 1, ,00 bis 1 69,99 10, ,00 bis 1 79,99 17, ,00 bis 1 89,99 144, ,00 bis 1 99,99 151,

10 Allgemeine Hinweise Auszahlung für Monate monatlich 1 00,00 bis 1 09,99 158, ,00 bis 1 19,99 165, ,00 bis 1 9,99 17, ,00 bis 1 9,99 179, ,00 bis 1 49,99 186, ,00 bis 1 59,99 19, ,00 bis 1 69,99 00, ,00 bis 1 79,99 07, ,00 bis 1 89,99 14, ,00 bis 1 99,99 1, ,00 bis 1 409,99 8, ,00 bis 1 419,99 5, ,00 bis 1 49,99 4, ,00 bis 1 49,99 49, ,00 bis 1 449,99 56, ,00 bis 1 459,99 6, ,00 bis 1 469,99 70, ,00 bis 1 479,99 77, ,00 bis 1 489,99 84,8 0, ,00 bis 1 499,99 91,8 5, ,00 bis 1 509,99 98,8 10, ,00 bis 1 519,99 05,8 15, ,00 bis 1 59,99 1,8 0, ,00 bis 1 59,99 19,8 5,

11 Auszahlung für Monate monatlich 1 540,00 bis 1 549,99 6,8 0, ,00 bis 1 559,99,8 5, ,00 bis 1 569,99 40,8 40, ,00 bis 1 579,99 47,8 45, ,00 bis 1 589,99 54,8 50, ,00 bis 1 599,99 61,8 55, ,00 bis 1 609,99 68,8 60, ,00 bis 1 619,99 75,8 65, ,00 bis 1 69,99 8,8 70, ,00 bis 1 69,99 89,8 75, ,00 bis 1 649,99 96,8 80, ,00 bis 1 659,99 40,8 85, ,00 bis 1 669,99 410,8 90, ,00 bis 1 679,99 417,8 95, ,00 bis 1 689,99 44,8 100, ,00 bis 1 699,99 41,8 105, ,00 bis 1 709,99 48,8 110, ,00 bis 1 719,99 445,8 115,98, ,00 bis 1 79,99 45,8 10,98 6, ,00 bis 1 79,99 459,8 15,98 10, ,00 bis 1 749,99 466,8 10,98 14, ,00 bis 1 759,99 47,8 15,98 18, ,00 bis 1 769,99 480,8 140,98, ,00 bis 1 779,99 487,8 145,98 6,

12 Allgemeine Hinweise Auszahlung für Monate monatlich 1 780,00 bis 1 789,99 494,8 150,98 0, ,00 bis 1 799,99 501,8 155,98 4, ,00 bis 1 809,99 508,8 160,98 8, ,00 bis 1 819,99 515,8 165,98 4, ,00 bis 1 89,99 5,8 170,98 46, ,00 bis 1 89,99 59,8 175,98 50, ,00 bis 1 849,99 56,8 180,98 54, ,00 bis 1 859,99 54,8 185,98 58, ,00 bis 1 869,99 550,8 190,98 6, ,00 bis 1 879,99 557,8 195,98 66, ,00 bis 1 889,99 564,8 00,98 70, ,00 bis 1 899,99 571,8 05,98 74, ,00 bis 1 909,99 578,8 10,98 78, ,00 bis 1 919,99 585,8 15,98 8, ,00 bis 1 99,99 59,8 0,98 86, ,00 bis 1 99,99 599,8 5,98 90,7 0, ,00 bis 1 949,99 606,8 0,98 94,7, ,00 bis 1 959,99 61,8 5,98 98,7 6, ,00 bis 1 969,99 60,8 40,98 10,7 9, ,00 bis 1 979,99 67,8 45,98 106,7 1, ,00 bis 1 989,99 64,8 50,98 110,7 15, ,00 bis 1 999,99 641,8 55,98 114,7 18, ,00 bis 009,99 648,8 60,98 118,7 1, ,00 bis 019,99 655,8 65,98 1,7 4,

13 Auszahlung für Monate monatlich 00,00 bis 09,99 66,8 70,98 16,7 7, ,00 bis 09,99 669,8 75,98 10,7 0, ,00 bis 049,99 676,8 80,98 14,7, ,00 bis 059,99 68,8 85,98 18,7 6, ,00 bis 069,99 690,8 90,98 14,7 9, ,00 bis 079,99 697,8 95,98 146,7 4, ,00 bis 089,99 704,8 00,98 150,7 45, ,00 bis 099,99 711,8 05,98 154,7 48, ,00 bis 109,99 718,8 10,98 158,7 51, ,00 bis 119,99 75,8 15,98 16,7 54, ,00 bis 19,99 7,8 0,98 166,7 57, ,00 bis 19,99 79,8 5,98 170,7 60, ,00 bis 149,99 746,8 0,98 174,7 6, ,00 bis 159,99 75,8 5,98 178,7 66, ,00 bis 169,99 760,8 40,98 18,7 69,49 1,9-170,00 bis 179,99 767,8 45,98 186,7 7,49,9-180,00 bis 189,99 774,8 50,98 190,7 75,49 5,9-190,00 bis 199,99 781,8 55,98 194,7 78,49 7,9-00,00 bis 09,99 788,8 60,98 198,7 81,49 9,9-10,00 bis 19,99 795,8 65,98 0,7 84,49 11,9-0,00 bis 9,99 80,8 70,98 06,7 87,49 1,9-0,00 bis 9,99 809,8 75,98 10,7 90,49 15,9-40,00 bis 49,99 816,8 80,98 14,7 9,49 17,9-50,00 bis 59,99 8,8 85,98 18,7 96,49 19,9-1

14 Auszahlung für Monate monatlich 60,00 bis 69,99 80,8 90,98,7 99,49 1,9-70,00 bis 79,99 87,8 95,98 6,7 10,49,9-80,00 bis 89,99 844,8 400,98 0,7 105,49 5,9-90,00 bis 99,99 851,8 405,98 4,7 108,49 7,9-00,00 bis 09,99 858,8 410,98 8,7 111,49 9,9-10,00 bis 19,99 865,8 415,98 4,7 114,49 1,9-0,00 bis 9,99 87,8 40,98 46,7 117,49,9-0,00 bis 9,99 879,8 45,98 50,7 10,49 5,9-40,00 bis 49,99 886,8 40,98 54,7 1,49 7,9-50,00 bis 59,99 89,8 45,98 58,7 16,49 9,9-60,00 bis 69,99 900,8 440,98 6,7 19,49 41,9-70,00 bis 79,99 907,8 445,98 66,7 1,49 4,9-80,00 bis 89,99 914,8 450,98 70,7 15,49 45,9 0,1 90,00 bis 99,99 91,8 455,98 74,7 18,49 47,9 1,1 400,00 bis 409,99 98,8 460,98 78,7 141,49 49,9,1 410,00 bis 419,99 95,8 465,98 8,7 144,49 51,9,1 40,00 bis 49,99 94,8 470,98 86,7 147,49 5,9 4,1 40,00 bis 49,99 949,8 475,98 90,7 150,49 55,9 5,1 440,00 bis 449,99 956,8 480,98 94,7 15,49 57,9 6,1 450,00 bis 459,99 96,8 485,98 98,7 156,49 59,9 7,1 460,00 bis 469,99 970,8 490,98 0,7 159,49 61,9 8,1 470,00 bis 479,99 977,8 495,98 06,7 16,49 6,9 9,1 480,00 bis 489,99 984,8 500,98 10,7 165,49 65,9 10,1 490,00 bis 499,99 991,8 505,98 14,7 168,49 67,9 11,1 1

15 Pfändungsfreigrenzen monatlich Auszahlung für Monate 500,00 bis 509,99 998,8 510,98 18,7 171,49 69,9 1,1 510,00 bis 519, ,8 515,98,7 174,49 71,9 1,1 50,00 bis 59, ,8 50,98 6,7 177,49 7,9 14,1 50,00 bis 59, ,8 55,98 0,7 180,49 75,9 15,1 540,00 bis 549, ,8 50,98 4,7 18,49 77,9 16,1 550,00 bis 559,99 1 0,8 55,98 8,7 186,49 79,9 17,1 560,00 bis 569, ,8 540,98 4,7 189,49 81,9 18,1 570,00 bis 579, ,8 545,98 46,7 19,49 8,9 19,1 580,00 bis 589, ,8 550,98 50,7 195,49 85,9 0,1 590,00 bis 599, ,8 555,98 54,7 198,49 87,9 1,1 600,00 bis 609, ,8 560,98 58,7 01,49 89,9,1 610,00 bis 619, ,8 565,98 6,7 04,49 91,9,1 60,00 bis 69, ,8 570,98 66,7 07,49 9,9 4,1 60,00 bis 69, ,8 575,98 70,7 10,49 95,9 5,1 640,00 bis 649, ,8 580,98 74,7 1,49 97,9 6,1 650,00 bis 659, ,8 585,98 78,7 16,49 99,9 7,1 660,00 bis 669, ,8 590,98 8,7 19,49 101,9 8,1 670,00 bis 679, ,8 595,98 86,7,49 10,9 9,1 680,00 bis 689, ,8 600,98 90,7 5,49 105,9 0,1 690,00 bis 699, ,8 605,98 94,7 8,49 107,9 1,1 700,00 bis 709, ,8 610,98 98,7 1,49 109,9,1 710,00 bis 719, ,8 615,98 40,7 4,49 111,9,1 70,00 bis 79, ,8 60,98 406,7 7,49 11,9 4,1 70,00 bis 79, ,8 65,98 410,7 40,49 115,9 5,1 14

16 Auszahlung für Monate monatlich 740,00 bis 749, ,8 60,98 414,7 4,49 117,9 6,1 750,00 bis 759, ,8 65,98 418,7 46,49 119,9 7,1 760,00 bis 769, ,8 640,98 4,7 49,49 11,9 8,1 770,00 bis 779, ,8 645,98 46,7 5,49 1,9 9,1 780,00 bis 789, ,8 650,98 40,7 55,49 15,9 40,1 790,00 bis 799, ,8 655,98 44,7 58,49 17,9 41,1 800,00 bis 809, ,8 660,98 48,7 61,49 19,9 4,1 810,00 bis 819, ,8 665,98 44,7 64,49 11,9 4,1 80,00 bis 89,99 1,8 670,98 446,7 67,49 1,9 44,1 80,00 bis 89,99 1 9,8 675,98 450,7 70,49 15,9 45,1 840,00 bis 849,99 1 6,8 680,98 454,7 7,49 17,9 46,1 850,00 bis 859,99 1 4,8 685,98 458,7 76,49 19,9 47,1 860,00 bis 869, ,8 690,98 46,7 79,49 141,9 48,1 870,00 bis 879, ,8 695,98 466,7 8,49 14,9 49,1 880,00 bis 889, ,8 700,98 470,7 85,49 145,9 50,1 890,00 bis 899, ,8 705,98 474,7 88,49 147,9 51,1 900,00 bis 909, ,8 710,98 478,7 91,49 149,9 5,1 910,00 bis 919, ,8 715,98 48,7 94,49 151,9 5,1 90,00 bis 99,99 1 9,8 70,98 486,7 97,49 15,9 54,1 90,00 bis 99, ,8 75,98 490,7 00,49 155,9 55,1 940,00 bis 949, ,8 70,98 494,7 0,49 157,9 56,1 950,00 bis 959,99 1 1,8 75,98 498,7 06,49 159,9 57,1 960,00 bis 969,99 1 0,8 740,98 50,7 09,49 161,9 58,1 970,00 bis 979,99 1 7,8 745,98 506,7 1,49 16,9 59,1 15

17 Pfändungsfreigrenzen monatlich Auszahlung für Monate 980,00 bis 989,99 1 4,8 750,98 510,7 15,49 165,9 60,1 990,00 bis 999, ,8 755,98 514,7 18,49 167,9 61,1 000,00 bis 009, ,8 760,98 518,7 1,49 169,9 6,1 010,00 bis 019, ,8 765,98 5,7 4,49 171,9 6,1 00,00 bis 09,99 1 6,8 770,98 56,7 7,49 17,9 64,1 00,00 bis 09, ,8 775,98 50,7 0,49 175,9 65,1 040,00 bis 049, ,8 780,98 54,7,49 177,9 66,1 050,00 bis 059,99 1 8,8 785,98 58,7 6,49 179,9 67,1 060,00 bis 069, ,8 790,98 54,7 9,49 181,9 68,1 070,00 bis 079, ,8 795,98 546,7 4,49 18,9 69,1 080,00 bis 089, ,8 800,98 550,7 45,49 185,9 70,1 090,00 bis 099, ,8 805,98 554,7 48,49 187,9 71,1 100,00 bis 109, ,8 810,98 558,7 51,49 189,9 7,1 110,00 bis 119, ,8 815,98 56,7 54,49 191,9 7,1 10,00 bis 19,99 1 4,8 80,98 566,7 57,49 19,9 74,1 10,00 bis 19, ,8 85,98 570,7 60,49 195,9 75,1 140,00 bis 149, ,8 80,98 574,7 6,49 197,9 76,1 150,00 bis 159, ,8 85,98 578,7 66,49 199,9 77,1 160,00 bis 169, ,8 840,98 58,7 69,49 01,9 78,1 170,00 bis 179, ,8 845,98 586,7 7,49 0,9 79,1 180,00 bis 189, ,8 850,98 590,7 75,49 05,9 80,1 190,00 bis 199, ,8 855,98 594,7 78,49 07,9 81,1 00,00 bis 09, ,8 860,98 598,7 81,49 09,9 8,1 10,00 bis 19, ,8 865,98 60,7 84,49 11,9 8,1 16

18 Allgemeine Hinweise Auszahlung für Monate monatlich 0,00 bis 9, ,8 870,98 606,7 87,49 1,9 84,1 0,00 bis 9, ,8 875,98 610,7 90,49 15,9 85,1 40,00 bis 49, ,8 880,98 614,7 9,49 17,9 86,1 50,00 bis 59,99 1 5,8 885,98 618,7 96,49 19,9 87,1 60,00 bis 69, ,8 890,98 6,7 99,49 1,9 88,1 70,00 bis 79, ,8 895,98 66,7 40,49,9 89,1 80,00 bis 89, ,8 900,98 60,7 405,49 5,9 90,1 90,00 bis 9, ,8 905,98 64,7 408,49 7,9 91,1 Der Mehrbetrag über 9,09 EURO ist voll pfändbar. 17

19 Pfändungsfreigrenzen wöchentlich Auszahlung für Wochen bis 47, ,50 bis 49,99 0, ,00 bis 5,49, ,50 bis 54,99, ,00 bis 57,49 5, ,50 bis 59,99 7, ,00 bis 6,49 9, ,50 bis 64,99 10, ,00 bis 67,49 1, ,50 bis 69,99 14, ,00 bis 7,49 16, ,50 bis 74,99 17, ,00 bis 77,49 19, ,50 bis 79,99 1, ,00 bis 8,49, ,50 bis 84,99 4, ,00 bis 87,49 6, ,50 bis 89,99 8, ,00 bis 9,49 0, ,50 bis 94,99 1, ,00 bis 97,49, ,50 bis 99,99 5, ,00 bis 0,49 7, ,50 bis 04,99 8,

20 wöchentlich Allgemeine Hinweise Auszahlung für Wochen 05,00 bis 07,49 40, ,50 bis 09,99 4, ,00 bis 1,49 44, ,50 bis 14,99 45, ,00 bis 17,49 47, ,50 bis 19,99 49, ,00 bis,49 51, ,50 bis 4,99 5, ,00 bis 7,49 54, ,50 bis 9,99 56, ,00 bis,49 58, ,50 bis 4,99 59, ,00 bis 7,49 61, ,50 bis 9,99 6, ,00 bis 4,49 65, ,50 bis 44,99 66,75 1, ,00 bis 47,49 68,50, ,50 bis 49,99 70,5, ,00 bis 5,49 7,00 4, ,50 bis 54,99 7,75 6, ,00 bis 57,49 75,50 7, ,50 bis 59,99 77,5 8, ,00 bis 6,49 79,00 9, ,50 bis 64,99 80,75 11,

21 Pfändungsfreigrenzen wöchentlich Auszahlung für Wochen 65,00 bis 67,49 8,50 1, ,50 bis 69,99 84,5 1, ,00 bis 7,49 86,00 14, ,50 bis 74,99 87,75 16, ,00 bis 77,49 89,50 17, ,50 bis 79,99 91,5 18, ,00 bis 8,49 9,00 19, ,50 bis 84,99 94,75 1, ,00 bis 87,49 96,50, ,50 bis 89,99 98,5, ,00 bis 9,49 100,00 4, ,50 bis 94,99 101,75 6,18 0, ,00 bis 97,49 10,50 7,4 1, ,50 bis 99,99 105,5 8,68, ,00 bis 40,49 107,00 9,9, ,50 bis 404,99 108,75 1,18 4, ,00 bis 407,49 110,50,4 5, ,50 bis 409,99 11,5,68 6, ,00 bis 41,49 114,00 4,9 7, ,50 bis 414,99 115,75 6,18 8, ,00 bis 417,49 117,50 7,4 9, ,50 bis 419,99 119,5 8,68 10, ,00 bis 4,49 11,00 9,9 11, ,50 bis 44,99 1,75 41,18 1,

22 wöchentlich Allgemeine Hinweise Auszahlung für Wochen 45,00 bis 47,49 14,50 4,4 1, ,50 bis 49,99 16,5 4,68 14, ,00 bis 4,49 18,00 44,9 15, ,50 bis 44,99 19,75 46,18 16, ,00 bis 47,49 11,50 47,4 17, ,50 bis 49,99 1,5 48,68 18, ,00 bis 44,49 15,00 49,9 19, ,50 bis 444,99 16,75 51,18 0, ,00 bis 447,49 18,50 5,4 1,1 0, ,50 bis 449,99 140,5 5,68,1 1, ,00 bis 45,49 14,00 54,9,1 1, ,50 bis 454,99 14,75 56,18 4,1, ,00 bis 457,49 145,50 57,4 5,1, ,50 bis 459,99 147,5 58,68 6,1 4, ,00 bis 46,49 149,00 59,9 7,1 4, ,50 bis 464,99 150,75 61,18 8,1 5, ,00 bis 467,49 15,50 6,4 9,1 6, ,50 bis 469,99 154,5 6,68 0,1 7, ,00 bis 47,49 156,00 64,9 1,1 7, ,50 bis 474,99 157,75 66,18,1 8, ,00 bis 477,49 159,50 67,4,1 9, ,50 bis 479,99 161,5 68,68 4,1 10, ,00 bis 48,49 16,00 69,9 5,1 10, ,50 bis 484,99 164,75 71,18 6,1 11,

23 Pfändungsfreigrenzen wöchentlich Auszahlung für Wochen 485,00 bis 487,49 166,50 7,4 7,1 1, ,50 bis 489,99 168,5 7,68 8,1 1, ,00 bis 49,49 170,00 74,9 9,1 1, ,50 bis 494,99 171,75 76,18 40,1 14, ,00 bis 497,49 17,50 77,4 41,1 15, ,50 bis 499,99 175,5 78,68 4,1 16,11 0,8-500,00 bis 50,49 177,00 79,9 4,1 16,86 0,88-50,50 bis 504,99 178,75 81,18 44,1 17,61 1,8-505,00 bis 507,49 180,50 8,4 45,1 18,6 1,88-507,50 bis 509,99 18,5 8,68 46,1 19,11,8-510,00 bis 51,49 184,00 84,9 47,1 19,86,88-51,50 bis 514,99 185,75 86,18 48,1 0,61,8-515,00 bis 517,49 187,50 87,4 49,1 1,6,88-517,50 bis 519,99 189,5 88,68 50,1,11 4,8-50,00 bis 5,49 191,00 89,9 51,1,86 4,88-5,50 bis 54,99 19,75 91,18 5,1,61 5,8-55,00 bis 57,49 194,50 9,4 5,1 4,6 5,88-57,50 bis 59,99 196,5 9,68 54,1 5,11 6,8-50,00 bis 5,49 198,00 94,9 55,1 5,86 6,88-5,50 bis 54,99 199,75 96,18 56,1 6,61 7,8-55,00 bis 57,49 01,50 97,4 57,1 7,6 7,88-57,50 bis 59,99 0,5 98,68 58,1 8,11 8,8-540,00 bis 54,49 05,00 99,9 59,1 8,86 8,88-54,50 bis 544,99 06,75 101,18 60,1 9,61 9,8 -

24 wöchentlich Allgemeine Hinweise Auszahlung für Wochen 545,00 bis 547,49 08,50 10,4 61,1 0,6 9,88-547,50 bis 549,99 10,5 10,68 6,1 1,11 10,8 0,01 550,00 bis 55,49 1,00 104,9 6,1 1,86 10,88 0,6 55,50 bis 554,99 1,75 106,18 64,1,61 11,8 0,51 555,00 bis 557,49 15,50 107,4 65,1,6 11,88 0,76 557,50 bis 559,99 17,5 108,68 66,1 4,11 1,8 1,01 560,00 bis 56,49 19,00 109,9 67,1 4,86 1,88 1,6 56,50 bis 564,99 0,75 111,18 68,1 5,61 1,8 1,51 565,00 bis 567,49,50 11,4 69,1 6,6 1,88 1,76 567,50 bis 569,99 4,5 11,68 70,1 7,11 14,8,01 570,00 bis 57,49 6,00 114,9 71,1 7,86 14,88,6 57,50 bis 574,99 7,75 116,18 7,1 8,61 15,8,51 575,00 bis 577,49 9,50 117,4 7,1 9,6 15,88,76 577,50 bis 579,99 1,5 118,68 74,1 40,11 16,8,01 580,00 bis 58,49,00 119,9 75,1 40,86 16,88,6 58,50 bis 584,99 4,75 11,18 76,1 41,61 17,8,51 585,00 bis 587,49 6,50 1,4 77,1 4,6 17,88,76 587,50 bis 589,99 8,5 1,68 78,1 4,11 18,8 4,01 590,00 bis 59,49 40,00 14,9 79,1 4,86 18,88 4,6 59,50 bis 594,99 41,75 16,18 80,1 44,61 19,8 4,51 595,00 bis 597,49 4,50 17,4 81,1 45,6 19,88 4,76 597,50 bis 599,99 45,5 18,68 8,1 46,11 0,8 5,01 600,00 bis 60,49 47,00 19,9 8,1 46,86 0,88 5,6 60,50 bis 604,99 48,75 11,18 84,1 47,61 1,8 5,51

25 Pfändungsfreigrenzen wöchentlich Auszahlung für Wochen 605,00 bis 607,49 50,50 1,4 85,1 48,6 1,88 5,76 607,50 bis 609,99 5,5 1,68 86,1 49,11,8 6,01 610,00 bis 61,49 54,00 14,9 87,1 49,86,88 6,6 61,50 bis 614,99 55,75 16,18 88,1 50,61,8 6,51 615,00 bis 617,49 57,50 17,4 89,1 51,6,88 6,76 617,50 bis 619,99 59,5 18,68 90,1 5,11 4,8 7,01 60,00 bis 6,49 61,00 19,9 91,1 5,86 4,88 7,6 6,50 bis 64,99 6,75 141,18 9,1 5,61 5,8 7,51 65,00 bis 67,49 64,50 14,4 9,1 54,6 5,88 7,76 67,50 bis 69,99 66,5 14,68 94,1 55,11 6,8 8,01 60,00 bis 6,49 68,00 144,9 95,1 55,86 6,88 8,6 6,50 bis 64,99 69,75 146,18 96,1 56,61 7,8 8,51 65,00 bis 67,49 71,50 147,4 97,1 57,6 7,88 8,76 67,50 bis 69,99 7,5 148,68 98,1 58,11 8,8 9,01 640,00 bis 64,49 75,00 149,9 99,1 58,86 8,88 9,6 64,50 bis 644,99 76,75 151,18 100,1 59,61 9,8 9,51 645,00 bis 647,49 78,50 15,4 101,1 60,6 9,88 9,76 647,50 bis 649,99 80,5 15,68 10,1 61,11 0,8 10,01 650,00 bis 65,49 8,00 154,9 10,1 61,86 0,88 10,6 65,50 bis 654,99 8,75 156,18 104,1 6,61 1,8 10,51 655,00 bis 657,49 85,50 157,4 105,1 6,6 1,88 10,76 657,50 bis 659,99 87,5 158,68 106,1 64,11,8 11,01 660,00 bis 66,49 89,00 159,9 107,1 64,86,88 11,6 66,50 bis 664,99 90,75 161,18 108,1 65,61,8 11,51 4

26 wöchentlich Allgemeine Hinweise Auszahlung für Wochen 665,00 bis 667,49 9,50 16,4 109,1 66,6,88 11,76 667,50 bis 669,99 94,5 16,68 110,1 67,11 4,8 1,01 670,00 bis 67,49 96,00 164,9 111,1 67,86 4,88 1,6 67,50 bis 674,99 97,75 166,18 11,1 68,61 5,8 1,51 675,00 bis 677,49 99,50 167,4 11,1 69,6 5,88 1,76 677,50 bis 679,99 01,5 168,68 114,1 70,11 6,8 1,01 680,00 bis 68,49 0,00 169,9 115,1 70,86 6,88 1,6 68,50 bis 684,99 04,75 171,18 116,1 71,61 7,8 1,51 685,00 bis 687,49 06,50 17,4 117,1 7,6 7,88 1,76 687,50 bis 689,99 08,5 17,68 118,1 7,11 8,8 14,01 690,00 bis 69,49 10,00 174,9 119,1 7,86 8,88 14,6 69,50 bis 694,99 11,75 176,18 10,1 74,61 9,8 14,51 695,00 bis 697,49 1,50 177,4 11,1 75,6 9,88 14,76 697,50 bis 699,99 15,5 178,68 1,1 76,11 40,8 15,01 700,00 bis 70,49 17,00 179,9 1,1 76,86 40,88 15,6 70,50 bis 704,99 18,75 181,18 14,1 77,61 41,8 15,51 705,00 bis 707,49 0,50 18,4 15,1 78,6 41,88 15,76 707,50 bis 709,99,5 18,68 16,1 79,11 4,8 16,01 710,00 bis 71,49 4,00 184,9 17,1 79,86 4,88 16,6 71,50 bis 714,99 5,75 186,18 18,1 80,61 4,8 16,51 715,00 bis 717,49 7,50 187,4 19,1 81,6 4,88 16,76 717,50 bis 719,99 9,5 188,68 10,1 8,11 44,8 17,01 70,00 bis 7,49 1,00 189,9 11,1 8,86 44,88 17,6 7,50 bis 74,99,75 191,18 1,1 8,61 45,8 17,51 5

27 Pfändungsfreigrenzen wöchentlich Auszahlung für Wochen 75,00 bis 77,49 4,50 19,4 1,1 84,6 45,88 17,76 77,50 bis 79,99 6,5 19,68 14,1 85,11 46,8 18,01 70,00 bis 7,49 8,00 194,9 15,1 85,86 46,88 18,6 7,50 bis 74,99 9,75 196,18 16,1 86,61 47,8 18,51 75,00 bis 77,49 41,50 197,4 17,1 87,6 47,88 18,76 77,50 bis 79,99 4,5 198,68 18,1 88,11 48,8 19,01 740,00 bis 74,49 45,00 199,9 19,1 88,86 48,88 19,6 74,50 bis 744,99 46,75 01,18 140,1 89,61 49,8 19,51 745,00 bis 747,49 48,50 0,4 141,1 90,6 49,88 19,76 747,50 bis 749,99 50,5 0,68 14,1 91,11 50,8 0,01 750,00 bis 75,49 5,00 04,9 14,1 91,86 50,88 0,6 75,50 bis 754,99 5,75 06,18 144,1 9,61 51,8 0,51 755,00 bis 757,49 55,50 07,4 145,1 9,6 51,88 0,76 757,50 bis 757,6 57,5 08,68 146,1 94,11 5,8 1,01 Der Mehrbetrag über 757,6 EURO ist voll pfändbar. 6

28 täglich Allgemeine Hinweise Auszahlung für Tage bis 49, ,50 bis 49,99 0, ,00 bis 50,49 0, ,50 bis 50,99 0, ,00 bis 51,49 1, ,50 bis 51,99 1, ,00 bis 5,49 1, ,50 bis 5,99, ,00 bis 5,49, ,50 bis 5,99, ,00 bis 54,49, ,50 bis 54,99, ,00 bis 55,49, ,50 bis 55,99 4, ,00 bis 56,49 4, ,50 bis 56,99 4, ,00 bis 57,49 5, ,50 bis 57,99 5, ,00 bis 58,49 6, ,50 bis 58,99 6, ,00 bis 59,49 6, ,50 bis 59,99 7, ,00 bis 60,49 7, ,50 bis 60,99 7,

29 Pfändungsfreigrenzen Auszahlung für Tage täglich 61,00 bis 61,49 8, ,50 bis 61,99 8, ,00 bis 6,49 8, ,50 bis 6,99 9, ,00 bis 6,49 9, ,50 bis 6,99 9, ,00 bis 64,49 10, ,50 bis 64,99 10, ,00 bis 65,49 10, ,50 bis 65,99 11, ,00 bis 66,49 11, ,50 bis 66,99 11, ,00 bis 67,49 1, ,50 bis 67,99 1, ,00 bis 68,49 1, ,50 bis 68,99 1,5 0, ,00 bis 69,49 1,70 0, ,50 bis 69,99 14,05 0, ,00 bis 70,49 14,40 0, ,50 bis 70,99 14,75 1, ,00 bis 71,49 15,10 1, ,50 bis 71,99 15,45 1, ,00 bis 7,49 15,80 1, ,50 bis 7,99 16,15,

30 Allgemeine Hinweise Auszahlung für Tage täglich 7,00 bis 7,49 16,50, ,50 bis 7,99 16,85, ,00 bis 74,49 17,0, ,50 bis 74,99 17,55, ,00 bis 75,49 17,90, ,50 bis 75,99 18,5, ,00 bis 76,49 18,60, ,50 bis 76,99 18,95 4, ,00 bis 77,49 19,0 4, ,50 bis 77,99 19,65 4, ,00 bis 78,49 0,00 4, ,50 bis 78,99 0,5 5,4 0, ,00 bis 79,49 0,70 5,49 0, ,50 bis 79,99 1,05 5,74 0, ,00 bis 80,49 1,40 5,99 0, ,50 bis 80,99 1,75 6,4 0, ,00 bis 81,49,10 6,49 1, ,50 bis 81,99,45 6,74 1, ,00 bis 8,49,80 6,99 1, ,50 bis 8,99,15 7,4 1, ,00 bis 8,49,50 7,49 1, ,50 bis 8,99,85 7,74, ,00 bis 84,49 4,0 7,99, ,50 bis 84,99 4,55 8,4,

31 Pfändungsfreigrenzen Auszahlung für Tage täglich 85,00 bis 85,49 4,90 8,49, ,50 bis 85,99 5,5 8,74, ,00 bis 86,49 5,60 8,99, ,50 bis 86,99 5,95 9,4, ,00 bis 87,49 6,0 9,49, ,50 bis 87,99 6,65 9,74, ,00 bis 88,49 7,00 9,99, ,50 bis 88,99 7,5 10,4 4, ,00 bis 89,49 7,70 10,49 4,4 0, ,50 bis 89,99 8,05 10,74 4,44 0, ,00 bis 90,49 8,40 10,99 4,64 0, ,50 bis 90,99 8,75 11,4 4,84 0, ,00 bis 91,49 9,10 11,49 5,04 0, ,50 bis 91,99 9,45 11,74 5,4 0, ,00 bis 9,49 9,80 11,99 5,44 0, ,50 bis 9,99 0,15 1,4 5,64 1, ,00 bis 9,49 0,50 1,49 5,84 1, ,50 bis 9,99 0,85 1,74 6,04 1, ,00 bis 94,49 1,0 1,99 6,4 1, ,50 bis 94,99 1,55 1,4 6,44 1, ,00 bis 95,49 1,90 1,49 6,64 1, ,50 bis 95,99,5 1,74 6,84, ,00 bis 96,49,60 1,99 7,04, ,50 bis 96,99,95 14,4 7,4, - - 0

32 Allgemeine Hinweise Auszahlung für Tage täglich 97,00 bis 97,49,0 14,49 7,44, ,50 bis 97,99,65 14,74 7,64, ,00 bis 98,49 4,00 14,99 7,84, ,50 bis 98,99 4,5 15,4 8,04, ,00 bis 99,49 4,70 15,49 8,4, ,50 bis 99,99 5,05 15,74 8,44, 0,08-100,00 bis 100,49 5,40 15,99 8,64,8 0,18-100,50 bis 100,99 5,75 16,4 8,84,5 0,8-101,00 bis 101,49 6,10 16,49 9,04,68 0,8-101,50 bis 101,99 6,45 16,74 9,4,8 0,48-10,00 bis 10,49 6,80 16,99 9,44,98 0,58-10,50 bis 10,99 7,15 17,4 9,64 4,1 0,68-10,00 bis 10,49 7,50 17,49 9,84 4,8 0,78-10,50 bis 10,99 7,85 17,74 10,04 4,4 0,88-104,00 bis 104,49 8,0 17,99 10,4 4,58 0,98-104,50 bis 104,99 8,55 18,4 10,44 4,7 1,08-105,00 bis 105,49 8,90 18,49 10,64 4,88 1,18-105,50 bis 105,99 9,5 18,74 10,84 5,0 1,8-106,00 bis 106,49 9,60 18,99 11,04 5,18 1,8-106,50 bis 106,99 9,95 19,4 11,4 5, 1,48-107,00 bis 107,49 40,0 19,49 11,44 5,48 1,58-107,50 bis 107,99 40,65 19,74 11,64 5,6 1,68-108,00 bis 108,49 41,00 19,99 11,84 5,78 1,78-108,50 bis 108,99 41,5 0,4 1,04 5,9 1,88-1

33 Pfändungsfreigrenzen Auszahlung für Tage täglich 109,00 bis 109,49 41,70 0,49 1,4 6,08 1,98-109,50 bis 109,99 4,05 0,74 1,44 6,,08 0,00 110,00 bis 110,49 4,40 0,99 1,64 6,8,18 0,05 110,50 bis 110,99 4,75 1,4 1,84 6,5,8 0,10 111,00 bis 111,49 4,10 1,49 1,04 6,68,8 0,15 111,50 bis 111,99 4,45 1,74 1,4 6,8,48 0,0 11,00 bis 11,49 4,80 1,99 1,44 6,98,58 0,5 11,50 bis 11,99 44,15,4 1,64 7,1,68 0,0 11,00 bis 11,49 44,50,49 1,84 7,8,78 0,5 11,50 bis 11,99 44,85,74 14,04 7,4,88 0,40 114,00 bis 114,49 45,0,99 14,4 7,58,98 0,45 114,50 bis 114,99 45,55,4 14,44 7,7,08 0,50 115,00 bis 115,49 45,90,49 14,64 7,88,18 0,55 115,50 bis 115,99 46,5,74 14,84 8,0,8 0,60 116,00 bis 116,49 46,60,99 15,04 8,18,8 0,65 116,50 bis 116,99 46,95 4,4 15,4 8,,48 0,70 117,00 bis 117,49 47,0 4,49 15,44 8,48,58 0,75 117,50 bis 117,99 47,65 4,74 15,64 8,6,68 0,80 118,00 bis 118,49 48,00 4,99 15,84 8,78,78 0,85 118,50 bis 118,99 48,5 5,4 16,04 8,9,88 0,90 119,00 bis 119,49 48,70 5,49 16,4 9,08,98 0,95 119,50 bis 119,99 49,05 5,74 16,44 9, 4,08 1,00 10,00 bis 10,49 49,40 5,99 16,64 9,8 4,18 1,05 10,50 bis 10,99 49,75 6,4 16,84 9,5 4,8 1,10

34 Allgemeine Hinweise Auszahlung für Tage täglich 11,00 bis 11,49 50,10 6,49 17,04 9,68 4,8 1,15 11,50 bis 11,99 50,45 6,74 17,4 9,8 4,48 1,0 1,00 bis 1,49 50,80 6,99 17,44 9,98 4,58 1,5 1,50 bis 1,99 51,15 7,4 17,64 10,1 4,68 1,0 1,00 bis 1,49 51,50 7,49 17,84 10,8 4,78 1,5 1,50 bis 1,99 51,85 7,74 18,04 10,4 4,88 1,40 14,00 bis 14,49 5,0 7,99 18,4 10,58 4,98 1,45 14,50 bis 14,99 5,55 8,4 18,44 10,7 5,08 1,50 15,00 bis 15,49 5,90 8,49 18,64 10,88 5,18 1,55 15,50 bis 15,99 5,5 8,74 18,84 11,0 5,8 1,60 16,00 bis 16,49 5,60 8,99 19,04 11,18 5,8 1,65 16,50 bis 16,99 5,95 9,4 19,4 11, 5,48 1,70 17,00 bis 17,49 54,0 9,49 19,44 11,48 5,58 1,75 17,50 bis 17,99 54,65 9,74 19,64 11,6 5,68 1,80 18,00 bis 18,49 55,00 9,99 19,84 11,78 5,78 1,85 18,50 bis 18,99 55,5 0,4 0,04 11,9 5,88 1,90 19,00 bis 19,49 55,70 0,49 0,4 1,08 5,98 1,95 19,50 bis 19,99 56,05 0,74 0,44 1, 6,08,00 10,00 bis 10,49 56,40 0,99 0,64 1,8 6,18,05 10,50 bis 10,99 56,75 1,4 0,84 1,5 6,8,10 11,00 bis 11,49 57,10 1,49 1,04 1,68 6,8,15 11,50 bis 11,99 57,45 1,74 1,4 1,8 6,48,0 1,00 bis 1,49 57,80 1,99 1,44 1,98 6,58,5 1,50 bis 1,99 58,15,4 1,64 1,1 6,68,0

35 Pfändungsfreigrenzen Auszahlung für Tage täglich 1,00 bis 1,49 58,50,49 1,84 1,8 6,78,5 1,50 bis 1,99 58,85,74,04 1,4 6,88,40 14,00 bis 14,49 59,0,99,4 1,58 6,98,45 14,50 bis 14,99 59,55,4,44 1,7 7,08,50 15,00 bis 15,49 59,90,49,64 1,88 7,18,55 15,50 bis 15,99 60,5,74,84 14,0 7,8,60 16,00 bis 16,49 60,60,99,04 14,18 7,8,65 16,50 bis 16,99 60,95 4,4,4 14, 7,48,70 17,00 bis 17,49 61,0 4,49,44 14,48 7,58,75 17,50 bis 17,99 61,65 4,74,64 14,6 7,68,80 18,00 bis 18,49 6,00 4,99,84 14,78 7,78,85 18,50 bis 18,99 6,5 5,4 4,04 14,9 7,88,90 19,00 bis 19,49 6,70 5,49 4,4 15,08 7,98,95 19,50 bis 19,99 6,05 5,74 4,44 15, 8,08,00 140,00 bis 140,49 6,40 5,99 4,64 15,8 8,18,05 140,50 bis 140,99 6,75 6,4 4,84 15,5 8,8,10 141,00 bis 141,49 64,10 6,49 5,04 15,68 8,8,15 141,50 bis 141,99 64,45 6,74 5,4 15,8 8,48,0 14,00 bis 14,49 64,80 6,99 5,44 15,98 8,58,5 14,50 bis 14,99 65,15 7,4 5,64 16,1 8,68,0 14,00 bis 14,49 65,50 7,49 5,84 16,8 8,78,5 14,50 bis 14,99 65,85 7,74 6,04 16,4 8,88,40 144,00 bis 144,49 66,0 7,99 6,4 16,58 8,98,45 144,50 bis 144,99 66,55 8,4 6,44 16,7 9,08,50 4

36 Allgemeine Hinweise Auszahlung für Tage täglich 145,00 bis 145,49 66,90 8,49 6,64 16,88 9,18,55 145,50 bis 145,99 67,5 8,74 6,84 17,0 9,8,60 146,00 bis 146,49 67,60 8,99 7,04 17,18 9,8,65 146,50 bis 146,99 67,95 9,4 7,4 17, 9,48,70 147,00 bis 147,49 68,0 9,49 7,44 17,48 9,58,75 147,50 bis 147,99 68,65 9,74 7,64 17,6 9,68,80 148,00 bis 148,49 69,00 9,99 7,84 17,78 9,78,85 148,50 bis 148,99 69,5 40,4 8,04 17,9 9,88,90 149,00 bis 149,49 69,70 40,49 8,4 18,08 9,98,95 149,50 bis 149,99 70,05 40,74 8,44 18, 10,08 4,00 150,00 bis 150,49 70,40 40,99 8,64 18,8 10,18 4,05 150,50 bis 150,99 70,75 41,4 8,84 18,5 10,8 4,10 151,00 bis 151,49 71,10 41,49 9,04 18,68 10,8 4,15 151,50 bis 151,5 71,45 41,74 9,4 18,8 10,48 4,0 Der Mehrbetrag über 151,5 EURO ist voll pfändbar. 5

37 Impressum Herausgeber Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Öffentlichkeitsarbeit; Internet Berlin Stand Juli 015 Gestaltung der Broschüre BMJV Druck Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Sontraer Straße 6, 6086 Frankfurt a. M. Publikationsbestellung Internet: Per Post: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach , 181 Rostock Telefon: (00) Fax: (00)

38 7 Hinweis Diese Druckschrift wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

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