Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden

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1 Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Praktikerforum März 2009 Frank Porrmann

2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit 1999/2001 dauert 6 Jahre lang wird auch kurz InsO (Insolvenz) genannt

3 ist für Personen gedacht, die einen finanziellen Neustart benötigen wird in zwei Phasen unterteilt (Insolvenzverfahren Wohlverhaltensperiode) am Ende steht (soll stehen) die Restschuldbefreiung

4 Ist ursprünglich für Selbstständige gedacht und formuliert worden, Paragraphen zur Verbraucherinsolvenz wurden nachträglich eingesetzt Soll seit Jahren reformiert werden, das passiert aber sicher nicht vor der nächsten Legislaturperiode

5 1. Insolvenzverfahren Schuldner wird namentlich im Internet für einige Wochen veröffentlicht ( Gläubiger müssen ihre Forderung erneut beim Amtsgericht anmelden Eine TreuhänderIn (i. d. R. RechtsanwältIn) wird vom Gericht zur Überwachung eingesetzt

6 Diese/r prüft (nur) Schulden, die vor Eröffnung entstanden sind, sowie das Vermögen des Antragstellers (z. B. PKW, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Steuer etc.) Stellt am Ende ein Schlussverzeichnis auf, das die Forderungen automatisch tituliert und Ihnen eine 30jährige Verjährungsfrist einräumt (falls es zu keiner Restschuldbefreiung kommt)

7 2. Wohlverhaltensperiode TreuhänderIn lässt sich den pfändbaren Teil des laufenden Einkommens abtreten, und informiert den Arbeitgeber und (i. d. R.) den Vermieter Sammelt die Beträge und verteilt diese (meistens) einmal jährlich an die Gläubiger Gläubiger dürfen keinen Kontakt mehr zum Schuldner haben, sondern nur noch zur/m TreuhänderIn

8 3. Restschuldbefreiung Zentrale wird vom Amtsgericht erteilt beteiligte Gläubiger können Einwendungen (Versagungsantrag) machen gilt für alle Schulden, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind

9 Vorbereitung Außergerichtlicher Einigungsversuch Erstellen des Antrages Bescheinigung durch eine sogenannte geeignete Stelle

10 Obliegenheiten Adresse aktuell halten gegenüber Treu-händerIn und Gericht! Bewerbung um zumutbare Arbeit Kein Einkommen verschweigen (Erbe o. Ä.) Keine Zahlungen an einzelne Gläubiger

11 Probleme Ausgenommene Forderungen (durch Vorsatz entstanden) Versagung der Restschuldbefreiung Bewerbung um zumutbare Arbeit (Anzahl, Krankheiten)

12 Kosten Zentrale ca werden bis nach der Restschuldbefreiung auf Antrag gestundet werden während der Laufzeit von den pfändbaren Anteilen noch vor den Gläubigern gezahlt Nach der RSB im Rahmen von Prozesskostenhilfe geprüft

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