Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraumund Telearbeit. Mai 2013
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- Greta Dunkle
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1 Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraumund Telearbeit Mai 2013
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9 Anlage 1 zur Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraum- und Telearbeit Vorname, Name der Antragstellerin/des Antragstellers Amts-/Dienstbezeichnung Fakultät Telefonnummer Wöchentlicher Umfang der Beschäftigung an der Universität Augsburg O ganztags O halbtags O andere Regelung: Stunden An die/den Präsidentin der Universität Augsburg/ Kanzler der Universität Augsburg Antrag auf Einrichtung eines Wohnraum- und Telearbeitsplatzes gem. der Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraum- und Telearbeit an der Universität Augsburg vom 6. Mai 2013 Beantragt wird die Gestattung von: O Wohnraumarbeit O Telearbeit O Beides in der Zeit von.. bis.. (Hinweis: Gem. 12 Satz 2 der einschlägigen Dienstvereinbarung beträgt die Dauer der Maßnahme zunächst höchstens 2 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden) Es handelt sich um einen: O Erstantrag O Verlängerungsantrag 1. Angaben zum Antragsgrund: Vorliegen einer familiären Betreuungssituation O Ja O Nein Beschreibung der Betreuungssituation: Folgende Nachweise für das Vorhandensein der Betreuungssituation liegen bei: 1
10 2. Angaben zur häuslichen Arbeitsstätte: a) Ort (Ort) (Straße) (Standort der Wohnung) (Tel.) b) Beschreibung der notwendigen Sachausstattung der Wohnung zur Durchführung der beantragten Wohnraum- und Telearbeit: 3. Angaben zur gewünschten Verteilung der Arbeitsleistung: a) Arbeitszeit: Wochentag Dienststelle Häusliche Arbeitsstätte Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag b) Anwesenheitszeiten in der häuslichen Arbeitsstätte Wochentag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von bis von bis 4. Beschreibung der per Telearbeit auszuführenden Aufgaben: 2
11 Die gem. 3 I Satz 3 der Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraum- und Telearbeit an der Universität Augsburg nötige schriftliche Stellungnahme meiner/s unmittelbaren Vorgesetzten, ob der Aufgabenbereich bzw. die Antragstellerin/der Antragsteller für Wohnraum- und Telearbeit geeignet ist und die Wohnraum- und Telearbeit befürwortet wird O füge ich bei O wird nachgereicht.. (Ort, Datum) (Unterschrift Antragsteller/in) 3
12 Anlage 2 zur Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraum- und Telearbeit Vereinbarung Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Augsburg und Name, Vorname geb. am wird auf Grundlage der Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraum- und Telearbeit an der Universität Augsburg gem. 12 ( ) Wohnraumarbeit ( ) Telearbeit vereinbart. 1 Zeitraum Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom bis, längstens jedoch zwei Jahre. 2 Häusliche Arbeitsstätte (1) Die räumliche Arbeitsstätte wird auf folgenden Standort der Wohnung der bzw. des Beschäftigten festgelegt: (Ort) (Straße) (Standort der Wohnung) (Tel.Nr.) (2) Die Dienststelle kann gem. 7 der Dienstvereinbarung die räumlichen Voraussetzungen nach Absprache aller Beteiligten überprüfen (3) Die bzw. der Beschäftigte sichert ausdrücklich ein Zutrittsrecht gem. 13 der Dienstvereinbarung zu. Dies beinhaltet auch die erforderliche Einwilligung sämtlicher anderer Haushaltsangehöriger zum Zutritt zum Wohnraum- und Telearbeitsplatz (4) Der Zugriff auf benötigtes Aktengut ist zu ermöglichen. 3 Arbeitszeit (1) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den tariflichen und gesetzlichen Regelungen. Sie wird wie folgt verteilt: Wochentag Dienststelle Häusliche Arbeitsstätte Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Seite 1 von 2
13 (2) Im Fall der Vereinbarung von Anwesenheitszeiten in der häuslichen Arbeitsstätte gem. 5 Abs. 2 S. 2 der Dienstvereinbarung werden folgende Zeiten festgesetzt: Wochentag zu Hause von bis von bis Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag (3) Die Erfassung der Arbeitszeit in der häuslichen Arbeitsstätte erfolgt gem. 5 Abs. 3 der Dienstvereinbarung durch Selbstaufzeichnung und wird monatlich an die Gleitzeitstelle zur Gutschrift übergeben. 4 Datenschutz und Datensicherheit Die Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind einzuhalten ( 10 der Dienstvereinbarung). 5 Änderungen der Vereinbarung Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Augsburg, den Alois Zimmermann Kanzler Beschäftigte bzw. Beschäftigter Seite 2 von 2
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