Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH

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1 Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Arbeit und Gesellschaft 4.0: Mitbestimmen, Mitgestalten! Workshop 9 Betriebliche Vereinbarungen der Zukunft Referent Frank Siebens, ver.di Bundesverwaltung Bereich Mitbestimmung

2 Grundsätze des mobile working Ziele Auf Arbeitnehmerseite: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Die Telekom verspricht sich durch die räumliche Flexibilisierung die Arbeitsqualität und Arbeitsproduktivität zu verbessern. Bei mobile working wird die tarifvertragliche bzw. individuell zu leistende Arbeit an wechselnden Örtlichkeiten erbracht. 2

3 Grundsätze des mobile working Dies kann außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte oder anderen betrieblich veranlassten Arbeitsorten geschehen und wird unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik. Entscheidung ob mobile working als Arbeitsform vorgesehen wird trifft der Arbeitgeber. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme freiwillig. 3

4 Grundsätze des mobile working Aus Unternehmenssicht können aufgaben- und personenbezogene Kriterien oder sonstige Umstände einer Teilnahme entgegenstehenden/ Aber Eskalationsmöglichkeiten. Die Teilnahme und Durchführung an mobile working erfolgt im Rahmen der jeweiligen betrieblichen Rahmenbedingungen. Sie sind in Form einer Betriebsvereinbarung(BV) festzulegen. Auf der Grundlage der BV erfolgt die individuelle Ausgestaltung. 4

5 Betriebsvereinbarung Mit dieser Bestimmung verlangt der TV, dass die BR unter Anwendung des 87 BetrVG eine entsprechende Betriebsvereinbarung vereinbaren. Neben den Regelungsbestandteilen, die Mindestbedingungen zu Anforderungen an den Arbeitsplatz bei Homeoffice betreffen gehören hierzu Regelungen - der Erreichbarkeit bzw. Nichterreichbarkeit (Recht auf Abschaltung) 5

6 Betriebsvereinbarung Regelungen BV bzgl: der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes der Mindestanwesenheit in der Betriebsstätte der Einweisung / Fortbildung in Bezug auf Datenschutz, Arbeits-und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit bis hin zu Präventionsmaßnahmen das konkrete Verfahren in Falle von Systemstörungen das konkrete Verfahren der Zeiterfassung soweit nicht anderes anderweitig geregelt 6

7 Betriebsvereinbarung Regelungen BV bzgl: der listenmäßigen Erfassung der Teilnehmer und Nicht- teilnehmer in ihren jeweiligen Funktionen und Aufgaben ggf. Führungsmethoden und -beziehungen soweit erforderlich die BV`n Arbeitszeit betriebliche Belange zwecks Anwesenheit an der Betriebsstätte Regelungen zum Schutz der bereitgestellten Arbeitsmittel vor dem Zugriff durch Dritte 7

8 Erbringung der Arbeitsleistung Die Arbeitnehmer können die Arbeitsleistung im Rahmen der tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen an von ihnen gewählten Orten erbringen. Die freie Wahl des Ortes der Erbringung der Arbeitsleistung kann eingeschränkt werden, wenn betriebliche Belange wie z.b. Präsenzveranstaltungen oder besondere Anforderungen an Vertraulichkeit und Datenschutz dem entgegenstehen. 8

9 Erbringung der Arbeitsleistung Aufgabe der Betriebsparteien bei dieser Arbeitsform ist es aber auch, durch hinreichende Anwesenheit der Beschäftigten innerhalb der Betriebsstätte den sozialen Kontakt zu Arbeitskollegen und den Austausch von Informationen sicherzustellen. 9

10 Arbeitszeitliche Regelungen und Zeiterfassung Die Rahmenarbeitszeit in der die Arbeitsleistung von Montag bis Freitag erbracht werden kann ist täglich von bis Uhr. Mehrarbeit nur bei Anordnung. Anpassung durch betriebliche Regelungen im Unternehmen notwendig, da bisherige Regelungen einen so weiten zeitlichen Rahmen nicht vorsehen. Einschränkung ist auch vorzunehmen auch im Hinblick auf des Recht der Nichterreichbarkeit. 10

11 Arbeitszeitliche Regelungen und Zeiterfassung Maßgebend für die Länge der durchschnittlichen Arbeitszeit und ihre Verteilung sind die tarifvertraglichen, arbeitsvertraglichen und betrieblichen Regelungen. Die Arbeitszeiterfassung richtet sich nach den jeweiligen tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen. Aufgrund der Umstände des mobile working außerhalb der Betriebsstäte wird Arbeitszeit ggf. erst später erfasst. 11

12 Ausstattung Jedem Arbeitnehmer wird eine, für seine Arbeitssituation angemessene IT-KT Ausstattung vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Erbringung der Arbeitsleistung muss am gewählten Arbeitsort möglich sein. Dies gilt auch die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers, die Sicherstellung von Datenschutz und Vertraulichkeit sowie Angemessenheit und Geeignetheit. Verweis in den TV Telearbeit und BV 12

13 Datenschutz Vertrauliche Daten und Informationen sind im Rahmen des mobile working vom Arbeitnehmer so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht oder Zugriff nehmen können. Der Arbeitgeber hat bei der Einführung von mobile working die erforderlichen Schutzmaßnahmen u.a. bei der Ausstattung der Arbeitnehmer mit Arbeitsmitteln zu ergreifen. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie die jeweils geltenden zentralen Regelungen. 13

14 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit 14

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