Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie
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- Gerrit Schuler
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1 Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie
2 Was Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wollen:
3 Im wesentlichen ein Leben in Sicherheit, dazu gehört die Vereinbarkeit von: Beruf, Kinder und Privatleben Beruf, Pflege und Privatleben
4 Berufsbegleitende Weiterentwicklung Gesundheit
5 Situation in vielen Betrieben
6 Das haben wir erreicht: Regelungen in unseren Tarifverträgen und im Konzern DB AG: Basis Tarifvertrag Demografie Tarifvertrag Rahmen-Konzernbetriebsvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie - Möglichkeiten für den Betriebsrat
7 Basis Tarifvertrag 6 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternurlaub Der Arbeitgeber nimmt unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten bei der Ausübung von Weisungs- und sonstigen Leistungsbestimmungsrechten Rücksicht auf die Pflichten der Arbeitnehmer aus Familie und Elternschaft.
8 Demografietarifvertrag Kapitel 4 Vereinbarkeit von Beruf und Familie Kapitel 1 Gestaltung der Qualifizierung Kapitel 2 Arbeitszeitgestaltung
9 Demografietarifvertrag Kapitel 4 - Vereinbarkeit von Beruf und Biografie Telearbeit (selbstdisponierter und alternierende Arbeitsort) Inanspruchnahme der Regelungen aus dem Familienpflegezeitgesetz Information während Elternzeit, Elternurlaub und Pflegezeit Unterstützung bei Kinderbetreuung und Pflege durch Beratung und Vermittlung Perspektivgespräche zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Chancengleichheit bei der Qualifizierung
10 Demografietarifvertrag Kapitel 4 - Vereinbarkeit von Beruf und Biografie Alternierende Telearbeit Häusliche, betriebliche Arbeitsstätte Arbeitszeit individuelle Regelungen Zugang zur häuslichen Arbeitsstätte Datenschutz Unfallversicherung Anrufung der Clearingstelle bei Ablehnung durch Beschäftigte oder den Betriebsrat
11 Demografietarifvertrag Kapitel 1 Gestaltung der Qualifizierung Kapitel 2 Arbeitszeitgestaltung Kapitel 4 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
12 Demografietarifvertrag Kapitel 2 - Arbeitszeitgestaltung Individuelle Arbeitszeit (Teilzeit) Modell Blockfreizeit Arbeitszeitgestaltung der Betriebspartner zur besseren Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten
13 Demografietarifvertrag Kapitel 1 Gestaltung der Qualifizierung Kapitel 2 Arbeitszeitgestaltung Kapitel 4 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
14 Demografietarifvertrag Kapitel 1 - Arbeitszeitgestaltung Qualifizierung und Entwicklungsgespräche Gestaltung von Lernformen und Lernorten Gewährung von Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetzt
15 Rahmen-Konzernbetriebsvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie (RKBV) Geltungsbereich: RKBV gilt für alle Gesellschaften im Konzern, die unter den Geltungsbereich des Demografietarifvertrags fallen. Sie gilt auch für zugewiesene Beamtinnen und Beamte soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegen stehen.
16 Rahmen-Konzernbetriebsvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie (RKBV) Ziele der RKBV: Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen Vermeidung von Benachteiligungen derjenigen Beschäftigten, die Familienpflichten übernehmen Dazu zählen: Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
17 Regelungen in der RKBV Grundsätze der Arbeitszeitgestaltung Sicherung des Arbeitsplatzes der Beschäftigten Qualifizierung unter dem Aspekt der Chancengleichheit Unterstützung bei der Kinderbetreuung Planungsgespräche während des Mutterschutzes und der Elternzeit Unterstützung bei der Pflege von Familienangehörigen
18 Regelungen in der RKBV Regelungen zur Inanspruchnahme der Möglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz Einrichtung einer paritätisch besetzten Clearingstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten Anspruch auf Telearbeit Vergabekriterien für die Vergabe von Kinderbetreuungsplätze Aufgaben des Arbeitgebers während der familienbedingten Abwesenheit
19 Regelungen in der RKBV - Grundsätze der Arbeitszeitgestaltung 2 Grundsätze zur Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten: Telearbeit Berücksichtigung der persönlichen Verteilungswünsche
20 Regelungen in der RKBV - Qualifizierung unter dem Aspekt der Chancengleichheit 2 Qualifizierungsmaßnahmen Möglichkeiten: Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen während der Familienphase Freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen Berücksichtigung der familiären Situation durch Angebote vor Ort
21 Regelungen in der RKBV - Planungsgespräche während des Mutterschutzes und Elternzeit 4 Planungsgespräche zur Rückkehr und Begleitung während Mutterschutz, Elternzeit und Elternurlaub Gespräch vor dem Mutterschutz 2. Gespräch vor der Elternzeit 3. Gespräch zur Rückkehr (6 Monate vor Ende der Elternzeit)
22 Regelungen in der RKBV - Sicherung des Arbeitsplatzes der Beschäftigten 5 Arbeitsplatz, Entgelt, Arbeitszeit während der Elternzeit Wiedereinstieg erfolgt auf der Basis des bestehenden Arbeitsverhältnisses Arbeitsplatz der betroffenen Beschäftigten wird bis zu 3 Jahren befristet besetzt
23 Regelungen in der RKBV - Unterstützung bei der Kinderbetreuung 6 Unterstützung bei der Kinderbetreuung Der Arbeitgeber unterstützt die Beschäftigten durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei der Kinderbetreuung in Kooperation mit den betrieblichen Sozialeinrichtungen und Sozialpartnern. Für die Vergabe von Plätzen in den Kinderbetreuungseinrichtungen sind Vergabekriterien aufgestellt worden.
24 Regelungen in der RKBV - Unterstützung bei der Pflege von Familienangehörigen - Regelungen zur Inanspruchnahme der Möglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz 8 Familienpflegezeitgesetz Der Arbeitgeber ermöglicht den Beschäftigten die Inanspruchnahme nach den Regelungen des Gesetzes sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegenstehen. Besonderheiten: Der Arbeitgeber verzichtet auf den Abschluss einer Versicherung nach dem Familienpflegezeitgesetz. Im Falle einer möglichen betrieblichen Arbeitszeitverkürzung verlängert sich die Nachpflegephase für die Beschäftigten nicht.
25 Regelungen in der RKBV - Einrichtung Clearingstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschiedenheiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber Die Clearingstelle ist paritätisch mit je 2 Vertreter/innen des Arbeitgebers und des Konzernbetriebsrates (KBR) besetzt. Arbeitgeber: Frau Susanne Kittner, ( ) Jens Reichelt ( ) Arbeitnehmerinnen: Frau Erika Albers, ( ) Heike Moll ( )
26 Betriebsverfassungsgesetz - Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Aufgaben des Betriebsrats Aufgaben des Arbeitgebers 80 (1) BetrVG 80 (2) BetrVG Arbeitszeit Gestaltung 87 (1) Nr BetrVG Personalplanung 92 BetrVG Beschäftigungssicherung 92a BetrVG Ausschreibung 93 BetrVG Auswahlrichtlinien 95 BetrVG Qualifikation Berufsbildung BetrVG Personelle Einzelmaßnahmen 99 BetrVG
27 Betriebsverfassungsgesetz - Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Gesundheit - gesetzliche Grundlagen im Betrieb Handlungsfeld des Betriebsrats Arbeitsschutz-gesetz BetrVG Arbeitssicherheitsgesetz Menschengerechte Gestaltung der Arbeit Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 28, 80, 87, 88, 90, 102 Arbeitsausschuss Betriebliches Eingliederungsmanagement (84 Abs. 2 SGB IX und Demografietarifvertrag Ziel ist die betriebliche Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
28 Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit und freue mich auf eure Fragen!
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