Strahlenschutz und Qualitätssicherung
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- Margarethe Kaiser
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Strahlenschutz und Qualitätssicherung Peter Hunold Einschätzungen mit einer strahleninduzierten KrebsindukGon [ist] erst zu rechnen, wenn die komplizierten ReakGons- und ReparaGonssysteme der Zelle und des Gewebes vielfälgg gestört sind. Diese Strahlendosen liegen aber mit 0,5 1,0 Gy erheblich über denen, wie sie in der RöntgendiagnosGk appliziert werden. F. Hentschel, in Sartor: Neuroradiologie, Thieme
2 PressemiZeilungen Ein Beispiel, dass die in der DiagnosGk angewandte Röntgenstrahlung zur Entstehung eines bösarggen Leidens geführt hat, ist in der Literatur nicht mitgeteilt. Deutsche Röntgengesellscha] 2
3 Medizin und Strahlenbelastung = MiZlere Belastung der Bevölkerung in Deutschland durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen [msv] 2 2,0 Medizin 0,07 < 0,02 0,02 Forschung, Technik, Haushalt < 0,01 0,01 Kernkraftwerke < 0,01 0,01 Stör- und Unfälle < 0,01 0,01 Kernwaffentests < 0,02 0,02 berufliche Tätigkeit RöV 24 BerechGgte Personen In der Heilkunde oder Zahnheilkunde darf Röntgenstrahlung am Menschen nur angewendet werden von: 1. Approbierten Ärzten mit Fachkunde im Strahlenschutz für das Gesamtgebiet 2. Approbierten Ärzten mit Fachkunde im Strahlenschutz für das jeweilige Teilgebiet 3. Approbierten Ärzten ohne Fachkunde, wenn sie unter ständiger Aufsicht einer Person nach 1. oder 2. stehen und über die erforderlichen Kenntnisse verfügen 3
4 RöV 23 RechjerGgende IndikaGon (1) Röntgenstrahlung darf (..) am Menschen nur (..) nur angewendet werden, wenn eine Person nach 24 die rechjerggende IndikaGon gestellt hat. Die rechjerggende IndikaGon erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen (..) gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. RöV AbschniZ 1a StrlSch- Grundsätze 2b: Dosisbegrenzung Wer eine TäGgkeit nach (RöV) plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Dosisgrenzwerte nicht überschrizen werden. 4
5 RöV AbschniZ 1a StrlSch- Grundsätze 2c: Vermeidung unnögger StrahlenexposiGon und Dosisreduzierung (1) Wer eine TäGgkeit nach (RöV) plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnögge StrahlenexposiGon von Mensch und Umwelt zu vermeiden. (2) auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. StrlSch- Grundsätze ALARA As low as reasonably achievable 5
6 Abdomen- CT Abdomen- CT PaGent 1 26 Jahre 114 kg Durchmesser 40 cm 8 / 12 / 8 mm 120 KV, 200 mas Rauschen 24,2 HU 6
7 Abdomen- CT PaGent 2 24 Jahre 56 kg Durchmesser 26 cm 8 / 12 / KV, 200 mas Rauschen 7,3 HU 100 mas à Rauschen 10,3 HU 50 mas à Rauschen 14,6 HU 25 mas à Rauschen 20,6 HU RöV 23 RechjerGgende IndikaGon Andere Verfahren (..), die mit keiner oder einer geringeren StrahlenexposiGon verbunden sind, sind bei der Abwägung zu berücksichggen. Bei Überweisungen: Die rechjerggende IndikaGon darf nur gestellt werden, wenn der die r.i. stellende Arzt den Pat. vor Ort persönlich untersuchen kann. 7
8 RechjerGgende IndikaGon Strahlenschutz RechjerGgung? Konsequenz der Untersuchung? AlternaGven: Endoskopie, US, MRT Screening nicht erlaubt KontraindikaGonen Schwangerscha] Nur, wenn InformaGon mit keiner anderen Technik zu akquirieren ist KontrastmiZel- KontraindikaGon (Kinder) Wer braucht die Fachkunde Strahlenschutzverantwortliche, wenn kein Strahlenschutzbeau]ragter bestellt ist Strahlenschutzbeau]ragte Ärzte, Zahnärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung in DiagnosGk und Therapie anwenden Ärzte, Zahnärzte, die die rechjerggende IndikaGon stellen Ärzte, die in der Teleradiologie die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung und die technische Durchführung einer Röntgenuntersuchung beaufsichggen und verantworten Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung in der medizinischen Forschung leiten Medizinphysik- Experten MTA 8
9 Wie erlangt man die Fachkunde 8- stündiger Einführungskurs Erwerb der Sachkunde: Zeiten und Zahlen Grund- und Spezialkurs Untersuchung mit Röntgenstrahlung (20 h) CT (4 h), IntervenGonen (4 h) Behandlung mit Röntgenstrahlung (28 h) Antrag bei der Ärztekammer +/- Prüfung Aktualisieren alle 5 Jahre (8 h) Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer nach dem Atomgesetz, der StrlSchV oder der RöV einer Genehmigung bedarf oder eine Anzeige zu erstazen hat. Zum StrlSch- Verantwortlichen wird man nicht ernannt, sondern dies ist man, wenn die rechtlichen Vorgaben zutreffen (Eigenscha] kra] Gesetz). Strahlenschutzverantwortlicher ist der Besitzer radioakgver Stoffe oder der Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen. 9
10 Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzverantwortlicher kann eine natürliche (1) oder jurisgsche (2) Person sein, was von der Gesellscha]sform des Unternehmens abhängt. (1) gewerblicher Unternehmer als Firmeninhaber, niedergelassener Arzt (2) AkGengesellscha], GmbH, Träger eines Krankenhauses / Forschungseinrichtung / Schule / Universität/Hochschule Strahlenschutz- BevollmächGgter Kein Begriff aus der Rechtsnorm, dennoch in der Praxis etabliert, v.a: bei großen Unternehmen Der StrlSch- Verantwortliche kann seine Aufgaben ganz oder teilweise auf den StrlSch- BevollmächGgten delegieren Der StrlSch- Verantwortliche behält weiterhin seine Verantwortlichkeit mit den rechtlichen Konsequenzen 10
11 StrlSch- Beau]ragter Der StrlSch- Verantwortliche braucht nicht fachkundig zu sein Verfügt der StrlSch- Verantwortliche nicht über die Fachkunde, muss er StrlSvh- Beau]ragte bestellen Kann der StrlSch- Verantwortliche nicht überall gleichzeigg seiner Aufsichtspflicht nachkommen, muss er für einzelne Bereiche einen oder mehrere StrlSch- Beau]ragte bestellen StrlSch- Beau]ragter Der StrlSch- Beau]ragte muss schri]lich bestellt werden Die Bestellung des StrlSch- Beau]ragten mit Angabe und Änderungen bzw. Beenden der Aufgaben und Befugnisse sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen 11
12 Beispiel UKSK Lübeck StrlSch- Verantwortlicher Vorstandsvorsitzender: Prof. Scholz StrlSch- BevollmächGgter Dipl.- Ing. Marbach (Sicherheitsingenieur) StrlSch- Beau]ragte MulGple Für jede Röntgenanlage einer mit Fachkunde StrlSch- Bereiche 12
13 StrlSch- Bereiche Bei genehmigungs- und anzeigebedür]igen TäGgkeiten nach RöV sind StrlSch- Bereiche einzurichten. Überwachungsbereich EffekGve Dosis pro Jahr von 1 msv oder Organdosen 15 msv/a für die Augenlinse oder 50 msv/a für Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel Kontrollbereich 6 msv (bzw. 45 msv/a und 150 msv/a, s.o.) Kennzeichnung: Kontrollbereich Kein ZutriZ Personendosimetrie vorgeschrieben Röntgen in der BRD
14 Röntgen in der BRD 1997 Σ=1554 Röntgen in BRD
15 StrlSch- Grundsätze IndikaGon!!! 15
16 RechjerGgende IndikaGon Sinn der bildgebenden DiagnosGk: Das radiologische Bild ist kein Selbstzweck. Aus dem Bild erfolgt eine Diagnose. Radiologen sind Fachärzte, nicht Fotografen. Aus der Diagnose soll eine Konsequenz folgen. RechjerGgende IndikaGon Symptom Verdachtsdiagnose Klinische Fragestellung Anforderung von DiagnosGk Ergebnis der DiagnosGk: A Konsequenz??? B 16
17 RechjerGgende IndikaGon Die Anforderung besteht aus 3 Teilen: Die richgge Anforderung besteht aus drei Teilen: 1.) Klinische Angaben, Anamnese 2.) Fragestellung 3.) Untersuchungsanforderung Es muss ein Zusammenhang bestehen! Röntgenstrahlen in der BRD
18 Take Home Points: IndikaGon Die richgge IndikaGon ist entscheidend Ist der Nutzen größer als das Risiko (Strahlen, KM) Hat meine angeforderte Untersuchung Konsequenzen? Habe ich eine dezidierte Fragestellung? Ist die angeforderte Untersuchung die richgge? Im Zweifel vorher (!) den Radiologen fragen Welche Methode ist die richgge? KontraindikaGonen beachten KontrastmiZel: Niereninsuff., Allergie, Hyperthyreose Schwangerscha] Kann der PaGent mitmachen? Strahlenrisiko DeterminisGsche Strahlenschäden Ursache: Zelltod Schwellenwert, lineare Dosis- Wirkungsbeziehung z.b. Erythem, Gewebsfibrose, akuter Tod StochasGsche Strahlenschäden Ursache: Zellveränderung Kein Schwellenwert, lineare Dosis- Wirkungsbeziehung? MutaGonen: Erbschäden, Malignome 18
19 DeterminisGsche Schäden Strahlenschaden durch DiagnosGk Z.n. Hirninfarkt 2x DSA und 5x Perfusions- CT Eur Radiol
20 Vergi]ung mit 210 Polonium Geschätzte EffekGve Dosis: msv StochasGsche Schäden Neoplasien und Erbkrankheiten (MutaGon) Wahrscheinlichkeit steigt mit Dosis Häufigkeit nimmt zu Zunahme ~ Dosis, kein Schwellenwert (Grundphilosophie des Strahlenschutzes) 20
21 Manifeste genegsche Veränderungen Zwei idengsche, eineiige Zwillinge, 37 J. alt Nichtraucher, gleiche Stadt, gleiche Ernährung Twin 1 Rechtsanwalt Twin 2 10 J. Interv. Kardiologe zuletzt 6,8m Sv/a Manifeste genegsche Veränderungen 21
22 Risikoabschätzung Abschätzung Mortalitätsrisiko 6%/Sv 22
23 Zusammenfassung Röntgenstrahlung ist schädlich Manifeste Schäden sind sichtbar Strikte gesetzliche Vorgaben zum StrlSch StrlSch ist für Ärzte ein Dauerthema Verantwortungsvoller Umgang notwendig IndikaGon!!! 23
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