Unternehmensnachfolge im Handwerk. 22. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
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- Christa Kappel
- vor 5 Jahren
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1 Unternehmensnachfolge im Handwerk 22. Oktober 2016
2 Was ist zu tun, wenn der Betriebsinhaber ausfällt? Vorsorge für den Notfall Jörg Hagemann
3 Handlungsunfähigkeit Nach einem Schlaganfall/Unfall liegt der Unternehmer auf der Intensivstation. Er ist nicht entscheidungsfähig. Die Entscheidungen müssen notgedrungen Dritten überlassen werden. 28. Oktober
4 Handlungsunfähigkeit Gefahr für die Geschäftsführung, wenn - kein weiterer alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer oder Gesellschafter vorhanden ist; - keine Vollmachten an Ehegatten oder andere Vertrauenspersonen erteilt sind. 28. Oktober
5 Handlungsunfähigkeit Das Betreuungsgericht muss einen Betreuer bestellen. Der Betroffene hat es in der Hand, Vorsorge zu treffen und von sich aus vorsorgliche Vollmachten zu erteilen. 28. Oktober
6 Ziele der Vorsorge 1. Vermeidung der Fremdbestimmung und Absicherung der Umsetzung des eigenen Willens - in der unternehmerischen und - in der privaten Sphäre. 2. Absicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens - in der Geschäftsführung, im Gesellschafterkreis. 3. Absicherung der Handlungsfähigkeit in der privaten Sphäre - privates Vermögen (Bankgeschäfte, Vermietungen ) - gemeinsame Angelegenheiten der Ehepartner. 28. Oktober
7 Tipps zur Notfallvorsorge 1. Unternehmensorganisation 2. Finanzieller Bereich 3. Rechtliche Regelungen 28. Oktober
8 Tipps zur Notfallvorsorge 1. Unternehmensorganisation Überblick schaffen und dokumentieren Allgemeines Schlüssel EDV-Passwörter Wichtige Ansprechpartner Büroorganisation - Geordnete Ablage Verfügbarkeit von Kundenlisten Protokolle, Aktennotizen Kalkulationsdaten Klare Organisation durch Vertretungsregelungen Einbinden von Mitarbeitern Arbeitsablauf aufrecht erhalten 28. Oktober
9 Tipps zur Notfallvorsorge 2. Finanzieller Bereich Finanzen Bankverbindungen u. Kontodaten Übersicht Vermögen und Verbindlichkeiten Fälligkeiten von Zahlungen Steuertermine Versicherungen Sozialversicherungszahlungen Kranken (Zusatz-) Versicherung (Risiko-) Lebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Zahlungsverkehr aufrecht erhalten 28. Oktober
10 Tipps zur Notfallvorsorge 3. Rechtliche Regelungen Vollmachten Verfügungsberechtigung Bankkonten (Bankvollmachten) Vorsorgevollmacht (enge Angehörige vorhanden) Betreuungsverfügung (Betreuungsgericht) Patientenverfügung Erbregelung Testament Erbvertrag Ggf. gesellschaftsvertragliche Regelungen beachten (vorübergehende) Nachfolge sichern 28. Oktober
11 Tipps zur Notfallvorsorge 3. Rechtliche Regelungen Bankvollmacht Viele Banken akzeptieren die Vorsorgevollmacht nicht für Bankgeschäfte. Verlangt wird eine Vollmacht auf eigenem Formular. Vollmachten für Direktbanken über Post-Ident- Verfahren. 28. Oktober
12 Tipps zur Notfallvorsorge 3. Rechtliche Regelungen Vorsorgevollmacht Vorsorge treffen für den Fall, nicht mehr selbst entscheiden zu können, nach einem Unfall oder im schweren Krankheitsfall. Sinnvoll ab dem 18. Geburtstag. Ohne Vorsorgevollmacht wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. 28. Oktober
13 Tipps zur Notfallvorsorge 3. Rechtliche Regelungen Kann ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden und hat er niemanden bevollmächtigt, setzt das Gericht einen rechtlichen Betreuer ein. Betreuungsverfügung Sie benennen Personen Ihres Vertrauens. Falls dann das Gericht eine Betreuung einrichtet, ist es an Ihre Vorschläge gebunden. Der Betreuer muss dem Gericht jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung vorlegen. 28. Oktober
14 Tipps zur Notfallvorsorge 3. Rechtliche Regelungen Patientenverfügung Vorsorgliche Willensäußerung einer Person im Hinblick auf ihre medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung im Notfall. Richtet sich verbindlich an Ärzte und Pflegepersonal und macht diesen Vorgaben für bestimmte Behandlungssituationen. Gesetz zur Patientenverfügung seit in Kraft. 28. Oktober
15 Vorsorge für Krankheit und Tod Sinnvoll: Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht + Bankvollmacht + Testament (Erbvertrag) 28. Oktober
16 Vorsorge für Krankheit und Tod Private (Vorsorge)Vollmacht: hiermit wird eine Person zur Vornahme rechtswirksamer Handlungen ermächtigt (Vermögen, Gesundheit oder Wohnort, Umzug in ein Pflegeheim). Unternehmerische (Vorsorge)Vollmacht: Spezialvollmachten, Generalvollmacht (GmbH: Prokura, 2. Geschäftsführer) 28. Oktober
17 Ziele der Vorsorge für den Tod 1. Sicherung der Unternehmensnachfolge (Führung, Inhaberschaft) 2. Absicherung der Familie ( Ehegatten, weichende Erben wirtschaftlich fair absichern) 3. Reduzierung der Ausgleichs- und Abfindungsansprüche (Pflichtteilsansprüche, gesellschaftsrechtliche Abfindungsansprüche) 4. Optimierung steuerlicher Belastung (Erbschaftssteuer, Einkommensteuer) 28. Oktober
18 Vorsorge innerhalb der Familie Achtung: Sofern der Verstorbene ohne letztwillige Verfügung (Testament) verstirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Damit werden die Ziele des Unternehmers in aller Regel nicht erreicht. Bei mehreren Erben kommt es zu einer Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung (Verkauf/Versteigerung) verlangen. 28. Oktober
19 Notfallordner Betrieblicher Bereich Gesellschaftervertrag / Geschäftsführervertrag Wichtige Verträge und alle Vollmachten Alle Bankverbindungen / Ansprechpersonen Privater Bereich Passwörter / Aufbewahrung von Unterlagen Wichtige Versicherungen Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung/Patientenverfügung Erbregelung 28. Oktober
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 28. Oktober
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