Finanzplan (Sanierungsmassnahmen)

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1 Finanzplan (Sanierungsmassnahmen) 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. AUSGANGSLAGE FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN ENTLASTUNGSPROGRAMM PAKET 1; POLITIK UND VERWALTUNG PAKET 2; STEUERERHÖHUNG PLANUNGSGRUNDLAGEN ALLGEMEINES UND ZIELSETZUNGEN PROGNOSEANNAHMEN ENTWICKLUNG STEUERERTRAG FINANZPLANUNG - ERGEBNIS PLANUNGSVARIANTE BILANZFEHLBETRAG PLANUNG ABSCHREIBUNG INVESTITIONSPLANUNG FREMDMITTELENTWICKLUNG FINANZKENNZAHLEN SPEZIALFINANZIERUNGEN FEUERWEHR ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE WASSERVERSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ABWASSERENTSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ABFALLENTSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN GEMEINSCHAFTSANTENNENANLAGE ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ANTRAG UND BESCHLUSS

3 1. AUSGANGSLAGE Gesetzliche Vorgaben Einmalige Bilanzfehlbeträge stellen für den Finanzhaushalt der Gemeinde in der Regel keine grösseren Probleme dar. Wiederholt sich ein negatives Rechnungsergebnis aber mehrmals, ist das Haushaltsgleichgewicht gefährdet. Leider zeigt der aktuelle Finanzplan auf, dass für das Rechnungsjahr 2013 erneut ein Bilanzfehlbetrag ausgewiesen wird und daher muss in der Bilanz ein zweiter Fehlbetrag ausgewiesen werden. Der kantonale Gesetzgeber hält die Gemeinden, die seit drei Jahren einen Bilanzfehlbetrag ausweisen, deshalb an, vor dem Beschluss über den nächsten Voranschlag einen Finanzplan mit Sanierungsmassnahmen zu erarbeiten (s. Art. 66 GV). Die Sanierungsmassnahmen können sowohl die Aufwand- als auch die Ertragsseite betreffen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Finanzplan mit Sanierungsmassnahmen ein rein planerisches Instrument darstellt und die zuständigen Gemeindeorgane in der Regel nicht zu binden vermag; dies gilt jedenfalls dann, wenn für die Beschlussfassung und den Vollzug des Finanzplanes dasselbe Organ (Gemeinderat) zuständig ist. Die Gemeinde kann aufsichtsrechtlich oder auf Beschwerde hin sowohl zum Vorgehen nach Art. 74 Abs. 3 GG als auch nach Art. 75 GG verpflichtet werden. Bei den Bestimmungen handelt es sich um zwingendes Recht; sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, besteht für die Gemeindebehörden von Münchenbuchsee oder für die kantonalen Aufsichtsstellen kein Ermessen FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN Entlastungspgrogramm 2014 Die Gemeinderechnung 2012 von Münchenbuchsee schloss mit einem Defizit von 2.9 Mio. Franken ab. Die Gründe dafür waren einerseits tiefere Steuereinnahmen und andererseits zu hohe Ausgaben. Nur Dank der Entnahme aus der Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte konnte das Defizit, ohne einen weiteren Bilanzfehlbetrag auszuweisen, aufgefangen werden. Der Finanzplan zeigt deutlich auf, dass auch in den kommenden Jahren ohne umfangreiche Massnahmen strukturell bedingte Defizite zwischen 2 3 Mio. Franken zu erwarten sind. Leider können diese Defizite nicht mittels Eigenkapital aufgefangen werden, da immer noch ein Bilanzfehlbetrag von 1.6 Mio. Franken in der Bilanz ausgewiesen wird. Um die Gemeindefinanzen kurz, mittel- und langfristig wieder ins Lot zu bringen ist der Gemeinderat gezwungen, ein zweiteiliges Sanierungsprogramm (Entlastungsmassnahmen) im Umfang von 4 Mio. Franken einzuleiten. Das Programm enthält tiefgreifende Entlastungsmassnahmen im Aufwand von 2 Mio. Franken sowie höhere Steuereinnahmen von ebenfalls 2 Mio. Franken. Mit diesem Entlastungsprogramm werden innerhalb des Gemeindefinanzhaushaltes finanzielle Mittel von 4 Mio. Franken erreicht und die Waage zwischen den Aufwands- und Ertragsmassnahmen bleibt damit ausgeglichen. Aufwand - Paket 1 Politik und Verwaltung 2.0 Mio. Total 2.0 Mio. Ertrag - Paket 2 Steuererhöhung Liegenschaftssteuer Total 1.2 Mio. 0.8 Mio. 2.0 Mio. Total 4 Mio. 2

4 2. ENTLASTUNGSPROGRAMM 2014 Der Gemeinderat sieht sich im diesjährigen Planungsprozess erneut mit einer schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage konfrontiert. Die Budgetrichtlinien respektive der mit den Rechnungszahlen 2012 überarbeitete Finanzplan vom April 2013 zeigte jährliche wiederkehrende Defizite zwischen 2 3 Mio. Franken auf. Gleichzeitig musste der Gemeinderat von den ihm nicht beeinflussbaren Belastungen aus den Lastenausgleichssystemen und einer ebenfalls kaum zu verändernden ungünstigen Entwicklung bei den Steuererträgen Kenntnis nehmen. Angesichts der vorhandenen besorgniserregenden finanzpolitischen Ausgangslage beauftragte der Gemeinderat die Departemente und die Verwaltung, einerseits für den Voranschlag 2014 und ff äusserst restriktiv zu budgetieren, Massnahmen zu erarbeiten und wo möglich freiwillige Aufgaben entweder ganz oder teilweisen zu streichen sowie einzelne Angebote wirtschaftlicher zu gestalten. Gleichzeitig führte der Gemeinderat eine flächendeckende Arbeitsplatzbewertung über die Verwaltungsstellen durch, mit Unterstützung und Beratung des Verbandes bernisches Gemeindekader. Sämtliche eingeleiteten Massnahmen münden somit in ein umfangreiches Entlastungspaket, welches aus verschiedenen Bestandteilen besteht. Bisher hatte der Gemeinderat kommuniziert, an der bestehenden Steueranlage keine Änderungen vorzunehmen. Leider haben sich die Rahmenbedingungen derart verschlechtert, dass sich der Gemeinderat gezwungen sieht, auch hier Korrekturen vorzunehmen. So wird den beschlussfassenden Organen (GGR und Urne) eine Erhöhung der Steueranlage von 1.56 auf 1.66 sowie eine Erhöhung des Liegenschaftssteueransatzes von 1.0 auf 1.5 Promille beantragt. Alle obgenannten Massnahmen können daher wie folgt in einer Grafik dargestellt werden: Entlastungsprogramm 2014 Gemeindefinanzhaushalt 3

5 2.1. PAKET 1; POLITIK UND VERWALTUNG Mit Unterstützung sämtlicher Departemente ist es dem Gemeinderat gelungen, im Entlastungspaket Politik und Verwaltung insgesamt über 100 Massnahmen umzusetzen, welche zu einer Aufwandminderung pro Jahr von rund 2 Mio. Franken führen. Die Übersicht über die einzelnen Massnahmen sieht wie folgt aus: Konto Nr. Massnahme Wirkung Zuständigkeit GPK Verpflegung gestrichen Dep. Präsidial Sitzungsgeld auf Basis Rechnung Dep. Präsidial Inserate GGR; Inserat Prix Buchsi Dep. Kultur/Freizeit/Sport GGR-Reise / Ausflug aufgehoben Dep. Präsidial Prix Buchsi nur noch 1x pro Legislatur Dep. Kultur/Freizeit/Sport Tag der offenen Tür wird verzichtet Dep. Präsidial Betrag für Blumengeschenke wird halbiert Dep. Präsidial Kosten für Jahresabschlussessen GGR wird reduziert Dep. Präsidial Ausbildungs-/Kurskosten reduziert HR-Bereich Auf Behördeneinladungen wird verzichtet Dep. Präsidial Auf Rekokosten für GR-Reise wird verzichtet Dep. Präsidial Freier Ratskredit GR reduziert Dep. Präsidial Keine Werbegeschenke, Geschenke für Jubilarinnen/er reduziert Dep. Präsidial Neuzuzügerabend für 2014 aufgehoben, ev. Durchführung im Jahr Dep. Kultur/Freizeit/Sport Personalaufwand HR-Bereich keine Anstellung mehr von temporären Arbeitskräften bei Vakanzen HR-Bereich Personal-/Ausbildungskosten reduziert HR-Bereich Personal-/Ausbildungskosten Lernende reduziert. Verzicht auf Teilnahme bei GRUMB, Verzicht auf Projekttag HR-Bereich auf Personalwerbung wird verzichtet, da Reorganisation im Jahr 2013 abgeschlossen HR-Bereich übriger Personalaufwand reduziert HR-Bereich Büromaterial reduziert Dep. Finanzen Zeitschriften; 1x Bund / Junior Abo gestrichen Dep. Präsidial Keine neuen Mobiliaranschaffungen Dep. Planung Honorare für Beratungen werden projektspezifisch (Vorprojekt) abgerechnet / Dep. Planung keine externen Dienstleistungen mehr, aufgrund Reorganisation Verwaltung HR-Bereich Haftpflicht-/Sachversicherungsprämien aufgrund neuer Vertragsabschlüsse reduziert Dep. Finanzen Internet; Medienmitteilungen halbiert Dep. Präsidial Mitgliederbeiträge; Rat Schweizer Gemeinden gekündigt Dep. Präsidial Bezug Heizmaterial auf effektiven Verbrauch reduziert Dep. Hochbau Ausbildungskosten werden reduziert, nächste Verwaltungsschulung für 2015 geplant Dep. Finanzen Büromaterial wird über die allgemeine Verwaltung abgerechnet Dep. Finanzen Anschaffung Hardware Verwaltung über separaten Projektkredit Dep. Finanzen Anschaffung Hardware Schulleitung über separaten Projektkredit Dep. Finanzen Unterhalt und Reparaturen auf Budgetwert 2013 reduziert; s. Projektkredit Dep. Finanzen Datenleitung Rechenzentrum, neuer Vertrag Dep. Finanzen Total

6 Konto Nr. Massnahme Wirkung Zuständigkeit Übertrag Support EDV; auf Vorjahreswerte reduziert Dep. Finanzen IG-Gemeindeinformatik; Kündigung Dep. Finanzen Projekt GGG-Fon wird über FILAG finanziert Dep. Finanzen Baulicher Unterhalt; Verwaltungsgebäude Dep. Hochbau Baulicher Unterhalt; Zentrum alte Post Dep. Hochbau Baulicher Unterhalt; ALST Dep. Hochbau Baulicher Unterhalt; ZS-Anlagen Dep. Hochbau Baulicher Unterhalt; Musikschule Dep. Hochbau SH Bodenacker Dep. Hochbau SH Riedli Dep. Hochbau SH Allmend Dep. Hochbau SH Dorf Dep. Hochbau SH Paul Klee Dep. Hochbau SH Pavillon Dep. Hochbau KG Allmend Dep. Hochbau KG Bodenacker Dep. Hochbau KG Hübeli Dep. Hochbau KG Neumatt Dep. Hochbau KG Ursprung Dep. Hochbau SH Waldegg Dep. Hochbau Grünanlagen Dep. Hochbau Sportplatz Hirzenfeld Dep. Hochbau Werkhof Dep. Hochbau Büromaterial über allgemeine Verwaltung Dep. Öffentliche Sicherheit Strom, auf Vorjahreswerte reduziert Dep. Hochbau Reinigungsmaterial, reduziert Dep. Hochbau Benützungskosten für externen Parkplatz fallen weg, da bei der ALST ein neuer Parkplatz Dep. Öffentliche Sicherheit erstellt wurde Personalaufwand HR-Bereich Kostenbeitrag RKZ Ostermundigen fällt aufgrund Vertragskündigung weg Dep. Öffentliche Sicherheit Mobiliar und Geräte auf Vorschlag Schulleitung hin reduziert Dep. Bildung Ausbildungs- und Kurskosten für Schulleitungen auf dessen Vorschlag hin reduziert Dep. Bildung Mobiliar und Maschinen Neuanschaffungen reduziert (gem. Schule) Dep. Bildung Schulgeräte und Werkzeuge auf Vorschlag hin der Schulverantwortlichen reduziert Dep. Bildung Unterhalt und Reparaturen auf Vorschlag hin der Schulverantwortlichen reduziert Dep. Bildung es fallen keine Leasingszinsen an für Kopiergeräte (Leasingvertrag abgelöst) Dep. Finanzen Exkursionen und Eintritte auf Vorschlag hin der Schulverantwortlichen reduziert Dep. Bildung Ausbildungs- und Kurskosten Schulleitung auf dessen Vorschlag hin reduziert Dep. Bildung Schulmaterial und Lehrmittel auf Vorschlag hin der Schulverantwortlichen reduziert Dep. Bildung Total *Baulicher Unterhalt: die Budgetwerte für den baulichen Unterhalt entsprechen den Eingaben des Departement Hochbau. Nach Aussagen des Leiters Hochbau, reichen für den baulichen Unterhalt im Moment ca. eine viertel Mio. Franken aus. Werterhaltende oder wertvermehrende Ausgaben werden über die Investitionsrechnung finanziert. 5

7 Konto Nr. Massnahme Wirkung Zuständigkeit Übertrag Material für Handarbeits-/Werkunterricht auf Vorschlag hin der Schule reduziert Dep. Bildung Anschaffungen für Lehrerbibliothek halbiert, Vorschlag Schule Dep. Bildung Mobiliar und Maschinen reduziert Dep. Bildung Unterhalt und Reparaturen reduziert, aufgrund Vorschlag der Schule Dep. Bildung es fallen keine Leasingszinsen an für Kopiergeräte (Leasingvertrag abgelöst) Dep. Finanzen Schulreisen, besondere Schulwochen auf Vorjahreswerte reduziert Dep. Bildung Personal- und Ausbildungskosten Hauswarte gegenüber Vorjahresbudget reduziert Dep. Bildung Anschaffung für Turngeräte für das Budget 2015 vorgesehen Dep. Hochbau Heizmaterial reduziert, da einzelne Schulgebäude noch über einen sehr hohen Heizölbestand Dep. Hochbau verfügen Haftpflicht-/Sachversicherungsbeiträge aufgrund neuer Vertragsabschlüsse reduziert Dep. Finanzen Mobiliar und Maschinen, Anschaffungen über Projektkredit Dep. Bildung Schulsport; im Rahmen des Entlastungsprogrammes gestrichen Dep. Bildung Aufgabenhilfe gegenüber Budget 2013 halbiert Dep. Bildung Anschaffung Hardware erfolgt über einen Investitionskredit; Finanzierung über Erfolgsrechnung aufgrund fehlender Performance nicht möglich Dep. Bildung Anschaffung Software erfolgt über einen Investitionskredit; Finanzierung über Erfolgsrechnung aufgrund fehlender Performance Dep. Bildung nicht möglich Eintrittsgebühren freiw. Schulsport im Rahmen des Entlastungsprogrammes gestrichen Dep. Bildung Beitrag Kornhausbibliothek gem. Verhandlungen mit den Verantwortlichen reduziert. Auswirkungen auf Öffnungszeiten und Angebote Dep. Kultur/Freizeit/Sport Jungbürgerfeier; aufgrund Entlastungsprogramm gestrichen, im 2015 für 2016 wieder Dep. Kultur/Freizeit/Sport prüfen Kulturführer (Umsetzung per ) Dep. Kultur/Freizeit/Sport Unterhalt Loipentöff halbiert Dep. Kultur/Freizeit/Sport keine Teilnahme mehr an schweiz.bewegt Dep. Kultur/Freizeit/Sport Mitgliedschafts-/Jahresbeitrag ASSA) Dep. Kultur/Freizeit/Sport Aktion Fäger ; aufgrund Entlastungsprogramm gestrichen, im 2015 für 2016 wieder prüfen Beitrag politische Parteien; aufgrund Entlastungsprogramm gestrichen, im 2015 für 2016 wieder prüfen Total Dep. Kultur/Freizeit/Sport Dep. Kultur/Freizeit/Sport 6

8 Konto Nr. Massnahme Wirkung Zuständigkeit Übertrag Beitrag Altleutefahrt erfolgt erst wieder im Jahr 2015 (alle 2 Jahre 09/11/13/15) - Dep. Kultur/Freizeit/Sport Inserate Notfalldienst Amtsanzeiger, neu wird der Anteil direkt den Gemeinden fakturiert Dep. Öffentliche Sicherheit Büromaterial Drucksachen über allgemeine Verwaltung Dep. Finanzen Personalaufwand HR-Bereich DSWD (Du seisch wo düre) im Rahmen des Entlastungsprogrammes gestrichen Dep. Bildung 582 MuKi-Deutsch im Rahmen des Entlastungsprogrammes gestrichen Dep, Soziales Beitrag Nähatelier; Vertrag im Rahmen des Entlastungsprogrammes gekündigt Dep. Soziales Diverse Spenden im Rahmen des Entlastungsprogrammes gestrichen Dep. Präsidial Signale, Markierungen reduziert, da ein Teil der Kosten über Projekte finanziert werden Dep. Tiefbau kann Baulicher Strassenunterhalt; Reduktion aufgrund Vorschlag Tiefbau Dep. Tiefbau Vereinsbeitrag Uferschutzverband Grosser und Kleiner Moossee; Kündigung Mitgliedschaft Dep. Tiefbau Kurskosten im Planungsschutzbereich; keine Kursbesuche im Jahr Dep. Planung Massnahmen im Planungsschutzbereich; im Rahmen des Entlastungsprogrammes Konzentration auf Energieberatungen Dep. Planung Ökostrom sun star vom Stade de Suisse; aufgrund eigener Photovoltaikanlage Vertrag gekündigt Dep. Planung/Hochbau Büromaterial und Drucksachen reduziert auf Datenbeschaffungen und Grundbuchauszüge, restlicher Aufwand erfolgt über allgemeine Verwaltung Dep. Planung Honorare für Planung und Detailprojekte; Kosten reduziert, da diese Projektspezifisch Dep. Planung zugeordnet werden können GIS, Nutzung und Nachführung; Nachführung Zonenplan projektspezifisch abrechnen Dep. Planung Beitrag KPG; Korrektur Anpassung Beitrag Dep. Finanzen Beitrag Landschaftsschutz reduziert; im Rahmen des Entlastungsprogrammes Konzentration auf Biodiversitätsförderung Dep. Planung Beitrag TK Wirtschaft; Korrektur auf eff. Beitrag Dep. Präsidial Wirtschaftsanlässe Gemeinde Dep. Präsidial Bereinigung Steuerteilungen JP Dep. Finanzen Verrechnete Zinsen Spezialfinanzierung (Anpassung Zinssatz) Dep. Finanzen Gesamttotal

9 2.2. PAKET 2; STEUERERHÖHUNG Steuererhöhung um 1 Steueranlagezehntel auf neu 1.66 Einheiten (bisher 1.56) Aufgrund des strukturell bedingten Rückgangs des Steuerertrages und der sehr unsichere Planung von Steuererträgen aus Gewinnsteuern ist eine Steuererhöhung per unumgänglich. Durch die geplante Steuererhöhung erwirkt der Gemeinderat einen zusätzlichen Ertrag von rund 1.2 Mio. Franken pro Jahr. Die Berechnung sieht im Detail wie folgt aus: Jahr Vermögens- Einkommenssteuern Steuer- Einfache Anzahl einfache steuern brutto, nach Veranlagung brutto, nach Veranlagung anlage Steuer Steuerpflichtige Steuer pro Pflichtiger '099'173 17'467' '802'583 5'854 2' '127'576 16'139' '618'067 5'895 1' '114'588 16'101' '592'993 5'875 1' '122 16'129' '611'258 5'822 1' '021'093 16'040'283 * '282'233 5'868 1' '021'441 16'045' '285'737 5'870 1' '086'918 17'074' '285'737 5'870 1' '086'918 17'074' '285'737 5'870 1' '086'918 17'074' '285'737 5'870 1' '086'918 17'074' '285'737 5'870 1' '086'918 17'074' '285'737 5'870 1'752 Zuwachs pro Jahr Vermögenssteuern Einkommenssteuern Basisperiode % -3.9% Prognoseperiode % 0.0% % 0.0% % 0.0% % 0.0% % 0.0% % 0.0% Budgetwerte 2014 Nachzahlungen (Fr. 427'676) '524' Nachzahlungen (Fr. 28'082) '115' *Aufgrund der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012) und durch die damit ungünstigen Rahmenbedingungen des neuen FILAG 2012, Mehrbelastung von CHF 0.58 Mio., musste der Gemeinderat die daraus entstehende Mehrbelastung von 0.04 Steueranlagezehntel dem Steuerpflichtigen weiter geben und damit die Steueranlage von 1.52 auf neu 1.56 per erhöhen. Einkommenssteuern: aufgrund der vorhandenen Steuerstatistiken kann davon ausgegangen werden, dass pro Rechnungsjahr Steuernachzahlungen für Vorjahre zwischen Fr zu erwarten sind. Demnach werden für die Ermittlung des Budgetwerts zu den Steuerjahreszahlen die Nachzahlungen addiert und ergeben somit den im Voranschlag eingestellten Betrag. Dieses Budgetierungssystem wird auch bei den Vermögenssteuern angewendet. Erhöhung Liegenschaftssteuer auf neu 1.5 Promille des amtlichen Wertes (bisher 1.0) Im Rahmen des dringend benötigten Entlastungspaketes ist nebst der Erhöhung des Steueranlagezehntels eine Anpassung der Liegenschaftssteuer ebenfalls unumgänglich. Damit innerhalb der Erfolgsrechnung eine Performance von mind. 4 Mio. Franken erreicht und die Waage zwischen Minderaufwand und Mehrertrag ausgeglichen gestaltet werden kann, sind die fehlenden 0.8 Mio. Franken mittels einer Erhöhung der Liegenschaftssteuer von 1.0 auf neu 1.50 Promille zu erreichen. 8

10 Betrag in CHF 3. PLANUNGSGRUNDLAGEN 3.1. ALLGEMEINES UND ZIELSETZUNGEN Die Finanzplanung basiert auf dem letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr 2012, dem aktualisierten Voranschlag 2013 sowie den Sanierungsmassnahmen aus dem Finanzplan. Die finanzpolitischen Zielsetzungen des Gemeinderates, Legislaturplanung 2003 bis 2016, bilden die Grundlage der Finanzhaushaltsführung (Auszug aus dem Leitbild): Wir streben einen stabilen Finanzhaushalt mit einem genügenden Eigenkapital an. Unsere Leistungen und Aufgaben stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zu unseren Steuern und Gebühren. Wir verfolgen einen langfristigen Finanzhaushalt ohne Fremdverschuldung PROGNOSEANNAHMEN Die Prognose der Anzahl Steuerpflichtigen und Einwohner ergibt sich aus der aktuellen Ortsplanung. Die Zuwachsraten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern basieren auf den Zahlen aus den laufenden Ertragsabrechnungen 2012 und den Entwicklungsprognosen der Finanzabteilung respektive KPG/KOF. Die Berechnung erfolgt zum ersten Mal überhaupt nicht nach den Indikatoren der Kantonalen Planungsgruppe (KPG), sondern nach Empfehlung des Finanzdepartements und der Finanzkommission gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse aus den vergangenen Jahren. In den vergangenen Jahren haben sich die Einkommenssteuern nicht nach den Zuwachsraten der KPG entwickelt, sondern sind durchwegs tiefer ausgefallen. Diesen Umstand gilt es nun in der aktuellen Finanzplanung zu berücksichtigen damit das Risiko einer zu optimistischen Ertragsplanung auf ein absolutes Minimum reduziert wird. Zudem wird in der Planung mit keiner Zunahme von steuerpflichtigen Personen gerechnet um so ebenfalls der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich die Anzahl der steuerpflichtigen Personen in den vergangenen Jahren seitwärts bewegt hat. Zudem wird mit einer stabilen Entwicklung der Einwohnerzahlen gerechnet. Damit liegen für die Finanzplanung folgende Entwicklungszahlen zu Grunde: Finanzplanungsjahre Steuerpflichtige per Einwohnerzahl per Einkommenssteuern 0.0 % 0.0 % 0.0 % 0.0 % 0.0 % 0.0 % Empfehlung KPG 0.7 % 1.2 % 1.9 % 1.7 % 2.2 % 2.5 % Vermögenssteuern 0.0 % 0.0 % 0.0 % 0.0 % 0.0 % 0.0 % Empfehlung KPG 2.0 % 2.0 % 2.0 % 2.0 % 2.0 % 2.0 % 3.3. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG Somit erfolgt aufgrund der Prognoseannahmen (siehe Punkt 3.2) die Berechnung des Steuerertrages nach den Empfehlungen des Finanzdepartements/Finanzkommission und bewirkt damit folgende Entwicklung des Steuerertrages: 4. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS Steuerertrag im Vergleich; Finanzplan letztes Jahr / aktuell 28'000'000 26'000'000 24'000'000 22'000'000 20'000' Planung Planung

11 4.1. PLANUNGSVARIANTE Trotz den herrschenden negativen Rahmenbedingungen ist es dem Gemeinderat gelungen, unter Berücksichtigung der Sanierungsmassnahmen Entlastungsprogramm 2014 einen Finanzplan vorzulegen, welcher im Stande ist, den im Jahr 2008 entstandenen Bilanzfehlbetrag bis ins Jahr 2016 abzuschreiben. Das längerfristige Ziel - Aufbau eines genügenden Eigenkapitals kann demnach erst ab den Planjahren 2017/18 in Angriff genommen werden. Der Erfolg des ausgearbeiteten Entlastungsprogramms wird sich im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit dem Voranschlag 2014 zeigen. Klar ist, dass zwingende Massnahmen im Gemeindefinanzhaushalt notwendig sind. Mit dem ausgearbeiteten Entlastungsprogramm verfügten damit sowohl das Parlament wie auch die Stimmberechtigten über die Möglichkeit, nachhaltig den Gemeindefinanzhaushalt von Münchenbuchsee zu sanieren. Zusammengefasst beinhaltet der Finanzplan über die gesamte Planungsperiode (Planjahre ) gesehen folgende Sanierungsmassnahmen: Entlastungsprogramm 2014 Steueranlage von 1,66 über alle Planjahre Liegenschaftssteueransatz von 1,5 Promille über alle Planjahre Umsetzung Entlastungsmassnahmen Politik + Verwaltung ab Budgetjahr 2014 Weitere Massnahmen im Gemeindefinanzhaushalt Investitionsvolumen von 2 Mio. Franken pro Planjahr (Plafonierung) Gewinnsteuern; Annahme von max. 1.5 Mio. Franken pro Planjahr (Basis 2012) Budgetierung der Einkommenssteuern ohne wirtschaftliches Wachstum In allen Planjahren ist kein zusätzlicher Aufwand verkraftbar ohne dass vorgängig eine Ertragszunahme verzeichnet ist Beträge in CHF Tausend Finanzplan - Ergebnisse Prognose Laufende Rechnung Ertrag Aufwand Handlungsspielraum der LR Total Investitionsfolgekosten Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 750 Der Überblick über das Finanzplanungsergebnis zeigt auf, dass im aktuellen Budgetjahr 2013 aufgrund der negativen Entwicklung des Steuerertrages trotz Bemühungen des Gemeinderates den Aufwand absolut auf ein Minimum zu reduzieren, trotzdem ein Defizit und somit ein zweiter Bilanzfehlbetrag resultieren wird. Mit den in diesem Bericht beschriebenen Sanierungsmassnahmen ist es jedoch möglich, kurzfristig die dringend benötigten finanziellen Mittel zu erreichen um den Bilanzfehlbetrag abzuschreiben, die stetig steigenden Kosten aus den Lastenausgleichssystemen und den Rückgang des Steuerertrages aufzufangen. 10

12 4.2. BILANZFEHLBETRAG PLANUNG ABSCHREIBUNG Im Rechnungsjahr 2008 musste ein Bilanzfehlbetrag in der Höhe von rund 4 Mio. Franken bilanziert werden. Im Gemeindegesetz des Kantons Bern, Art. 74, ist festgeschrieben, dass ein Bilanzfehlbetrag innert acht Jahren seit der erstmaligen Bilanzierung abgeschrieben sein muss. Der Bilanzfehlbetrag darf einen Drittel des ordentlichen Jahressteuerertrages nicht übersteigen. Per Abschluss des Rechnungsjahres 2012 betrug ein Drittel des Jahressteuerertrages 7.3 Mio. Franken. Mit den sehr positiven Rechnungsergebnissen 2009, 2010 und 2011, Ertragsüberschüsse von 1.6 Mio. Franken, Mio. Franken und Mio. Franken, konnte der Bilanzfehlbetrag um 59 % auf einen aktuellen Bestand von Mio. Franken abgeschrieben werden. Im Rechnungsjahr 2012 konnte aufgrund der sehr negativen Entwicklung des Steuerertrages keine Abschreibung am Bilanzfehlbetrag vorgenommen werden. Nur mit den in diesem Bericht beschriebenen Sanierungsmassnahmen wird es gelingen, den Bilanzfehlbetrag in der dafür notwendigen Zeit abzuschreiben und mit dem Aufbau von Eigenkapital zu beginnen. Nur wenn das Entlastungsprogramm mit den einzelnen Bausteinen konsequent verfolgt wird, kann ein positives Finanzhaushaltsgleichgewicht erreicht werden. Stellen sich Minderaufwand und Mehrertrag nicht ein, müssen noch tiefergreifende Massnahmen hinzugezogen werden. Finanzplan Bilanzfehlbetrag (Jahr 2008) Bilanzfehlbetrag (Jahr 2013) Eigenkapital '000'000 3'000'000 2'000'000 1'000' '000'000-2'000'000-3'000'000-4'000'000-5'000'000 Entwicklung Eigenkapital / Bilanzfehlbetrag Eigenkapital Bilanzfehlbetrag 11

13 4.3. INVESTITIONSPLANUNG Im aktuellen Investitionsplan sind nebst den bereits beschlossenen Projekten noch Strassenunterhalts- oder Erschliessungen sowie Gewässerschutzprojekte enthalten. Die Investitionsplanung verfügt unter Berücksichtigung der untenstehenden Projekten über einen Handlungsspielraum für zusätzliche Investitionen über den gesamten Planungshorizont gesehen von rund 3.7 Mio. Franken. Die Investitionsplanung verfügt unter Berücksichtigung der untenstehenden Projekte über einen Handlungsspielraum für zusätzliche Investitionen von rund 3.7 Mio. Franken über den gesamten Planungshorizont gesehen. Die Investitionsüberschreitungen in den Planjahren 2013 und 2016 werden dabei vom zur Verfügung stehenden Investitionsvolumen subtrahiert. Damit sind genügend Mittel vorhanden um zukünftige Liegenschaftsprojekte zu finanzieren. Zurzeit befinden sich rund zwei bis drei Hochbauprojekte im Projektprüfungsverfahren um anschliessend in den Investitionsplan aufgenommen werden zu können. Verwaltungsvermögen; beschlossene Projekte Investitionsplanung Beschlossene Projekte Datum Kredit Ausgaben bis Saldo Kredit Arbeitsplatzgutachen Verw altung Bernstrasse 12, Sanierung Erw eiterung Hard-/Softw are Verw altung Neuer Ortsplan Schulanlage Riedli, San. Wohung Schlanlage Riedli, Schw immhalle Sporthalle Bodenacker, Sporthalle Sporthalle Bodenacker, Photovoltaikan Mobiliarersatz Schule (Stühle) Provisorium Tagesschule Umsetzung ICT Lehrplan Investitionskostenbeitrag Hirzi Entnahme aus Spezialfinanzierung San. Spielplatz Taubstummenw ä Instandhaltung Saal-/Freizeitanlage Wohnen im Alter, Flächenstudie Mühlestrasse, Sanierung Oberbau Industriestr., Neubau Trottoir/Sanierung Bernstr., Sanierung Oberbau Tempo 30-Zone Laubbergw eg Laubbergw eg, Sanierung Eichgutw eg, Strassensanierung ZPP 17 Riedli, Projektkredit ZPP 18 Egg, Projektkredit Zentrum Süd, Projektkredit Industriestr., Ausbau 3. Etappe Schlösslistrasse, Sanierung Wasserbauplan Kilchmattbach Projektstudie Zentrum Süd / Saalanlage Sanierung gemeindeeigene Liegenschaften Sanierung und Rasenpflege Sportanlagen Umgebungssanierung gemeindeeigene Liegenschaften TOTAL NETTOINVESTITONEN vorhandenes Investitionsvolumen Handlungsspielraum Investitionsvolumen ' '384 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000 12' '638 1'980 2'000 2'000 2'000 9'616 12

14 Verwaltungsvermögen; nicht beschlossene Projekte Investitionsplanung Total Nettoinvestitionen beschlossene Projekte 2' '384 geplante jedoch nicht beschlossene Projekte *Gemeindestrassennetz '475 1' '070 Hofwilstrasse, Sanierung Hübeli/Schönegg, Sanierung Oberbau Industriestrasse, Strassensanierung und Trottoir UeO Bahnhofplatz/Neugestaltung Amselweg, Sanierung Oberbau Verbindung Radiostrasse bis Üedeliweg (Oberbau) Häuslimoos, Sanierung / Oberbau Lindenweg, Sanierung Oberbau und Verstärkung Am Bach, Oberbau und Deckbelag Sanierung Moosgasse, Deckbelag Bernstrasse, Sanierung Oberbau Hirzenfeld, Sanierung Oberbau und Deckbelag Zentrum Süd (Kreuzgasse, Kirchgasse, Fellenberg) Allmend (Allmendstr./Meienstr./Tempelstrasse) ZPP Nr. 18 Egg, Sanierung / Ausbau Amselweg Kirchlindachstrasse, Sanierung Überbauung Riedli Zone Tempo 30; Riedli/Egg ZPP Nr. 19 "Strahmmatte" ZPP Nr. 20 "Kästli-Areal" Zone Tempo 30; Ursprung Zone Tempo 30; Häuslimoos Schlösslistrasse, Sanierung *Gewässerschutz-/verbauungen Müli, Parz. Nr. 626, Renaturierung Bach Chüerain Parz. Nr. 307, Renaturierung Bach Renaturierung ob. Teil Schöneggweg Renaturierung Kilchmattbach TOTAL NETTOINVESTITIONEN 2'117 1'097 1'630 2' '344 vorhandenes Investitionsvolumen pro Jahr 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000 2'000 12'000 Handlungsspielraum pro Jahr '220 1'680 3'656 *Gemeindestrassennetz: Sämtliche Strassenbauprojekte sind mit den Gemeindewerken abgesprochen, so dass allfällige Leitungssanierungen mit dem Zeitpunkt der Strassensanierung gleichzeitig in Angriff genommen werden können. Das vor drei Jahren eingeführte Projektverzeichnis mit der Wirkung eines strategischen Führungs- und Entscheidungsinstrument ist eines der wichtigsten Massnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Gemeindefinanzhaushaltes. Die Orientierung an einer gesunden Selbstfinanzierung (im mind. 125 % Selbstfinanzierungsgrad) mit einer gezielten Mittelverwendung von max. 12 Mio. Franken pro Finanzplandauer (6 Jahre à 2 Mio. Franken) wirkt sich sowohl auf die Fremdmittelbeschaffung wie auch auf die Folgekosten des steuerfinanzierten Haushalts positiv aus. 13

15 5. ZUKUNFTSAUSSICHTEN Angesichts der herrschenden negativen Rahmenbedingungen sah sich der Gemeinderat gezwungen, ein umfassendes Gemeindefinanzhaushalt-Entlastungsprogramm auszuarbeiten. Nur so ist es überhaupt möglich, den Bilanzfehlbetrag in den kommenden Jahren abzuschreiben und den Gemeindefinanzhaushalt wieder ins Lot zu bringen. Der erarbeitete Finanzplan mit Sanierungsmassnahmen muss zwingend über die ganze Planperiode strikte eingehalten werden. In den kommenden Jahren sind verschiedene positive Effekte auf den Gemeindefinanzhaushalt zu erwarten, welche jedoch aufgrund der Risikominimierung in der Planung vollständig ausgeblendet werden: Buchgewinn von 0.9 Mio. Franken aus Verkauf Gemeindeparzelle beim Kästliareal Realisierung der Wohn-Überbauungen Riedli und Egg in den kommenden zwei Jahren Die Überbauung Strahmmatte wird voraussichtlich erst nach der Realisation der vorigen aufgeführten Projekte in Angriff genommen und es kann demnach erst in drei bis vier Jahren mit dem Einzugstermin für neue steuerpflichtige Personen gerechnet werden. Sollten die oben beschriebenen positiven Effekte tatsächlich auch den Gemeindefinanzhaushalt nachhaltig verbessern ist es durchaus im Rahmen des möglichen, bereits während der Planphase die einzelnen Entlastungsmassnahmen aus dem Entlastungspaket 2014 neu zu definieren. 6. FREMDMITTELENTWICKLUNG Mit der Ortsplanungsrevision (zweites Revisionspaket) sind Einzonungen genehmigt worden, für welche Infrastrukturbeiträge zugunsten der gesamten Bevölkerung als Planungsmehrwertausgleiche vertraglich sichergestellt sind. Im letzten Rechnungsjahr 2012 konnten für die Neueinzonung ZPP 21 Bernstrasse-Allmend Mio. Franken vereinnahmt werden. In den nächsten Jahren werden noch Einnahmen aus Planungsmehrwerten von 2.5 Mio. Franken erwartet. Wichtig zu erwähnen ist, dass zwar noch offene Planungsmehrwerte vorhanden sind, die jedoch in den Planrechnungen der Gemeinde Münchenbuchsee nicht enthalten sind. Damit würde sich bei einem allfälligen Eingang der Zahlungen die Liquidität respektive Schuldenamortisation zusätzlich verbessern. Für den Finanzhaushalt ist es deshalb besonders wichtig, dass die am 30. November 2008 durch die Stimmberechtigten genehmigte Ortsplanung mit den geplanten Mehrwertausgleichen umgesetzt werden kann. Eine Ortsplanung, die eine erfolgreiche Entwicklung der Gemeinde ermöglichen soll, ist ein wesentliches Instrument resp. eine Grundvoraussetzung für einen gesunden Finanzhaushalt. Wie aus der nachstehenden Grafik ersichtlich ist, werden sich die Schulden der Gemeinde Münchenbuchsee, unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen, um rund 6 Mio. Franken auf die gesamte Finanzplanungsdauer gesehen reduzieren (amortisieren). Auf der einen Seite profitiert die Gemeinde Münchenbuchsee aktuell von tiefen Zinsen und kann daher trotz der grösseren Schuldbestände den Zinsaufwand weiter reduzieren. Andererseits können aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen in naher Zukunft die Schulden in grösserem Umfang reduziert werden, wodurch sich der Zinsaufwand auch bei wieder steigenden Zinssätzen nicht in grösserem Ausmass erhöhen wird. Dieser Entwicklung vorbehalten bleibt die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen ab dem Voranschlag '000'000 Entwicklung Fremdmittel 23'000'000 18'000' Fremdmittel 14

16 7. FINANZKENNZAHLEN Finanzkennzahlen sind wertvoll und nötig, um die finanzielle Situation öffentlicher Körperschaften zu beurteilen. Seit dem Rechnungsjahr 2005 wurden zwei neue Finanzkennzahlen eingeführt, nämlich der Bruttoverschuldungsanteil sowie der Investitionsanteil. Grundsätzlich lassen die Finanzkennzahlen auf eine positive Entwicklung des Finanzhaushaltes schliessen. Einzig die Finanzkennzahl Selbstfinanzierunganteil muss im vorliegenden Finanzplan als ungenügend erachtet werden. Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen oder für den Schuldenabbau. Bei einer Verbesserung der Ertragssituation steigt der Selbstfinanzierungsanteil, während er durch Folgekosten von neuen Investitionen sowie durch weitere Aufwendungen der Gemeinde sinkt. Eine Erhöhung der Abschreibungen erhöht den Selbstfinanzierungsanteil nur dann, wenn dies nicht zu einem Aufwandüberschuss führt. Mit einem durchschnittlichen Wert von 8.8 % liegt der Selbstfinanzierungsanteil im ungenügenden Bereich. Ein Prozentwert von % wird als genügend erachtet. Positiv hervor zu heben ist der Selbstfinanzierungsgrad, welcher Auskunft darüber gibt, in wie weit die Investitionstätigkeit aus selbst erarbeitenden Mitteln bezahlt werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, von über 100 % zu einer Entschuldung. Der Zinsbelastungsanteil kann weiterhin als sehr gut bezeichnet werden, da er nur unwesentlich über der 0 % - Marke liegt. Können weitere Infrastrukturbeiträge vereinnahmt werden, kann der Prozentsatz weiter verbessert werden, was sich auch positiv auf die liquiden Mittel auswirkt. Der Kapitaldienst liegt deutlich unter der Schwelle von 12 %, welche als hohe Belastung gilt. Hier zeigt sich die finanziell positive Plafonierung der Investitionsausgaben von jährlich CHF 2 Mio. welche dazu führt, dass der Kapitaldienst mit durchschnittlich 7.9 % auf eine tiefe Belastung hinweist. Das gleiche Bild zeigt sich beim Bruttoverschuldungsanteil sowie der Kennzahl Investitionsanteil. Finanzkennzahlen Durch. Selbstfinanzierungsgrad % 80.1 % % % % % % Selbstfinanzierungsanteil 3.5 % 8.6 % 9.8 % 9.6 % 11.1 % 10.4 % 8.8 % Zinsbelastungsanteil 0.3 % -0.1 % 0.1 % 0.3 % 0.3 % 0.2 % 0.2 % Kapitaldienstanteil 7.5 % 7.5 % 7.8 % 8.4 % 8.2 % 8.2 % 7.9 % Bruttoverschuldungsanteil 53.5 % 56.6 % 55.0 % 52.9 % 45.3 % 39.8 % 50.5 % Investitionsanteil 7.6 % 12.7 % 13.3 % 13.6 % 7.7 % 7.4 % 10.4 % grün = sehr gut gelb = gut rot = schlecht/ungenügend 15

17 8. SPEZIALFINANZIERUNGEN Unter Spezialfinanzierung versteht man die Zuordnung von Einnahmen zu bestimmten Aufgaben. Dabei besteht zwischen der erbrachten Aufgabe und den bezahlten Entgelten ein direkter Zusammenhang. Spezialfinanzierungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, welche die Einlagen und Entnahmen nach klaren Grundsätzen für Voranschlag und Rechnung regelt. Die wichtigsten Spezialfinanzierungen werden bereits durch Bundesrecht oder das kantonale Recht vorgeschrieben. Gesetzliche Spezialfinanzierungen Schutzraumersatzabgaben: Am 1. Januar 2012 traten auf Bundesebene das teilrevidierte Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (BZG) und die teilrevidierte Zivilschutzverordnung in Kraft. Diese Teilrevisionen bringen keine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes oder des Zivilschutzes mit sich, sondern nahmen in einzelnen Teilbereichen Optimierungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen vor. Sie betreffen demnach hauptsächlich Anpassungen im Bereich der Einsätze und der Ausbildungsdienste im Zivilschutz, der Materialbeschaffung und -bewirtschaftung im Zivilschutz sowie im Bereich der Schutzbauten. Durch die Teilrevision der Bundesgesetzgebung wurden die Vorgaben für die Kantone im Bereich des Zivilschutzes teilweise verändert und diesen wurden gerade im Bereich der Schutzbauten auch neue Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen. Eine Anpassung der kantonalen Rechtsetzung im Bereich des Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes war daher erforderlich. Die Bestimmungen zum Vollzug des BZG mussten dabei ebenfalls am 1. Januar 2012 vorliegen. Aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse die Schlussabstimmung über die Teilrevision des BZG fand am 17. Juni 2011 statt, die Zivilschutzverordnung wurde am 30. November 2011 vom Bundesrat verabschiedet konnte die notwendige Anpassung des kantonalen Rechts nicht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen, sondern musste mittels einer Einführungsverordnung des Regierungsrates stattfinden. Die Ersatzbeiträge gehen nicht mehr wie bisher an die Gemeinden, sondern fliessen ab 2012 neu an den Kanton. Das BSM führt den Ersatzbeitragsfonds in Form einer Spezialfinanzierung (Art. 47 Abs. 3 Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BVG) und Art. 12 Einführungsverordnung BZG). Ab dem 1. Januar 2012 dürfen die Gemeinden ohne Anweisung oder Rücksprache mit dem BSM keine Ersatzbeiträge einziehen. Mit Ausnahmen im Bereich der Schutzbauten (für Betrieb und Unterhalt) dürfen wiederkehrende Kosten nicht mit Ersatzbeiträgen finanziert werden. Aufgrund der oben erwähnten Änderungen wird die öffentliche Aufgabe Zivilschutz nicht mehr als Spezialfinanzierung im eigentlichen Sinne innerhalb der Verwaltungsrechnung geführt. Wasserversorgung / Abwasserentsorgung: In diesen gesetzlichen Spezialfinanzierungen sind, solange Verwaltungsvermögen besteht, Abschreibungen nach den Wiederbeschaffungswerten vorzunehmen. Anschliessend ist eine Spezialfinanzierung Werterhalt zu äufnen. Dadurch sind je zwei Spezialfinanzierungen für beide Bereiche zu führen: eine Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich und eine Spezialfinanzierung Werterhalt. Abfallbeseitigung: Für die Abfallbeseitigung ist ebenfalls eine gesetzliche Spezialfinanzierung zu führen. Es gilt das Verursacherprinzip. Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung deckt ebenfalls den Nettoaufwand der Tierkadaversammelstelle (nach Abzug der Entsorgungsgebühren). Feuerwehr: Seit dem wird die öffentliche Aufgabenerfüllung Feuerwehr als zweiseitige und somit echte Spezialfinanzierung innerhalb der Verwaltungsrechnung der Gemeinde Münchenbuchsee geführt. Gemeindeeigene Spezialfinanzierungen: Weiter führt die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee per gemeindeeigenes Reglement Spezialfinanzierungen für das Elektrizitätswerk und die Gemeinschaftsantennenanlage, über welche wie bei den gesetzlichen Spezialfinanzierungen ein Finanzplan mit entsprechendem Voranschlag zu erstellen ist. Investitionsplanung: Wie beim steuerfinanzierten Haushalt werden auch die Investitionen (Projekte) der Spezialfinanzierungen ein Projektprüfungsverfahren (siehe Punkt 3.3) durchlaufen müssen. Trotzdem werden Sie pro Spezialfinanzierung einzeln ausgewiesen, da diese einerseits durch Gebühren finanziert werden und somit den Steuerhaushalt nicht tangieren und andererseits die Projekte durch externe Massnahmenpläne und Zustandsanalysen bereits bekannt sind. 16

18 8.1. FEUERWEHR Die Feuerwehr wird seit dem 01. Januar 2012 als zweiseitige Spezialfinanzierung und somit als eine echte Spezialfinanzierung geführt. So können künftige Ertragsüberschüsse als Eigenkapital angespart werden, um allfällig zu verzeichnende Defizite darüber aufzufangen. Mit dieser Änderung des Feuerwehrreglements muss der steuerfinanzierte Haushalt keine Defizite finanzieren. Das Feuerwehrwesen in Kanton Bern ist stark im Umbruch. Die Ansprüche an eine kompetente Feuerwehr sind in den letzten Jahren laufend gestiegen. Die Vorgaben der Gebäudeversicherung (GVB) betreffend Personalbestand und technische Ausrüstung haben zur Folge, dass zahlreiche Feuerwehren im Kanton Bern diesen Anforderungen mittelfristig nicht mehr zu genügen vermögen. Zudem bietet die GVB, befristet auf drei Jahre, finanzielle Anreize für eine Zusammenarbeit. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen hat der Gemeinderat Münchenbuchsee mit den umliegenden Feuerwehren Diemerswil, Deisswil und Wiggiswil im Herbst 2011 einen Zusammenschluss resp. Fusion beschlossen. Dieser Zusammenschluss erfolgte auf der Basis des Sitzgemeindemodells. Aufgrund dieser Fusion erfolgten einmalige Entschädigungszahlungen durch die GVB von Fr sowie eine jährlich wiederkehrende Pauschalentschädigung von Fr Die jährliche Pauschalentschädigung wie die einmalige Fusionsentschädigung sind zweckgebunden und dürfen nur für die Finanzierung der Feuerwehr verwendet werden. Aufgrund des Zusammenschlusses der oben erwähnten Feuerwehren und der damit verbunden Fusionsentschädigung ergab sich im letzten Rechnungsjahr 2012 die Bildung eines komfortablen Eigenkapitals für die Feuerwehr. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Feuerwehr Münchenbuchsee sowie der geplanten Investitionen sieht die mittel- bis langfristige finanzielle Entwicklung wie folgt aus: ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Feuerwehr Eigenkapital Feuerwehr Bestand Verwaltungsvermögen Feuerwehr INVESTITIONSPROJEKTE Nebst dem durch den Grossen Gemeinderat bewilligten Ersatz des Tanklöschfahrzeuges im Betrag von CHF (Restzahlung im Jahr 2013 von Fr ) befindet sich aktuell der Ersatz der 33-jährigen Autodrehleiter (Jahrgang 1980) in der Prüfung für die Aufnahme in das Projektverzeichnis bzw. in die Investitionsrechnung. Planungsjahre Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug 216 Ersatzbeschaffung Autodrehleiter TOTAL NETTOINVESTITIONEN Die eingestellten Investitionen sind damit im vorliegenden Finanzplan der Feuerwehr enthalten und finanziell tragbar. 17

19 8.2. WASSERVERSORGUNG Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen. Wie bereits im letztjährigen Finanzplan angekündigt, müssen per Planjahr 2015 die Gebührenansätze in der Wasserversorgung erhöht werden. Gemäss Finanzplan wird die Wasserversorgung nach den heute gültigen Gebührenansätzen im Planjahr 2015 einen Bilanzfehlbetrag ausweisen. Dabei gelten die identischen kantonalen Vorgaben, wie beim steuerfinanzierten Haushalt. Grund für die geplanten Defizite ist die Anpassung der Verzinsung der Sacheinlagen bei der WAGRA per Seit dem werden die Einlagen noch lediglich mit 0.5 % verzinst (vorher 3.0%) ÜBERBLICK alle Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Wasserversorgung Eigenkapital Wasserversorgung Bestände SF Werterhalt Wasserversorgung 2'795 2'352 1'924 1'727 1'850 1' INVESTITIONSPROJEKTE Planungsjahre Anschlussgebühren Erschliessungsanlagen ZPP Nr. 17, Riedli ZPP Nr. 18, Egg ZPP Nr. 19, Strahmmatte 50 ZPP Nr. 20, Kästliareal Leitungssanierung/Leitungsauswechslung Industriestrasse 55 Bahnhofplatz Neugestaltung Lindenweg Allmend (Allmend-, Meien-, Tempelstr.) Zentrum Süd (Kreuz-, Kirchgasse, Fellenbergstrasse) Häuslimoos Oberdorfstr.: Höheweg bis Kirchgasse 150 TOTAL NETTOINVESTITIONEN ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant bei 85 % und ist damit ungenügend. Die Einlage in die Werterhaltung wird weiterhin mit 60 % vorgenommen, damit die jährliche Abschreibungsbelastung auf einem absoluten Minimum bestehen bleibt. Wie bereits in der Einleitung zur Spezialfinanzierung Wasserversorgung beschrieben, ist in den nächsten zwei Jahren die Gebührenstruktur hinsichtlich der zu erwarteten Defizite eingehend zu prüfen und je nach dem Massnahmen umzusetzen. 18

20 8.3. ABWASSERENTSORGUNG Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen, welche auf dem heutigen Niveau voraussichtlich belassen werden können. Die geplanten Defizite in den nächsten Jahren können durch das vorhandene Eigenkapital aufgefangen werden. Zudem sehen die Aussichten für die Planjahre 2017 und 2018 sehr positiv aus. Dank Einnahmen aus Anschlussgebühren und der damit verbundenen Ertragszuführung zur Laufenden Rechnung wird das Eigenkapital geäufnet ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Eigenkapital Abwasserentsorgung 1'310 1'202 1' '562 1'862 Bestände SF Werterhalt Abwasserentsorgung 6'801 5'718 5'640 5'984 6'684 7' INVESTITIONSPROJEKTE Auch in den nächsten Jahren stehen verschiedene Ersatz- und Neuinvestitionen an. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Übersicht über alle geplanten und bereits beschlossenen Investitionsprojekte vorhanden: Planungsjahre Anschlussgebühren Erschliessungsanlagen Überbauung Bielstr.-Säge 320 ZPP Nr. 17, Riedli 90 ZPP Nr. 18, Egg 350 ZPP Nr. 19, Strahmmatte ZPP Nr. 20, Kästliareal 1'000 1' Leitungssanierung/Leitungsauswechslung Inliner Bodenackerweg 170 UeO Bahnhof; Sauberwasseraustrennung Zentrum Süd (Kirch-, Kreuzgasse und Fellenbergstrasse) Allmend (Allmend-, Meien-, Tempelstr.) Am Bach Eichgut 2 25 Hübeli/Schönegg 30 Laubbergweg 85 Lindenweg 25 Waldeckweg, GEP Massnahme TOTAL NETTOINVESTITIONEN -88 1'930 1' ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren zwischen %. Die Einlage in die Werterhaltung wird weiterhin mit 60 % vorgenommen, damit die jährliche Abschreibungsbelastung auf einem absoluten Minimum gehalten werden kann. Somit besteht bei der Abwasserentsorgung kurz-/ mittelfristig gesehen kein Handlungsbedarf. 19

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