Beschluss Grosser Gemeinderat 4. Sitzung vom

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1 EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Beschluss Grosser Gemeinderat 4. Sitzung vom Personal Gemeinderechnung, Voranschlag, Finanzplan Voranschlag 2015; Genehmigung und Verabschiedung z.hd. Volksabstimmung vom 30. November 2014 LNR 2718 BNR 47 Zuständig für das Geschäft: Sonja Bucher, Departementsvorsteherin Finanzen Ansprechpartner Verwaltung: Bruno Steiner, Abteilungsleiter Finanzen Bericht Allgemeines: Der vorliegende Voranschlag 2015 zeigt die voraussichtlichen Erträge und Aufwände des Voranschlagjahres 2015 der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee inklusive aller Nebenbetriebe auf. Grundlage: Der Voranschlag 2015 basiert auf den Grundlagen der Jahresrechnung 2013 und des laufenden Voranschlages 2014, und es liegen ihm die aktuellen Weisungen des Gemeinderates aus der Klausursitzung vom 25. August 2014 zugrunde. Ebenfalls gilt als Basis das aus dem Jahr 2014 stammende Entlastungsprogramm. Die Gemeinderechnung 2013 von Münchenbuchsee schloss mit einem Defizit von 1.3 Mio. Franken ab. Die Gründe dafür waren einerseits tiefere Steuereinnahmen und andererseits zu hohe Ausgaben. Daher erhöhte sich der Bilanzfehlbetrag um 1.3 Mio. Franken auf neu Mio. Franken. Aus diesem Grund ist es notwendig, am eingeschlagenen Weg vor einem Jahr weiter festzuhalten, die Entlastungsmassnahmen auch über den Voranschlag 2015 hinaus voranzutreiben damit in den kommenden Jahren mit der Bildung eines für die Gemeinde Münchenbuchsee genügenden Eigenkapitals begonnen werden kann. Steueranlage: Die Steuererträge wurden auf einer gleich bleibenden Steueranlage von 1.64 Einheiten berechnet. Die Steueranlage wurde letztmals per 01. Januar 2014 um 0.8 Zehntel aufgrund der Entlastungsmassnahmen 2014 erhöht. Bilanzfehlbetrag: Im Rechnungsjahr 2008 musste ein Bilanzfehlbetrag in der Höhe von rund 4 Mio. Franken bilanziert werden. Im Gemeindegesetz des Kantons Bern, Art. 74, ist festgeschrieben, dass ein Bilanzfehlbetrag innert acht Jahren seit der erstmaligen Bilanzierung abgeschrieben sein muss. Der Bilanzfehlbetrag darf einen Drittel des ordentlichen Jahressteuerertrages nicht übersteigen. Per Abschluss des Rechnungsjahres 2013 betrug ein Drittel des Jahressteuerertrages 7.7 Mio. Franken. Mit den sehr positiven Rechnungsergebnissen 2009, 2010 und 2011, Ertragsüberschüsse von 1.6 Mio. Franken, Mio. Franken und Mio. Franken, konnte der Bilanzfehlbetrag um 59 % auf einen aktuellen Bestand von Mio. Franken abgeschrieben werden. Im Rechnungsjahr 2013 konnte aufgrund der sehr negativen Entwicklung des Steuerertrages keine Abschreibung am Bilanzfehlbetrag vorgenommen werden, im Gegenteil, der Bilanzfehlbetrag erhöhte sich um 1.3 Mio. Franken auf aktuell 2.9 Mio. Franken. Dank der im Rahmen des Voranschlages 2014 eingeleiteten Entlastungsmassnahmen bei den freiwilligen Aufgaben und der Steuererhöhungen bei der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer ist die Gemeinde Münchenbuchsee überhaupt in der Lage, die strukturell bedingten Defizite aufzufangen. Ebenfalls positiv wirkt sich der Verkauf der Gemeinschaftsantennenanlage auf den Gemeindefinanzhaushalt aus. Dank dem Verkauf kann der Bilanzfehlbetrag per Ende Jahr 2014 vollständig abgeschrieben werden, die zukünftigen Planjahre mittels übrigen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen können zusätzlich entlastet und die wiederkehrende Investitionsquote bei 2.0 Mio. Franken gehalten werden. 1

2 Finanz- und Lastenausgleich: In der nachfolgenden Tabelle sind die von der Gemeinde an den Kanton geschuldeten Beiträge im Zeitvergleich aufgeführt. Die Beiträge an den Kanton betragen insgesamt 13,4 Mio. Franken (Vorjahr 13,36 Mio. Franken). Lastenausgleich Lehrerlöhne Sozialversicherungen Sozialhilfe (Beitrag FVM) Öffentlicher Verkehr Neue Aufgabenteilung Total Lastenverteilungen Der Voranschlag 2015 weist folgende Eckwerte auf (im Vergleich zum Voranschlag 2014 und der Jahresrechnung 2013): Voranschlag 2015 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Bruttoergebnis Abschreibungen Harmonisiert (gesetzliche) Übrige Bilanzfehlbetrag Nettoergebnis Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Finanzierung Ergebnis Laufende Rechnung Abschreibungen Einlage/Entnahme Spez.finanz Selbstfinanzierung Nettoinvestitionen Finanzierungssaldo Übersicht Artengliederung Personalaufwand: (Löhne, Behörden, Personal, Lehrkräfte, Sozial-, Personal- und Unfallversicherungsbeiträge, Kurse, Weiterbildung) Beim Personalaufwand ist eine Erhöhung für individuelle Stufenanstiege per in der Höhe von Fr eingerechnet. Nebst dem individuellen Stufenanstieg steigt der Personalaufwand auch aufgrund zusätzlicher Anstellungen im Bereich der Tagesschule. Da hier die Bruttokosten ausgewiesen werden führen diese Mehranstellungen aufgrund der Anmeldungen für die Tagesschule zu einer Erhöhung des Personalaufwandes. Zudem sind im Budgetjahr 2015 für Entschädigungen temporärer Arbeitskräfte Fr sowie für Personalwerbung (Stellenbesetzungen) Fr eingeplant. 2

3 Übersicht Personalaufwand (ohne Spezialfinanzierungen): Jahr Budget 2014 Budget 2015 Betrag 5'616' ' *5'611' Der reduzierte Personalaufwand ist auf die Auslagerung der Kinder- und Jugendfachstelle (per ), auf die Verwaltungsüberprüfung und das Entlastungsprogramm Politik (Bereich übriger Personalaufwand) zurückzuführen. Sachaufwand: (Büro- und Schulmaterial, Drucksachen, Anschaffung von Mobilien, Maschinen und Fahrzeugen, Wasser, Energie, Heizung, baulicher Unterhalt, Dienstleistungen, Honorare, Mieten und Spesen) Im Bereich Sachaufwand ist eine geringe Zunahme des Aufwandes von Fr gegenüber dem Vorjahresbudget 2014 festzustellen. Diese Aufwandzunahme ist im Wesentlichen auf zusätzliche Kosten beim Schülertransport, Schulreisen/besondere Schulwochen sowie auf den baulichen Unterhalt bei den Gemeindestrassen (+Fr ) zurückzuführen. Die Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2014 werden daher weitestgehend auch im Budgetjahr 2015 fortgeschrieben. Übersicht Sachaufwand (ohne Spezialfinanzierungen): Jahr Budget 2014 Budget 2015 Betrag 5'219' '723' '383' '409' '409' Passivzinsen: (Zinsen auf kurz-, mittel- und langfristigen Schulden und Sonderrechnungen) Für die Passivzinsen gelten mehrheitlich feste Zinssätze, welche zwischen 1,3 % und 3.26 % liegen. Für Darlehen mit variablem Zinssatz wurde ein Zinssatz von 1.00 % berechnet. Es wird mit einem konstanten Zinsniveau gerechnet. Abschreibungen: (Abschreibungen auf Finanzvermögen, harmonisierte / zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen) Für das Jahr 2015 sind Abschreibungen von Fr vorgesehen. Darin enthalten sind Fr für übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des steuerfinanzierten Verwaltungsvermögens, aufgrund des Verkaufserlöses der Gemeinschaftsantennenanlage. Steuern: (Einkommens-, Vermögens-, Liegenschafts-, Vermögensgewinnsteuern) Der Steuerertrag liegt im Budgetjahr 2015 Fr unter dem Budgetjahr Gegenüber dem letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr 2013 liegt das Budgetjahr 2015 um Fr höher. Bei einer unveränderten Steueranlage von 1.64 und einem unveränderten Liegenschaftssteuersatz von 1.2 Promille ist der Ertragsrückgang auf die Grundstückgewinnsteuern, Sonderveranlagungen sowie auf tiefere Steuerteilungen zurückzuführen. Für das Jahr 2015 ist gem. Finanzplan kein Wachstum bei den Einkommenssteuern natürlicher Personen eingerechnet. Steuerarten Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Budget 2014 Budget 2015 Einkommenssteuern NP ' Vermögenssteuern NP Quellensteuern Steuerteilungen NP z. G Steuerteilungen NP z. L Gewinnsteuer JP Kapitalsteuern JP Holdingsteuern Steuerteilungen JP z. G ' ' Steuerteilungen JP z. L Lotteriegewinnsteuern Nachsteuern und Busse Grundstückgewinnsteuern Sonderveranlagung Liegenschaftssteuern Eingang abges. Steuern ' ' Total 23'333' Vermögenserträge: (Aktivzinsen, Liegenschaftserträge, Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens) Die Erträge stammen insbesondere aus den Mietzinsen für Wohnliegenschaften des Finanz- und Verwaltungsvermögens sowie aus Baurechts- und Pachtzinsen. 3

4 Entgelte: (Ersatzabgaben, Gebühren für Amtshandlungen, Benützungsgebühren Wasser, Abwasser, Kehricht)) Die jährlich wiederkehrenden Preisberechnungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind abgeschlossen. Während dem sich die Energiebeschaffung für das Jahr 2015 und somit auch die Energiepreise im Rahmen derjenigen für das Jahr 2014 bewegen, können die Netznutzungspreise leicht gesenkt werden. Demgegenüber wird jedoch die gesetzliche Abgabe für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) auf Beschluss des Bundesrates von 0.5 Rp./kWh auf 1.0 Rp./kWh erhöht. Der Preis für die allgemeinen Systemdienstleistungen der Swissgrid sinkt für 2015 von 0.64 Rp./kWh auf 0.54 Rp./kWh. Ergebnisse Spezialfinanzierung Die Ergebnisse der einzelnen spezialfinanzierten Aufgaben: Feuerwehr Aufwandüberschuss Fr Wasserversorgung Aufwandüberschuss Fr. 311' Abwasserentsorgung Aufwandüberschuss Fr Abfallentsorgung Aufwandüberschuss Fr. 21' Elektrizitätsversorgung Ertragsüberschuss Fr Die prognostizierten Aufwandüberschüsse können jeweils durch die vorhandenen Reserven (Spezialfinanzierungen Rechnungsausgleich) gedeckt werden. Kenntnisnahme Der Grosse Gemeinderat nimmt von den folgenden Gebührenansätzen und Ersatzabgaben, die für das Jahr 2015 gültig sind, Kenntnis: Feuerwehrpflichtersatz - 5,3 % des Staatssteuerbetrages, mind. Fr max. Fr (unverändert) Wassergebühren (exkl. MwSt.) - Fr Grundgebühr pro m 3 /h Nennbelastung des in einer (unverändert) Liegenschaft eingebauten Wassermessers - Abgabepreis pro m 3 Frischwasser von Fr Fr pro m 3 Zuschlag für Klima- und Kühlanlagen - vorübergehende Wasserbezüge/Bauwasser Verbrauchsgebühr pro m 3 Frischwasser von Fr zuzüglich einer Grundgebühr von 20 % des Neuwertes des Wasserzählers - Grundgebühr Bezug ungemessenem Wasser Fr pro Tag Abwassergebühren (exkl. MwSt.) (unverändert) Fr Grundgebühr pro m 3 /h Nennbelastung des in einer Liegenschaft eingebauten Wassermessers - Kanalisationsverbrauchsgebühr von Fr pro m 3 Wasserverbrauch + Zuschläge bei besonders grosser Verschmutzung - Regenabwassergebühr von Fr. 0.20/m 2 entwässerte Fläche Abfallgebühren (inkl. MwSt.) Haushaltungen (unverändert) - Grundgebühr pro Wohnung Fr Grundgebühr pro Einfamilienhaus Fr Sackgebühr bis 17 l Fr l Fr l Fr l Fr Gewerbe - Grundgebühr bei Verwendung von Abfallsäcken Fr pro Tonne, jedoch mind. Fr Sackgebühr wie oben (Haushaltungen) - Container pro Leerung 600 l Fr Container pro Leerung 800 l Fr Pauschale pro Jahr Leerung 1 x pro Woche 800 l Fr / Jahr Leerung 2 x pro Woche 800 l Fr / Jahr (alle Ansätze inkl. 8 % MwSt.) 4

5 Rechtliche Grundlagen Dem Grossen Gemeinderat wird dieser Antrag gestützt auf folgende rechtlichen Grundlagen unterbreitet: Grundlage Artikel Materielle Grundlage GV Art.67 ff. Zuständigkeit Volk OgR Art. 11 Bst e Gestützt auf die Gemeindeverordnung (GV, BSG ) ist der Voranschlag jährlich vor Beginn des Rechnungsjahres zu beschliessen. Die Gemeindeverfassung (Art. 26; Ziff 1) sagt aus, dass die Genehmigung des Voranschlages der Urnenabstimmung unterliegt. Antrag 1. Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee schliesst für das Jahr 2015 bei Aufwänden und Erträgen von je Fr ausgeglichen ab. 2. Im Jahre 2015 sind folgende Gemeindesteuern und Abgaben zu erheben: 2.1. Für die der Staatssteuer unterliegenden Steuerfaktoren (Einkommen, Gewinn, Ertrag, Vermögen, Kapital- und Grundstückgewinn) das 1,64-fache des gesetzlichen Einheitssatzes (unverändert) Eine Liegenschaftssteuer von 1,2 0 / 00 auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft (unverändert). 3. Der Voranschlag 2015 und die Steueranlage sind gemäss Art. 26, Ziff 1, OgR durch die Stimmberechtigten zu genehmigen. 4. Die Botschaft und der Stimmzettel an die Stimmberechtigten werden genehmigt und z. H. der Volksabstimmung vom 30. November 2014 verabschiedet. 5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Der Grosse Gemeinderat fasst folgenden Beschluss 1. Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee schliesst für das Jahr 2015 bei Aufwänden und Erträgen von je Fr ausgeglichen ab. 2. Im Jahre 2015 sind folgende Gemeindesteuern und Abgaben zu erheben: 2.1. Für die der Staatssteuer unterliegenden Steuerfaktoren (Einkommen, Gewinn, Ertrag, Vermögen, Kapital- und Grundstückgewinn) das 1,64-fache des gesetzlichen Einheitssatzes (unverändert) Eine Liegenschaftssteuer von 1,2 0 / 00 auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft (unverändert). 3. Der Voranschlag 2015 und die Steueranlage sind gemäss Art. 26, Ziff 1, OgR durch die Stimmberechtigten zu genehmigen. 4. Die Botschaft und der Stimmzettel an die Stimmberechtigten werden genehmigt und z. H. der Volksabstimmung vom 30. November 2014 verabschiedet. 5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Eröffnung 1. Finanzabteilung (zum Vollzug) 5

6 Beilagen 1. Botschaft Urnenabstimmung 30. November Voranschlag 2015 Detailunterlagen (Wird per im pdf-format versendet) Sofern dieser Beschluss nicht angefochten wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d.h. mit Wirkung ab 1. Dezember 2014, in Kraft. Münchenbuchsee, 22. Oktober 2014 GROSSER GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE Sekretär Protokollführerin Olivier A. Gerig Franziska Zwygart 6

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