ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZIVILSCHUTZ... 13

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1 Finanzplan

2 Inhaltsverzeichnis 1. AUSGANGSLAGE FINANZ- UND LASTENAUSGLEICH 2012 (FILAG 2012) FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN PLANUNGSMEHRWERTE AUFGABENÜBERPRÜFUNG PLANUNGSGRUNDLAGEN ALLGEMEINES FINANZPOLITISCHE ZIELSETZUNGEN PROGNOSEANNAHMEN ENTWICKLUNG STEUERERTRAG FINANZPLANUNG - ERGEBNIS PLANUNGSVARIANTE BILANZFEHLBETRAG PLANUNG ABSCHREIBUNG INVESTITIONSPLANUNG FREMDMITTELENTWICKLUNG FINANZKENNZAHLEN SPEZIALFINANZIERUNGEN FEUERWEHR ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZIVILSCHUTZ ÜBERBLICK ZUKUNFTSAUSSICHTEN WASSERVERSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ABWASSERENTSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ABFALLENTSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN GEMEINSCHAFTSANTENNENANLAGE ÜBERBLICK INVESTITIONSPROJEKTE ZUKUNFTSAUSSICHTEN ZUSAMMENFASSUNG STEUERHAUSHALT ANTRAG UND BESCHLUSS

3 1. AUSGANGSLAGE Rollende Planungen - wechselnde Zahlen Wie bereits im letztjährigen Finanzplan angekündigt, steht der Voranschlag 2012 ganz im Zeichen des Finanz- und Lastenausgleichs (FILAG) 2012 und dessen Auswirkungen. So wird die Gemeinde Münchenbuchsee CHF 0.58 Mio. pro Jahr mehr belastet. Ebenfalls wird sich der Abschreibungssatz im Planjahr um 2 % auf neu 8 % erhöhen und damit das Budgetjahr entsprechend mit CHF 0.45 Mio. mehr belastet. Ab dem Planungsjahr 2014 wird die Gemeinde Münchenbuchsee voraussichtlich wieder den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abschreibungssatz von 10 % auf dem Restbuchwert des Verwaltungsvermögens anwenden müssen. Projekt HRM2: Im Moment ist noch offen, ob und falls ja wann, die Änderung des Gemeindegesetzes und damit das Projekt HRM2 durch den Kanton Bern überhaupt weiterverfolgt wird. Daher ist es eher unwahrscheinlich, dass per Rechnungsjahr die Auswirkungen des HRM2, wie z. B. die Anlagenbuchhaltung und den damit kommunizierten Abschreibungsaufwand von durchschnittlich ca. 8 %, umgesetzt wird FINANZ- UND LASTENAUSGLEICH 2012 (FILAG 2012) Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 01. Februar 2011 der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012) zugestimmt. Die Berechnung der Auswirkungen aus dem FILAG 2012 für die Gemeinde Münchenbuchsee sieht wie folgt aus: Beträge in CHF Tausend + = Minderbelastung gegenüber dem bisherigen System FILAG FILAG - = Mehrbelastung gegenüber dem bisherigen System Wirkung Neuordnung Finanzausgleich (Disparitätenabbau und Mindestausstattung) Pauschale Abgeltung der Zentrumslasten der Städte Bern, Biel und Thun Zuschuss an Gemeinden mit einer strukturell bedingten hohen Steueranlage - GeoTopo Zuschuss Soziodemografischer Zuschuss; dieser entspricht dem Selbstbehalt der Gemeinden bei einzelnen Angeboten der institutionellen Sozialhilfe Lastenausgleich Lehrergehälter; neue Finanzierung der Volksschule -3'580-3' Lastenausgleich Sozialhilfe inkl. Selbstbehalt auf familienergänzende Betreuungsangebote und Gemeinschaftszentren -4'292-4' Lastenausgleich Ergänzungsleistung; Neuordnung der Krankenkassenprämienverbilligung sowie im Alters- und Behindertenbereich -2'029-2'029 0 Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung; die Lastenverschiebungen werden aufgrund der verschiedenen Aufgabenteilungsprojekte mit diesem Lastenausgleich kompensiert Aufhebung der Kantonsbeiträge an Gemeindestrassen Erhöhung des Kantonsbeitrages an die Musikschulen Mobilisierung Einsatzkräfte; die Mobilisierung der Feuerwehren wird durch die Kantonspolizei sichergestellt Sicherheitsfunknetz Polycom; die Gemeinden (Feuerwehren) partizipieren am neuen kant. Sicherheitsfunknetz Polycom Total Wirkung Mehrbelastung p. J Wirkung netto in Steueranlagezehnteln Steueranlage; Gesamtwirkung FILAG 2012 Steueranlage vor Neuordnung 1.52 Wirkung der Neuordnung 0.04 Steuerbasis nach Neuordnung Durch die ungünstigen Rahmenbedingungen des neuen FILAG 2012, Mehrbelastung von CHF 0.58 Mio., hat der Gemeinderat beschlossen, die daraus entstehende Mehrbelastung von 0.04 Steueranlagezehntel dem Steuerpflichtigen weiter zu geben und damit die Steueranlage von aktuell 1.52 auf neu 1.56 per zu erhöhen. 2

4 1.2. FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN Finanzstrategie Im letztjährigen Finanzplan kündigte der Gemeinderat an, dass trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen (Steuergesetzrevision) an der Zielsetzung festgehalten wird, die Steueranlage mittelfristig auf einem Niveau von 1.52 Steueranlagezehnteln zu halten, um langfristig ein genügendes Polster an Eigenkapital ausweisen zu können. Aufgrund der zunehmenden Belastungen, insbesondere durch das FILAG 2012, hat sich der Gemeinderat nun entschlossen von dieser Zielsetzung abzuweichen und die Mehrbelastung an den Steuerpflichtigen von Münchenbuchsee weiter zu geben. Mit dieser Massnahme ist es dem Gemeinderat möglich, einerseits den Bilanzfehlbetrag früher als vor einem Jahr geplant abzubauen und andererseits per Ende der Finanzplanungsperiode ein Eigenkapital von 2.5 Steueranlagezehntel (CHF 3.7 Mio.) aufbauen zu können PLANUNGSMEHRWERTE Mit der Zonenplan- und Baureglementsrevision Neueinzonung aus dem Genehmigungsjahr 2008, welche die Umzonungen Riedli, Auf der Egg, Üedeliweg, Strahmmatte und Sandgrube beinhaltet, kann der Gemeinderat informieren, dass die Überbauungsgebiete ZPP Riedli und ZPP Egg verkauft worden sind und in absehbarer Zeit mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. Die mit dem Verkauf der einzelnen Parzellen stehenden Planungsmehrwerte von insgesamt CHF 4.0 Mio. sind vollumfänglich geleistet worden. Aus der genehmigten Ortsplanungsrevision (zweites Paket) können in den nächsten Jahren noch weitere Planungsmehrwerte vereinnahmt werden. Der Gemeinderat plant den aktuellen Bestand der Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte von CHF 4.5 Mio. gezielt für die Übernahme von Aufwänden innerhalb der Laufenden Rechnung zu verwenden (aktuell CHF 4.5 Mio.). So ist die Entnahme von CHF 0.94 Mio. im Budgetjahr 2012 für folgende Aufwandbereiche vorgesehen: Spielplätze (Kto ) CHF Öffentliche Spielplätze (Kto ) CHF Beitrag Trägerverein Hirzi (Kto ) CHF Beitrag Kornhausbibliothek (Kto ) CHF Unterhalt öffentliche Anlagen (Kto ) CHF Kulturförderungsbeitrag (Kto ) CHF Total Entnahmen aus Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte CHF Im weiteren sieht der Gemeinderat in den Planjahren ebenfalls Entnahmen von CHF 0.94 Mio. vor, um die laufende Rechnung entsprechend zu entlasten und somit in den entsprechenden Planjahren einen Ertragsüberschuss für den Abbau des Bilanzfehlbetrages respektive den Aufbau von Eigenkapital gewährleisten zu können. Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte Entnahme pro Planjahr AUFGABENÜBERPRÜFUNG 2009 Erfolge weitere Bestrebungen Aus der Aufgabenüberprüfung, welche im Anschluss an das Rechnungsjahr 2008 und dem damit erstmalig bilanzierten Bilanzfehlbetrag in Angriff genommen wurde, konnten bereits verschiedene Aufgaben überarbeitet und teilweise kostengünstiger realisiert werden. Die laufende Aufgabenüberprüfung des Finanzhaushalts soll zu weiteren dauerhaften Einsparungen sowie Effizienz- und Effektivitätssteigerungen führen und die Planungsergebnisse (ab Jahr 2012) weiter verbessern. Im Vordergrund steht dabei aktuell die Prüfung einer kostengünstigeren und wirtschaftlicheren Erbringung des Zivilschutzes. Der Gemeinderat wird diesbezüglich im Herbst 2011 verschiedene Varianten prüfen und einen strategisch- richtungsweisenden Entscheid fällen. 3

5 2. PLANUNGSGRUNDLAGEN 2.1. ALLGEMEINES Die Finanzplanung basiert auf dem letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr 2010, dem aktualisierten Voranschlag 2011 sowie der Aufgaben- und Projektplanung. Die Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) per 1. Januar 2012 führt im Alters- und Behindertenbereich zu einer neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Der stationäre und ambulante Altersbereich wird, mit Ausnahme einzelner Spitexleistungen, neu vollständig durch den Kanton finanziert. Dagegen beteiligen sich die Gemeinden neu an den vom Kanton ausgerichteten Beiträgen an Institutionen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung (Kostenanstieg von 2012 auf Jahr 2013 von ca. CHF 93 Mio. vor Abrechnung Lastenausgleich). Zusätzlich wird der Lastenausgleich Sozialhilfe von 2012 auf 2013 mit zusätzlichen Kosten von CHF 93 Mio. im Bereich sozialer Existenzsicherung belastet. Verbilligung Krankenkassenprämien für Sozialhilfebeziehende wird neu über den Lastenausgleich Sozialhilfe finanziert Mehrkosten infolge Arbeitslosenversicherungsgesetz-Revision (Zunahme der Anzahl Fälle) Mengenbedingte zusätzliche Kosten im Bereich der individuellen Sozialhilfe (inkl. Pauschalen für Sozialarbeitende) für die Jahre 2011 und 2012 aufgrund des ungünstigen Wirtschaftsverlaufes. Die Auswirkungen einer Rezession treffen die Sozialhilfe jeweils verzögert. Teuerung für die Sozialhilfe nach SKOS Mehrkosten im Bereich a.o. Kosten des Massnahmenvollzugs Für die Gemeinde Münchenbuchsee resultiert daraus im Lastenausgleich Sozialhilfe eine Aufwandzunahme zwischen den Jahren 2012 und 2013 von rund einer Million Franken FINANZPOLITISCHE ZIELSETZUNGEN Die finanzpolitischen Zielsetzungen des Gemeinderates, Legislaturplanung 2008 bis 2012, bilden nach wie vor die Grundlage der Finanzhaushaltsführung: Leistungen und Angebote der Gemeinde stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Höhe der Abgaben; Zur Sicherstellung eines attraktiven Steuerklimas ist die Steueranlage massvoll zu gestalten; Wir wollen den Bilanzfehlbetrag abbauen und streben anschliessend den Aufbau von zwei Steuerzehnteln Eigenkapital an; Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen muss auf die Legislatur gesehen durchschnittlich zwischen 150 und 200 % liegen; Stabilisierung des beeinflussbaren Haushalts im Verhältnis zu den zu erledigenden Aufgaben; Einflussnahme und Optimierung des Transferhaushalts (der gebundenen Mittel) PROGNOSEANNAHMEN Die Prognose der Anzahl Steuerpflichtigen und Einwohner ergibt sich aus der aktuellen Ortsplanung. Die Zuwachsraten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern basieren auf den Zahlen aus den laufenden Ertragsabrechnungen 2010 und den Entwicklungsprognosen der Finanzabteilung respektive KPG/KOF. Die Berechnung erfolgt anhand von Indikatoren der Kantonalen Planungsgruppe (KPG), welche wiederum den Gemeinden die Kennzahlen für die Jahre zur Verfügung gestellt hat. Finanzplanungsjahre Steuerpflichtige per Einwohnerzahl per Einkommenssteuern StG-Revision % % % % % % % % Vermögenssteuern StG-Revision % % % % % % % 4

6 Betrag in CHF 2.4. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG Als Folge des Steuerentlastungspakets des Grossen Rates vom März 2010 sowie der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung gestaltet sich die Planung des Steuerertrages äusserst schwierig. Die Berechnung erfolgt anhand von Indikatoren der Kantonalen Planungsgruppe (KPG), welche wiederum den Gemeinden die Kennzahlen für die Jahre zur Verfügung gestellt hat. Der Gemeinderat übernimmt die vorgegebenen Kennzahlen für sämtliche Planungsjahre. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Münchenbuchsee über einen relativ hohen Anteil an Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst sowie über einen qualitativ breit abgestützten Mittelstand an Steuerpflichtigen verfügt kann es durchaus im Rahmen des möglichen liegen, dass errechneten Steuerertragsausfälle im Jahr 2011 und 2012 nicht in demselben Ausmass ausfallen werden, wie berechnet. Ein Vergleich der Steuerart Einkommenssteuern natürliche Personen zeigt die Entwicklung/Veränderung der beiden Finanzplänen 2010 und 2011 auf. Beträge in CHF Tausend (in CHF) Finanzplan Zuwachsraten pro Jahr % % % % % % % - Finanzplan Einkommenssteuern StG-Revision % % % % % % % % Differenz in CHF Das nachfolgende Diagramm zeigt deutlich auf, dass die Vorgaben für die Entwicklung des Steuerertrages, unter Berücksichtigung der heutigen Gegebenheiten, in der aktuellen Finanzplanung unter einem besseren Stern stehen, als dies noch vor einem Jahr geplant resp. angenommen wurde. Hier wirkt sich deutlich die Erhöhung der Steueranlage von 1.52 auf 1.56 aus. 30'000'000 Steuerertrag im Vergleich; Finanzplan letztes Jahr / aktuell 28'000'000 26'000'000 24'000'000 22'000'000 20'000'000 18'000'000 16'000' Planung Planung

7 3. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS 3.1. PLANUNGSVARIANTE Trotz des eher erfreulichen Ausblicks auf den Voranschlag 2012 und die darauffolgenden Planjahre, bleibt die finanzielle Situation vorerst weiterhin angespannt, da sich ein vollständiger Abbau des Bilanzfehlbetrages erst im Planjahr 2013 einstellen wird. Angesichts der in diesem Bericht angesprochenen Rahmenbedingungen kann zum jetzigen Zeitpunkt ein Finanzplan vorgelegt werden welcher im Stande ist, den im Jahr 2008 entstandenen Bilanzfehlbetrag bis ins Jahr 2013 vollständig abzuschreiben. Das längerfristige Ziel, Aufbau eines genügenden Eigenkapitals (Reserve) von ca. CHF 2.75 Mio., wird voraussichtlich erst in den späteren Planjahren erreicht werden können. Sicherlich stellen sich im vorliegenden Finanzplan die Steuergesetzrevision und das FILAG 2012 als wesentliche Unsicherheitsfaktoren dar. Fallen die geplanten Steuerertragsausfälle nicht im geplanten Ausmass an, ist mit einer weiteren Entspannung der finanziellen Lage für die Gemeinde Münchenbuchsee zu rechnen. Stellt sich jedoch eine negativere Auswirkung als die von Finanzkommission und Gemeinderat angenommenen Ertragsausfälle ein, werden die Ertragsüberschüsse nicht wie im geplanten Umfang ausfallen und der Abbau des Bilanzfehlbetrages könnte sich daher verzögern. Ebenfalls sind die Auswirkungen des FILAG 2012 genauestens zu verfolgen um überprüfen zu können, ob sich die Mehrbelastungen wirklich im geplanten Ausmass niederschlagen werden. Im vorliegenden Finanzplan ist die Entnahme aus der Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte speziell zu erwähnen. Ohne die geplante Entnahme von je CHF 0.94 Mio. in den Planjahren sowie CHF Mio. im Planjahr 2016 zu Gunsten der Laufenden Rechnung würden in den Planjahren Aufwandüberschüsse statt Ertragsüberschüsse ausgewiesen! Beträge in CHF Tausend Ergebnisse Prognose Laufende Rechnung Ertrag Aufwand Handlungsspielraum der LR Investitionen; steuerfinanziert Investitionen; Spezialfinanzierung Entwicklung Fremdkapital Total Investitionsfolgekosten Handlungsspielraum der LR Ertragsüberschuss Der Überblick über das Finanzplanungsergebnis zeigt auf, dass über die gesamte Finanzplanungsperiode mit Ertragsüberschüssen von durchschnittlich CHF 0.9 Mio. gerechnet werden kann. Blicken wir in die längerfristige Zukunft, kann ab dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der in diesem Bericht erwähnten Aufgabenüberprüfung, Entwicklung Ortsplanung und der Finanzstrategie des Gemeinderates der Aufbau eines genügend grossen Eigenkapitals realisiert werden. 6

8 3.2. BILANZFEHLBETRAG PLANUNG ABSCHREIBUNG Im Rechnungsjahr 2008 musste ein Bilanzfehlbetrag in der Höhe von CHF 4 Mio. bilanziert werden. Im Gemeindegesetz des Kantons Bern, Art. 74, ist festgeschrieben, dass ein Bilanzfehlbetrag innert acht Jahren seit der erstmaligen Bilanzierung abgeschrieben sein muss. Der Bilanzfehlbetrag darf einen Drittel des ordentlichen Jahressteuerertrages nicht übersteigen. Per Abschluss des Rechnungsjahres 2010 betrug ein Drittel des Jahressteuerertrages CHF 8 Mio. Mit dem sehr positiven Rechnungsergebnis 2009 und 2010, Ertragsüberschuss von CHF 1.6 Mio. und CHF Mio., konnte der Bilanzfehlbetrag um 56 % auf einen aktuellen Bestand von aktuell CHF Mio. abgeschrieben werden. Die kurzfristige Planung zeigt auf, dass mit dem aktuellen Budgetjahr 2011 sowie dem Voranschlag 2012 der Bilanzfehlbetrag weiter reduziert werden kann. So beträgt er per Ende 2012 noch CHF Mittelfristig kann der Aufbau von Eigenkapital in Angriff genommen und per Ende Planungsjahr 2016 ein Bestand an Eigenkapital von CHF 3.7 Mio. erreicht werden. Sollte sich aber die Auswirkungen aus den Entwicklungskennzahlen, Zunahme Einkommenssteuern und Ortsplanung (Planungsmehrwerte), mit schlechteren Vorzeichen als geplant auswirken, verfügt der Gemeinderat mit der Aufgabenüberprüfung über ein geeignetes Instrument, mögliche weitere Massnahmen zu ergreifen. Finanzplan Bilanzfehlbetrag Eigenkapital '000'000 4'000'000 3'000'000 2'000'000 1'000' '000'000-2'000'000-3'000'000-4'000'000-5'000'000 Entwicklung Eigenkapital / Bilanzfehlbetrag Eigenkapital Bilanzfehlbetrag 7

9 3.3. INVESTITIONSPLANUNG Die kurz- mittelfristigen Auswirkungen der Einführung des Projektverzeichnisses zeichnen sich im vorliegenden Investitionsplan des Finanzplanes ab. So beinhaltet der Investitionsplan nebst den bereits beschlossenen Projekten einzig geplante Strassenunterhaltsprojekte aus dem Strassenunterhaltsmanagement, welche die Firma OSTAG aus Burgdorf erarbeitet hat und mit dem Zustandswert kritisch beurteilte. Die Investitionsplanung verfügt unter Berücksichtigung der untenstehenden Projekte über einen Handlungsspielraum für zusätzliche Investitionen von rund CHF 4 Mio. über den gesamten Planungshorizont gesehen. Es ist abzuwarten, welche Projekte aus dem Hochbauplanungsmanagement hervorgehen werden und in welcher Grössenordnung die einzelnen Vorhaben monetär ausfallen. Dieser Auftrag wurde vom Grossen Gemeinderat am 09. Dezember 2010 mittels beschlossenen Motion, Zustandsanalyse mit Investitionsplanung Gebäudepark gemeindeeigene Liegenschaften, der Bauverwaltung in Auftrag gegeben. Verwaltungsvermögen; beschlossene Projekte Investitionsprojekte Beschlussdatum Informatik 20 Elektronische Belegarchivierung GR Schulliegenschaften Mobiliarersatz Schulen GGR Schulhaus Riedli Sanierung Lehrschwimmhalle GGR Sporthalle Bodenacker, Planungskredit GR Sanierung Sporthalle Bodenackerweg Urne Gesamtsanierung Schulhaus Bodenacker (Planungskredit) GR Volksschule 124 Umsetzung ICT Lehrplan; Anschaffung Hard- GGR /Software Wohlfahrts- und Fürsorgeeinrichtungen 31 Projekt Alterswohnung (Planungskredit) GR Gemeindestrassennetz Tempo 30-Zone Hübeli/Schönegg GR Bodenackerweg, Sanierung GGR Neubaugebiet Uedeliweg, Erschliessung GR Gurtenfeldstrasse, Sanierung GGR Eichgutweg, Strassensanierung GR Sanierung Strassenbau/Trottoir Industriestrasse GGR Raumplanung 344 Ortsplanung, Zentrumsentwicklung GR ZPP Nr. 20 Bahnhof, Planungskredit GR Erschliessungskosten Buechlimatt 2 GR TOTAL NETTOINVESTITIONEN Vorhandenes Investitionsvolumen Handlungsspielraum Investitionsvolumen 412 8

10 Verwaltungsvermögen; nicht beschlossene Projekte Investitionsprojekte Nettoinvestitionen beschlossene Projekte *Gemeindestrassennetz UeO Bahnhofstrasse, Teilstück Bahnhofplatz Waldeckweg, in Abhängigkeit Neubau Parz Industriestrasse, Strassensanierung und Trottoir Bahnhofstrasse, Teilstück alte Bahnhofstrasse 100 Fellenbergstrasse Nord, Sanierung Verbindung Radiostrasse bis Üedeliweg (Oberbau) 165 Allmendstrasse, Belagsanierung Am Bach, Oberbau und Deckbelag Auf der Egg, Oberbau und Verstärkung 10 Bernstrasse, Sanierung Oberbau und Verstärkung 5 35 Häuslimoos, Sanierung / Oberbau Hirzenfeld, Sanierung Oberbau und Deckbelag Hübeli/Schönegg, Sanierung Oberbau Kirchgasse, Sanierung Oberbau und Verstärkung Kreuzgasse, Sanierung Oberbau und Verstärkung Lindenweg, Sanierung Oberbau und Verstärkung 60 Meienstrasse, Sanierung Oberbau und Verstärkung Moosrainweg, Sanierung / Belagserneuerung 25 Schlösslistrasse, Sanierung / Belagserneuerung 70 Tempelstrasse, Sanierung / Oberbau Deckbelag Üedeliweg, Sanierung / Oberbau und Verstärkung 25 Laubbergweg 225 Laubbergweg Zone Tempo ZPP Nr. 18 Egg, Sanierung / Ausbau Amselweg TOTAL NETTOINVESTITIONEN Investitionsvolumen pro Jahr Übernahme Freibetrag Jahr Handlungsspielraum pro Jahr *Gemeindestrassennetz: Sämtliche Strassenbauprojekte sind mit den Gemeindewerken abgesprochen, so dass allfällige Leitungssanierungen mit dem Zeitpunkt der Strassensanierung gleichzeitig in Angriff genommen werden können. Die kurzfristigen Auswirkungen aus der Einführung des Projektverzeichnisses zeichnen sich im vorliegenden Investitionsplan des Finanzplanes aus. Es werden aktuell nur noch die vom ausgabenzuständigen Organ beschlossenen Investitionen sowie Projekte ausgewiesen, welche das Projektprüfungsverfahren erfolgreich bestanden haben. 9

11 4. FREMDMITTELENTWICKLUNG Mit der Ortsplanungsrevision (zweites Revisionspaket) sind Einzonungen genehmigt worden, für welche Infrastrukturbeiträge zugunsten der gesamten Bevölkerung als Planungsmehrwertausgleiche vertraglich sichergestellt sind. Im aktuellen Rechnungsjahr 2011 konnten, wie unter Punkt 1.3 bereits erläutert ist, für die Neueinzonung Riedli und Egg CHF 4.0 Mio. vereinnahmt werden. Für den Finanzhaushalt ist es deshalb besonders wichtig, dass die am 30. November 2008 durch die Stimmberechtigten genehmigte Ortsplanung mit den geplanten Mehrwertausgleichen umgesetzt werden kann. Eine Ortsplanung, die eine erfolgreiche Entwicklung der Gemeinde ermöglichen soll, ist ein wesentliches Instrument resp. eine Grundvoraussetzung für einen gesunden Finanzhaushalt. Wie aus der nachstehenden Grafik ersichtlich ist, werden sich die Schulden der Gemeinde Münchenbuchsee, unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen, um rund CHF 6 Mio. auf die gesamte Finanzplanungsdauer gesehen reduzieren (amortisieren). Auf der einen Seite profitiert die Gemeinde Münchenbuchsee aktuell von tiefen Zinsen und kann daher trotz der grösseren Schuldbestände den Zinsaufwand weiter reduzieren. Andererseits können aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen in naher Zukunft die Schulden in grösserem Umfang reduziert werden, wodurch sich der Zinsaufwand auch bei wieder steigenden Zinssätzen nicht in grösserem Ausmass erhöhen wird. Ebenfalls zur positiven Entwicklung des Fremdmittelbestandes führt die vom Steuerzahler übernommene FILAG-Mehrbelastung von 0.04 Steueranlagezehntel bei. Die zusätzliche Liquidität von CHF 0.6 Mio. pro Planungsjahr bewirkt über die gesamte Planungsperiode gesehen, dass sich der Schuldenbestand unter die 20 Millionengrenze reduziert. 28'000'000 26'000'000 24'000'000 22'000'000 20'000'000 18'000'000 Entwicklung Fremdmittel / Verwaltungsvermögen 16'000' Fremdmittel Verwaltungsvermögen 10

12 5. FINANZKENNZAHLEN Finanzkennzahlen sind wertvoll und nötig, um die finanzielle Situation öffentlicher Körperschaften zu beurteilen. Seit dem Rechnungsjahr 2005 wurden zwei neue Finanzkennzahlen eingeführt, nämlich der Bruttoverschuldungsanteil sowie der Investitionsanteil. Grundsätzlich lassen die Finanzkennzahlen auf eine positive Entwicklung des Finanzhaushaltes schliessen. Einzig die Finanzkennzahl Selbstfinanzierunganteil muss im vorliegenden Finanzplan als ungenügend erachtet werden. Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen oder für den Schuldenabbau. Bei einer Verbesserung der Ertragssituation steigt der Selbstfinanzierungsanteil, während er durch Folgekosten von neuen Investitionen sowie durch weitere Aufwendungen der Gemeinde sinkt. Eine Erhöhung der Abschreibungen erhöht den Selbstfinanzierungsanteil nur dann, wenn dies nicht zu einem Aufwandüberschuss führt. Mit einem durchschnittlichen Wert von 8.0 % liegt der Selbstfinanzierungsanteil im ungenügenden Bereich. Ein Prozentwert von % wird als genügend erachtet. Positiv hervor zu heben ist der Selbstfinanzierungsgrad, welcher Auskunft darüber gibt, in wie weit die Investitionstätigkeit aus selbst erarbeitenden Mitteln bezahlt werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, von über 100 % zu einer Entschuldung. Der Zinsbelastungsanteil kann weiterhin als sehr gut bezeichnet werden, da er nur unwesentlich über der 0 % - Marke liegt. Können weitere Infrastrukturbeiträge vereinnahmt werden, kann der Prozentsatz weiter verbessert werden, was sich auch positiv auf die liquiden Mittel auswirken würde. Der Kapitaldienst liegt deutlich unter der Schwelle von 12 %, welche als hohe Belastung gilt. Hier zeigt sich die finanziell positive Plafonierung der Investitionsausgaben von jährlich CHF 2 Mio. welche dazu führt, dass der Kapitaldienst mit durchschnittlich 7.4 % auf eine tiefe Belastung hinweist. Das gleiche Bild zeigt sich beim Bruttoverschuldungsanteil sowie der Kennzahl Investitionsanteil. Finanzkennzahlen Durch. Selbstfinanzierungsgrad 82.4 % 70.8 % 95.3 % % % % % Selbstfinanzierungsanteil 8.7 % 6.6 % 6.8 % 8.2 % 8.5 % 8.9 % 8.0 % Zinsbelastungsanteil 0.4 % 0.2 % 0.3 % 0.2 % 0.1 % 0.0 % 0.2 % Kapitaldienstanteil 6.7 % 7.6 % 7.7 % 7.5 % 7.7 % 7.4 % 7.4 % Bruttoverschuldungsanteil 58.6 % 58.9 % 56.8 % 53.5 % 49.5 % 45.4 % 50.8 % Investitionsanteil 11.4 % 9.4 % 9.3 % 7.1 % 6.7 % 6.3 % 8.5 % grün = sehr gut gelb = gut rot = schlecht/ungenügend 11

13 6. SPEZIALFINANZIERUNGEN Unter Spezialfinanzierung versteht man die Zuordnung von Einnahmen zu bestimmten Aufgaben. Dabei besteht zwischen der erbrachten Aufgabe und den bezahlten Entgelten ein direkter Zusammenhang. Spezialfinanzierungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, welche die Einlagen und Entnahmen nach klaren Grundsätzen für Voranschlag und Rechnung regelt. Die wichtigsten Spezialfinanzierungen werden bereits durch Bundesrecht oder das kantonale Recht vorgeschrieben. Gesetzliche Spezialfinanzierungen Schutzraumersatzabgaben: In diese Spezialfinanzierung werden die Ersatzabgaben von Bauwilligen verbucht, die keinen eigenen Zivilschutzraum erstellen (dürfen). Beim Bau eines öffentlichen Sammelschutzraums können diese Beiträge durch Verfügung des Amtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bezogen werden. Dieses Amt führt eine Kontrolle über die geleisteten Ersatzabgaben und gleicht den Bestand mit der Gemeinde periodisch ab. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: In diesen gesetzlichen Spezialfinanzierungen sind, solange Verwaltungsvermögen besteht, Abschreibungen nach den Wiederbeschaffungswerten vorzunehmen. Anschliessend ist eine Spezialfinanzierung Werterhalt zu äufnen. Dadurch sind je zwei Spezialfinanzierungen für beide Bereiche zu führen: eine Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich und eine Spezialfinanzierung Werterhalt. Abfallbeseitigung: Für die Abfallbeseitigung ist ebenfalls eine gesetzliche Spezialfinanzierung zu führen. Es gilt das Verursacherprinzip. Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung deckt ebenfalls den Nettoaufwand der Tierkadaversammelstelle (nach Abzug der Entsorgungsgebühren). Feuerwehrdienstersatzabgaben: Laut Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz tragen die Gemeinden die Kosten der Feuerwehr. Soweit die Kosten nicht durch die Pflichtersatzabgaben und die übrigen Einnahmen gedeckt werden können, sind sie dem Steuerhaushalt zu belasten. Feuerwehrdienstersatzabgaben dürfen nur für Feuerwehrzwecke verwendet werden. Durch diese gesetzliche Bestimmung handelt es sich bei der Spezialfinanzierung Feuerwehrdienstersatzabgaben, falls die Gemeinde keine anderslautende Reglementsbestimmung erlässt, um eine einseitige Spezialfinanzierung. Unter einer einseitigen Spezialfinanzierung wird in diesem Zusammenhang folgendes verstanden: Ertragsüberschüsse sind in die SF einzulegen und decken künftige Aufwandüberschüsse. Wo der Bestand der SF aufgebraucht ist, oder wo nie ein Aktivbestand (Verpflichtung für Spezialfinanzierung) erreicht werden konnte, deckt die Gemeinde die Aufwandüberschüsse aus allgemeinen Steuergeldern. Gemeindeeigene Spezialfinanzierungen Weiter führt die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee per gemeindeeigenes Reglement Spezialfinanzierungen für das Elektrizitätswerk und die Gemeinschaftsantennenanlage, über welche wie bei den gesetzlichen Spezialfinanzierungen ein Finanzplan mit entsprechendem Voranschlag zu erstellen ist. Investitionsplanung: Wie beim steuerfinanzierten Haushalt werden auch die Investitionen (Projekte) der Spezialfinanzierungen ein Projektprüfungsverfahren (siehe Punkt 3.3) durchlaufen müssen. Trotzdem werden Sie pro Spezialfinanzierung einzeln ausgewiesen, da diese einerseits durch Gebühren finanziert werden und somit den Steuerhaushalt nicht tangieren und andererseits die Projekte durch externe Massnahmenpläne und Zustandsanalysen bereits bekannt sind. 12

14 6.1. FEUERWEHR Voraussichtlich wird per 01. Januar 2012 die Feuerwehr als zweiseitige Spezialfinanzierung geführt, so dass künftige Ertragsüberschüsse als Eigenkapital angespart werden können um allfällige Defizite darüber aufzufangen. Mit dieser Änderung des Feuerwehrreglements muss der steuerfinanzierte Haushalt keine Defizite mehr übernehmen, wenn für die Deckung des Defizites kein Eigenkapital der Spezialfinanzierung Feuerwehr vorhanden ist. So wird ein entsprechender Bilanzfehlbetrag verbucht, welche die Feuerwehrrechnung innerhalb von acht Jahren seit erstmaliger Bilanzierung abschreiben muss ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Feuerwehr Eigenkapital Feuerwehr Bestand Verwaltungsvermögen Feuerwehr INVESTITIONSPROJEKTE Die Spezialfinanzierung Feuerwehr beinhaltet nebst dem durch das Parlament beschlossenen Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges über keine Investitionsvorhaben. Die Sicherheitskommission hat eine Projektdefinition für die Ersatzbeschaffung des Puch G 230 erarbeitet. Da sich diese Ersatzbeschaffung des über 25 jährigen Fahrzeuges noch im Projektprüfungsverfahrens befindet, wird es noch nicht im Investitionsplan geführt. Beträge in CHF Tausend Planungsjahre Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug TOTAL NETTOINVESTITIONEN ZIVILSCHUTZ Die Spezialfinanzierung Zivilschutz rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Einnahmen an Schutzraumersatzabgaben. Dadurch, dass in den letzten Jahren die regelmässigen Defizite von jährlich zwischen CHF bis durch Entnahmen aus der Spezialfinanzierung (Eigenkapital) gedenkt wurden, reicht das Eigenkapital der Zivilschutzrechnung nur noch für einen Teil des Defizites des Voranschlages 2012 auszugleichen. Das restliche Defizit muss über den steuerfinanzierten Haushalt abgedeckt werden ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Zivilschutz Eigenkapital Zivilschutz ZUKUNFTSAUSSICHTEN Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung erfolgt aktuell bei der Spezialfinanzierung Zivilschutz eine Bestandesaufnahme sowie die Prüfung von möglichen (kostengünstigeren) Alternativen zwecks Wahrnehmung des öffentlichen Auftrages. Der Gemeinderat hat bereits weitergehende Abklärungen beschlossen und erwartet die entsprechenden Ergebnisse im Herbst

15 6.3. WASSERVERSORGUNG Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen, welche auf dem heutigen Niveau voraussichtlich belassen werden können. Die geplanten Defizite in den nächsten fünf Jahren sind durch die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich (Eigenkapital) gedeckt resp. finanziert. Per Ende Jahr 2016 verfügt die Wasserversorgung immer noch über einen komfortablen Rechnungsausgleich von CHF ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Wasserversorgung Eigenkapital Wasserversorgung Bestände SF Werterhalt Wasserversorgung INVESTITIONSPROJEKTE Auch in den nächsten Jahren stehen verschiedene Ersatz- und Neuinvestitionen an. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Übersicht über alle geplanten und bereits beschlossenen Investitionsprojekte vorhanden: Beträge in CHF Tausend Planungsjahre Anschlussgebühren/Subventionen Erschliessungsanlagen Buechlimatt neues Baufeld Moosrain 120 Dammweg und Mühlebachweg ZPP Nr. 17, Riedli ZPP Nr. 18, Egg ZPP Nr. 19, Strahmmatte Leitungssanierung/Leitungsauswechslung Gurtenfeldstrasse 70 Industriestrasse Oberdorfstrasse Hofwilstrasse UeO Bahnhof; Teilstück Bahnhofplatz Fellenbergstrasse Nord Häuslimoos Kreuzgasse Kirchgasse Tempelstrasse Bernstrasse Tannenweg 50 Lindenweg 110 Allmendstrasse Bernstrasse Bernstrasse Meienstrasse Oberdorfstr.: ab Schöneggweg-Kirchlindach 70 Oberdorfstr.: Höheweg bis Kirchgasse 150 TOTAL NETTOINVESTITIONEN ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant zwischen %. Die Einlage in die Werterhaltung wird weiterhin mit 60 % vorgenommen, damit die jährliche Abschreibungsbelastung auf einem absoluten Minimum bestehen bleibt. Somit besteht bei der Wasserversorgung längerfristig gesehen kein Handlungsbedarf resp. kann mit gleich bleibenden Gebühren gerechnet werden. 14

16 6.4. ABWASSERENTSORGUNG Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen, welche auf dem heutigen Niveau voraussichtlich belassen werden können. Das geplante Defizit im nächsten Jahr sowie die voraussichtlichen Ertragsüberschüsse in den Planjahren führen zu einer Zunahme der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich (Eigenkapital). Per Ende Jahr 2016 verfügt die Abwasserentsorgung über einen Rechnungsausgleich von CHF 1.5 Mio ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Eigenkapital Abwasserentsorgung Bestände SF Werterhalt Abwasserentsorgung INVESTITIONSPROJEKTE Auch in den nächsten Jahren stehen verschiedene Ersatz- und Neuinvestitionen an. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Übersicht über alle geplanten und bereits beschlossenen Investitionsprojekte vorhanden: Beträge in CHF Tausend Planungsjahre Anschlussgebühren Erschliessungsanlagen Überbauung Bielstr.-Säge ZPP Nr. 17, Riedli 30 ZPP Nr. 18, Egg 100 ZPP Nr. 19, Strahmmatte 70 Neubaugebiet Üedeli 120 UeO Bahnhof, Teilstück Bahnhofplatz 80 Leitungssanierung/Leitungsauswechslung Fellenbergstrasse Nord Gurtenfeldstrasse, Inliner 50 HS II; Inliner Kirchlindachstr. Höheweg Regenentlastung HE Wintersbühl GEP MN Teilstück Bodenackerweg 5a Kreisel 400 TOTAL NETTOINVESTITIONEN ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant zwischen %. Die Einlage in die Werterhaltung wird weiterhin mit 60 % vorgenommen, damit die jährliche Abschreibungsbelastung auf einem absoluten Minimum gehalten werden kann. Somit besteht bei der Abwasserentsorgung kurzfristig gesehen kein Handlungsbedarf. Jedoch ist die Entwicklung weiterhin genauestens zu verfolgen resp. die nächsten zwei Rechnungsjahre abzuwarten, um anschliessend mit allfälligen Massnahmen einen Kostendeckungsgrad von 100 % zu erreichen. 15

17 6.5. ABFALLENTSORGUNG Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen, welche auf dem heutigen Niveau voraussichtlich belassen werden können. Die geplanten Defizite in den nächsten fünf Jahren sind durch die Spezialfinanzierung (Eigenkapital) gedeckt resp. finanziert. Per Ende Jahr 2016 verfügt die Abfallentsorgung über ein komfortables Eigenkapital von CHF 0.6 Millionen. Die Abfallentsorgung verfügt zudem über kein abschreibungspflichtiges Verwaltungsvermögen mehr und wird demnach durch keinen Abschreibungsaufwand belastet. Voraussichtlich wird die Abfallentsorgung im aktuellen Rechnungsjahr 2011 einen grösseren Ertragsüberschuss ausweisen, dies aufgrund durchwegs tieferen Betriebsaufwandes ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung Eigenkapital Abfallentsorgung INVESTITIONSPROJEKTE Bei der Abfallentsorgung sind in den nächsten fünf Jahren, nebst einer zurzeit in Prüfung stehenden neuen Glassammelstelle für das Jahr 2012 (Investitionskosten von CHF ), keine Projekte/Investitionen geplant. Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant zwischen %. Somit besteht bei der Abfallentsorgung längerfristig gesehen kein Handlungsbedarf ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant zwischen %. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Eigenkapitals besteht bei der Abfallentsorgung längerfristig gesehen kein Handlungsbedarf ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG Die Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung rechnet für den Voranschlag 2012 mit einem ausgeglichenen Ergebnis. In den Planjahren sind regelmässige Ertragsüberschüsse von durchschnittlich CHF zu erwarten. Die Gewinnablieferung an die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee erfolgt im Voranschlag 2012 mit einem Betrag von CHF Netznutzungstarif: Die Berechnungen haben ergeben, dass gegenüber den Netznutzungstarifen 2010 in den beiden Netzebenen 7 (Niederspannung) und 5 (Mittelspannung) keine wesentlichen Preisveränderungen zu erwarten sind, weshalb auf eine Änderung der reinen Netznutzungstarife verzichtet werden kann. Hingegen erhebt die Swissgrid ab neu den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag zum Schutz und Nutzung der Gewässer von 0.1 Rp./kWh, welcher analog dem KEV-Zuschlag (KEV = kostendeckende Einspeisevergütung) und den Systemdienstleistungen auf die Endverbraucher überwälzt und auf der Rechnung mit einer eigenen Position ausgewiesen wird. Demgegenüber senkt die Swissgrid die Systemdienstleistungen von heute 0.77 Rp./kWh auf neu 0.46 Rp./kWh (gültig ab ). Für die Kunden resultiert somit für einmal eine leichte Kostensenkung, vorausgesetzt dass die KEV (zurzeit 0.45 Rp./kWh) unverändert bleibt. 16

18 ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung Eigenkapital Elektrizitätsversorgung INVESTITIONSPROJEKTE Auch in den nächsten Jahren stehen verschiedene Ersatz- und Neuinvestitionen an. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Übersicht über alle geplanten und bereits beschlossenen Investitionsprojekte vorhanden: Beträge in CHF Tausend Investitionsprojekte Anschlussgebühren Dammweg 241 Überbauung Bielstr. - Säge inkl. 16 kv Ring-Le. 200 Oberdorfstrasse Industriestrasse Teilstück Fa. Ott inkl. Trottoir 18 Fellenbergstrasse Nord Sekundärentflechtung Neumattstr. - Gurtenfeld Am Bach Häuslimoos (Sackgasse bis BH Kobi) 80 Kirchgasse 40 Kreuzgasse 30 Tempelstrasse 20 UeO Bahnhof; Teilstück Bahnhofplatz Bernstrasse Moosrainweg 25 Sekundärentflechtung Bernstr. - Fellenbergstr Hirzenfeld (Strassenbeleuchtung) 50 Auf der Egg 80 Bernstrasse ZPP Nr. 17, Riedli ZPP Nr. 18, Egg ZPP Nr. 19, Strahmmatte TOTAL NETTOINVESTITIONEN ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant bei 100 %, was eine ausgeglichene Rechnung bedeutet. Die einzelnen Gewinne fallen im Verhältnis zum Umsatz gering aus. Wie es mit der Elektrizitätsversorgung in Zukunft weitergeht, vor allem aufgrund der Strommarktliberalisierung, beschäftigt sich zurzeit eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe. 17

19 6.7. GEMEINSCHAFTSANTENNENANLAGE Die Gemeinschaftsantennenanlage zeigt sich auch im neuen Planungshorizont in bester Verfassung. In den einzelnen Planungsjahren werden Gewinne von über CHF 0.2 Mio. erwartet und allfällig grössere Sanierungen sind nicht in Sicht. Einmal mehr wirkt sich die vor mehreren Jahren umgesetzte Strategie, die Infrastruktur laufend den neuen Gegebenheiten anzupassen und die einzelnen Versorgungsleitungen gross genug im Boden einzuziehen, positiv aus. Das Eigenkapital der Gemeinschaftsantennenanlage wird sich bis Ende Planungsperiode, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gewinne, auf einen Bestand von CHF 3.5 Mio. erhöhen ÜBERBLICK Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Gemeinschaftsantennenanlage Eigenkapital Gemeinschaftsantennenanlage INVESTITIONSPROJEKTE Auch in den nächsten Jahren stehen verschiedene Ersatz- und Neuinvestitionen an. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Übersicht über alle geplanten und bereits beschlossenen Investitionsprojekte vorhanden: Beträge in CHF Tausend Investitionsprojekte Anschlussgebühren Oberdorfstrasse UeO Bielstrasse Säge, Ausbau 60 Kreuzgasse 20 Fellenbergstrasse Nord, Sanierung Am Bach 20 Häuslimoos 20 Auf der Egg 30 Bernstrasse ZPP Nr. 17, Riedli 75 ZPP Nr. 18, Egg 50 ZPP Nr. 19, Strahmmatte TOTAL NETTOINVESTITIONEN ZUKUNFTSAUSSICHTEN Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant bei 150 %. Die Gemeinschaftsantennenanlage steht mit ihrem Eigenkapital von aktuell CHF 3 Mio. vordergründig auf gesunden Füssen. Wie es mit der Gemeinschaftsantennenanlage in Zukunft weitergehen soll, vor allem aufgrund der stetigen Neuerung betreffend Internet-Fernsehen und Hochleistungs-Datenverbindungen, beschäftigt sich zurzeit eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe. 18

20 7. ZUSAMMENFASSUNG 7.1. STEUERHAUSHALT Der neu geordnete kantonale Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) belastet die Gemeinde Münchenbuchsee mit 0.04 Steueranlagezehntel. In der momentanen finanziellen Situation sieht sich der Gemeinderat nicht in der Lage, die damit verbundene Mehrbelastung von rund CHF 0.6 Mio. aufzufangen. So rechnet das Budget 2012 der Gemeinde Münchenbuchsee bei einer von 1.52 auf 1.56 erhöhten Steueranlage und einem Umsatz von CHF 47 Mio. mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Für den Abbau des Bilanzfehlbetrages sind CHF 0.7 Mio. vorgesehen. Für die Finanz- und Investitionsplanung hat der Gemeinderat respektive der Grosse Gemeinderat im Herbst 2010 ein jährliches maximales Investitionsvolumen von CHF 2 Mio. für den steuerfinanzierten Haushalt festgelegt. Die Summe aller bereits durch das ausgabenzuständige Organ bewilligten Investitionsvorhaben sowie geplanten Investitionen dürfen somit im Durchschnitt die 2 Millionen Frankengrenze pro Jahr nicht überschreiten. Unter dieser Voraussetzung kann das Finanzhaushaltsgleichgewicht und der Abbau des Bilanzfehlbetrages gemäss Zielsetzung eingehalten werden. Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen des neuen Steuerungssystems zeichnen sich im aktuellen Investitionsplan des Finanzplanes ab. Die Investitionen im Jahr 2012 und auch in den Jahren 2013 bis 2016 können dadurch vollständig selbst finanziert werden. Die Investitionsplanung verfügt unter Berücksichtigung der eingestellten Projekte über einen Handlungsspielraum für zusätzliche Investitionen von rund CHF 4 Millionen. Der Steuerhaushalt rechnet für die kommenden Planungsjahre mit einer konstanten Steueranlage von 1.56 Einheiten. Mit dieser Steueranlage kann der aus dem Jahr 2008 erstmalig bilanzierte Bilanzfehlbetrag kurzfristig bis ins Jahr 2011 auf unter einer Million abgeschrieben werden. Der vorliegende Finanzplan rechnet auch für die Jahre 2013 bis 2016 mit einer Steueranlage von 1.56 Einheiten. Der Bilanzfehlbetrag wird voraussichtlich bis ins Jahr 2013 vollständig abgeschrieben sein und es wird bereits wieder Eigenkapital gebildet. Sollten sich jedoch die Auswirkungen aus der Neuordnung des FILAG nicht im geplanten Ausmass niederschlagen und sich die Zukunftsprognosen besser abzeichnen als aktuell geplant, sieht der Gemeinderat die Möglichkeit die Steueranlage entsprechend wieder auf das bisherige Niveau senken zu können. 8. ANTRAG UND BESCHLUSS Der Gemeinderat hat den vorliegenden Finanzplan mit all seinen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 19. September 2011 beschlossen und unterbreitet dem Grossen Gemeinderat folgenden Antrag: Der Finanz- und Investitionsplan wird zur Kenntnis genommen. Münchenbuchsee, 19. September 2011 GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE Vizepräsident Sekretär Finanzverwalter Hans-Jörg Moser Olivier A. Gerig Bruno Steiner 19

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