Realisierungswettbewerb Städtisches Gymnasium Haus der Kunst. Auslobung
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- Wilfried Klein
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1 Realisierungswettbewerb Städtisches Gymnasium Haus der Kunst Auslobung
2 3 Teil A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen RPW 2013 A 1 Vorbereitung, Durchführung und Begleitung A 2 Der Auslobung liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013" zugrunde. Sie ist damit, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind und ohne die Anlagen I bis VII zur RPW, Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer W 22/15 registriert. Der Auslober - RPW 2 (1, 5) Ausloberin ist die Stadt Gütersloh, vertreten durch die Bürgermeisterin Maria Unger. Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro Drees & Huesmann. Planer, Vennhofallee 97, Bielefeld, Telefon (05205) (-18) / Telefax (05205) 22679, info@dhp-sennestadt.de / Anlass und Ziel des Wettbewerbes - RPW 1 (2) Der Verkauf eines vom Städtischen Gymnasium genutzten Solitärgebäudes an der Schulstraße erfordert einen Ersatzbau auf dem Schulgelände. Dieses befindet sich im Zentrum eines Quartiers, das von der Schulstraße im Süden, der Berliner Straße und der Friedrich-Ebert- Straße im Osten, der Bismarckstraße im Norden und der Moltkestraße im Westen begrenzt wird und vorwiegend über drei Sporthallen an der Bismarckstraße (B und C)und der Moltkestraße (A) sowie der Zugangssituation an der Schulstraße wahrgenommen wird. Von hier führt ein "Pättken" östlich entlang des Schulgeländes bis zur Bismarckstraße im Norden als Hauptverbindung Innenstadt / Marktplatz. Für den Ersatzbau, in dem insbesondere die Kunsträume konzentriert werden sollen ("Haus der Kunst"), bietet sich eine zuletzt als Fahrradstellplatz genutzte Freifläche in der Gebäudeflucht an der Moltkestraße an. Der sich dahinter befindliche Gebäudekomplex mit der Sporthalle A soll in seiner Funktionalität nicht verändert werden. Das "Haus der Kunst" wird von daher in funktionaler Hinsicht einen solitären Baustein im Gebäudeensemble des Städt. Gymnasiums darstellen. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche von ca. 720 m². Wettbewerbsziel ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragnehmer (Architektin / Architekt) für die weitere Planung und Ausführung zu finden.
3 4 A 3 A 4 Wettbewerbsverfahren - RPW 3 (3) Der Wettbewerb wird als begrenzter Architektenwettbewerb ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme - RPW 4 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen, der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind. A 5 Ausgewählte Teilnehmer Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 8 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen: 1. AFF Architekten, Berlin 2. BKS Architekten GmbH Krauß Stanczus Schurbohm + Partner, Bielefeld 3. Brewitt Architektur, Bielefeld 4. Heitmann Architekten, Gütersloh 5. Architekturbüro Herzog & Kordtomeikel, Gütersloh 6. Kellner Schleich Wunderling KSW Architekten und Stadtplaner, Hannover 7. Schröder + Gaisendrees Architekten, Gütersloh 8. Schützdeller + Münstermann Architekten, Gütersloh A 6 Hinweis zur Verwendung digitaler Daten Wettbewerbsunterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Auslobungstext Teile A/B Rahmenbedingungen / Wettbewerbsaufgabe weitere Anlagen, im Einzelnen aufgeführt auf Seite 2 (bei Versand). Die als Planungsunterlage mitgelieferten digitalen Daten unterliegen einem Nutzungsvertrag und dürfen von den Teilnehmern nur für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verwendet werden. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens sind die Daten von den Datenträgern zu löschen.
4 5 A 7 Wettbewerbsbeiträge - RPW 5 (2) Art und Umfang der geforderten Leistungen ist im folgenden beschrieben. Dabei hat jeder Teilnehmer das vorgegebene Blattformat (Anlage bei Versand) verbindlich zu verwenden. Die Grundrisse, Ansichten und Schnitte sind mit dunklem Strich auf hellem Untergrund darzustellen (Farbe ist hierbei nicht ausgeschlossen). Es werden nur gerollte Pläne angenommen. Die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Teilnehmer erleichtert die Anordnung der Pläne auf vorgegebenen Stellwänden; den Vergleich der Arbeiten für Vorprüfung, Preisgericht, Ausstellung Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen verlangt: Lageplan, genordet M 1: 500 Grundrisse M 1: 200 Ansichten / Schnitte M 1: 200 Fassadenschnitt und -ansicht M 1: 20 Räumliche Darstellungen Erläuterungen Genordete Darstellung mit folgenden Eintragungen: Dachaufsichten der Gebäude Erschließung / Wegebeziehungen auf dem Grundstück / Fahrradstellplätze Alle Grundrisse sind eindeutig darzustellen und zu kennzeichnen. Im Einzelnen sind darzustellen: Bezeichnung aller geforderten Räume (s. Teil B dieser Auslobung) Möblierung der Unterrichtsräume und Galerie/Präsentationsfläche Kennzeichnung der Zugänge und der Erschließung Höhenkoten / Schnittachsen / ggf. Konstruktionsraster Gefordert sind alle notwendigen Ansichten und Schnitte, die zum Verständnis bzw. zum Erkennen der Konzeption erforderlich sind. Insbesondere darzustellen sind: Vermaßung der Geschosshöhen und der lichten Raumhöhen Angaben der Höhenkoten Gefordert wird innerhalb des vorgegebenen Blattformates die Darstellung eines Fassadenausschnittes, der für die Arbeit typische und relevante Konstruktions-, Gestaltungs- und Materialmerkmale wiedergibt. sind nicht ausgeschlossen, wenn sie innerhalb des vorgegebenen Blattformates untergebracht werden können. Erläuterungstext zum Entwurf auf max. zwei Seiten DIN A4 mit Aussagen zu Qualitätsmerkmalen der Bauteile.
5 6 Flächen- und Kubaturnachweis / Kostenangaben Modell M 1: 500 Vorprüfungsunterlagen Verfassererklärung Eintragung der Werte in beigefügter Excel-Tabelle (Downloadbereich): Flächen Raumprogramm und Verkehrsflächen (Nettogrundflächen), Bruttogrundflächen und Bruttorauminhalt, Angaben zu den Kostengruppen 300 / 400 entsprechend der 1. Gliederungsebene DIN 276. auf der beim Kolloquium mitgelieferten Modelleinsatzplatte. Wettbewerbsbeitrag als gefaltete Kopie für die Vorprüfung CD-Rom mit Wettbewerbsbeitrag als Tiff- und PDF-Datei für Vorprüfung u. Dokumentation sowie Erläuterungstext als DOC-oder PDF- Datei Verzeichnis der eingereichten Unterlagen wird zur Verwendung beigefügt. Abgabe in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag, auf dem die Kennzahl verzeichnet ist. Jeder Teilnahmeberechtigte darf jeweils nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Videos sind grundsätzlich von jeder Bewertung ausgeschlossen. A 8 Rückfragen Kolloquium Rückfragen / Kolloquium - RPW 5 (1) Schriftliche Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum an den Betreuer gerichtet werden (Adresse siehe Seite 3). Zur Beantwortung von Rückfragen und zusätzlichen Informationen über die Auslobung wird am Dienstag, den ein Kolloquium in der Stadthalle Gütersloh Friedrichstraße 10, Gütersloh unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer und der Mitglieder des Preisgerichts durchgeführt (Preisrichtervorbesprechung 9.00 Uhr, Kolloquium mit den Teilnehmern ab Uhr). Kolloquiumsprotokoll Das Protokoll des Kolloquiums einschließlich der Beantwortung der Rückfragen wird allen Verfahrensbeteiligten und dem Landeswettbewerbsausschuss innerhalb von 10 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung.
6 7 A 9 Kennzeichnung Einlieferungstermine: Planunterlagen Modell Kennzeichnung / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten - RPW 1 Alle geforderten Wettbewerbsleistungen sind an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder Textseite, sowie der verschlossenen Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (max. 1 cm hoch, max. 6 cm breit) zu kennzeichnen. Die Kennzahl ist ebenso auf dem Verpackungskarton anzugeben. Die Planunterlagen müssen am und das Modell am beim Betreuer eingereicht sein. Entweder wird der Entwurf (Planunterlagen sowie Modell) jeweils bis Uhr bei Drees & Huesmann. Planer Vennhofallee 97, Bielefeld unter dem Stichwort "Haus der Kunst" abgeliefert oder er wird an die gleiche Postadresse aufgegeben. Tagesstempel Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn die Arbeit / das Modell bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit / das Modell bei der Post oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird. Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Anonymität Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Rechtzeitig bei den Versanddiensten eingelieferte Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungstermin eintreffen, werden zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Die endgültige Entscheidung darüber trifft das Preisgericht.
7 8 A 10 Stimmberechtigte Preisrichter/in Stellvertretende Preisrichter/innen Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht Vorprüfer/in A 11 Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten - RPW 6 Das Preisgericht tagt am Ihm gehören an (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): 1. Dr. Kristin Ammann-Dejozé, Architektin, Stadtplanerin, Münster 2. Kai A. Beckmann, Architekt, Gütersloh 3. Joachim Martensmeier, Geschäftsbereichsleiter Bildung, Jugend, Familie und Soziales, Stadt Gütersloh 4. Henning Schulz, Architekt, Stadtbaurat, Stadt Gütersloh 5. Gerhard Serges, Stadtbaurat, Rheda-Wiedenbrück 6. Dr. Siegfried Bethlehem, Schulleiter Städtisches Gymnasium 7. Norbert Bohlmann, UWG-Fraktion 8. Susanne Kohlmeyer, SPD-Fraktion 9. Andreas Müller, Fraktion Bürger für Gütersloh - BfGT 10. Birgit Niemann-Hollatz, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 11. Manfred Reese, Fraktion Die Linken 12. Silva Schröder, CDU-Fraktion 13. Oliver Tebarth, Architekt, Hannover 14. Roland Thiesbrummel, FBL Jugend und Bildung, Stadt Gütersloh 15. Rainer Venhaus, FBL Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung, Stadt Gütersloh 16. Dr. Michael Zirbel, Stadtplaner, FBL Stadtplanung, Stadt Gütersloh 17. Annika Heidbrede, Architektin, FB Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung 18. Claudia Koch, FBL Bauordnung und Vermessung 19. Axel Rotthaus, stellvertretender Schulleiter Städtisches Gymnasium 20. Heike Schindler, FB Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung 21. Gudrun Tielking / Michael Wittenstein, FB Jugend und Bildung 22. Bernd Winkler, FBL Grünflächen 23. Peter Woste, FB Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung 24. Reinhard Drees, Architekt, Stadtplaner (Drees & Huesmann. Planer) 25. Axel Schnittcher, Dipl.-Ing., Berlin / Dinslaken 26. Gudrun Walter, Architektin, Stadtplanerin (Drees & Huesmann. Planer) Beurteilungskriterien (RAW 7) Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Gestaltung Gestaltqualität / Architekturqualität Einfügung in das Umfeld
8 9 Funktion Umsetzung des Raumprogramms Erfüllung der funktionalen Anforderungen Beziehung zum Gebäudebestand Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten Energetischer Standard Nachhaltigkeit A 12 Preise / Anerkennungen Andere Verteilung A 13 Preisgerichtsprotokoll Ausstellung/ Pressegespräch Rücksendung Preise und Anerkennungen - RPW 7 Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis Preis Preis Anerkennungen (z.b. 2x ] Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Abschluss des Wettbewerbes - RPW 8 Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt, u.a. durch Veröffentlichung auf der Homepage von Drees & Huesmann. Planer ( Die Eröffnung der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist nach den Herbstferien geplant. Der genaue Termin und die Dauer wird spätestens mit dem Protokoll der Preisgerichtssitzung allen Beteiligten mitgeteilt. Die Bekanntgabe des Egebnisses wird in einem Pressegespräch am vorab erfolgen. Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Modelle der nicht prämierten Arbeiten werden an die Teilnehmer zurückversandt, die Präsentationspläne nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss.
9 10 A 14 A 15 Behandlung von Verfahrensrügen (RAW 11) Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Landeswettbewerbsausschuss der zuständigen Architektenkammer. Weitere Bearbeitung der Aufgabe - RPW 8 Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Veröffentlichung Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW 8 (3) (Nutzung) geregelt. Aufgestellt in Gütersloh / Bielefeld, Juni 2015
10 11 aße Bism 583 Ebe rasse arckst e traß rt-s Sporthalle Turnhalle 31 hdric Frie tr arcks Bism a Schule Schule ltke 25 Mo stra 171 sse a Schule Mo a 81 ltk se b e raß er S tras 15 est Be X a 624 rlin ße 331 Schule uls tra ße iner Sch Mo ltke 5 stra sse Schule Abb. 1: Kataster M 1: 2000 mit Darstellung der derzeit vom Städt. Gymnasium genutzten Gebäude (dunkelgrau) und Flächen einschließlich der Anbindungen an das Straßennetz (grün) Standort für das "Haus der Kunst" an der Moltkestraße X Gebäude, das veräußert wurde 59 8 Berl Stra 26
11 Versand der Unterlagen Rückfragenfrist Kolloquium Abgabe Planunterlagen Abgabe Modell Preisgericht Ausstellungseröffnung
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