Gewässerraumausscheidung Gemeinde Laax

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1 Gemeinde Laax Projekt-Nr.: A Domat/Ems, 09. Mai 2018

2 Impressum Autoren Firma Hunziker, Zarn & Partner AG Personen Melanie Ulrich, MSc FHO in Engineering Benno Zarn, Dr. sc. Tech. Dipl. Bau-Ing. ETH, ME Dokumentbezeichnung und Version Dokument A _GWR_Laax_V3.1.docx Datum Nr. Status / Änderungen Bezeichnung 22. Dezember Entwurf 13. Februar Endversion für Vorprüfung 02. Mai Entwurf mit Anpassungen aufgrund des Vorprüfungsberichtes vom Amt für Raumentwicklung Graubünden zur Teilrevision der Ortsplanung Gewässerraum und Fau vom 06. April 2018 Anpassungen und Ergänzungen rot markiert 09. Mai Endversion mit Anpassungen aufgrund des Vorprüfungsberichtes vom Amt für Raumentwicklung Graubünden zur Teilrevision der Ortsplanung Gewässerraum und Fau vom 06. April 2018 Auftraggeber Plan-Idee, Via Caplania, Postfach 112, CH-7031 Laax Kontaktperson: Tanja Bischofberger, , t.bischofberger@plan-idee.ch Auftragnehmer Hunziker, Zarn & Partner AG, Gassa Sutò 43a, CH-7013 Domat/Ems, UID CHE HR Kontaktperson: Benno Zarn, , benno.zarn@hzp.ch Verteiler pdf Papier Tanja Bischofberger, Plan-Idee, CH-7031 Laax Gemeinde Laax, Center Communal, caum postal 16, CH-7031 Laax x x 2 / 19

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Projektadministration Projektgrundlagen Methodik Zonen, Kataster und Inventare Zonenplan Inventare Natur- und Landschaftsschutz Gewässerschutzkarte Landwirtschaft Belastete Standorte Gefahrenkarte Prozess Wasser Daten der Amtlichen Vermessung Achsen Bachläufe Überprüfung Erfordernis Abschnittbildung Ermittlung der natürlichen Gerinnesohlenbreite ngsb ngsb anhand natürlicher Vergleichsstrecke ngsb anhand Ökomorphologie Stufe F ngsb anhand Orthofotos / Feldbegehungen Zentrische Ausscheidung des Gewässerraums ab Gewässerachse Anpassung des Gewässerraums (erste Anpassungsstufe) Laterale Verschiebung des Gewässerraumes Erhöhung der Gewässerraumbreite Anpassung des Gewässerraums (zweite Anpassungsstufe) Laterale Verschiebung des Gewässerraumes Verminderung des Gewässerraumes Erhöhung der Gewässerraumbreite Festlegung von Gewässerabstandslinien in Einzel- respektive Ausnahmefällen Seen Koordination mit angrenzenden Gemeinden Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

4 1 Einleitung 1.1 Projektadministration Ausgangslage Für die Gewässer im Perimeter der Gemeinde Laax soll nach den Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes (GSchG), der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und des Leitfadens des Amts für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden (ANU) der Gewässerraum bestimmt werden. Auftrag Das Planungsbüro Plan-Idee beauftragte am 12. September 2017 das Ingenieurbüro Hunziker, Zarn & Partner AG, basierend auf dem Angebot vom 6. September 2017, mit den entsprechenden Untersuchungen. Anpassungen aufgrund Vorprüfungsbericht Aufgrund der Feststellungen im Vorprüfungsbericht /4/ wurden folgende Anpassungen bez. Ergänzungen im und bei Erfordernis in den GIS-Daten vorgenommen: Der Verzicht des Gewässerraums bei eingedolten Bachabschnitten wurde überprüft. In einigen Fällen (im Val Buglina und bei Raveneins) wird neu bei den Eindolungen ein Gewässerraum festgelegt. Bei zwei Eindolungen wird trotz Nutzungskonflikten auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet. Dieser Verzicht ist in dieser Version des s vertieft begründet. Ergänzung des Gewässerraums beim Staubecken Murschetg Ergänzung zu den Überlegungen betreffend Hochwasserschutz und Gefahrenkarte Wasser beim Ual Val Buglina bei Kote ca. 1'130 1'200 m ü. M. Diese Anpassungen sind auch auf das Rechtsgutachten vom November 2017 abgestützt /5/. 1.2 Projektgrundlagen Berichte und Dokumente /1/ Graubünden, Leitfaden, Amt für Natur und Umwelt Kanton Graubünden, /2/ Bestimmung der natürlichen Gerinnesohlenbreite für grosse Talflüsse im Kanton Graubünden, Beilage 1, Eichenberger Revital SA, Chur im Auftrag vom Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Chur, /3/ Strategische Revitalisierungsplanung im Kanton Graubünden (RVP GR), Endbericht inkl. Karten, Eichenberger Revital SA, Chur im Auftrag vom Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Chur, /4/ Vorprüfungsbericht zur Teilrevision der Ortsplanung Gewässerraum und Fau, Gemeinde Laax, Amt für Raumentwicklung Graubünden, Chur, Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

5 /5/ Rechtsfragen und Spielräume im Gewässerraum, Rechtsgutachten Caviezel Partner und Vincenz&Partner, Rechtsanwälte&Notare im Auftrag der Ämter Natur und Umwelt sowie Raumentwicklung Graubünden, /6/ Gefahrenbeurteilung für Prozess Ufererosion, Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Register 8.3, Gefahrenkarte Wasser, Version /7/ Rechtsgutachten Resort Ual da Mulin Gewässerschutzrechtliche Beurteilung, Lic iur. M. Giovannini, Vincenz& Partner im Auftrag der Weisse Arena Gruppe, Chur, Geodaten /8/ Gewässernetz Graubünden GWN25, ANU, Stand /9/ Daten der Amtlichen Vermessung der Gemeinde Laax, GeoGR, Download am /10/ Natur und Landschaftsschutzinventar, GeoGR, Download am /11/ Direktzahlungsvollzug der Gemeinde Laax, Stand , GeoGR, Download am /12/ Bauzonen Graubünden, GeoGR, Download am /13/ Nutzungsplanung, (Stand ), GeoGR, Download am /14/ Digitales Höhenmodell swissalti3d, Swisstopo, Wabern, 2014 /15/ Luftbild (2014), Landeskarte und Basisplan, wms.geo.gr.ch, letzter Zugriff /16/ Gewässerökomorphologie (Geodaten und Dokumentation), Amt für Natur und Umwelt Kanton Graubünden, Stand , Download am /17/ Gewässerschutzkarte (letzte Nachführung: August 2015), GeoGR, Download am /18/ Gefahrenkarte Wasser Gemeinde Laax, WMS- Naturgefahren Intern, letzter Zugriff /19/ Gewässerraum GewR (Datenmodell und Datendokumentation), Amt für Natur und Umwelt Kanton Graubünden, Stand , Download am /20/ Gewässerraum Grundlagen (Geodaten und Dokumentation), Amt für Natur und Umwelt Kanton Graubünden, Stand , Download am Gesetze /21/ Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR ) vom , Stand /22/ Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR ) vom , Stand Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

6 1.3 Methodik Abgrenzung Die Methodik für die Bestimmung des Gewässerraums ist im Leitfaden des Amts für Natur und Umwelt (ANU) vorgegeben /1/. In diesem sind nur Abweichungen vom Leitfaden und Besonderheiten dokumentiert. Auf die Gewässerräume, welche gemäss den Vorgaben des Leitfadens festgelegt wurden, wird nicht eingegangen. 2 Zonen, Kataster und Inventare 2.1 Zonenplan Keine Besonderheiten. 2.2 Inventare Natur- und Landschaftsschutz Das Aueninventar wird im Kanton Graubünden aktuell überarbeitet. Für die ist der Stand gemäss /10/ berücksichtigt. Auf dem Gemeindegebiet hat es keine Auen, welche den Gewässerraum betreffen. 2.3 Gewässerschutzkarte Keine Besonderheiten. 2.4 Landwirtschaft Keine Besonderheiten. 2.5 Belastete Standorte Keine Besonderheiten. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

7 2.6 Gefahrenkarte Prozess Wasser Keine Besonderheiten. 2.7 Daten der Amtlichen Vermessung Die Daten der Amtlichen Vermessung /9/ stehen für das gesamte Gemeindegebiet zur Verfügung. Die Uferlinien sind beim Ual da Mulin, Ual Draus und Ual Val Buglina nicht überall aktuell. Die Rinnsale sind meist gut erfasst. 2.8 Achsen Bachläufe Übersicht Die Art der Bestimmung der Bachachse ist abhängig von der Grösse des Gewässers, den verfügbaren Grundlagen und davon, ob ein Gewässerraum ausgeschieden werden muss oder nicht. Ist eine erforderlich, wurden die Uferlinien oder die Bachachsen anhand des aktuellen Luftbilds /15/ angepasst. In konfliktfreien Gebieten, in welchen kein Gewässerraum 1 erforderlich ist, entsprechen die verwendeten Bachachsen dem Gewässernetz des Kantons Graubünden. Ual da Mulin, Ual Draus und Ual Val Buglina Für die Achsen von Ual da Mulin, Ual Draus und Ual Val Buglina wurden die Sohlbereiche anhand des aktuellen Luftbildes /15/ sowie der aktuellen swissalti3d-daten /14/ digitalisiert und daraus die Mittellinie generiert. Bei Schattenwurf in schmalen Gerinneabschnitten oder im Wald wurde die AV-Bodenbedeckungsfläche fliessendes Gewässer (Bodenbedeckung, BB AV Interlis1-Code: 16) verwendet. Diese Mittellinien wurden noch geglättet, um eine möglichst plausible Achse zu erhalten. kleine Gewässer Die Achsen der übrigen Bachläufe wurden aus verschiedenen Grundlagen und eigenen Erhebungen zusammengestellt. In erster Priorität wurde die AV-Bodenbedeckungsfläche fliessendes Gewässer (Bodenbedeckung, BB AV Interlis1-Code: 16) verwendet und daraus die Mittellinie bestimmt. In zweiter Priorität wurde die Gewässerachse aus der amtlichen Vermessung EO_Linienelemente (Art Rinnsal) übernommen. Falls keine Daten der amtlichen Vermessung vorlagen, wurde die Achse aus dem Gewässernetz Graubünden übernommen. Sowohl die Daten aus der amtlichen Vermessung als auch die Achsen aus dem Gewässernetz weichen teilweise vom tatsächlichen Bachlauf ab. In Bereichen, in denen der Gewässerraum 1 Gemäss dem Leitfaden des Kantons Graubünden (/1/, Abschnitt 4.2, Seite 13) muss der Gewässerraum bei Eindolungen und künstlichen Gewässern sowie in Wald- und Sömmerungsgebieten ohne Nutzungskonflikte wie Bauvorhaben oder Bewirtschaftungen (z.b. Landwirtschaft, Tourismus) nicht ausgeschieden werden. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

8 auszuscheiden ist (siehe Fussnote 1), wurden die Achsen auf Basis des aktuellen Luftbildes /15/ angepasst. Bei guter Sichtbarkeit des Bachlaufs (kein Schattenwurf, kein Wald) wird die Abweichung zur effektiven, geometrischen Lage auf weniger als 1 2 m geschätzt. Für eine genaue Festlegung der Mittelachse müssten die Ufer aller Gewässer eingemessen werden, was gemäss Leitfaden des Kantons /1/ nicht vorgesehen ist. Ungenauigkeiten Besonders in bestockten Gebieten sowie in Flachmooren oder Riedflächen ist der Gerinneverlauf auf den Luftbildern nicht ersichtlich und auch in Natur selten eindeutig. Auf solchen Abschnitten kann die Gerinneachse mehrere Meter von der tatsächlichen Lage abweichen. Dies ist an folgenden Stellen der Fall: Spinas (unterhalb der Station Curnius) Murschetg, Rinnsal orografisch links vom Run Liung 3 Überprüfung Erfordernis Überprüfung im GIS Die Kriterien für die Festlegung der Gewässer, für welche eine erforderlich ist, sind im Leitfaden des ANU /1/ beschrieben. Die Überprüfung erfolgte im GIS mit den folgenden Grundlagen: Aueninventar /10/ Landwirtschaftliche Nutzflächen /11/ Waldfläche aus der amtlichen Vermessung /9 Sömmerungsgebiet aus dem Direktzahlungsvollzug /11/ Luftbild /15/ Alpen Gewässer in Gebieten ausserhalb des Waldes mit einer vergleichbaren Höhenlage wie Alpen, welche nicht maschinell bewirtschaftet werden können und nicht als Sömmerungsgebiet in der Direktzahlungsverordnung festgelegt sind, werden wie Sömmerungsgebiete behandelt. Das heisst, es wird in diesen Gebieten kein Gewässerraum ausgeschieden, weil keine Nutzungskonflikte vorhanden sind. Dieses Vorgehen wurde mit David Schmid vom Amt für Natur und Umwelt im Zusammenhang mit der Ausscheidung des Gewässerraums in Ilanz abgesprochen. Umgang mit Eindolungen Bei Eindolungen kann auf die Festlegung des Gewässerrums verzichtet werden. Gemäss den Ausführungen in /5/ muss der Verzicht begründet werden. Der Entscheid basiert auf folgenden Kriterien und Grundsätzen: Lage der Eindolung; ist diese nicht bekannt bzw. aufgrund der Länge bzw. Situation nicht offensichtlich, so wird auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet. Damit wird verhindert, dass die Lage des Gewässerraums von derjenigen der Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

9 Eindolung abweicht. Hochwassersicherheit; für die Beurteilung wird geprüft, ob in der Gefahrenkarte eine Gefährdung ausgewiesen wird (Gefahrenstufe gelb, blau oder rot), welche von der Eindolung ausgeht. Wird keine Gefährdung ausgewiesen, so kann auf eine Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden. Offenlegung / Ausdolung; Ist eine Ausdolung mit verhältnismässigem Aufwand möglich oder liegt ein Projekt für eine Ausdolung vor, so wird ein Gewässerraum festgelegt. Umgang mit kleinen Gewässern Bei kleinen Gewässern kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden. Wenn ein Gewässer auf der Landeskarte 1:25'000 nicht als solches gekennzeichnet ist, kann es als kleines Gewässer eingestuft werden. Der Entscheid für einen Verzicht hängt von folgenden Kriterien und Grundsätzen ab. Auf die Festlegung eines Gewässerraums wird verzichtet, wenn das Gewässer regelmässig austrocknet, der Nahbereich des Gewässers keine bzw. eine stark erschwerte mechanische Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zulässt, bzw. mehrheitlich beweidet wird, das Gewässer im Siedlungsgebiet liegt, kein Revitalisierungspotential hat und von ihm gemäss Gefahrenkarte keine Hochwassergefährdung ausgeht (siehe Eindolung). Umgang mit künstlichen Gewässern Bei künstlichen Gewässern kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden. Bewässerungs- und Entwässerungskanäle oder auch «Mühlbäche» und andere Wasserausleitungen können künstlich angelegt sein. Auf die Festlegung eines Gewässerraums wird verzichtet, wenn gleichzeitig, eine Revitalisierung nicht möglich ist, z.b. wegen einer Hanglage bei Bewässerungseinrichtungen oder im Siedlungsgebiet, oder wenn eines der Kriterien der kleinen Gewässer zutrifft. Hochwassersicherheit Bei der Beurteilung, ob der Gewässerraum für Massnahmen für die Hochwassersicherheit ausreichend ist, wird auf die Gefahrenkarte /18/ und bürointernen Erfahrungen abgestützt. Seen Auf dem Gemeindegebiet von Laax hat es nur kleine stehende Gewässer mit Wasserflächen von weniger als 0.5 ha. Nutzungskonflikte bestehen beim Lag Grond und beim Staubecken Murschetg. Beim Lag Grond wird deshalb trotz der kleinen Fläche ein Gewässerraum ausgeschieden. Das Staubecken bei Murschetg ist zwar ein künstliches Gewässer. Weil aber in der Vergangenheit eine Anlage auf dem Staubecken diskutiert wurde und der Ual Draus im Prinzip in einer Eindolung unter dem Staubecken verläuft, wurde hier der Gewässerraum wie für ein Fliessgewässer, basierend auf der Achse des Ual Draus, bestimmt /7/. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

10 Begründung Verzicht auf Festlegung des Gewässerraums Wird auf die Festlegung eines Gewässerraums bei einer Eindolung sowie bei einem kleinen oder einem künstlichen Gewässer verzichtet, so ist dies in Bild 1 zusammenfassend dargestellt. Bei zwei Abschnitten mit Nutzungskonflikten wurde auf eine verzichtet, weil die Lage der Eindolung unklar ist. Bei einer Ausdolung müsste der Gewässerraum nachträglich ausgeschieden werden. Liegen Abschnitte in Alpen bzw. Sömmerungsgebieten oder Wald, besteht grundsätzlich kein Nutzungskonflikt, weshalb auf eine weitergehende Begründung verzichtet werden kann. Diese Gewässerabschnitte werden deshalb auch nicht in Bild 1 dargestellt. Bild 1: Abschnitte mit Verzicht auf inkl. Fremdschlüssel. 4 Abschnittbildung Ual da Mulin, Ual Draus und Ual Val Buglina Die Abschnittseinteilung Ual da Mulin, Ual Draus und Ual Val Buglina erfolgte aufgrund: der Morphologie, des Sohlengefälles, der Regimeänderung infolge Zunahmen des Abflusses (Einzugsbiet, Zuflüsse) sowie der zu erwartenden Nutzungskonflikte. kleine Gewässer Bei den kleineren Bächen basiert die Abschnittsbildung auf folgenden Kriterien: Einmündung von Seitenbächen Eindolungen bei Änderung der natürlichen Gerinnesohlenbreite von über 2 m um jeweils mehr als 1 m Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

11 beim Übergang von Abschnitten mit und ohne offensichtlichen Nutzungskonflikten Wald Bei den kleineren Bächen erfolgte die Festlegung der Abschnittsgrenzen grosszügig. Die Abschnittsgrenzen liegen teilweise innerhalb des Waldes, weil sich die Waldflächen ändern können. Bei räumlich rasch aufeinander folgenden Abschnitten mit und ohne Nutzungskonflikten, die sich zeitlich ändern können, wurden die Abschnitte zusammengefasst. Mit diesem Vorgehen werden auch Gewässerräume in Bereichen festgelegt, für welche es gemäss Leitfaden nicht notwendig wäre. Mit dem gewählten Vorgehen hat die Gemeinde eine Grundlage, welche nicht bei jeder Änderung (z.b. Waldgrenze) ergänzt oder überarbeitet werden muss. Festlegung des Gewässerraums in 85 von 203 Abschnitten Mit diesen Grundsätzen ergaben sich für die Gewässer in der Gemeinde Laax insgesamt 203 Abschnitte. Für 85 Abschnitte ist gemäss Leitfaden /1/ eine Festlegung des Gewässerraums erforderlich. 5 Ermittlung der natürlichen Gerinnesohlenbreite ngsb 5.1 ngsb anhand natürlicher Vergleichsstrecke Vorgehen Die natürliche Gerinnesohlenbreite (ngsb) wurde in natürlichen Vergleichsstrecken mit zwei unterschiedlichen Methoden bestimmt. Bei kleineren sowie grösseren Fliessgewässern wurde zuerst die natürliche Gerinnesohlenbreite im Feld gemessen. Bei grösseren, sehr dynamischen Bächen wie dem Ual Mulin, dem Ual Draus und der Ual Val Buglina wurde zusätzlich die natürliche Gerinnesohlenbreite anhand von Luftbildern bestimmt. Dazu wurde die Fläche der aktiven Sohle mithilfe des aktuellen Luftbildes /15/ digitalisiert und durch die Länge der Vergleichsstrecke dividiert. Die so bestimmten Breiten wurden mittels Stichprobenmessungen im Feld überprüft. Bei kleinen Bächen wurde die natürliche Gerinnesohlenbreite im Feld oder auf dem Luftbild gemessen. Probleme mit dem Datenmodell Die Feature Class GEWR_VERGLEICH konnte nicht korrekt befüllt werden. Die beiden Attribute GEWR_VERGLEICH_ID und GEWR_VERGLEICH_ID_ERHEBUNG sind im Datenmodell als Short Values implementiert. Benötigt werden aber String Values, da die Abschnitts ID s ebenfalls als String Values definiert sind. Die in GEWR_VERGLEICH_ID und GEWR_VERGLEICH_ID_ERHEBUNG aufgeführten Nummern entsprechen den Nummern in einer zusätzlichen Feature Class, in welcher die Begehungsstandorte und Vergleichsstrecken dargestellt sind. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

12 5.2 ngsb anhand Ökomorphologie Stufe F Die Daten der Ökomorphologie Stufe F /16/ wurden für die nur für den Ual da Mulin verwendet. 5.3 ngsb anhand Orthofotos / Feldbegehungen Ual Draus - Plaun Der Ual Draus formt in Plaun ein dynamisches Bachbett. Für die Festlegung der natürlichen Gerinnesohlenbreite wurden sowohl Feldmessungen durchgeführt als auch Luftbilder (historische und aktuelle) ausgewertet. Zum Zeitpunkt der Begehung waren die Kiesbänke deutlich mehr eingewachsen als auf dem Luftbild im Jahre 2014 (Tab. 1). Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Jahre 2014 der Ual Draus ein grosses Hochwasser führte. Auf dem Luftbild ist die aktive Sohle nach diesem Hochwasser sichtbar. Weil diese aktive Breite für das Durchschnittsjahr nicht repräsentativ ist, wurde für den Ual Draus bei Plaun die natürliche Gerinnesohlenbreite von der Feldmessung als massgebend eingestuft. Tab. 1: Vergleich von natürlichen Gerinnesohlenbreiten (ngsb) aus Feldmessungen und Luftbildauswertungen für den Ual Draus in Plaun. Abschnitt Feldmessung Luftbild 2014 Luftbild 1944 [m] [m] [m] Nr Nr Nr. 14 nicht natürlich, Vergleichsstrecke Nr. 12, Nr kleine Bäche Die natürliche Gerinnesohlenbreite der kleinen Bäche wurde im Feld oder auf Luftbildern bestimmt. War keine natürliche Referenzstrecke vorhanden (Abschnitt 5.1), wurde aufgrund der Wasserspiegelbreitenvariabilität ein Korrekturfaktor eingesetzt. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

13 6 Zentrische Ausscheidung des Gewässerraums ab Gewässerachse Gewässerraumbreite gemäss Art 41a Abs. 1 und 2 GSchV und Art 36a GSchG Die Gewässerraumbreite wurde ausgehend von der natürlichen Gerinnesohlenbreite basierend auf den Vorgaben der Art 41a Abs. 1 und 2 GSchV /22/ bestimmt. Für Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite von 15 m und mehr wurden zur natürlichen Gerinnesohlenbreite zwei Uferstreifen von je 15 m dazugeschlagen. 7 Anpassung des Gewässerraums (erste Anpassungsstufe) 7.1 Laterale Verschiebung des Gewässerraumes Aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten wurden einige laterale Verschiebungen und lokale Anpassungen vorgenommen. Ual da Mulin Der Gewässerraum des Ual da Mulin wurde in verschiedenen Bereichen an die Topografie angepasst (Bild 2, a). Beim Abzweiger zur Talstation der Bergbahnen reicht der Gewässerraum bis zur Böschungsoberkannte. Wo möglich ist er an Abgrenzungen der AV-Daten angepasst worden. Unterhalb der Kote m ü. M. ist der Einschnitt des Ual da Mulin breiter und an das linke Ufer grenzt eine Strasse. Linksufrig wurden unterhalb der Kote m ü. M. keine Anpassungen am Gewässerraum wegen der Topografie vorgenommen. Dafür umfasst der Gewässerraum am rechten Ufer Bereiche der Steilböschung, folgt Weg- und Strassenkanten und verläuft bei einer kleinen Ebene entlang des Hangfusses. Ual Draus bei Murschetg Der Ual Draus ist bei Murschetg eingeschnitten. Die Ufer sind sehr steil und an verschiedenen Stellen von Ufererosionen betroffen bzw. gefährdet. Deshalb liegen diese Ufer im Gewässerraum, welcher sich mit einer Ausnahme bis zur Böschungsoberkante erstreckt (Bild 2, b). Nach Möglichkeit ist die Umgrenzung des Gewässerraums identisch mit den Abgrenzungen der AV-Daten. Beim Lag Tiert (Karstwasseraufstoss) ist das Terrain, welches an das linke Ufer grenzt, weniger steil als am rechten Ufer bzw. in den angrenzenden Abschnitten. Die Abgrenzung folgt deshalb teilweise dem Wanderweg und entspricht dem minimalen Gewässerraum oder ist grösser. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

14 Bild 2: Laterale Anpassung beim Ual da Mulin (a) und beim Ual Draus bei Murschetg (b, mit dem definitiven Gewässerraum (blau) und dem minimalen (orange). a) Ual da Mulin b) Ual Draus Ual Draus in Plaun In der Ebene Plaun östlich der Gebäude der Bergbahnen wurde der Gewässerraum wegen der verzweigten Morphologie erhöht (Bild 3). Beidseitig wurde von der Uferlinie ein Uferstreifen von m abgetragen (Abschnitte 12 und 13). Diese Uferbreite entspricht der Schlüsselkurve. Im Abschnitt 11, welcher am unteren Ende von Plaun liegt, folgt die linke Abgrenzung des Gewässerraums der Böschungsoberkante. Mit dem gewählten Ansatz resultiert ein Gewässerraum, welcher breiter ist als die aktive Sohle beim Hochwasser Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

15 Bild 3: Lateral angepasster Gewässerraum bei Plaun unterhalb von der Bergstation mit dem definitiven Gewässerraum (blau) und minimaler Gewässerraum (orange). Ual Draus Plaun Larisch Bei Plaun Larisch wurde der Gewässerraum aufgrund von natürlichen Gegebenheiten erhöht. Linksufrig erstreckt sich der Gewässerraum bis zur Oberkante der Ufer und folgt bis zur Brücke dem Zaun der ehemaligen Skipiste (Bild 4, Abschnitt 16 und 17). Oberhalb dieser Brücke umfasst der Gewässerraum die ganze, relativ schmale Talsohle und die angrenzenden Böschungen. Das Trassee der ehemaligen Skipiste liegt deshalb innerhalb des Gewässerraums (Bild 5, Abschnitte 18 und 17). Der Gewässerraum wurde bis zur Querung des neuen Trassees der Skipiste über den Ual Draus auf rund 1780 m ü. M. festgelegt. Beim Seitenbach Aua della Fuorcla ist die Gewässerraumbreite ebenfalls lokal erhöht, da der Bachlauf verzweigt ist. Bild 4: topografische Anpassung linksufrig des Ual Draus bei Plaun Larisch mit dem definitiven Gewässerraum (blau) und dem minimalen Gewässerraum (orange). Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

16 Bild 5: Erhöhung des Gewässerraums aufgrund topografischer Gegebenheiten beim Ual Draus und Aua della Fuorcla bei Plaun Larisch, mit dem definitiven Gewässerraum (blau) und dem minimalen Gewässerraum (orange). Val Buglina Im Val Buglina oberhalb der Station Larnags wurden lokal Steilböschungen dem Gewässerraum zugeschlagen. 7.2 Erhöhung der Gewässerraumbreite Auen Der definitive Gewässerraum soll gemäss dem Leitfaden /1/ auf den Auenperimeter erweitert werden. Auf dem Gemeindegebiet von Laax hat es jedoch keine inventarisierten Auen an bzw. entlang der Fliessgewässer. Auf eine Anpassung konnte deshalb verzichtet werden. Flachmoore Der Gewässerraum umfasst keine inventarisierten Flachmoore. Alle inventarisierten Flachmoore sind bereits mittels Naturschutzzonen geschützt und es bestehen keine Nutzungskonflikte. Lag Grond Das regionale Flachmoor Lag Grond (Objekt-Nr. 1029) ist in der Grundnutzung /13/ als Naturschutzzone aufgeführt. Weil dadurch das Flachmoor geschützt ist, sind keine Nutzungskonflikte zu erwarten. Die Begehung zeigte zudem, dass kein eigentlicher Bachlauf erkennbar ist. Bei der lokalen um den Lag Grond, welche am genehmigt wurde, ist die Riedwiese ebenfalls nicht Bestandteil des Gewässerraums /13/ (ZP_Gewaesserschutz). Lag digl Oberst, Ravaneins Con da Cuts Fatschas, Laax Die inventarisierten Flachmoore Lag digl Oberst (Objekt-Nr. 1028), Ravaneins (Objekt- Nr. 1009), Con da Cuts (Objekt-Nr. 1012) und Fatschas, Laax (Objekt-Nr. 1006) sind im Zonenplan als Natur- und Landschaftsschutzflächen aufgeführt. In diesen Naturschutzgebieten ist im Gegensatz zum Lag Grond ein Bachlauf vorhanden. Weil wegen der Naturschutzzone kein Nutzungskonflikt besteht, wurde der minimale, zentrisch abgetragene Gewässerraum ausgeschieden. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

17 8 Anpassung des Gewässerraums (zweite Anpassungsstufe) 8.1 Laterale Verschiebung des Gewässerraumes Voraussetzung Laterale Verschiebungen des Gewässerraumes sind gemäss Abschnitt 6.1 des Leitfadens /1/ nur möglich, wenn die Funktionen des Gewässers weiterhin gewährleistet werden können. Es wurden keine lateralen Verschiebungen aufgrund von Nutzungskonflikten vorgenommen. 8.2 Verminderung des Gewässerraumes Es wurden keine Verminderungen des Gewässerraums vorgenommen. 8.3 Erhöhung der Gewässerraumbreite Revitalisierungsplanung Im Gemeindegebiet von Laax hat es keine Abschnitte, die gemäss der Revitalisierungsplanung des Kantons Graubünden /3/ zeitlich eine hohe Priorität haben. Deshalb sind keine Erhöhungen des Gewässerraums wegen der Revitalisierungsplanung erforderlich. Hochwasserschutz Die Gefahrenkarte Wasser /18/ wurden beim Ual da Mulin, Ual Draus und Ual Val Buglina berücksichtigt. An den meisten Orten umfasst der definitive Gewässerraum die roten Gefahrenbereiche, bei welchen Überflutungen oder Erosionen zu erwarten sind. Drei Ausnahmen bestehen. Ual Val Buglina, Kote m ü. M (Bild 6): Die Seitenerosion (E8) kann mit lokalen Massnahmen im Perimeter des minimalen Gewässerraums verhindert werden. Ual Val Buglina, Kote ca m ü. M: Die Gefahrenkarte zeigt eine grossflächige Gefährdung durch Überflutung bei seltenen Ereignissen (U8), welche der roten Gefahrenstufe zugeordnet ist. Entlang des Gerinnes sind bei Hochwasser auch Seitenerosionen zu erwarten. Gemäss dem Merkblatt vom Amt für Wald und Naturgefahren /6/ sind bei Gebirgsbächen mit einem Gefälle von 3 20 % Seitenerosionen im Ausmass von der ein- bis zweifachen Gerinnebreite zu erwarten. Bei einer natürlichen Gerinnesohlenbreite von 3 m muss demnach von Ufererosionen von 3 6 m ausgegangen werden. Mit einer Uferbreite von 5.75 m sind diese Ufererosionen innerhalb des Gewässerraums möglich. Deshalb wurde der Gewässerraum entgegen dem Vorschlag der Vorprüfung nicht auf den gesamten roten Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

18 Gefahrenbereich ausgedehnt, weil dieser mehrheitlich ein Resultat von Überflutungen ist. Würde der Gewässerraum auf die rote Gefahrenstufe erweitert, hätte dies eine Einschränkung der landwirtschaftliche Nutzung ohne einen wirklichen Mehrnutzen für das Gewässer zur Folge. Ual Draus, Plaun (Bild 7): Am linken Ufer wird der Gewässerraum lokal auf die rote Gefahrenzone erweitert. Am rechten Ufer wird darauf verzichtet, weil die Gefahrenzone relativ weit in die Talflanke hinauf reicht. Bild 6: Ual Val Buglina oberhalb der Bergbahnen (Kote m ü. M.) mit definitivem Gewässerraum (blau) und der Gefahrenkarte. Bild 7: Reliefkarte von Plaun und dem definitiven Gewässerraum (blau) und der Gefahrenkarte beim Ual Draus. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 20

19 Gewässernutzung Für die Gewässernutzung wurde der Gewässerraum nicht vergrössert. 8.4 Festlegung von Gewässerabstandslinien in Einzel- respektive Ausnahmefällen Es wurden keine Gewässerabstandslinien festgelegt. 9 Seen Grundsatz Bei stehenden Gewässern ist gemäss Art 41b Abs. 1 GSchV /22/ ab Uferlinie ein Uferstreifen von 15 m erforderlich. Lag Grond Beim Lag Grond bestehen Nutzungskonflikte, weshalb ein Gewässerraum nach dem oben beschriebenen Grundsatz ausgeschieden wurde. 10 Koordination mit angrenzenden Gemeinden Die ausgeschiedenen Gewässerräume erfordern bis auf eine kleine Ausnahme keine Koordination mit Nachbargemeinden. Unterhalb der Strasse Laax Falera hat es bei Chintguns ein Rinnsal, welches teilweise die Grenze zwischen den zwei Gemeinden bildet und eine Koordination erfordert. Da es sich um ein Bach mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite von weniger als 2 m handelt, resultiert eine Gewässerraumbreite von 11 m. Sie wurde zentrisch zur Bachachse festgelegt. Wird dieses Vorgehen akzeptiert, ist keine weitere Koordination notwendig. Hunziker, Zarn & Partner AG, Domat/Ems, A / 19

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