Seminar: Menschenrechtsbildung am Beispiel Antidiskriminierung und Vielfalt Dozent: Herr Volker Kaufmann Studentinnen: Lena Eurich und Jannika
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- Meike Sauer
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1 Völkerrecht Seminar: Menschenrechtsbildung am Beispiel Antidiskriminierung und Vielfalt Dozent: Herr Volker Kaufmann Studentinnen:
2 Gliederung 1. Völkerrecht Allgemein 2. Internationales Humanitäres Völkerrecht a. Grundsätze b. Verhältnis zu Menschenrechte c. Abkommen d. Internationale Gerichtsbarkeit 3. Internationales Komitee vom Roten Kreuz 4. Diskussion 2
3 Völkerrecht Allgemein gibt keine allgemeingültige, universell anerkannte Definition Völkerrecht = zwischen den Völkerrechtssubjekten geltende Recht Sammelbegriff für alle Rechtsformen wird nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt 3
4 Völkerrecht Allgemein Formen des Völkerrechts Universelles Völkerrecht gilt auf der ganzen Welt zwischen allen Völkerrechtssubjekten Partikulares Völkerrecht Völkerrecht, welches nur zwischen einzelnen Rechtssubjekten gilt zweiseitige Verträge schaffen partikulares Völkerrecht 4
5 Völkerrecht Allgemein Regionales Völkerrecht gilt nur in einem territorial abgegrenzten Bereich 5
6 Internationales Humanitäres Völkerrecht 6
7 Internationales Humanitäres Völkerrecht Wichtiger Teil des Völkerrechts Ziel: Begrenzung des durch Kriege verursachten Leidens Schutz Beistand Abgrenzung von anderen Völkerrechten: Es knüpft damit an die Realität bewaffneter Konflikte an und fragt gerade nicht nach den Gründen oder den etwaigen völkerrechtlichen Berechtigungen zur Führung eines bewaffneten Konflikts. Auswärtiges Amt
8 Internationales Humanitäres Völkerrecht Ausgleich in Zeiten bewaffneter Konflikte Humanitäres Völkerrecht Ausgleich Prinzip der militärischen Notwendigkeit Gegenläufige Interessen Prinzip der Menschlichkeit 8 Auswärtiges Amt
9 Grundsätze Konfliktparteien müssen bei der Wahl von Kriegsmethoden- und mittel beschränkt werden Zivilbevölkerung darf nicht angegriffen werden Die Menschenwürde der Kriegsgefangenen muss geachtet werden Sich Ergebende dürfen nicht verletzt oder getötet werden 9 Auswärtiges Amt
10 Verhältnis zu Menschenrechten HumanitäresVölkerrecht Internationaler Menschenrechtsschutz Anstreben des Schutzes des Einzelnen InSituationen bewaffneter Konflikte Begrenzt die Mittel und Methoden der Kriegsführung In Friedenszeiten Schützt den Einzelnen vor staatlichen Übergriffen 10 Auswärtiges Amt
11 Abkommen Haager Abkommen (1899 und 1907) Regeln zur Kriegsführung Vier Genfer Abkommen (1949 verabschiedet) 1. Verwundete und Kranke der Streitkräfte im Felde 2. Verwundete, Kranke und Schiffsbrüchige auf See 3. Kriegsgefangenen 4. Zivilpersonen in Kriegszeiten Drei Zusatzprotokolle zum Genfer Abkommen 1977 und 2005 Universelle Mitgliedschaft Hauptsächlich für nicht-internationale Konflikte 11 Auswärtiges Amt
12 Völkerstrafgesetzbuch Teil 1: Allgemeine Regelungen( 1-5) 1Anwendungsbereich 2 Anwendung des allgemeinen Rechts 3Handeln auf Befehl oder Anordnung 4Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter 5Unverjährbarkeit Teil 2: Straftaten gegen das Völkerrecht( 6-14) Abschnitt 1: Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit( 6-7) Abschnitt 2: Kriegsverbrechen( 8-12) Abschnitt 3: Sonstige Straftaten( 13-14) Bundesrepublik Deutschland
13 Internationale Gerichtsbarkeit Internationaler Strafgerichtshof (IStGH/ICC) Seit 1. Juli 2002 in Den Haag (NL) Geregelt durch Römisches Statut Ahnt strafrechtlich nach: Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit Kriegsverbrechen (Verbrechen der Aggression) e/international_criminal_court_logo.svg/2000px- International_Criminal_Court_logo.svg.png Internationales Komitee vom Roten Kreuz 2006 und Steinke
14 14 Steinke
15 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ogo_icrc_internationales_komitee_rotes_kreuz.png 15
16 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) private, neutrale, unabhängige Schweizer Organisation wurde am 17. Februar 1863 gegründet Hüter und Förderer des Humanitären Völkerrechts leitet und koordiniert internationale Hilfsaktionen in bewaffneten Konflikten 16
17 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Aufgaben Überwachung der Einhaltung der Genfer Konventionen Pflege und Versorgung von Verwundeten Schutz und Versorgung der Zivilbevölkerung Besuch von Kriegs- und politischen Gefangenen, Überwachung ihrer Behandlung, sowie deren Versorgung Familienzusammenführung und die Suche nach vermissten Personen Vermittlung zwischen Konfliktparteien 17
18 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) 18
19 Aktuelles IKRK in Afghanistan besucht Häftlinge und hilft diesen den Kontakt mit ihren Familien zu pflegen überwacht das Verhalten von Feinden verhindert Verletzungen des International Humanitarian Law unterstützt Krankenhäuser sorgt für eine verbesserte Wasserversorgung unterstützt Afghan Red Crescent 19
20 Diskussionsthesen Es sollte eine weltliche/internationale überall geltende Gerichtsinstanz und Polizei geben. Das Humanitäre Völkerrecht ist unnötig, weil es sowieso nicht durchsetz-und kontrollierbar ist. 20
21 Literaturverzeichnis AUSWÄRTIGES AMT, Internationaler Strafgerichtshof[Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: AUSWÄRTIGES AMT, Humanitäres Völkerrecht[Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, Völkerstrafgesetzbuch: VStGB[Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG, Völkerrecht[Online-Quelle] [Zugriff am: ]. Verfügbar unter: DIE VERTRETUNG DEUTSCHLANDS IN GENF. Internationales Humanitäres Völkerrecht[Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: INTERNATIONALES KOMITEE VOM ROTEN KREUZ, Das Humanitäre Völkerrecht[Online-Quelle]: Antworten auf Ihre Fragen[Zugriff am ]. Verfügbar unter: Antworte n_auf_ihre_fragen.pdf INTERNATIONAL COMITTEE OF THE RED CROSS. Afghanistan[Online-Quelle] [Zugriff am: ]. Verfügbar unter: INTERNATIONAL COMITTEE OF THE RED CROSS. Afghanistan: Facts andfigures, July-September 2016 [Online-Quelle] [Zugriff am: ]. Verfügbar unter: LORENZMEIER, Stefan, Völkerrecht -Schnell erfasst [Online-Quelle]. 2. Aufl. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag Berlin Heidelberg. Verfügbar unter: _komitee_rotes_kreuz.png SCHWEIZERISCHES ROTES KREUZ, IKRK Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz [Online-Quelle] [Zugriff am: ].[Verfügbar unter: Bildquellen: International_Criminal_Court_logo.svg.png
22 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Mitarbeit! 22
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