Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung. Prof. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht
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- Viktor Baumgartner
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1 Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung, Institut für Völkerrecht
2 Überblick Begriff der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit und Menschenrechte Was sind Menschenrechte und wie werden sie geschützt? Menschenrechte Thema für die Schweiz? Rolle der Universität? Seite März
3 Was heisst Nachhaltigkeit? Nachhaltigkeit bedeutet, den Bedürfnissen der heutigen Generation zu entsprechen ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, zu gefährden. (Gro Harlem Brundtland, 1987) Seite März
4 Dimensionen der Nachhaltigkeit Umwelt Gesellschaft Wirtschaft Seite März
5 Dreieck der Nachhaltigkeit Umwelt: Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Wirtschaft: Befriedigung der Bedürfnisse von Individuen und Gesellschaft Gesellschaft: Soziale Gerechtigkeit Seite März
6 Menschenrechte und Nachhaltigkeit Freiheit Freie Entfaltung der Persönlichkeit Unerlässlich für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung Grundlage für Innovation Sicherstellung der Grundbedürfnisse Freedom from want (F.D. Roosevelt) Bedürfnishierarchie (A. Maslow) Seite März
7 Menschliche Grundbedürfnisse nach A. Maslow K-K Kommunikationsberatung Seite März
8 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Quelle: UN Photo Art. 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. 10. Dezember 1948 Seite März
9 Was sind Menschenrechte? Ausgangspunkt: Menschenwürde Grundlegende Rechte, die jedem Menschen zustehen. Unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Gesundheit, Wohlstand, etc. Schutz vor staatlichen Übergriffen In der persönlichen Entfaltung In der Ausübung demokratischer Rechte Befriedigung der Grundbedürfnisse Wohnen, Nahrung, Wasser, Gesundheit etc. Schule, Ausbildung, Arbeit etc. Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft Seite März
10 Menschenrechte Thema für die Schweiz? (1/2) Schule und Arbeit Religiöse Neutralität der Schule: z.b. Religionsunterricht Tragen religiöser Symbole bei der Arbeit: z.b. Turban, Kopftuch Benachteiligung behinderter und kranker Menschen am Arbeitsplatz Gesundheitswesen Rationierung zulasten alter Menschen Weitergabe von medizinischen Daten,z.B. an Arbeitgeber Selbstbestimmung über den eigenen Körper: z.b. Freitod, Organtransplantation, Zwangsmedikation Seite März
11 Menschenrechte Thema für die Schweiz? (2/2) Wirtschaft Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen? Kennzeichnung von Produkten Sicherheit, Polizeiwesen und Ausländerrecht Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Sicherheitsmassnahmen während der Euro 08 Ausländerrecht: z.b. Behandlung der sans-papiers Rechtsstaat und Demokratie Zugang zu fairen Gerichtsverfahren Mitwirkung an der politischen Willensbildung Seite März
12 Wie werden Menschenrechte geschützt? Internationales Recht Menschenrechtskonventionen der UNO und des Europarates Menschenrechtsklauseln in Wirtschaftsabkommen, z.b. Investitionsschutzabkommen Zahlreiche Deklarationen, Richtlinien und Resolutionen Nationales Recht Bundesverfassung und Kantonsverfassungen Gesetze rechtlich verbindlich rechtlich nicht verbindlich Seite März
13 Merkmale des int. Menschenrechtsschutzes Akteure des klassischen Völkerrechts sind souveräne Staaten Einzelpersonen erst seit dem 2. WK als Träger von Rechten anerkannt. Unternehmen grundsätzlich keine Völkerrechtssubjekte Verbindliche Normen richten sich an Staaten Nicht an Einzelpersonen Nicht an Unternehmen Völkerrechtlicher Rahmen entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Realität Seite März
14 Aktuelle menschenrechtliche Landschaft Vielzahl von Instrumenten Universell, regional, national Verbindlich, nicht verbindlich Unterschiedliche Überwachungsmechanismen Unterschiedliche Betroffene/Stakeholder Individuen Gesellschaft Bund, Kantone, Gemeinden Nichtregierungsorganisationen Wirtschaft Seite März
15 Offene Fragen Wer überwacht die Einhaltung? Wer ist zuständig? Staat? Unternehmen? NGOs? Wie kommen Betroffene zu ihrem Recht? Welche Normen gelten für die einzelnen Akteure? Was bedeuten sie konkret? Seite März
16 Optionen Ausbildung und Information Staat, Schule, Universitäten Nichtregierungsorganisationen Beratung von Betroffenen Universitäten Private Organisationen Überwachung Gerichte Staatliche Kommissionen: z.b. EKR Selbstüberwachung: z.b. Global Compact Einhaltung der Menschenrechte ist Verpflichtung, keine Option! Seite März
17 Beitrag der Universität Zürich Kritische Begleitung von Gesetzgebung und Praxis Kompetenzzentrum für Menschenrechte Kooperation und Austausch mit der Praxis: Beratung, Dienstleistung Forum für Dialog und Austausch Neutralität und Unabhängigkeit Aufbau auf bestehenden Kompetenzen Seite März
18 Kompetenzzentrum für Menschenrechte Kooperation von CCRS und Institut für Völkerrecht Zusammenarbeit mit weiteren universitären und externen Partnern Praxisorientierte Beratung und Information Unternehmen Behörden in Bund, Kantonen, Gemeinden Forum für Dialog und Austausch Aus- und Weiterbildung, Forschung Allenfalls Beitrag zum Aufbau einer schweizerischen Menschenrechtsinstitution Seite März
19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Seite März
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