Die Begründung der Menschenwürde im Kontext des Sozialbereichs

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Begründung der Menschenwürde im Kontext des Sozialbereichs"

Transkript

1 Die Begründung der Menschenwürde im Kontext des Sozialbereichs Menschenwürde ein Luxus? Die soziale Arbeit ist gefordert, Bern, 12. Juni 2012 Prof. Eva Maria Belser

2 Grundrechte Grundrechte sind von der Verfassung oder von internationalen Menschenrechtskonventionen gewährleistete Garantien, die elementare Aspekte des Menschenseins und grundlegende Regeln des Zusammenlebens in der Gemeinschaft schützen, die den Staat zur Achtung und Schutz verpflichten und dem Einzelnen einklagbare Rechte einräumen.

3 Begriffliches Menschenrechte Grundrechte Grundrechte Menschenrechte Bürgerrechte Grundrechte Staatsziele Grundrechte Sozialziele

4 Sozialziele (Art. 41) 1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: a. jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat; d. Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können; e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können; 4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

5 Merkmale der Grundrechte Träger eines Grundrechts ist der Einzelne. Adressat der Grundrechte ist der Staat. Der hat Grundrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Grundrechte schützen fundamentale Werte. Grundrechte können vor Gerichten durchgesetzt werden (Justiziabilität). Grundrechte binden alle Staatsgewalt, auch den Gesetzgeber (Programm).

6 Magna Charta Unterzeichung der Magna Charta libertatum durch König Johann von England (1215). Das Gesetz ist unveräusserlich und niemandem wird sein Recht auf gerechte Behandlung vorenthalten.

7 Virginia Bill of Rights (1776), Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten (1776)

8 Arten der Grundrechte (1) Freiheitsrechte (Achtung spezifischer Freiheitssphären jedes Einzelnen, primär: Abwehr staatlicher Eingriffe)

9 Freiheitsbegriff im Wandel Art. 1 Französische Menschenrechtsklärung Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Millenniumserklärung (Freiheit) Männer und Frauen haben das Recht, in Würde und Freiheit von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen.

10 Arten der Grundrechte (2) Freiheitsrechte (Achtung spezifischer Freiheitssphären jedes Einzelnen, primär: Abwehr staatlicher Eingriffe) Gleichheitsrechte (Garantie eines Mindestmasses an fairer und gleicher Behandlung in sämtlichen Bereichen staatlicher Tätigkeit)

11 Arten der Grundrechte (3) Sozialrechte (Anspruch auf positive Leistung des Staates) Politische Rechte (Anspruch auf aktive Mitwirkung an der staatlichen Willensbildung) Verfahrensrechte (Anspruch auf ein faires Verfahren und auf Mitwirkung im Verfahren)

12 Geltung in der gesamten Rechtsordnung Der Grundrechtsbindung unterstehen ^ alle Rechtsgebiete ^ alle Rechtsakte Direkte Bindung der Gerichte und aller rechtsanwendenden Behörden ( wer staatliche Aufgaben wahrnimmt ).

13 Geltung in der gesamten Rechtsordnung Pflicht zur grundrechtskonformen Auslegung/Ausübung des Ermessens. Pflicht zur Abweichung von untergeordnetem Recht, falls dieses Verfassung verletzt. Wirkung unter Privaten? ( soweit sich die Grundrechte dafür eignen ) Programmatische Bindung des Gesetzgebers.

14 Einschränkung der Grundrechte Schutzbereich eines Grundrechts betroffen? Eingriff in Schutzbereich? Verfassungsmässigkeit des Eingriffs?

15 Einschränkung der Grundrechte Unantastbarkeit des Kerngehalts Gesetzliche Grundlage Öffentliches Interesse Verhältnismässigkeit ^ Eignung ^ Erforderlichkeit ^ Zumutbarkeit (Verhältnismässigkeit i.e.s.)

16 Menschenwürde Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. (Art. 7 BV) Oberstes Konstitutionsprinzip des Staates Ausgangspunkt und Leitlinie für die Konkretisierung der übrigen Grundrechte, insbesondere für deren Kerngehalte Justiziables Grundrecht ( Auffanggrundrecht ) Kerngehaltsgarantie Problem: Unbestimmtheit der Menschenwürde

17 Recht auf Hilfe in Notlagen Justiziables und subsidiäres Grundrecht auf Sicherung der Existenz im Falle einer Notlage, auch wenn diese selbstverschuldet ist ( Netz unter dem Netz ) Schutz aller Menschen Anspruch auf das, was für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist und vor einer unwürdigen Bettelexistenz zu wahren vermag Kerngehaltsgarantie

18 Im Einzelnen Unterkunft Kleidung Nahrung Hygiene Medizinische Versorgung Kommunikation? Soziale Integration?

19 Rechtsgleichheit Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 8 Abs. 1 BV) Gleichheits- und Differenzierungsverbot Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich zu behandeln, Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich. Entscheidend: Gibt es einen vernünftigen/sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung?

20 Diskriminierungsverbote Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform. (Art. 8 Abs. 2 BV) Die Ungleichbehandlung knüpft an einem verpönten Merkmal an oder es liegt eine indirekte Diskriminierung vor. Es fehlen ernsthafte und triftige Gründe für die Ungleichbehandlung. Diskriminierung

21 Zusammenfassung und Ausblick Aus so krummem Holz, als woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts Gerades gezimmert werden. Nur die Annäherung zu dieser Idee ist uns von der Natur aufgegeben. (I. Kant)

22 Zusammenfassung und Ausblick Individualismus Anthropozentrismus Anspruchsdenken Staatsgerichtetheit

Stoppt das Bundesgericht den Sozialhilfeabbau?

Stoppt das Bundesgericht den Sozialhilfeabbau? Stoppt das Bundesgericht den Sozialhilfeabbau? Jahresversammlung der UFS, Zürich, 10.04.2019 Pascal Coullery, Dozent an der BFH Soziale Arbeit Überblick Stoppt das Bundesgericht den Sozialhilfeabbau? (1)

Mehr

Einführung in die Grundrechtsthematik

Einführung in die Grundrechtsthematik Einführung in die Grundrechtsthematik Walter Kälin FACHTAGUNG INTEGRATION UND GLEICHSTELLUNG 10. November 2015 I. Ausgangspunkt: Menschliche Grundbedürfnisse 2 II. Grundrechte Begriff: Grundrechte / Menschenrechte

Mehr

9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung

9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung 9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung A. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Die Adressaten des Grundrechts Der Gesetzgeber >

Mehr

Mathias Kuhn Dr. iur. Recht auf Kinder? Der verfassungsrechtliche Schutz des Kinderwunschs

Mathias Kuhn Dr. iur. Recht auf Kinder? Der verfassungsrechtliche Schutz des Kinderwunschs Mathias Kuhn Dr. iur. Recht auf Kinder? Der verfassungsrechtliche Schutz des Kinderwunschs ÜBERSICHT DANK ÜBERSICHT INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS AMTLICHE MATERIALIEN ABKÜRZUNGEN V VII IX XV

Mehr

Soziale Grundrechte. Ziele. Ziele des Sozialstaates. Staatsrecht I Vorlesung vom 14. November 2008

Soziale Grundrechte. Ziele. Ziele des Sozialstaates. Staatsrecht I Vorlesung vom 14. November 2008 Soziale Grundrechte Vorlesung vom 14. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Unterschied soziale Grundrechte/Sozialziele verstehen Schutzbereich sozialer Grundrechte kennen Problematik

Mehr

China: 11 Jahre Haft ohne Prozess!

China: 11 Jahre Haft ohne Prozess! Könnte das in Deutschland passieren? Vietnam: Vier Jahre Haft wegen Bericht über Polizeikorruption! China schränkt Internetzugang ein! Google betroffen! Konvertiten in Ägypten verhaftet! Guantanamo: 10

Mehr

Soziale Grundrechte. Staatsrecht I Vorlesung vom 14. November Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann

Soziale Grundrechte. Staatsrecht I Vorlesung vom 14. November Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Soziale Grundrechte Staatsrecht I Vorlesung vom 14. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Unterschied soziale Grundrechte/Sozialziele verstehen Schutzbereich sozialer Grundrechte

Mehr

Grundrechte und Menschenrechte

Grundrechte und Menschenrechte PD Dr. August Mächler Grundrechte und Menschenrechte Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens

Mehr

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht. 23 Bedeutung und Funktion der Grundrechte

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht. 23 Bedeutung und Funktion der Grundrechte Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht 4. Teil : Grundrechte 23 Bedeutung und Funktion der Grundrechte 24 Träger und Adressaten der Grundrechte 25 Einschränkung von Grundrechten 26 Einzelne Grundrechte

Mehr

Soziale Grundrechte. Ziele. Ziele des Sozialstaates. Staatsrecht I. Vorlesung vom 17. Nov

Soziale Grundrechte. Ziele. Ziele des Sozialstaates. Staatsrecht I. Vorlesung vom 17. Nov Soziale Grundrechte ember 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Unterschied zwischen sozialen Grundrechten und Sozialzielen verstehen Schutzbereich der sozialen Grundrechte kennen Problematik

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot Schutzbereich Persönlicher Schutzbereich Nur natürliche Personen Sachlicher Schutzbereich Rechtsungleiche Behandlung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe = qualifizierte

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren I. Grundbegriffe der Grundrechtsdogmatik II. Geschichtliche III. Standort und Rechtsquellen der Grundrechte IV.

Mehr

GRUNDRECHTE IN DER GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Möglichkeiten und Grenzen

GRUNDRECHTE IN DER GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Möglichkeiten und Grenzen GRUNDRECHTE IN DER GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Möglichkeiten und Grenzen Walter Kälin FACHTAGUNG GLEICHSTELLUNGS- UND INTEGRATIONSARBEIT Luzern, 2. November 2016 Überblick 1. Was sind Grundrechte?

Mehr

Verfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.

Verfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff. Verfassungsinhalte GG Grundrechte Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.) Staatsstrukturgrundsätze (Art. 20) Verfassungsprinzipien Organisationsregeln (Art. 62) Kompetenzen (Art. 44) Gleichheitsrechte (Art.

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II

Vorlesung Staatsrecht II Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der

Mehr

Dem Bürgergemeinderat zugestellt am 5. April 2019

Dem Bürgergemeinderat zugestellt am 5. April 2019 Bürgerrat Stadthausgasse Postfach, 00 Basel Telefon 06 69 96 0 stadthaus@bgbasel.ch www.bgbasel.ch Bericht Nr. 65 zum Auftrag der SP-Fraktion betreffend die Mitgliedschaft von Frauen in den Zünften der

Mehr

«Nichtbezug von Sozialleistungen: ein verpflichtender Auftrag an den Staat?»

«Nichtbezug von Sozialleistungen: ein verpflichtender Auftrag an den Staat?» SVSP-Jahrestagung vom 31.10.2018 in Bern Nichtbezug von Sozialleistungen: ein verpflichtender Auftrag an den Staat? Dr. iur. Pascal Coullery, Prof. FH, Berner Fachhochschule Prolog: Präzisierung der Fragestellung

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Grundrechte. Vorlesung Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 1

Rechtswissenschaftliches Institut. Grundrechte. Vorlesung Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 1 Grundrechte Vorlesung Prof. Dr. Andreas Glaser 22.09.2016 Seite 1 Allgemeine Grundrechtslehren Grundrechte für Primaten? - Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten», eingereicht am 22. Juni

Mehr

Grundrechte: Grundlagen. Ziele. Menschenrechte/Bürgerrechte. Staatsrecht I Vorlesungen vom 7./10. Oktober 2008

Grundrechte: Grundlagen. Ziele. Menschenrechte/Bürgerrechte. Staatsrecht I Vorlesungen vom 7./10. Oktober 2008 Grundrechte: Grundlagen Vorlesungen vom 7./10. Oktober 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Historische Entwicklung der Grundrechte kennen Wesen und verschiedene Arten der Grundrechte

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Art. 36 BV Einschränkungen von Grundrechten

Art. 36 BV Einschränkungen von Grundrechten Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich Art. 36 BV Einschränkungen von Grundrechten 1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst

Mehr

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Soziale Grundrechte Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Einleitung: Fall aus Reader BGE 131 I 166 (Nothilfe, Solothurn) Das Asylgesuch von X. wurde abgewiesen

Mehr

Grundrechte: Grundlagen. Ziele. Fallbeispiele. Staatsrecht I. Vorlesung vom 6. und 9. Oktober

Grundrechte: Grundlagen. Ziele. Fallbeispiele. Staatsrecht I. Vorlesung vom 6. und 9. Oktober Grundrechte: Grundlagen Vorlesungen vom 6. und 9. Oktober 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Historische Entwicklung der Grundrechte kennen Wesen und verschiedene Arten der Grundrechte

Mehr

» B. Bedeutung der Grund - Rechte

» B. Bedeutung der Grund - Rechte 19» B. Bedeutung der Grund - Rechte Grundrechte verbürgen: Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat (Freiheit wovon?) Anspruch auf Gleichbehandlung durch den Staat ( Gleichheitsrechte ) 20» B. Bedeutung

Mehr

II. Einzelne Schutzfunktionen der Grundrechte III. Soziale Grundrechte? IV. Grundpflichten?... 63

II. Einzelne Schutzfunktionen der Grundrechte III. Soziale Grundrechte? IV. Grundpflichten?... 63 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... XXIX 1. Teil. Grundlagen 1. Abschnitt. Vom Studium der Grundrechte 1 Einführung... 1 I. Grundbegriffe... 1 II. Grundrechte in Studium

Mehr

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland xms325sw-00.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der

Mehr

Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot. 11. und 15. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot. 11. und 15. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot 11. und 15. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Gleich oder ungleich? Staatsrecht I PD Patricia Schiess, Herbstsemester 2011 Seite 2 Staatsrecht

Mehr

Care-Migration: Von gesellschaftlichen Realitäten und menschenrechtlichen Pflichten

Care-Migration: Von gesellschaftlichen Realitäten und menschenrechtlichen Pflichten Care-Migration: Von gesellschaftlichen Realitäten und menschenrechtlichen Pflichten Potentiale und Grenzen eines menschenrechtsbasierten Ansatzes zur Care-Migration in der Schweiz BiblioTalk Fachstelle

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P

Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P Fall 3 Postfall Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P Prof. Thomas Gächter Seite 1 Sachverhalt / Prozessgeschichte Tierschutzverein «ProTier» beantragt Versand von Massensendungen

Mehr

Begriff der Grundrechte

Begriff der Grundrechte Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht II Grundrechte Universität des Saarlandes Begriff der Grundrechte Naturrechtliche Vorstellung: dem Staat vorausliegende Rechte des Individuums; Freiheit und Gleichheit

Mehr

Fall Nr. 12: Burkaverbot

Fall Nr. 12: Burkaverbot Übungen im Öffentlichen Recht I Gruppe A-C und N-P Fall Nr. 12: Burkaverbot Prof. Dr. Thomas Gächter Seite 1 Folie von Prof. D. Moeckli Seite 2 Seite 3 Grundrechtsbindung der BPG AG (I) Grundrechte binden

Mehr

Bundeskanzlei BK Sektion Kommunikation. Nutzerorientierung. Wie setzen wir das um? Matthias Brüllmann

Bundeskanzlei BK Sektion Kommunikation. Nutzerorientierung. Wie setzen wir das um? Matthias Brüllmann Bundeskanzlei BK Sektion Kommunikation Nutzerorientierung Wie setzen wir das um? 3.11.2014 Freiheiten, Rechte und Pflichten Niederlassung Wirtschaft Sprachen Glaube Wahlrecht Stimmrecht Initiative Referendum

Mehr

Wirtschaftsfreiheit. Schutzbereich (Art. 27 BV) Privatwirtschaftliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit

Wirtschaftsfreiheit. Schutzbereich (Art. 27 BV) Privatwirtschaftliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit Wirtschaftsfreiheit Schutzbereich (Art. 27 BV) Privatwirtschaftliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit Freie Wahl des Berufs (inkl. Zugang und Ausübung) im Privatsektor Träger Schweizerinnen und Schweizer

Mehr

Die Menschenrechte. Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen

Die Menschenrechte. Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Die Menschenrechte S. 5 ' 5. Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen Mit einer Einführung von Wolfgang Heidelmeyer 2. vollständig überarbeitete Auflage..,#

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF R CHARTA R GRUNDRECHTE R EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 28. April 2000 CHARTE 4255/00 CONTRIB 128 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der Charta der Grundrechte

Mehr

Kennen Menschenrechte ein Alter?

Kennen Menschenrechte ein Alter? Kennen Menschenrechte ein Alter? Prof. Eva Maria Belser Bibliotheksveranstaltung Öffentliches Pro Senectute Recht I Verfassungsrecht FS 2018 Prof. Eva Maria Belser Liliane Minder, RA 1 Übersicht Kennen

Mehr

Freiheitsgrundrechte Gleichheitsgrundrechte Teilhaberechte. Grundrechtsfunktionen

Freiheitsgrundrechte Gleichheitsgrundrechte Teilhaberechte. Grundrechtsfunktionen Grundrechte Freiheitsgrundrechte Gleichheitsgrundrechte Teilhaberechte Abwehrfunktion Verfahrens und Organisationsrechte Grundrechtsfunktionen Nichtdiskriminierungsfunktion Einrichtungsgarantien Leistungs

Mehr

Staatsrecht II Grundrechte

Staatsrecht II Grundrechte Staatsrecht II Grundrechte von Dr. Friedhelm Hufen o. Professor an der Universität Mainz A B Verlag C. H. Beck München 2007 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIX XXV 1. Teil.

Mehr

19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet?

19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet? 19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet? Weil es neben diesem allgemeinen eine Reihe spezieller Gleichheitssätze

Mehr

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat Das Basis-Dokument Wien ist eine internationale Großstadt, die von unterschiedlichen Lebensstilen, Weltanschauungen und Auffassungen geprägt ist. Junge und Alte, Frauen und Männer, Menschen unterschiedlicher

Mehr

Grundrechte: Reichweite; Übersicht. Ziele. Internationale Ebene: Einleitung. Staatsrecht I Vorlesung vom 25. November 2008

Grundrechte: Reichweite; Übersicht. Ziele. Internationale Ebene: Einleitung. Staatsrecht I Vorlesung vom 25. November 2008 Grundrechte: Reichweite; Übersicht Vorlesung vom 25. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Internationale Dimension und völkerrechtliche Absicherung des Grundrechtsschutzes verstehen

Mehr

E M P F E H L U N G DER KULTUSMINISTERKONFERENZ ZUR FÖRDERUNG DER MENSCHENRECHTSERZIEHUNG IN DER SCHULE

E M P F E H L U N G DER KULTUSMINISTERKONFERENZ ZUR FÖRDERUNG DER MENSCHENRECHTSERZIEHUNG IN DER SCHULE E M P F E H L U N G DER KULTUSMINISTERKONFERENZ ZUR FÖRDERUNG DER MENSCHENRECHTSERZIEHUNG IN DER SCHULE (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.1980 i.d.f. vom 14.12.2000) - 2 - Herausgeber: Sekretariat

Mehr

Die Sicherung der Existenz zwischen Lastenausgleich und Lastenverschiebung

Die Sicherung der Existenz zwischen Lastenausgleich und Lastenverschiebung Die Sicherung der Existenz zwischen Lastenausgleich und Lastenverschiebung SKOS-Mitgliederversammlung Prof. Eva Maria Belser 25. Mai 2016 Übersicht Die Begriffe «Lastenverschiebung» und «Lastenausgleich»

Mehr

Grundrechte: Reichweite; Übersicht

Grundrechte: Reichweite; Übersicht Grundrechte: Reichweite; Übersicht Staatsrecht I Vorlesung vom 25. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Internationale Dimension und völkerrechtliche Absicherung des Grundrechtsschutzes

Mehr

Grundrechte: Grundlagen

Grundrechte: Grundlagen Grundrechte: Grundlagen Staatsrecht I Vorlesungen vom 7./10. Oktober 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Historische Entwicklung der Grundrechte kennen Wesen und verschiedene Arten

Mehr

Grundrechte Allgemeiner Teil

Grundrechte Allgemeiner Teil Grundrechte Allgemeiner Teil Vorlesungen vom 9. und 12. Oktober 2012 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2012 Grundrechte: Einstieg BGE 129 I 217 (Emmen; Dok. 4 im Reader) In Emmen entscheiden die

Mehr

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 4: Einführung in das Staatsrecht II

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 4: Einführung in das Staatsrecht II Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 4: Staatsrecht II Grundrechte Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beherrschen? 1. Allgemeine Grundrechtslehren Prüfung Freiheits- und Gleichheitsrechte Drittwirkung

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

3. Teil Aufgaben des Staates

3. Teil Aufgaben des Staates Grundzüge des Rechts (V 851-0708-00) - Übersicht 3. Teil Aufgaben des Staates Die Kompetenzordnung Grundsätze der Aufgabenerfüllung Kontrolle der Verwaltung Verantwortlichkeit Art. 3 BV Kantone Die Kantone

Mehr

Diskriminierungsverbot

Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot Art. GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung

Mehr

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung

Mehr

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:

Mehr

Rechtsgleichheit. (FBstaatsrecht 8-II) a) Entwicklungsgeschichtliche Betrachtung

Rechtsgleichheit. (FBstaatsrecht 8-II) a) Entwicklungsgeschichtliche Betrachtung Rechtsgleichheit (FBstaatsrecht 8-II) 1. Einleitung a) Entwicklungsgeschichtliche Betrachtung - Zentrales Gerechtigkeitsprinzip - Einfluss in die Verfassungsgebung Vorläufer 1647 Bill of Rights Viriginia

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Rechtsgleichheit

Rechtswissenschaftliches Institut. Rechtsgleichheit Rechtsgleichheit Personeller Anwendungsbereich (Art. 8 BV) Grundrechtsträger o Alle natürlichen Personen («alle Menschen») o Über den Wortlaut hinaus auch juristische Personen Grundrechtsbindung o Rechtsanwendende

Mehr

Grundrechte, öffentliche Aufgaben

Grundrechte, öffentliche Aufgaben Grundrechte, öffentliche Aufgaben Dr. iur. LL.M. Staatsschreiber des Kantons Bern Bernisches Staatsrecht. Herbstsemester 2017 2. November 2017 Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester Seite 1 Grundrechte,

Mehr

Das Zeitalter der Aufklärung

Das Zeitalter der Aufklärung Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer

Mehr

Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung. Prof. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht

Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung. Prof. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung, Institut für Völkerrecht Überblick Begriff der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit und Menschenrechte Was sind Menschenrechte und wie werden sie

Mehr

Verfahrensgrundrechte (vorgezogen wegen Gerichtsbesuchen am 28./ )

Verfahrensgrundrechte (vorgezogen wegen Gerichtsbesuchen am 28./ ) Verfahrensgrundrechte (vorgezogen wegen Gerichtsbesuchen am 28./29.11.2012) Vorlesungen vom 23. und 27. November 2012 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2012 Gerichtsverhandlung Seite 2 1 Einleitung:

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II

Vorlesung Staatsrecht II Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der

Mehr

Alter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden.

Alter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden. Kanton Basel-Stadt Alter, Migration und Gesundheit Wo stehen wir? Wohin müssen wir? Philipp Waibel Leiter Bereich Gesundheitsdienste Basel-Stadt Verantwortlich für die Umsetzung von Basel 55+ 1 Generelle

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Koalitionsfreiheit und Streikrecht

Rechtswissenschaftliches Institut. Koalitionsfreiheit und Streikrecht Koalitionsfreiheit und Streikrecht Koalitionsfreiheit (Art. 28 Abs. 1 BV) 1 Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ihre Organisationen haben das Recht, sich

Mehr

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte START Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Sie wurde am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung umfasst ein Vorwort und 30 Artikel. Die bürgerlichen,

Mehr

1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich. sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und Ansprüche)

1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich. sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und Ansprüche) Prüfschema zur Zulässigkeit von Eingriffen in Freiheitsrechte 1 (Art. 36 BV) 1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und

Mehr

Diskriminierung im Kontext des Ausländerinnen- und Ausländerrechts und des Bürgerrechts - Einblicke und Ausblicke -

Diskriminierung im Kontext des Ausländerinnen- und Ausländerrechts und des Bürgerrechts - Einblicke und Ausblicke - Diskriminierung im Kontext des Ausländerinnen- und Ausländerrechts und des Bürgerrechts - Einblicke und Ausblicke - Forum Integration - Wir und die Anderen - Über Rassismus und - Diskriminierung im Alltag

Mehr

WS 2008/09 GLIEDERUNG

WS 2008/09 GLIEDERUNG Prof. Dr. S. Muckel STAATSRECHT II. GRUNDRECHTE WS 2008/09 GLIEDERUNG Vorbemerkungen A) Bedeutung der Grundrechte für Studium und Examen B) Gang der Vorlesung C) Literaturhinweise 1 Grundbegriffe zu Grundrechten

Mehr

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE Wenn Kinder geboren werden, gleich, wie verschieden sie sind, sollen sie gleiche Würde und gleiche Rechte haben. Sie sollen immer gerecht behandelt werden, damit sie lernen, wie

Mehr

Das Menschenrecht auf Arbeit

Das Menschenrecht auf Arbeit Das Menschenrecht auf Arbeit Auf der Basis der Studie Das internationale Menchenrecht auf Arbeit. Völkerrechtliche Anforderungen an Deutschland Von Prof. Marita Körner, FHTW Berlin Dr. Bettina Musiolek

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Staatsrecht II Hufen ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Das Recht eine Orientierung im Diskriminierungsschutz

Das Recht eine Orientierung im Diskriminierungsschutz Das Recht eine Orientierung im Diskriminierungsschutz MINTEGRA-Tagung vom 7. Oktober 2015, Buchs (SG) Tarek Naguib, nagu@zhaw.ch Intro Was sehen Sie? Vorurteile, die auf Stereotypen beruhen Was hören Sie?

Mehr

Die Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde Workshop Demokratische Beteiligung Moritz Klammler (Junge Liberale) moritzklammler@julisde 2732 DA32 C8D0 EEEC A081 BE9D CF6C 5166 F393 A9C0 Karlsruher Schülertage 2017 Das Grundgesetz

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

EBERHARD EICHENHOFER

EBERHARD EICHENHOFER EBERHARD EICHENHOFER Würde des Menschen Nichts mehr davon, ich bitt euch. Zu essen gebt ihm, zu wohnen; Habt ihr die Blöße bedeckt, Gibt sich die Würde von selbst. Friedrich Schiller (Jena 1795) Folie

Mehr

Menschenrechte Quelle:

Menschenrechte Quelle: Deutsch Übungszirkel: Menschenrechte Quelle: www.jugend-fuer-menschenrechte.de Setze für jeden Absatz die Wortzwischenräume richtig, löse den Schlangensatz auf oder schreibe unter Beachtung der Groß- und

Mehr

» Struktur der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte)

» Struktur der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte) 60 Ausgangsüberlegung: - Freiheitsgebrauch ohne Rücksicht auf (Grund- )Rechte anderer und GemeinschaOsgüter würde zu Konflikten führen; - Einschränkungen der Grundrechte können daher zulässig sein - Grundrechte

Mehr

IV. Die Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 39

IV. Die Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 39 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung, 13 A. Ausgangslage 13 B. Gang der Untersuchung 16 2. Teil; Geschichtlicher Überblick 19 A. Die Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 19 I. Die Entstehung

Mehr

Prof. Dr. Horst Dreier Sommersemester Gliederung. Erster Teil: Allgemeine Grundrechtslehren

Prof. Dr. Horst Dreier Sommersemester Gliederung. Erster Teil: Allgemeine Grundrechtslehren Prof. Dr. Horst Dreier Sommersemester 2015 Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte Gliederung Erster Teil: Allgemeine Grundrechtslehren A. Einführung I. Aktuelle Relevanz der Grundrechte; erste Orientierungen

Mehr

Kinder- und Jugendrechte in der Schweiz

Kinder- und Jugendrechte in der Schweiz Hilke Berlin Kinder- und Jugendrechte in der Schweiz Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der neuen Bundesverfasung LIT Inhaltsverzeichnis Gegenstand der Arbeit 16 1. Teil: Die neue Bundesverfassung

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Was soll in Zukunft im Leben wichtig und

Mehr

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester 2005 A. Allgemeines I. Grundrechte im Grundgesetz Regelung der Grundrechte in den Art. 1 bis 19 GG Regelung grundrechtsgleicher Rechte

Mehr

Assistierte Freiheit. Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann

Assistierte Freiheit. Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann Assistierte Freiheit Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik: Von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit

Mehr

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem: Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:! Unterstützung trotz sozialrechtlicher Barrieren Rechtsanwältin Julia Kraft! Fachtagung Migration und Behinderung: Zugangsbarrieren erkennen -

Mehr

Frauen und Ausländerrecht

Frauen und Ausländerrecht Dorothee Frings Frauen und Ausländerrecht Die Härteklauseln des Ausländeraufenthaltsrechts unter frauenspezifischen Gesichtspunkten Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Grundrechtsgewährleistungen und Grundrechtsbeschränkungen

Grundrechtsgewährleistungen und Grundrechtsbeschränkungen 3 Grundrechtsgewährleistungen und Grundrechtsbeschränkungen Der Schutzbereich der Grundrechte Die Grundrechte beschreiben die grundsätzlichen Pflichten, die Träger hoheitlicher Gewalt gegenüber den ihnen

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 4. Juni 2000 (04.06) (OR. FR) CHARTE 4333/00 CONVENT 36 VERMERK DES PRÄSIDIUMS Betrifft: Entwurf

Mehr

Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland Jonas Eckert, Johannes Pogoda Europa-Universität Viadrina

Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland Jonas Eckert, Johannes Pogoda Europa-Universität Viadrina Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland I. Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte Art. 1 III maßgeblich: Die nachfolgenden

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 3., aktualisierte und überarbeitete Auflage Staatsrecht II Hufen wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 4. Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 4. Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 4. Auflage Staatsrecht II Hufen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Gesetzessammlung für die mündliche Anwaltsprüfung im Kanton Zürich

Gesetzessammlung für die mündliche Anwaltsprüfung im Kanton Zürich Gesetzessammlung für die mündliche Anwaltsprüfung im Kanton Zürich Stand:. Januar 08 Inhaltsverzeichnis Kantonales Staats- und Verwaltungsrecht 0 Verfassung des Kantons Zürich (KV). Gemeindegesetz (GG)

Mehr

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht II. Grundrechte. von Prof. Dr. Friedhelm Hufen. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Staatsrecht II Grundrechte von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage Staatsrecht II Hufen wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

Prof. Markus Schefer/Alexandra Zimmermann Oktober 2010 Fall Sterbehilfe. Fall Sterbehilfe

Prof. Markus Schefer/Alexandra Zimmermann Oktober 2010 Fall Sterbehilfe. Fall Sterbehilfe Prof. Markus Schefer/Alexandra Zimmermann 1 Fall Sterbehilfe Im Folgenden finden Sie eine äusserst knappe, zum Teil fast stichwortartige Lösungsskizze. Die Lösung im Rahmen der Prüfung muss ganz ausformuliert

Mehr

Grundrechte in der frankophonen Schweizer Verfassung verstehen

Grundrechte in der frankophonen Schweizer Verfassung verstehen Erster Teil: Allgemeine Grundrechtslehren 1 1 Entwicklung der Grundrechte 2 Einleitung 2 Die amerikanischen Menschenrechtserklärungen 3 II Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 4 Die

Mehr

I Einführung in die Grundlagen der Menschenrechte 19

I Einführung in die Grundlagen der Menschenrechte 19 Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 15 I Einführung in die Grundlagen der Menschenrechte 19 1 Begriff und Wesen der Menschen rechte 23 1.1 Menschenrechte als subjektive Rechte aller Menschen kraft Geburt

Mehr

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND Liestal, 3. Mai 2004 1 Präambel Im Bewusstsein, dass die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

Mehr