Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung. Möglichkeiten im Rahmen einer UN-Menschenrechtskonvention für Ältere

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1 Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung Möglichkeiten im Rahmen einer UN-Menschenrechtskonvention für Ältere

2 Vorstellung DIMR Unabhängiges Nationales Institut für Menschenrechte 2001 gegründet Pariser Prinzipien A-Status Menschenrechtliche Forschung, Förderung der MR, Monitoring, Kontakt mit internationalen Organisationen, Zivilgesellschaft und Regierung

3 Warum Menschenrechte? Menschenrechte für alle Menschenwürde unveräußerlich, kann nicht abgesprochen werden Menschenrechte sind universell, gleichwertig und bedingen einander Präventiver Ansatz Nicht ausreichend umgesetzt Defizite aufdecken Stärken politische Forderungen

4 Autonomie Begriffsbestimmung Autonomie - Eigengesetzlichkeit (griechischen) Subjektkonzept der Moderne Subjekt ist der Souverän Es benötigt aber dafür Möglichkeiten Autonomie kann im Entscheidungsfreien Raum nicht bestehen

5 Autonomie und Selbstbestimmung Menschenrechtliche Vorgaben Mit der Menschenwürde gekoppelt Autonomie wird nicht geringer Menschenrechtliches Prinzip Bei der Anwendung der einzelnen Rechte berücksichtigt werden

6 Pflichten der Staaten Achtung die Rechte des Einzelnen nicht verletzen Schutzpflicht die Rechte gegenüber Dritten schützen; vor Eingriffen in die Autonomie schütze Gewährleistung Rahmen zur Erfüllung der Rechte gewährleisten, Wahlmöglichkeiten durch Infrastruktur schaffen

7 Warum Rechte Älterer stärken? AEMR 1948 (Deklaration nicht verbindlich) Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1976, (verbindlich in Deutschland) mit Berichtspflichten Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1976, (verbindlich in Deutschland) Berichtspflichten, Individualbeschwerde möglich

8 UN Behindertenrechtskonvention War eine der kontroversesten Diskussionen bis zum Schluss Autonomie als menschenrechtliches Prinzip festgeschrieben Fest mit der Menschenwürde und Gleichheitssatz verwoben Wird in einigen Regelungen präzisiert

9 Gehalt der Autonomie wird durch höhere Lebensphasen nicht geringer Autonomie hat einen relationalen Charakter Steuerungshoheit Grenze Rechte anderer

10 Regelungen in der UN BRK Art 3, Art. 12, Art. 19 Kernelemente: Menschenwürde Gleichheitsgrundsatz Unterstützung Informiertheit Entscheidungsfreiheit

11 Selbstbestimmtes Leben So leben können wie alle anderen auch Kontrolle über die eigene Lebensgestaltung Kein neues Menschenrecht Wahlmöglichkeiten Heißt nicht alleine Leben Unterstützungsangebote Infrastrukturen Verzicht der Autonomie

12 Persönliche Assistenz Wichtiges Konzept der BRK Der ältere Mensch würde bestimmen wann und welche Hilfe er erhalten möchte Ein praktischer Beitrag zur Ausübung der Autonomie und Selbstbestimmung

13 Was muss getan werden Verfügbarkeit Bereitstellung von Leistungen (Beratungsstellen) Zugänglichkeit keine Barrieren (Information, physische Barrieren) Akzeptierbarkeit Leistung muss annehmbar sein (gender- und kultursensible Einrichtungen) Anpassungsfähigkeit bedarfsgenau (finanziell Ausstattung)

14 Internationale Prozess Offene Arbeitsgruppe zu den Menschenrechten Älterer Mandat Seit die 9. Sitzung Änderungen der Arbeitsstruktur

15 Was tun wir in Deutschland DIMR Publikationen, Information Vorbereitende Fachgespräche Vorbereitung von Beiträgen für die Arbeitsgruppensitzung in NY Zusammenarbeit: BMFSFJ, NGOS International Arbeitsgruppen, Netzwerke

16 Empfehlungen Stärkung des Schutzes fordern Prozess bekannt machen Vielfalt - Partizipation Konkrete Themen/ Ergebnisse zurückspielen Menschenrechtlichen Rahmen vervollständigen

17 Weitere Informationen UN Hochkommissariat für Menschenrechte Deutsches Institut für Menschenrechte

18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt Tel: Mail:

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