Prof. Dr. Carla Wesselmann BP-Woche im Juni 2017

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4 Verständnis von Diskriminierung in allen Konventionen gleich, Merkmalsbezogene Konventionen (z.b. Frauen /CEAW), UN-BRK / CPRD umfassender Nichtdiskriminierungsansatz bezogen auf das gesamte Spektrum der Menschenrechte.

5 Direkte bzw. unmittelbare, Indirekte bzw. mittelbare, Strukturelle und institutionelle.

6 Ableistische Adultistische Finanzielle Geschlechtsspezifische Rassistische

7 Barrieren jedweder Art, die gleichberechtigte und volle Teilhabe verhindern, Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen, Familien, Erwachsene, die von Exklusion gekennzeichnet sind, Keine oder nur Alibi-Beteiligung / Partizipation an Entscheidungsprozessen, Maßnahmen und Programmgestaltung als Menschenrechtsverletzung denken lernen.

8 Universelle (Vereinte Nationen (193), UN-Charta Regionale (Europäischer Gerichtshof und Europarat (47), unabhängig von der EU) Europäische Menschenrechtskonvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Supranationales(EU 28), sie gründet sich auf die Werte Frieden, Demokratie, Gleichheit, Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Nachhaltigkeit (Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union, EUV) Nationale (Grundgesetz, AGG)

9 Achtung: Der Staat darf die Menschenrechte nicht verletzen, d.h. sie willkürlich beschränken oder in ihren Genuss eingreifen. Schutz: Der Staat soll die Menschenrechte schützen, d.h. er muss Maßnahmen ergreifen, die Dritte daran hindern, die Menschenrechte zu verletzen. Gewährleistung: Der Staat soll Maßnahmen verabschieden und Politiken umsetzen, die die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel haben.

10 Ethischer und (völker)rechtlicher Orientierungsrahmen, Erkenntnis- und (diagnostisches) Analyseraster, Argumentationshilfe, Erschließung von Handlungsmöglichkeiten für und mit Gruppen, die keinen oder nur sehr erschwerten Zugang zum nationalen sozialen Sicherungssystem haben. Weiterentwicklung Sozialer Arbeit in Zeiten der Globalisierung.

11 : Antirassismuskonvention (ICERD) : Zivilpakt (ICCPR) : Sozialpakt (ICESR) : Frauenrechtskonvention (CEAW) : Antifolterkonvention (CAT) : Kinderrechtskonvention (CRC) : Wanderarbeitnehmerkonvention (CMW) : Behindertenrechtskonvention (CRPD) : Konvention gegen Verschwindenlassen (CPED)

12 Völkerrechtliches Vertragswerk mit 50 Artikeln einschließlich Fakultativprotokoll. Präambel arbeitet mit offenem Begriff zu Behinderung. Art. 1-5: Allgemeine Bestimmungen, Art. 6-32: Spezielle Aspekte, Art : Durchführung und Überwachung.

13 a) Menschenwürde; b) die Nichtdiskriminierung; c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft; d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit; e) die Chancengleichheit; f) die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit; g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau; h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

14 Empowerment + Selbstbestimmung Inklusion (Peer-Support) Partizipation/Teilhabe Diversity/Intersektionalität Barrierefreiheit

15 Monitoring Stelle beim Institut für Menschenrechte, Focal point bzw. Anlaufstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen (Staatl. Koordinierungsstelle nach Art. 33, UN-BRK).

16 Ratifikation - mit Fakultativprotokoll Nationale Überwachungsinstanzen Alle 4 Jahre Staatenbericht Parallelbericht der Zivilgesellschaft Anhörung vor dem Ausschuss Abschließende Bemerkungen des Ausschusses Umsetzung und Wirkungen?

17 Sie sind besetzt mit auf 3 Jahre gewählte internationalen Sachverständigen, tagen 2-3 Mal im Jahr in Genf für ca. 2-3 Wochen. Prüfung der Staatenberichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention; Prüfung der Parallel- bzw. Schattenberichte aus der Zivilgesellschaft; Daraus abschließende Bewertung zum Stand der Umsetzung; Thematische Debatten zu Schwerpunktthemen, werden im Vorfeld auf der Website der Fachausschüsse veröffentlicht Jahresbericht an die UN-Generalversammlung. (Prasad, 2011: 20f.)

18 1. Individualbeschwerde, 2. Anrufung der Sonderberichterstatter*innen, wie z.b. zum Thema: Verkauf von Kindern (Kinderprostitution und pornographie), 3. Untersuchungsverfahren, 4. Parallel- bzw. Schattenberichte, 5. Beteiligung am Universal Periodic Review- Verfahren. (vgl. Hüfner/Sieberns/Weiß 2012 und Prasad 2011)

19 Aktionspläne mit Evaluierung ihrer Umsetzung (Einrichtungs- und Organisationsentwicklung), Sozialräumliche Teilhabepläne. (Wesselmann, 2017)

20 Inhalte der Artikel der jeweiligen UN-Konvention ggf. mehrere Konventionen zum Arbeitskontext/zur Zielgruppe kennen; Anschließend: Transfer zu möglichen Herausforderungen und Problemfeldern im Arbeitskontext /in der Zusammenarbeit mit der Zielgruppe herstellen können. Überlegen, wie bzw. mit welcher Handlungsmethode die Konvention oder ggf. mehrere genutzt werden könnten. Gemeinsam -nicht über die Zielgruppe hinweg arbeiten.

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22 1. Gehen Sie die die Auflistung der Artikel des Zivil- und Sozialpaktes, der Kinder- oder Behindertenrechtskonvention durch und prüfen sie, miteinander, welche Artikel in ihrem jeweiligen Arbeitskontext relevant sind. Führen Sie Bsp. dazu auf. 2. Wo sehen Sie in Ihrem Arbeitsbereich Ansatzpunkte für das Erproben menschenrechtsbasierter Handlungsmethoden, bitte mit Bsp., wo sehen Sie Herausforderungen oder Grenzen? 3. Wo sehen Sie mögliche Menschenrechtsverletzungen, im Kontext Ihrer Arbeit, bei Ihrem Träger und/oder Ihrem Umfeld, in die sie (ungewollt) verstrickt sind?

23 Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Berlin KOK.pdf [ ]. Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 Juni Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß 2 Absatz 5 DIMRG. pdf[ ].. Fritsche, K.-P. (2017): Zur Begründung des Diskriminierungsverbots. In: Scherr, A.et al.(hrsg.) HB Diskriminierung, Wiesbaden, Springer. Hüfner, K./Sieberns, A./Weiß, N. 2012: Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? Menschenrechtsverfahren in der Praxis, herausgegeben von: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.v., Deutsches Institut für Menschenrechte und Deutsche UNESCO-Kommission e.v. Berlin. International Federation of Social Workers (IFSW) (1988) Human Rights, International Policy Papers. Geneva: IFSW. Prasad, N. (2011): Mit Recht gegen Gewalt, Opladen/Farmington Hills: Budrich Verlag. Staub-Bernasconi, S. (2004): Menschenrechtsbildung in der Sozialen Arbeit. In: Ein Master of Social Work als Beitrag zur Thematisierung von Sozialrechten. In: Mahler, C./Mihr., A. (Hg.) Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, Wiesbaden, VS-Verlag. UN (1994): Human Rights and Social Work. A Manual for schools of Social Work and the social work profession, New York & Geneva. WSK Allianz (2011): Parallelbericht der Allianz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Berlin KOK.pdf [ ].

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