Prof. Dr. Carla Wesselmann BP-Woche im Juni 2017
|
|
- Theresa Kohler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Carla Wesselmann BP-Woche im Juni 2017
2
3
4 Verständnis von Diskriminierung in allen Konventionen gleich, Merkmalsbezogene Konventionen (z.b. Frauen /CEAW), UN-BRK / CPRD umfassender Nichtdiskriminierungsansatz bezogen auf das gesamte Spektrum der Menschenrechte.
5 Direkte bzw. unmittelbare, Indirekte bzw. mittelbare, Strukturelle und institutionelle.
6 Ableistische Adultistische Finanzielle Geschlechtsspezifische Rassistische
7 Barrieren jedweder Art, die gleichberechtigte und volle Teilhabe verhindern, Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen, Familien, Erwachsene, die von Exklusion gekennzeichnet sind, Keine oder nur Alibi-Beteiligung / Partizipation an Entscheidungsprozessen, Maßnahmen und Programmgestaltung als Menschenrechtsverletzung denken lernen.
8 Universelle (Vereinte Nationen (193), UN-Charta Regionale (Europäischer Gerichtshof und Europarat (47), unabhängig von der EU) Europäische Menschenrechtskonvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Supranationales(EU 28), sie gründet sich auf die Werte Frieden, Demokratie, Gleichheit, Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Nachhaltigkeit (Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union, EUV) Nationale (Grundgesetz, AGG)
9 Achtung: Der Staat darf die Menschenrechte nicht verletzen, d.h. sie willkürlich beschränken oder in ihren Genuss eingreifen. Schutz: Der Staat soll die Menschenrechte schützen, d.h. er muss Maßnahmen ergreifen, die Dritte daran hindern, die Menschenrechte zu verletzen. Gewährleistung: Der Staat soll Maßnahmen verabschieden und Politiken umsetzen, die die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel haben.
10 Ethischer und (völker)rechtlicher Orientierungsrahmen, Erkenntnis- und (diagnostisches) Analyseraster, Argumentationshilfe, Erschließung von Handlungsmöglichkeiten für und mit Gruppen, die keinen oder nur sehr erschwerten Zugang zum nationalen sozialen Sicherungssystem haben. Weiterentwicklung Sozialer Arbeit in Zeiten der Globalisierung.
11 : Antirassismuskonvention (ICERD) : Zivilpakt (ICCPR) : Sozialpakt (ICESR) : Frauenrechtskonvention (CEAW) : Antifolterkonvention (CAT) : Kinderrechtskonvention (CRC) : Wanderarbeitnehmerkonvention (CMW) : Behindertenrechtskonvention (CRPD) : Konvention gegen Verschwindenlassen (CPED)
12 Völkerrechtliches Vertragswerk mit 50 Artikeln einschließlich Fakultativprotokoll. Präambel arbeitet mit offenem Begriff zu Behinderung. Art. 1-5: Allgemeine Bestimmungen, Art. 6-32: Spezielle Aspekte, Art : Durchführung und Überwachung.
13 a) Menschenwürde; b) die Nichtdiskriminierung; c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft; d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit; e) die Chancengleichheit; f) die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit; g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau; h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
14 Empowerment + Selbstbestimmung Inklusion (Peer-Support) Partizipation/Teilhabe Diversity/Intersektionalität Barrierefreiheit
15 Monitoring Stelle beim Institut für Menschenrechte, Focal point bzw. Anlaufstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen (Staatl. Koordinierungsstelle nach Art. 33, UN-BRK).
16 Ratifikation - mit Fakultativprotokoll Nationale Überwachungsinstanzen Alle 4 Jahre Staatenbericht Parallelbericht der Zivilgesellschaft Anhörung vor dem Ausschuss Abschließende Bemerkungen des Ausschusses Umsetzung und Wirkungen?
17 Sie sind besetzt mit auf 3 Jahre gewählte internationalen Sachverständigen, tagen 2-3 Mal im Jahr in Genf für ca. 2-3 Wochen. Prüfung der Staatenberichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention; Prüfung der Parallel- bzw. Schattenberichte aus der Zivilgesellschaft; Daraus abschließende Bewertung zum Stand der Umsetzung; Thematische Debatten zu Schwerpunktthemen, werden im Vorfeld auf der Website der Fachausschüsse veröffentlicht Jahresbericht an die UN-Generalversammlung. (Prasad, 2011: 20f.)
18 1. Individualbeschwerde, 2. Anrufung der Sonderberichterstatter*innen, wie z.b. zum Thema: Verkauf von Kindern (Kinderprostitution und pornographie), 3. Untersuchungsverfahren, 4. Parallel- bzw. Schattenberichte, 5. Beteiligung am Universal Periodic Review- Verfahren. (vgl. Hüfner/Sieberns/Weiß 2012 und Prasad 2011)
19 Aktionspläne mit Evaluierung ihrer Umsetzung (Einrichtungs- und Organisationsentwicklung), Sozialräumliche Teilhabepläne. (Wesselmann, 2017)
20 Inhalte der Artikel der jeweiligen UN-Konvention ggf. mehrere Konventionen zum Arbeitskontext/zur Zielgruppe kennen; Anschließend: Transfer zu möglichen Herausforderungen und Problemfeldern im Arbeitskontext /in der Zusammenarbeit mit der Zielgruppe herstellen können. Überlegen, wie bzw. mit welcher Handlungsmethode die Konvention oder ggf. mehrere genutzt werden könnten. Gemeinsam -nicht über die Zielgruppe hinweg arbeiten.
21
22 1. Gehen Sie die die Auflistung der Artikel des Zivil- und Sozialpaktes, der Kinder- oder Behindertenrechtskonvention durch und prüfen sie, miteinander, welche Artikel in ihrem jeweiligen Arbeitskontext relevant sind. Führen Sie Bsp. dazu auf. 2. Wo sehen Sie in Ihrem Arbeitsbereich Ansatzpunkte für das Erproben menschenrechtsbasierter Handlungsmethoden, bitte mit Bsp., wo sehen Sie Herausforderungen oder Grenzen? 3. Wo sehen Sie mögliche Menschenrechtsverletzungen, im Kontext Ihrer Arbeit, bei Ihrem Träger und/oder Ihrem Umfeld, in die sie (ungewollt) verstrickt sind?
23 Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Berlin KOK.pdf [ ]. Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 Juni Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß 2 Absatz 5 DIMRG. pdf[ ].. Fritsche, K.-P. (2017): Zur Begründung des Diskriminierungsverbots. In: Scherr, A.et al.(hrsg.) HB Diskriminierung, Wiesbaden, Springer. Hüfner, K./Sieberns, A./Weiß, N. 2012: Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? Menschenrechtsverfahren in der Praxis, herausgegeben von: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.v., Deutsches Institut für Menschenrechte und Deutsche UNESCO-Kommission e.v. Berlin. International Federation of Social Workers (IFSW) (1988) Human Rights, International Policy Papers. Geneva: IFSW. Prasad, N. (2011): Mit Recht gegen Gewalt, Opladen/Farmington Hills: Budrich Verlag. Staub-Bernasconi, S. (2004): Menschenrechtsbildung in der Sozialen Arbeit. In: Ein Master of Social Work als Beitrag zur Thematisierung von Sozialrechten. In: Mahler, C./Mihr., A. (Hg.) Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, Wiesbaden, VS-Verlag. UN (1994): Human Rights and Social Work. A Manual for schools of Social Work and the social work profession, New York & Geneva. WSK Allianz (2011): Parallelbericht der Allianz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Berlin KOK.pdf [ ].
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrAlle Kinder braucht das Land! Zukunftschancen armer Kinder, Fachtagung, AWO Niedersachsen,
Alle Kinder braucht das Land! Zukunftschancen armer Kinder, Fachtagung, AWO Niedersachsen, 18.4.2007 Das Menschenrecht auf Bildung - ein zentrales Kinderrecht Dr. Claudia Lohrenscheit Deutsches Institut
MehrClaudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte
DCV-Fachforum Inklusion: Mehr Inklusion durch Partizipation! Kolping-Hotel Fulda, 08.03.2016 13:30 Uhr Statement: Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe Input (20 Minuten) Claudia Kittel Leiterin
MehrInklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch
Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
Mehr6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.
6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Vortrag bei der Veranstaltung 6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Wie weit ist Mannheim? Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Mannheim,
MehrVorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht
ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,
MehrInklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012
Inklusion Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen für Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe-Schule 31. Januar 2012 Behindertenrechtskonvention Paradigmenwechsel oder verwirrung? Disability Mainstreaming
MehrEntstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) Vortrag auf der 3. Behindertenpolitischen
MehrDie BRK und die rechtlichen und politischen Folgen für f Deutschland
Die BRK und die rechtlichen und politischen Folgen für f Deutschland Prof. Dr. Theresia Degener,, LL.M. Professorin für f r Recht und Disability Studies Evang.. Fachhochschule Bochum & University of the
MehrMenschenrechtliche Perspektive auf die Diversity-Dimension Behinderung
Menschenrechtliche Perspektive auf die Diversity-Dimension Behinderung Präsentation im Rahmen der Diversity-Werkstatt von IDM -Internationale Gesellschaft für Diversity Management am 14.02.2017- Judy Gummich
MehrMenschenrechte- Seite1
Menschenrechte- Seite1 00:00 Länge Text 00:07 23 Die Welt ist voller unterschiedlicher Kulturen, Länder und Menschen. Bei allen Unterschieden gibt es aber eine wichtige Gemeinsamkeit: Alle Menschen sind
MehrAbkürzungsverzeichnis zum internationalei
1 Abkürzungsverzeichnis zum internationalei nternationalen und regionalen Menschenrechtsschutz ACHPR African Charter on Human and Peoples' Rights / African Commission on Human and Peoples' Rights Afrikanische
MehrDeutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche
MehrUN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Marianne Schulze * Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Zweck, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller
MehrDie Entwicklung des UN- Menschenrechtssystems DR. DINA ROSSBACHER, DA
Die Entwicklung des UN- Menschenrechtssystems DR. DINA ROSSBACHER, DA ÜBERSICHT Terminologie Was sind Menschenrechte /Einteilung Staatenpflichten Menschenrechtssystem Entwicklung des Menschenrechtssystems
MehrDie UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung
MehrMenschenrechte gewährleistet?
Menschenrechte gewährleistet? Armut und Behinderung als Menschenrechtsthemen Menschenrechts-Tagung: Armut und Behinderung weltweit ein vernachlässigtes Problem? Bezev & ISL, Berlin 1 Gliederung 1. Menschenrechte
MehrBehinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten
Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis 13 Fragen und Antworten Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
MehrDie Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen
Die Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen Die Kinderrechtskonvention als Grundlage für einen menschenrechtsbasierten holistischen Ansatz Daja Wenke Politische Beratung Kinderrechte Assoziiert
MehrDie UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------
MehrBehinderung neu denken!
Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.
MehrKurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus
Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus Jahrespressekonferenz des Deutschen Gehörlosenbundes Vortrag von Lena Bringenberg Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung
MehrWas ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am Prof. em. Helmut Schwalb 1
Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am 10.11.2014 10.11.2014 Prof. em. Helmut Schwalb 1 Gliederung Was meint Inklusion? Wie können wir Inklusion in unserer gesellschaftlichen
MehrDie UN Behindertenrechtskonvention 29. Januar 2010, Stuttgart
Die UN Behindertenrechtskonvention 29. Januar 2010, Stuttgart Theresia Degener Professorin für f r Recht und Disability Studies Ev. Fachhochschule RWL (Bochum) & University of the Western Cape (Kapstadt)
MehrZwischen Euphorie und Enttäuschung: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.
Zwischen Euphorie und Enttäuschung: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Impuls bei der Veranstaltung Die UN-Konvention - Das Versprechen Evangelische Hochschule
MehrInklusion bedeutet Vielfalt!
Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung
MehrErklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training
Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zur Förderung und Stärkung der
MehrUN Behindertenrechtskonvention & Organisationsentwicklung
UN Behindertenrechtskonvention & Organisationsentwicklung Thomas Schweinschwaller Die UN Behindertenrechtskonvention ist richtungsweisend, mutig und visionär. Nicht nur für die Gesellschaft. Nicht nur
MehrInhalt. Vorwort Einleitung... 15
Inhalt Vorwort... 13 Einleitung... 15 1 Kinderrechte sind Menschenrechte eine Entwicklungsperspektive... 21 1.1 Internationale Dokumente vor 1945... 21 1.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte... 22
MehrUN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen Was ist die UN-Konvention? Die UN-Konvention ist ein Vertrag, bei dem sich viele verschiedene Länder auf eine gemeinsame Sache einigen. Für die UN-Konvention
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrDie Bedeutung der Kategorie Geschlecht in der Sozialen Arbeit
Prof. Dr. Birgit Meyer Die Bedeutung der Kategorie Geschlecht in der Sozialen Arbeit Vortrag auf der Tagung der BAG Wohnungslosenhilfe zum Thema: Menschenrechte und Frauenrechte in der Wohnungslosenhilfe
MehrGesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1
Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer
MehrDer 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
MehrUnna, An den Landrat Herrn Michael Makiolla. den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis. Aktionsplan Inklusives Gemeinwesen
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Unna Friedrich-Ebert-Str. 17 59425 Unna An den Landrat Herrn Michael Makiolla BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
MehrLeitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?
Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen
MehrDER MENSCHENRECHTS KOMMISSAR
DER MENSCHENRECHTS KOMMISSAR Die Menschenrechte sind ein Grundpfeiler Europas, die die Zusammenarbeit zwischen Staaten und Menschen inspiriert haben. Häufig bleibt jedoch die Umsetzung der Menschenrechte
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention - Hintergründe und Ziele des Nationalen Aktionsplans mit Fokus auf den Bereich Rehabilitation
Die UN-Behindertenrechtskonvention - Hintergründe und Ziele des Nationalen Aktionsplans mit Fokus auf den Bereich Rehabilitation Frankfurt, 18. Mai 2011 Torsten Einstmann, Leiter des Arbeitsstabes beim
MehrBedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe
15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht
MehrTeilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
MehrAllgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung
Allgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Nicola Countouris Anwendung des EU- Antidiskriminierungsrechts Tagung für Justizangehörige Paris, 19.-21. Oktober 2015 n.countouris@ucl.ac.uk Gliederung
MehrZur Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aus menschenrechtlicher Perspektive
Zur Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aus menschenrechtlicher Perspektive Göttinger Workshop Göttingen, 26./27.02.2010 Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1 Hintergrund Grundlagen Überblick Individuelle
MehrInternationale Menschenrechte im innerstaatlichen Recht. Dr. Petra Follmar-Otto, Deutsches Institut für Menschenrechte, 10.
Internationale Menschenrechte im innerstaatlichen Recht Dr. Petra Follmar-Otto, Deutsches Institut für Menschenrechte, 10. Dezember 2013 Nationale Menschenrechtsinstitutionen: Schutz und Förderung der
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrDie Menschenrechte des Kindes
Die Menschenrechte des Kindes Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Versuch einer Pespektivenverschränkung von Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse,
Mehr2862/J XX. GP - Anfrage 1 von /J XX.GP
2862/J XX. GP - Anfrage 1 von 5 2862/J XX.GP der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen
MehrMenschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft
Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Epilepsie Herz- Kreislauferkrankung Seelische Erschöpfung Krebserkrankung 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen Suchterkrankungen Beeinträchtigung im
MehrModellprojekt Inklusion in der Jugendförderung. gefördert vom
Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung gefördert vom Die Kinder- und Jugendhilfe > stellt die Mädchen und Jungen als Akteure ihrer je eigenen Bildungsprozesse ins Zentrum. > setzt in hohem Maße
MehrMenschen mit Behinderungen werden in unserer Gesellschaft immer noch häufig ausgegrenzt und ihre Rechte müssen im Vergleich zu nichtbehinderten
POSITIONEN Monitoring-Stelle www.institut-fuer-menschenrechte.de zur UN-Behindertenrechtskonvention Nr. 8 Das Deutsche Institut für Menschenrechte Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
MehrMenschenrechte Dokumente und Deklarationen
Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Bundeszentrale für politische Bildung 5 Inhalt Inhalt Karl Josef Partsch Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung 11 I. Internationale Abkommen,
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf. Jane Russell
Vereinbarkeit von Familie und Beruf Jane Russell Hintergrundwissen Richtlinie 92/85 zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen Neufassungsrichtlinie 2006/54 Richtlinie 2010/18 über Elternurlaub Maßnahmen
MehrDie Europäische Union
Die Europäische Union Die Mitgliedsländer der Europäischen Union Im Jahr 1957 schlossen sich die sechs Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande unter
MehrEmpfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland xms325sw-00.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der
MehrDas Recht auf Bildung nach der Behindertenrechtskonvention. I. Entstehung der BRK
der BRK 80er und 90er Jahre: zwei UN-Resolutionen zur Menschenrechtlage von Menschen mit Behinderungen 2001 UN-Studie : Mangelnder Menschenrechtsschutz von Menschen mit Behinderungen Ad-hoc-Ausschusses
MehrUN Konvention über die Rechte des Kindes
UN Konvention über die Rechte des Kindes am 13. April 2012 Das System der Vereinten Nationen Gründung: 26.Juni 1945 intergouvernementale Organisation: zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 (193)
MehrDie UNO Behindertenkonvention in Kürze
Die UNO Behindertenkonvention in Kürze Merkblatt der Fachstelle Égalité Handicap, September 2010 Was ist die UNO Behindertenkonvention?...2 Was will die UNO Behindertenkonvention?...2 Was beinhaltet die
MehrMenschenrechtliche Diagnostik
Menschenrechtliche Diagnostik Vortrag gehalten auf der 4. Tagung Soziale Diagnostik, ASH Berlin, 27.10.2012, von Petra Stockmann, Ph.D. (HKBU) petra.stockmann@freenet.de Prinzipien der Menschenrechte und
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8406 14. Wahlperiode 28. 02. 2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen
MehrRechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Stellungnahme Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW
MehrProf. Dr. Michael Seidel, ergänzt um Rückmeldungen des Fachausschusses
Eckpunkte zur Erarbeitung von Aktionsplänen von Organisationen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft usw. zur Umsetzung der UN-BRK Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK Prof. Dr. Michael Seidel,
MehrInhalt. Vorwort... Vorwort zur 2. Auflage... Vorwort zur 1. Auflage...
Inhalt Vorwort... Vorwort zur 2. Auflage... Vorwort zur 1. Auflage... EINFÜHRUNG: EUROPA ALS POLITISCHE IDEE I. MENSCHENRECHTE DER EUROPARAT UND SEINE KULTURKONVENTION Der europäische Neubeginn... Allgemeine
MehrTeilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung
Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing
MehrInklusion braucht Rehabilitation Wege zur Teilhabe DvfR, Berlin Oktober. WS 7 Teilhabe, Inklusion, Partizipation alles dasselbe?
Inklusion braucht Rehabilitation Wege zur Teilhabe DvfR, Berlin 23.-24. Oktober WS 7 Teilhabe, Inklusion, Partizipation alles dasselbe? Sozialwissenschaftliche Perspektiven Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität
MehrEntwickelt Mathilde Schönemann, Martin Scriba, Elena Seibert Lehrende: Prof. Dr. Nivedita Prasad, N.N.
Studentische Projektidee für SoSe 2017: Kritische Soziale Arbeit und Menschenrechte Entwickelt Mathilde Schönemann, Martin Scriba, Elena Seibert Lehrende: Prof. Dr. Nivedita Prasad, N.N. 1. Inhalt und
MehrDie UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist
MehrNichts über uns ohne uns! ISL e.v.
Nichts über uns ohne uns! Impuls bei dem Akademiegespräch Inklusion, Barrierefreiheit, Partizipation Der Beitrag der Bundesbehörden Bundesakademie für öffentliche Verwaltung Berlin, 25. April 2016 von
MehrUN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom )
UN Konventionen (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom 09.07.2010) Herr Prof. Dr. Dieter Lotz, ein erfahrener Diplom-Heilpädagoge und praktizierender Jugendlichen-Psychotherapeut, hat uns
MehrIntegrieren bedeutet das Hereinnehmen von Etwas/Jemandem in ein bereits Bestehendes
Inklusion/Integration und Behinderung Integration Integrieren bedeutet das Hereinnehmen von Etwas/Jemandem in ein bereits Bestehendes wird idheute meist in Verbindung mit Migration i gesehen auch ein Begriff
MehrInklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013
Inklusion eine Annäherung Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Definition Geschichte Was ist eine inklusive Schule? Inklusive Schule in Berlin Inklusion = gesamtgesellschaftliche
MehrInklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe
Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX
MehrMecklenburg-Vorpommern Gesetzliche Verankerung... 3 Antwort Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern... 3 1. Gesetzliche Verankerung... 3 Abteilung auf Frage 1.1... 3 Abteilung auf Frage 1.2... 3 2. Verankerung von expliziter Menschenrechtsbildung in Bildungsplänen, Bildungszielen,
Mehr» B. Bedeutung der Grund - Rechte
19» B. Bedeutung der Grund - Rechte Grundrechte verbürgen: Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat (Freiheit wovon?) Anspruch auf Gleichbehandlung durch den Staat ( Gleichheitsrechte ) 20» B. Bedeutung
MehrKinderrechte sind Menschenrechte!
Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es
MehrDie Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kontext der Politk für Menschen mit Behinderungen
Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kontext der Politk für Menschen mit Behinderungen Erfurt, 24.06.2010 Thüringer Fachforum zur UN-Behindertenrechtskonvention Dr. Valentin Aichele, LL.M.
MehrInklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik
Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz
MehrFachtagung Hauptsache dabei(?) Oktober2010 in Berlin. Dr. Ludger Kowal-Summek. Grundgedanken zur UN- Behindertenrechhtskonvention (BRK)
Dr. Ludger Kowal-Summek Grundgedanken zur UN- Behindertenrechhtskonvention (BRK) Gliederung - Zur Entstehung der UN-BRK - Zum Inhalt der Konvention - Anmerkungen - Allgemein - Zum Begriff der Behinderung
MehrGrußwort von Dr. Armin Leon, Referatsleiter im MAIS, anlässlich des Workshops: Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe
VB 5 Grußwort von Dr. Armin Leon, Referatsleiter im MAIS, anlässlich des Workshops: Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe am 21./22. Januar 2016 in Witten (Es gilt das gesprochene
MehrDie Behindertenrechtskonvention und das deutsche Sozialrecht
Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg 24. Mai 2012 Die Behindertenrechtskonvention und das deutsche Sozialrecht Konvention über
MehrEin neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik
Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ottmar Miles-Paul Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Folie 1 MOTOREN FÜR DIE KOMMUNALE TEILHABEPLANUNG
MehrEuropean Year of Citizens 2013 www.europa.eu/citizens-2013
1 Gettorf, den 10.Januar 2013 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06 Bekstrasse
MehrDer Schutz der wirtschaftlichen Menschenrechte der «Frau im Friedensvòlkerrecht
Susanne Kaschub Der Schutz der wirtschaftlichen Menschenrechte der «Frau im Friedensvòlkerrecht Stàrken und Schwàcheh'der Politik bei der Durchsetzung des Vòlkerrechts in die Praxis PETER LANG Europàischer
MehrAnleitung. Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Anleitung Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Diese Anleitung ist für Behinderten-Organisationen und für die Selbst-Hilfe.
MehrErstattet der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Eibe Riedel Universität Mannheim / HEID Genf
Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem Erstattet der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam
MehrFachtag Inklusion Vorschulbereich
Fachtag Inklusion Vorschulbereich Überblickbli Ausgangsituation Auftrag Inklusion Bewertung der IST- Situation/Handlungsbedarf 10 Arbeitshypothesen Forderungen/Strategisches Vorgehen Diskussion Ausgangssituation
MehrForum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)
Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion
Mehr60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -
60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Erfahrungen als UNO-Sonderberichtserstatter über Folter" Manfred Nowak Professor für Internationalen Menschenrechtsschutz,Universität Wien Direktor, Ludwig
Mehrdtv Völkerrechtliche Verträge
Völkerrechtliche Verträge Vereinte Nationen Beistandspakte Menschenrechte See-, Luft- und Weltraumrecht Umweltrecht Kriegsverhütungsrecht Deutsche Einheit Textausgabe Herausgegeben von Universitätsprofessor
MehrKölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext
Kölner Schriften zu Recht und Staat 54 Kinderrechte Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext Bearbeitet von Elisabeth Rossa 1. Auflage 2014. Buch. XVII, 241
MehrDie Umsetzung der UN BRK im internationalen Vergleich Tendenzen und Praxisbeispiele Vortrag von Klaus Lachwitz, Präsident, Inclusion International,
Die Umsetzung der UN BRK im internationalen Vergleich Tendenzen und Praxisbeispiele Vortrag von Klaus Lachwitz, Präsident, Inclusion International, am 17.3.2014 im Kleisthaus, Berlin Die UN BRK ist von
MehrDie Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans
Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans der DGUV BAR-Seminar UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis am 18.05.2011 in Frankfurt am Dr. Andreas Kranig, DGUV
MehrGesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)
Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der
MehrGesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention aus ärztlicher Sicht.
Gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit Behinderung im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention aus ärztlicher Sicht Michael Seidel v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Kooperationstagung
MehrRechtsstaatlichkeit und faires Verfahren. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Rechtsstaatlichkeit ist mehr als nur der formale Gebrauch von Rechtsinstrumenten; Rechtsstaatlichkeit ist auch ein Garant für Gerechtigkeit und für den Schutz
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention: Inhalt, Umsetzung und»monitoring«
Newsletter Wegweiser Bürgergesellschaft 8/2010 vom 30.04.2010 Die UN-Behindertenrechtskonvention: Inhalt, Umsetzung und»monitoring«valentin Aichele Der Zuspruch zur»un-konvention über die Rechte von Menschen
MehrÜbereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK)
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) Eine erste Stellungnahme der DVfR Kontakt: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Mehr»100 Prozent sozial«für eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse!
»100 Prozent sozial«für eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse! In Deutschland gibt es fast 10 Millionen Menschen mit Behinderungen. Für diese Menschen gibt es noch viele Hindernisse. Überall im
Mehr