Die UN-Behindertenrechtskonvention - Hintergründe und Ziele des Nationalen Aktionsplans mit Fokus auf den Bereich Rehabilitation
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- Laura Maurer
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1 Die UN-Behindertenrechtskonvention - Hintergründe und Ziele des Nationalen Aktionsplans mit Fokus auf den Bereich Rehabilitation Frankfurt, 18. Mai 2011 Torsten Einstmann, Leiter des Arbeitsstabes beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
2 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Am durch Generalversammlung angenommen Konkretisiert grundlegende Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen Erfassung verschiedener Lebensbereiche Grundlegend: Selbstbestimmte Teilhabe, Inklusion in die Gesellschaft 2
3 Entstehungshintergrund der Konvention Behinderung als Menschenrechtsfrage wurde lange ignoriert UN-BRK markiert rechtlichen Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen (menschenrechtl.) Modell von Behinderung BRK schafft keine neuen Rechte, sondern spezifiziert bestehende Menschenrechte für die Probleme, Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche behinderter Menschen 3
4 32 Artikel Inhalt der Konvention Für den NAP zu 12 Handlungsfeldern und 6 Querschnittsthemen zusammengefasst: - Lebenslanges Lernen (Bildung) - Arbeit - Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege - Wohnen und Bauen - Freiheit, Schutz, Sicherheit - Kindheit - Freizeit und Kultur - Frauen - Ehe, Familie und Partnerschaft - Gesellschaftliche und politische Teilhabe - Mobilität - Alter 4
5 Zeitstrahl der Umsetzung in Deutschland : DEU unterzeichnet BRK : BRK tritt in DEU verbindlich in Kraft : Einsetzung Inklusionsbeirat 2020: Ende Aktionsplan : UN-BRK in Generalver sammlung verabschiedet : BRK tritt völkerrechtlich in Kraft 2010: Konferenzen zum Aktionsplan Juni 2011: Start Aktionsplan 5
6 Umsetzung in Deutschland: Drei Institutionen Staatliche Anlaufstelle beim Bund ( Focal Point ) Bundesministerium für Arbeit und Soziales Federführend zuständig für Umsetzung auf Bundesebene Staatl. Koordinierungsstelle Beauftragter der Bundesreg. für die Belange beh. Menschen Unabhängige Stelle ( Monitoringstelle ) Dt. Institut für Menschenrechte Überwachung des Umsetzungsprozesses fggggggggggggggggggggggg ggggggggggggggggggggggg ggggggggggggggggggggggg Focal point ggggggggggggggggggggggg ggggggggggggggggggggggg ggggggggggggggggggggggg ggggggggggggggggggggggg ggggggggggggggggggggggg ggggggggggggggggggggggg Koordinierungsstelle Monitoring-Stelle ggggggggggggggggggggggg gggggg 6
7 Koordinierungsstelle 2008: Einrichtung der Koordinierungsstelle Keine allgemein gültige Definition oder Aufgabenbeschreibung in Art. 33 Aufgaben: - Unterstützung der Umsetzung der BRK / des Aktionsplans - Aktive Einbindung verschiedener Akteure, vor allem von Menschen mit Behinderung - Schnittstelle zwischen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Ebene / Multiplikatorenfunktion - Forum zur Diskussion und Information - Bewusstseinsbildung / Öffentlichkeitsarbeit (Art. 8 UN-BRK) 7
8 Struktur: Koordinierungsstelle - Inklusionsbeirat und 4 Fachausschüsse Fachausschüsse: - Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation - Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft, Familie, Bioethik - Arbeit und Bildung - Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation 8
9 Struktur der Koordinierungsstelle Beirat als koordinierende Stelle und Entscheidungsgremium der Menschen mit Behinderung Fachausschüsse dem Beirat zugeordnet: themenspezifische Arbeit In allen Fachausschüssen: Berücksichtigung von 9 Querschnittsthemen Expertenpool und Wissenschaftspool in beratender Funktion 9
10 Fachausschüsse In die eigene Institution wirken Multiplikator Unterstützung der Umsetzung BRK / NAP Wirkung zur Regierung Wirkung zur Zivilgesellschaft Handlungsempfehlungen Weiterentwicklung NAP Aufgaben: Umsetzung der BRK unterstützen auf staatl. und zivilgesell. Ebene Identifikation von Problemlagen und Entwicklung von Lösungsvorschlägen für NAP Mitglieder setzen sich für Umsetzung BRK in ihren Institutionen ein, z.b. durch Erarbeitung eigener AP Kein vorgegebener Aufgabenkatalog: Spielraum für eigene Ausgestaltung 10
11 Bisheriger Arbeitsstand NAP März 2010: Entwicklung der Handlungsfelder mit Behindertenverbänden Juni 2010: Kongress Teilhabe braucht Visionen November 2010: Kongress Teilhabe braucht Maßnahmen - konkrete Projekte und Aktionen für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Beteiligung im Internet unter NAP: Orientierung an 12 identifizierten Handlungsfeldern und Querschnittsthemen Mai 2011: Referentenentwurf Juni 2011: Verabschiedung Aktionsplan im Kabinett Umsetzung Aktionsplan bis
12 BRK zu Gesundheit, Habilitation/Rehabilitation - Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten - erschwingliche Versorgung - Wahlmöglichkeiten und hohe Qualität - spezielle Behandlung aufgrund von Behinderung (einschl. Früherkennung) - gemeindenahe Versorgung (auch im ländl. Raum) - geschulte Mitarbeiter in Gesundheitsberufen - Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Kranken- und Lebensversicherungen, sowie generell 12
13 Art. 26 (Habilitation und Rehabilitation) - Umfassende Habilitations-/ Rehabilitationsdienste (Gesundheit, Beschäftigung, Bildung, etc.) zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung individueller Bedürfnisse - Einbezug in die Gesellschaft (gemeindenahe Unterstützung - Aus- und Fortbildung von Fachkräften - Förderung der Verfügbarkeit und Verwendung unterstützender Geräte und Technologien für Rehabilitationszwecke 13
14 Art. 28 (Lebensstandard und Sozialschutz) - Angemessene Ernährung, Bekleidung, Wohnung - Sozialen Schutz ohne Diskriminierung - Zugang zu Dienstleistungen / Geräten im Zusammenhang mit einer Behinderung - Zugang zu Programmen für sozialen Schutz und Armutsbekämpfung - - Zugang zu staatlicher Hilfe bei Armut und zu Programmen des sozialen Wohnungsbaus - Gleichberechtigte Altersversorgung 14
15 Maßnahmen NAP im Bereich Reha Berufliche Rehabilitation und Prävention: RehaFutur (Effiziensteigerung der Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation) Betriebliches Eingliederungsmanagement (Projekt Neue Wege im BEM ) Medizinische Rehabilitation: Einheitliches und umfassendes Bedarfsfeststellungsverfahren für die Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen 15
16 Maßnahmen NAP zur medizinischen Reha Überprüfung und Evaluierung des (SGB IX) 12 Jahre nach Inkrafttreten Förderung des Projektes E-Strategie Persönliches Budget des Paritätischen (um Verbreitung des Persönlichen Budgets zu erhöhen) Wissenschaftliche Begleitforschung zum Persönlichen Budget (zur Generierung von Daten zu Bewilligungen und Ablehnungen des Persönlichen Budgets) 16
17 Maßnahmen NAP zur medizinischen Reha Leistungsfinder (Aufbau einer bundesweiten, barrierefreien Dienstleister-Datenbank) Studie zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Rehabilitationseinrichtungen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe (Bund-Länder- Arbeitsgruppe) Stärkung der Gemeinsamen Servicestellen (Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der trägerübergreifenden, qualifizierten und unabhängigen Beratung) 17
18 Umsetzungsdefizite / Probleme in der Praxis Fachtagungsreihe 2010/11 zum Thema Teilhabe braucht Gesundheit! Identifizierung typischer Schwachstellen im Gesundheits- und Rehabilitationsbereich Konzept: Menschen mit Behinderung kommen als Experten in eigener Sache hauptsächlich zu Wort Unabhängige Beratung 18
19 Reihe Teilhabe braucht Gesundheit - November 2010: Menschen mit psychischen Erkrankungen - Februar 2011: Patientenversorgung - April 2011: Hilfsmittelversorgung - Juni 2011: Problematik zwischen Arznei- und Heilmittelversorgung und ärztlichen Verordnungen - September 2011: Abschlussveranstaltung im Dt. Bundestag 19
20 Ergebnisse der Tagungsreihe Konstruktiver Dialog zwischen den Vertreter/innen der Institutionen und den Menschen mit Behinderung Bewusstseinsbildung / Öffentlichkeitsarbeit Aufnahme einzelner Forderungen, z.b. Erarbeitung von Informationsmaterial einer Krankenkasse in leichter Sprache Bessere Vernetzung von Projekten, z.b. durch die Landkarte der inklusiven Beispiele 20
21 Umsetzungsdefizite Einbindung in Auswahl der Reha-Maßnahmen: Wunsch und Wahlrecht beachten Ausweitung der medizinischberuflichen Reha-Maßnahmen notwendig Leichteren Zugang zu umfassender Beratung schaffen Lange Entscheidungsdauer über Reha-Anträge verkürzen Gewährung von Weiterbildungsmaßnahmen auch in höherem Alter erforderlich Weiterentwicklung des Behinderungsbegriffs und Anwendung der ICF in der Praxis: Notwendige Entwicklung vom medizinischen hin zum sozialen Modell von Behinderung 21
22 Was ist zu tun? Bei Entwicklung von Problemlösungen die Betroffenen als Experten in eigener Sache von Beginn an direkt einbinden (Vorgabe aus Art. 4 Abs. 3 der Konvention) Öffentlichkeitsarbeit: Wie können Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention bekannt gemacht werden? Wie können die Maßnahmen besser koordiniert werden, damit Doppelarbeit vermieden wird und andere ggf. von guten Beispielen profitieren können? Welche Rolle könnte ggf. die BAR im Bereich Rehabilitation hierbei übernehmen? 22
23 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
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