Lehr- und Stoffverteilungsplan für das Unterrichtsfach Personalverwaltung ( 13 VAPmVD)

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1 Lehr- und Stoffverteilungsplan für das Unterrichtsfach Personalverwaltung ( 13 VAPmVD) Richtziel Die Anwärterinnen und Anwärter kennen die Grundlagen des Beamtenverhältnisses. Sie wissen um die Erwartung, dass Beamtinnen und Beamte diesen Staat und seine Verfassung als hohen positiven Wert erkennen und anerkennen, für den einzutreten sich lohnt. Die Anwärterinnen und Anwärter sind in der Lage, die Regeln der Verwaltungsarbeit anzuwenden. Sie erkennen, verwaltungsmäßige Zusammenhänge und können die einschlägigen Vorschriften heranziehen. Darüber hinaus kennen sie im Personalbereich die anzuwendenden wesentlichen Bestimmungen und können diese in die praktische Arbeit einbeziehen. Die wichtigsten Regeln der Verwaltungstechnik sowie des Behördenschriftverkehrs, der Zusammenarbeit im Rahmen des Änderungsdienstes mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung, Grundzüge über die Gewährung vermögensrechtlicher Leistungen, nämlich Reisekostenrecht, Trennungsentschädigung, Umzugskostenrecht und Dienstunfallfürsorge sind ihnen vertraut. Auch haben Sie einen Überblick über die Regelungen des Beihilferechts, der Gewährung von Vorschüssen und Unterstützungen und der Dienstwohnungsvergütungen. Sie kennen den Umgang mit der Verarbeitung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen für Titelverwalter und für das Kosten- Leitungsrechnungsprogramm und können diese selbständig anwenden. Stand: 07. Juni

2 Einführungslehrgang I Informationen zur - Beantragung einer Beihilfe - Beantragung von Reisekosten Organisation der Justizverwaltung Den Anwärtern / Anwärterinnen haben grundsätzliche Kenntnisse in der Büroorganisation der Justizvollzugsverwaltungen. Sie beherrschen die Regeln der Verwaltungstechnik sowie des Behördenschriftverkehrs. Lerninhalt: - das Landesorganisationsgesetz - Aufbau der Landesverwaltung im Bereich der Justiz - Generalaktenplan - Geschäftsverteilungsplan Büroorganisation - Behördenschriftverkehr einschl. Ablauf von Verwaltungsvorgängen - Aktenordnung (REGISTRA) - Geschäftsgang vom Posteingang bis zur Bearbeitung - Aufbewahren des Schriftgutes - Formularwesen - Justizverwaltungsvorschriften anhand des Einsatzes des Intranets Zeiteinheit: 12 Stunden 2

3 Sonstige vermögensrechtliche Leistungen Die Anwärter und Anwärterinnen sind in der Lage, über Grundzüge der Gewährung nachgenannter vermögensrechtlicher Leistungen Auskunft geben zu können. Sie wissen, wer anspruchsberechtigt ist und sind über den Bearbeitungsverlauf orientiert. Lerninhalt: Vorschüsse und Unterstützungen - Anspruchsvoraussetzungen einschließlich Antragsverfahren - Umfang und Abwicklungen Jubiläumszuwendungen - Berechnung des Dienstjubiläums bei Beamten, Angestellten und Arbeitern - Umfang und Abwicklung Zeiteinheit: 1 Stunde Mehrarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten und Schichtzulage - Änderungsmitteilungen vorstellen - Zahlbarmachung Zeiteinheit: 1 Stunde Dienstkleidungszuschuss - Bewilligung - Zahlbarmachung 3

4 Dienstwohnungsvergütung Die Anwärterin / Der Anwärter kann die Dienstwohnungsvergütung berechnen. - Begriff der Dienstwohnung - Dienstwohnungsverhältnis - Dienstwohnungsvergütung - Nebenabgaben und Nebenleistungen Beihilfen - Beihilfeberechtigter Personenkreis - Beihilfefälle und beihilfefähige Aufwendungen - Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - Aufwendungen in Pflegefällen - Aufwendungen im Ausland - Bemessungssätze - Kostendämpfungspauschale - Antragsverfahren Zeiteinheit: 11 Stunden Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NW Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die Zuständigkeit des LBV s für die Justizverwaltung und beherrscht die fomular- und intranetmäßige Abwicklung des Änderungsdienstes. Lerninhalt - Neueinrichtung eines Zahlfalles (Neueinstellung) - Änderungsdienst allgemein - Bedeutung der Kennziffern - Bearbeiten der Kennziffern - Zuständigkeiten Zeiteinheit: 3 Stunden Zeiteinheit: 36 Stunden. 4

5 Einführungslehrgang Teil II Reisekostenrecht Die Anwärterinnen / Die Anwärtern haben solide Kenntnisse über das Reisekostenrecht einschließlich der entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Grundbegriffe der Trennungsentschädigung. Sie sind in der Lage, Anträge einfacher Art auf Reisekostenvergütung zu bearbeiten und zu berechnen. Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) - Begriffsbestimmungen - Geltungsbereich - Anspruch auf Reisekostenvergütung - Dauer der Dienstreise - Fahrtkostenerstattung - Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung - Tagegelder - Übernachtungskostenerstattung - Nebenkostenerstattung Zeiteinheit: 12 Stunden Trennungsentschädigung (TE) - Anspruchsvoraussetzungen und Begriffsbestimmungen - TE mit und ohne Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV) - TE bei täglicher Rückkehr und beim auswärtigen Verbleiben - Reisebeihilfen für Familienheimfahrten - Sonderbestimmungen bei Widerrufsbeamten - Vorstellung der verschiedenen Formulare - Antrags- und Verfahrensvorschriften Zeiteinheit: 9 Stunden Übung des Erlernten in einer schriftlichen Arbeit Zeiteinheit: 3 Stunden einschließlich der Besprechung der Arbeit Zeiteinheit: 24 Stunden 5

6 Abschlusslehrgang II Umzugskostenrecht Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die Grundzüge des Umzugskostenrechts und ist in der Lage, dieses richtig anzuwenden.. - Anwendungsbereiche - Anspruch auf Umzugskostenvergütung (UKV) - Zusage der UKV - Umzugskostenberechnung - Die Auslagenerstattungen Zeiteinheit: 6 Stunden Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die Zusammenhänge beim HKR TV und kann diese auch in der Praxis anwenden. - Begriffsbestimmungen - Rechnungen von Eingang bis zum Verbuchen bearbeiten - Übungen am PC - Abschlüsse am PC - Abschlüsse, die für ORACEL gemacht werden müssen. Zeiteinheit: 10 Stunden Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die Zusammenhänge und die Auswirkungen sowie die Wichtigkeit von KLR. Sie / Er kann mit KLR praktisch umgehen. - Grundbegriffe KLR - KLR-Konzeption der Justiz NRW verdeutlichen - Einweisung in das System - Besprechung der Masken und Übungen an Fällen Zeiteinheit: 9 Stunden 6

7 Unfallfürsorge Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die Bestimmungen der Unfallfürsorge für die Bediensteten und ist in der Lage, Unfallangelegenheiten einfacher Art zu bearbeiten. Sie / Er kann in Grundzügen über die Erstattung von Sachschäden und des Rückgriffrechts des Staates gegen Dritte Auskunft geben. Unfallfürsorge für Beamte - Begriffsbestimmung 31 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) - Erstattungen von Sachschäden und besondere Aufwendungen - Heilverfahren - Unfallausgleich - Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag - Unfall-Hinterbliebenversorgung - Einmalige Unfallentschädigung - Meldung und Untersuchungsverfahren - Unfallfürsorge für sportverletzte Bedienstete u.a. Genehmigung Dienstsport Zeiteinheit: 8 Stunden Übung des Erlernten in einer schriftlichen Arbeit Zeiteinheit: 3 Stunden einschließlich der Besprechung der Arbeit Zeiteinheit: 36 Stunden 7

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