Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Poli. zeigebäuden und -anlagen. A. Allgemeiner Teil. B. Besonderer Teil

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1 che. gemäss Anhang. A. Allgemeiner Teil verfügt: Der Kommandant der Zürich, gestützt auf Art. 0 Abs. DSV und in Anwendung von Art. 9 DSV vom 0. JuH 07 Stadt Zürich unterbrochene Bildaufzeich nung ohne Tonaufnahmen: Beweismitteln zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprü den Schutz von Polizeigebäuden und -anlagen, die Erhöhung der Si lizeigebäude und -anlagen und dient insbesondere der Sicherung von cherheit von Personen und Gegenständen in- und ausserhalb der Po bäuden und -anlagen (einschliesslich der zugehörigen Grundstücke) Art. Das Reglement gilt für die Videoüberwachung von Polizeige- Geltungsbereich Art. Die Videoüberwachung nach diesem Reglement bezweckt Zweck der Videoüberwachung B. Besonderer Teil Art. 3 In folgenden Bereichen aller Polizeigebäude erfolgt eine un- Umfang, Art und Betriebsdauer der videouberwachung Ein- und Ausgänge Empfangsbereiche Aussenfassaden im Rahmen von Art. 3 Abs. 3 Zu den Gebäuden gehörende Aussenbereiche Aussen- und lnnenparkplätze Zu- und Wegfahrten Bereiche mit Arrestantenverkehr im Anhang vermerkt. Die Qualität der Bildaufzeichnungen kann so gewählt werden, dass vom 5. Mai 0,AS die Identifizierung von Personen möglich ist. Videoüberwachung erfordert. Abweichungen von den in Art. 3 Abs. aufgeführten Bereichen sind 3Öffentliche Bereiche werden nur soweit erfasst, wie es der Zweck der zeigebäuden und -anlagen Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Poli

2 Live-Monitoring Art. 4 n den Arrestzellen ist die Verwendung von Videokameras vorbehaltlich von Abs. untersagt. Ein Live-Monitoring (ohne Aufzeichnung) mit Bild und Ton in den Ar restzellen ist zulässig, sofern sich darin eine Person befindet, die fixiert werden musste. Kennzeichnung Art. 5 An allen betroffenen Standorten werden Tafeln oder Aufkleber angebracht, die auf die Videoüberwachung hinweisen. Einsichtnahme Art. 6 Die Videoaufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn ein Ereignis festgestellt wurde, für das die Geltendmachung ziviloder strafrechtlicher Ansprüche zu prüfen ist. Verfahren zur Einsichtnahme Art. 7 Im Fall der beabsichtigten Einsichtnahme in Videoaufzeich nungen hat die zuständige Ermittlungsperson einen schriftlich begrün deten Antrag an die Abteilungschefin oder den Abteilungschef Logistik und Informatik zu richten. In dringenden Fällen ist der Antrag an die Inhabende oder den Inhabenden des Führungspiketts zu richten. Diese Personen entscheiden, ob ein Ereignis i.s.v. Art. 6 vorliegt, das eine Einsichtnahme und gegebenenfalls Auslesung der gesichteten Daten rechtfertigt. Daten werden auf einem physischen Datenträger gespeichert und sind so geschützt, dass sie nur mit dem separat mitgelieferten Soft wareplayer und einem separat abgegebenen Passwort gelesen wer den können. Die fallbearbeitende Stelle erhält die auf einem physischen Datenträ ger gesicherten Daten und das Passwort gegen Unterschrift und unter Hinweis auf Art. 6 dieses Reglements. Die Abteilungschefin oder der Abteilungschef Logistik und Informatik führt eine Geschäftskontrolle über die ausgelesenen Daten, aus der hervorgeht, an wen welche Daten zu welchem Zeitpunkt abgegeben wurden. Verwendung der Videoaufzeich- Art. 8 Videoaufzeichnungen dürfen ausschliesslich zur Geltend nungen machung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche verwendet werden. Die Verwendung von Bildaufzeichnungen zu Schulungszwecken muss bei der Abteilungschefin oder beim Abteilungschef Logistik und Informatik beantragt werden. Im Falle einer Verwendung hat eine vor gängige Anonymisierung zu erfolgen.

3

4 Stadt Zürich Anhang Liste gemäss Art. 3 Abs. des Reglements für den Einsatz von Videoüberwachung bei Polizeigebäuden und -anlagen Objektbezeichnung Amtshaus Amtshaus Amtshaus 3 Kommissariat Verkehrspolizei Ausbildung Adresse Bahnhofquai 3 Bahnhofquai 5 Lindenhofstrasse Bahnhofbrücke Bahnhofbrücke Diensthunde-Kornpentenz- Gänzilooweg 8 Zentrum 8045 Zürich Kommissariat Intervention Förrlibuckstrasse 59 / 6 Korn missariat Wirtschaftspolizei 8005 Zürich Quartierwache Affoltern Quartierwache Altstetten Quartierwache Enge Quartierwache Höngg Quartierwache Hottingen Quartierwache Riesbach In Böden Zürich Lindenplatz Zürich Bederstrasse 800 Zürich Bläsistrasse 8049 Zürich Gemeindestrasse Hottingen Riesbachstrasse Zürich Quartierwache Dübendorfstrasse 5 Schwamendingen 605 Zürich Quartierwache Unterstrass Regionalwache Aussersihl Regionalwache Industrie Regionaiwache Qerlikon Regionalwache Wiedikon Röslistrasse Zürich Militärstrasse 05 Fabrikstrasse 8005 Zürich Abweichungen von den Bereichen gemäss Art. 3 Abs. des Reg lerne nts Zusätzlich: Giacometti Halle Gubelstrasse Zusätzlich: Anhöhe über 8050 Zürich den Garagenboxen Zurlindenstrasse Zürich Sicherheitsdepartement Version:. Datum:

5 Stadt Zürich Objektbezeichnung Ausbildungswache Seilergraben Wache Wasserschutzpolizei Kommissariat Wasserschutz Kripo-Gebäude Polizeilicher Assistenzdienst Kommissariat Prävention Abweichungen von den Bereichen gemäss Adresse Art. 3 Abs. des Reglements Seilergraben 43 Mythenquai 73 Zusätzlich: 800 Zürich Bootsanlegeplätze Bellerivestrasse 60 Zusätzlich: 8034 Zürich Bootsanlegeplätze Zeughausstrasse / 3 Schaifhauserstrasse Zürich Grüngasse 9 Sicherheitsdepartement Version:. Datum:

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