Prof. Dr. Karsten Gaede Die Anwendung der neuen Korruptionsstraftatbestände in der Praxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prof. Dr. Karsten Gaede Die Anwendung der neuen Korruptionsstraftatbestände in der Praxis"

Transkript

1 Prof. Dr. Karsten Gaede Die Anwendung der neuen Korruptionsstraftatbestände in der Praxis

2 Gliederung I. Überblick: Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen II. III. IV. Offene Grundfragen Konkretisierungsbedarf Präzisierung der 299a und 299b StGB anhand konkreter Sachverhalte Fazit

3 I. Überblick: Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

4 1. Beratungspraxis Institut für

5 2. Verfolgungspraxis Institut für

6 II. Offene Grundfragen Präzisierungsbedarf

7 1. Verhältnis der 299a, 299b StGB zu den 299, 331 ff. StGB

8 Verdrängung der 331, 333 StGB? Anzunehmende Fortgeltung der regelmäßig strengeren Delikte gegen die Amtsträgerkorruption 331 ff. StGB (hier sind zb schon Anfüttern und Klimapflege weithin strafbar, keine Einschränkung auf bestimmtes Marktverhalten, Beispiel: Universitätsprofessoren) Zusätzlich betroffenes Rechtsgut der 331 ff. StGB legitimiert grundsätzlich weitergehende Maßstäbe Gesetzgeber legt sogar die Subsidiarität der 299a, 299b StGB gegenüber den 331 ff. StGB nahe

9 Verdrängung des 299 StGB? Konkretere, speziellere Abfassung des 299a StGB etwa bei Nr. 2 bezieht sich auf einen anderen Korruptionsansatz, der den des 299 StGB unberührt lässt Führt zu Fortgeltung des 299 StGB in Angestellten- und Beauftragtenverhältnissen (Beispiele: Mitarbeiter im Einkauf von Kliniken oder Apotheken) Doch: Die jüngeren Ausführungen zur Unlauterkeit im Gesundheitswesen sind auf 299 StGB zu übertragen!

10 2. Unrechtsvereinbarung: Begriffskonkretisierung im Gesundheitswesen

11 Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ( 299a StGB) a) Angehörige von Heilberufen, deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert b) Im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs c) Vorteil für sich/einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen d) Als Gegenleistung für unlautere Bevorzugung eines anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb (sog. Unrechtsvereinbarung) e) Bei Nr. 1 der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, Nr. 2 dem Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder Nr. 3 bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 2. Subjektiver Tatbestand = Vorsatz hinsichtlich dieser Tatbestandsmerkmale

12 Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ( 299a StGB) a) Angehörige von Heilberufen, deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert b) Im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs c) Vorteil für sich/einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen d) Als Gegenleistung für unlautere Bevorzugung eines anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb (sog. Unrechtsvereinbarung) e) Bei Nr. 1 der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, Nr. 2 dem Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder Nr. 3 bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 2. Subjektiver Tatbestand = Vorsatz hinsichtlich dieser Tatbestandsmerkmale

13 a) Überblick: neue Begriffe in den konkretisierenden Fallgruppen

14 b) Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial

15 Zuführung Strenge Deutung Rein kausales Verständnis jede Einwirkung, die Patienten anderem Leistungserbringer zuleiten kann Engere Deutung Ausnahme der auch im Primärrecht zulässigen Empfehlung bei hinreichenden Gründen / Antworten auf Nachfragen (soweit nicht Art und Weise zusätzlich steuert)

16 3. Unrechtsvereinbarung: Unlauterkeit und Tatverdachtsschwelle

17 a) Unlautere Bevorzugung im Wettbewerb Institut für

18 Maßstäbe der Unlauterkeit Grundfrage, ob Vorteilsgewährung geeignet ist, zu sachwidrigen Entscheidungen im Wettbewerb zu Lasten von Konkurrenten anzuhalten Zusätzlicher Bedarf zur normativen Bewertung: Keine Unlauterkeit, wenn Vorschriften insb. des SozialR bzw. zugelassene Sachgründe wie das Patientenwohl die Vorteilszuwendung gestatten, den Leistungswettbewerb einschränken (sog. erlaubte Risiken) Insbesondere Freistellung gesetzlich legitimierter Kooperationen (BT/Drs. 18/6446, S. 18 ff.)

19 b) Resultierende Tatverdachtsschwelle Institut für

20 Tatverdachtsschwelle Vorsicht bei Schlüssen aus für sich genommen legitimen Verhaltensweisen Tatverdacht setzt das Hinzutreten weiterer Umstände bzw. Indizien etwa für eine lediglich verschleiernde Berufung auf legale Kooperationen voraus (BT/Drs. 18/6446, S. 18 f.)

21 c) Im Besonderen: Angemessenheit der Vergütung

22 Indiz der angemessenen Vergütung Schrifttum: Diskussionen über Korridore der angemessenen Vergütung (insb. Würzburger Erklärung, medstra 2016, ) oder über mehrstufige Lösungen (zb Schneider medstra 2016, ) Doch: Vergütung ist weder das einzige Indiz, noch ist der Korridor eindeutig etwa nach der GOÄ jenseits vertretbarer Würdigungen festzulegen Aber: Rückgriff auf Indiz setzt objektivierende Markt- und Fallauswertung voraus, sollte bei einem einzigen Indiz überdies vorsichtig herangezogen werden

23 III. Anwendung der 299a und 299b StGB auf konkrete Sachverhalte

24 1. Depotfälle Institut für

25 2. Weiteres Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern

26 3. Honorararztverträge Institut für

27 4. Teilzeitanstellungen im Krankenhaus Institut für

28 5. Geburtshilfe: Förderung von Beleghebammen und -ärzten (dazu auch WD /17)

29 IV. Fazit

30 Herzlichen Dank! Institut für

Prof. Dr. Karsten Gaede. Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen Eine thematische Einführung

Prof. Dr. Karsten Gaede. Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen Eine thematische Einführung Prof. Dr. Karsten Gaede Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen Eine thematische Einführung Gliederung I. 299a, 299b StGB Kerntatbestände des Medizinwirtschaftsstrafrechts II. III. IV. Strukturen

Mehr

Auswirkung sozialrechtlicher Regelungen auf Unrechtsvereinbarungen gem. 299a ff. StGB

Auswirkung sozialrechtlicher Regelungen auf Unrechtsvereinbarungen gem. 299a ff. StGB Auswirkung sozialrechtlicher Regelungen auf Unrechtsvereinbarungen gem. 299a ff. StGB 299a StGB - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder

Mehr

Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E

Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E 18. Eppendorfer Dialog: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz

Mehr

Seminar.»Korruption im Gesundheitswesen«

Seminar.»Korruption im Gesundheitswesen« Seminar»Korruption im Gesundheitswesen«27.04.2016 dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater RA Thomas Oedekoven Jülicher Str. 215 52070 Aachen I. Zeitschiene Entscheidung des Großen

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Antikorruption Up-date Antikorruption Thesen Ärzte sind Gatekeeper im

Mehr

Pharmaindustrie im Visier

Pharmaindustrie im Visier Pharmaindustrie im Visier Keyfacts über 299 StGB - Strafrechtliche Ermittlungen werden bereits bei einem Anfangsverdacht eingeleitet - Das Gesetz war bereits seit 2012 geplant - Compliance-Officer sind

Mehr

Kooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers

Kooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers Kooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht Was tun? Jetzt Bei Bekanntwerden von Ermittlungen

Mehr

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Tatbestände 299a, 299b StGB Dr. Silke Dulle Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Berlin, 19. Mai 2016 Übersicht 2 I. Motivation des

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation

Mehr

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Mehr

Titel. Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen. Untertitel

Titel. Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen. Untertitel Titel Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen Untertitel BPI Infotag, 02.06.216, Berlin Korruptionsbekämpfung im Gesundheitwesen: Das Gesetz auf

Mehr

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen Dr. Michael Tsambikakis, Köln Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter der Universität

Mehr

39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM. Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht

39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM. Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht 39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht VLK FORUM Thema Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption

Mehr

Antikorruptionsgesetz - Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Klinik und Praxis

Antikorruptionsgesetz - Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Klinik und Praxis Antikorruptionsgesetz - Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Klinik und Praxis Berufspolitischer Abend der Kreisärzteschaft Esslingen Klinikum Esslingen, Forum 29.06.2017 Vorgeschichte und Wortlaut

Mehr

Anti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen

Anti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen Netz-Konferenz der Agentur deutscher Arztnetze 29.04.2016 1 Anti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen Netz-Konferenz der Agentur deutscher Arztnetze am 29.04.2016 Dr. Christoph

Mehr

40. Deutscher Krankenhaustag

40. Deutscher Krankenhaustag 40. Deutscher Krankenhaustag BMVZ-Praxisseminar: Kooperation zwischen trägergleichen MVZ und Krankenhaus in der besonderen Perspektive des Anti-Korruptionsgesetzes Ass. jur. Christoph Heppekausen Leiter

Mehr

Antikorruptionsgesetz. Kooperationen

Antikorruptionsgesetz. Kooperationen 16. Bundeskongress Pathologie Berlin 07. 09. Oktober 2016 Antikorruptionsgesetz und Kooperationen DR. CHRISTOPH JANSEN RECHTSANWALT Fachanwalt für Medizinrecht Arzt- / Vertragsarzt- u. Chefarztrecht Arbeits-

Mehr

17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig

17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig 17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V unter besonderer Berücksichtigung des 299a

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen 31. Vertreterversammlung der KV BW am 13.07.2016 Vorgeschichte, Wortlaut und Tatbestand DAS ANTIKORRUPTIONSGESETZ 3 Vorgeschichte Ratiopharm und

Mehr

Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere. angemessenen Vergütung

Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere. angemessenen Vergütung Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere zum Grundsatz der angemessenen Vergütung RA Andreas Wagener Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Berlin DKG Informationsveranstaltung

Mehr

299a StGB ante portas

299a StGB ante portas Praxis Dr. Hasenbein MedTech Compliance aktuelle Herausforderungen 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht RA Marc Oeben, LL.M. Agenda I. Hintergrund, Entwicklungen und derzeitiger Stand der Korruptionsstrafbarkeit

Mehr

Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB?

Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Am Winterhafen 4 _ 55131 Mainz T 06131 494822-0 _ F 06131 494822-22 kanzlei@dorn-medizinrecht.de_www.dorn-medizinrecht.de Vorbemerkung

Mehr

I 1

I 1 1 Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Korruption im Gesundheitswesen Beteiligung von Leistungserbringern an Unternehmen Dr. Paul Harneit Fachanwalt für Medizinrecht CAUSACONCLO Rechtsanwälte.

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung

Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung Positionen zu 299a StGB 18. Frühjahrstagung Medizinrecht 20.04.2018 Bisherige Erfahrungen der Praxis Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ

Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ --------- Berlin 15. September 2015 Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ Vorstandsvorsitzender BMVZ BMVZ e.v. Schumannstr.

Mehr

Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes für niedergelassene Haus- und Fachärzte - wo liegen die Gefahren und Fallstricke in der täglichen Praxis

Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes für niedergelassene Haus- und Fachärzte - wo liegen die Gefahren und Fallstricke in der täglichen Praxis Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes für niedergelassene Haus- und Fachärzte - wo liegen die Gefahren und Fallstricke in der täglichen Praxis Zusammenfassung Rechtsanwältin Dr. Friederike Goeters Hamburg,

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen 299a, 299b StGB

Korruption im Gesundheitswesen 299a, 299b StGB 19./20.2.2016 Korruption im 299a, 299b StGB Prof. Dr. Gerhard Dannecker Universität Heidelberg Institut / Thema / Verantwortliche(r) / Position 1 Inhaltsverzeichnis I. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens

Mehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Round Table 08.12.2016 Vorgeschichte und Wortlaut DAS ANTIKORRUPTIONSGESETZ 3 Vorgeschichte Ratiopharm und das Verordnungsmanagement (LG Hamburg,

Mehr

Das neue Korruptionsstrafrecht in der praktischen Anwendung

Das neue Korruptionsstrafrecht in der praktischen Anwendung Das neue Korruptionsstrafrecht in der praktischen Anwendung Frühjahrstagung - AG Medizinrecht Hamburg, 15. April 2016 Prof. Dr. Michael Kubiciel Korruptionsrisiken im Gesundheitswesen Ökonomischer Druck

Mehr

Das neue Antikorruptionsgesetz: Was muss sich im Gesundheitswesen ändern?

Das neue Antikorruptionsgesetz: Was muss sich im Gesundheitswesen ändern? : Was muss sich im Gesundheitswesen ändern? Prof. Dr. Hilko J. Meyer Wissenschaft und Praxis im Austausch über aktuelle Herausforderungen 3. Forschungssymposium des Instituts für wirtschafts- und rechtswissenschaftliche

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen Frühjahrsfortbildung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Mittelfranken 25. März 2017 Dr. Tobias Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.rudolph-recht.de

Mehr

Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen

Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen Dr. jur. Alexander Gruner, Leiter Rechtsabteilung Sächsische Landesärztekammer RECHTSARENA FÜR PRÄVENTION UND REPRESSION Strafgesetzbuch

Mehr

2. Kapitel: Die Straftatbestände zur Korruptionsbekämpfung de lege lata Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August

2. Kapitel: Die Straftatbestände zur Korruptionsbekämpfung de lege lata Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 1. Kapitel: Einleitung 10 A. Einführung: Begriff der Korruption 10 B. Eingrenzung des Themengebiets 12 C. Ziel der Arbeit 16 D. Gang der Untersuchung 17 2. Kapitel:

Mehr

Korruptionsbekämpfung zum Schutz des fairen Wettbewerbs

Korruptionsbekämpfung zum Schutz des fairen Wettbewerbs Korruptionsbekämpfung zum Schutz des fairen Wettbewerbs 7. Großhandelstag des Bundesverbandes PHAGRO am 20. Mai 2015 in Berlin Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel Aktuelle Entwicklung im Korruptionsstrafrecht

Mehr

Transparenz & Antikorruption in Deutschland Neue Entwicklungen

Transparenz & Antikorruption in Deutschland Neue Entwicklungen Transparenz & Antikorruption in Deutschland Neue Entwicklungen RA Marc Oeben 9. Pneumologische Praxistage 12. Juni 2016 Agenda Update zum Transparenz-Kodex Das neue Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen

Mehr

IV. Tätigkeit als Privatarzt Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und Patient Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und privater

IV. Tätigkeit als Privatarzt Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und Patient Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und privater Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1 Erstes Kapitel Grundlagen... 5 A. Begriff und Arten der Korruption... 5 I. Begriff der Korruption... 5 II. Arten

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des

Mehr

BPI Infotag Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen 2. Juni Felix Rettenmaier. 299a StGB E neu

BPI Infotag Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen 2. Juni Felix Rettenmaier. 299a StGB E neu BPI Infotag Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen 2. Juni 2016 Felix Rettenmaier 299a StGB E neu Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung

Mehr

Rudolph Rechtsanwälte. Dr. Tobias Rudolph. Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht.

Rudolph Rechtsanwälte. Dr. Tobias Rudolph. Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht. Rudolph Rechtsanwälte Dr. Tobias Rudolph Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.rudolph-recht.de TI-Regionaltreffen Nürnberg am 8. Juli 2015 Korruption im Gesundheitswesen

Mehr

Wettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte. Kassel, 11. April

Wettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte. Kassel, 11. April Wettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte Kassel, 11. April 2013 www.gossens.de 1 Überblick 1. Rechtlicher Rahmen 2. MBO 2011 Motive des Satzungsgebers

Mehr

Vorbemerkung. Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Düsseldorf, den

Vorbemerkung. Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Düsseldorf, den Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Am Winterhafen 4 _ 55131 Mainz T 06131 494822 0 _ F 06131 494822 22 kanzlei@dorn medizinrecht.de_www.dorn medizinrecht.de Vorbemerkung

Mehr

299a StGB-E aus Sicht des Strafverteidigers

299a StGB-E aus Sicht des Strafverteidigers 299a StGB-E aus Sicht des Strafverteidigers BMT Frankfurt Alexander S. K. Gruner Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht 17.11.2015 www.bmt.eu 2 Entwurf des 299a StGB Einführung eines Straftatbestandes

Mehr

Referentenentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Referentenentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-0 FAX (030) 2700406-222 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de vom 08. April 2014 zum Referentenentwurf

Mehr

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz 12. April 2016

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz 12. April 2016 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz 12. April 2016 Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD Zusammenstellung des s eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksache

Mehr

FORUM 2: PSYCHOSOZIALE HILFEN IN BERLIN WAS IST EINE EMPFEHLUNG? Michael Krenz, Präsident PTK Berlin

FORUM 2: PSYCHOSOZIALE HILFEN IN BERLIN WAS IST EINE EMPFEHLUNG? Michael Krenz, Präsident PTK Berlin FORUM 2: PSYCHOSOZIALE HILFEN IN BERLIN WAS IST EINE EMPFEHLUNG? Michael Krenz, Präsident PTK Berlin PT-Richtlinie des GBA v. 16.06.2016 2 11 Psychotherapeutische Sprechstunde (3) Bei Verdacht auf eine

Mehr

Antikorruptionsgesetz eine Betrachtungsweise

Antikorruptionsgesetz eine Betrachtungsweise Foto: dpa (aus www.welt.de) Antikorruptionsgesetz eine Betrachtungsweise Rechtsanwalt und Mediator 08. Juni 2016 Prolog Lauterbach warnt vor tödlichem Risiko durch Fangprämien (ddp, 03.09.2009) Der Wettbewerb

Mehr

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Bezüge zum Berufsrecht Matthias Wrana, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Berlin, 19. Mai 2016 Normierung der ärztlichen Unabhängigkeit

Mehr

299a StGB-E was bleibt erlaubt? Dr. iur. Rudolf Ratzel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

299a StGB-E was bleibt erlaubt? Dr. iur. Rudolf Ratzel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 299a StGB-E was bleibt erlaubt? Dr. iur. Rudolf Ratzel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 6. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 14.11.2015 Handlungsbedarf? Wie im wahren Leben... Bussmann-Studie

Mehr

Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Seit Juni 2016 gilt das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. I 25/2016 vom 03.06.2016, S. 1254

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen - das neue Gesetz und seine Folgen

Korruption im Gesundheitswesen - das neue Gesetz und seine Folgen Korruption im Gesundheitswesen - das neue Gesetz und seine Folgen Compliance Summit BUJ 08.10.2015 Corporate Compliance Manager Alles Gute :) Übersicht STADA AG - Kurzporträt Korruption im Gesundheitswesen

Mehr

Titel. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Untertitel

Titel. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Untertitel Titel Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Untertitel Kooperation oder Korruption? Zusammenarbeit von Krankenhäusern und externen Leistungserbringern im Lichte der neuen 299a ff.

Mehr

Nomos. Zuwendungen im geschäftlichen Verkehr. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue Folge. Wo hört die Kundenpflege auf und wo beginnt Korruption?

Nomos. Zuwendungen im geschäftlichen Verkehr. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue Folge. Wo hört die Kundenpflege auf und wo beginnt Korruption? Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue Folge 8 Thea Vasilikou Zuwendungen im geschäftlichen Verkehr Wo hört die Kundenpflege auf und wo beginnt Korruption? Nomos Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue

Mehr

Haftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ

Haftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ Haftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ Hamburg, 30. Januar 2019 Johannes Kalläne Fachanwalt für Medizinrecht Haftung, was ist das? Dafür-Einstehen-Müssen, dass ein eigener

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bundesärztekammer

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bundesärztekammer Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bundesärztekammer Der neue

Mehr

Workshop zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Workshop zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Workshop zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen 6. Palliativfachtag des ARGE Palliativnetzwerk für Leipzig und Umgebung e.v. im Kloster Nimbschen Workshop 6. Palliativfachtag 1 Tatbestandsmerkmale:

Mehr

Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen - Die Neuregelungen der 299a ff. StGB - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Berg - Fachanwalt für Medizinrecht - kwm - Kanzlei für Wirtschaft und Medizin Münster Berlin

Mehr

18. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz für die Heilberufe?

18. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz für die Heilberufe? 18. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz für die Heilberufe? 04.11.2015 Hamburg Dina Michels 2 Musterberufsordnung für Ärzte 3 Abs. 2 31 Abs.

Mehr

Wirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Wirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes

Mehr

KÖLNER PAPIERE ZUR KRIMINALPOLITIK COLOGNE PAPERS ON CRIMINAL LAW POLICY

KÖLNER PAPIERE ZUR KRIMINALPOLITIK COLOGNE PAPERS ON CRIMINAL LAW POLICY Lehrstuhl für Strafrecht, Strafrechtstheorie und Strafrechtsvergleichung KÖLNER PAPIERE ZUR KRIMINALPOLITIK COLOGNE PAPERS ON CRIMINAL LAW POLICY Michael Kubiciel (Hrsg.) Rechtswissenschaftliche Fakultät

Mehr

Notwendige Kooperationen vs. Antikorruption in einem Netzwerk zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden

Notwendige Kooperationen vs. Antikorruption in einem Netzwerk zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden Notwendige Kooperationen vs. Antikorruption in einem Netzwerk zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden Lahr, den 25.10.2017 Prof. Dr. Thomas Schlegel Rechtsanwalt Frankfurt Hamburg Köln München

Mehr

Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz

Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz Am 14. April 2016 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Bundestag beschlossen. Der bisher schon bestehende rechtliche Rahmen

Mehr

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung zum geplanten 299a StGB

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung zum geplanten 299a StGB 1 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung

Mehr

Kooperation oder Korruption - ein schmaler Grad

Kooperation oder Korruption - ein schmaler Grad Kooperation oder Korruption - ein schmaler Grad Rechtsanwalt Dr. Ralf Großbölting Fachanwalt für Medizinrecht kwm - kanzlei für wirtschaft und medizin Münster, Berlin, Hamburg, Bielefeld 0251-535990 www.kwm-rechtsanwaelte.de

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. 2016, Teil I Nr. 25, Seite 1254 ff.) in Kraft seit dem

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. 2016, Teil I Nr. 25, Seite 1254 ff.) in Kraft seit dem Gesetzestexte: Änderungen des StGB Anmerkung: kleine Änderungen sind durch Unterstreichung im Gesetzestext hervorgehoben. Bei umfangreichen Änderungen und Neufassungen ist schlicht der gesamte Paragraph

Mehr

Langfassung des Artikels von Dr. Michael Ossege, LL.M. S. 56/57, HCM 1-2/2014

Langfassung des Artikels von Dr. Michael Ossege, LL.M. S. 56/57, HCM 1-2/2014 Langfassung des Artikels von Dr. Michael Ossege, LL.M. S. 56/57, HCM 1-2/2014 Bisherige Aktivitäten zwischen Sozial- und Strafgesetzbuch Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen Die Verhinderung und

Mehr

Staatsanwalt ante portas?

Staatsanwalt ante portas? Staatsanwalt ante portas? Das Antikorruptionsgesetz in der Praxis Auswirkungen, Konstellationen, Compliance Rechtsanwalt Unser Fahrplan State of the art law? Gesetzesgenese? Inhalt der Norm? Praktische

Mehr

10. Winterarbeitstreffen BMVZ. Das Anti-Korruptionsgesetz: Bedeutung für den MVZ-Alltag.

10. Winterarbeitstreffen BMVZ. Das Anti-Korruptionsgesetz: Bedeutung für den MVZ-Alltag. 10. Winterarbeitstreffen BMVZ. Das Anti-Korruptionsgesetz: Bedeutung für den MVZ-Alltag. RAin Jessica Hanneken (ehemals Beyer). Hauptstadtrepräsentanz. Winterarbeitstreffen BMVZ-Mitglieder 03. 04. März

Mehr

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs.

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.10.2015 für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart,

Mehr

Wider den bösen Schein Strafbarkeitsfallen durch das Antikorruptionsgesetz

Wider den bösen Schein Strafbarkeitsfallen durch das Antikorruptionsgesetz Wider den bösen Schein Strafbarkeitsfallen durch das Antikorruptionsgesetz Rechtsanwalt Claus Renzelmann Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht www.rechtsanwalt renzelmann.de Inhalt Antikorruptionsgesetz

Mehr

Verhältnis Arzt Industrie

Verhältnis Arzt Industrie Dr. Philipp Schloßer Verhältnis Arzt Industrie 8. Symposium Krankenhaus und Recht 1 Kooperation Arzt/Krankenhaus Industrie Anwendungsfälle Leistungsaustauschverhältnisse einseitige Unterstützungsleistungen

Mehr

Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz

Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz Am 14. April 2016 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Bundestag beschlossen. Der bisher schon bestehende rechtliche Rahmen

Mehr

Betrug zu Lasten von Krankenkassen: Vor- und Nachteile eines Spezialstraftatbestandes. Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel

Betrug zu Lasten von Krankenkassen: Vor- und Nachteile eines Spezialstraftatbestandes. Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel Betrug zu Lasten von Krankenkassen: Vor- und Nachteile eines Spezialstraftatbestandes Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel Gliederung I. Tendenz zu Spezialtatbeständen II. Der Abrechnungsbetrug unter den

Mehr

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Fakten zur Neuregelung der 299 a, b StGB

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Fakten zur Neuregelung der 299 a, b StGB Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Fakten zur Neuregelung der 299 a, b StGB Hinweise zur gesetzeskonformen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen Informationen zu den Paragraphen 299 a, b

Mehr

Strafrechtliche Risiken der Wahlleistungsabrechnung

Strafrechtliche Risiken der Wahlleistungsabrechnung Strafrechtliche Risiken der Wahlleistungsabrechnung Vortrag am 27.04.2015 Agenda Zivil- und sozialrechtliche Vorfragen Privatliquidation wahlärztlicher Leistungen (höchst)persönliche Leistungserbringung

Mehr

Antikorruptionsgesetz. Hinweis: der Artikel ist nicht mehr vollständig aktuell. Anfragen zum Antikorruptionsgesetz werden gerne beantwortet.

Antikorruptionsgesetz. Hinweis: der Artikel ist nicht mehr vollständig aktuell. Anfragen zum Antikorruptionsgesetz werden gerne beantwortet. Antikorruptionsgesetz Hinweis: der Artikel ist nicht mehr vollständig aktuell. Anfragen zum Antikorruptionsgesetz werden gerne beantwortet. Mit dem am 04.06.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung

Mehr

Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz

Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Vortrag auf dem 16. Deutschen Medizinrechtstag 18.-19. September 2015 Berlin Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Zweitmeinung,

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen Müssen wir alle in den Knast?

Korruption im Gesundheitswesen Müssen wir alle in den Knast? Korruption im Gesundheitswesen Müssen wir alle in den Knast? Mitgliederversammlungen FAEN, GESOLA und GSW e.v. Oktober 2016 Ihr Referent Tim Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter

Mehr

Antikorruptionsgesetz: Der niedergelassene Arzt stets im Visier der Staatsanwaltschaft? - Fallbeispiele

Antikorruptionsgesetz: Der niedergelassene Arzt stets im Visier der Staatsanwaltschaft? - Fallbeispiele Juni 2 (demnächst in: Anästh Intensivmedizin / Juni 2017) Antikorruptionsgesetz: Der niedergelassene Arzt stets im Visier der Staatsanwaltschaft? - Fallbeispiele Rechtsanwältin Anna Brix, München 1 Am

Mehr

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN

Mehr

Strafrechtliche Folgen von vertragsarzt- und berufsrechtlichen Verstößen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern

Strafrechtliche Folgen von vertragsarzt- und berufsrechtlichen Verstößen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern Strafrechtliche Folgen von vertragsarzt- und berufsrechtlichen Verstößen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern von Rechtsanwalt René T. Steinhäuser, Lehrbeauftragter an der Hochschule

Mehr

ZUR SACHE Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs): How to Successfully master Challenges and foster the Regulatory Success Rate?

ZUR SACHE Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs): How to Successfully master Challenges and foster the Regulatory Success Rate? ISSN 2191-6039 18. Jahrgang November 3/2016 3 ZUR SACHE Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs): How to Successfully master Challenges and foster the Regulatory Success Rate? KLINISCHE FORSCHUNG Zwischen

Mehr

Bericht des Justitiars

Bericht des Justitiars Bericht des Justitiars von Prof. Dr. Peter Wigge Fachanwalt für Medizinrecht Münster/Westf. 97. Deutscher Röntgenkongress Mitgliederversammlung Donnerstag, den 05.05.2016 Radiologische Themen im Berichtszeitraum

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht

Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht 10.10.2011 1. BGH 5.05.2011, 3 StR 458/10; 20.07.2011, 5 StR 115/11; 2. OVG Niedersachsen, A&R 2011, S.185; PharmR 2011, S.335 1. BGH Beschlüsse 5.05.2011, 3 StR

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis A.EINLEITUNG 1 /. Die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 Abs. 1 und 2 StGB) / II. 300 ff. StGB 2 HL Bestechung und Bestechlichkeit auf internationaler Ebene.3

Mehr

SONDERBEILAGE HONORARÄRZTE IM KRANKENHAUS. Aktuelles aus Recht und Praxis

SONDERBEILAGE HONORARÄRZTE IM KRANKENHAUS. Aktuelles aus Recht und Praxis Aktuelles aus Recht und Praxis Dr. Christopher Büll Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. Udo Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Zur Zulässigkeit der Erbringung und Abrechnung

Mehr

Formen unzulässiger und privilegierter Zusammenarbeit aus der Sicht der Krankenkassen unter Berücksichtigung von Selektivverträgen

Formen unzulässiger und privilegierter Zusammenarbeit aus der Sicht der Krankenkassen unter Berücksichtigung von Selektivverträgen Formen unzulässiger und privilegierter Zusammenarbeit aus der Sicht der Krankenkassen unter Berücksichtigung von Selektivverträgen 16. Münsterische Sozialrechtstagung Münster, 12. November 2010 unzulässige

Mehr

Stellungnahme des Hartmannbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Stellungnahme des Hartmannbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Stellungnahme des Hartmannbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 04.02.2015)

Mehr

Berlin, 21. April 2015

Berlin, 21. April 2015 Berlin, 21. April 2015 Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.v. (DGIV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Mehr

Kooperationen und. Antikorruptionsgesetzes. Dr. Alexander Dorn Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht. Am Winterhafen 4 _ Mainz

Kooperationen und. Antikorruptionsgesetzes. Dr. Alexander Dorn Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht. Am Winterhafen 4 _ Mainz Kooperationen und Netzwerke in Zeiten des Antikorruptionsgesetzes Dr. Alexander Dorn Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht Am Winterhafen 4 _ 55131 Mainz T 06131 494822 0 _ F 06131 494822

Mehr

Die Auswirkungen des Anti-Korruptionsgesetzes auf die ärztliche Tätigkeit

Die Auswirkungen des Anti-Korruptionsgesetzes auf die ärztliche Tätigkeit Hamburg, 24.02.2016 Die Auswirkungen des Anti-Korruptionsgesetzes auf die ärztliche Tätigkeit Dr. Oliver Pragal, LL.M. (Cape Town) Fachanwalt für Strafrecht 5. Novartis-Netzwerktreffen Gliederung I. Einführung

Mehr

KAPITEL 1 EINLEITUNG EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK DER AUSLANDSBESTECHUNG AUFBAU UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT... 23

KAPITEL 1 EINLEITUNG EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK DER AUSLANDSBESTECHUNG AUFBAU UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT... 23 Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1 EINLEITUNG... 19 1 EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK DER AUSLANDSBESTECHUNG... 19 2 AUFBAU UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT... 23 KAPITEL 2 DIE STRAFBARKEIT DER BESTECHUNG IN EINEM VORNEHMLICH

Mehr

VSA Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e. V. Behrenstraße Berlin

VSA Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e. V. Behrenstraße Berlin Herausgeber: S20 The Sponsors' Voice Kurt-Schumacher-Straße 12 14 53113 Bonn info@s20.eu www.s20.eu VSA Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e. V. Behrenstraße 24 10117 Berlin info@vsa-ev.de www.vsa-ev.de

Mehr

Begrüßung. Antikorruptionsgesetz Der neue Straftatbestand der 299a ff. Strafgesetzbuch (StGB)

Begrüßung. Antikorruptionsgesetz Der neue Straftatbestand der 299a ff. Strafgesetzbuch (StGB) Begrüßung Antikorruptionsgesetz Der neue Straftatbestand der 299a ff. Strafgesetzbuch (StGB) Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 26. April 2017 im Ärztehaus Bayern,

Mehr

Stellungnahme des DBfK zum Referentenentwurf des BM3V. anbei erhalten Sie die Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für

Stellungnahme des DBfK zum Referentenentwurf des BM3V. anbei erhalten Sie die Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für B"" m er) m cfer r ra eher' 3.. 1510 3 für Pflegeberufe.-... A» gen Seheftet.... fech...,.. "... Doppe, für Pfle eberufe e. V. Alt-Moabit 91 10559 Berlin Herrn Markus Busch BMJV Mohrenstraße 37 10117 Berlin

Mehr

Wirtschaftsstrafrecht SS 2015 Prof. Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. Korruptionsdelikte

Wirtschaftsstrafrecht SS 2015 Prof. Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. Korruptionsdelikte D. Korruptionsdelikte I. Korruption im staatlichen Bereich ( 331 ff. StGB) II. Korruption im privaten Sektor ( 299 StGB) I. Korruption im staatlichen Bereich ( 331 ff. StGB) 1. Der Begriff des Amtsträgers

Mehr

Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Seit Juni 2016 gilt das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. I 25/2016 vom 03.06.2016, S. 1254

Mehr

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen- Zahnärzte im Fokus Einführung

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen- Zahnärzte im Fokus Einführung Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen- Zahnärzte im Fokus Einführung Seit dem 04. Juni 2016 existiert im Strafgesetzbuch das Gesetz gegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen,

Mehr

für die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am in Berlin

für die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am in Berlin IV/Sz/La 18.07.2012 Vorlage für die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am 29.08.2012 in Berlin Punkt 6 der Tagesordnung: Korruption im Gesundheitswesen Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten

Mehr