Prof. Dr. Karsten Gaede Die Anwendung der neuen Korruptionsstraftatbestände in der Praxis
|
|
- Carin Wetzel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Karsten Gaede Die Anwendung der neuen Korruptionsstraftatbestände in der Praxis
2 Gliederung I. Überblick: Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen II. III. IV. Offene Grundfragen Konkretisierungsbedarf Präzisierung der 299a und 299b StGB anhand konkreter Sachverhalte Fazit
3 I. Überblick: Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
4 1. Beratungspraxis Institut für
5 2. Verfolgungspraxis Institut für
6 II. Offene Grundfragen Präzisierungsbedarf
7 1. Verhältnis der 299a, 299b StGB zu den 299, 331 ff. StGB
8 Verdrängung der 331, 333 StGB? Anzunehmende Fortgeltung der regelmäßig strengeren Delikte gegen die Amtsträgerkorruption 331 ff. StGB (hier sind zb schon Anfüttern und Klimapflege weithin strafbar, keine Einschränkung auf bestimmtes Marktverhalten, Beispiel: Universitätsprofessoren) Zusätzlich betroffenes Rechtsgut der 331 ff. StGB legitimiert grundsätzlich weitergehende Maßstäbe Gesetzgeber legt sogar die Subsidiarität der 299a, 299b StGB gegenüber den 331 ff. StGB nahe
9 Verdrängung des 299 StGB? Konkretere, speziellere Abfassung des 299a StGB etwa bei Nr. 2 bezieht sich auf einen anderen Korruptionsansatz, der den des 299 StGB unberührt lässt Führt zu Fortgeltung des 299 StGB in Angestellten- und Beauftragtenverhältnissen (Beispiele: Mitarbeiter im Einkauf von Kliniken oder Apotheken) Doch: Die jüngeren Ausführungen zur Unlauterkeit im Gesundheitswesen sind auf 299 StGB zu übertragen!
10 2. Unrechtsvereinbarung: Begriffskonkretisierung im Gesundheitswesen
11 Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ( 299a StGB) a) Angehörige von Heilberufen, deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert b) Im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs c) Vorteil für sich/einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen d) Als Gegenleistung für unlautere Bevorzugung eines anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb (sog. Unrechtsvereinbarung) e) Bei Nr. 1 der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, Nr. 2 dem Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder Nr. 3 bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 2. Subjektiver Tatbestand = Vorsatz hinsichtlich dieser Tatbestandsmerkmale
12 Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ( 299a StGB) a) Angehörige von Heilberufen, deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert b) Im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs c) Vorteil für sich/einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen d) Als Gegenleistung für unlautere Bevorzugung eines anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb (sog. Unrechtsvereinbarung) e) Bei Nr. 1 der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, Nr. 2 dem Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder Nr. 3 bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial 2. Subjektiver Tatbestand = Vorsatz hinsichtlich dieser Tatbestandsmerkmale
13 a) Überblick: neue Begriffe in den konkretisierenden Fallgruppen
14 b) Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
15 Zuführung Strenge Deutung Rein kausales Verständnis jede Einwirkung, die Patienten anderem Leistungserbringer zuleiten kann Engere Deutung Ausnahme der auch im Primärrecht zulässigen Empfehlung bei hinreichenden Gründen / Antworten auf Nachfragen (soweit nicht Art und Weise zusätzlich steuert)
16 3. Unrechtsvereinbarung: Unlauterkeit und Tatverdachtsschwelle
17 a) Unlautere Bevorzugung im Wettbewerb Institut für
18 Maßstäbe der Unlauterkeit Grundfrage, ob Vorteilsgewährung geeignet ist, zu sachwidrigen Entscheidungen im Wettbewerb zu Lasten von Konkurrenten anzuhalten Zusätzlicher Bedarf zur normativen Bewertung: Keine Unlauterkeit, wenn Vorschriften insb. des SozialR bzw. zugelassene Sachgründe wie das Patientenwohl die Vorteilszuwendung gestatten, den Leistungswettbewerb einschränken (sog. erlaubte Risiken) Insbesondere Freistellung gesetzlich legitimierter Kooperationen (BT/Drs. 18/6446, S. 18 ff.)
19 b) Resultierende Tatverdachtsschwelle Institut für
20 Tatverdachtsschwelle Vorsicht bei Schlüssen aus für sich genommen legitimen Verhaltensweisen Tatverdacht setzt das Hinzutreten weiterer Umstände bzw. Indizien etwa für eine lediglich verschleiernde Berufung auf legale Kooperationen voraus (BT/Drs. 18/6446, S. 18 f.)
21 c) Im Besonderen: Angemessenheit der Vergütung
22 Indiz der angemessenen Vergütung Schrifttum: Diskussionen über Korridore der angemessenen Vergütung (insb. Würzburger Erklärung, medstra 2016, ) oder über mehrstufige Lösungen (zb Schneider medstra 2016, ) Doch: Vergütung ist weder das einzige Indiz, noch ist der Korridor eindeutig etwa nach der GOÄ jenseits vertretbarer Würdigungen festzulegen Aber: Rückgriff auf Indiz setzt objektivierende Markt- und Fallauswertung voraus, sollte bei einem einzigen Indiz überdies vorsichtig herangezogen werden
23 III. Anwendung der 299a und 299b StGB auf konkrete Sachverhalte
24 1. Depotfälle Institut für
25 2. Weiteres Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern
26 3. Honorararztverträge Institut für
27 4. Teilzeitanstellungen im Krankenhaus Institut für
28 5. Geburtshilfe: Förderung von Beleghebammen und -ärzten (dazu auch WD /17)
29 IV. Fazit
30 Herzlichen Dank! Institut für
Prof. Dr. Karsten Gaede. Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen Eine thematische Einführung
Prof. Dr. Karsten Gaede Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen Eine thematische Einführung Gliederung I. 299a, 299b StGB Kerntatbestände des Medizinwirtschaftsstrafrechts II. III. IV. Strukturen
MehrAuswirkung sozialrechtlicher Regelungen auf Unrechtsvereinbarungen gem. 299a ff. StGB
Auswirkung sozialrechtlicher Regelungen auf Unrechtsvereinbarungen gem. 299a ff. StGB 299a StGB - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder
MehrTatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht Tatbestandsmerkmale des 299a, b StGB E 18. Eppendorfer Dialog: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz
MehrSeminar.»Korruption im Gesundheitswesen«
Seminar»Korruption im Gesundheitswesen«27.04.2016 dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater RA Thomas Oedekoven Jülicher Str. 215 52070 Aachen I. Zeitschiene Entscheidung des Großen
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Antikorruption Up-date Antikorruption Thesen Ärzte sind Gatekeeper im
MehrPharmaindustrie im Visier
Pharmaindustrie im Visier Keyfacts über 299 StGB - Strafrechtliche Ermittlungen werden bereits bei einem Anfangsverdacht eingeleitet - Das Gesetz war bereits seit 2012 geplant - Compliance-Officer sind
MehrKooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers
Kooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht Was tun? Jetzt Bei Bekanntwerden von Ermittlungen
MehrIm Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen
Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Tatbestände 299a, 299b StGB Dr. Silke Dulle Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Berlin, 19. Mai 2016 Übersicht 2 I. Motivation des
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation
MehrStellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
MehrTitel. Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen. Untertitel
Titel Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen Untertitel BPI Infotag, 02.06.216, Berlin Korruptionsbekämpfung im Gesundheitwesen: Das Gesetz auf
MehrNeue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen
Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen Dr. Michael Tsambikakis, Köln Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter der Universität
Mehr39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM. Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht
39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht VLK FORUM Thema Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
MehrAntikorruptionsgesetz - Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Klinik und Praxis
Antikorruptionsgesetz - Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Klinik und Praxis Berufspolitischer Abend der Kreisärzteschaft Esslingen Klinikum Esslingen, Forum 29.06.2017 Vorgeschichte und Wortlaut
MehrAnti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen
Netz-Konferenz der Agentur deutscher Arztnetze 29.04.2016 1 Anti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen Netz-Konferenz der Agentur deutscher Arztnetze am 29.04.2016 Dr. Christoph
Mehr40. Deutscher Krankenhaustag
40. Deutscher Krankenhaustag BMVZ-Praxisseminar: Kooperation zwischen trägergleichen MVZ und Krankenhaus in der besonderen Perspektive des Anti-Korruptionsgesetzes Ass. jur. Christoph Heppekausen Leiter
MehrAntikorruptionsgesetz. Kooperationen
16. Bundeskongress Pathologie Berlin 07. 09. Oktober 2016 Antikorruptionsgesetz und Kooperationen DR. CHRISTOPH JANSEN RECHTSANWALT Fachanwalt für Medizinrecht Arzt- / Vertragsarzt- u. Chefarztrecht Arbeits-
Mehr17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig
17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V unter besonderer Berücksichtigung des 299a
MehrGesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen 31. Vertreterversammlung der KV BW am 13.07.2016 Vorgeschichte, Wortlaut und Tatbestand DAS ANTIKORRUPTIONSGESETZ 3 Vorgeschichte Ratiopharm und
MehrHinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere. angemessenen Vergütung
Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere zum Grundsatz der angemessenen Vergütung RA Andreas Wagener Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Berlin DKG Informationsveranstaltung
Mehr299a StGB ante portas
Praxis Dr. Hasenbein MedTech Compliance aktuelle Herausforderungen 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht RA Marc Oeben, LL.M. Agenda I. Hintergrund, Entwicklungen und derzeitiger Stand der Korruptionsstrafbarkeit
MehrKooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB?
Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Am Winterhafen 4 _ 55131 Mainz T 06131 494822-0 _ F 06131 494822-22 kanzlei@dorn-medizinrecht.de_www.dorn-medizinrecht.de Vorbemerkung
MehrI 1
1 Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Korruption im Gesundheitswesen Beteiligung von Leistungserbringern an Unternehmen Dr. Paul Harneit Fachanwalt für Medizinrecht CAUSACONCLO Rechtsanwälte.
MehrKorruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung
Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der Strafverfolgung Positionen zu 299a StGB 18. Frühjahrstagung Medizinrecht 20.04.2018 Bisherige Erfahrungen der Praxis Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im
MehrKorruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ
--------- Berlin 15. September 2015 Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ Vorstandsvorsitzender BMVZ BMVZ e.v. Schumannstr.
MehrAuswirkungen des Antikorruptionsgesetzes für niedergelassene Haus- und Fachärzte - wo liegen die Gefahren und Fallstricke in der täglichen Praxis
Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes für niedergelassene Haus- und Fachärzte - wo liegen die Gefahren und Fallstricke in der täglichen Praxis Zusammenfassung Rechtsanwältin Dr. Friederike Goeters Hamburg,
MehrKorruption im Gesundheitswesen 299a, 299b StGB
19./20.2.2016 Korruption im 299a, 299b StGB Prof. Dr. Gerhard Dannecker Universität Heidelberg Institut / Thema / Verantwortliche(r) / Position 1 Inhaltsverzeichnis I. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens
MehrDas Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Round Table 08.12.2016 Vorgeschichte und Wortlaut DAS ANTIKORRUPTIONSGESETZ 3 Vorgeschichte Ratiopharm und das Verordnungsmanagement (LG Hamburg,
MehrDas neue Korruptionsstrafrecht in der praktischen Anwendung
Das neue Korruptionsstrafrecht in der praktischen Anwendung Frühjahrstagung - AG Medizinrecht Hamburg, 15. April 2016 Prof. Dr. Michael Kubiciel Korruptionsrisiken im Gesundheitswesen Ökonomischer Druck
MehrDas neue Antikorruptionsgesetz: Was muss sich im Gesundheitswesen ändern?
: Was muss sich im Gesundheitswesen ändern? Prof. Dr. Hilko J. Meyer Wissenschaft und Praxis im Austausch über aktuelle Herausforderungen 3. Forschungssymposium des Instituts für wirtschafts- und rechtswissenschaftliche
MehrKorruption im Gesundheitswesen
Korruption im Gesundheitswesen Frühjahrsfortbildung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Mittelfranken 25. März 2017 Dr. Tobias Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.rudolph-recht.de
MehrVerstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen
Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen Dr. jur. Alexander Gruner, Leiter Rechtsabteilung Sächsische Landesärztekammer RECHTSARENA FÜR PRÄVENTION UND REPRESSION Strafgesetzbuch
Mehr2. Kapitel: Die Straftatbestände zur Korruptionsbekämpfung de lege lata Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 1. Kapitel: Einleitung 10 A. Einführung: Begriff der Korruption 10 B. Eingrenzung des Themengebiets 12 C. Ziel der Arbeit 16 D. Gang der Untersuchung 17 2. Kapitel:
MehrKorruptionsbekämpfung zum Schutz des fairen Wettbewerbs
Korruptionsbekämpfung zum Schutz des fairen Wettbewerbs 7. Großhandelstag des Bundesverbandes PHAGRO am 20. Mai 2015 in Berlin Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel Aktuelle Entwicklung im Korruptionsstrafrecht
MehrTransparenz & Antikorruption in Deutschland Neue Entwicklungen
Transparenz & Antikorruption in Deutschland Neue Entwicklungen RA Marc Oeben 9. Pneumologische Praxistage 12. Juni 2016 Agenda Update zum Transparenz-Kodex Das neue Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen
MehrIV. Tätigkeit als Privatarzt Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und Patient Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und privater
Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1 Erstes Kapitel Grundlagen... 5 A. Begriff und Arten der Korruption... 5 I. Begriff der Korruption... 5 II. Arten
MehrKorruption im Gesundheitswesen
Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des
MehrBPI Infotag Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen 2. Juni Felix Rettenmaier. 299a StGB E neu
BPI Infotag Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen 2. Juni 2016 Felix Rettenmaier 299a StGB E neu Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung
MehrRudolph Rechtsanwälte. Dr. Tobias Rudolph. Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht.
Rudolph Rechtsanwälte Dr. Tobias Rudolph Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.rudolph-recht.de TI-Regionaltreffen Nürnberg am 8. Juli 2015 Korruption im Gesundheitswesen
MehrWettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte. Kassel, 11. April
Wettbewerbsrechtliche Grenzen im Umgang mit den Verordnern nach der neuen Berufsordnung der Ärzte Kassel, 11. April 2013 www.gossens.de 1 Überblick 1. Rechtlicher Rahmen 2. MBO 2011 Motive des Satzungsgebers
MehrVorbemerkung. Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Düsseldorf, den
Kooperationen als Vorteil und Unrechtsvereinbarung im Sinne der 299a/b StGB? Am Winterhafen 4 _ 55131 Mainz T 06131 494822 0 _ F 06131 494822 22 kanzlei@dorn medizinrecht.de_www.dorn medizinrecht.de Vorbemerkung
Mehr299a StGB-E aus Sicht des Strafverteidigers
299a StGB-E aus Sicht des Strafverteidigers BMT Frankfurt Alexander S. K. Gruner Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht 17.11.2015 www.bmt.eu 2 Entwurf des 299a StGB Einführung eines Straftatbestandes
MehrReferentenentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-0 FAX (030) 2700406-222 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de vom 08. April 2014 zum Referentenentwurf
MehrAusschuss für Recht und Verbraucherschutz 12. April 2016
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz 12. April 2016 Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD Zusammenstellung des s eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksache
MehrFORUM 2: PSYCHOSOZIALE HILFEN IN BERLIN WAS IST EINE EMPFEHLUNG? Michael Krenz, Präsident PTK Berlin
FORUM 2: PSYCHOSOZIALE HILFEN IN BERLIN WAS IST EINE EMPFEHLUNG? Michael Krenz, Präsident PTK Berlin PT-Richtlinie des GBA v. 16.06.2016 2 11 Psychotherapeutische Sprechstunde (3) Bei Verdacht auf eine
MehrAntikorruptionsgesetz eine Betrachtungsweise
Foto: dpa (aus www.welt.de) Antikorruptionsgesetz eine Betrachtungsweise Rechtsanwalt und Mediator 08. Juni 2016 Prolog Lauterbach warnt vor tödlichem Risiko durch Fangprämien (ddp, 03.09.2009) Der Wettbewerb
MehrIm Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen
Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Bezüge zum Berufsrecht Matthias Wrana, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Berlin, 19. Mai 2016 Normierung der ärztlichen Unabhängigkeit
Mehr299a StGB-E was bleibt erlaubt? Dr. iur. Rudolf Ratzel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
299a StGB-E was bleibt erlaubt? Dr. iur. Rudolf Ratzel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 6. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 14.11.2015 Handlungsbedarf? Wie im wahren Leben... Bussmann-Studie
MehrFragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Seit Juni 2016 gilt das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. I 25/2016 vom 03.06.2016, S. 1254
MehrKorruption im Gesundheitswesen - das neue Gesetz und seine Folgen
Korruption im Gesundheitswesen - das neue Gesetz und seine Folgen Compliance Summit BUJ 08.10.2015 Corporate Compliance Manager Alles Gute :) Übersicht STADA AG - Kurzporträt Korruption im Gesundheitswesen
MehrTitel. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Untertitel
Titel Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Untertitel Kooperation oder Korruption? Zusammenarbeit von Krankenhäusern und externen Leistungserbringern im Lichte der neuen 299a ff.
MehrNomos. Zuwendungen im geschäftlichen Verkehr. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue Folge. Wo hört die Kundenpflege auf und wo beginnt Korruption?
Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue Folge 8 Thea Vasilikou Zuwendungen im geschäftlichen Verkehr Wo hört die Kundenpflege auf und wo beginnt Korruption? Nomos Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue
MehrHaftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ
Haftungsrisiken angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxis und MVZ Hamburg, 30. Januar 2019 Johannes Kalläne Fachanwalt für Medizinrecht Haftung, was ist das? Dafür-Einstehen-Müssen, dass ein eigener
MehrBekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bundesärztekammer
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bundesärztekammer Der neue
MehrWorkshop zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Workshop zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen 6. Palliativfachtag des ARGE Palliativnetzwerk für Leipzig und Umgebung e.v. im Kloster Nimbschen Workshop 6. Palliativfachtag 1 Tatbestandsmerkmale:
MehrBekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen - Die Neuregelungen der 299a ff. StGB - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Berg - Fachanwalt für Medizinrecht - kwm - Kanzlei für Wirtschaft und Medizin Münster Berlin
Mehr18. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz für die Heilberufe?
18. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik: Welche Auswirkungen hat das neue Antikorruptionsgesetz für die Heilberufe? 04.11.2015 Hamburg Dina Michels 2 Musterberufsordnung für Ärzte 3 Abs. 2 31 Abs.
MehrWirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes
MehrKÖLNER PAPIERE ZUR KRIMINALPOLITIK COLOGNE PAPERS ON CRIMINAL LAW POLICY
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafrechtstheorie und Strafrechtsvergleichung KÖLNER PAPIERE ZUR KRIMINALPOLITIK COLOGNE PAPERS ON CRIMINAL LAW POLICY Michael Kubiciel (Hrsg.) Rechtswissenschaftliche Fakultät
MehrNotwendige Kooperationen vs. Antikorruption in einem Netzwerk zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden
Notwendige Kooperationen vs. Antikorruption in einem Netzwerk zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden Lahr, den 25.10.2017 Prof. Dr. Thomas Schlegel Rechtsanwalt Frankfurt Hamburg Köln München
MehrOrientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz
Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz Am 14. April 2016 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Bundestag beschlossen. Der bisher schon bestehende rechtliche Rahmen
MehrNeue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung zum geplanten 299a StGB
1 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung
MehrKooperation oder Korruption - ein schmaler Grad
Kooperation oder Korruption - ein schmaler Grad Rechtsanwalt Dr. Ralf Großbölting Fachanwalt für Medizinrecht kwm - kanzlei für wirtschaft und medizin Münster, Berlin, Hamburg, Bielefeld 0251-535990 www.kwm-rechtsanwaelte.de
MehrGesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. 2016, Teil I Nr. 25, Seite 1254 ff.) in Kraft seit dem
Gesetzestexte: Änderungen des StGB Anmerkung: kleine Änderungen sind durch Unterstreichung im Gesetzestext hervorgehoben. Bei umfangreichen Änderungen und Neufassungen ist schlicht der gesamte Paragraph
MehrLangfassung des Artikels von Dr. Michael Ossege, LL.M. S. 56/57, HCM 1-2/2014
Langfassung des Artikels von Dr. Michael Ossege, LL.M. S. 56/57, HCM 1-2/2014 Bisherige Aktivitäten zwischen Sozial- und Strafgesetzbuch Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen Die Verhinderung und
MehrStaatsanwalt ante portas?
Staatsanwalt ante portas? Das Antikorruptionsgesetz in der Praxis Auswirkungen, Konstellationen, Compliance Rechtsanwalt Unser Fahrplan State of the art law? Gesetzesgenese? Inhalt der Norm? Praktische
Mehr10. Winterarbeitstreffen BMVZ. Das Anti-Korruptionsgesetz: Bedeutung für den MVZ-Alltag.
10. Winterarbeitstreffen BMVZ. Das Anti-Korruptionsgesetz: Bedeutung für den MVZ-Alltag. RAin Jessica Hanneken (ehemals Beyer). Hauptstadtrepräsentanz. Winterarbeitstreffen BMVZ-Mitglieder 03. 04. März
Mehrzum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.10.2015 für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart,
MehrWider den bösen Schein Strafbarkeitsfallen durch das Antikorruptionsgesetz
Wider den bösen Schein Strafbarkeitsfallen durch das Antikorruptionsgesetz Rechtsanwalt Claus Renzelmann Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht www.rechtsanwalt renzelmann.de Inhalt Antikorruptionsgesetz
MehrVerhältnis Arzt Industrie
Dr. Philipp Schloßer Verhältnis Arzt Industrie 8. Symposium Krankenhaus und Recht 1 Kooperation Arzt/Krankenhaus Industrie Anwendungsfälle Leistungsaustauschverhältnisse einseitige Unterstützungsleistungen
MehrOrientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz
Orientierungshilfe zum Antikorruptionsgesetz Am 14. April 2016 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Bundestag beschlossen. Der bisher schon bestehende rechtliche Rahmen
MehrBetrug zu Lasten von Krankenkassen: Vor- und Nachteile eines Spezialstraftatbestandes. Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel
Betrug zu Lasten von Krankenkassen: Vor- und Nachteile eines Spezialstraftatbestandes Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel Gliederung I. Tendenz zu Spezialtatbeständen II. Der Abrechnungsbetrug unter den
MehrBestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Fakten zur Neuregelung der 299 a, b StGB
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Fakten zur Neuregelung der 299 a, b StGB Hinweise zur gesetzeskonformen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen Informationen zu den Paragraphen 299 a, b
MehrStrafrechtliche Risiken der Wahlleistungsabrechnung
Strafrechtliche Risiken der Wahlleistungsabrechnung Vortrag am 27.04.2015 Agenda Zivil- und sozialrechtliche Vorfragen Privatliquidation wahlärztlicher Leistungen (höchst)persönliche Leistungserbringung
MehrAntikorruptionsgesetz. Hinweis: der Artikel ist nicht mehr vollständig aktuell. Anfragen zum Antikorruptionsgesetz werden gerne beantwortet.
Antikorruptionsgesetz Hinweis: der Artikel ist nicht mehr vollständig aktuell. Anfragen zum Antikorruptionsgesetz werden gerne beantwortet. Mit dem am 04.06.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung
MehrNeuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz
Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Vortrag auf dem 16. Deutschen Medizinrechtstag 18.-19. September 2015 Berlin Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Zweitmeinung,
MehrKorruption im Gesundheitswesen Müssen wir alle in den Knast?
Korruption im Gesundheitswesen Müssen wir alle in den Knast? Mitgliederversammlungen FAEN, GESOLA und GSW e.v. Oktober 2016 Ihr Referent Tim Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter
MehrAntikorruptionsgesetz: Der niedergelassene Arzt stets im Visier der Staatsanwaltschaft? - Fallbeispiele
Juni 2 (demnächst in: Anästh Intensivmedizin / Juni 2017) Antikorruptionsgesetz: Der niedergelassene Arzt stets im Visier der Staatsanwaltschaft? - Fallbeispiele Rechtsanwältin Anna Brix, München 1 Am
MehrWir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am
KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN
MehrStrafrechtliche Folgen von vertragsarzt- und berufsrechtlichen Verstößen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
Strafrechtliche Folgen von vertragsarzt- und berufsrechtlichen Verstößen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern von Rechtsanwalt René T. Steinhäuser, Lehrbeauftragter an der Hochschule
MehrZUR SACHE Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs): How to Successfully master Challenges and foster the Regulatory Success Rate?
ISSN 2191-6039 18. Jahrgang November 3/2016 3 ZUR SACHE Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs): How to Successfully master Challenges and foster the Regulatory Success Rate? KLINISCHE FORSCHUNG Zwischen
MehrBericht des Justitiars
Bericht des Justitiars von Prof. Dr. Peter Wigge Fachanwalt für Medizinrecht Münster/Westf. 97. Deutscher Röntgenkongress Mitgliederversammlung Donnerstag, den 05.05.2016 Radiologische Themen im Berichtszeitraum
MehrAktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht
Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht 10.10.2011 1. BGH 5.05.2011, 3 StR 458/10; 20.07.2011, 5 StR 115/11; 2. OVG Niedersachsen, A&R 2011, S.185; PharmR 2011, S.335 1. BGH Beschlüsse 5.05.2011, 3 StR
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis A.EINLEITUNG 1 /. Die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 Abs. 1 und 2 StGB) / II. 300 ff. StGB 2 HL Bestechung und Bestechlichkeit auf internationaler Ebene.3
MehrSONDERBEILAGE HONORARÄRZTE IM KRANKENHAUS. Aktuelles aus Recht und Praxis
Aktuelles aus Recht und Praxis Dr. Christopher Büll Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. Udo Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Zur Zulässigkeit der Erbringung und Abrechnung
MehrFormen unzulässiger und privilegierter Zusammenarbeit aus der Sicht der Krankenkassen unter Berücksichtigung von Selektivverträgen
Formen unzulässiger und privilegierter Zusammenarbeit aus der Sicht der Krankenkassen unter Berücksichtigung von Selektivverträgen 16. Münsterische Sozialrechtstagung Münster, 12. November 2010 unzulässige
MehrStellungnahme des Hartmannbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Stellungnahme des Hartmannbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 04.02.2015)
MehrBerlin, 21. April 2015
Berlin, 21. April 2015 Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.v. (DGIV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
MehrKooperationen und. Antikorruptionsgesetzes. Dr. Alexander Dorn Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht. Am Winterhafen 4 _ Mainz
Kooperationen und Netzwerke in Zeiten des Antikorruptionsgesetzes Dr. Alexander Dorn Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht Am Winterhafen 4 _ 55131 Mainz T 06131 494822 0 _ F 06131 494822
MehrDie Auswirkungen des Anti-Korruptionsgesetzes auf die ärztliche Tätigkeit
Hamburg, 24.02.2016 Die Auswirkungen des Anti-Korruptionsgesetzes auf die ärztliche Tätigkeit Dr. Oliver Pragal, LL.M. (Cape Town) Fachanwalt für Strafrecht 5. Novartis-Netzwerktreffen Gliederung I. Einführung
MehrKAPITEL 1 EINLEITUNG EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK DER AUSLANDSBESTECHUNG AUFBAU UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT... 23
Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1 EINLEITUNG... 19 1 EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK DER AUSLANDSBESTECHUNG... 19 2 AUFBAU UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT... 23 KAPITEL 2 DIE STRAFBARKEIT DER BESTECHUNG IN EINEM VORNEHMLICH
MehrVSA Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e. V. Behrenstraße Berlin
Herausgeber: S20 The Sponsors' Voice Kurt-Schumacher-Straße 12 14 53113 Bonn info@s20.eu www.s20.eu VSA Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e. V. Behrenstraße 24 10117 Berlin info@vsa-ev.de www.vsa-ev.de
MehrBegrüßung. Antikorruptionsgesetz Der neue Straftatbestand der 299a ff. Strafgesetzbuch (StGB)
Begrüßung Antikorruptionsgesetz Der neue Straftatbestand der 299a ff. Strafgesetzbuch (StGB) Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 26. April 2017 im Ärztehaus Bayern,
MehrStellungnahme des DBfK zum Referentenentwurf des BM3V. anbei erhalten Sie die Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für
B"" m er) m cfer r ra eher' 3.. 1510 3 für Pflegeberufe.-... A» gen Seheftet.... fech...,.. "... Doppe, für Pfle eberufe e. V. Alt-Moabit 91 10559 Berlin Herrn Markus Busch BMJV Mohrenstraße 37 10117 Berlin
MehrWirtschaftsstrafrecht SS 2015 Prof. Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. Korruptionsdelikte
D. Korruptionsdelikte I. Korruption im staatlichen Bereich ( 331 ff. StGB) II. Korruption im privaten Sektor ( 299 StGB) I. Korruption im staatlichen Bereich ( 331 ff. StGB) 1. Der Begriff des Amtsträgers
MehrFragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Fragenkatalog zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Seit Juni 2016 gilt das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. I 25/2016 vom 03.06.2016, S. 1254
MehrBestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen- Zahnärzte im Fokus Einführung
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen- Zahnärzte im Fokus Einführung Seit dem 04. Juni 2016 existiert im Strafgesetzbuch das Gesetz gegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen,
Mehrfür die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am in Berlin
IV/Sz/La 18.07.2012 Vorlage für die 73. Sitzung des Fachausschusses Recht und Verträge der DKG am 29.08.2012 in Berlin Punkt 6 der Tagesordnung: Korruption im Gesundheitswesen Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten
Mehr