Gelesen! Verstanden? Fragen 1 bis Wissen anwenden, W1 bis W Gelesen! Verstanden? Fragen 11 bis Wissen anwenden, W1 bis W10 19
|
|
- Hilko Seidel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 vorwort 5 Vorwort Das vorliegende Lösungsheft ist zu «Gesellschaft DHA, Grundlagen verstehen anwenden» konzipiert worden. Es beinhaltet: Lösungsvorschläge zu «Gelesen! Verstanden?» Lösungsvorschläge zu «Wissen anwenden» Den Lernenden ist es mit dem vorliegenden Heft möglich im Sinne der «Selbstkompetenz» ihre erarbeiteten Lösungen selbstständig zu korrigieren, zu kontrollieren und zu ergänzen. Damit ist ein vertieftes Lernen möglich. Juli 2011 Hans Stephani
2 6 inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Rechte und Pflichten in der Ausbildung 9 Gelesen! Verstanden? Fragen 1 bis Wissen anwenden, W1 bis W Grundzüge des Personenrechts 15 Gelesen! Verstanden? Fragen 11 bis Wissen anwenden, W1 bis W Freizeit, Konsum und Budget 21 Gelesen! Verstanden? Fragen 18 bis Wissen anwenden, W1 bis W Anwendungsmöglichkeiten des Computers 27 Gelesen! Verstanden? Fragen 28 bis Wissen anwenden, W1 bis W Kommunikation und Konfliktlösung 51 Gelesen! Verstanden? Fragen 33 bis Wissen anwenden, W1 bis W Migration: fremde Kulturen 57 Gelesen! Verstanden? Fragen 43 bis Wissen anwenden, W1 bis W Ökologie 61 Gelesen! Verstanden? Fragen 54 bis Wissen anwenden, W1 bis W7 64
3 inhaltsverzeichnis 7 8. Beziehungen und Zusammenleben 67 Gelesen! Verstanden? Fragen 70 bis Wissen anwenden, W1 bis W Staatsaufbau der Schweiz 77 Gelesen! Verstanden? Fragen 91 bis Wissen anwenden, W1 bis W Die Parteien, politisches und gesellschaftliches Leben in der Schweiz 83 Gelesen! Verstanden? Fragen 108 bis Wissen anwenden, W1 bis W Steuern 93 Gelesen! Verstanden? Fragen 132 bis Wissen anwenden, W1 bis W Privatversicherungen 99 Gelesen! Verstanden? Fragen 136 bis Wissen anwenden, W1 bis W Sozialversicherungen 107 Gelesen! Verstanden? Fragen 145 bis Wissen anwenden, W1 bis W Miete 113 Gelesen! Verstanden? Fragen 153 bis Wissen anwenden, W1 bis W Bewerbung und Kündigung 121 Gelesen! Verstanden? Fragen 164 bis Wissen anwenden, W1 bis W7 124
4 8 inhaltsverzeichnis 16. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber 127 Gelesen! Verstanden? Fragen 175 bis Wissen anwenden, W1 bis W Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung 131 Gelesen! Verstanden? Fragen 178 bis Wissen anwenden, W1 bis W5 134
5 1. Rechte und Pflichten in der Ausbildung
6 10 1. rechte und pflichten in der ausbildung Gelesen! Verstanden? Grundlagenbuch Seite Ist ein mündlich abgeschlossener Lehrvertrag gültig? Nein, er bedarf der Schriftlichkeit. 2. Nennen Sie die Vertragsparteien des Lehrvertrags. Lehrbetrieb/Berufsbildungsverantwortliche, Lernender, gesetzliche Vertretung. 3. Welche Genehmigung braucht es, damit ein Lehrvertrag gültig ist? Die Genehmigung des kantonalen Berufsbildungsamtes. 4. Nennen Sie die Punkte, die im Lehrvertrag geregelt werden müssen. Art der beruflichen Ausbildung Dauer der Lehrzeit und der Probezeit Arbeitszeit Ferien und Feiertage Lohn 5. Wie lange dauert normalerweise die Probezeit? 1 3 Monate. 6. In welchen Fällen kann ein Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden? Wenn der Berufsbildungsverantwortliche oder seine Vertretung die beruflichen oder persönlichen Fähigkeiten zur Ausbildung nicht besitzt. Wenn der Lernende nicht über die für die Ausbildung unentbehrlichen Fähigkeiten (körperlichen und geistigen Anlagen) verfügt oder gesundheitlich oder sittlich gefährdet ist. Wenn die Ausbildung nicht, oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen, zu Ende geführt werden kann. 7. Nennen Sie je 5 Rechte und 5 Pflichten der Lernenden. Rechte: Regelung der Arbeitszeit 5 Wochen Ferien pro Lehrjahr bei Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr obligatorischer Unterricht an der Berufsfachschule zählt zur Arbeitszeit bei einem Schultag von mindestens 8 Lektionen muss am gleichen Tag nicht mehr gearbeitet werden Der Besuch von Freifächern oder Stützkursen während der Arbeitszeit ist bis zu einem halben Tag pro Woche ohne Lohnabzug erlaubt
7 1. rechte und pflichten in der ausbildung 11 Pflichten: Ausführen der Anweisungen der Berufsbildner Wahrung des Geschäftsgeheimnisses keine Schwarzarbeit leisten regelmässiger Besuch der Berufsfachschule voller Einsatz im Hinblick auf das Bestehen der Qualifikations verfahren 8. Nennen Sie 5 Pflichten des Berufsbildungsverantwortlichen. Schulung der Lernenden gemäss Ausbildungsprogramm (fachgemäss, gegliedert und verständnisvoll). Abstimmen der Ausbildung, Anweisungen im Betrieb mit den Fächern an der Berufsfachschule. Alle wesentlichen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Lehrverhältnis müssen den Ler nen den mitgeteilt werden und der Berufsbildungsverantwortliche muss den Lernenden das Mitspracherecht gewähren. Benachrichtigung der gesetzlichen Vertreter, wenn die Lehre nicht nach dem Reglement verläuft. Nur Arbeitsaufträge an die Lernenden geben, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen und die Ausbildung nicht beeinträchtigen. 9. Welche Anforderungen werden an einen Lehrbetrieb gestellt? Der Lehrbetrieb hat die Aufgabe, die Lernenden gemäss dem offiziellen Ausbildungsreglement auszubilden. 10. Beschreiben Sie den Weg, der eingeschlagen werden soll, wenn während der Lehre Probleme auftauchen. Der Lernende soll sich immer zuerst fragen, wer für welchen Teil des Problems verantwortlich ist, dann die Angelegenheit mit einer neutralen Vertrauensperson besprechen und anschliessend ein Gespräch mit dem Berufsbildungsverantwortliche führen. Falls der Konflikt nicht gelöst werden kann, muss die Lehraufsichtskommission informiert werden.
8 12 1. rechte und pflichten in der ausbildung Wissen anwenden Grundlagenbuch Seiten Lehrvertrag W1 Beantworten Sie folgende Fragen rund um Ihren Lehrvertrag und Ihre Lehrstelle. 1. Wann haben Sie Ihren Lehrvertrag abgeschlossen? Individuelle Antworten 2. Schildern Sie, wie Sie gerade zu diesem Lehrberuf und diesem Lehrbetrieb kamen. Individuelle Antworten 3. Wie haben Sie sich Ihren ersten Tag an der Lehrstelle vorgestellt? Wie ist er in Wirklichkeit abgelaufen? Individuelle Antwort 4. Welche Anforderungen stellen Sie an ihren Beruf? Welche Anforderungen stellen Ihre Eltern, Freunde, Bekannten an Sie und Ihren Beruf? Individuelle Antworten W2 Ein Lehrvertrag kann aus wichtigen Gründen aufgelöst werden. Welcher der nachstehenden Gründe reicht zur fristlosen Auflösung des Lehrvertrags? Wenn der Lernende mehr verkauft als ein ausgebildeter Verkäufer Wenn der Lernende zu wenig Umsatz macht Wenn der Lehrbetrieb verkauft wird Wenn der Berufsbildungsverantwortliche kündigt W3 Welche der nachstehenden Behauptungen sind richtig, welche falsch? richtig falsch 1. Ein Lehrvertrag kann nach der Probezeit beidseitig gekündigt werden, wenn eine Kündigungsfrist von 2 Monaten eingehalten wird. 2. Der Lehrvertrag wird vom BBT unterzeichnet. 3. Für alle Lernenden dauert die Probezeit 3 Monate. 4. Alle Lernenden innerhalb einer Branche verdienen den gleichen Monatslohn. 5. Die Berufskleidung muss vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Im neuen Berufsbildungsgesetz BBG nicht mehr geregelt.
9 1. rechte und pflichten in der ausbildung 13 berufsfachschule W4 1. Welche Freifächer, Wahlpflichtfächer und Stützkurse bietet Ihre Berufsfachschule an? Individuelle Antworten 2. Beantworten Sie mit Hilfe des Reglements für Absenzenwesen und Disziplinarmassnahmen der Berufsfachschule folgende Fragen: a) Wie können Sie sich für eine Absenz entschuldigen? Innert welcher Frist? Individuelle Antworten b) Welche Disziplinarmassnahmen können von der Berufsfachschule in folgenden Fällen angewendet werden: Unentschuldigte Absenzen Individuelle Antwort rechte und pflichten W5 Die Lernenden der Modeboutique Trendy müssen alle in roter Kleidung zur Arbeit erscheinen. «Nicht einmal bezahlt werden diese Klamotten», maulen sie. Ist der Berufsbildungsverantwortliche nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Berufskleidung zu übernehmen? Begründen Sie Ihre Antwort. Es existiert keine gesetzliche Pflicht der Berufsbildungsverantwortlichen, die Kosten für die Berufskleidung der Lernenden zu übernehmen. Vorschriften zur Bekleidung sind so lange erlaubt, als diese nicht unsittlich sind. W6 Können Lernende zu Überstunden verpflichtet werden? In keinem Fall Bei ausserordentlichem Arbeitsandrang Nur zur Weihnachtszeit Nur während der Ferien der Berufsfachschule W7 Welches ist vom Gesetz her die wichtigste Pflicht des Berufsbildungsverantwortlichen? Hohen Lehrlingslohn zahlen Regelmässige Ferien und Freitage gewähren Jährliches Firmenfest organisieren Qualifizierte fachliche Ausbildung gewähren
10 14 1. rechte und pflichten in der ausbildung W8 Monika Rütimann erzählt im Fitnesscenter lauthals: «Meine Lehrfirma Teeny will eine Filiale im neuen Einkaufszentrum eröffnen. Die vorgesehene Miete pro Monat beträgt Fr » Die Lei terin des Centers rügt: «Frau Rütimann, jetzt haben Sie eine Pflicht von Angestellten gegenüber ihrem Arbeitgeber verletzt!» Hat Monika Rütimann das wirklich getan? Wenn ja, welche Pflicht hat sie verletzt? Ja. Monika Rüttimann hat die Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Sie darf nicht in der Öffentlichkeit über die vorgesehene Geschäftseröffnung und den Mietzins sprechen. W9 Welche der nachstehenden Behauptungen sind richtig, welche sind falsch? richtig falsch 1. Es ist Pflicht der Berufsbildungsverantwortlichen, dafür zu sorgen, dass die Lernenden das Qualifikationsverfahren (QV) bestehen. 2. Freifächer und Stützkurse können ohne Lohnabzug bis zu einem halben Tag pro Woche zusätzlich zum Pflichtunterricht besucht werden. 3. Berufsbildungsverantwortliche, die Lernende bis 21 Uhr im Abendverkauf beschäftigen und sie anderntags auf 8 Uhr wieder zur Arbeit aufbieten, verstossen gegen das Gesetz. 4. Nur Lernende haben Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Dienstjahr. 5. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für alle Angestellte im Detailhandel ist 45 Stunden. 6. Bei ganztägigem Pflichtunterricht, der um Uhr bereits beendet ist, müssen Lernende noch ins Geschäft und bis Uhr arbeiten. 7. Da Lernende noch nicht ausgebildet sind, sind sie nicht für Schäden verantwortlich, die sie dem Lehrbetrieb fahrlässig zufügen. wissen vernetzen W10 Die 17-jährige Seraina bespricht mit ihrem Berufsbildungsverantwortlichen den Ferienplan für das kommende Lehrjahr. Im Oktober, Dezember, Februar und Juli wird sie je eine Woche Ferien erhalten. Nehmen Sie zu diesem Ferienplan Stellung. Seraina hat Anspruch auf 5 Wochen Ferien, da sie noch nicht 20 Jahre alt ist. Zudem müssen zwei Wochen Ferien zusammenhängend gewährt werden. (OR 229 c)
11 2. Grundzüge des Personenrechts
12 16 2. Grundzüge des personenrechts Gelesen! Verstanden? Grundlagenbuch Seite Wann wird man rechtsfähig? In der Schweiz beginnt die Rechtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Geburt. 12. Welche Arten von Mündigkeit kann man unterscheiden? Politische, sexuelle und religiöse Mündigkeit. 13. Wann wird man in der Schweiz zivilrechtlich mündig? Am 18. Geburtstag. 14. Was heisst «urteilsfähig sein»? Wissen, was man tut und welche Folgen dieses Tun haben kann. 15. Wer ist handlungsfähig? Uneingeschränkt handlungsfähig ist, wer urteilsfähig (ab ungefähr 14 Jahren) und mündig (ab 18 Jahren) ist. 16. Worin besteht der Unterschied zwischen Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit? Rechtsfähig ist man von Geburt an. Dies bedeutet, dass man Rechte und Pflichten haben kann. Handlungsfähigkeit setzt Urteilsfähigkeit und Mündigkeit voraus. Sind beide gegeben, so ist eine Person vertragsfähig, heiratsfähig, prozessfähig, betreibungsfähig und deliktfähig. 17. Wer ist beschränkt handlungsfähig und worin äussert sich dies? In ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind Personen, die entweder noch nicht mündig oder aber entmündigt sind. Eingeschränkte Handlungsfähigkeit hat für eine Person zur Folge, dass sie zwar alltägliche Geschäfte selbstständig erledigen darf, bei wichtigen Handlungen jedoch ihre gesetzliche Vertretung herbeiziehen muss.
13 2. Grundzüge des personenrechts 17 Wissen anwenden Grundlagenbuch Seiten rechtsfähigkeit W1 Wer ist in der Schweiz nach ZGB rechtsfähig? Nur die Schweizer Bürger Alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ausser die Asylsuchenden Jedermann W2 Für Sie bedeutet Rechtsfähigkeit nach ZGB: Sie können machen, was Sie wollen Sie haben ein Anrecht darauf, Ihren Namen ändern zu lassen Ihnen steht die Fähigkeit zu, Rechte und Pflichten zu haben Sie haben das Recht, Verträge gültig zu unterzeichnen handlungsfähigkeit W3 Welche Behauptung trifft auf die Handlungsfähigkeit zu? Sie haben das Recht, etwas erben zu können. Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen, eine Lehre zu machen. Die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu übernehmen. Die Fähigkeit, vernünftig zu urteilen und richtige Entscheidungen zu treffen. W4 Welche rechtlichen Folgen hat es nach ZGB, wenn jemand 18 Jahre alt aber nicht urteilsfähig ist? Nennen Sie mindestens eine Folge. Diese Personen sind eingeschränkt handlungsfähig; sie dürfen zwar alltägliche Geschäfte selbständig erledigen, für wichtige Geschäfte braucht es aber den gesetzlichen Vertreter.
14 18 2. Grundzüge des personenrechts personenrecht W5 W6 Welche Aussagen über eine normal begabte 15-jährige DH-Assistentin treffen zu? Sie ist rechtsfähig Sie ist handlungsfähig Sie ist beschränkt handlungsfähig Sie ist rechtsfähig Sie ist noch nicht urteilsfähig Im Personenrecht hängen gewisse Rechte vom erreichten Alter ab. Weisen Sie die aufgeführten Rechte dem zurückgelegten Alter zu. Altersjahr letztwillige Verfügung religiöse Mündigkeit Handlungsfähigkeit Ehemündigkeit mündigkeit und handlungsfähigkeit W7 Welche Aussagen treffen zu? Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer rechtsfähig ist. Mündig ist, wer das 20. Lebensjahr vollendet hat. Mit dem Beginn der Handlungsfähigkeit erlischt bei normal begabten Personen eine bisher bestehende Vormundschaft. Wer urteilsfähig ist, wird mit Beendigung der Schulpflicht handlungsfähig. Wer handlungsfähig ist, kann Rechtsgeschäfte abschliessen und wird dadurch verpflichtet.
15 2. Grundzüge des personenrechts 19 wissen vernetzen W8 Die 17-jährige DHA-Lernende Seraina hat den Wunsch selbständig zu werden und sich ein möbliertes Appartement in Bern zu mieten. Sie meldet sich auf ein Inserat bei einer Vermieterin. Kann hier ein Mietvertrag zustande kommen? Begründen Sie. Nein, da Seraina noch nicht handlungsfähig ist. Es braucht die Einwilligung der ihrer Eltern. W9 Der 9-jährige Hugo ist ohne Einwilligung seiner Eltern auf Shoppingtour. Er kauft einen I-Pod- nano für Fr Die Eltern sind nicht einverstanden und verlangen deshalb vom Verkäufer, dass er das Gerät zurücknimmt und das Geld zurückerstattet. Muss der Verkäufer diesem Wunsch Folge leisten? Begründen Sie. Ja, Kinder und Jugendliche sind noch nicht handlungsfähig und benötigen die Einwilligung ihrer Eltern um Verträge abzuschliessen. Zwar dürfen Kinder und Jugendliche über ihr Taschengeld oder ihr selber verdientes Geld frei verfügen. Hat Hugo den I-Pod aus eigenem Geld bezahlt, können die Eltern den Vertrag nicht rückgängig machen. Schliesst der Verkäufer bei grösseren Beträgen ohne Rücksprach mit den Eltern einen Verkauf ab und verweigern die Eltern nachträglich die Einwilligung, so ist dieser Verkauf gegenstandslos. (ZGB 19 und 323 Ziff.1) W10 Der 92-jährige Bauer Erich W. schreibt in seinem Testament: «Meinen Bauernhof samt Wald und Bach soll mein treuer Wachhund Schnüfel erben.» Kann ein Hund als Erbe eingesetzt werden? Begründen Sie. Nein, denn Tiere sind nicht rechtsfähig.
Hans Stephani, Hugo Zimmermann, Micha Ruflin. Detailhandel Gesellschaft DHF. Gesellschaft DHF. Handbuch für Lehrpersonen. 6.
Hans Stephani, Hugo Zimmermann, Micha Ruflin Detailhandel Gesellschaft DHF Handbuch für Lehrpersonen Gesellschaft DHF 6. Auflage VORWORT 3 Vorwort zur 6. Auflage Die vorliegende Neuauflage des Handbuches
MehrHans Stephani, Hugo Zimmermann, Micha Ruflin. Detailhandel Gesellschaft DHF. Gesellschaft DHF. Handbuch für Lehrpersonen
Hans Stephani, Hugo Zimmermann, Micha Ruflin Detailhandel Gesellschaft DHF Handbuch für Lehrpersonen Gesellschaft DHF VORWORT 3 Vorwort zur 7. Auflage Die vorliegende Neuauflage des Handbuches für Lehrpersonen
MehrRechtskunde - Fragenkatalog
3.13 - Rechtskunde - Fragenkatalog 1. Was bedeutet der Ausdruck Brückenangebot im Bildungssystem? 2. Erklären Sie Duales Bildungssystem? 3. Welche Aufgabe haben die folgenden Organe in der Berufsbildung:
MehrGesellschaft. Karl Uhr, Peter Schneider, Bettina Meier, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger. Ausgabe A. Handbuch für Lehrpersonen
Karl Uhr, Peter Schneider, Bettina Meier, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger Gesellschaft Ausgabe A Handbuch für Lehrpersonen 5. Aufl ge 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen
MehrAufgaben zum Thema 01 Persönlichkeit und Lehrbeginn
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 01 Persönlichkeit und Lehrbeginn Aufgaben zu Ziel G01: Sie sind nun daran, Ihre Lehre zu beenden. Werfen Sie einen Blick
Mehr3.12 Rechtskunde (Lern- und Arbeitswelt II)
3.12 Rechtskunde (Lern- und Arbeitswelt II) - Der Lehrvertrag - Rechte und Pflichten des Lehrlings - Rechte und Pflichten des Berufsbildners - Konflikte im Lehrbetrieb Der Lehrvertrag Besonderheiten des
MehrTeil 5: Berufsbildung im Gesetz
Seite 1 Teil 5: Berufsbildung im Gesetz Die Berufsbildung in der Schweiz ist gesetzlich geregelt. Das betrifft einerseits die Regelung, wie ein Lehrvertrag abgeschlossen werden muss und andererseits, welche
MehrRechtliche Grundlagen ArG Art. 12f., 31; ArGV 1 Art. 25f.; ArGV 5 Art. 17; OR Art. 321c
1. Überstunden/Überzeit Jugendliche dürfen bis zum vollendeten 16. Altersjahr nicht zu Überzeit angehalten werden. 16-jährige und ältere Jugendliche können innerhalb der Tagesarbeitszeit ab 6 Uhr (resp.
MehrKarl Uhr, Daniel Bösch, Peter Egli, Michael Rohner, Flavia Sutter u.a. Gesellschaft. Ausgabe C. Handbuch für Lehrpersonen
Karl Uhr, Daniel Bösch, Peter Egli, Michael Rohner, Flavia Sutter u.a. Gesellschaft Ausgabe C Handbuch für Lehrpersonen 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen zum Lehrmittel «Gesellschaft
MehrPRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag
PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen
MehrKapitel 1 Einstieg ins Berufsleben
Kapitel 1 Einstieg ins Berufsleben 1 Setzen Sie hinter den folgenden Situationen ein X Recht (R), Sitte/Brauch (S) oder Moral (M) und erweitern Sie die Liste mit eigenen Beispielen. R S M Theo fährt mit
MehrDas haben Sie in diesem Kapitel gelernt 23. Wissen anwenden 24
vorwort 5 Vorwort «Gesellschaft DHA» vermittelt Lernenden im Detailhandel Grundlagenund Aufbauwissen über gesellschaftliche, politische und allgemeinbildende Zusammenhänge. Die Themenbereiche sind übersichtlich,
MehrArbeitsheft. Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA. Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung. 3. Auflage
Arbeitsheft Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung 3. Auflage INHALTSVERZEICHNIS 3 Inhaltsverzeichnis 1 Berufliche Grundbildung 5 2 Geld und
MehrGesellschaft. Karl Uhr, Peter Schneider, Bettina Meier, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger. Ausgabe A. Handbuch für Lehrpersonen
Karl Uhr, Peter Schneider, Bettina Meier, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger Gesellschaft Ausgabe A Handbuch für Lehrpersonen 3. Auflage 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen
MehrArbeitsheft. Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA. Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung. 5. Auflage
Arbeitsheft Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung 5. Auflage INHALTSVERZEICHNIS 3 Inhaltsverzeichnis 1 Berufliche Grundbildung 5 2 Geld und
Mehr(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und
ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame
MehrRichtlinien und Empfehlungen zum Lehrvertrag für den Maler- und Gipserberuf
Bildung SMGV Tel. 043 233 49 00 / Fax. 043 233 49 82 bildung@smgv.ch Richtlinien und Empfehlungen zum Lehrvertrag für den Maler- und Gipserberuf Die nachfolgenden Richtlinien und Empfehlungen zum Lehrvertrag
MehrRichtlinien und Empfehlungen zum Lehrvertrag für den Maler- und Gipserberuf
Bildung SMGV Tel. 043 233 49 00 / Fax. 043 233 49 82 bildung@smgv.ch Richtlinien und Empfehlungen zum Lehrvertrag für den Maler- und Gipserberuf Die nachfolgenden Richtlinien und Empfehlungen zum Lehrvertrag
Mehr(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -
ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit
MehrGesellschaft DHA. Detailhandel Gesellschaft DHA. Hans Stephani, Hugo Zimmermann, Christoph Bühlmann, Micha Ruflin. Grundlagen verstehen anwenden
Hans Stephani, Hugo Zimmermann, Christoph Bühlmann, Micha Ruflin Detailhandel Gesellschaft DHA Grundlagen verstehen anwenden 7. Auflage Gesellschaft DHA VORWORT 5 Vorwort «Gesellschaft DHA» vermittelt
MehrVertrag Vorlehre Detailhandel
Berufsschule für Detailhandel Zürich Exemplar für die Lernende/den den Vorlehrbetrieb Kopie für die Vertrag Vorlehre Detailhandel Die Vorlehre Detailhandel ist nicht Bestandteil der beruflichen Grundbildung
MehrHans Stephani, Hugo Zimmermann. Detailhandel Gesellschaft DHA. Gesellschaft DHA. Grundlagen verstehen anwenden. 6. Auflage
Hans Stephani, Hugo Zimmermann Detailhandel Gesellschaft DHA Grundlagen verstehen anwenden 6. Auflage Gesellschaft DHA VORWORT 5 Vorwort «Gesellschaft DHA» vermittelt Detailhandelsassistentinnen und -assistenten
MehrAnstellungsvertrag für Forstpersonal Ausgabe 2007
- Geschäftsstelle VSF Geschäftsstelle VSFU Waldwirtschaft Schweiz Postfach 252 Mottastr. 9 Rosenweg 14 3250 Lyss 3000 Bern 6 4501 Solothurn Tel./Fax 032 387 49 70 Tel. 031 350 89 86 Tel. 032 625 88 00
MehrHans Stephani, Christoph Bühlmann, Micha Ruflin. Detailhandel Gesellschaft DHF. Gesellschaft DHF. Anwendungen vertiefen und vernetzen. 7.
Hans Stephani, Christoph Bühlmann, Micha Ruflin Gesellschaft DHF Detailhandel Gesellschaft DHF Anwendungen vertiefen und vernetzen 7. Auflage VORWORT 3 Vorwort Das Anwendungsbuch ist zu «Gesellschaft DHF,
MehrPraktikumsvertrag. zwischen: Name:... Firma:... Vorname:... Name:... Strasse, Nr.:... Vorname:... PLZ, Ort:... Strasse, Nr.:... PLZ, Ort:...
Praktikumsvertrag zwischen: Praktikant/in: Betrieb: Name:..................... Firma:.................... Vorname:..................... Name:.................... Strasse, Nr.:..................... Vorname:....................
MehrDetailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann Standortbestimmung
Standortbestimmung Lernende/r: Name: Vorname: Lehrbetrieb: Firma: Adresse: PLZ/Ort: Telefon: Branche: Berufsfachschule: Name: Adresse: PLZ/Ort: Telefon: Zeitpunkt Die Standortbestimmung erfolgt im Betrieb
MehrHandbuch für Lehrpersonen. Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA. Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung. 2.
Handbuch für Lehrpersonen Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung 2. Auflage Vorwort 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen zur
MehrVorwort. Juli 2011, Hans Stephani, Hugo Zimmermann
V O R W O R T 3 Vorwort Das Anwendungsbuch ist zu «Gesellschaft DHF, Grundlagen verstehen» konzipiert worden. Es erlaubt, das Grundlagenwissen zu vertiefen und praxisorientiert anzuwenden. Zu allen Kapiteln
MehrWöchentliche Arbeitszeit Recht auf Freizeit nicht bezogenen Freitag Arbeitnehmer in Sömmerungsbetrieben
Wöchentliche Arbeitszeit Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Für die Arbeitnehmer, die sich hauptsächlich mit der Wartung des Viehs befassen und für jene, die
MehrHeinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo
Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen
MehrVertrag zur Integrationsvorlehre Mittelschul- und Berufsbildungsamt Betriebliche Bildung
Kanton Zürich Vertrag zur Integrationsvorlehre Betriebliche Bildung Kontakt: Melanie Aardalsbakke, Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 043 259 77 55, melanie.aardalsbakke@mba.zh.ch Version 2 / April 2018
MehrGesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe
Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe Fragen: Antworten: Art. 9 GAV Art. 28 Abs. 5 GAV Art. 34 GAV Abs. 1 lit. a GAV Art. 34 Abs. 1 lit. a GAV Art. 37.3 GAV Art. 40.3 GAV Art. 40.3
MehrArbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick
Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht
MehrGesellschaft. Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger. Ausgabe B. Handbuch für Lehrpersonen
Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger Gesellschaft Ausgabe B Handbuch für Lehrpersonen 4. Auflage 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen
MehrSCHREINER LERN-APP: «1.1 SCHREINERAUSBILDUNG»
Wer unterzeichnet den Lehrvertrag? Welche Pflichten geht der Lehrmeister mit dem Unterzeichnen des Lehrvertrages ein? Welche Pflichten geht der/die Lernende mit dem Unterzeichnen des Lehrvertrages ein?
MehrWalter Eggen, Micha Ruflin, Stefan Willi, Hugo Zimmermann. Detailhandel Wirtschaft DHA. Wirtschaft DHA. Lösungen kontrollieren. 6.
Walter Eggen, Micha Ruflin, Stefan Willi, Hugo Zimmermann Detailhandel Wirtschaft DHA Lösungen kontrollieren Wirtschaft DHA 6. Auflage VORWORT 5 Vorwort Das Lösungsheft zum Lehr- und Lernmittel «Wirtschaft
MehrDetailhandelsfachfrau/-fachmann Grundbildung Detailhandel
Detailhandelsfachfrau/-fachmann Grundbildung Detailhandel Vorbemerkungen Grundlagen A BBG und BBV, 1. Januar 00 B Verordnung über die berufliche Grundbildung Detailhandelsfachfrau/-fachmann vom. Dezember
MehrDH-Fachleute Stoffplan 6 Gesellschaft 1. Lehrjahr (40 Lektionen)
DH-Fachleute Stoffplan 6 Gesellschaft 1. Lehrjahr (40 Lektionen) Anmerkungen: Informatik ist jetzt separat. Nur 30 Lektionen sind definitiv verteilt. Die restlichen 10 Lektionen stehen für Tagesaktualitäten
Mehr19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky
19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.
MehrArbeitswelt und Zukunft
Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen
MehrArbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse:
Arbeitsvertrag zwischen Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: (Gesetzliche Vertretung) [Arbeitgeber/in] und Name, Vorname: Adresse: Geburtsdatum:
MehrReglement über die Ausbildung von Lernenden der Region Maloja
Reglement über die Ausbildung von Lernenden der Region Maloja I. Vorbemerkungen Dieses Reglement für Lernende der Region Maloja gilt ergänzend zum Lehrvertrag. Ist in diesem Reglement nichts anderes festgelegt,
MehrSchullehrplan Gesellschaft 1. Semester Detailhandelsfachleute
Schullehrplan Gesellschaft 1. Semester Überblick über das Fach 2L und das QV Einführung in die IT- Anlage Einloggverfahren, Vertrag bzgl. Umgang mit der Anlage LM Gesellschaft: Detailhandel - Gesellschaft
Mehr1 Leitprogramm Berufliche Grundbildung KPR 1A
6. Der Lehrvertrag 2. Teil Nach dem wir uns in der letzten Woche kurz mit dem allgemeinen Inhalt des Lehrvertrages auseinander gesetzt haben, möchten wir uns heute vertieft mit den Rechten und Pflichten
MehrHandbuch für Lehrpersonen. Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA. Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung. 3.
Handbuch für Lehrpersonen Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung 3. Auflage Vorwort 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen zur
MehrDetailhandelsfachfrau Detailhandelsfachmann
Ecole professionnelle commerciale EPC Kaufmännische Berufsfachschule KBS Derrière-les-Remparts 1a, 1700 Fribourg/Freiburg T +41 26 305 25 26, epc-info@edufr.ch www.epcfribourg.ch www.kbsfreiburg.ch Detailhandelsfachfrau
MehrDer Mietvertrag kann während der Dauer des Lehrverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen abgeändert werden.
Beispiele zur BERECHNUNG DES MONATLICHEN PAUSCHALABZUGES FÜR UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG (gültig ab Lehrbeginn 2007) Auszug aus der Vereinbarung für Lernende im Schweizer Gastgewerbe Art. 12 Unterkunft
MehrMietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:
Mietvertrag Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag wird der Zeitpunkt des Antritts bzw. der Rückgabe der Wohnung genau geregelt. Der Mieter ist verpflichtet,
MehrJetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau)
Delegiertenversammlung 2013 Geschäft 8.4 Genehmigung verschiedener geänderter GAV-Artikel Jetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau) Art. 28 Feriendauer
MehrVorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Personenrecht
Vorlesung Recht I Lösungen zu den Übungen Personenrecht Herbstsemester 2018 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. iur. Andreas Güngerich, LL.M. Kellerhals Carrard
MehrDentalassistentin EFZ Dentalassistent EFZ DA
Dentalassistentin EFZ Dentalassistent EFZ DA Orientierungsblatt für Lehrstellen-Interessentinnen und Interessenten Dentalassistentin EFZ Dentalassistent EFZ 1. Allgemeines Die Berufsbezeichnung lautet
MehrRechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt
MehrRund um den Lehrvertrag
Rund um den Lehrvertrag Leitidee Für zwei Drittel aller Jugendlichen stellt die berufliche Grundbildung einen wichtigen Schritt in die Erwachsenenwelt dar. Sie lernen, sich in der Arbeitswelt zu behaupten,
Mehr1 Allgemeine Informationen
Seite 1 1. Allgemeine Informationen Einleitung für die Lernenden Liebe Lernende, lieber Lernender Herzlich willkommen in der Berufswelt! Während Ihrer beruflichen Grundbildung sammeln und produzieren Sie
MehrDisziplinarreglement Berufsbildung
Disziplinarreglement Berufsbildung 4. Disziplinarreglement Berufsbildung (vom 5. März 05), Die Bildungsdirektion, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 4. Januar
MehrRechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen
Rechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen Dr. Corinne Saner Rechtsanwältin und Notarin, Olten Inhaltsübersicht Der Begriff der Teilzeitarbeit Rechtsgrundlagen Recht auf Teilzeitarbeit? Im Privatrecht
MehrBrückenangebote Kanton Zug. K B A Kombiniertes Brü cken Angebot. Informationen zum Praktikum. 3 Tage Praktikum. Coaching. 2 Tage Unterricht.
Kombiniertes Brü cken Angebot Informationen zum Praktikum. 3 Tage Praktikum. Coaching. 2 Tage Unterricht. Das Kombinierte Brü cken Angebot. Zielsetzung Kurzbeschreibung Kontakt und weitere Informationen
MehrDH-Fachleute Stoffplan 6 Gesellschaft 1. Lehrjahr (40 Lektionen)
DH-Fachleute Stoffplan 6 Gesellschaft 1. Lehrjahr (40 Lektionen) Anmerkungen: Informatik ist jetzt separat. Nur 30 Lektionen sind definitiv verteilt. Die restlichen 10 Lektionen stehen für Tagesaktualitäten
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
Mehr= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre. Tipp:
= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre JA NEIN Tipp: Während die Deliktfähigkeit ein Begriff des Zivilrechts ist, spricht das Strafrecht im Jugendgerichtsgesetz (JGG) von Strafmündigkeit. Wer strafmündig
MehrAdrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen
Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti Recht für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung Lösungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Rechtskunde 5 Repetitionsfragen des
MehrMarianne Bläsi. Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen. Berufsinspektorin
Marianne Bläsi Berufsinspektorin Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Bielstrasse 102 4502 Solothurn Tel. +41 32 627 28 77 Fax +41 32 627 29 92 E-Mail marianne.blaesi@dbk.so.ch 19.01.2016 Berufsbildnerveranstaltung2015
MehrKonzept Berufliche Grundbildung Obwalden
Finanzdepartement FD Personalamt Konzept Berufliche Grundbildung Obwalden Allgemeines Das Personalamt ist zuständig für die Berufliche Grundbildung des Kantons Obwalden. Dieses Konzept gilt für alle Lehrverhältnisse
MehrRechte & Pflichten in der Kaufm. Grundbildung
Rechte & Pflichten in der Kaufm. Grundbildung Lehrvertrag Rechte und Pflichten der Lernenden Rechte Ausbildung durch eine Fachkraft (Berufsbildner/in, Praxisausbilder/in) Lohn Lehrzeugnis Pflichten Arbeit
MehrNeue Wege zu höheren Zielen.
Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...
MehrDISZIPLINARREGLEMENT BERUFSBILDUNG (DR BB, 5. März 2015)
DISZIPLINARREGLEMENT BERUFSBILDUNG (DR BB, 5. März 2015) KV ZÜRICH BUSINESS SCHOOL LIMMATSTRASSE 310 8037 ZÜRICH TELEFON 044 444 66 00 FAX 044 444 66 90 E-MAIL gbs@kvz-schule.ch www.kvz-schule.ch Disziplinarreglement
MehrDisziplinarreglement Berufsbildung
4. Disziplinarreglement Berufsbildung (vom 5. März 05) Die Bildungsdirektion, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 4. Januar 008 (EG BBG), verfügt: A. Allgemeine
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung a. Aufgaben des Rechts b. Schweizer Gewalten c. Normhierarchie d. Wie entsteht eine Gesetz e. Aufbau der Rechtsordnung f. Rechtsquellen
MehrPersönlichkeit und Lehrbeginn
Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Persönlichkeit und Lehrbeginn Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C Vorwort Liebe Lernende Mit dem Beginn der
MehrGastgewerbe und Hotellerie 2016
Gastgewerbe und Hotellerie 2016 n L-GAV stärken n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2016: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2016: Aus- und Weiterbildung zahlen
MehrStaatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
MehrAllgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1)
Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) 2.1 Sozialversicherung (25 Lernkarten) 2.2 Rechtsordnung (11 Lernkarten) 2.3 Gerichtsbarkeit (12 Lernkarten)
MehrPrüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten des schulischen Qualifikationsverfahrens
Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten des schulischen Qualifikationsverfahrens Gültig bis und mit 2020 Erarbeitet durch: SSK, Sprachregionale
MehrCheckliste Lernende. Lernende/r: Lehrzeit: ANTWORT FRAGE. Ausbildungsverantwortliche / Bezugspersonen
Lernende/r: Lehrzeit: Ausbildungsverantwortliche / Bezugspersonen Wer ist meine Berufsbildnerin / mein Berufsbildner? Wer ist für mich zuständig, wenn diese/r nicht anwesend ist? Wer ist der Chef des Betriebes?
MehrVerordnung über die Organisation der Berufe im Gesundheitswesen an kantonalen Schulen (altrechtliche Ausbildungen)
4.4 Verordnung über die Organisation der Berufe im Gesundheitswesen an kantonalen Schulen (altrechtliche Ausbildungen) vom 9. November 005 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art.
MehrEinwohnergemeinde Münsingen. Personalreglement
Einwohnergemeinde Münsingen Personalreglement 017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsverhältnis... Geltungsbereich... Ergänzendes Recht... Anstellungen... Probezeit... Organisation... Verordnungen.... Lohnsystem...
Mehr1. Überbetrieblicher Kurs - Kurstag 1
1. Überbetrieblicher Kurs - Kurstag 1 Im Lehrberuf «Kauffrau / Kaufmann EFZ», Branche Dienstleistung & Administration Programm 1. Kurstag Vorstellungsrunde Einführung in die betriebliche Ausbildung Lern-
MehrArbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist
Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet
MehrRund um den Lehrvertrag
Rund um den Lehrvertrag Leitidee Für zwei Drittel aller Jugendlichen stellt die berufliche Grundbildung einen wichtigen Schritt in die Erwachsenenwelt dar. Sie lernen, sich in der Arbeitswelt zu behaupten,
MehrVertrag für Weiterbildungsphase in Hausarztpraxis (Praxisassistenz)
Vertrag für Weiterbildungsphase in Hausarztpraxis (Praxisassistenz) Vertragsparteien 1. Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM) Weissenbühlweg 8, 3007 Bern 2.. &. Lehrpraktiker
MehrBerufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen
Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Praktikant Name, Vorname geb. am Geb.-Ort Telefon wohnhaft Betrieb Straße Firma und PLZ,
MehrStaatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen
Mehr4. Jugendliche bereichern durch ihre Spontaneität und Frische die. 5. Sie sind am Puls der Zeit, denn die Jugendlichen kennen
2 3 10 gute Gründe, Lehrbetrieb zu werden 4. Jugendliche bereichern durch ihre Spontaneität und Frische die Atmosphäre im Betrieb. 5. Sie sind am Puls der Zeit, denn die Jugendlichen kennen die Trends
MehrWerden Sie Lehrbetrieb!
Kanton St.Gallen Amt für Berufsbildung Werden Sie Lehrbetrieb! Ausbilden lohnt sich auch finanziell Bildungsdepartement 10 gute Gründe, Lehrbetrieb zu werden 10 wesentlichen Beitrag für die Zukunft 1.
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes Änderung vom 17. Dezember 2001 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte
MehrWalter Eggen, Hugo Zimmermann. Detailhandel Wirtschaft DHA. Wirtschaft DHA. Lösungen kontrollieren. 5. Auflage
Walter Eggen, Hugo Zimmermann Detailhandel Wirtschaft DHA Lösungen kontrollieren Wirtschaft DHA 5. Auflage VORWORT 5 Vorwort Das Lösungsheft zum Lehr- und Lernmittel «Wirtschaft DHA, Grundlagen verstehen
MehrGastgewerbe und Hotellerie 2017
Gastgewerbe und Hotellerie 2017 n L-GAV 2017: Wir haben es geschafft! n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2017: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2017: Aus-
MehrMerke! Nachtpausen der Jugendlichen geregelt. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt den bezahlten Mindest- Arbeitsurlaub vor. Im Lohnfortzahlungsgesetz
1 Merke! Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll junge Mitarbeiter unter 18 Jahren vor Überforderungen am Arbeitsplatz schützen. In diesem Gesetz sind die wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten, gefährliche
Mehr4.3 Leitprogramme entwickeln
13 4.3 Leitprogramme entwickeln Ein Leitprogramm ist ein Heft, das durch den Unterricht führt. In diesem Heft befinden sich alle Anweisungen, Zielsetzungen, Texte und Aufgabenstellungen. Der Stoff wird
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
Mehr11. Muss mir der Arbeitgeber sagen, warum er mich nicht nimmt?... 20
Vorwort 10 Kapitel 1: Die Bewerbungsphase 11 1. Muss der Chef einen Berufskraftfahrer für die Suche nach einem neuen Job freistellen? 11 2. Wer trägt die Kosten der Bewerbung und des Vorstellungsgesprächs?
MehrDisziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr (vom 5. März 05) Die Bildungsdirektion verfügt: I. Es wird ein Disziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung erlassen.
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
Mehr