Löffingen Seppenhofen

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1 Clemens Wangler Betriebswirtschaftliche Bewertungsfragen und erbschaftsteuerliche Verschonung beim Übergang von Betriebsvermögen Löffingen Seppenhofen

2 VORBEMERKUNG Dauerthema mit äußerst vielen Facetten Zivilrecht Erbrecht Steuerrecht, bes. Erbschaftsteuerrecht Finanzierung Psychologie und vieles mehr heute: 1. Bewertungsfragen 2. Neues Erbschaftsteuerrecht 2

3 BEWERTUNG Bewerten heißt vergleichen. Adolf Moxter Für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts. Hans Münstermann 3

4 BEWERTUNG Definition: Unternehmensbewertung ist die Zuordnung einer Geldgröße zu einem Unternehmen aus der Sicht eines bestimmten Adressaten. Dieser Wert ist maßgeblich von den alternativen Geldverwendungsmöglichkeiten des Adressaten abhängig. 4

5 BEWERTUNG Subjektivität Schon. Aber als ich die Beschreibung des Maklers gelesen habe, war ich so begeistert, dass ich es doch lieber behalten habe. Wolltest Du nicht dein Haus verkaufen? Bilder: johnny_automatic, gsagri04 / 5

6 BEWERTUNG Alternative Geldverwendungsmöglichkeiten / Relativität: Beispiele: Auto, Haus, Wasser, Aktien im Niedrigzinsumfeld, Und eben in besonderer Weise Unternehmen! 6

7 BEWERTUNG Beispielsberechnungen (Fall 1a): Überschüsse in den Jahren 1, 2 und 3: , , Basiszinssatz: 2 % Kein Risiko Berechnung:,,,,,, 7

8 BEWERTUNG Beispielsberechnungen (Fall 1b): Erwartete Überschüsse in den Jahren 1, 2 und 3: , , (Erwartungswert) Basiszinssatz: 2 % Risikozuschlag: 5 % Berechnung:,, 7,,,, 8

9 BEWERTUNG Erstes Problem: In der Praxis ist nicht bekannt, wann das Unternehmen endet. Unternehmen werden fast immer fortgeführt. Daher rechnet man mit der Formel für die sogenannte unendliche Rente. 9

10 BEWERTUNG Beispielsberechnungen (Fall 2a): Überschüsse in allen künftigen Jahren: Basiszinssatz: 2 % Kein Risiko Berechnung:, 10

11 BEWERTUNG Beispielsberechnungen (Fall 2b): Erwartete Überschüsse in allen künftigen Jahren: Basiszinssatz: 2 % Risikozuschlag: 5 % Berechnung:, 11

12 BEWERTUNG Zweites Problem: In der Praxis wachsen Unternehmen häufig. 12

13 BEWERTUNG Beispielsberechnungen (Fall 3b): Erwartete Überschüsse in allen künftigen Jahren: Basiszinssatz: 2 % Risikozuschlag: 5 % und Wachstumsfaktor: 1,5 % Berechnung:,, 13

14 BEWERTUNG Kritik an exponentiellem Wachstum: Frage 1: Ein Stück Papier wird in der Mitte gefaltet, dann wieder in der Mitte gefaltet und wieder und wieder. Wie dick wird es nach 50 mal falten sein? Lösung 1: Wenn wir annehmen, dass ein Blatt Papier ein Zehntel Millimeter dick ist, dann beträgt seine Dicke nach 50 Faltungen über 100 Millionen Kilometer. Es entspricht etwa der Distanz Erde Sonne. 14

15 BEWERTUNG Kritik an exponentiellem Wachstum: Frage 2: Sie dürfen wählen: A) In den nächsten 30 Tagen schenkt man Ihnen jeden Tag Euro. B) In den nächsten 30 Tagen schenkt man Ihnen am ersten Tag einen Cent, am zweiten Tag zwei Cent, am dritten Tag vier Cent, am vierten Tag acht und so weiter. Lösung 2: Es lohnt sich, auf Antwort B zu setzen, auch wenn A verlockender klingt. Wählen Sie A, haben Sie nach 30 Tagen Euro verdient, bei Antwort B über zehn Millionen. 15

16 BEWERTUNG Abschlussgedanke zum Thema exponentielles Wachstum: Es war einmal ein kluger Höfling, der seinem König ein Schachbrett schenkte. Der König fragte ihn: Sag mir, wie ich dich zum Dank belohnen kann. Nichts weiter will ich, edler Gebieter, als dass Ihr das Schachbrett mit Reis auffüllen möget. Legt ein Reiskorn auf das erste Feld, und dann auf jedes weitere Feld stets die doppelte Anzahl an Körnern. Also zwei Reiskörner auf das zweite Feld, vier Reiskörner auf das dritte und so fort. Der König war erstaunt: Es ehrt dich, lieber Höfling, dass du einen so bescheidenen Wunsch äußerst. Wie viel Reis ist das? Der König dachte wohl an ein Säckchen. In Wahrheit hätte er mehr Reis gebraucht, als auf der Erde wächst. 16

17 BEWERTUNG Maßgebliche Einflussfaktoren auf den Unternehmenswert: Künftige (geschätzte) Erfolge des Unternehmens Rendite der verdrängten Alternative (=> Abzinsungsfaktor) Risiko Wachstumsfaktor Kalkulatorischer Unternehmerlohn Steuern 17

18 BEWERTUNG Abschlussfallbeispiel zum Unternehmenswert bei Unternehmerlohn: Beispielsberechnungen (Fall 4b): Erwartete Überschüsse in allen künftigen Jahren: Basiszinssatz: 2 % Risikozuschlag: 5 % Kalkulatorischer Unternehmerlohn: / Jahr Berechnung:, 18

19 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Ausgangslage: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom die bis dato gültigen Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen wegen des Ausmaßes der Verschonung betrieblichen Vermögens und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten für verfassungswidrig erklärt und damit eine Reform des Erbschaft und Schenkungsteuergesetzes erforderlich gemacht. Die Möglichkeit einer grundsätzlichen Verschonung betrieblichen Vermögens (besonders für mittelständische Unternehmen) wurde jedoch bestätigt. Für die Anpassung des Erbschaft und Schenkungsteuergesetzes setzte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist zu einer gesetzlichen Neuregelung bis zum

20 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Umfrageergebnis im Mittelstand: 74 % der deutschen Mittelständler sehen durch die Erbschaftsteuerreform Auswirkungen auf ihr Unternehmen. 40 % der deutschen Mittelständler befürchten, dass die Erbschaftsteuerreform die Investitionsmöglichkeiten in ihrem Unternehmen einschränkt. 20

21 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Änderungen in Kurzfrom: Neudefinition des begünstigten Vermögens Änderungen der Lohnsummenregelung für kleine Betriebe Neugestaltung der Verschonung für den Erwerb großer Betriebsvermögen (Großerwerbe) 21

22 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Begünstigungsfähiges Vermögen: Land und forstwirtschaftliches Vermögen, inländisches Betriebsvermögen, Betriebsvermögen, das einer EU/EWR Betriebsstätte dient, gewerbliche Mitunternehmerschaften, Anteile an Kapitalgesellschaften > 25 % 22

23 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Begünstigtes Vermögen: Begünstigungsfähiges Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens übersteigt. 23

24 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Verwaltungsvermögen: Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 Prozent oder weniger beträgt Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine, Briefmarken, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge usw. Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen Eingeschränkt: Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen (Finanzmittel) 24

25 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Varianten bei Normal - Erwerben: Die Grenze für den Erwerb begünstigten Vermögens beträgt 26 Mio.. Die Unterscheidung zwischen Regelverschonung und Optionsverschonung bleibt erhalten. Der Verschonungsabschlag bleibt bei 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Optionsverschonung) bleibt. 25

26 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Voraussetzungen für die Regelverschonung: Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von 10 Jahren < 26 Mio. Behaltensfrist: 5 Jahre Lohnsummenkontrolle Mindestlohnsumme innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb: 400 % Erleichterungen für Kleinbetriebe: Bis 5 Beschäftigte: Keine Lohnsummenkontrolle 6 bis 10 Arbeitnehmer: 250 % 11 bis 15 Beschäftigte: 300 % 26

27 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Voraussetzungen für Vollverschonung (= Optionsverschonung): Antrag Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von 10 Jahren < 26 Mio. Behaltensfrist: 7 Jahre Lohnsummenkontrolle Mindestlohnsumme innerhalb von sieben Jahren nach Erwerb: 700 % Erleichterungen für Kleinbetriebe: Bis 5 Beschäftigte: Keine Lohnsummenkontrolle 6 bis 10 Arbeitnehmer: 500 % 11 bis 15 Beschäftigte: 565 % 27

28 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Großerwerbe Beim Erwerb begünstigten Vermögens > 26 Mio. spricht man von einem Großerwerb Dann gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: Abschmelzungsmodell oder Individuelle Verschonungsbedarfsprüfung 28

29 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Abschmelzungsmodell Verringerung des Verschonungsabschlags (85% bzw. 100%) um jeweils einen Prozentpunkt für jede vollen , die der Wert des begünstigten Vermögens den Betrag von 26 Mio. übersteigt. Bestimmung des Verschonungsabschlags: Zusammenrechnung aller Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren. Wegfall des Verschonungsabschlags ab einem begünstigten Erwerb von ca. 90 Mio.. 29

30 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Individuelle Verschonungsbedarfsprüfung Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer, soweit der Erwerber nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen. Verfügbares Vermögen: 50 % des mit übertragenen / vorhandenen nicht begünstigtes Betriebsvermögen + 50 % des mit der Übertragung des Betriebs zugleich übergegangenen oder bereits vorhandenen Privatvermögens. 30

31 NEUES ERBSCHAFTSTEUERRECHT Erleichterungen bei Verfügungsbeschränkungen Für begünstigtes Vermögen wird ein Abschlag in Höhe von maximal 30% bei der Bestimmung des Unternehmenswertes gewährt, sofern folgende Bestimmungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung festgeschrieben sind: Gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Entnahmen / Ausschüttung und gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen. Die gesellschaftsvertraglichen Klauseln müssen 2 Jahre vor und 20 Jahre nach dem Erwerbszeitpunkt bestehen. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach der prozentualen Minderung der Abfindung gegenüber dem gemeinen Wert (begrenzt auf maximal 30 %). 31

32 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 32

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