Der Bildungsrat des Kantons Zürich
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- Kirsten Jaeger
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1 05-08 / 06 Ausgabe vom Der Bildungsrat des Kantons Zürich Vorbereitungskurse an Diplommittelschulen für das Aufnahmeverfahren an der Pädagogischen Hochschule des Kantons Ausgangslage 7 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) regelt die Voraussetzungen zur Zulassung für die Lehrkräfte der Volksschule. 7 Abs.1 Ziffer 3 des Gesetzes verlangt von Kandidatinnen und Kandidaten, welche nicht über einen eidgenössisch anerkannten gymnasialen Maturitätsausweis verfügen, ein bestandenes Aufnahmeverfahren, das eine Allgemeinbildung auf Maturitätsniveau gewährleistet, wobei vorhanden Qualifikationen wie eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität, ein anerkanntes Diplom einer dreijährigen Diplom- oder Handelsdiplommittelschule oder ein Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung angemessen zu berücksichtigen sind. Gemäss 7 Abs. 2 des Gesetzes über die PHZH kann der Kanton Kurse anbieten, die auf das Aufnahmeverfahren vorbereiten. Nachdem vom Kantonsrat am 28. August 2000 ein Postulat von Nancy Bolleter-Malcom und Mitunterzeichnenden überwiesen wurde, welches den Regierungsrat auffordert, innert kürzester Zeit solche Kurse anzubieten, hat die PHZH am 21.Dezember 2000 das MBA, die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) und die Diplommittelschulen eingeladen, Grobkonzepte für die Durchführung von Vobereitungskursen, die auf das Aufnahmeverfahren vorbereiten, zu entwerfen. In der Folge reichten sowohl die Konferenz der Schulleitungen der Diplommittelschulen des Kantons Zürich als auch die KME, gemeinsam mit der Berufsschule für Weiterbildung Zürich, Abteilung Erwachsenenbildung (EB Wolfbach), je ein solches Grobkonzept ein.
2 2 Angesichts der zunehmenden Verschärfung des Lehrermangels und der immer rascher wechselnden Berufslaufbahnen der Lehrpersonen ist die Schulleitung PHZH der Auffassung, es sollten, um möglichst alle potenziellen Quellen für die Rekrutierung von Lehrerinnen und Lehrern zu erschliessen, sowohl berufsbegleitende als auch Vollzeit- Vorbereitungskurse angeboten werden, um auf diese Weise den Lehrerinnen- und Lehrernachwuchs sicher zu stellen. Entsprechend ist es wünschbar, sowohl das Vollzeitangebot an den DMS-Schulen als auch das berufsbegleitende Angebot an der KME zu realisieren. Am 15. Mai 2001 lud der Bildungsrat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein, dem Bildungsrat am 12. Juni 2001 entscheidungsreife Konzepte zur Durchführung von Vorbereitungskursen an Diplommitteischulen und an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene zu unterbreiten. Aufnahmeverfahren an der PHZH und Anforderungen an die Vorbereitungskurse Das Aufnahmeverfahren an der PHZH hat zum Ziel, Nichtmaturandinnen und maturanden den Zugang zur Pädagogischen Hochschule zu ermöglichen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen werden mittels eines standardisierten Einschätzungs-Verfahrens die Vorleistungen von Interessentinnen und Interessenten mit Qualifikationen wie einer eidgenössich anerkannten Berufsmaturität, einem anerkannten Diplom einer dreijährigen Diplom- oder Handelsmittelschule angemessen berücksichtigt, was bedeutet, dass gewisse Fächer (Erste Fremdsprache, Zweite Fremdsprache, Naturwissenschaften <Biologie, Chemie oder Physik>, Geistes- und Sozialwissenschaften <Geschichte oder Geografie> und Musik, Gestalten oder Sport und Bewegung), die im letzten in Frage kommenden Schulzeugnis mindestens genügend waren, an der Aufnahmeprüfung der PHZH nicht geprüft werden, sondern den Nachweis im Portfolio ermöglichen. Aufgrund der Anrechnung der Vorleistungen bestimmt die PHZH, in welchen Fächern eine Kandidatin oder ein Kandidat eine Aufnahmeprüfung abzulegen hat, und teilt diesen ihren Entscheid mit. Ungeachtet der Fächer, welche aufgrund von genügenden Vorleistungen nicht geprüft werden, sondern im Portfolio nachgewiesen werden können, ist die Prüfung in zwei Fächern (Deutsch und Mathematik) von allen Kandidatinnen und Kandidaten abzulegen. Die Dossiers jener Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich für einen Vorbereitungskurs interessieren, werden an die entsprechenden Kursträger übergeben.
3 3 Zweck der Vorbereitungskurse ist es, interessierte Kandidatinnen und Kandidaten mit der verlangten Vorbildung speziell auf dieses Aufnahmeverfahren vorzubereiten. Auf der Grundlage der Bestehensnormen der Aufnahmeprüfung an der PHZH sollen diese Kurse dem individuellen Leistungsstand der Kandidatinnen und Kandidaten Rechnung tragen können und den gezielten Aufbau von angestrebtem Wissen und Können, welches für die erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung an der PHZH erforderlich ist, unterstützen. Der Besuch eines Vorbereitungskurses für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren der PHZH ist nicht obligatorisch. Grundsätzlich können alle Personen, welche die unter 7 Abs. 1 Ziffer 3 des Gesetzes über die PHZH aufgeführten Qualifikationen aufweisen, zum Aufnahmeverfahren der PHZH zugelassen werden, auch wenn sie vorgängig keinen vom Kanton angebotenen Kurs besuchen, sondern sich die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf anderem Weg aneignen. Konzept der Konferenz der Schulleitungen der Diplommittelschulen des Kantons Zürich Die Schulleitungen der Diplommittelschulen des Kantons Zürich haben sich zu einer Konferenz zusammengeschlossen und gemeinsam ein Konzept eingereicht. Diese Konferenz ist für die Entwicklung, den Aufbau, die Durchführung und die Evaluation des vorgesehenen Vorbereitungskurses zuständig. Der Anbieter rechnet damit, dass die grösste Anzahl von Interessentinnen und Interessenten für einen Vorbereitungskurs insgesamt aus den Diplommittelschulen kommen. Es ist deshalb ein Vorbereitungskurs ausschliesslich für Absolventinnen und Absolventen der DMS konzipiert worden. Da diese bezüglich Alter und Mittelschulbildung eine homogene Gruppe bilden, konnte gesamthaft ein kurzes und kostengünstiges Kursangebot projektiert werden. Es kann ausnahmslos bei allen Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungskurses an eine breite Allgemeinbildung angeknüpft werden, welche sich diese in der DMS als einer dreijährigen Vollzeitmittelschule mit ca Schulstunden pro Jahr erwerben konnten.
4 4 Der Vorbereitungskurs soll ein Semester dauern und im Vollzeitstudium absolviert werden. Er versteht sich als eigenständiges Passerellenangebot, welches sich in Gestaltung und Inhalt deutlich von der Sekundarstufe Il unterscheiden will. Absolventinnen und Absolventen der DMS, welche am Lehrberuf interessiert sind, sollen einen Vorbereitungskurs besuchen können, welcher einerseits exakt an deren Vorkenntnisse und Vorleistungen anknüpft und anderseits zielgerichtet auf die für eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung an der PHZH geforderten Qualifikationen vorbereitet. Das im Konzept beschriebene Kursangebot wird nach Vorliegen der definitiven Bestehensnormen der Aufnahmeprüfung an der PHZH weitere Anpassungen erfahren. Seminare mit Uebungen, Studienwochen, Lerngruppen und -partnerschaften sowie selbständig zu lösende und individuelle Einzelaufgaben gehören zu den selbstverständlichen und erwachsenengerechten Arbeitsformen des Vorbereitungskurses. Pro Woche werden ca. 27 Wochenstunden unterrichtet. Es ist vorgesehen, dass die Absolventinnen und Absolventen im Laufe des Semester eine Zwischenprüfung absolvieren. Aufgrund der dabei erzielten Resultate wird die Schulleitung den Teilnehmenden im Sinne einer Standortbestimmung ein beratendes Gespräch anbieten und eine Empfehlung über die weitere Teilnahme am Vorbereitungskurses abgeben. Vor oder nach dem Kurs ist das gemäss 10 Abs. 3 des Gesetzes über die PHZH obligatorische ausserschulische, drei Monate dauernde Praktikum zu absolvieren. Diese zeitliche Struktur eines einsemestrigen Vorbereitungskurses mit vorausgehendem oder anschliessendem Praktikum ermöglicht den rechtzeitigen Eintritt in die PHZH innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss der DMS. Auftrag Gestützt auf das von der Konferenz der Schulleitungen der DMS eingereichte Konzept ist dieser der Auftrag zu erteilen, Vorbereitungskurse für das Aufnahmeverfahren an der PHZH durchzuführen. Die detaillierten Kursinhalte sind auf die Bestehensnormen des Aufnahmeverfahrens an der PHZH auszurichten. Allfällig notwendige Anpassungen sind nach Festlegen des definitiven Aufnahmeverfahrens in Koordination mit der PHZH vorzunehmen. Grundsätzlich steht der Vorbereitungskurs allen interessierten und motivierten Absolven-
5 5 tinnen und Absolventen der DMS offen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in den Vorbereitungskursen. Gestützt auf das Konzept werden an der Kantonsschule Riesbach Vorbereitungskurse durchgeführt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, auch an der Kantonsschule Rychenberg. Die im Konzept vorgesehene Zwischenprüfung darf keinen selektiven Charakter haben. Die Selektion findet mit Bezug auf das kognitive Wissen anlässlich der Aufnahmeprüfung an die PHZH und mit Bezug auf die Eignung zum Lehrberuf im Basisstudium an der PHZH ( 9 Abs. 3 Gesetz über die PHZH) statt. Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat: I. Der Konferenz der Schulleitungen der DMS wird der Auftrag erteilt, ab Schuljahr 2001/02 an den Diplommittelschulen auf der Grundlage ihres Konzeptes (Anhang) einsemestrige Vollzeit-Vorbereitungskurse durchzuführen, die unter Berücksichtigung der Bestehensnormen gezielt auf das Aufnahmeverfahren an der PHZH vorbereiten. II. Zum Vorbereitungskurs zuzulassen sind Absolventinnen und Absolventen der DMS. III. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in einen Vorbereitungskurs an den Diplommittelschulen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme. IV. Der Vorbereitungskurs wird an der Kantonsschule Riesbach, Zürich durchgeführt, je nach Zahl der Anmeldungen auch an der Kantonsschule Rychenberg, Winterthur. V. Die Vorbereitungskurse im Schuljahr 2001/02 sind so zu terminieren, dass sie un-
6 6 ter Berücksichtigung des zu absolvierenden obligatorischen dreimonatigen Praktikums und bei Bestehen der Aufnahmeprüfung den Eintritt in die PHZH auf Oktober 2002 gewährleisten. VI. Mitteilung an die Konferenz der Schulleitungen der Diplommittelschulen des Kantons Zürich, die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene, die Direktionen der kantonalen Lehrerseminare, den Präsidenten der Erweiterten Seminardirektorenkonferenz, die Schulleitung der Pädagogischen Hochschule, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen sowie die Bildungsdirektion: Hochschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt und das Amt für Jugend- und Berufsberatung. Für richtigen Auszug Die Sekretärin Zürich, 12. Juni 2001 Oh/Bos
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