Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 für unbemannte Luftfahrzeuge bis einschließlich 150 kg

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1 Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 für unbemannte Luftfahrzeuge bis einschließlich 150 kg Regeln und Erfahrungen Wien, 5. Februar 2014 DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION

2 Neuerungen des LFG mit

3 ZIEL des Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweises LTBTH 67 Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen im nationalen Luftraum stellt neben technischen und flugsicherungstechnischen Anforderungen vor allem hohe Anforderungen an den Betrieb, um die Sicherheit von Mensch, Tier und Sachen zu gewährleisten. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang auch die Angemessenheit der Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen in Bezug auf den jeweiligen Luftfahrzeugtyp und das Einsatzgebiet gegeben sein. 3

4 Einteilung der unbemannten Luftfahrzeuge in Kategorien Eine Einteilung in 4 Kategorien nach Gewicht und Einsatzgebiet erfolgt aus folgenden Gründen: Gewichtsspektrum ist eng, lässt aber unterschiedliche Arten von ulfz zu Berücksichtigung der Einsatzumgebung erlaubt Flexibilität Abb.1: Qods Mohajer-4 (120 kg) Abb.2: DJI F330 Flamewheel (2,40 kg) Abb.3: Almhütte (bewohnt) Abb.4: Marktplatz 4

5 Einteilung der unbemannten Luftfahrzeuge nach Betriebsmasse Unterscheidung nach Betriebsmasse: bis einschließlich 5kg Masse wie leichte Flugmodelle bis einschließlich 25 kg Masse wie leichte Flugmodelle über 25 kg bis einschließlich 150 kg Masse wie schwere Flugmodelle 79 J 5 kg 25 kg 150 kg 5

6 Einteilung der unbemannten Luftfahrzeuge nach Einsatzgebiet Einsatzgebiet I - Unbebautes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt ausschließlich über unbebautem Gebiet. Unbebaute Gebiete sind Gebiete, in denen sich keine Gebäude befinden. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen keine zusätzlichen Personen aufhalten. 6

7 Einteilung der unbemannten Luftfahrzeuge nach Einsatzgebiet Einsatzgebiet II - Unbesiedeltes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt ausschließlich über unbesiedeltem Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung (z.b. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder Gebäude, in denen infolge von Zerstörung oder Verfall auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, aufweisen darf. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen nur vereinzelt Menschen temporär (z.b. Wanderer) aufhalten. 7

8 Einteilung der unbemannten Luftfahrzeuge nach Einsatzgebiet Einsatzgebiet III - Besiedeltes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt über einem Siedlungsbereich mit primären Gebäuden (z.b. Wohnhäuser, Schulen, Geschäfte, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet genutzt wird. Der Betrieb ist auf Gebiete beschränkt, welche aufgrund der Passantendichte nicht unter Einsatzgebiet IV fallen. 8

9 Einteilung der unbemannten Luftfahrzeuge nach Einsatzgebiet Einsatzgebiet IV - Dichtbesiedeltes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt über einem räumlich geschlossenen Besiedlungsgebiet (vergleichbar mit dem Ortskern einer typischen Marktgemeinde oder Bezirkshauptstadt). 9

10 Einteilung der unbemannten Luftfahrzeuge in Kategorien Damit wird eine Festlegung von technischen und betrieblichen Auflagen für jede Kategorie möglich 10

11 Weitere Bewilligungen und Bestimmungen Die Betriebsbewilligung ist ausschließlich die luftfahrtbehördliche Bewilligung gemäß Luftfahrtgesetz. Darüber hinaus wird auf andere gesetzliche Bestimmungen (z.b. fernmeldebehördliche Bewilligungen, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, Zustimmung der Grundstückseigentümer, gewerberechtliche Bewilligung, Daten-, Natur-, Umweltschutz, etc) hingewiesen. 11

12 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Hier einige Beispiele für kritische Bauteile anhand einer handelsüblichen Steuerung eines Multikopters. Diese Steuerung kann auf verschiedenen Geräten eingesetzt werden, sofern die Motoren und deren Regler den Spezifikationen des Herstellers entsprechen. z.b: Supported ESC output 400Hz refresh frequency. Dies muss durch den Betreiber sichergestellt und der Behörde nachgewiesen werden. Je nach Hersteller und System kann die Architektur verschieden sein, und dies ist bei der Betriebssicherheitsanalyse zu berücksichtigen. 12

13 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Auszug aus der Anlage F: Das Grundprinzip, das ein einzelner Fehlerfall nicht zum Ausfall des Gesamtsystems führen darf, ist dabei anzuwenden und nachzuweisen (single failure tolerant system). Die technische Bauart der Systeme muss so gestaltet sein, dass die Systeme doppelt ausgeführt sind und im Fehlerfall das redundante System automatisch/manuell übernimmt oder eine Notfunktion bzw. die manuelle Steuerung den Fehlerfall kompensiert. Abhängig der jeweiligen Kategorie (Abhängig von Einsatzgebiet und Gewicht) und sind unterschiedliche Detailnachweise und Prüfungen zur Bestätigung der Betriebssicherheit erforderlich. Die Fehlerfälle - Systemreaktionen sind durch einen Test zu simulieren, theoretische System-Betrachtungen und Analysen alleine sind nicht ausreichend. 13

14 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Betriebssicherheitsanalyse: typischer Multikopter 14

15 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Der Ausfall eines Systems darf keinen Absturz zur Folge haben: Wenn mehr als 4 Motoren vorhanden sind, haben die meisten Systeme bei Motorausfall, Motorreglerversagen oder Propellerverlust an einem Antrieb die Fähigkeit weiterzufliegen. 15

16 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Der Ausfall eines Systems darf keinen Absturz zur Folge haben: Bei Ausfall des GPS können die meisten Systeme von Hand gesteuert werden, wenn sie nahe genug bei dem Piloten sind. 16

17 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Der Ausfall eines Systems darf keinen Absturz zur Folge haben: Der Flight Controller ist ein kritisches Bauteil. Beim Versagen dieser Komponente stürzt der Kopter ab. 17

18 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Der Ausfall eines Systems darf keinen Absturz zur Folge haben: Die IMU ist ebenfalls ein kritisches Bauteil. Beim Versagen dieser Komponente stürzt der Kopter ab. 18

19 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Der Ausfall eines Systems darf keinen Absturz zur Folge haben: Auch ein Versagen der PMU oder des Akkus stürzt der Kopter ab. Diese kritischen Komponenten müssen redundant sein. 19

20 Erste Erfahrungen mit den Bewilligungen Festlegung der Betriebsgrenzen: Die Systeme sind vom Hersteller unter bestimmten Bedingungen zu betreiben, z.b: Working environment temperature: -5 C ~ 60 C Storage environment temperature:<60oc Das Gerät darf nicht in der Sonne liegen! NOT water-proof or oil-proof. Kein Flug bei Regen! Fly the aircraft in an open space without buildings or trees; otherwise it may have an effect on the GPS. Mit GPS ist der Betrieb nur mit Einschränkungen möglich! Im Zweifel muss das Gerät einer Erprobung unterzogen werden. Und vieles mehr. 20

21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 21

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