Die Preisträger des 7. Förderpreises für

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1 Deutsches Handwerksblatt Donnerstag 10. November 2011 INFOS & SERVICE ONLINE UNTER Nr. 21 Innovation und Kreativität AUSZEICHNUNG: Sparkassen-Finanzgruppe und HWK ehren einfallsreiche Handwerker im Rahmen des zum siebenten Mal ausgelobten Förderpreises VON DIETMAR HENLE Die Preisträger des 7. Förderpreises für innovatives und kreatives Handwerk wurden im Rahmen einer Feierstunde im Großen Saal der HWK ausgezeichnet. Franz Josef Schumann, Präsident des Sparkassenverbandes Saar, und Kammerpräsident Hans-Alois Kirf überreichten die Preise und Anerkennungen. In seiner Begrüßung hob Kirf die Innovationskraft und die Kreativität der Wettbewerbsbeiträge hervor, die das Handwerk auszeichneten. Er freue sich zudem über die große Resonanz auf die diesjährige Ausschreibung. Durch ihre Arbeiten hätten die Bewerber einen wichtigen Beitrag geleistet, der das positive Ansehen des saarländischen Handwerks in der Öffentlichkeit weiter stärkt. Zugleich dankte er dem Sparkassenverband für seine langjährige Unterstützung des Förderpreises. Schumann stellte heraus, dass die Sparkassen-Finanzgruppe Saar mit dem Förderpreis einen Beitrag zur Zukunftsentwicklung des Handwerks leisten wolle. Hervorragende handwerkliche Leistungen auf den Gebieten der Produkt- und Verfahrensinnovation sollen so einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Beide Präsidenten betonten, dass Handwerk und Sparkassen seit jeher enge Partner seien. Den Festvortrag bei der Preisverleihung mit dem Thema Querdenken mit kreativen Ideen zum unternehmerischen Erfolg hielt Herbert Mischler, Unternehmensberater aus Daisendorf am Bodensee. Er ermunterte seine Zuhörer, im Querdenken nicht die Risiken, sondern die Chancen zu sehen, um sich von anderen im Markt zu unterscheiden. Im Anschluss stellte der Juryvorsitzende, Professor Dr. Holger Buck von der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), die Preisträger und ihre Bewerbungen vor. Insgesamt reichten 22 Betriebe ihre Bewerbungen ein, die von den Juroren begutachtet wurden. Diesmal wurden fünf Preise und zwei dotierte Anerkennungen vergeben. Das Spektrum der kreativen Handwerker erstreckt sich vom Metallbauer bis zum Kälteanlagenbauer, vom Tischler bis zum Goldschmied. Erneut hatte es die Jury, die aus Vertretern der HTW, der HWK, der Sparkassen-Finanzgruppe und der Hochschule der Bildenden Künste bestand, laut Prof. Buck nicht leicht, aus den vielen Bewerbungen die Kreativsten herauszufiltern. Die Preisträger 2011 Den ersten Preis und Euro erhielt das Zweiradmechanikerunternehmen Utopia Velo aus Saarbrücken. Freudig nahm Geschäftsführerin Inge Wiebe den Preis entgegen. Ausgezeichnet wurde eine sehr anspruchsvolle Entwicklungsarbeit, die den Fotomontage: Diersch Impressionen von der Verleihung des Förderpreises PREISTRÄGER UND BEWERBER Preisträger: 1. Utopia Velo, Saarbrücken 2. Kurt Speicher, Schwalbach 3. Manfred Johann GmbH, Tholey 4. Dahlem GmbH & Co.KG, Auersmacher 5. Markus Eckardt, Ensdorf 5. Fa. Glöckner, Neunkirchen 5. CKS GmbH Clima-Kälte-Service, Saarbrücken Weitere Bewerber, die mit einer Belobigung ausgezeichnet wurden: Alarmtechnik Norbert Theis GmbH & Co. KG, Friedrichsthal Michael Puhl, Hufbeschlag-Schmiede GmbH Bertwin Alois Schnubel, Betonbauer, Siersburg Karl-Heinz Conder, Tischler, Schmelz-Hüttersdorf Gelber-Bieger GmbH, Feinwerkmechaniker, Losheim am See Denise Schug-Lattwein, Gold und Silberschmied, Schiffweiler Thomas Merl, Elektrotechnik, Dudweiler Bubel & Co. GmbH, Tischler, St. Wendel Dagmar Jolly, Fotograf, Bous Stahl + Metall Henzmann-Volz Metallbau GmbH, St. Wendel Jürgen Guldner, Metallbauer, Überherrn Koch Haustechnik GmbH, Schmelz Josef Schmitt, Flexograf, Wadern Schmidt Küchen GmbH & Co.KG, Nohfelden Wiegand GmbH, Tischlerei, Saarbrücken Tobias Selzer SETO-Trockeneisstrahlen, Merzig Roman Adamek, Elektrotechnik, Wuppertal Michael Karsten, Altena Peter Weber, Nonnweiler Zeitgeist hin zu mehr Elektromobilität aufgreift und praktikable Lösungen findet, hieß es in der Begründung der Jury, die die Entwicklung eines Fahrrades mit Elektroantrieb sowohl für private als auch unternehmerische Kunden zu bewerten hatte. Zweiter Preisträger ist die Stahl- und Metallbau GmbH von Kurt Speicher aus Schwalbach. Sie erhielt Euro. Die Firma Speicher hat sich auf die Optimierung von Arbeitsabläufen in der Stahlindustrie spezialisiert. Das Unternehmen hat für zwei Komponenten einer Stranggießanlage erhebliche Verbesserungen nicht nur entwickelt und geplant, sondern auch gefertigt und bei der Saarstahl AG montiert und erfolgreich zum Einsatz gebracht. Der dritte Preis ging an den Tischler Manfred Johann aus Theley und die Holzgruppe St. Wendeler Land; dotiert mit Euro. Vom Rohstoff bis zum in Handarbeit herstellten Endprodukt, in das neue Produktideen eingeflossen sind, ist eine regional geschlossene Wertschöpfungskette aufgebaut worden. Sie unterstützt die die regionale Entwicklung nachhaltig, sichert wohnortnahe Arbeitsplätze im ländlichen Raum und zeigt der Bevölkerung und der Kundschaft handwerkliche Kompetenz und Kreativität auf, heißt es in der Begründung der Jury. Den vierten Preis und Euro nahm die Tischlerei Dahlem GmbH aus Auersmacher entgegen. Gemeinsam mit einem belgischen Innenarchitekten entwickelte sie eine hochwertige Fertignasszelle in Sandwichbauweise, die einen hohen Vorfertigungsgrad aufweist und die Montagezeit im Objekt auf fünf Tage halbiert. Den fünften Preis von HWK und Sparkassenverband teilen sich die Goldschmiede Eckardt aus Ensdorf, die eine Sammlermünze aus Feinsilber in Mokume Gane-Technik mit unterschiedlichen Motiven in Klein-Auflage herstellt, der Steinmetz- und Steinbildhauerbetrieb Markus Glöckner Natursteine aus Neunkirchen für seine innovative Restaurierungstechnik an der alten Abtei in Mettlach sowie der Kälteanlagenbauer CKS GmbH aus Saarbrücken für seine innovative Erdwärmepumpe mit Direktverdampfungstechnik. Sie erhielten jeweils 400 Euro. Eine Anerkennung und ein Preisgeld von je 150 Euro erhielten die Gold- und Silberschmiedin Denise Schug-Lattwein aus Schiffweiler für ihre Schmuckserie Swinging Cool und der Tischler- und Glaserhandwerksbetrieb Wiegand GmbH aus Saarbrücken für die Entwicklung historischer Fenster mit hohen Wärme- und Schallschutzanforderungen. REGIONALREDAKTION Handwerkskammer des Saarlandes Hohenzollernstr Saarbrücken Tel.: 0681/ Fax: 0681/ info@hwk-saarland.de Verantwortlich: Dipl.-Vw. Georg Brenner Dietmar Henle Tel.: 0681/ d.henle@hwk-saarland.de Anzeigenberatung: Gerd Schäfer Tel.: 06501/ schaefer-medien@t-online.de Fachwirt/in Wellness/ Ganzkörperkosmetik Im neu eingerichteten HWK-Kompetenzzentrum für Wellness beginnt im März 2012 der neue Lehrgang zur Geprüften Fachkraft für Ganzkörperkosmetik und Wellness. Mit dieser beruflichen Qualifizierung, die mit einer bundesweit anerkannten Fortbildungsprüfung abschließt, trägt die Handwerkskammer einem zukunftsweisenden Trend Rechnung. Der Lehrgang wird berufsbegleitend angeboten und dauert circa zweieinhalb Jahre. Die Gebühren betragen Euro zuzüglich Material und ngsgebühren. Es kann staatliche Förderung über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Infos: Karin Hussung, Tel.: 0681/ , sowie E- Mail: k.hussung@hwk-saarland.de. WG Effektives Zeit- und Selbstmanagment Office Management von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement, ist der Titel eines Seminars, das die HWK für den 23./24. November geplant hat. Es vermittelt nicht nur die Grundlagen eines effektiven Zeit- und Selbstmanagements, sondern berücksichtigt auch den persönlichen Tagesrhythmus und die persönliche Leistungskurve. Es zeigt, dass Entspannung und gezielte Pausen zur Leistungssteigerung wichtig sind und gibt Tipps zur Vermeidung von Zeitfressern. Alle, die gut organisiert durch den Arbeitsalltag kommen wollen, sind in dem Seminar richtig, das 16 Unterrichtsstunden umfasst. Info: Tel.: 0681/ /192 EB hwk-saarland.de EINLADUNG ZUR VOLLVERSAMMLUNG Die Handwerkskammer des Saarlandes lädt für Donnerstag, 1. Dezember, 16 Uhr, Großer Saal der HWK, zur Vollversammlung ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Vollversammlung 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Bericht des Präsidenten / des Hauptgeschäftsführers 5. Nachwahl Rechnungsprüfungsausschuss 6. Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur ng der Jahresrechnung Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes 8. Beratung über den Haushalts- und Stellen plan 2012 der Handwerkskammer des Saarlandes 9. Beratung und Beschlussfassung über di Festlegung des Beitrags zur Handwerks kammer des Saarlandes für das Jahr Beschlussfassung über den Haushaltsund Stellenplan 2012 der Handwerks kammer des Saarlandes 11. Ehrungen 12. Fragen an den Vorstand und die Geschäftsführung 13. Verschiedenes

2 SB 2 HANDWERKSKAMMER DES SAARLANDES Donnerstag, 10. November 2011 Deutsches Handwerksblatt Nr. 21 Handwerk traf die Kunst in der Alten Kirche VERANSTALTUNG: Frau & Handwerk hatte zu einem besonderen Abend nach Wiesbach eingeladen Stimmungsvolle Atmosphäre hatte Frau & Handwerk in der Alten Kirche von Wiesbach gezaubert. Die zahlreichen Gäste wussten dies zu schätzen Das Sommerevent von Frau & Handwerk (F&H) unter dem Motto Handwerk trifft Kunst und Kultur in der Alten Kirche von Wiesbach hat ein großes Echo gefunden. Astrid Vogel, Vorsitzende von F&H, begrüßte die zahlreichen Gäste, unter ihnen HWK-Präsident Hans-Alois Kirf, HWK- Vizepräsident Bernd Wegner, HWK- Hauptgeschäftsführer Georg Brenner sowie die Präsidentin der HWK der Pfalz, Brigitte Mannert. Handwerk, Kunst und Kultur gehören seit Jahrhunderten zusammen. Beweis für die hohe Baukunst des Handwerks sind die Kirchen und Kathedralen, die bereits im Mittelalter von Handwerkern geschaffen wurden. Handwerk und Kunst fließen auch heute noch in vielen Bereichen ineinander, und unsere Kultur wurde auch vom Handwerk in Europa sehr stark geprägt. betonte Astrid Vogel in ihrer Begrüßung. Daran knüpfe die Veranstaltung von Frau & Handwerk an. Den Gästen bot sich eine ganz besondere Atmosphäre in der Alten Kirche. Gleich beim Eintreten in das Gebäude fielen die Gemälde des saarländischen Künstlers Hanno Schneider ins Auge. Abstrakte Farbkompositionen in Lack und Dispersionsfarben, stilecht auf Bauzäunen rund um den Innenraum der Kirche dekoriert. Farbenfroh leuchteten sie mit den Kir- chenfenstern um die Wette. Die Empore der Kirche bot Raum für eine besondere Kunstausstellung. Hier zeigte das Handwerk seine Kreativität. Gesellenstücke der Steinmetze und Meisterstücke des Schreinerhandwerks demonstrierten beeindruckend, welch hohe Ansprüche sich das Handwerk setzt. Vergnügen bereiteten die Tierfiguren und Skulpturen von Norbert Zewe, die dieser sehr humorvoll aus Schrotteilen herstellt. Auch seine Bilder aus Rost und Patina waren ganz außergewöhnlich und fanden vielfache Anerkennung bei den Gästen. Eigens für diese Ausstellung und ganz speziell für Frau & Handwerk fertigte Hanno Schneider Karikaturen an, die ganz alltägliche Situationen (oder: den ganz alltäglichen Wahnsinn?) im Alltag von Handwerksfrauen darstellen. Hier konnte frau sich so manches Mal wiederfinden. Für die musikalische Untermalung des Abends sorgte die bekannte Band Marx Rootschilt Tillermann. Ihren gemütlichen Ausklang fand die viel besuchte Veranstaltung bei Kerzenschein, kühlen Getränken und einem kleinen Imbiss. Ein besonderer Dank von Fau & Handwerk geht an dieser Stelle auch die vielen unermüdlichen Helferinnen und Helfer, ohne die eine solche Veranstaltung sicherlich nicht möglich gewesen wäre. Foto: Frau & Handwerk Wirtschaftlichstes Angebot akzeptiert VERGABE: Informationsveranstaltung über öffentliches Auftragswesen bei den Junghandwerkern Jeder Handwerker, der an einer öffentlichen Ausschreibung teilnimmtt, muss sich auch mit den Regularien und Vorschriften einer solchen Ausschreibung auseinandersetzen. Wie fülle ich die Formblätter aus? Was kann ich tun, wenn ich Fehler bei den LV-Texten erkenne? Warum wurde mein Angebot von der Bewertung ausgeschlossen? Beim Herbsttreffen der Junghandwerker im Oktober im Schullandheim Oberthal gab Gordon Haan, Architekt und Leiter der HWK-Beratungsstelle für Denkmalpflege, Gestaltung und Barrierefreies Bauen bei der Handwerkskammer des Saarlandes einen Einblick in das Vergaberecht für öffentliche Aufträge. Thematisiert wurde die Vermeidung inhaltlicher und formeller Fehler, die zum Ausschluss führen können. In einer lebhaften Diskussion mit den Handwerkern, aber auch mit dem anwesenden Bürgermeister der Gemeinde Oberthal, Stephan Rausch, und seinen Mitarbeitern aus der Hochbauabteilung wurden die Probleme im öffentlichen Vergaberecht diskutiert. Das oft zitierte sogenannte Schweizer Modell war ebenfalls ein Punkt dieses Meinungsaustauschs. Bei diesem theoretischen Vergabemodell werden der Mindestbietende und der teuerste Bieter ausgeschlossen, dann wird von den übrigen Angebotspreisen das arithmetische Mittel errechnet, und es erhält der Bieter den Zuschlag, der diesem arithmetischen Mittelwert am nächsten kommt. Unabhängig dieses in Deutschland rechtlich nicht umsetzbaren Verfahrens wurde deutlich, dass hier langfristig produktive Firmen benachteiligt würden. Haan zeigte alternative Möglichkeiten auf, wie Angebote auch auf Grundlage geltenden Rechts durch die Beschreibung von Wertekriterien nicht nur über den günstigsten Preis bewertet und vergeben werden müssen. Im Anschluss an den Vortrag waren sich alle Teilnehmer einig, dass zur Verbesserung des öffentlichen Vergabewesens von beiden Seiten noch dicke Bretter zu bohren sind. Weitere Infos: Beratungsstelle für Denkmalpflege, Gestaltung und barrierefreies Bauen der HWK, Gordon Haan, Tel.: 0681/ , Fax: 0681/ , E- Mail: g.haan@hwk-saarland.de. GH Vergabekonferenz zu Ferienpark Bostalsee TERMIN: 21. November wartet mit vielen Informationen auf Ein Informationsabend über anstehende Investitionen beim Neubau der Zentraleinheit des Ferienparks Bostalsee findet am 21. November, 18 Uhr, im Großen Saal der HWK statt. Die SHS Strukturholding Saar GmbH und die Kammer veranstalten gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband des Saarländischen Handwerks (AGVH) und dem Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft (AGV Bau) eine Vergabekonferenz für das Bauvorhaben Neubau Zentraleinheit Ferienpark Bostalsee. Es werden öffentliche Ausschreibungen im Bereich des Innenausbaus mit einem Gesamtvolumen von über 14 Millionen Euro vorgestellt. Die Veranstaltung bietet Unternehmen umfassende Informationen über die zu vergebenden Ausbauarbeiten. Das Spektrum der geplanten Vergaben umfasst fast alle Ausbaugewerke, beispielsweise Innenputzarbeiten, Tischlerarbeiten, Heizung und Sanitärinstallation oder auch Elektroinstallationsarbeiten. Zusätzlich gibt es Informationen über das System der elektronischen Vergabe sowie das Vergaberecht. Im Anschluss präsentieren sich die verantwortlichen Projektgesellschaften im Foyer der HWK und bieten Gelegenheit zur konkreten Information über die geplanten Aufträge und die einzelnen Formalitäten bei der Vergabe. Interessenten melden sich bitte bei der HWK, Gordon Haan, Tel.: 0681/ , g.haan@hwk-saarland.de oder Rita Schlicker, Tel.: 0681/ , r.schlicker@hwk-saarland.de. Metallbau Groß mit neuer Fertigungshalle Die Glückwünsche der Handwerkskammer des Saarlandes zur neuen Fertigungshalle überbrachte HWK-Geschäftsführer Albert Eberhardt im Namen des Präsidenten und des gesamten Vorstandes der Firma Metallbau Groß. Die Fertigstellung der dritten Fertigungshalle sei ein Zeichen des wirtschaftlichen Erfolgs der Metallbau Groß GmbH betonte Eberhardt. Es ist das sichtbare Symbol der unternehmerischen Erfolgsgeschichte von Schlossermeister Wolfgang Groß, der 1999 seinen eigenen Betrieb gründete. Dass ein Handwerksunternehmen im Verlauf von nur zwölf Jahren zwanzig Lehrlinge ausbildet, ist nach den Worten von Eberhardt herausragend, ebenso wie auch die Tatsache, dass Metallbau Groß heute als einziges bundesdeutsches Unternehmen seiner Branche dem liechtensteinischen Weltmarktführer Hilti zuliefern darf. Die Groß Metallbau GmbH beschäftigt heute 50 Personen. Dem besonderen Anlass entsprechend wurde dieser neue Meilenstein in der Unternehmensgeschichte am 1. Oktober im Rahmen eines zünftigen Oktoberfestes gefeiert. Neue Gebühr in Luxemburg Jedes Unternehmen muss vor Tätigkeitsbeginn in Luxemburg eine Vorabmitteilung mit verschiedenen Dokumenten beim Mittelstandsministerium einreichen, das daraufhin eine Genehmigung für ein Jahr ausstellt. Nach einem neuen Gesetz ist hierfür eine Gebühr von 24 Euro zu entrichten. Der Betrag geht per Überweisung an die luxemburgische Finanzbehörde. In der Regel reicht dem Mittelstandsministerium die Quittung über die vollzogene Abbuchung der 24 Euro als Beleg. Diese ist mit den anderen Unterlagen einzureichen. Kontoverbindung des Luxemburger Finanzamtes: IBAN LU , CODE BIC: CCPLLULL Verwendungszweck: Droit de chanchellerie. Die Gebühr ist bei jedem Änderungswunsch sowie jedem Gesuch zu entrichten. Betroffene Betriebe müssen beachten, dass ausgestellte Vorabmitteilungszertifikate ab Ausstellungsdatum nur für ein Jahr gültig sind und von allen Unternehmen jährlich neu beantragt werden müssen. HWK-Ansprechpartner ist Peter Juen: Tel.: 0681/ , p.juen@hwk-saarland.de. Südwest Mit Sicherheit günstiger Krankenkassen- Wechselwochen! Jetzt wechseln und bis 2014 garantiert keinen Zusatzbeitrag zahlen! Wechseln Sie jetzt: 0800/ Bis 2014 garantiert kein Zusatzbeitrag Neue Schulung im KomZet Metall WEITERBILDUNG: Kurs Sinumerik 840 D SL Programmierer und Bediener von CNC-Drehmaschinen und CNC- Ausbilder haben ab Frühjahr 2012 die Möglichkeit, im Kompetenzzentrum für Metalltechnik (Kom- Zet Metall) der Handwerkskammer des Saarlandes an der CNC- Schulung SINUMERIK 840 D SL (ShopTurn) teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme sind Kenntnisse im Drehen nach Zeichnung sowie CNC-Grundlagenkenntnisse. Das Schulungsprogramm ist so aufgebaut, dass die Absolventen des Lehrganges in der Lage sind, nach Werkstückzeichnungen Programme in SIEMENS-Klartext- Dialog zu erstellen und zu testen. Zwölf Programmierplätze Sinutrain 840 D V07.05 inklusive steue- rungsgleichen Tastaturauflagen sowie weiterhin eine Universal-CNC- Drehmaschine DMG NEF 400 V3 stehen für die Schulung zur Verfügung. Während der 40 Unterrichtsstunden umfassenden Schulung im Kompetenzzentrum für Metalltechnik erhalten die Teilnehmer eine Einführung in die Programmieroberfläche ShopTurn, erfahren alles Wissenswerte zur Menüführung und trainieren die Handhabung der NCM. Außerdem lernen sie verschiedene Bearbeitungszyklen kennen. Nullpunkte und Werkzeugverwaltung runden die Schulung ab. Die Teilnehmerzahl ist auf zwölf begrenzt. Weitere Informationen im Internet. EB hwk-saarland.de Rechtschutz in Frankreich auch für Photovoltaik Es ist amtlich! Auch deutsche Photovoltaikunternehmen im Hochbau können in Frankreich Versicherungsschutz zur RC Décennale erhalten. Informationen hierzu gibt bei der HWK, Auslandsberater Peter Juen, Tel.: 0681/ , p.juen@hwk-saarland.de. Fair ist mehr! bei Café Resch Unter dem Motto Fair ist mehr luden die Konditorei / Café Resch und die Schulseelsorge Saarlouis zur Fairen Woche ein. Die Produkte aus Fairem Handel standen im Mittelpunkt des Interesses. Der Landwirtschaftsanalyst und Sekretär der Zuckerkooperative Kasinthula in Malawi (Südostafrika), Elod Kafaukoma, berichtete von den Vorteilen des Fairen Handels und über die positiven Veränderungen in seinem Dorf Chinangwa. Durch die Prämiengelder konnte dort eine Grundschule gebaut werden und Stipendien für weiterführende Schulen vergeben werden. Diese Veranstaltung sollte den Bekanntheitsgrad von Fair Trade- Produkten steigern hefen und den Gedanken weitertragen, betonte Josef Resch jr..

3 Donnerstag, 10. November 2011 Deutsches Handwerksblatt Nr. 21 SAARLAND SB 3 Regionale Produkte besser vermarkten NETZWERK: Hochrangige Teilnehmer bei MehrWert Regional diskutierten über Formen einer besseren Zusammenarbeit und einer noch eingehenderen Information der Verbraucher auch eigenes Gütesiegel wurde angedacht Regionalität spielt als Verkaufsargument für Lebensmittelerzeugnisse und Handwerk eine immer bedeutendere Rolle. Transparenz, kurze Wege, regionale Wertschöpfung, aber auch emotionale Komponenten, wie die regionale Identität und die Unverwechselbarkeit, sind wichtige Aspekte. Hoher Besuch hatte sich angesagt, als am 17. Oktober Experten und geladene Gäste aus Gastronomie und von der Erzeugerseite in der Handwerkskammer zum Thema MehrWert Regional diskutierten. Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Dr. Christoph Hartmann kam persönlich, um die Gäste zu begrüßen und die Bedeutung des Themas für das Saarland hervorzuheben. Produkte aus der Region für die Region seien ein wichtiger Weg, um ein Mehr an Wertschöpfung im Saarland zu bündeln. Er zeige sich zuversichtlich, dass das durchaus gelingen könne und wünschte der Veranstaltung einen guten Verlauf. Hans-Alois Kirf, Präsident der Handwerkskammer, verwies darauf, wie wichtig der unmittelbare Kontakt zwischen den Marktteilnehmern für das gegenseitige Vertrauen sei. Regionalität heißt nicht Abschottung gegen alles, was von außen kommt. Es bedeutet vielmehr, sich der eigenen Stärken bewusst zu sein und diese Stärken bestmöglich zu kommunizieren und zu vermarkten. Verbraucher an regionalen Produkten stark interessiert Die Gesprächsrunde war hochrangig besetzt, es diskutierten unter der Moderation von Michael Klein, Dr. Arnold Ludes vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, die Präsidentin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Saarland, Gudrun Pink, der Präsident der Landwirtschaftskammer Saarland, Richard Schreiner, sowie Barbara Schroeter von der Verbraucherzentrale. Fotomontage: Diersch Eine anregende Diskussion und eine ansprechende Ausstellung gab es bei der Veranstaltung zu regionalen Produkten Die HWK sei nie schöner als heute gewesen, betonte Dr. Ludes angesichts der Präsentation regionaler Produkte im Ausstellungsraum der HWK und unterstrich ausdrücklich: Die Zeit für eine regionale Vermarktung ist günstig, da die Verbraucher diesen Markt und die damit verbundene Identifikation zunehmend für sich entdeckt haben. Unterschiedliche Auffassungen gab es bei der Einschätzung wie der Begriff Regionalität abzugrenzen sei. Laut Landwirtschaftspräsident Schreiner seien das nicht immer die politischen Grenzen. Gudrun Pink sieht das Saarland beim Thema Regionalität auf einem guten Weg. Der Kunde sei zunehmend kritisch, deshalb seien weitere Anstrengungen in Sachen Qualität notwendig. In der Frage, wie die Verbraucher angesprochen werden sollen, sieht Barbara Schroeter von der Verbraucherzentrale umfangreiche Informationen als erforderlich an. Ein Slogan allein reiche nicht aus, um Vertrauen zu schaffen. Wir müssen den Verbraucher zudem erziehen und ihm klar machen, dass es nicht alles zu jeder Zeit gibt, gab sie zu bedenken. In Sachen Transparenz sieht Schreiner die Landwirtschaft in der Pflicht, da der Verbraucher nicht immer alles über Lebensmittel wisse. Dr. Ludes sieht das Thema gesunde Ernährung gar als Bildungsaufgabe an. Für Gudrun Pink gelte das auch für die Ausbildung in der Gastronomie. Die geladenen Gäste beteiligten sich rege an der Diskussion und schilderten die Probleme beim Thema Regionalität aus ihrer Sicht. Von Seiten der Gastronomie wurde mehrfach die Verfügbarkeit der Produkte angesprochen. Auf Erzeugerseite geht es dagegen verstärkt um kurze Lieferwege, um die Liefersicherheit zu gewährleisten. Dazu müssten die Gastronomen bereit sein, ihr Speisenangebot breiter aufzustellen und der Jahreszeit anzupassen. Ein Züchter betonte in diesem Zusammenhang, er züchte ganze Tiere und keine Steaks. Als positives Beispiel wie es funktionieren kann, stellte Rudolf Schwarz die Bliesgauer Lammwochen vor. Dort habe man sich darauf beschränkt nur elf Gastronomen zu beliefern, um die Qualität und die Liefersicherheit zu garantieren. Das Thema Markthalle als zentraler Vermarktungsort für regionale Produkte wurde sehr differenziert gesehen. Hier hielten Befürworter und Gegner sich die Waage. Breiter Konsens Einigkeit bestand darin, dass in der regionalen Vermarktung für alle Seiten viel Potenzial stecke. Dafür bedürfe es allerdings eines guten Netzwerkes, damit Verbraucher, regionale Erzeuger und Gastronomie auch zueinander finden. Auch über die Notwendigkeit eines Gütezeichens zur Orientierung für den Verbraucher herrschte Einigkeit im Saal. Das müsse allerdings im Sinne der Transparenz auch genau sagen, für was es steht. Für die Organisation der Veranstaltung, die das Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium gefördert hat, zeichnete das Saar- Lor-Lux-Umweltzentrum des Handwerks verantwortlich. Informationen zum Thema: Torsten Czech, Tel.: 0681/ , t.czech@hwk-saarland.de. Vorsicht bei Angeboten zur Eintragung Auch im Saarland werden offenbar von einer "Zentrale Unternehmensdatenbank.info" per Fax Eintragungsangebote für ein Internet-Gewerberegister versandt; hierbei handelt es sich um die gleiche Masche wie bei der bereits bekannten "Gewerbeauskunft-Zentrale". Die HWK warnt ausdrücklich vor solchen Registrierungsangeboten. Wenn man sich die Webseite anschaut, fällt sofort auf, dass diese auch nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht, da ein Impressum gänzlich fehlt. Sofern Unsicherheit darüber besteht, ob es sich bei einem Aufforderungs- bzw. Angebotsschreiben um Bauernfängerei/Abzocke handelt, sollte vorab eine diesbezügliche Internet-Recherche durchgeführt werden. Betroffene Handwerksbetriebe können sich auch unter Tel.: 0681/ an das Justitiariat der HWK wenden. GENEHMIGUNG Der Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes vom 26. Mai 2011 über die Änderung der r die Durchführung von ngen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Eignung (Ausbildung der Ausbilder) gemäß 42 a der Handwerksordnung (HWO) wir hiermit gemäß 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (BGBI. III ) genehmigt. Saarbrücken, Saarland Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft gez. Dr. Christoph Hartmann BAULEITPLÄNE Die HWK ist als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu folgenden Bauleitplänen Stellung zu nehmen. Dabei ist die HWK auf das Wissen der Handwerksunternehmen vor Ort über mögliche Bedenken, Probleme oder gar Konflikte angewiesen, um diese im Sinne des Handwerks in die Stellungnahmen mit einfließen zu lassen. Anregungen bitte rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Stellungnahme bei der HWK einreichen! Ansprechpartner: Manfred Kynast, Genehmigungslotse der HWK Tel.: 0681/ , Fax: 0681/ , m.kynast@hwk-saarland.de Schwalbach Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALDI-Filiale Schwalbach Stellungnahme bis Kleinblittersdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rettungswachenstandort Kleinblittersdorf gem. 12 BauGB inklusive Umweltbericht Stellungnahme bis Lebach - Aschbach Vorhabenbezogener Bebauungsplan Koblenzer Straße 22 Stellungnahme bis Bexbach Bebauungsplan An der Homburger Straße, 2. Änderung Eingang HWK: Stellungnahme bis Gegen Schimmelpilz effektiv vorgehen SEMINAR: Start nächstes Jahr, jetzt anmelden Der Befall von Wohnungen mit Schimmelpilzen nimmt gerade in den Wintermonaten zu. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen vom falschen Lüftungsverhalten bis hin zu Bauschäden. Um Handwerkern eine Qualifizierung in diesem Bereich und somit den Aufbau eines weiteren Geschäftsfeldes zu ermöglichen, bietet das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum das fünftägige Seminar Fachgerechte Schimmelpilzsanierung an. Hierbei werden die vielfältigen Aspekte der Sanierung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden wie Schadensbewertung, Sofortmaßnahmen, Schutz der Umgebung, Arbeitsschutz, Ursachenbeseitigung und Sanierungstechniken verständlich und praxisnah vermittelt. Der nächste Kurs findet im März 2012 an zwei Wochenenden statt. Vom 1. bis 3. März wird das fachtheoretische Wissen vermittelt. Eine Woche später, am 9. und 10. März, wird dieses Wissen in praktischen Vorführungen und Übungen angewandt. Die Kursgebühr zur Teilnahme am fünftägigen Lehrgang beträgt regulär 699 Euro für Gebäudeenergieberater (HWK), 629 Euro und für Mitglieder des AGV Bau 639 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Mitglieder des AGV Bau Saar bekommen bei Teilnahme im Rahmen der Meisterhaft-Kampagne 200 Punkte anerkannt. Informationen und Anmeldung bei Lisa Meusel, Tel.: 0681/ , l.meusel@hwk-saarland.de. ML Das Telefonbuch: Werben Sie dort, wo man Sie dreifach gut fi ndet: im Buch, online oder mobil. oder Werbung rein, Umsatz rauf! Ein Service Ihrer Verlage Das Telefonbuch

4 SB 4 HANDWERKSKAMMER DES SAARLANDES Donnerstag, 10. November 2011 Deutsches Handwerksblatt Nr. 21 Rechtsverordnungen Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Kältetechnik (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsausbildungsausschusses vom und der Vollversammlung vom erlässt die Handwerkskammer des Saarlandes als zuständige Stelle nach 42 a, 44 Abs. 4, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften: 1 Ziel der ng und Bezeichnung des Abschlusses (1) Durch die ng ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die nachstehenden Aufgaben wahrzunehmen: 1. Installieren und Instandsetzen, 2. Inbetriebnahme und Übergabe von Kälteanlagen durchzuführen, 3. Kundengespräche hinsichtlich durchzuführender Arbeiten zuführen. (2) Die erfolgreich abgelegte ng führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkraft für Kältetechnik (HWK). 2 Zulassungsvoraussetzung (1) Zur ng ist zuzulassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfu ng bestanden hat und an dem Lehrgang Fachkraft fü r Kältetechnik teilgenommen hat. (2) Abweichend von den Absätzen 1 kann zur ng zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere We ise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur ng rechtfertigen. 3 Gliederung, Inhalt und Dauer der ng (1) Die ng gliedert sich in einen fachpraktischen und fachtheoretischen Te il. (2) Im fachpraktischen Te il hat der Prüfling zwei praktische Aufgaben aus dem Bereich Kältetechnik auszufü hren 1. An einer Kälteanlage eine Fehlersuche und Instandsetzung durchzufü hren. Die Fehler sind in einer vorgegebenen Zeit zu beheben und zu dokumentieren. 2. Eine Kälteanlage bauen und in Betrieb nehmen und nach Vorgaben einstellen (nach Sachkundeprüfu ng (EG) Nr. 303/2008). 3. Die Kenntnisse im Hartlöten sind durch eine gesonderte ng nach EN nachzuweisen. (3) Der fachtheoretische Te il ist schriftlich anhand folgender praxisbezogener Arbeiten durchzufü hren: 1. Komponenten einer Kälteanlage und deren Funktion beschreiben. 2. Kältetechnische Fließ- und Schaltpläne fü r Servicearbeiten lesen. 3. Elektrotechnische Schaltpläne fü r Servicearbeiten lesen. 4. We sentliche Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz und zur Unfallverhütung erläutern können. (4) Es wird ein Fachgespräch gefü hrt, das sich auf die ngsleistungen der beiden praktischen Aufgaben (2) 1. und (2) 2. bezieht. Die praktischen ngsaufgaben und das Fachgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewichtet (5) Der fachpraktische Te il der ng soll nicht länger als acht Stunden, das Fachgespräch nicht länger als 15 Minuten und d er fachtheoretische Te il der ng nicht länger als 3 Stunden dauern. 4 Bestehen der ng (1) Die ng ist bestanden, wenn jeweils im fachpraktischen und fachtheoretischen Te il mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind und die ng im Hartlöten bestanden wurde. (2) Über das Bestehen der ng ist ein Zeugnis mit den erreichten Noten pro ngsteil auf der Grundlage der r die Durchfü ngen auszustellen. 5 Anrechnung anderer ngsleistungen (1) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner ngsteilen oder ngsarbeiten vom ngsausschuss der Handwerkskammer des Saarlandes zu befreien, wenn er eine staatliche oder staatlich anerkannte ng bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen in den einzelnen ngsteilen und / oder ngsarbeiten entspricht und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfu ng innerhalb von fü nf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen ng erfolgt. (2) Eine vollständige Befreiung ist nicht zulässig. 6 Anwendung anderer Vo rschrift en Soweit die Besonderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung enthalten, ist die r die Durchfü ngen der Handwerkskammer des Saarlandes in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. 7 In-Kraft -Treten Die Besonderen Rechtsvorschriften wurden am gemäß 106 Abs. 2 Handwerksordnung von der Regierung des Saarlandes - Ministerium fü r Wirtschaft und Wissenschaft genehmigt. Diese Besonderen Rechtsvorschriften treten nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Handwerksblatt am in Kraft. Besondere Rechtsvorschrift en für die Fortbildungsprüfung zur Geprüft en Fachwirtin für Ganzheitskosmetik und Wellness / zum Geprüft en Fachwirt für Ganzheitskosmetik und Wellness Aufgrund der Beschlüsse des Berufsausbildungsausschusses vom und der Vollversammlung vom erlässt die Handwerkskammer des Saarlandes als zuständige Stelle nach 42 a, 44 Abs. 4, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften: 1 Ziel der ng und Bezeichnung des Abschlusses (1) Durch die ng ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendigen praktischen und theoretischen sowie betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse verfü gt, um einen Betrieb selbständig zu fü hren, Leitungsaufgaben in den Bereichen Fachpraxis, Betriebswirtschaft, Personalfü hrung und Personalentwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzufü hren und seine berufliche Handlungskompetenz selbständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen. (2) Die erfolgreich abgelegte ng fü hrt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt fü r Ganzheitskosmetik und We llness (HWK) / Geprüfte Fachwirtin fü r Ganzheitskosmetik und We llness (HWK). 2 Zulassungsvoraussetzung (1) Zur ng ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfu ng in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/Kosmetikerin oder Friseur/Friseurin bestanden hat. (2) Zur ng ist zuzulassen, wer die Fortbildungsprüfu ng zum Geprüften Kosmetiker/zur Geprüften Kosmetikerin bestanden hat. (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur ng zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere We ise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur ng rechtfertigen. 3 Gliederung der ng Die ng gliedert sich in folgende ngsteile: 1. Fachpraktischer Te il: gehobene Behandlung in Kosmetik- und We llnessbereich (Te il I) 2. Fachtheoretische Kenntnisse (Te il II) 3. Betriebwirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse (Te il III) und 4. Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Te il IV) 4 Inhalt und Dauer der ng (1) Im fachpraktischen Te il hat der Prüfling 1. eine Projektarbeit durchzufü hren und ein darauf bezogenes Fachgespräch zu fü hren, 2. eine Situationsaufgabe auszufü hren. a) Die Projektarbeit soll eine freie Arbeit sein und hat einem Kundenauftrag zu entsprechen. Er ist so zu gestalten, dass er Kosmetikdienstleitungen fü r einen besonderen Anlass beinhaltet. Dazu gehören: 1. Anamnese, Diagnose und Beratung, 2. Eine pflegende kosmetische Behandlung mit Augenbrauenkorrektur, Wimpernfärben, Tiefenreinigung, Peeling, Gesichts- und Dekolletemassage von mindestens 20 Minuten Dauer, Spezialpackung (z.b. Modellage) und Abschlussbehandlung, 3. Dekorative kosmetische Behandlung, 4. Hand- und Nagelpflege, 5. Farb- und Stilberatung, 6. Ernährungsberatung. b) Der Prüfling bestimmt den besonderen Anlass und erarbeitet einen Vorschlag fü r die Projektarbeit. Vor der Durchfü hrung der Projektarbeit hat er seinen Vorschlag einschließlich einer Zeitplanung dem ngsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Das ngsmodell wird vom Prüfling gestellt. c) Auf der Grundlage der ngsleistung in der Projektarbeit wird ein Fachgespräch gefü hrt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die der Projektarbeit zugrunde liegen, den Ablauf der Projektarbeit begründen und mit ihr verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen. d) In der Situationsaufgabe sind die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu prüfen, die in der Projektarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten. Es sollen sechs der nachstehend aufgefüf hrten Arbeiten ausgefü hrt werden, davon auf jeden Fall die Arbeiten nach den Nummern 1,2,4 und 9: 1. Apparative Kosmetik, 2. Visagistik, 3. Nagelmodellage, 4. Massageformen, 5. Lymphanregende Behandlung, 6. Kosmetische Behandlung fü r den Herrn, 7. Spezielle Te ilkörperbehandlung, 8. Arbeitsmethoden im We llnessbereich, 9.Beratungs- und Verkaufsgespräch. (2) Im fachtheoretischen Te il sind die Kenntnisse in folgenden ngsfächern schriftlich nachzuweisen: 1. Fachtechnologie 2. Betriebsmanagement Der Prüfling soll durch Verknüpfu ngen fachtechnologischer, betriebsorganisatorischer sowie kommunikationsbezogener Kenntnisse nachweisen, dass er Aufgaben des Betriebsmanagements wahrnehmen und dabei Probleme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungswege aufzeigen und dokumentieren kann. a) Für das ngsfach Fachtechnologie kommen insbesondere in Betracht: 1. Anatomie und Physiologie, 2. Dermatologie, 3. Theoretische Kosmetik (Hygienelehre, Lehre von der Ganzheitskosmetik, kosmetische Diagnostik, kosmetische Behandlungsmethoden, kosmetische Gymnastik und Massage, dekorative Kosmetik), 4. Wirkstoffe, Apparate- und Wa renkunde (Grundlagen der Chemie, kosmetisch wichtige Elemente und Verbindungen, kosmetische Zubereitungsformen, Grundlagen der Physik, Elektrizitätslehre und Strahlenkunde, Apparatekunde, Grundlagen kosmetischer Rohstoffkunde, Abgrenzung zu anderen Berufen, Geschichte der Kosmetik), 5. Ernährungslehre, 6. Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygieneverordnungen. b) Für das ngsfach Betriebsmanagement kommen insbesondere in Betracht: 1. Entwicklung von Institutskonzepten, 2. Kostenermittlung, Kalkulation und Planung, 3. Betriebsablauf, 4. Personalfü hrung 5. Qu alitätsmanagement 6. Marketing, 7. Informations- und Kommunikationssysteme. In jedem der beiden ngsfächer ist mindestens eine Aufgabe zu bearbeiten, die fallorientiert sein muss. (3) In der fachpraktischen ng soll die Projektarbeit nicht mehr als acht Stunden, die Situationsaufgaben nicht mehr als vier Stunden und das Fachgespräch nicht mehr als 30 Minuten dauern. Die fachtheoretische ng soll nicht mehr als sechs Stunden dauern. (4) Die schriftliche ng ist in einem der in Absatz 2 genannten ngsfächern auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des ngsausschusses durch eine mündliche ng zu ergänzen (Ergänzungsprüfu ng), wenn diese das Bestehen des Te ils II der ng ermöglicht. Die Ergänzungsprüfu ng soll je Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. 5 Bestehen der ng (1) Die ng ist bestanden, wenn in jedem der ngsteile ausreichende Leistungen erzielt worden sind. (2) Innerhalb der ngsteile werden die ngsfächer wie folgt gewichtet: 1. Fachpraktische ng: Projektarbeit, Fachgespräch und Situationsaufgabe werden gesondert bewertet. Die ngsleistungen in der Projektarbeit und im Fachgespräch werden im Verhältnis 1 : 3 gewichtet. Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Die Gesamtbewertung wird zum ngsergebnis der Situationsaufgabe im Verhältnis 1 : 2 gewichtet. 2. Fachtheoretische ng: Mindestvoraussetzung fü r das Bestehen des Te ils II der ng ist eine insgesamt ausreichende ngsleistung. Ist die ng in einem ngsfach auch nach einer Ergänzungsprüfu ng mit weniger als 30 Punkten bewertet worden, so ist die ng des Te ils II nicht bestanden. (3) Im Falle einer mündlichen Ergänzungsprüfu ng sind die schriftlichen zu den mündlichen ngsleistungen je ngsfach im Verhältnis von 1 : 2 zu gewichten. 6 Weitere Anforderungen Die ngsanforderungen in den Te ilen III und IV über das Bestehen der ng bestimmen sich nach der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfu ng im Handwerk vom (BGB I S. 1078) in der jeweils geltenden Fassung. 7 Anrechnung anderer ngsleistungen (1) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner ngsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare ng vor einer öffentlichen oder staatlichen anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen ngsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfu ng innerhalb von fü nf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen ng erfolgt. (2) Eine vollständige Befreiung ist nicht zulässig. Soweit eine vollständige Freistellung auf Grund der nachgewiesenen ngen in Frage kommt, bestimmt der Prüfling, in welchen Aufgaben er geprüft werden wird. 8 Durchführung der ng Soweit die Besonderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung enthalten, ist die r die Durchfü ngen der Handwerkskammer des Saarlandes in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. 9 In-Kraft -Treten Die Besonderen Rechtsvorschriften wurden am gemäß 106 Abs. 2 Handwerksordnung von der Regierung des Saarlandes - Ministerium fü r Wirtschaft und Wissenschaft genehmigt. Diese Besonderen Rechtsvorschriften treten nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Handwerksblatt am in Kraft. BUSINESS-INITIATIVE 2011: NISSAN 4x4 MIT SONDER KONDI TIONEN FÜR HANDWERK UND GEWERBE! 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EU-Norm). Abb. zeigen Sonderausstattungen. 1) Enthält 19 % Rabatt gegenüber der unverbindlichen Preis emp feh lung des Herstellers für Mitglieder eines Verbandes mit Rahmenabkommen mit der NISSAN Center Europe GmbH. 2) Enthält 20 % Rabatt gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers für Mitglieder eines Verbandes mit Rahmenabkommen mit der NISSAN Center Europe GmbH. Alle gewerblichen Angebote gelten bei Kauf bis bei allen teilnehmenden NISSAN Händlern und verstehen sich netto, zzgl. MwSt.

5 Donnerstag, 00. Monat 20XX Deutsches Handwerksblatt Nr. 00 HANDWERKSKAMMER DES SAARLANDES SB X

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