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1 ONLINE-NEWS MAI 2018 Kapitalabfluss-Meldegesetz Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen. Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem alle Banken, Kapitalabflüsse ab mindestens ,00 von Konten oder Depots natürlicher Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind z. B. Kapitalabflüsse von Geschäftskonten oder Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern. Kapitalabflüsse, im Sinne dieser Reglung, sind: die Auszahlung und Überweisung von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Auszahlung und Überweisung im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundesschätzen, die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren mittels Schenkung im Inland sowie die Verlagerung von Wertpapieren in ausländische Depots. Auch Umwidmungen eines bestehenden Kontos in ein Geschäftskonto sowie die Überweisung von einem Privatkonto auf ein Geschäftskonto stellen Kapitalabflüsse dar. Um mögliche Umgehungsmodelle zu vermeiden, besteht auch Meldepflicht, wenn der Kapitalabfluss in mehreren Vorgängen, zwischen denen offenkundig eine Verbindung gegeben ist, getätigt wurde. Die Bank hat die entsprechende Meldung jeweils bis zum letzten Tag des auf den Kapitalabfluss folgenden Monats abzugeben. Zudem müssen Banken auch Zuflüsse auf Konten und Depots von natürlichen Personen oder liechtensteinischen Stiftungen ab ,00 melden, wenn sie getätigt wurden aus der Schweiz zwischen dem und dem oder aus Liechtenstein zwischen dem und dem Die Finanz prüft nun verstärkt diese Meldungen und fordert oft standardmäßig eine Vielzahl an Unterlagen ein.

2 Der laufende Betrieb bei Registrierkassen Sie haben geklärt, ob Sie eine Registrierkasse benötigen, welche Umsätze zu erfassen sind, die Registrierkasse angeschafft und samt Sicherheitseinheit bei der Finanz registriert und in Betrieb genommen? Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Bestimmungen dazu: Welche Kontrollbelege und Sicherungen müssen erstellt werden? Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers zu ermitteln (Monatszähler) und als Barumsatz mit Betrag Null (0) zu speichern. Die meisten Kassensysteme bieten dafür eine Extra- Anwendung an. Zu jedem Ende eines Kalenderjahres muss ein Jahresabschluss gemacht werden. Dafür kann der Monatsbeleg für Dezember verwendet werden, muss jedoch zusätzlich als Jahresbeleg ausgedruckt werden. Der Jahresbeleg ist mit der Belegcheck-App des Finanzministeriums zu prüfen. Zumindest quartalsweise ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll extern zu speichern. Das gespeicherte Protokoll ist laut Bundesabgabenordnung mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Was ist bei einem Ausfall der Sicherheitseinheit zu tun? Die Barumsätze sind auf einer anderen Registrierkasse mit funktionierender Sicherheitseinheit zu erfassen. Wenn dies nicht möglich ist, verwenden Sie für die zwischenzeitlichen Barumsätze die Zeichenkette Sicherheitseinrichtung ausgefallen anstatt des Signatur- oder Siegelwertes, und versehen Sie den Beleg mit einem entsprechenden Vermerk. Nach der Reparatur ist über die Belege, die während des jeweiligen Ausfalles mit dem Hinweis Sicherheitseinrichtung ausgefallen zu versehen waren, ein Sammelbeleg mit Betrag Null (0) zu erstellen. Der Beleg ist im Datenerfassungsprotokoll zu speichern. Wenn die Sicherheitseinheit nicht nur vorübergehend (laut BMF für mehr als 48 Stunden) ausfällt, müssen Beginn und Ende des Ausfalls ohne unnötigen Aufschub (laut BMF binnen einer Woche) über FinanzOnline gemeldet werden. Was ist bei einem Ausfall der Registrierkasse zu tun? Zur Fehlerbehebung wenden Sie sich am besten an den Kassenhersteller. Weichen Sie in der Zwischenzeit auf eine funktionierende Kasse aus oder wenn das nicht möglich ist nehmen Sie die Ausstellung der Belege samt Zweitschrift händisch vor. Die händischen Zweitschriften sind nach der Reparatur nachzuerfassen (eine Bezugnahme auf den händischen Beleg ist laut Finanzministerium ausreichend) und aufzubewahren. Werden Buchungen vorgenommen, die die Fehlersuche unterstützen, sind diese als Trainingsbuchungen zu kennzeichnen. Ist die Reparatur nicht möglich oder sind Daten beschädigt, muss das alte Datenerfassungsprotokoll gesichert werden und die Registrierkasse außer Betrieb genommen werden. Eine neuerliche Inbetriebnahme ist erforderlich. Wenn die Registrierkasse nicht nur vorübergehend ausfällt (laut BMF für mehr als 48 Stunden), müssen Beginn und Ende des Ausfalls und eine allfällige Außerbetriebnahme ohne unnötigen Aufschub (laut BMF binnen einer Woche) über FinanzOnline gemeldet werden. Was ist bei einer geplanten Außerbetriebnahme der Registrierkasse zu tun? Erstellen Sie einen Schlussbeleg mit Betrag Null und sichern Sie das Datenerfassungsprotokoll. Bewahren Sie beides entsprechend der Vorschriften der Bundesabgabenordnung für mindestens sieben Jahre auf. Melden Sie die Außerbetriebnahme mittels FinanzOnline. Die Meldung ist laut Bundesministerium für Finanzen nur dann

3 erforderlich, wenn die Registrierkasse geplant dauerhaft außer Betrieb genommen wird also nicht bei Betriebsferien oder zwischen den Saisonen bei einem Saisonbetrieb.

4 Steuern bei Managerversicherungen Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert. Sogenannte D&O-Versicherungen (Vermögensschadenversicherungen) versuchen, dieses Haftungsrisiko zu reduzieren. Nur welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich daraus? Laut Rechtsmeinung des BMFs in den Lohnsteuerrichtlinien sind Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften steuerlich wie folgt zu behandeln: Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Begünstigter In diesem Fall sind die Prämienzahlungen beim Unternehmen Betriebsausgaben. Beim Manager liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer, Begünstigter ist der Arbeitgeber Hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall liegen beim Arbeitgeber Einnahmen vor. Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer und Begünstigter Auch hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall hat der Arbeitnehmer Einnahmen denen die Schadenszahlungen an den Arbeitgeber als Werbungskosten gegenüberstehen (unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze). Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer, Begünstigter ist geschädigter Dritter Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten, keine Einnahmen im Versicherungsfall. Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Begünstigter ist geschädigter Dritter Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer.

5 Die Grundsteuer Von der Politik werden gelegentlich Vermögenssteuern thematisiert. Eine bestehende Vermögenssteuer ist die Grundsteuer, die der Gemeinde zugutekommt. Der Grundsteuer unterliegt inländischer Grundbesitz wie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen das Grundvermögen das Betriebsvermögen, soweit es in Betriebsgrundstücken besteht. Von der Grundsteuer befreit ist unter anderem bestimmter Grundbesitz des Bundes, des Roten Kreuzes, der freiwilligen Feuerwehren, von Sportvereinen, von Kirchen oder Religionsgemeinschaften oder auch z. B. Grundbesitz für den öffentlichen Verkehr. Zudem können Bundesländer mit Landesgesetzen zeitlich befristete Grundsteuerbefreiungen festlegen (z. B. für neue geförderte Wohnobjekte), die dann z. B. bei der Gemeinde beantragt werden können. Steuerschuldner der Grundsteuer ist grundsätzlich der Eigentümer oder Berechtigte. Besteuerungsgrundlage ist der für den Veranlagungszeitraum maßgebende Einheitswert. Auf den Einheitswert ist eine Steuermesszahl (maximal 2 ) anzuwenden. Die Steuermesszahl wird beeinflusst, je nachdem ob es sich um land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Einfamilienhäuser oder Mietwohngrundstücke oder eben ein allgemeines Grundstück handelt. Auf die Steuermesszahl wenden die Gemeinden einen Hebesatz bis zu 500 % an. Daraus ergibt sich, dass die Grundsteuer höchstens 1 % des Einheitswertes beträgt. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden eingehoben und wird am 15.2., 15.5., und zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Übersteigt der Jahresbetrag nicht 75,00, so wird die Steuer am mit dem Jahresbetrag fällig. Zusätzlich zur Grundsteuer gibt es auch noch eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke

6 Blockchain-Technologie Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben. So werden z. B. für Geldüberweisungen Banken beauftragt. Vertrauen kann aber auch grundsätzlich durch ein Netzwerk von Nutzer sichergestellt werden, ohne einen Dritten zu involvieren. Als technische Basis kann eine sogenannte Blockchain verwendet werden. Dabei werden Datensätzen, wie z. B. die Transaktion einer Geldüberweisung, ein eindeutiger Code (Hashwert) angefügt. Durch eine besondere Verkettung von Blöcken von Datensätzen (Blockchain) wird sichergestellt, dass einzelne Transaktionen nicht geändert werden können, ohne dass dies nicht sofort erkennbar wird. Die Blockchain wird nun nicht zentral auf einem Server gespeichert, sondern jeder Nutzer hat grundsätzlich die gesamte Blockchain dezentral verfügbar. Änderungen eines einzelnen Nutzers würden also sehr schnell erkannt, da sich der Hashwert der Kette ändert. Alle Transaktionen in der Blockchain sind offengelegt somit kann jeder im Netzwerk sofort erkennen, ob jemand die finanziellen Mittel für eine Transaktion hat. Die Akteure einer Blockchain treten allerdings nur unter einem Pseudonym auf die Identität ist so geschützt, obwohl alle Transaktionen offengelegt sind. Die Blockchain-Technologie wird für digitale Währungen aber bereits auch für andere Bereiche des Geschäftslebens eingesetzt Tendenz steigend.

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