Kurzübersicht für Studierende mit einem Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/2017

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1 WIL urzübersicht für Studierende mit einem Studienbeginn ab dem Wintersemester 201/2017 Dies ist nur ein kurzer Überblick. Rechtsverbindlich sind allein die Studien- und Prüfungsordnung sowie andere geltende Satzungen, Verordnungen und Gesetze. Wichtige Anlaufstellen Sachbearbeitung im Prüfungsamt Fachstudienberatung Prüfungskommission Allgemeine Studienberatung BIZEPS Studieren mit Behinderung Manuela Müller EINS, 20 Büro Prof. Dr. Stefan Distel Termine nur nach vorheriger Vereinbarung! Über Fristverlängerungen und sämtliche Ausnahmen von Regelungen entscheidet die Prüfungskommission. Anträge an die Prüfungskommission stellen Sie über die zuständige Sachbearbeitung. Bitte erläutern Sie bei allen Anträgen Ihre Gründe und legen ggf. Belege (z.b. Atteste) bei. Rechtzeitig stellen Sie Ihre Anträge i.d.r. nur, wenn diese spätestens zwei Wochen nach Semesterende eingehen. Bei Fragen zur Studienverlaufsplanung, Studienzweifel, Studiengangswechsel, Studienorientierung Thomas Bartl EINS, 7 Büro In besonderen Lebenslagen (z.b. Schwangerschaft, Elternschaft, Pflege Angehöriger, finanzielle oder psychische Probleme) steht Ihnen unsere Sozialberatung zur Seite. Christoph Giebeler bizeps@hs-neu-ulm.de ZWEI, 2 Büro Es berät Sie (z.b. zu Nachteilsausgleich aufgrund von Schwerbehinderung): Bodo Mahnke bodo.mahnke@hs-neu-ulm.de EINS, Büro 1 von 4 auch unter

2 Prüfungen Wichtig: Die hier genannten Regelungen zu Prüfungsanmeldung und -rücktritt beziehen sich nur auf Lehrveranstaltungen, die von der HNU angeboten werden. Für Lehrveranstaltungen der Hochschule Ulm gelten ggf. andere Regelungen. Bitte informieren Sie sich dazu gesondert. Prüfungsanmeldung Im 1. und 2. Semester gilt: Sie sind für die Prüfungen des jeweiligen Lehrplansemesters automatisch angemeldet. Ab dem 3. Semester gilt: Um an Prüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie sich vorher für jede Prüfung einzeln über das Studierendenportal anmelden. Zum Ablauf der Anmeldung werden Sie rechtzeitig vorab per informiert. Die Frist zur Prüfungsanmeldung erfahren Sie hier: hs-neu-ulm.de/akademischer-kalender Nach Ende der Frist können Sie sich noch bis zwei Wochen vor Beginn der Prüfungszeit unter Zahlung einer Säumnisgebühr im Front Office (EINS, 15 Büro) nachträglich anmelden. Prüfungsrücktritt Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet sind, müssen Sie diese antreten. Bis vier Wochen vor Beginn der Prüfungszeit (hs-neuulm.de/akademischer-kalender) können Sie sich ohne Angabe von Gründen beim Prüfungsamt wieder abmelden. Das gilt nicht für Wiederholungsprüfungen. Eine spätere Abmeldung ist nur im rankheitsfall möglich. Wenn Sie am Tag der Prüfung prüfungsunfähig sind, müssen Sie das unverzüglich (max. Prüfungstag + 2 Tage) beim Prüfungsamt anzeigen und durch ein ärztliches Attest nachweisen. Das Attest muss ausdrücklich Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigen und am Prüfungstag ausgestellt worden sein. Einen Vordruck finden Sie im Intranet. Wichtig: Wenn Sie eine Prüfung antreten, erklären Sie sich damit für prüfungsfähig! Wenn Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung eintritt, melden Sie sich bei der Aufsicht. Wiederholungsprüfungen Wenn Sie eine Prüfung erstmals nicht bestehen, müssen Sie im darauffolgenden Semester zur Wiederholungsprüfung antreten. Auch eine Frist-5 ist eine nicht bestandene Prüfung. Wenn Sie eine Prüfung zweimal nicht bestanden haben, müssen Sie den Drittversuch innerhalb der nächsten zwei Semester antreten. Sie dürfen im Grundstudium maximal 3 Drittversuche ablegen. Einschließlich dieser drei Versuche haben Sie insgesamt 4 Drittversuche für Ihr gesamtes Studium. Wenn Sie eine Prüfung dreimal nicht bestehen oder mehr Drittversuche als zulässig benötigen, werden Sie exmatrikuliert. 2 von 4 auch unter

3 Studienorganisation Rückmeldung Praxissemester Bachelorarbeit Urlaubssemester Wenn Sie an der HNU eingeschrieben sein möchten, müssen Sie sich jedes Semester durch Zahlung der Rückmeldegebühren rückmelden. Innerhalb welcher Frist Sie das tun müssen, erfahren Sie hier: hs-neu-ulm.de/akademischer-kalender Wenn Sie sich nach der Frist rückmelden, zahlen Sie zusätzlich eine Säumnisgebühr. Wenn Sie sich trotz Mahnung nicht rückmelden, werden Sie exmatrikuliert. Im 5. Semester absolvieren Sie Ihr Praxissemester. Der Umfang beträgt 100 Tage (Vollzeit), Urlaub od. rankheit zählen nicht dazu. Sie können im Praxissemester keine Erst- und Drittversuche ablegen, Zweitversuche nur im Umfang von zwei Studien- oder Prüfungsleistungen. Sie können Ihre Bachelorarbeit nur anmelden, wenn Sie die Studienarbeiten bestanden haben sowie Ihr Praxissemester absolviert haben und maximal noch 2 Module ausstehen. Ab der offiziellen Anmeldung der Bachelorarbeit haben Sie 2 Monate Bearbeitungsfrist. Die Bachelorarbeit darf nur 1x wiederholt werden. Die Bachelorarbeit gilt dann als abgelegt, wenn die orrektur abgeschlossen ist und die Note eingetragen wird. Bitte beachten Sie bei der Rückmeldung, dass Sie zu diesem Zeitpunkt unbedingt noch immatrikuliert sein müssen. Unter Angabe von wichtigen Gründen können Sie im Studienamt beantragen, sich beurlauben zu lassen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt. Sie können im Urlaubssemester keine Prüfungen ablegen (Erstversuche), zu Zweit- oder Drittversuchen müssen Sie aber auch im Urlaubssemester antreten. Die Fristen für Beurlaubungsanträge finden Sie hier: hs-neu-ulm.de/akademischer-kalender Bitte beachten Sie: Durch Urlaubssemester werden nicht automatisch andere Fristen (z.b. ECTS-Fristen o.ä.) mit verlängert. Wenn Sie wegen Erziehung und Betreuung eigener inder beurlaubt sind (max. Urlaubssemester pro ind), können Sie im Urlaubssemester Erstversuche ablegen. 3 von 4 auch unter

4 Fristen im Studienverlauf (FS = Fachsemester) Grundstudium Hauptstudium Grundstudium + Hauptstudium = Regelstudienzeit 1. FS im 1. Semester können Sie nicht beurlaubt werden 2. FS nach 2 Semestern (hier zählt die Studiendauer, nicht das Fachsemester) müssen Sie mindestens 30 ECTS erreicht haben. Ansonsten haben Sie endgültig nicht bestanden und werden exmatrikuliert. In diese 30 ECTS zählen nur Prüfungen, die Sie im laufenden Studiengang abgelegt haben; Anrechnungen werden nicht mitgerechnet. 3. FS 4. FS nach 4 Semestern (hier zählt die Studiendauer, nicht das Fachsemester) müssen Sie mindestens 70 ECTS erreicht haben. Ansonsten haben Sie endgültig nicht bestanden und werden exmatrikuliert. In diese 70 ECTS zählen nur Prüfungen, die Sie im laufenden Studiengang abgelegt haben; Anrechnungen werden nicht mitgerechnet. am Ende des 4. Semesters müssen Sie alle Prüfungen aus den Fächern des Grundstudiums angetreten haben. Ist das nicht der Fall, werden Sie exmatrikuliert. 5. FS im 5. Semester absolvieren Sie Ihr Praxissemester. Im Praxissemester können Sie keine Erst- und Drittversuche ablegen, Zweitversuche nur in begrenztem Umfang.. FS 7. FS nach 7 Semestern (hier zählt die Studiendauer, nicht das Fachsemester) müssen Sie mindestens 145 ECTS erreicht haben. Ansonsten haben Sie endgültig nicht bestanden und werden exmatrikuliert. In diese 145 ECTS zählen nur Prüfungen, die Sie im laufenden Studiengang abgelegt haben; Anrechnungen werden nicht mitgerechnet. wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie ein Gespräch mit der Fachstudienberatung führen.. FS 9. FS Bis zum Ende des 9. FS müssen Sie die Bachelorarbeit abgegeben und alle anderen Prüfungsleistungen angetreten haben. Ist das nicht der Fall, werden diese mit einer Frist-5 bewertet und Sie müssen dann im nächsten Semester zur Wiederholungsprüfung antreten. Außerdem müssen Sie ein Gespräch mit der Fachstudienberatung führen. 4 von 4 auch unter

5 APO für Bachelorstudiengänge Teil B Seite 27 von 47 vom 01. August 200, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom Studienplan Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen/Logistik (1) Module und Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen/Logistik bei Studienbeginn ab Wintersemester 201/17 Mod Lehrveranstaltung *) Art der LV, Zuordnung Summe ECTS SWS/Gewichte im Lehrplansemester SL PL Volkswirtschaftslehre 4 4/4 2 Grundlagen BWL 4/4 LA Betriebswirtschaftslehre 3 Rechnungswesen 4/4 4 Wirtschaftsprivatrecht I 2/2 Wirtschaftsrecht 5 Wirtschaftsprivatrecht II 4/4 Grundlagen der Logistik 4 4/4 7 Technische Mechanik 4/4 Ingenieurgrundlagen Werkstoffkunde V+L/UL 2/2 9 Mathematik I 4/4 ET Mathematik 10 Mathematik II 4/4 11 onstruktion CAD-onstruktion V+L/UL 2/2 E/HA 12 Maschinenelemente V+L/UL 4/4 13 Physikalische Energietechnik 2/2 Grundlagen 14 Technische Physik V+L/UL 4/4 15 Datenverarbeitung I 4/4 Datenverarbeitung 1 Datenverarbeitung II 4/4 17 Englisch I 1) 4/4 M Englisch 1 Englisch II 4/4 19 Internes osten- und Leistungsrechnung 3/3 Rechnungswesen 5 20 Controlling 2/2 Praktisches Studiensemester 21 Investitionsrechnung und Finanzplanung 5 4/5 22 Quantitative Methoden Statistik 4/4 der Logistik 23 Operations Research 4/4 24 Logistiksysteme V+L/UL 5 4/5 LA 25 Produktionswirtschaft I V+L/UL 3/3 Produktionswirtschaft 7 2 Produktionswirtschaft II V+L/UL 4/4 LA 27 Informations- und Betriebliche V+L/UL 4/4 LA Projektmanagement 2 Informationssysteme Projektmanagement e) 4/4 LA 29 Technische Logistik Simulation von Logistiksystemen V+L/UL 30 Produktionslogistik V+L/UL 4/4 4/4 LA 31 Logistiklabor 2) Praktikum 32 Praxisprojekt L/UL/NU 2/4 LA P+S/ 30 UL+NU 1/2 BE 33 Managementmethoden e) 4/5 Unternehmensführung 9 34 Marketing e) 4/4 35 Personalführung 5 4/5

6 APO für Bachelorstudiengänge Teil B Seite 2 von 47 vom 01. August 200, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom Supply Chain Beschaffungslogistik V+L/UL 4/ RE, LA Management Distributionslogistik e) V+L/UL 4/ LA 3 Seminar internationale Produktion und Logistik S/NU 4/ RE HA 39 Wahlpflichtfächer 3) 4) 7) NU 4 4/4 P ) 40 Wahlpflichtfächer 3) 5) 7) UL / P ) 41 Wahlpflichtfächer 3) ) 7) UL/NU 4 2/2 2/2 P ) 42 Studienarbeit 9) P/UL/NU 2/ ST 43 Seminar S/UL/NU 2/2 RE Bachelorarbeit 9) Schriftliche Arbeit P/UL/NU 0/12 BE Summen 210 ECTS SWS *) Die gemeinsame Prüfungskommission kann die festgelegte Reihenfolge und Art der Lehrveranstaltungen sowie die Studien- und Prüfungsleistungen aus zwingenden Gründen im Einzelfall für ein Semester abändern. e) in englischer Sprache 1) Die Prüfungsleistung ist Voraussetzung für Englisch II. 2) Findet als Blockveranstaltung statt. Inhalt und Zeitpunkt der Veranstaltung werden zu Beginn des vorhergehenden Semesters von der gemeinsamen Prüfungskommission bekannt gegeben. 3) Die Wahlpflichtfächer werden von der Fakultät zu Semesterbeginn hochschulöffentlich bekannt gegeben. 4) Betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul gemäß 30 Abs.. 5) Technisches Wahlpflichtmodul gemäß 30 Abs.. ) Fremdsprachliches Wahlpflichtmodul gemäß 30 Abs.. 7) Die Zuordnung zu den Lehrplansemestern ist ab dem dritten Lehrplansemester nicht bindend; diese Einschränkung gilt für 30 Abs. entsprechend. In die Frist zum Erreichen von 70 ECTS nach 4 Semestern gemäß 5 Abs. 2 dieser Satzung dürfen nur 2 ECTS an Wahlpflichtfächern eingebracht werden. ) Prüfungsverfahren bei Wahlpflichtfächern sind: Vorlesung - P(), Labor - P(L), Seminar - P(R, M, ), Studienarbeit P(ST) 9) Die Zuordnung zu den Semestern ist nicht bindend.

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