Schwimmverband Nordrhein-Westfalen Wasserball. Saison 2012/2013. Durchführungsbestimmungen

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1 Schwimmverband Nordrhein-Westfalen Wasserball Saison 2012/2013 Durchführungsbestimmungen 2. Wasserballliga(m) Oberliga (m/w) Verbandsliga (m) Jugend (m/w) Pokal 2013 Aktualisierungen im Internet: Sachstand: Seite 1

2 Inhalt Teil A Frauenliga und Männerligen I. Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen 2012/ Teil B Jugend I. Durchführungsbestimmungen weibl. Jugend und männl. Jugend Teil C Pokal I. Durchführungsbestimmungen NRW Wasserball-Pokal Männer und Frauen Aktualisierungen im Internet: Spielpläne, Bäder, Ansprechpartner der Vereine, Schiedsrichter, Ergebnisse und Tabellen im Internet: Sachstand: Seite 2

3 Teil A Frauenliga und Männerligen. Wasserballwart Peter Kilz Heidemann-Str Köln Tel.: 0221/ Fax.: 0221/ P.Kilz@swimpool.de I. Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen 2012/2013 ACHTUNG UND BESONDERS WICHTIG!!!!!!!!!!! Es wird auf 305 Abs.5 WB hingewiesen. Diese Bestimmungen gelten ab dieser Saison. 1. Ligeneinteilung Zur Ermittlung der Nordrhein-Westfälischen Wasserballmeisterschaft, sowie des Auf- und Abstiegs in den einzelnen Ligen wird in folgender Klassifikation gespielt. Männer: Frauen: 2.Wasserballliga Oberliga Verbandsliga Oberliga 2. Austragungsmodus In der 2.Wasserballliga, Oberliga und Verbandsliga wird eine einfache Hin- und Rückrunde gespielt. Die Oberliga-Frauen spielt ebenfalls eine einfache Hin- und Rückrunde. Für alle Ligen gilt: Erster Spieltag Letzter Spieltag Spielpläne 3.1 Die nach einem Spielplanschema ausgehandelten Termine müssen wie vereinbart ausgetragen werden. Die in den Spielplänen der Durchführungsbestimmungen dokumentierten Spieltermine, Bäder, Anfangszeiten und Schiedsrichteransetzungen sind verbindlich und Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Sachstand: Seite 3

4 3.2 Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist Ausrichter. Die Farben der Kappen regelt 320 WB. Die Anfangszeit für alle Spiele wird auf spätestens 20:30 Uhr festgelegt. 4. Spielverlegung 4.1 Spielverlegungen sind grundsätzlich nur im Ausnahmefall möglich. Voraussetzung für eine Verlegung ist in jedem Fall das Einverständnis des Rundenleiters. Bevor dieser seine Zustimmung erklärt, sind folgende Punkte zu beachten: a) Mannschaften und Rundenleiter haben einvernehmlich einen neuen Spieltermin vereinbart. b) Die Verwaltungsgebühr ( 311 Abs.1 WB) in Höhe von 50 Euro (Überweisung an den SV NRW) wurde bezahlt. c) Nach Genehmigung des Rundenleiters informiert der Antragsteller alle Beteiligten (Gegner,Schiedsrichter,Schiedsrichter-Obmann,Rundenleiter) schriftlich (E- Mail,Fax,Brief) und rechtzeitig über den neuen Spieltermin. d) Eine Spielverlegung 6 Wochen vor Beginn der letzten Spielwoche ist ausgenommen nach 311 Abs.3 WB nicht möglich. 4.2 Maßgebend für eine Spielverlegung wegen Berufung eines Stammspielers ist 311 Abs.3 WB. Für die Zustimmung des Rundenleiters, ist dem Antrag auf Spielverlegung ein offizieller Nachweis beizufügen. Genehmigt der Rundenleiter die Verlegung sind alle Beteiligten (Rundenleiter,Gegner, Schiedsrichter, Schiedsrichter-Obmann) schriftlich ( ,Fax,Brief) vom Antragsteller zu benachrichtigen. Ein verlegtes Spiel muss schnellstmöglich neu vereinbart und noch vor Ende der Runde durchgeführt werden. Kommt eine Spielvereinbarung nicht zustande, wird das Spiel durch den Rundenleiter angesetzt. 4.3 Ist eine Spielverlegung wegen einer nicht vorhersehbaren Gegebenheit am Spielort erforderlich (ein amtlicher Nachweis ist dem Ligenleiter vorzulegen), wird nach Pkt. 4.2 verfahren. 5. Stammspieler Eine Mannschaft kann an einer Runde nur dann teilnehmen, wenn ihr Verein bis zum eine namentliche Liste von 7 für Bundes und 2.Wasserballliga 9 Stammspielern dem zuständigen Wasserballwart vorgelegt hat. Der Wasserballwart kann eine nicht den Voraussetzungen des 308 Abs.5 WB entsprechende Stammspielermeldung zurückweisen und eine Änderung veranlassen, gegebenenfalls auch nach seinem Ermessen selbst ändern. Sachstand: Seite 4

5 6. Kampfgericht 6.1 Das Kampfgericht am Protokolltisch muss sich aus mindestens drei Personen, die möglichst regelkundig sein sollen (nach Kampfrichter-Ordnung des DSV), zusammensetzen. In der 2. Wasserballliga ist ein geprüfter (mit Nachweis) Kampfrichter Pflicht.Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt im Kampfgericht als 30- Sekunden Zeitnehmer, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, mitzuwirken. 6.2 Bei allen Spielen ist ein elektronisches Spielprotokoll zu fertigen Eine Vorlage ist auf der DSV-Internetseite veröffentlicht. (Siehe hierzu auch 343 WB) Es gilt jedoch folgende Übergangsregelung: Die noch vorhandenen alten Spielprotokolle sind gültig, wenn zusätzlich das Spielprotokoll (DSV-Form 201) komplett bis zum Spielverlauf ausgefüllt und beigefügt ist. 6.3 Alle Ligen spielen ohne Torrichter, deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter. Die Hereingabe der Reservebälle erfolgt auf Zeichen des Schiedsrichters durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Ballhereingabe wird durch die eigene Mannschaft ausgeführt. Der Ausrichter muss zu jedem Spiel fünf Bälle gleichen Fabrikats zur Verfügung stellen. 7. Schiedsrichter 7.1 Die Spiele der Männerligen werden von zwei, die der Frauenliga von einem Schiedsrichter geleitet. Die Ansetzung erfolgt durch den Schiedsrichterobmann. 7.2 Die angesetzten Schiedsrichter reisen ohne Aufforderung zum festgelegten Spiel an. Im Falle unbegründeten Ausbleibens des Schiedsrichters kann der Heimatverein des Schiedsrichters nach 346 Abs.1 Buchst.d WB mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall wurde dem Kampfrichter-Obmann die Disziplinarberechtigung gemäß 35Abs.3 RO übertragen. 7.3 Die Vergütung der Schiedsrichter besteht aus Fahrkosten-Erstattung und einem gestaffelten Tagegeld. Die Fahrkosten-Erstattung beträgt pauschal für einen PKW pro km Euro 0,30 Die Mitnahme-Entschädigung beträgt pro km Euro 0,02 Tagegeld bis zu einer Fahrstrecke von 0 60 km Euro km Euro km Euro 36 Sachstand: Seite 5

6 7.4 Schiedsrichter, die ihre Abrechnung 10 Tage nach Abschluss ihres letzten Einsatzes nicht vorgelegt haben, verwirken ihren Anspruch auf Kostenerstattung. Porto- und Telefonkosten sind nicht abrechnungsfähig. 8. Kosten 8.1 Für alle Frauen- und Männermannschaften, die am Spielbetrieb des SV-NRW teilnehmen, wird ein Meldegeld ( 11 Abs.1 WB-AT) in Höhe von Euro erhoben. Der Wasserballergebnisdienst ist im Internet: jederzeit abrufbar. 8.2 Zieht ein Verein eine Mannschaft vor Beendigung der lfd. Runde zurück, wird gemäß 11 Abs.2 WB_AT ein nachträgliches erhöhtes Meldegeld in Höhe von 500 Euro fällig. 8.3 Die Kosten für Schiedsrichter und deren Fortbildung werden getrennt nach Ligen gepoolt. Folgende Beträge sind von den Vereinen zu entrichten. Vereine Betrag 1. Termin Betrag 2.Termin 2.Wasserballliga Euro Euro Oberliga Euro Euro Verbandsliga Euro Euro Frauenoberliga 190,- Euro Euro Die Beträge sind an die Kassenstelle des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfälen, Konto Nr , Volksbank Rhein-Ruhr Duisburg, BLZ , zu überweisen. 8.4 Für Vereine, die ihre Schiedsrichter-Kosten bis zum fälligen Termin nicht gezahlt haben, werden bei Heimspielen verbandsseitig keine Schiedsrichter gestellt. Die daraus resultierenden Kosten für eine Neuansetzung, müssen gemäß 311 Abs.2 WB vom Verursacher getragen werden. 9. Auf - und Abstieg der einzelnen Ligen 9.1 Der Aufstieg in die 2.Wasserball-, Ober - und Verbandsliga ist wie folgt festgelegt: Männer : Aufsteiger in die 2.Wasserballliga siehe Schema Aufsteiger in die Oberliga siehe Schema Aufsteiger in die Verbandsliga siehe Schema Aufsteiger sind, unter Berücksichtigung des 302Abs.3 WB immer die Erstplazierten jeder Liga. Die Erst-platzierten sind verpflichtet aufzusteigen. Ein Verzicht bedeutet Nichtteilnahme an der Runde 2013/2014. In die Verbandsliga kann bei Verzicht auch der Zweitplazierte der betreffenden Bezirksliga aufsteigen. Sachstand: Seite 6

7 Die Bezirksligenmeister spielen nach den Sommerferien in NRW die Aufsteiger aus. Die Kosten für das Aufstiegsturnier werden gepoolt. Männer: Aufsteiger in die Bundesliga werden durch ein Qualifikations-Turnier ermittelt. An diesem Turnier muss unter Berücksichtigung von 302 WB der Erstplatzierte der 2.Wasserballliga teilnehmen. Frauen: Aufsteiger in die Bundesliga werden durch ein Qualifikations-Turnier ermittelt. An diesem Turnier kann unter Berücksichtigung von 302 WB der Erstplazierte der Oberliga teilnehmen. 9.2 Bestimmend für den Abstieg in den Männerligen des SV-NRW ist immer die Anzahl der absteigenden Vereine aus der Bundesliga und des aufsteigenden Vereins in die Bundesliga. Folgende Regelung ist für 2012/2013 maßgebend: Auf und Abstiegsregelung in den Männerligen für das Jahr Wasserballliga-Spielrunde Aufsteiger in die Bundesliga Absteiger in die 2.Wasserballliga Aufsteiger in die 2.Wasserballlliga Absteiger in die Oberliga Wasserballliga-Spielrunde Oberliga-Spielrunde Aufsteiger in die 2.Wasserballliga Absteiger in die Oberliga Aufsteiger in die Oberliga Absteiger in die Verbandsliga Oberliga-Spielrunde Verbandsliga-Spielrunde Aufsteiger in die Oberliga Absteiger in die Verbandsliga Aufsteiger in die Verbandsliga Absteiger in die Bezirksliga Verbandsliga-Spielrunde Disziplinarrecht Zur Ahndung von Tatbeständen wie im 34 RO aufgeführt, wurde den Rundenleitern (Männer, Jugend und Frauen) gemäß 35Abs.3 RO die Disziplinarberechtigung übertragen. Vergehen gegen 346 Abs.1 Buchst.d WB werden vom Schiedsrichter- Obmann, dem gemäß 35Abs.3 RO das Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet. Sachstand: Seite 7

8 11. Wettkampfpass, sportärztliche Untersuchung Es wird auf die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses hingewiesen. Siehe hierzu 15 und 20 WB- AT sowie auf 308 WB und die Wettkampfpassordnung für Wasserball. Die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses in Farbkopie ist erlaubt. Zudem wird auf die Regelungen des 8 WB-AT (Sportgesundheit) besonders hingewiesen. 12. Trainerlizenzen Trainer, die auf Verbandsebene eine Mannschaft trainieren, müssen spätestens einen Monat nach Erscheinungsdatum dieser Durchführungsbestimmungen eine gültige Trainer A oder B-Lizenz nachweisen. Der Nachweis ist in Kopie den Rundenleitern zuzusenden. 13 Spielfeld 13.1 Maßgebend für die Spielfeld-Einrichtung ist 316 WB. Der Ausrichter ist für die richtigen Maße und Markierungen verantwortlich 13.2 Für alle Spiele ist eine offene Zeitmess-Anlage ( 329 Abs.3 WB ) vorgeschrieben. 14. Besondere Hinweise 14.1 Die Vereine informieren sich rechtzeitig über die Lage des Spielortes (Bad) und die mit der Anreise verbundenen Verkehrsverhältnisse. Ein Zuspät- oder Nichtantreten aus verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) kann nicht als höhere Gewalt im Sinne von 312 WB. anerkannt werden Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten Vereinsvertreter, hierbei muss es sich um natürliche Personen handeln, sind verpflichtet, Schreiben von WA-Mitgliedern entgegen zu nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen weiter zu leiten. Die Annahme darf nicht verweigert werden. Sachstand: Seite 8

9 14.3 Sofern in diesen Durchführungsbestimmungen nichts abweichendes bestimmt ist, gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKP) und die Antidopingbestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) mit Datum des ersten Spieltages aller Runden Anschriften 2.Wasserballlliga und Pokalrunde: Oberliga: Verbandsliga: Günter Schmälzger, Plauener Str.5, Waltrop Tel / Frank Rohleder, Zum Papenbruch 84, Velbert Tel.: 02053/ mobil: 0160/ Burkhard Schröder, Auf der Hude 18, Löhne Tel.: 05732/4315 p 05732/ d. Fax: p. Mobil: 0173/ B.Schroeder@swimpool.de Frauenliga/Pokal und: Bettina Illinger,Winkelhauser Str. 37a, Duisburg weibliche Jugend Tel.: 02065/ Bettina.Illinger@gmx.de Jugendligen: Kampfrichter-Obmann: Volker Hahn,Haus-Kleve-Weg 35,48157 Münster Tel Mobil: Fax: waterpolo@arcor.de Dieter Rohbeck,Stresemannstr.3, Köln Tel. : 02203/36764 p.. Handy 0170/ D.Rohbeck@swimpool.de Geschäftsstelle SV NRW: Schwimmverband Nordrhein-Westfalen, Postfach , Duisburg Tel.: 0203/ Fax.: 0203/ info@swimpool.de internet: Kassenstelle SV NRW: Konto-Nr.: , BLZ Volksbank Rhein-Ruhr Duisburg Gruppenschiedsgericht West: gez.: P. Kilz, Wasserballwart Daniel Junker (Kanzlei Stock,Tillmanns,Junker) Goethe-Str.3, Leverkusen Tel.: Fax mail: junker@kanzlei-stj.de Sachstand: Seite 9

10 Teil B Jugend Wasserballwart Peter Kilz Heidemann-Str Köln Tel.: 0221/ Fax.: 0221/ P.Kilz@swimpool.de I. Durchführungsbestimmungen weibl. Jugend und männl. Jugend 1. Ligeneinteilung Zur Ermittlung der Nordrhein-Westfälischen Meister in den einzelnen Jugendligen wird in folgender Klassifikation gespielt. Männliche Jugend U19, U17, U15, U13, U11 und Youth-Cup Weibliche Jugend U19, U17, U15 Zweite Mannschaften sind nicht spielberechtigt! 2. Spielberechtigung Spielberechtigt sind, für die Jugendliga U19 die Jahrgänge 1994 und jünger, für die Jugendliga U17 die Jahrgänge 1996 und jünger, für die Jugendliga U15 die Jahrgänge 1998 und jünger, für die Jugendliga U13 die Jahrgänge 2000 und jünger. für die Jugendliga U11 diejahrgänge 2002 und jünger. Hierbei ist 304 der WB zu beachten. 3. Austragungsmodus 3.1 Jugendliga U19 männlich Gruppe A Die Spiele werden in einer einfachen Hin- und Rückrunde ausgetragen. Nach Abschluss der Runde spielen: Erster der Runde gegen den Vierten der Runde = Halbfinale 1 Zweiter der Runde gegen den Dritten der Runde = Halbfinale 2 Der Vierte und der Dritte haben Heimrecht Die Verlierer der Halbfinale spielen um Platz 3 (Heimrecht hat der Verlierer des HF 2) Die Gewinner der Halbfinale spielen den Nordrhein-Westfälischen Meister 2013 aus. (Heimrecht hat der Gewinner des HF 2 Es wird mit dem Männerball gespielt Erster Spieltag Spieltag beider Finale ist der Sachstand: Seite 10

11 3.2. Jugendliga U19 männlich Gruppe B. Die Spiele werden in einer einfachen Hin-und Rückrunde ausgetragen. Der Tabellenerste erhält den Verbandspokal. Erster Spieltag ist der , letzter Spieltag ist der Spielball ist der Männerball. 3.3 Jugendliga U17 männlich. Die Mannschaften spielen in zwei Gruppen, die nach geographischen Gesichtspunkten gesetzt werden, eine einfache Hin- und Rückrunde als Vorrunde. Die ersten zwei der Gruppen spielen ein 4er Endturnier zur Ermittlung des NRW-Meisters 2013 Erster Spieltag ist der , letzter der Vorrunde ist der Qualifikationspiele bis zum Endturnier Die Mannschaften die die Bundesliga U17 spielen, sind für die NRW Endrunde gesetzt. Die verbleibenden Endrundenteilnehmer werden über Qualifikationsspiele Erster der Gruppe 1 gegen den zweiten der Gruppe 2 Erster der Gruppe 2.gegen den zweiten der Gruppe 1 ermittelt. Zweite Mannschaften sind auf der Endrunde nicht spielberechtigt. Melden mehr als zwei NRW - Mannschaften für die BL U17 wird ein 6er Endturnier gespielt (13.bis ) Die Teilnehmer an der U17 BL, wenn sie mit einer 2.Mannschaft in NRW spielen, müssen bis sieben Stammspieler (in Abänderung von 308 Abs.4 WB) melden. Diese können nicht in einer 2.Mannschaft eingesetzt werden. Gespielt wird mit dem Männerball. 3.4 Jugendliga U15 männlich Die Mannschaften spielen in zwei Gruppen, die nach geographischen Gesichtspunkten gesetzt werden, eine einfache Hin- und Rückrunde als Vorrunde. Nach Abschluss der Vorrunde nehmen die ersten beiden Mannschaften einer Gruppe an einem Endturnier teil. Die Mannschaften auf den Plätzen drei und vier spielen wie folgt zwei weitere Endrundenteilnehmer aus: Dritter der Gruppe 1 gegen den Vierten der Gruppe 2 Vierter der Gruppe 1 gegen den Dritten der Gruppe 2 Es findet nur ein Spiel statt, wobei die Drittplatzierten Heimrecht haben. Es gilt 344 WB Für die Platzierung in der Vorrunde ist der 344 WB maßgebend. Das Torverhältnis hat für die Platzierung in der Vorrunde keinen Einfluss sondern es entscheidet der Vergleich aus beiden Spiele.gegeneinander, weiter gem. 344 WB. Der Sieger des Endturniers ist Nordrhein-Westfälischer Meister Beim Endturnier betragen die Spielfeldmaße 30 X 20 Meter. Es gilt der Männerball. Erster Spieltag ist der Letzter Spieltag der Vorrunde ist der Qualifikationsspiele bis zum Endturnier: Jugendliga U13 männlich/weiblich Die Mannschaften spielen in zwei Gruppen eine einfache Hin- und Rückrunde in Turnierform als Vorrunde. Nach Abschluss qualifizieren sich die beiden ersten der Gruppen direkt direkt für ein 6er Sachstand: Seite 11

12 Endturnier. Die Mannschaften auf den Plätzen drei und vier spielen in einem Qualifikationsspiel die letzten 2 Endrundenplätze aus. Dritter Gruppe 1 gegen Vierten Gruppe 2 Vierter Gruppe 1 gegen Dritten Gruppe Heimrecht haben jeweils die Vierten Für die Platzierung in den Vorrundenturnieren ist 344 WB maßgebend. Bei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich. Falls erforderlich ein Ausscheidungsspiel. Der Sieger des Endturniers ist Nordrhein-Westfälischer Meister 2013 Die anfallenden Kosten für Schiedsrichter und Turnierleiter werden immer durch die Teilnehmer vor Ort gepoolt. Die Spielzeit für alle Spiele beträgt 4 x 8 Minuten. Gespielt wird mit dem Frauenball. Die Spielfeldgröße beträgt für alle Spiele mindestens 25 x 10 Meter Es gelten die Durchführungsbestimmungen des SV NRW und die Bestimmungen der Ziffer 14.3 bei Frauen und Männer, mit folgenden besonderen Bestimmungen: KEINE ZONENDECKUNG KEINE DIREKT AUSGEFÜHRTEN FREIWÜRFE COACHINGZONE BIS ZUR MITTELLINIE Termine Vorrundenturniere: 02/ / / / Qualifikationsspiele in der Zeit Endturnier Für die Ausrichtung aller Turnier Bewerbungsschluss beim Jugendsachbearbeiter. Liegen keine Bewerbungen vor, wird der SV NRW einspringen und die Kosten auf die teilnehmenden Vereine verteilen. 3.6.Jugendliga U11 männlich/weiblich Es gelten die gleichen Bestimmungen der U13 mit folgenden Änderungen: Die Spielzeit beträgt 4x5 Minuten Die Spielfeldgröße beträgt mindestens 20x10 Meter Der Spielball ist die Größe 3 (grün) Auf einer Spielfeldseite ist eine Tiefe von mindestens 1 Meter erlaubt. Die Vorrundenturniere werden gespielt am: 23./ und 13./ Qualifikationsspiele: Endturnier: Jugendliga Youth Cup männlich/weiblich Hier gelten besondere Bestimmungen, die zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. 3.6.Jugendliga U19 weiblich Die Spiele werden in einer einfachen Hin- und Rückrunde ausgetragen. Nach Abschluss der Runde ist der Tabellenerste Nordrhein-Westfälischer Meister Jugendliga U17 weiblich Die Spiele werden in einer einfachen Hin- und Rückrunde durchgeführt.der Sieger ist Nordrhein- Westfälischer Meister Sachstand: Seite 12

13 3.8.Jugendliga U15 weiblich Die Spiele werden in einer einfachen Hin- und Rückrunde durchgeführt. Der Sieger ist Nordrhein- Westfälischer Meister Termine Bewerbungen für die Ausrichtung der Endturniere sind bis zum an die Anschrift des Rundenleiters der männlichen Jugendligen zu richten. 5. Spielplan 5.1 Die ausgehandelten Termine müssen wie vereinbart ausgetragen werden. Die in den Spielplänen der Durchführungsbestimmungen dokumentierten Spieltermine, Bäder, Anfangszeiten und Schiedsrichteransetzungen sind verbindlich und Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. 5.2 Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist Ausrichter. Die Kappenfarbe regelt 320 WB. Die Anfangszeit für alle Spiele wird auf spätestens 19:30 Uhr für die U19 auf Uhr festgelegt. 6. Spielverlegung 6.1 Siehe hierzu Ziffer 4.1 bis Ziffer 4.3 der Durchführungsbestimmungen Frauenliga und Männerligen 2012/ Kampfgericht 7.1 Das Kampfgericht am Protokolltisch muss sich aus mindestens drei Personen, die möglichst regelkundig sein sollen (nach Kampfrichter-Ordnung des DSV), zusammensetzen. Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt, im Kampfgericht als 30- Sekunden Zeitnehmer, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, mitzuwirken. 7.2 Alle Ligen spielen ohne Torrichter, deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter. Die Hereingabe der Reservebälle erfolgt auf Zeichen des Schiedsrichters durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Ballhereingabe wird durch die eigene Mannschaft ausgeführt. Der Ausrichter muss zu jedem Spiel fünf Bälle gleichen Fabrikats zur Verfügung stellen. 8. Schiedsrichter 8.1 Die Spiele der Jugendligen werden von einem Schiedsrichter aber ohne Torrichter geleitet, die der Sachstand: Seite 13

14 Jugendliga U19 von 2 Schiedsrichtern. Die Ansetzung erfolgt durch den Schiedsrichter-Obmann. 8.2 Die angesetzten Schiedsrichter reisen ohne Aufforderung zum festgelegten Spiel an. Im Falle unbegründeten Ausbleibens des Schiedsrichters kann der Heimatverein des Schiedsrichters nach 346 WB mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall wurde dem Kampfrichter-Obmann die Disziplinarberechtigung gemäß 35/ 3 RO übertragen. 8.3 Die Vergütung der Schiedsrichter besteht aus Fahrkosten-Erstattung und einm Tagegeld. Die Fahrkosten-Erstattung beträgt pauschal für einen PKW pro Km Euro 0,30 Tagegeld (Vorrunde) bis zu einer Fahrstrecke von 0 60 km Euro km Euro km Euro 36 Die Kosten werden vom gastgebenden Verein vor dem Spiel übernommen. 8.4 Porto- und Telefonkosten sind nicht abrechnungsfähig. 8.5 Entsprechend den Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen werden die Kosten für Schiedsrichter der Jugendliga U19 männlich gepoolt. Folgende Beträge sind von den Vereinen zu entrichten: Betrag 1.Termin Betrag 2.Termin A Gruppe 200 Euro Euro B Gruppe 400 Euro Euro Die Kontoverbindung ist den Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen 2012/2013 (Ziffer 8.3) zu entnehmen. Des weiteren gilt die Ziffer 8.4 auch für diese Liga. 9. Kosten 9.1 Für Mannschaften der Jugendliga U19 und U17, die am Spielbetrieb des SV/NRW teilnehmen, wird ein Meldegeld in Höhe von 150 Euro ( 11,Abs.1 WB-AT) erhoben. Für Mannschaften der Jugendligen U15,U13 und U11, die am Spielbetrieb des SV NRW teilnehmen, wird ein Meldegeld in Höhe von 50 Euro ( 11 Abs.1 WB-AT) erhoben. 9.2 Zieht ein Verein eine Mannschaft vor Beendigung der lfd. Runde zurück, wird gemäß 11Abs.2 WB- AT ein nachträgliches erhöhtes Meldegeld in Höhe von Euro 300, bei der Jugend U15,U13 und U11 von Euro 150 fällig. Sachstand: Seite 14

15 10.Spielprotokoll Es gilt die Ziffer 6.2 der Dfb. der Frauen- und Männerligen 11. Disziplinarrecht Zur Ahndung von Tatbeständen wie im 34 RO aufgeführt, wurde den Rundenleitern (Männer, Jugend und Frauen) gemäß 35/3 RO die Disziplinarberechtigung übertragen. Vergehen gegen 346 /1d WB werden vom Schiedsrichter- Obmann, dem gemäß 35/3 RO das Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet. 12. Wettkampfpass, sportärztliche Untersuchung Siehe hierzu die Durchführungsbestimmungen Teil A Frauenliga und Männerligen Ziffer Besondere Hinweise 13.1 Die Vereine informieren sich rechtzeitig über die Lage des Spielortes (Bad) und die mit der Anreise verbundenen Verkehrsverhältnisse. Ein Zuspät- oder Nichtantreten aus verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) kann nicht als höhere Gewalt im Sinne von 312 WB. anerkannt werden Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten Vereinsvertreter, hierbei muss es sich um natürliche Personen handeln, sind verpflichtet, Schreiben von WA-Mitgliedern entgegen zu nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen weiter zu leiten. Die Annahme darf nicht verweigert werden Sofern in diesen Durchführungsbestimmungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKP)und die Antidopingbestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV). 14. Anschriften Siehe Ziffer 15 der Durchführungsbestimmungen Frauenliga und Männerligen 2012/2013. gez.: P. Kilz Wasserballwart Sachstand: Seite 15

16 Teil C Pokal Wasserballwart Peter Kilz Heidemann-Str Köln Tel.: 0221/ Fax.: 0221/ P.Kilz@swimpool.de I. Durchführungsbestimmungen NRW Wasserball-Pokal Männer und Frauen Austragungsmodus 1.1 Der NRW-Pokal wird als Pflichtrunde nach dem Pokalsystem gemäß 303 WB ausgetragen. 1.2 Die letzten 4 in der Pokalrunde verbleibenden Männermannschaften qualifizieren sich für die DSV Pokalhauptrunde jedoch keine 2.Mannschaften- 1.3 Die letzten 6 in der Pokalrunde verbleibenden Frauenmannschaften qualifizieren sich für die DSV Pokalhauptrunde Spielpläne 2.1 Männer: Frauen: Die Begegnungen der einzelnen Runden werden ausgelost. Die Begegnungen der einzelnen Runden werden ausgelost. In der 1. Pokalrunde bleiben die Mannschaften der Oberliga spielfrei. 2.2 Die klassentiefere Mannschaft hat grundsätzlich Heimrecht. Sollte jedoch diese Mannschaft keine Möglichkeit haben das Spiel in der vorgegebenen KW auszutragen, wechselt das Heimrecht zum Gegner. Ansonsten ist die zuerst ausgeloste Mannschaft Ausrichter. Die Anfangszeiten für alle Spiele wird auf spätestens Uhr festgelegt. 3. Termine 3.1Die zwischen den Beteiligten frei vereinbarten Spieltermine sind nur dann verbindlich, wenn die vorgegebenen Spielrunden eingehalten werden. Eine Vorverlegung ist, wenn beide Mannschaften Sachstand: Seite 16

17 einverstanden sind, möglich. Die jeweilige Terminvereinbarung ist schnellstmöglich der Rundenleiterin, dem Rundenleiter und Schiedsrichter-Obmann mitzuteilen. Ein einmal vereinbartes Spiel kann, ausgenommen nach 311 Ziffer 3 WB nicht mehr verlegt werden. 3.2 Spielrunden Männer: 1. Spielrunde Spielrunde Spielrunde Spielrunde Finale bis spätestens Spielrunden Frauen: 1.Spielrunde Spielrunde Finale Die Spielrunden sind im Hinblick auf die DSV-Pokalauslosung und eventuelle Qualifikationsspiele unbedingt einzuhalten. Jede Spielrunde ist eine in sich abgeschlossene Runde. Sollten dem Rundenleiter oder Schiedsrichter-Obmann nicht rechtzeitig, d.h. mindestens 7 Tage vor der o.g. Spielwoche ein Spieltermin mitgeteilt werden, wird das Spiel vom Rundenleiter angesetzt oder für den Verursacher des Spielausfalls als verloren gewertet ( 314 Abs.1 Buchst.a WB). 3.3 Spielrunden Frauen wie Spielrunden Männer Die Spielrunden sind unbedingt einzuhalten. Der Rundenleiter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Terminvereinbarung das betreffende Spiel anzusetzen, oder es für den Verursacher des Spielausfalls als verloren zu werten ( 314 Abs.1 Buchst.a WB). 4. Stammspieler Es gelten die im Amtsblatt des DSV veröffentlichen Stammspieler für die Saison 2012/13. Sachstand: Seite 17

18 5. Kampfgericht 5.1 Das Kampfgericht am Protokolltisch muss sich aus mindestens drei Personen, die möglichst regelkundig sein sollen ( nach Kampfrichterordnung des DSV), zusammensetzen. Beim Aufeinandertreffen von Mannschaften der 2.Wasserballliga ist ein geprüfter (mit Nachweis) Kampfrichter Pflicht.Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt, im Kampfgericht als 30-Sek. Zeitnehmer, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, mitzuwirken. Bei allen Spielen kann ein elektronisches Spielprotokoll gefertigt werden. Eine Vorlage ist auf der DSV-Internetseite veröffentlicht. (Siehe hierzu auch 343 WB) 5.2 In der Pokalrunde wird ohne Torrichter gespielt, deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter. Die Hereingabe der Reservebälle erfolgt auf - Zeichen des Schiedsrichters durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Für die Ballhereingabe ist die jeweilige Mannschaft verantwortlich. Der Ausrichter muss zu jedem Spiel fünf Bälle gleichen Fabrikats zur Verfügung stellen. 5.3 Bei allen Spielen ist ein elektronisches Spielprotokoll zu fertigen. Eine Vorlage ist auf der DSV- Internetseite veröffentlicht. (Siehe hierzu 343 WB) Es gilt jedoch folgende Übergangsregelung: Die noch vorhandenen alten Spielprotokolle sind gültig, wenn zusätzlich das Spielprotokoll (DSV- Form 201 komplett bis zum Spielverlauf ausgefüllt und beigefügt ist. 6. Schiedsrichter 6.1 Die Spiele der Männerrunden werden nach 323 WB von zwei Schiedsrichtern, die der Frauenrunden von einem Schiedsrichter geleitet. Die Ansetzungen erfolgen durch den Schiedsrichter-Obmann. 6.2 Die angesetzten Schiedsrichter reisen ohne Aufforderung zum festgelegten Spiel an. Im Falle unbegründeten Ausbleibens des Schiedsrichters kann der Heimatverein des Schiedsrichters nach 346 Abs.1 Buchst.d WB mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall wurde dem Kampfrichter-Obmann die Disziplinarberechtigung gemäß 35 Abs.3 RO übertragen. 6.3 Die Vergütung der Schiedsrichter besteht aus Fahrkosten-Erstattung und einem gestaffelten Tagegeld. Die Fahrkosten-Erstattung beträgt pauschal für einen PKW pro km Euro 0,30 Die Mitnahme-Entschädigung beträgt pro km Euro 0,02 Tagegeld bis zu einer Fahrstrecke von 0 60 km Euro km Euro km Euro 36 Die Schiedsrichterkosten sind vor dem Spiel vom Ausrichter zu begleichen. Sachstand: Seite 18

19 7. Unentschiedener Spielverlauf Gemäß 344 Abs.5 WB wird ein Spiel, das unentschieden endet, nach einer Pause von 5 Minuten um 2 x 3 Minuten, mit einer zweiminütigen Pause zum Seitenwechsel, verlängert. Steht das Spiel danach immer noch unentschieden, so ist das endgültige Ergebnis durch ein Strafwurfwerfen zu bestimmen. Hier ist 344 WB zu beachten. 8. Kappenfarbe Es wird auf 320 WB hingewiesen. 9. Teilnahmebestimmung Vereine, die mit ihrem Einverständnis zur Teilnahme an der Pokalrunde gemeldet wurden und nach der ersten Runde verzichten, haben gemäß 11 Abs.2 WB-AT ein nachträgliches erhöhtes Meldegeld in Höhe von 500.-Euro an den SV Nordrhein-Westfalen zu entrichten. 10. Disziplinarrecht Zur Ahndung von Tatbeständen, wie im 34 RO aufgeführt, wurde den Rundenleitern (Männer und Frauen) gemäß 35 Abs.3, RO die Disziplinarberechtigung übertragen. Vergehen gegen 346 Abs.1, WB, werden vom Schiedsrichter-Obmann, dem gemäß 35 Abs.3 RO das Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet. 11. Wettkampfpass, sportärztliche Untersuchung Es wird auf die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses hingewiesen. Siehe hierzu 15, 20 WB-AT Sowie auf 308 WB und die Wettkampfpassordnung für Wasserball. Die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses in Farbkopie ist erlaubt. Zudem wird auf die Regelungen des 8 WB AT (Sportgesundheit) besonders hingewiesen. 12. Besondere Hinweise 12.1 Die Vereine informieren sich rechtzeitig über die Lage des Spielortes (Bad) und die mit der Anreise verbundenen Verkehrsverhältnisse. Ein Zuspät- oder Nichtantreten aus verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) wird nicht als höhere Gewalt im Sinne von 312 WB anerkannt Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten Vereinsvertreter, nur natürliche Personen, sind verpflichtet, Schreiben von WA-Mitgliedern entgegen zu nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen weiter zu leiten. Die Annahme darf nicht verweigert werden. Sachstand: Seite 19

20 12.3 Sofern in diesen Durchführungsbestimmungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKP) und die Antidopingbestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV). 13.Spielfeld Für Pokalspiele sind folgende Spielfeld-Mindestmaße verbindlich, Länge 25 m Breite 10 m Tiefe 1,8 m 14. Anschriften Rundenleiter Frauen: Rundenleiter: Schiedsrichterobmann: Gruppenschiedsgericht West: Bettina Illinger,Winkelhauser Str. 37a, Duisburg Tel.: 02065/ Bettina.Illinger@gmx.de Günter Schmälzger,Plauener Str.5, Waltrop Tel / G.Schmälzger@swimpool.de Dieter Rohbeck,Stresemannstr.3, Köln Tel. : 02203/36764 p. Handy 0170/ D.Rohbeck@swimpool.de Daniel Junker (Kanzlei Stock,Tillmanns,Junker) Goethe-Str. 3, Leverkusen Tel.: Fax junker@kanzlei-stj.de gez. P. Kilz Wasserballwart Sachstand: Seite 20

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