Zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks in Regelwerken
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1 DOI: /best Udo Wiens, Lars Meyer, Michael Raupach Zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks in Regelwerken Aktueller Beratungsstand im DAfStb BERICHT DEUTSCHER AUSSCHUSS FÜR STAHLBETON BERICHT REPORT Innerhalb der beim DAfStb eingerichteten Ad-hoc-Gruppe Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks wurde vereinbart, eine Gesamtsystematik zu den Regelungen für die Dauerhaftigkeit von befahrenen Verkehrsflächen zu entwickeln, die aus einer Normenvorlage und aus Erläuterungen für das Heft 600 sowie Ausführungen für das DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen bestehen. Der Beitrag fasst die Ergebnisse der insgesamt vier Sitzungen der Ad-hoc- Gruppe zusammen, die im Laufe des Jahres 2015 veröffentlicht werden sollen. 1 Einleitung Das DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen ist seit 2005 in einer ersten Ausgabe [1] veröffentlicht. Die Erfahrungen beim Bau von Parkbauten führten in der Fachöffentlichkeit trotz der Regelungen, Auslegungen und Erläuterungen, die im Merkblatt und in DIN [2] samt Erläuterungen in den DAfStb-Heften 525/526 enthalten sind, immer wieder zu zum Teil sehr kontroversen Diskussionen. Dies wurde zum Anlass genommen, das DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen in einer 2. überarbeiteten Auflage [3] herauszugeben und bei einer Neuauflage der DAfStb-Hefte 525 und 526 entsprechende Hinweise aufzunehmen, vgl. [525] und [526]. Dabei sollten die Empfehlungen und Auslegungen konsistent und widerspruchsfrei sein und den anerkannten Stand der Technik widerspiegeln. Um diesen aktuellen Stand festzustellen, fand Ende November 2009 ein DAfStb/DBV-Fachkolloquium statt, an dem die Auffassung der Mehrheit der beteiligten Fachleute festgestellt wurde. Die Ergebnisse, vgl. [4], sind in die DAfStb-Hefte 525/526 eingeflossen, wobei die detailliertere Umsetzung der allgemein formulierten Dauerhaftigkeitsanforderungen dem neuen DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen [3] überlassen wurde. Auch bei der Umsetzung des Eurocode 2 wurde in dessen Nationalem Anhang der bestehende Regelungsrahmen fortgeschrieben wie auch in DAfStb-Heft 600 [600]. Da einige Diskussionspunkte weiterhin nicht ausgeräumt werden konnten, hat der DAfStb in einem zweiten Fachkolloquium 2013 die Diskussionen erneut aufgegriffen. Dabei wurden so der DAfStb in seinem Bericht [5] hierzu die aktuelle Regelwerkssituation noch einmal beleuchtet und die verschiedenen Ausführungsvarianten des DBV-Merkblatts und der Münchener Runde vorgestellt und kritisch diskutiert. Ziel der Veranstaltung war es nicht, einen Konsens über die verschiedenen Positionen herbeizuführen, sondern die verschiedenen technischen Argumente noch einmal darzulegen und den Konsensfindungsprozess in Gang zu setzen. Als Ergebnis des Kolloquiums hat der Vorstand des DAfStb gegenüber dem Fachbereich 07 des DIN-Normenausschusses Bauwesen (NABau) die Empfehlung ausgesprochen, die Ausführungen im DAfStb-Heft 600 und die im DBV-Merkblatt enthaltenen Varianten in den zuständigen Normenausschüssen zu beraten und das Ergebnis in den Nationalen Anhang zur DIN EN [6] zu übernehmen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der beiden Fachkolloquien hat der DAfStb die Aufgabe übernommen, hierfür die notwendigen Vorarbeiten zu übernehmen. Dieser Beitrag beleuchtet den aktuellen Beratungsstand im DAfStb. 2 Diskussion im DAfStb Innerhalb der beim DAfStb eingerichteten Ad-hoc-Gruppe Dauerhaftigkeit von Parkdecks wurde vereinbart, eine Gesamtsystematik zu beraten. So sollen bereits in der Norm, also im Eurocode 2 bzw. dem Nationalen Anhang hierzu, die Regelungen eindeutig formuliert werden und klaren Prinzipien folgen, sodass Eingriffe in die normativen Festlegungen über die DAfStb-Hefte vermieden werden. Diese Prinzipien sollen zukünftig im DAfStb-Heft 600 erläutert werden. Das DBV-Merkblatt soll dann zukünftig die Regelungen und Erläuterungen in praxisgerechter Form mit weiteren konkreten Hinweisen versehen. 3 DAfStb-Vorschlag zur Normänderung Der DAfStb beabsichtigt, wie in [5] anvisiert, dem NABau einen Änderungsvorschlag zum Nationalen Anhang zu DIN EN (Eurocode 2, [6]) vorzulegen. Dieser Vorschlag sieht vor, die in Tabelle 4.1 Expositionsklassen in Übereinstimmung mit DIN EN und DIN enthaltenen Zeilen für XC3, XD1 und XD3 wie in Tab. 1 dargestellt zu ersetzen. Damit wird die bisherige Normen-Fußnote am Beispiel direkt befahrene Parkdecks, die auf weitere Erläuterun- Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin. Beton- und Stahlbetonbau 110 (2015), Heft 4 313
2 U. Wiens, L. Meyer, M. Raupach: Zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks in Regelwerken Tab. 1 DAfStb-Vorschlag für eine geänderte Tabelle 4.1 in [6] Klasse Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen (informativ) XC3 Mäßige Feuchte Beton in Gebäuden mit mäßiger oder hoher Luftfeuchte; vor Regen geschützter Beton im Freien; Dach- und Verkehrsflächen mit flächiger Abdichtung b XD1 Mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen; befahrene Verkehrsflächen mit vollflächigem Oberflächenschutz b XD3 Wechselnd nass und trocken Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung; Fahrbahndecken; befahrene Verkehrsflächen mit rissvermeidenden Bauweisen ohne Oberflächenschutz oder ohne Abdichtung b ; befahrene Verkehrsflächen mit dauerhaftem lokalem Schutz aufretender Risse b c b Für die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist ein bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan im Sinne der DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen aufzustellen. c Für die Planung und Ausführung des dauerhaften lokalen Schutzes von Rissen gilt DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen. gen im DAfStb-Heft 525 verwies, aufgelöst und in differenziertere Hinweise direkt in die Norm überführt. Insofern hat sich der Planer zukünftig an den Expositionsklassen XC3, XD1 und XD3 zu orientieren, wenn er Parkbauten plant. Zudem soll in einer Anmerkung die Klarstellung aufgenommen werden, dass stets bei allen möglichen Varianten zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Parkdecks vorausgesetzt wird, dass eine planmäßige Instandhaltung stattfindet. Die Anmerkung soll lauten: Eine angemessene Dauerhaftigkeit des Tragwerks gilt als sichergestellt, wenn neben den Anforderungen aus den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit und den konstruktiven Regeln der Abschnitte 8 und 9 die Anforderungen dieses Abschnitts sowie die Anforderungen an die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Betons nach DIN EN und DIN und an die Bauausführung nach DIN bzw. DIN EN erfüllt sind und das Bauwerk bzw. Bauteil einer geplanten Instandhaltung inklusive Inspektion, Wartung und Instandsetzung unterliegt. 4 Vorschlag der Ad-hoc-Gruppe zur Erläuterung der Prinzipien Bei den nun folgenden Texten (in kursiver Schrift) handelt es sich um die vorgeschlagenen Erläuterungen zu den vorgenannten Normenänderungen. Diese sollen zukünftig im DAfStb-Heft 600 enthalten sein, wurden aber noch nicht in den Gremien des DAfStb abschließend beraten. Zu der vorgenannten Tabelle 4.1 sollen unter der Überschrift Tabelle 4.1, Verkehrsflächen in Parkbauten Hintergründe der normativen Prinzipien folgende Erläuterungen gegeben werden: Bei Verkehrsflächen in Parkbauten (Parkhäuser und Park- und Tiefgaragen) handelt es sich in der Regel um über mehrere Felder durchlaufende Flächentragwerke oder um befahrene Bodenplatten in Erd- oder Untergeschossen. In Parkbauten werden im Winter Chloride aus Tausalzen von den Fahrzeugen bis in alle befahrenen Ebenen eingeschleppt. Zur Sicherstellung der Dauer - haftigkeit ist jedoch zu vermeiden, dass chloridhaltiges Wasser bis zur Bewehrung vordringt und dort Schäden durch chloridinduzierte Korrosion der Bewehrung hervorrufen kann. Dieses normative Prinzip ist bei Verwendung üblicher Betonstahl- und Spannstahlbewehrung so anzuwenden, dass das Vordringen von Chloriden über die ungerissene Betondeckung bis zur Bewehrung innerhalb der geplanten Nutzungszeit von 50 Jahren ebenso vermieden wird, wie ein entsprechendes Vordringen von Chloriden durch Risse oder Arbeitsfugen. Es sind daher zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit dieser Verkehrsflächen - folgende Prinzipien zu beachten und dazugehörige Maßnahmen zu ergreifen: 1. Prinzip: Das befahrene Bauteil muss so ausgeführt sein, dass den einwirkenden Chloriden ein hinreichender Bauteilwiderstand entgegengesetzt wird. Hierzu muss die (ungerissene) Betondeckung so dick und dicht sein, dass den in den Beton eindringenden Chloriden ein ausreichender Widerstand entgegengesetzt wird. Dies ist gegeben, wenn ein Beton der Expositionsklasse XD3 eingebaut wird und die Mindestbetondeckung von 40 mm am fertigen Bauteil eingehalten ist (Bild 1). Ebenso kann ein hinreichender Widerstand des Bauteils erreicht werden, wenn eine weniger dichte bzw. dicke Betondeckung durch eine flächige Beschichtung mit einem Oberflächenschutzsystem oder durch eine flächige Abdichtung geschützt wird. Unter einer flächigen Beschichtung reicht dabei der Einbau eines Betons der Expositionsklasse XD1 aus, sofern die Mindestbetondeckung von 40 mm am fertigen Bauteil eingehalten ist. Unter einer mit Gussasphalt geschützten Abdichtung ist eine Einstufung des Bauteils in die Expositionsklasse XC3 hinreichend. Dies führt zu einer Mindestbetondeckung von 20 mm am fertigen Bauteil. Eine Alternative kann die Verwendung von nichtrostender Bewehrung sein, die unter Chloridbeanspruchung nicht korrodiert. Für diese sind keine besonderen Anforderungen an die 314 Beton- und Stahlbetonbau 110 (2015), Heft 4
3 Betondeckung in Bezug auf die Dauerhaftigkeit zu stellen. 2. Prinzip: Das Eindringen von Chloriden über Risse und Arbeitsfugen bis zur Bewehrung ist zu verhindern. Hierzu sind auftretende Risse starr zu schließen oder rissüberbrückend (mit Bandagen) zu schützen. Arbeitsfugen sind ebenfalls vor Chlorideintrag zu schützen. Wenn Risse und Arbeitsfugen im durch Chloride beaufschlagten Bereich nicht a priori vermieden werden, ist dieses Prinzip unabhängig davon anzuwenden, ob planmäßig breitere Einzelrisse in Kauf genommen werden, oder ob durch eine rissbreitenbegrenzende Bewehrung mit mehreren bzw. u. U. sehr vielen schmaleren Rissen gerechnet wird: Entweder sind bei wenigen planmäßigen breiten Rissen lokale Maßnahmen zum Schutz zu er - greifen, oder die feinverteilt und zufällig gerissene Betonoberfläche ist insgesamt, also in der Fläche und somit alle (schmalen) Risse überbrückend, zu beschichten bzw. abzudichten. Diese beiden Prinzipien sind beim Konstruieren sinnvoll zu kombinieren. 5 Vorschlag zur Verknüpfung der Prinzipien mit Entwurfsgrundsätzen Die sinnvolle Kombination der beiden Prinzipien be - deutet, dass die geplante Ausführungsvariante (unbeschichtete Fläche, lokale Rissbehandlung, Beschichtung in der Fläche oder flächige Abdichtung) Konsequenzen hinsichtlich der Planung der Rissbildung und der Planung des Bauteilwiderstands im ungerissenen Bereich hat. Je nach Ausführungsvariante ist insofern vom Tragwerksplaner stets ein passender Entwurfsgrundsatz zu wählen und mit dem Objektplaner abzustimmen, nämlich: entweder Entwurfsgrundsatz a: Risse werden durch geeignete konstruktive (z. B. Vorspannung oder Einfeldsysteme), betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen vermieden. oder Entwurfsgrundsatz b: Risse werden nicht vermieden, sondern durch eine entsprechende Bewehrungsmenge und -anordnung fein verteilt und in ihrer Breite begrenzt. oder Entwurfsgrundsatz c: Risse werden in bestimmten Bereichen des Bauteils planmäßig zugelassen und dürfen dort auch größere Breiten aufweisen, da sie planmäßig geschlossen werden. U. Wiens, L. Meyer, M. Raupach: Zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks in Regelwerken Hinweise, welche Varianten hinsichtlich der Ausführung unter Kombination der Wahl des Schutzes (ohne oder mit Beschichtung bzw. Abdichtung), der Wahl des Entwurfsgrundsatzes und der darauf abgestimmten Instandhaltung möglich sind, enthält Bild 1, das in das geplante neue DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen (in Vorbereitung) aufgenommen wird. 6 Hinweise zum Begriff Übliche Instandhaltung In den Normen wird der Begriff Übliche Instandhaltung verwendet. Zu diesem Begriff erscheint es nötig, Erläuterungen zu geben, nämlich wie folgt: Unabhängig von der Wahl der Ausführungsvariante ist stets eine Instandhaltung der Konstruktion notwendig, die auch geplant werden muss (siehe DIN EN 1990, 2.4: Dauerhaftigkeit). Dies ist auch ein in DIN , Anhang F formuliertes Prinzip: Die normativen Vorgaben zur Zusammensetzung von Betonen bestimmter Expositionsklassen wurden so, wie dort geregelt, genau deswegen gewählt, weil von einer üblichen Instandhaltung während der Nutzungsdauer ausgegangen wurde. Das bedeutet, dass stets in geeigneten Intervallen Inspektionen vorgenommen werden müssen, die je nach Ergebnis zu weiteren Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen führen können. Dabei sind je nach Variante aufgrund der unterschiedlichen Robustheit unterschiedliche Inspektionsintervalle einzuhalten (vgl. Vorschlag in Bild 1). Es ist ein Prinzip der DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, dass die Instandhaltung bauwerksspezifisch zu planen ist. Dieses Prinzip gilt unabhängig von der Wahl der Ausführungsvariante. Detaillierte Angaben zu den Inhalten des Instandhaltungsplanes, zu der Festlegung von Wartungsintervallen und Hinweise zu einer Auswahl sinnvoller Instandsetzungsmaßnahmen soll zukünftig das neue DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen enthalten (in Vorbereitung). 7 Hinweise zur konstruktiven Durchbildung Die vorgenannten Erläuterungen sollen durch Hinweise zu einigen in der Fachöffentlichkeit diskutierten Details der konstruktiven Durchbildung ergänzt werden, nämlich: Zum Schutz von aufgehenden Bauteilen, die nicht in Expositionsklasse XD2 oder XD3 (Spritzwasserbereich von Verkehrsflächen) eingestuft werden, ist eine Beschichtung oder Abdichtung derselben erforderlich. Wenn Arbeitsfugen an Wand- oder Stützenfüßen im chloridbeanspruchten Fahrbereich angeordnet werden, sind diese in jedem Fall zusätzlich zu schützen. Weitere Hinweise und Ausführungsdetails sind im DBV-Merkblatt (= geplante Neuausgabe) enthalten. Das Merkblatt gibt auch Hinweise zur Auswahl geeigneter Oberflächenschutzsysteme und Abdichtungen für die verschiedenen Bauteile. BERICHT REPORT Beton- und Stahlbetonbau 110 (2015), Heft 4 315
4 U. Wiens, L. Meyer, M. Raupach: Zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks in Regelwerken Viel diskutiert ist auch die Frage, ob bei Parkdecks ein Gefälle notwendig ist. Hierzu soll folgende Klarstellung in die Erläuterungen aufgenommen werden: Wenn Risse und Arbeitsfugen (möglichst vor dem ersten Chlorideintrag, spätestens jedoch unmittelbar nach einer Winterperiode 1 ) dauerhaft geschlossen und geschützt sind, ist aus Dauerhaftigkeitsgründen kein Gefälle notwendig. Denn: die in den Normen DIN EN /NA und DIN EN 206-1/DIN deskriptiv festgelegten Anforderungen an die Mindestbetondeckung sowie an die Betonzusammensetzung, hier insbesondere hinsichtlich des maximal zulässigen Wasserzementwerts, des Mindestzementgehaltes und der Mindestdruckfestigkeitsklasse, stellen unter Berücksichtigung der notwendigen Nachbehandlung bei einem unbeschichteten und ungerissenen Beton für die jeweilige Expositionsklasse unter Berücksichtigung einer üblichen Instandhaltung eine Nutzungsdauer von 50 Jahren sicher. Wenn Pfützenfreiheit sichergestellt werden soll, ist die Anordnung eines Gefälles notwendig. Zudem soll in den Erläuterungen darauf hingewiesen werden, dass neben den genannten ( ) auch andere Maßnahmen möglich (sind), deren Schutzziele denen der genannten Ausführungen entsprechen, z. B. Einbau von nichtrostender Bewehrung. 8 Umsetzung der Regelungen beim Bauen im Bestand und in besonderen Fällen Nicht immer werden die Regelungen der Norm nur für den Neubau Anwendung finden. Daher soll für bestehende Bauten eine Erläuterung aufgenommen werden, wie die Regelungen dort angewendet werden können. Der Vorschlag lautet: Beim Bauen im Bestand oder in besonderen Fällen können die vorgenannten, für den Neubau geltenden Prinzipien analog angewendet werden. Das bedeutet, dass ein entsprechend der vorgesehenen (reduzierten Rest-)Nutzungsdauer angemessener Ausgleich zwischen Dicke und Dichte der Betondeckung unter Berücksichtigung der Art einer eventuellen Beschichtung bzw. Abdichtung, Schutz von Rissen und Arbeitsfugen und Inspektionsintensität und Instandhaltungsaufwand zu planen ist, über den sichergestellt wird, dass keine die Nutzungsdauer des Bauteils insgesamt infrage stellende und durch Chloride ausgelöste Korrosion der Bewehrung stattfindet. Dabei ist insbesondere je nach vorhandenem Widerstand des bestehenden Bauteils, je nach tatsächlichem Chlorideintrag und je nach baulichen Gegebenheiten zu entscheiden, ob gegenüber den Formulierungen für den Neubau auch andere ggf. geringere Anforderungen zweckmäßig sind. 9 Zusammenfassung und Einordnung der Regelungen in Bezug auf wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Normungssituation Um dem Anwender der Norm und dem Leser der Erläuterungen einen schnelleren Eindruck zu den vorgenommenen Anpassungen und Änderungen zu ermöglichen, soll hierzu eine Einordnung in das Heft 600 aufgenommen werden. Diese soll Folgendes enthalten: Durchlaufende Bauteile mit Rissen, die tiefer reichen als die obere Bewehrungslage, sind besonders kritisch einzustufen, da im Bereich der Risse eine rasche Depassivierung der Bewehrung auftritt und als Folge einer Makrokorrosionselementbildung (anodische Bereiche im Rissbereich, kathodische Bereiche außerhalb der Risse) mit extremen Korrosionsgeschwindigkeiten zu rechnen ist. Für die Chloridbeanspruchung ist das Tausalz, das durch Fahrzeuge in Parkdecks eingeschleppt werden kann, hinreichend. Um dem vorzubeugen, sind Dauerhaftigkeitsprinzipien (ausreichend hoher Bauteilwiderstand sowie Verhindern des Eindringens von Chloriden in Risse und Arbeitsfugen) zu beachten. Die diese Dauerhaftigkeitsprinzipien umsetzenden Regelungen und Hinweise in den bisherigen Ausgaben und Fassungen von DIN und DIN EN /NA, der DAfStb-Hefte 525 und 600 und im DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen stellen in den DAfStb-Heften 525 und 600 die Ordnung von Prinzipien und im DBV-Merkblatt Empfehlungen zur Anwendung dieser Prinzipien dar, wobei dieser Gesamtrahmen seit dem Jahr 2005 besteht. Das Dauerhaftigkeitskonzept der DIN 1045 in Verbindung mit DIN EN setzt stets auf eine fachgerechte Instandhaltung von Betonbauwerken unabhängig von seiner Art und Nutzung. Inspektion und Wartung sind als Teile der Instandhaltung stets von einem dafür Sachkundigen im Gesamtzusammenhang des Bauwerks zu konzipieren, zu planen und in ihrer Durchführung zu begleiten. Die hierzu notwendigen und sich aus der Norm ergebenden Verpflichtungen, insbesondere Aufklärungsund Informationspflichten von Objekt- und Fachplanern gegenüber dem Bauherrn, werden im DBV-Merkblatt aufgegriffen und ausführlich beschrieben. Vor dem Hintergrund von teilweise kontroversen Diskussionen in der Fachwelt, wie der vorgenannte Regelungsrahmen zu interpretieren und umzusetzen ist, hatte der Vorstand des DAfStb nach zwei Fachgesprächen zu diesem Thema (Anmerkung: vgl. [4] und [5]) in einer Stellungnahme (Anmerkung: vgl. [7]) die Empfehlung an den 1 Die Aussage wurde anhand von Ergebnissen aus einem Forschungsvor - haben (vgl. [8]) überprüft und bestätigt. 316 Beton- und Stahlbetonbau 110 (2015), Heft 4
5 Fachbereich 07 des NABau ausgesprochen, die Ausführungen im DAfStb-Heft 600 und die im DBV-Merkblatt enthaltenen Varianten in den zuständigen Normenausschüssen noch einmal kritisch zu hinterfragen und die für die Normung relevanten Inhalte in eine Änderung zum Nationalen Anhang der DIN EN zu übernehmen. Dies bedeutet: a) Aufnahme der Prinzipien aus Heft 600 in DIN EN /NA Folgende Prinzipien wurden aus Heft 600 in den Nationalen Anhang zur DIN EN überführt: Risse und Arbeitsfugen müssen dauerhaft geschlossen bzw. geschützt werden (Umsetzung des Prinzips in der Zuordnungstabelle zu Expositionsklassen, s. Tabelle 1), für die Sicherstellung des dauerhaften Schutzes ist ein Instandhaltungsplan nach RL-SIB aufzustellen. b) Fortschreibung der Anwendungsregeln Um der aufgetretenen Diskussion über eine möglicherweise fehlende, weil von zukünftigem menschlichen Handeln abhängige Umsetzung der stets erforderlichen Wartung und Inspektion in der Praxis Rechnung zu tragen und damit insgesamt eine robustere Ausführung sicherzustellen, wurde die in den DAfStb-Heften 525 und U. Wiens, L. Meyer, M. Raupach: Zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks in Regelwerken 600 angegebene Abminderungsmöglichkeit für die Betondeckung in den Expositionsklassen XD um 10 mm bei Kompensation durch ein über das Übliche hinausgehendes, erweitertes Instandsetzungskonzept für Neubauten gestrichen. Diese wurde im DBV-Merkblatt 2010 als Variante 2b bezeichnet. c) Ergänzungen zu DIN EN /NA Um eine eindeutige Zuordnung der verschiedenen Möglichkeiten bei befahrenen Parkflächen zu Expositionsklassen sicherzustellen, wurde die Tabelle 4.1 in DIN EN /NA in der Spalte für die informativen Beispiele ergänzt und konkretisiert. Dabei wurde die frühere Fußnote b, die nur für befahrene Parkdecks galt, in die oben beschriebenen differenzierten Regelungen überführt. 10 Ausblick: Merkblatt-Schaubild zu den Ausführungsvarianten In Umsetzung der Formulierungen der Norm (vgl. vorgenannte Änderungsvorschläge) sowie basierend auf den in den Erläuterungen gegebenen Hintergründen wurde innerhalb der DAfStb-Ad-hoc-Gruppe Dauerhaftigkeit von Parkdecks ein Konzept für die Darstellung in einem Schaubild beraten, das Eingang in das neue DBV-Merkblatt finden soll. Dieses hat folgende Form: vgl. Bild 1. BERICHT REPORT Bild 1 Entwurf des Schaubilds für die Ausführungsvarianten für das neue DBV-Merkblatt Beton- und Stahlbetonbau 110 (2015), Heft 4 317
6 U. Wiens, L. Meyer, M. Raupach: Zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks in Regelwerken Literatur [1] Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.: DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen. Fassung Januar 2005, Eigenverlag, Berlin, [2] DIN : Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 1: Bemessung und Konstruktion. Ausgabe August [3] Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.: DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen. Fassung 2010, Eigenverlag, Berlin, [4] WIENS, U.: DAfStb-/DBV-Fachkolloquium Dauerhaftigkeit von Parkdecks. Bericht über das Fachkolloquium am 20. November 2009 in Berlin. In: DBV-Rundschreiben Nr. 223 (Dezember 2009), Seiten 2 4, Gleichlautend: Letzter Zugriff: 10. November [5] SCHNELL, J.; WIENS, U.: Wesentliche Diskussionsergebnisse des DAfStb-Fachkolloquiums Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks am 20. März In: dafstb.de/ application/fachkoll_dauerhaftigkeit_von_befahrenen_pa r k decks_ _bericht_2013_06-06_mitanlagen_ D2_ D6.pdf. Letzter Zugriff: 10. November [6] DIN EN : Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau; Deutsche Fassung EN :2009/prA1:2013. Ausgabe September Inklusive Nationaler Anhang. [7] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.v. (DAfStb): Regelungen zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks Stellungnahme des DAfStb. In: akt_ stellungnahme_dafstb_parkdecks.html. Letzter Zugriff: 10. November [8] KOSALLA, M.: Abschließende Ergebnisse des DBV-Forschungsvorhabens zur Chloridkorrosion in Trennrissen. In: Beiträge zum 48. Aachener Baustofftag Bauwerkserhaltung und Bauchemie Von der Theorie zur Anwendung, Oktober [525] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb): Erläuterungen zu DIN Heft 525 in der Schriftenreihe des DAfStb, überarbeitete Ausgabe 2010, Beuth-Verlag, Berlin, [526] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb): Erläuterungen zu den Normen DIN EN 206-1, DIN , DIN , DIN und DIN Heft 526 in der Schriftenreihe des DAfStb, überarbeitete Ausgabe, Beuth- Verlag, Berlin, in Vorbereitung. [600] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.v. (DAfStb): Erläuterungen zu DIN EN und DIN EN /NA (Eurocode 2). Heft 600 in der Schriftenreihe des DAfStb, Ausgabe 2012, Beuth-Verlag, Berlin, Autoren Dr.-Ing. Udo Wiens Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., Berlin Budapester Straße Berlin udo.wiens@dafstb.de Dr.-Ing. Lars Meyer Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V., Berlin Kurfürstenstraße Berlin meyer@betonverein.de Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach RWTH Aachen Institut für Bauforschung Schinkelstraße Aachen raupach@ibac.rwth-aachen.de 318 Beton- und Stahlbetonbau 110 (2015), Heft 4
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