DIE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE EINE AUSWAHL AN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN IN DREIREICH DIPL. ING. (FH) MICHAEL KELLING

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1 DIE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE EINE AUSWAHL AN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN IN DREIREICH DIPL. ING. (FH) MICHAEL KELLING

2 HINWEIS Dieser Vortrag beschäftigt sich mit der neuen Instandhaltungsrichtlinie, die sich 2018 noch im Gelbdruck befindet Gleichzeitig haben marktrelevante Regelwerke, wie die ZTV-Ing, aber die neuen Regelungen weitgehend übernommen und eingeführt 2

3 HINTERGRUND

4 HINTERGRUND DAfStb - deutscher Ausschuss für Stahlbeton Herausgeber der Rili-SIB Rili-SIB - Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie) DAfStb IH-RL - Instandhaltungsrichtlinie Neuauflage der Rili-SIB (noch im Gelbdruck) Diese Richtlinie regelt die Planung, Durchführung und Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen für Bauwerke und Bauteile aus Beton und Stahlbeton. - Allgemein bauaufsichtlich eingeführt - Stand der Technik allgemein anerkannte Regel der Technik - Im standsicherheitsrelevanten Bereich zwingend umzusetzen für Betonbauteile nach DIN

5 ÜBERARBEITUNG WARUM? 5

6 ÜBERARBEITUNG WARUM? 2018 Gelbdruckphase der Instandhaltungsrichtlinie Veröffentlichung der Normenreihe DIN EN letzte Aktualisierung der Instandsetzungsrichtlinie Überarbeitung der ZTV-Ing Überarbeitung der ZTV-W Einführung der neuen Normenreihe DIN EugH Urteil zu nationaler Zusatzanforderung DIN V und DIN V zurückgezogen 6

7 WARUM? EN 1504 Teil 1-10 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken europ. eingeführt und ist national umzusetzen (wenn harmonisiert) Problem: die EN 1504 hat Defizite aufgewiesen. Daher wurden Bauprodukte in Deutschland zusätzlich nach den Vornormen DIN V und DIN V geregelt um diese im standsicherheitsrelevanten Bereich anzuwenden -Beispiel: die DIN V regelte für Epoxidharze in der Rissinjektion eine Mindestverarbeitbarkeitsdauer von 20 Minuten die EN nicht EuGh Urteil nationale Zusatzanforderungen sind nicht zulässig wenn eine harmonisierte europ. Regelung existiert also muss der Weg zur internationalen Regelung führen (wenn es denn eine solche Regelung gibt) Beispiel: DIN Mineralische Dichtschlämme abp notwendig, da es keine internationale Regelung dafür gibt 7

8 WARUM? Zusammengefasst Nationale Zusatzanforderungen sind nicht zulässig wenn es eine europ. Regelung gibt Die Instandsetzungsrichtlinie musste auf europ. Stand gebracht werden Der Weg soll von der Instandsetzung hin zur Instandhaltung führen Neue Produkte / Techniken mussten eingeführt werden (z.bsp.: Acrylatgele) 8

9 VERÄNDERUNGEN

10 VERÄNDERUNGEN Wann beginnt die Instandsetzung - Mit Schädigung des Betons - Mit verlorener Passivierung des Baustahls infolge Karbonatisierung - Per Wortdeutung also mit einem Schaden Instandhaltung - Per Wortdeutung mit der Errichtung 10

11 VERÄNDERUNGEN Wesentliche Änderungen - Einführung der Instandsetzungsprinzipien auf Basis der DIN EN Einführung der Instandhaltungskomponenten Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung - Festlegung der grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Instandhaltung - Aufgaben und erforderliche Qualifikation des Sachkundigen Planers - Konkretisierung der Planungsgrundlagen: Festlegung der Restnutzungsdauer im Instandhaltungsplan und Anpassung der Instandsetzungssysteme an die Restnutzungsdauer - Annahme der Standsicherheitsrelevanz einer Maßnahme wenn der Planer sie nicht ausdrücklich ausschließt - Systematische Berücksichtigung von Einwirkungen aus Umgebung und Betonuntergrundüber Klassen - Einführung der Altbetonklassen nach ZTV-W 11

12 INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN Betonschäden Balkone MFH 12

13 INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN Instandsetzung von Schäden am Beton Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen 1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung 1.3 Beschichtung 1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen) 1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung 2.3 Beschichtung 2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1) 3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag 3.2 Betonieren oder Vergießen 3.3 Spritzauftrag 3.4 Auswechseln von Bauteilen 4. Verstärkung des Betontragwerks 2) 4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung 4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton 4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4) 5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung Schritt 1 Schritt 2 Schritt Mörtel- oder Betonauftrag 6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung 1) Verfahren gegenüber DIN EN neu eingeführt 2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand 3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit 4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN Mörtel- oder Betonauftrag 13

14 INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN Rissbildung im Stahlbeton Tiefgarage im MFH 14

15 INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN Instandsetzung von Schäden am Beton Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen 1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung 1.3 Beschichtung 1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen) 1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung 2.3 Beschichtung 2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1) 3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag Schritt 1 Schritt Betonieren oder Vergießen 3.3 Spritzauftrag 3.4 Auswechseln von Bauteilen 4. Verstärkung des Betontragwerks 2) 4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung 5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung 4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton 4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4) 5.3 Mörtel- oder Betonauftrag 6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung Schritt 3 1) Verfahren gegenüber DIN EN neu eingeführt 2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand 3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit 4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN Mörtel- oder Betonauftrag 15

16 INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN Instandsetzung von Schäden am Beton Prinzip Verfahren Füllart Trocken a) DY (dry) Einwirkung auf den Füllbereich feucht DP (damp) nass WT (wet) fließendes Wasser b) WF (waterflow) 1a Schließen (Begrenzung der Rissbreite durch Füllen) 1b 1.5b d) 2a Abdichten 1.5a a 7.6a Injektion F-I (P) F-I (H) D-I (P) F-V (P) d) Vergießen 7.6b F-V (H) Injektion 2b 1.5b d) Vergießen 3a Kraftschlüssiges Verbinden 4.5a Injektion 3b 4.5b d) Vergießen F-I (P) F-I (H) D-I (P) F-V (P) F-V (H) F-I (P) a) Flanken von Rissen und innere Oberflächen müssen ggf. vorgenässt werden b) Zusammen mit Maßnahmen zur Druckminderung und rückseitigem Abdichten (SPUR) c) F-I (P) mit expliziet nachgewiesener Feuchteverträglichkeit d) Füllgrad muss durch Bohrkernentnahme nachgewiesen werden e) gilt sinngemäß auch für Hohlräume F: Rissfüllstoff zum kaftschlüssigen Füllen D: Rissfüllstoff zum begrenzt dehnfähigen Füllen I: Injektion V: Vergießen *: noch nicht offiziell im Gelbdruck abgebildet 16 F-I (P) c) F-I (H) D-I (P) F-V (H) F-I (P) F-I (H) D-I (P) S-I (P)* F-V (H) F-I (H) D-I (P) F-I (H) D-I (P) S-I (P)* F-I (H) D-I (P) D-I (P) S-I (P)* F-I (H) e) F-I (H) e) F-I (H) e) F-I (H) e) F-I (P) c) F-V (P) F-V (H) e) F-V (H) e)

17 ALTBETONKLASSEN 17

18 ALTBETONKLASSEN 18

19 ALTBETONKLASSEN 19 Beispiel Brandschaden MFH

20 ALTBETONKLASSEN - BEISPIEL Instandsetzung von Schäden am Beton Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen 1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung 1.3 Beschichtung 1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen) 1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung Schritt Beschichtung 2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1) 3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag 3.2 Betonieren oder Vergießen 3.3 Spritzauftrag 3.4 Auswechseln von Bauteilen 4. Verstärkung des Betontragwerks 2) 4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung 4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton 4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4) 5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung Schritt Mörtel- oder Betonauftrag 6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung 1) Verfahren gegenüber DIN EN neu eingeführt 2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand 3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit 4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN Mörtel- oder Betonauftrag Schritt 2 20

21 ALTBETONKLASSEN Altbetonklasse Druckfestigkeit 1) [MPA] Oberflächenzugfestigkeit 2) Mittelwert [MPA] Kleinster Einzelwert [MPA] A1 < A2 > 10 > 0,8 > 0,5 A3 > 20 > 1,2 > 0,8 A4 > 30 > 1,5 > 1,0 A5 > 55 > 2,5 > 2,0 1) Mittelwert der Druckfestigkeit (Bestimmung nach DIN EN ) Kleinster Einzelwert / Mittelwert (Bestimmung nach DIN EN 1542) Anhand dieser Altbetonklassen werden nun Betonersatzsysteme zugeordnet die angewendet werden dürfen. 21

22 ALTBETONKLASSEN - BEISPIEL 22

23 DER SACHKUNDIGE PLANER 23

24 DER SACHKUNDIGE PLANER 24

25 DER SACHKUNDIGE PLANER Was bedeutet das - Er muss seine Qualifikation nachweisen - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in allen Bereichen der Instandhaltung von Betonbauteilen haben - Aufwertung der Position des Planers - Mehr ganzheitliche Verantwortung Die Zusammenarbeit zwischen Planer, Materialhersteller und Bauherren wird intensiver 25

26 WEITERE PUNKTE

27 WEITERE PUNKTE Mit Oktober 2017 wurden die novellierten Fassungen der ZTV-Ing Teil 3 Abschnitt 4 und 5 sowie die ZTV-W veröffentlicht Diese Regelwerke beziehen sich jetzt schon auf die Instandhaltungsrichtlinie Somit wurde diese quasi für gültig erklärt im Bereich der ZTV-W bzw. ZTV-Ing.? Es wird in 2018 weitere Bewegungen geben um die Instandhaltungsrichtlinie auf den Weg zu bringen Aktuelle Verwendbarkeitsnachweise für Materialien sind AbP s (solange diese noch gültig sind), das CE Zeichen (EN 1504) sowie freiwillige Überwachungen nach den deutschen Restnormen DIN V und DIN V

28 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

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