Einführung und Aktuelles aus Regelwerk und Technik. SCHWENK Mischmeister- und Betontechnologenschulung 2016
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1 Einführung und Aktuelles aus Regelwerk und Technik SCHWENK Mischmeister- und Betontechnologenschulung 2016
2 Übersicht 1. Aktuelle Informationen zum Baugeschehen 2. EuGH-Urteil und was heißt das für die Betonherstellung 3. BAW-Brief Ursachen und Auswirkungen Mischmeisterschulungen 2016 Seite 2
3 Inlandsabsatz Zement - Deutschland 2014/2015 Gesamtabsatz Inland 24,8 Mio Tonnen (25,4 Mio to in 2014) Quelle: VDZ e. V. Mischmeisterschulungen 2016 Seite 3
4 Inlandsabsatz Zement - Deutschland 2014/2015 Verteilung auf die Einsatzbereiche Quelle: VDZ e. V. Mischmeisterschulungen 2016 Seite 4
5 Verteilung auf Zementarten in Deutschland CEM II-Zemente dominieren Quelle: VDZ e. V. Mischmeisterschulungen 2016 Seite 5
6 SCHWENK Zement Deutschland SCHWENK produziert aktuell an vier Standorten in Deutschland rund 3,3 Mio. t Zement pro Jahr. Wir beschäftigen im Zement rund 750 Mitarbeiter. Mischmeisterschulungen 2016 Seite 6
7 Der Markt Zukünftige Bauvorhaben Neue Herausforderungen Wohnungsbau Nicht-Wohnungsbau Architektur Bauaufgaben unter demograf. Randbedingungen Nachhaltige u. wirtschaftliche Lösungen Ein- und Mehrfamilienhäuser Produktionsstätten Logistikgebäude Versammlungsgebäude Büro- und Etc. Bauwerke und Gebäude als Bestandteile des Stadt- und Landschaftsbildes Oberflächengestaltung Innenräume/Wohndesign Mischmeisterschulungen 2016 Seite 7
8 Aktuelle Prognose Wohnungs-, Nichtwohnungsbau 2016 Quelle: Heinze GmbH Stand Mischmeisterschulungen 2016 Seite 8
9 Der Markt Zukünftige Bauvorhaben Neue Herausforderungen Infrastruktur Leistungsfähige und sichere, dauerhafte Verkehrsbauwerke Straßen Brücken Etc. Autobahnen ca. 25 bis 30% in Beton, andere ca. 2% Beton im kommunalen Straßenbau Potentiale bei 1% Marktgewinnung rund 4,3 Mio. m³ Mischmeisterschulungen 2016 Seite 9
10 Das EuGH-Urteil Auswirkungen auf Zement und Beton Mischmeisterschulungen 2016 Seite 10
11 Grundsätze der EU Wirtschafts- und Handelsunion einheitliches Normungskonzept 28 Mitgliedsländer CEN (europäisches Normungskomitee) erarbeitet europäische Normen EN-Normen gelten in allen Staaten und stellen immer Kompromisse der Länder dar Einigkeit ist häufig schwierig zu erzielen Deshalb hat Deutschland Restregelungen erstellt um das hohe Qualitätsniveau zu erhalten Mischmeisterschulungen 2016 Seite 11
12 EuGH kippt deutsche Regelungen zur Zulassung von Bauprodukten Bauregelliste B wird für drei Bespiele als Handelshemmnis angesehen Mahnverfahren seit 2005 Mündliche Verhandlung vor dem EuGH am Urteil des EuGH am Mischmeisterschulungen 2016 Seite 12
13 EuGH-Urteil bezieht sich auf 3 Produktgruppen Dichtwirkung von Rohrleitungsdichtungen aus Elastomeren Glimmen von Dämmstoffen aus Mineralwolle Brandverhalten von Toren ohne Feuer- und Brandschutzeigenschaften Signalwirkung für alle Bauprodukte nach harmonisierten Normen Mischmeisterschulungen 2016 Seite 13
14 EuGH-Urteil Konsequenzen Zusatzanforderungen für diese 3 Produkte wurden sofort aus der Bauregelliste B, Teil 1 gestrichen Bei Produkten mit CE-Zeichen sind keine weiteren Kennzeichnungen nach nationalen Zusatzanforderungen erlaubt Die Bauregelliste B, Teil 1 und weitere Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte werden zum aufgehoben Auf die Betonherstellung hat dies keine unmittelbaren Folgen Auf das Bauen, bzw. die Bauausführenden und Planer aber schon Was heißt das nun genau? Mischmeisterschulungen 2016 Seite 14
15 Bisheriges Normungskonzept harmonisierte EN + Restnorm national DIN, abz, DAfStb-Rili usw. europäisch harmonisierte Produktnorm Restnorm oder abz BRL B Teil 1 BRL A + Mischmeisterschulungen 2016 Seite 16
16 Beispiel für harmonisierte EN mit nationalen Zusatzanforderungen Flugasche für Beton DIN EN 450 Flugasche für Beton abz Umweltverträglichkeit BRL B, Teil 1 Rückschritt bei Wegfall Freiwillige Herstellererklärung? Mischmeisterschulungen 2016 Seite 16
17 Beispiel für harmonisierte EN mit nationalen Zusatzanforderungen Mauersteine - Das Ü-Zeichen dokumentiert in Deutschland die Einhaltung einer oder mehrerer bauaufsichtlicher Anforderungen DIN EN 771, T 1+3 Mauersteine DIN 105 DIN V Frostwiderstand BRL B Teil 1 BRL A Verwender muss Frostwiderstand beim Hersteller erfragen und sich bestätigen lassen Mischmeisterschulungen 2016 Seite 17
18 Beispiel für harmonisierte EN mit nationalen Zusatzanforderungen Gesteinskörnungen für Beton DIN EN Gesteinskörnung für Beton Abschnitt AKR-national DAfStb-Rili Alkalirichtlinie BRL B Teil 1 Widerspruch Beschwerdeverfahren nach Artikel 18 der BauPVO Mischmeisterschulungen 2016 Seite 18
19 Zement Europäische Regelungen für Zement Mischmeisterschulungen 2016 Seite 19
20 Zement Nationale Regelungen für Zement hier erlaubt, da europäisch noch nicht geregelt! Mischmeisterschulungen 2016 Seite 20
21 Beton DIN EN 206-1/DIN kann weiterhin verwendet werden DIN EN Beton DIN Beton - Festlegung, Herstellung, Eigenschaften und Konformität DIN EN ist keine harmonisierte Norm. Infolge klimatischer und regionaler Unterschiede der EU-Mitgliedsländer sind nationale Ergänzungen erlaubt! Mischmeisterschulungen 2016 Seite 21
22 Auszug aus EN 206-1/DIN Tabelle F 3.2 Anwendungsbereiche für CEM II-M-Zemente Erweiterung des Anwendungsbereichs durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abz) Mischmeisterschulungen 2016 Seite 22
23 Bauaufsichtliche Anwendungszulassungen für Zemente Beispiel: Werk Allmendingen EN CEM II/B-M (V-LL) Portlandzementklinker: Flugasche: Kalkstein: 70 bis 79 M.-% 6 bis 15 M.-% 6 bis 15 M.-% CEM II/B-M (V-LL) 32,5 R-AZ Anträge auf abz konnten noch bis zum gestellt werden! Gültigkeitsdauer bis zum Mischmeisterschulungen 2016 Seite 23
24 Bauaufsichtliche Anwendungszulassungen für Zemente Beispiel: Werk Bernburg EN CEM II/B-M (S-LL) Portlandzementklinker: Hüttensand: Kalkstein: 70 bis 79 M.-% 6 bis 24 M.-% 6 bis 15 M.-% CEM II/B-M (S-LL) 42,5 R-AZ Anträge auf abz konnten noch bis zum gestellt werden! Gültigkeitsdauer bis zum Mischmeisterschulungen 2016 Seite 24
25 Wie kann es nun weiter gehen? Novellierung der Musterbauordnung wird derzeit erarbeitet Übertragung von Zusatzanforderungen ans Bauprodukt auf Bauwerksebene Verschiebung der Verantwortlichkeiten vom Hersteller zum Verwender Nachweislücken müssen geschlossen werden durch Herstellererklärungen oder andere Nachweise Mischmeisterschulungen 2016 Seite 25
26 Zusammenfassung Durch EuGH-Urteil grundlegende Änderungen des bisherigen bauordnungsrechtlichen Normensystems Zement und Beton sind nicht unmittelbar betroffen (Anwendung von DIN EN 206-1/DIN weiterhin möglich) Betonhersteller muss künftig auf die Nachweise der Eigenschaften der Ausgangsstoffe besonders achten Große Auswirkungen auf die Bauindustrie (GU, Schlüsselfertigbau) SCHWENK hat Anträge auf Verlängerung aller bauaufsichtlichen Zulassungen gestellt Künftig werden "Europäische Technische Bewertungen" (ETB) die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen ersetzen Stellung zusätzlicher nationaler Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen in Deutschland nach dem noch nicht vollständig geklärt Mischmeisterschulungen 2016 Seite 26
27 Fazit Verstärkte Mitarbeit am europäischen Normungsprozess aller Interessenverbände Mischmeisterschulungen 2016 Seite 27
28 BAW Brief 01/2015 Ad-hoc-Maßnahmen für Wasserbauten Mischmeisterschulungen 2016 Seite 28
29 Welche Bauwerke sind von den Regelungen betroffen? Wehrbauwerke, Schleusen, Uferanlagen, Sperrbauwerke, Kanalbrücken Mischmeisterschulungen 2016 Quelle: BAW - Westendarp Seite 29
30 Was kennzeichnet diese Bauwerke? massige Bauteile, viel Bewehrung, Wärmeentwicklung, Frost-/Tauwechsel Quelle: BAW Westendarp Mischmeisterschulungen 2016 Seite 30
31 Welche Regelungen gelten für Wasserbauten? ZTV-W (zusätzliche technische Vertragsbedingungen Wasserbau) Über EN 206-1/DIN hinausgehende Forderungen Einschränkungen in der Wahl der Zementart Strenge Anforderungen an Hydratationswärme Auwendige Erstprüfungen Einschränkungen bei der Rezepturgestaltung für Betonhersteller Mischmeisterschulungen 2016 Seite 31
32 Warum werden weitere Regelungen eingeführt? Schaden an einem großen Schleusenbauwerk Quelle: BAW Westendarp Mischmeisterschulungen 2016 Seite 32
33 Warum werden weitere Regelungen eingeführt? Schaden an einem großen Schleusenbauwerk Quelle: BAW - Westendarp Mischmeisterschulungen 2016 Seite 33
34 Warum werden weitere Regelungen eingeführt? Schaden an einem großen Schleusenbauwerk Quelle: BAW - Westendarp Mischmeisterschulungen 2016 Seite 34
35 Warum werden weitere Regelungen eingeführt? Schaden an einem großen Schleusenbauwerk Quelle: BAW - Westendarp Mischmeisterschulungen 2016 Seite 35
36 BAW Brief mit Ad-hoc Maßnahmen Maßnahmen zur Mischungsstabilität - Betonherstellung Mindestnassmischzeit 60 sec, bei LP-Beton 120 sec (Aufdruck auf Lieferschein LP-Betone: Dosierreihenfolge (erst LP, dann FM) Beurteilung der Sedimentationsstabilität analog SVB-Richtlinie Bei Beton mit PCE, erweiterte Erstprüfung (Sättigungspunkt, Verhalten bei niedrigen Temperaturen) Bei LP-Beton: Kein FM auf Basis PCE Achtung: Gilt für alle Maßnahmen nach ZTV-W unabhängig von der Größe (in Kalkulation berücksichtigen Zeitaufwand, Kosten) Mischmeisterschulungen 2016 Seite 36
37 BAW Brief mit Ad-hoc Maßnahmen Maßnahmen zur Mischungsstabilität Betoneinbau und Bauausführung Aufwändige Betonannahmeprüfung auf der Baustelle Beurteilung Mischungsstabilität am Bauwerk über Bohrkerne Mischmeisterschulungen 2016 Seite 37
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