Neufassung von ZTV-W LB 219 und ZTV-ING vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils und aktueller technischer Entwicklungen
|
|
- Margarethe Friedrich
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren Ausgabe 2017 A. Westendarp Neufassung von ZTV-W LB 219 und ZTV-ING vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils und aktueller technischer Entwicklungen Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Bauwerken Baden-Württemberg und Bayern Vortragsveranstaltung Betoninstandsetzung im Ingenieur- und Wohnungsbau Filderstadt, 7. März 2018
2 Die BAW auf einen Blick Organisationsstruktur Leiter: Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann Bautechnik Geotechnik Wasserbau Standorte: Karlsruhe & Hamburg Unsere Aufgaben Beratung & Begutachtung Forschung & Entwicklung Normung Wissenstransfer Deutschland verfügt über das größte Wasserstraßennetz Westeuropas Über Bauwerke Ca. 50 Mrd. Euro Gesamt-Brutto- Anlagevolumen Die meisten Großstädte und wichtigsten Industriezentren liegen an Bundeswasserstraßen 227 Mio. Tonnen Güter transportiert (2013) Gesamttransportaufkommen: 9 % Wasserstraße 70 % Straße 18 % Schiene Seite 2 3 % Pipeline
3 Neufassung der ZTV-W LB 219 und der ZTV-ING Teil 3, Abschnitte 4 und 5 1 Regelwerksituation 2 Qualitätssicherungskonzept Baustoffe 3 Technische Entwicklungen 4 Zusammenfassung, Ausblick Seite 3
4 Verkehrswegespezifische Regelungen zur Betoninstandsetzung ZTV-W LB 219: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken ZTV-ING: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten Teil 3: Massivbau - Abschnitt 4: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Abschnitt 5: Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und bauausführendem Unternehmen Seite 4
5 Europäische Normung: DIN EN 1504-Reihe Nationale Normung: DAfStb-RL Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (2001) Baubereichsspezifische Regelungen: ZTV-W LB 219 ZTV-ING Seite 5
6 Europäische Normung: DIN EN 1504-Reihe Nationale Normung: DAfStb-RL Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (2001) Baubereichsspezifische Regelungen: ZTV-W LB 219 ZTV-ING Seite 6
7 Europäische Normung: DIN EN 1504-Reihe Nationale Normung: DAfStb-RL Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (2001) Baubereichsspezifische Regelungen: ZTV-W LB 219 ZTV-ING Expositionsklassen Altbetonklassen Spritz-(Mörtel) für geringerfeste Untergründe Bemessung hinsichtlich Bewehrungskorrosion Seite 7
8 Europäische Normung: DIN EN 1504-Reihe? Nationale Normung: Gelbdruck DAfStb-RL Instandhaltung von Betonbauteilen Baubereichsspezifische Regelungen: ZTV-W LB 219 ZTV-ING Seite 8
9 EuGH-Urteil zu hen Nicht zulässig Festlegung ergänzender Leistungsmerkmale durch den Mitgliedsstaat Festlegung anderer Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) als in hen festgelegt Bisheriges System der Qualitätssicherung in ZTV-W LB 219 und ZTV-ING in weiten Bereichen unzulässig Seite 9
10 Aspekte und Ziele der Überarbeitung von ZTV-W LB 219 und ZTV-ING Sicherstellung eines angemessenen Niveaus bei der Qualitätssicherung der Baustoffe Sichere Basis für verkehrswegebaupezifische Regelungen Gleichklang mit künftiger DAfStb-Instandhaltungs-Richtlinie (Gelbdruck) Zwischenregelung, bis nationale und europäische Regelwerksituation akzeptabel und belastbar Seite 10
11 ZTV-W LB 219 (2017) Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken 0 Planungshinweise 1 Allgemeines 2 Untergrundvorbehandlung 3 Beton 4 Spritzbeton (verankert, bewehrt) 5 Spritzmörtel/Spritzbeton (unverankert, unbewehrt) 6 Betonersatz im Handauftrag (unverankert, unbewehrt) 7 Oberflächenschutzsysteme (OS) 8 Füllen von Rissen und Hohlräumen Seite 11
12 ZTV-W LB 219 (2017) Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken 0 Planungshinweise 1 Allgemeines Altbetonklasse Druckfestigkeit 1) Abreißfestigkeit 2) Mittelwert Kleinster Einzelwert N/mm² N/mm² N/mm² A1 10 < 0,8 < 0,5 A2 > 10 0,8 und < 1,2 0,5 A3 > 20 1,2 und < 1,5 0,8 A4 > 30 1,5 und < 2,5 1,0 A5 > 55 2,5 2,0 2 Untergrundvorbehandlung 3 Beton 4 Spritzbeton (verankert, bewehrt) 5 Spritzmörtel/Spritzbeton (unverankert, unbewehrt) 6 Betonersatz im Handauftrag (unverankert, unbewehrt) 7 Oberflächenschutzsysteme (OS) 8 Füllen von Rissen und Hohlräumen Spritzmörtel SRM-A2, SRM-A3, SRM-A4 und SRM-A5 oder Spritzbeton SRC-A2, SRC-A3, SRC-A4 und SRC-A5 (unbekannte Zusammensetzung) Spritzmörtel/Spritzbeton S-A2, S-A3, S-A4 und S-A5 auf Basis von DIN EN und DIN mit zusätzlichen Merkmalen (bekannte Zusammensetzung) Seite 12
13 ZTV-W LB 219 (2017) Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken 0 Planungshinweise 1 Allgemeines Altbetonklasse Druckfestigkeit 1) Abreißfestigkeit 2) Mittelwert Kleinster Einzelwert N/mm² N/mm² N/mm² A1 10 < 0,8 < 0,5 A2 > 10 0,8 und < 1,2 0,5 A3 > 20 1,2 und < 1,5 0,8 A4 > 30 1,5 und < 2,5 1,0 A5 > 55 2,5 2,0 2 Untergrundvorbehandlung 3 Beton 4 Spritzbeton (verankert, bewehrt) 5 Spritzmörtel/Spritzbeton (unverankert, unbewehrt) 6 Betonersatz im Handauftrag (unverankert, unbewehrt) 7 Oberflächenschutzsysteme (OS) 8 Füllen von Rissen und Hohlräumen Betonersatz RM-A4 und RM-A5 oder RC-A4 und RC-A5 (unbekannte Zusammensetzung) Betonersatz M-A4 und M-A5 auf Basis der DAfStb- Richtlinie Herstellung und Verwendung von Trockenbeton (RL Trockenbeton) mit zusätzlichen Merkmalen Seite 13
14 ZTV-W LB 219 (2017) Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken 0 Planungshinweise 1 Allgemeines 2 Untergrundvorbehandlung 3 Beton 4 Spritzbeton (verankert, bewehrt) 5 Spritzmörtel/Spritzbeton (unverankert, unbewehrt) 6 Betonersatz im Handauftrag (unverankert, unbewehrt) 7 Oberflächenschutzsysteme (OS) 8 Füllen von Rissen und Hohlräumen ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 (2017) Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen 1 Allgemeines 2 Vorbereitung der Betonunterlage 3 Beton 4 Spritzbeton 5 Spritzmörtel / -beton SRM/SRC 6 Zementmörtel / -beton RM/RC 7 Oberflächenschutzsysteme (OS) ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5 (2017) Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen Seite 14
15 ZTV-W LB 219 (2017) Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken 0 Planungshinweise 1 Allgemeines 2 Untergrundvorbehandlung 3 Beton 4 Spritzbeton (verankert, bewehrt) 5 Spritzmörtel/Spritzbeton (unverankert, unbewehrt) 6 Betonersatz im Handauftrag (unverankert, unbewehrt) 7 Oberflächenschutzsysteme (OS) 8 Füllen von Rissen und Hohlräumen ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 (2017) Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen 1 Allgemeines 2 Vorbereitung der Betonunterlage 3 Beton 4 Spritzbeton 5 Spritzmörtel / -beton SRM/SRC 6 Zementmörtel / -beton RM/RC 7 Oberflächenschutzsysteme (OS) ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5 (2017) Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen Seite 15
16 Bezugsregelwerke (bisher) Betonersatz bekannter Zusammensetzung Mörtel/Beton auf Basis EN / DIN und Spritzmörtel/-beton auf Basis DIN EN / DIN Betonersatz unbekannter Zusammensetzung National: RL SIB, ZTV-W LB 219, ZTV-ING Oberflächenschutzsysteme National: RL SIB, ZTV-ING Rissfüllstoffe National: RL SIB, ZTV-ING Seite 16
17 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (bisher) Nachweis der Verwendbarkeit über Grundprüfung durch unabhängiges Prüfinstitut (Prüfverfahren/Prüfkriterien in ZTV-W LB 219, ZTV-ING, RL SIB...) Nachweis der Übereinstimmung mit grundgeprüfter Charge über Fremdüberwachung durch unabhängige Stelle Ausführungsanweisung des Herstellers Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp) zur Bestätigung des vorgenannten Sachverhaltes Aufnahme der entsprechenden Produkte in Zusammenstellungen Verweis bei Planung, Ausschreibung, Baustoffauswahl auf Produkte gemäß Zusammenstellungen Seite 17
18 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (bisher) Nachweis der Verwendbarkeit über Grundprüfung durch unabhängiges Prüfinstitut (Prüfverfahren/Prüfkriterien in ZTV-W LB 219, ZTV-ING, RL SIB...) Nachweis der Übereinstimmung mit grundgeprüfter Charge über Fremdüberwachung durch unabhängige Stelle Ausführungsanweisung des Herstellers Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp) zur Bestätigung des vorgenannten Sachverhaltes Aufnahme der entsprechenden Produkte in Zusammenstellungen Verweis bei Planung, Ausschreibung, Baustoffauswahl auf Produkte gemäß Zusammenstellungen Seite 18
19 Bezugsregelwerke (bisher) Betonersatz bekannter Zusammensetzung Mörtel/Beton auf Basis EN / DIN und Spritzmörtel/-beton auf Basis DIN EN / DIN Betonersatz unbekannter Zusammensetzung National: RL SIB, ZTV-W LB 219, ZTV-ING Europäisch: DIN EN Oberflächenschutzsysteme National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN Rissfüllstoffe National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN Seite 19
20 Bezugsregelwerke (bisher) Betonersatz bekannter Zusammensetzung Mörtel/Beton auf Basis EN / DIN und Spritzmörtel/-beton auf Basis DIN EN / DIN Betonersatz unbekannter Zusammensetzung National: RL SIB, ZTV-W LB 219, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Oberflächenschutzsysteme National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Rissfüllstoffe National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Harmonisierte europäische Normen (hen) Unzureichende Produktmerkmale Kein Systemgedanke AVCP-Verfahren 2+ ( Herstellererklärung ) Seite 20
21 Bezugsregelwerke (künftig nach EuGH-Urteil) Betonersatz bekannter Zusammensetzung Mörtel/Beton auf Basis EN / DIN und Spritzmörtel/-beton auf Basis DIN EN / DIN Betonersatz unbekannter Zusammensetzung National: RL SIB, ZTV-W LB 219, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Oberflächenschutzsysteme National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Rissfüllstoffe National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Harmonisierte europäische Normen (hen) Unzureichende Produktmerkmale Kein Systemgedanke AVCP-Verfahren 2+ ( Herstellererklärung ) Seite 21
22 Bezugsregelwerke (künftig nach EuGH-Urteil) Betonersatz bekannter Zusammensetzung Mörtel/Beton auf Basis EN / DIN und Spritzmörtel/-beton auf Basis DIN EN / DIN Betonersatz unbekannter Zusammensetzung National: RL SIB, ZTV-W LB 219, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Oberflächenschutzsysteme National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Rissfüllstoffe National: RL SIB, ZTV-ING Europäisch: DIN EN DIN V Verlagerung von Risiken aus dem Verantwortungsbereich der Materialherstellung auf Sachkundigen Planer, bauausführende Firmen und Bauherren Seite 22
23 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) Sachkundiger Planer Projektspezifische Beschreibung / Festlegung der Einwirkungssituation Expositionsklassen Projektspezifische Festlegung der erforderlichen Produktmerkmale und der Nachweisverfahren für die jeweilige Einwirkungssituation Projektspezifische Festlegung der Übereinstimmungsnachweise Projektspezifische Anforderungen an Angaben zur Ausführung Seite 23
24 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) ZTV-W LB 219, 0.6: Seite 24
25 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) Sachkundiger Planer Projektspezifische Beschreibung / Festlegung der Einwirkungssituation Expositionsklassen Projektspezifische Festlegung der erforderlichen Produktmerkmale und der Nachweisverfahren für die jeweilige Einwirkungssituation Projektspezifische Festlegung der Übereinstimmungsnachweise Projektspezifische Anforderungen an Angaben zur Ausführung BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Seite 25
26 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) Seite 26
27 BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte und Hinweise zu den ZTV-ING Rein empfehlender Charakter. Soll den Sachkundigen Planer bei der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen unterstützen. Anwendungshinweise Produkte und Systeme für die Instandsetzung mit Betonersatz Produkte und Systeme für den Oberflächenschutz Produkte und Systeme für das Schließen, Abdichten und Verbinden von Rissen/Rissflanken mit kraftschlüssigen und dehnbaren Rissfüllstoffen Anhang Prüfungen Seite 27
28 BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte und Hinweise zu den ZTV-ING Rein empfehlender Charakter. Soll den Sachkundigen Planer bei der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen unterstützen. Anwendungshinweise Produkte und Systeme für die Instandsetzung mit Betonersatz Produkte und Systeme für den Oberflächenschutz Produkte und Systeme für das Schließen, Abdichten und Verbinden von Rissen/Rissflanken mit kraftschlüssigen und dehnbaren Rissfüllstoffen Produktmerkmale in Abhängigkeit der Einwirkungen (Verwendbarkeit) Projektspezifischen Anforderungen für den Übereinstimmungsnachweis Angaben zur Ausführung Anhang Prüfungen Seite 28
29 BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte - Nachweis der Verwendbarkeit Empfehlungen zu Merkmalen von Spritzmörtel SRM oder Spritzbeton SRC (unbekannte Zusammensetzung) Einwirkungen Anforderungen Seite 29
30 BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte und Hinweise zu den ZTV-ING Rein empfehlender Charakter. Soll den Sachkundigen Planer bei der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen unterstützen. Einführungserlass zur ZTV-W LB 219 (2017) Seite 30
31 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) Sachkundiger Planer Projektspezifische Beschreibung / Festlegung der Einwirkungssituation Expositionsklassen Projektspezifische Festlegung der erforderlichen Produktmerkmale und der Nachweisverfahren für die jeweilige Einwirkungssituation Projektspezifische Festlegung der Übereinstimmungsnachweise Projektspezifische Anforderungen an Angaben zur Ausführung BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Auftragnehmer (bauausführende Firma) Projektspezifischer Verwendbarkeitsnachweis Projektspezifische Übereinstimmungsnachweis Projektspezifische Angaben zur Ausführung Seite 31
32 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) ZTV-W LB 219, : Seite 32
33 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) Sachkundiger Planer Projektspezifische Beschreibung / Festlegung der Einwirkungssituation Expositionsklassen Projektspezifische Festlegung der erforderlichen Produktmerkmale und der Nachweisverfahren für die jeweilige Einwirkungssituation Projektspezifische Festlegung der Übereinstimmungsnachweise Projektspezifische Anforderungen an Angaben zur Ausführung BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Auftragnehmer (bauausführende Firma) Projektspezifischer Verwendbarkeitsnachweis Projektspezifische Übereinstimmungsnachweis Projektspezifische Angaben zur Ausführung Prüffähige Bescheinigung einer entsprechend Artikel 30 BauPVO qualifizierten Stelle DIBt-Gutachten Seite 33
34 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte unbekannter Zusammensetzung (künftig) Grundlage: Projektspezifische Produktanforderungen in Abhänigkeit bauwerksspezifischer Einwirkungen Hinsichtlich der Qualitätssicherung von Bauprodukten unbekannter Zusammensetzung deutlich höherer Aufwand bei Planung und Ausführung als bisher Künftiges Qualitätssicherungsniveau bei Instandsetzungsmaßnahmen gemäß ZTV-W LB 219 und ZTV-ING entspricht im Prinzip dem bisherigen Niveau Auch bei Fortschreibung der entsprechenden hen bleibt das Nachweisniveau AVCP-Verfahren 2+ ( Herstellererklärung ) aller Voraussicht nach unverändert Seite 34
35 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte (Übergangszeit bis ) ZTV-W LB 219 (2012) Bisherige Zusammenstellungen Wasserbau gelten weiterhin Seite 35
36 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte (Übergangszeit bis ) ZTV-W LB 219 (2012) Bisherige Zusammenstellungen Wasserbau gelten weiterhin ZTV-W LB 219 (2017) Projektspezifischer Nachweis (Verwendbarkeit, Übereinstimmung, Angaben zur Ausführung) DIBt-Gutachten oder alternative Nachweise mit entsprechender Aussagequalität Neue Zusammenstellungen Wasserbau auf Basis bisheriger Zusammenstellungen Seite 36
37 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte (ab ) Seite 37
38 Qualitätssicherung werkmäßig hergestellter Bauprodukte (ab ) ZTV-W LB 219 (2012) Bisherige Zusammenstellungen Wasserbau gelten weiterhin ZTV-W LB 219 (2017) Projektspezifischer Nachweis (Verwendbarkeit, Übereinstimmung, Angaben zur Ausführung) DIBt-Gutachten oder alternative Nachweise mit entsprechender Aussagequalität Neue Zusammenstellungen Wasserbau auf Basis bisheriger Zusammenstellungen Seite 38
39 Weitere Neuerungen in der ZTV-W LB 219 Anpassung der Expositionsklassen und der Altbetonklassen an Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) Seite 39
40 Weitere Neuerungen in der ZTV-W LB 219 und in den zugehörigen Regelwerken Anpassung der Expositionsklassen und der Altbetonklassen an den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) Deutliche Erweiterung des Abschnitts 0 Planungshinweise Seite 40
41 Weitere Neuerungen in der ZTV-W LB 219 und in den zugehörigen Regelwerken Beton (Abschnitt 3) Spritzbeton (Abschnitt 4) Spritzmörtel / Spritzbeton (Abschnitt 5) d 90 mm 1) 1) 15 d 60 d 90 mm mm Betonersatz im Handauftrag (Abschnitt 6) 10 d 60 mm Altbetonklasse Oberflächenschutzsysteme (Abschnitt 7) Füllen von Rissen und lokalen Hohlräumen 6) (Abschnitt 8) verankert, bewehrt 5) unverankert, unbewehrt A1 X X 2) ) A2 X X X X A3 X X X --- X 4) X A4 X X X X 3) X X A5 X X X X 3) X X Seite 41
42 Weitere Neuerungen in der ZTV-W LB 219 und in den zugehörigen Regelwerken Anpassung der Expositionsklassen und der Altbetonklassen an den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) Deutliche Erweiterung des Abschnitts 0 Planungshinweise Teilweise Übernahme der Teile 2 und 4 des Gelbdrucks der IH-RL in die BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Gelbdruck IH-RL, Teil 2 Einwirkungen Merkmale für Nachweis Verwendbarkeit BAWEmpfehlung Einwirkungen Merkmale für Nachweis Verwendbarkeit Merkmale für Nachweis Übereinstimmung Angaben zur Ausführung Angaben zur Ausführung Gelbdruck IH-RL, Teil 4 Anderweitig nicht genormte Prüfverfahren BAWEmpfehlung Anderweitig nicht genormte Prüfverfahren Seite 42
43 Weitere Neuerungen in der ZTV-W LB 219 und in den zugehörigen Regelwerken Anpassung der Expositionsklassen und der Altbetonklassen an den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) Deutliche Erweiterung des Abschnitts 0 Planungshinweise Teilweise Übernahme der Teile 2 und 4 des Gelbdrucks der IH-RL in die BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Überführung des Teils 5 des Gelbdrucks der IH-RL und der zugehörigen Verfahren in das BAWMerkblatt MDCC Seite 43
44 Weitere Neuerungen in der ZTV-W LB 219 BAWMerkblatt MDCC Seite 44
45 Weitere Neuerungen in der ZTV-W LB 219 BAWMerkblatt MDCC Bild 3.3: Ermittlung der Mindestschichtdicke mit Hilfe des Nomogramms im Bild 3.2 [aus BAWMDCC] Seite 45
46 Übersicht verkehrswasserbauspezifische Regelwerke ZTV-W LB 219 (2017) BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte (2017) BAW-Merkblatt Dauerhaftigkeitsbemessung (DMCC) (2017) DWA-Merkblatt 502 Injektion mit hydraulischen Bindemitteln (2018) STLK LB 219 in Überarbeitung (Mitte 2018) DBV-Merkblatt Injektionsschlauchsysteme... wird zeitnah überarbeitet BAWMerkblatt Spritzmörtel/Spritzbeton (MSM) zurückgezogen BAWMerkblatt Chlorideindringwiderstand (MCl)) zurückgezogen STLK LB 219 (2012) wird zurückgezogen; nicht mit ZTV-W LB 219 (2017) verwenden!!! Seite 46
47 Übersicht verkehrswasserbauspezifische Regelwerke ZTV-W LB 219 (2017) BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte (2017) BAW-Merkblatt Dauerhaftigkeitsbemessung (DMCC) (2017) DWA-Merkblatt 502 Injektion mit hydraulischen Bindemitteln (2018) STLK LB 219 in Überarbeitung (Mitte 2018) DBV-Merkblatt Injektionsschlauchsysteme... wird zeitnah überarbeitet BAWMerkblatt Spritzmörtel/Spritzbeton (MSM) zurückgezogen BAWMerkblatt Chlorideindringwiderstand (MCl)) zurückgezogen STLK LB 219 (2012) wird zurückgezogen; nicht mit ZTV-W LB 219 (2017) verwenden!!! Seite 47
48 Zusammenfassung, Ausblick Normativer Standard für Instandsetzungsprodukte ist die EN 1504-Reihe. Für Verkehrswegebau (und viele andere Baubereiche) keinesfalls hinreichend. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils und der Situation bei den harmonisierten Produktnormen der Normenreihe EN 1504 sind alternative Wege für die Qualitätssicherung der Baustoffe erforderlich Im Verkehrswegebau künftig projektspezifische Festlegung der Einwirkungen und der erforderlichen Produktmerkmale, der Vorgehensweise beim Übereinstimmungsnachweis und von Art und Umfang der Angaben zur Ausführung projektspezifische Nachweise durch das bauausführende Unternehmen (ersatzweise DIBt-Gutachten etc.) Für Verkehrswegebau angemessene standardisierte Vorgehensweise bei der Qualitätssicherung der Baustoffe nicht in Sicht Seite 48
49 BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren Ausgabe 2017 A. Westendarp Neufassung von ZTV-W LB 219 und ZTV-ING vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils und aktueller technischer Entwicklungen Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Bauwerken Baden-Württemberg und Bayern Vortragsveranstaltung Betoninstandsetzung im Ingenieur- und Wohnungsbau Filderstadt, 7. März 2018
BAWBrief 01/2017. Betoninstandsetzung im Verkehrswasserbau. Überarbeitung der ZTV-W LB 219 und der zugehörigen Regelwerke. 1 Einführung.
BAWBrief 01/2017 Betoninstandsetzung im Verkehrswasserbau Überarbeitung der ZTV-W LB 219 und der zugehörigen Regelwerke 1 Einführung Zum 03. November 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
MehrÜberarbeitung der ZTV-ING 3-4 und 3-5 für die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen
Überarbeitung der ZTV-ING 3-4 und 3-5 für die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken E. Kempkens Bundesanstalt für Straßenwesen Qualitäts- und Gütesicherung in der Betoninstandsetzung
MehrNeue DafStb-Richtline Instandhaltung von Betonbauteilen
Neue DafStb-Richtline Instandhaltung von Betonbauteilen Dipl.-Ing. Andreas Westendarp (BAW) 1 Einführung Die Instandsetzung von Bauwerken oder Bauteilen aus Beton wird in Deutschland aktuell nicht in einer
MehrDIE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE EINE AUSWAHL AN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN IN DREIREICH DIPL. ING. (FH) MICHAEL KELLING
DIE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE EINE AUSWAHL AN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN 24.04.2018 IN DREIREICH DIPL. ING. (FH) MICHAEL KELLING HINWEIS Dieser Vortrag beschäftigt sich mit der neuen Instandhaltungsrichtlinie,
MehrMitgliederversammlung des DAfStb Berlin, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach. Institut für Bauforschung der RWTH Aachen University (ibac)
Mitgliederversammlung des DAfStb Berlin, 26.3.2012 Technischer Ausschuss: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach Institut für Bauforschung der RWTH Aachen University
MehrSchutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
3. Berichtigung zur DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) Ausgabe Oktober 2001 Vertriebs-Nr. 65030 Ausgabe der 3. Berichtigung: September 2014 Vorwort
MehrInstandhaltungs-Richtlinie Quo Vadis
29. Informations-Seminar Bauwerke instand setzen heute und morgen Instandhaltungs-Richtlinie Quo Vadis im Kurhaus Dolce Bad Nauheim Dr.-Ing. Hans-Carsten Kühne und Dr.-Ing. Udo Wiens Deutscher Ausschuss
MehrBAWEmpfehlung. Instandsetzungsprodukte Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren
BAWEmpfehlung Instandsetzungsprodukte Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren Ausgabe 2017 BAW-Merkblätter, -Empfehlungen und -Richtlinien Herausgeber
MehrTechnisches Regelwerk Wasserstraßen (TR-W) Verzeichnis der Änderungen Stand gegenüber Ausgabe
Technisches Regelwerk Wasserstraßen (TR-W) Verzeichnis der Änderungen Stand 06.09.2018 gegenüber Ausgabe 2015-07 Änderungsdatum Abschnitt/ Teil des TR-W Änderungshinweis Änderungsgrund 06.09.2018 1. WLTB,
MehrTechnisches Regelwerk Wasserstraßen (TR-W) Verzeichnis der Änderungen Stand gegenüber Ausgabe
Technisches Regelwerk Wasserstraßen (TR-W) Verzeichnis der Änderungen Stand 18.01.2018 gegenüber Ausgabe 2015-07 Änderungsdatum Abschnitt/ Teil des TR-W Änderungshinweis Änderungsgrund 18.01.2018 6. Verzeichnisse
MehrDie neue Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb
LGG Hessen-Thüringen e.v. Bad Nauheim, 16.11.2017 Die neue Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach Institut für Baustoffforschung (ibac) Bauwerkserhaltung und Polymerkomposite
MehrTechnisches Regelwerk Wasserstraßen (TR-W) Verzeichnis der Änderungen Stand gegenüber Ausgabe
Technisches Regelwerk Wasserstraßen (TR-W) Verzeichnis der Änderungen Stand 09.05.2018 gegenüber Ausgabe 2015-07 09.05.2018 1. WLTB, 8. Technische Regeln und Planungsgrundlagen und deren Anlagen, 8.1 Grundlagen,
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13
MehrAnlage 1 zum ARS 20/2017 vom Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den St
Anlage 1 zum ARS 20/2017 vom 16.11.2017 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Oktober 2017 Teil: Abschnitt:
MehrAktueller Stand der Instandhaltungs- Richtlinie des DAfStb
Bauprodukte und Umwelt Aktueller Stand der Instandhaltungs- Richtlinie des DAfStb 22. LIB-Fachsymposium Betoninstandhaltung heute für die Zukunft Udo Wiens Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., Berlin
Mehr2. Krefelder Planertag
2. Krefelder Planertag 31. Oktober 2007 Krefeld A. Westendarp Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken im Verkehrswasserbau Bundeswasserstraßen Wasserstraßen-Netz: ca. 7400 km Anteil Transportleistung
Mehr(Un)Sicherheit. beim Einsatz von Stoffen für r die Betoninstandsetzung. Dr.-Ing. Michael Stauch, SKP Ingenieure Berlin
1 (Un)Sicherheit beim Einsatz von Stoffen für r die Betoninstandsetzung Dr.-Ing. Michael Stauch, SKP Ingenieure Berlin Vortrag am 27. September 2011 auf der Beton-Insta in Dresden 2 Inhalt - Aussagen zur
MehrOktober 2016 und was dann?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung
MehrÜbersicht über den Stand der ZTV-ING
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Dezember 2014 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches
MehrTextilbeton - Anwendungsbeispiele zum Schutz von Bauwerken
Qualitäts- und Gütesicherung in der Betoninstandsetzung Landesgütegemeinschaft für Bauwerks- und Betonerhaltung, 26. November 2015 Textilbeton - Anwendungsbeispiele zum Schutz von Bauwerken Dipl.-Ing.
MehrDie neue Instandhaltungs- Richtlinie des DAfStb
Beton-Insta 2017 München, 13. und 14. März Die neue Instandhaltungs- Richtlinie des DAfStb Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach Institut für Bauforschung (ibac) Bauwerkserhaltung und Polymerkomposite Gliederung:
MehrBesonderheiten der neuen Instandhaltungsrichtlinie
5. Jahrestagung des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton 20./21. September 2017, TU Kaiserslautern Besonderheiten der neuen Instandhaltungsrichtlinie Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach Institut für Bauforschung
MehrPraxisgerechte und effiziente
Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Praxisgerechte und effiziente Umsetzung der Bauprodukte- Verordnung, Zulassungen, Bauregelliste Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13 Kernaussagen
MehrMindestanforderungen. für. a b c d f g h i j k l m MC-Bauchemie Nafufill GTS. BAW Müller GmbH & Co. KG/ (WHS)
Zusammenstellung der für den Wasserbau zugelassenen Stoffe, Einrichtungen und Verfahren für Spritzmörtel/Spritzbeton gemäß ZTV-W LB 219, Abschnitt.4, Ausgabe 20 (Zusammenstellung Wasserbau) Gültigkeit:
MehrMusterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am 27.11.2017 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) -
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,
MehrGliederung. Europäische Normenreihe EN 1504 für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen. Einführung der EN 1504 in Deutschland
Fachseminar Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen der Beton Marketing Nord, Wismar, 11.5.2011 Von der Instandsetzungsrichtlinie zur Instandhaltungsrichtlinie - Was erwartet uns? - Univ.-Prof. Dr.-Ing.
Mehrifbau Bauproduktenrecht 2017
ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.
MehrArbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16.
Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2017 Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B Leonberg, 16. November 2017 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Arbeitstagung der Baurechtsbehörden
MehrVerzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W)
Verzeichnis s Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Struktur der spezifischen n Regeln im Verkehrswasserbau Stand 30.11.2018 Regeln
Mehr29. Informationsveranstaltung der LGGHuT Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung Hessen-Thüringen e.v. 07.11. 2018 Christoph Störger Vorsitzender der Landesgütegemeinschaft Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung
MehrInstandsetzen und Verstärken, Seite 2. von Betonbauteilen
Instandsetzen und Verstärken von Betonbauteilen - Praxisbericht24. Bautechnisches Seminar NRW am 3. November 2015 in Ratingen TORKRET GmbH Technischer Leiter Dipl.-Ing. Erich Erhard Langemarckstrasse 39
MehrZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W), Ausgabe 2014-02, einschließlich Wasserstraßenspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (WLTB) Anhang 1 zum Erlass WS 12/5257.15/1-7 vom 28.02.2014
MehrDr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.
Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer
MehrDr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.
Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer
MehrStärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen aus Sicht der Produktnormen. Dipl.-Ing. Michael Heide Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.v.
Stärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen aus Sicht der Produktnormen Dipl.-Ing. Michael Heide Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.v. Notwendigkeit des Baustoff-Recyclings Jährlich ca. 200
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18229-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 22.11.2017 bis 21.11.2022 Ausstellungsdatum: 22.11.2017 Urkundeninhaber:
MehrZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Februar 2017 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches
MehrBetoninstandsetzung im
1 Eigen- und Fremdüberwachung in der Rechtliche Rahmenbedingungen, 2 Die Landesgütegemeinschaft stellt sich vor: In der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. haben sich 9 Landesgütegemeinschaften
MehrZusätzliche Technische Vertragsbedingungen Wasserbau (ZTV-W) für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Wasserbau (ZTV-W) für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219) Ausgabe 2017 EU-Notifizierung Nr. 2017/228/D vom 7. Juni
MehrInnenbauteile von Wasserbauwerken, bei denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80 % ist. WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung
Änderung 1 zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Wasserbau (ZTV-W) für Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219) Dezember 2008 Aus nachfolgend
MehrStoCretec. [ Innovation] Neue Spritzmörtelgeneration für die Instandsetzung von Wasserbauwerken
StoCretec [ Innovation] Neue Spritzmörtelgeneration für die Instandsetzung von Wasserbauwerken Funktionalität von Wasserbauwerken auf Dauer gewährleisten Innovative Instandsetzungsmörtel StoCrete TS 126
MehrRegelungen zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks. Stellungnahme des DAfStb
D E R V O R S I T Z E N D E Regelungen zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks 1 Hintergrund Stellungnahme des DAfStb In der Fachöffentlichkeit werden derzeit Diskussionen über die Regelungen zur
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,
MehrDr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13
Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen 1 von 47 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 3. Neue Muster-Bauordnung, Entwurf 2016 4. Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
MehrStellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand
Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband
MehrWeiterentwicklung und Änderung der Regelwerke für Parkdecks
Bauprodukte und Umwelt Weiterentwicklung und Änderung der Regelwerke für Parkdecks 3. DAfStb-Jahrestagung Udo Wiens mit 56. Forschungskolloquium Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., Berlin Nachhaltig
MehrFachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann
Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. FDB Postfach 21 02 67 D 53157 Bonn Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Per E-Mail an: vvtb-anhoerung@dibt.de
MehrDer Sachkundige Planer in der Instandhaltung Aufgaben und Ausbildung
Vortragsveranstaltung LGib Baden-Württemberg + Bayern e.v. Der Sachkundige Planer in der Instandhaltung Aufgaben und Ausbildung in München Udo Wiens, Martin Mangold und Momcilo Vidackovic Deutscher Ausschuss
MehrVerwendbarkeit von Bauprodukten
Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 11.05.2017 bis 10.04.2019 Ausstellungsdatum: 11.05.2017 Urkundeninhaber: Forschungs und Prüfinstitut Steine und Erden
MehrVerwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.
Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich
MehrMichael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP
Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP Freiwillige Herstellererklärungen vor dem Hintergrund der MVV-TB Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung Berlin, 30. November 2017 Rechtsanwalt Michael Halstenberg
MehrPflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung
MehrP R E S S E I N F O R M A T I O N II / 2006
September 2006 Lagü-9.3 P R E S S E I N F O R M A T I O N II / 2006 Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken Informationsveranstaltungsreihe der Landesgütegemeinschaft Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
MehrInstandsetzung von Wasserbauwerken
BUNDESANSTALT FÜR WASSERBAU Karlsruhe Hamburg Ilmenau ZTV-W LB 219 (2004) BAW-Kolloquium der Abteilung Bautechnik PROGRAMM 09:30 09:40 Uhr LBDir Dipl.-Ing. C. Kunz, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe
MehrEN CE statt Zulassung
Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden
Mehr52. Frankfurter Bausachverständigentag. Bauwerksabdichtung auf dem Parkdeck. Georg Göker Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Bauwerksabdichtung auf dem Parkdeck Georg Göker Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) G. Göker Bauwerksabdichtung auf dem Parkdeck Inhalt des Vortrages Abgrenzung zwischen Abdichtung und Beschichtungen/
MehrEuGH-Urteil Bauregellisten
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen EuGH-Urteil Bauregellisten Auswirkungen der Neuregelungen im Bau- und Wasserrecht Stand: 28.01.2018 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: uta.zepf@um.bwl.de
MehrÜbersicht über die Technischen Ausschüsse und Unterausschüsse/Arbeitsgruppen des DAfStb
Übersicht über die Technischen Ausschüsse und Unterausschüsse/n des DAfStb (Stand 2019/05) TA BK AG Erläuterung EC 2-1-1 Bemessung und Konstruktion Erläuterungen EC 2-1-1 Koordinierung der Arbeiten Hegger/
MehrAnforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen
MehrNetinforum 2008, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell, 9. Fachtagung Instandsetzungen in LAU-Anlagen, Seite 1
Netinforum 2008, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell, 9. Fachtagung Instandsetzungen in LAU-Anlagen, Seite 1 Dr.-Ing. Ullrich Kluge Deutsches Institut für Bautechnik Referat Gewässerschutz Instandsetzung
MehrBauen im Bestand Richtlinie oder Ingenieurverstand?
VPI Arbeitstagung Baden-Baden 26./27.06.2015 Bauen im Bestand Richtlinie oder Ingenieurverstand? Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach Institut für Bauforschung (ibac) Bauwerkserhaltung und Polymerkomposite
MehrBundesanstalt für Wasserbau Dienstleister im Verkehrswasserbau
Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann Bundesanstalt für Wasserbau Dienstleister im Verkehrswasserbau Präsidentenforum 2016 Karlsruhe, 2. Mai 2016 Bundeswasserstraßen Anlagen: Schleusen 315 (450) Schiffshebewerke
MehrDie Referate behandelten ein breites Spektrum hoch aktueller Themen der Betoninstandhaltung.
09.12.2013: 8. GUEP Planertag mit 238 Teilnehmern Die bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) führte am 20.11.2013 den 8. GUEP Planertag in Kooperation
MehrNeuerungen im Technischen Regelwerk
20. Regenstaufer Asphalt- u. Straßenbau-Seminar Jahnhalle Regenstauf Neuerungen im Technischen Regelwerk Dipl.-Geol. Jürgen J. Völkl INSTITUT DR.-ING. GAUER Ingenieurgesellschaft mbh für bautechnische
MehrInhalt: Referent: Dipl.-Ing. Michael Böwing VdB
Aktuelles 2011 Inhalt: BBP - Internes Neues aus Prüfnormen für Frisch- und Festbeton Nachweis der Druckfestigkeit nach 28 Tagen Stahlfaserbeton Referent: Dipl.-Ing. Michael Böwing VdB BBP BBP internes
MehrBauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2017 Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 23. Juni 2017 Übersicht 1. Umgestaltung des bauaufsichtlichen
MehrVDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld
VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.
Mehr2. Harmonisierte Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduldenverordnung- BauPVO)
. Bundesministerium Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Wasserbau nachrichtlich: Freie und Hansestadt Hamburg
MehrFolgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
MehrBauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin
Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin 1 EG-Bauproduktenrichtlinie 1.1 Zielsetzung Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen
MehrBestätigung der Fremdüberwachung. der Stoffherstellung
Polymer Institut, Kiwa GmbH Quellenstraße 3 65439 Flörsheim-Wicker Tel. +49 (0)61 45-5 97 10 www.kiwa.de Bestätigung der Fremdüberwachung der Stoffherstellung Inverkehrbringer: Sika Deutschland GmbH Kornwestheimer
MehrMBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten
MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV
MehrAnforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen
MehrZementmörtel/Beton mit Kunststoffzusatz (PCC) und Zementmörtel
Zusammenstellung der für den Wasserbau zugelassenen Stoffe, Einrichtungen und Verfahren für Zementmörtel/Beton mit Kunststoffzusatz (PCC) und Zementmörtel gemäß ZTV-W LB 219, Abschnitt.4 (Zusammenstellung
MehrAnforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen
MehrDAfStbFachkolloquium
DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
MehrKonzept und Inhalte der neuen Instandhaltungs- Richtlinie des DAfStb
Konzept und Inhalte der neuen Instandhaltungs- Richtlinie des DAfStb Dr.-Ing. Udo Wiens, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.v., Berlin Hintergrund und Anlass für die Überarbeitung der Instandsetzungs-
MehrDer Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen
Verband für Dämmsysteme, Putz, Mörtel e. V. VDPM Branchentage 2018 Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Leipzig, den 29.11.2018 Verband
MehrAktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten
12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag
MehrBauprodukte und Europa quo vadis?
Bauprodukte und Europa quo vadis? Besonderheiten im Bauproduktensektor Zuständigkeit der EU für das Inverkehrbringen und den Handel von Bauprodukten Im harmonisierten Bereich: EU legt Anforderungen an
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrBetonersatz nach EN Nafufill mehr als die Norm verlangt EXPERTISE CONCRETE REPAIR
Betonersatz nach EN 1504 Nafufill mehr als die Norm verlangt EXPERTISE CONCRETE REPAIR Jeder Beton verlangt nach einer eigenen Lösung Betonbauwerk ist nicht gleich Betonbauwerk und Alt beton ist nicht
MehrInstandsetzen und Verstärken von Betonbauteilen 4. April 2006 Kaiserslautern
Instandsetzen und Verstärken von Betonbauteilen 4. April 2006 Kaiserslautern Wolfgang Meyer MC- Bauchemie, Bottrop, MC Service-Center Frankfurt/Main Langjähriger Ausbilder für SIVV-Schein Schein Mitarbeit
MehrMein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz
MehrQualitätsbeauftragter GDF
Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten
MehrZulassungsverfahren und Stand der Normung für die RC-Gesteinskörnung
Zulassungsverfahren und Stand der Normung für die RC-Gesteinskörnung Fachsymposium "R-Beton schließt Stoffkreisläufe" 23. März 2015 Dipl.-Ing. Brigitte Strathmann 1. Einleitung 2. Bauaufsichtliche Anforderungen
MehrInstandsetzung von Massivbauwerken im Verkehrswasserbau
Instandsetzung von Massivbauwerken im Verkehrswasserbau Dipl.-Ing. A. Westendarp (BAW) 1. Allgemeines Der nachfolgende Beitrag greift zunächst die im Beitrag Instandhaltung im Lebenszyklus von Bauwerken
Mehra b c d e f g h i j k l
Zusammenstellung der für den Wasserbau zugelassenen Stoffe, Einrichtungen und Verfahren für Zementmörtel/Beton mit Kunststoffzusatz (PCC) und Zementmörtel gemäß ZTV-W LB 219, Abschnitt.4 (Zusammenstellung
MehrBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Hinweise zu den ZTV-ING - Teil 1 - Abschnitt 1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau Stand: 30.04.2010 Teil 1 Abschnitt 1 Allgemeines Grundsätzliches Abruf der Zusammenstellung
MehrDEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Auflistung aller vom DBV herausgegebenen Merkblätter, Sachstandberichte, Richtlinien und Hefte
, Sachstandberichte, Richtlinien, Fassungen Status* Abstandhalter (nach DIN 1045) Abstandhalter nach EC2 Anwendung von Reaktionsharzen im Betonbau Teil 3.2: Verarbeiten von Reaktionsharz auf Beton Januar
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrBauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504*
Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504* Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin 1 EG-Bauproduktenrichtlinie 1.1 Zielsetzung Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen
MehrNeckargemünder Seminare
Neckargemünder Seminare Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte in der neuen MBO Was ändert sich im Baurecht infolge des EuGH-Urteils vom 16.10.2014? Was ändert sich bei der Prüfung, Überwachung und Zertifizierung
MehrDEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Auflistung aller vom DBV herausgegebenen Merkblätter, Sachstandberichte, Richtlinien und Hefte
, Sachstandberichte, Richtlinien, Fassungen Status* Abstandhalter (nach DIN 1045) Abstandhalter nach EC2 Anwendung von Reaktionsharzen im Betonbau Teil 3.2: Verarbeiten von Reaktionsharz auf Beton Januar
MehrHaben Sie schon das Neue? Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen!
Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen! 1 Einleitung Rauchschutzabschlüsse gelten derzeit noch als nicht geregelte Bauprodukte und sind gemäß
Mehr1 Baurechtlicher Bereich
Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten
Mehr