Qualitätsbeauftragter GDF
|
|
|
- Dominik Weiß
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF
2 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
3 Musterbauordnung (MBO) Öffentliches Baurecht - kein Gesetz, sondern Basis der Bauordnungen der Länder - von der Bauministerkonferenz mit dem Ziel einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts beschlossen - unterschiedliche Umsetzung durch die Bundesländer, insbesondere in Verfahrensfragen Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2014 (In Kraft seit ) - Grundsatzanforderungen der LBO werden konkretisiert durch die bauaufsichtliche Einführung Technischer Baubestimmungen ( 3 LBO)
4 BISLANG! Technische Baubestimmungen Landesbauordnung (LBO) Bauregelliste (BRL) Regelt: Bauprodukte Ggf. Einschränkungen durch LTB Liste der techn. Baubestimmungen (LTB) Regelt: Bemessung und Ausführung Enthält: geregelte Bauprodukte (Normen vorhanden) nicht geregelte Bauprodukte; Regelung über: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Zustimmung im Einzelfall aufgrund des Bauproduktengesetzes eingeführte Bauprodukte (CE-Zeichen), Regelung über: harmonisierter europäischer Norm europäischer technischer Zulassung (ETA)
5 Technische Baubestimmungen EuGH-Urteil vom in der Rechtssache C-100/13 - Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen europäisches Recht. - Deutschland hätte die europäischen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen. Seit keine Ü-Zeichen mehr auf Produkte, die bereits ein CE- Zeichen haben. (Mineralwolle, Klammern)
6 Technische Baubestimmungen Künftig (ab ca. Jahreswechsel 17/18): Neue MBO bzw. LBO bereits erarbeitet, wesentliche Änderung: Keine Anforderungen mehr an Bauprodukte, nur noch Grundanforderungen an Bauwerke ( 3) und Bauarten ( 16a) Folge: Mehr Planungsaufwand welche Produkte wo verwendet werden dürfen Erstellung einer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) von Gremien der Bauministerkonferenz. LBO verweist wahrscheinlich auf VV TB, die von den Ländern eingeführt wird. Noch viele Änderungen denkbar.
7 Derzeit Technische Baubestimmungen Bauregelliste eingefroren (letzte Änderung ) Vollzugshinweise der einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des EuGH- Urteils (Zusammenstellung auf Soweit der Bauherr, der Entwurfsverfasser oder der beauftragte Unternehmer zum Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen beabsichtigt, Produktleistungen durch freiwillige Herstellerangaben darzulegen, ist dies grundsätzlich möglich.
8 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
9 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Ü-Zeichen: Übereinstimmungszeichen Lohmann GmbH DIN S10 Lohmann GmbH DIN Vollholz mit Keilzinkenstoß S10 CE-Zeichen: "Communauté Européene (Europäische Gemeinschaft) Konformitätszeichen FMPA Übereinstimmungszeichen des Herstellers (ÜH) Das Ü-Zeichen regelt die Verwendbarkeit Übereinstimmungszeichen nach vorheriger Zertifizierung (ÜZ) Das CE-Zeichen regelt die Handelbarkeit; Verwendbarkeit wird über BRL oder LTB geregelt, künftig über VV TB
10 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Übereinstimmungszeichen gemäß der Übereinstimmungszeichenverordnung (ÜZVO) der Länder: Wird das Ü-Zeichen auf einem Beipackzettel, der Verpackung, dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht, so darf der Buchstabe»Ü«ohne oder mit einem Teil der Angaben nach Absatz 1 zusätzlich auf dem Bauprodukt angebracht werden. Kennzeichnung der Produkte: Ü + Norm/Zulassung Kennzeichnung gemäß der jeweiligen Norm bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
11 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Kennzeichnung der Produkte: CE + Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) CE-Zeichen gemäß Bauprodukten- Verordnung Ausführliche Leistungserklärung, für gewöhnlich zum Download bereitgestellt
12 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
13 Überwachungsrichtlinie Die Richtlinie für die Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart nach DIN 1052 Teil 1 bis 3 von Juni 1992 regelt: - Umfang der Eigenüberwachung - Umfang der Fremdüberwachung Überarbeitete Fassung vom Mai 2007 ist vom DIBt nicht eingeführt. Bereits von den Gütegemeinschaften eingeführt. Derzeit Überarbeitung der DIN um dort die Tafeln einzuarbeiten.
14 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
15 Güte- und Prüfbestimmungen Grundsätzlich - Die Güte- und Prüfbestimmungen(G+P) wurden von den Gütegemeinschaften erstellt um einen höheren Standard als die normativen Anforderungen zu erzielen. - Verleihung des RAL- Gütezeichens bei Einhaltung der Anforderungen
16 RAL 422 Holzhaus Güte- und Prüfbestimmungen Wesentliche Anforderungen: - Erstellung eines Luftdichtheitskonzepts - Erstellung eines Holzschutzkonzept - Lüftungskonzept nach DIN (z.b. Lüftungsanlage) - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm - U-Werte (Wand 0,22; Dach 0,20) für Bauteile > 5m² - mind. 2 Blower-Door-Tests pro Jahr - Estrich in Leistungsumfang (Trittschall) - Rohbau- und Endabnahme des Holzhauses - Fremdüberwachung der Montage einmal im Jahr - Führung einer Eigenüberwachung der Montage
17 RAL 422 Holzhaus Holzschutzkonzept Vorlage Holzschutzkonzept Beispiel Holzschutzkonzept Güte- und Prüfbestimmungen
18 Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 Holzhaus Eigenüberwachung Werk und Montage Eigenüberwachung-Werk Eigenüberwachung-Baustelle
19 Güte- und Prüfbestimmungen RAL 421 Holzrohelementherstellung Wesentliche Anforderungen: - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm
Qualitätsbeauftragter GDF
Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht
1 Baurechtlicher Bereich
Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten
Oktober 2016 und was dann?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung
Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten
12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag
ifbau Bauproduktenrecht 2017
ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.
EuGH-Urteil Bauregellisten
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen EuGH-Urteil Bauregellisten Auswirkungen der Neuregelungen im Bau- und Wasserrecht Stand: 28.01.2018 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: [email protected]
Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018
Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht
DAfStbFachkolloquium
DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16.
Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2017 Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B Leonberg, 16. November 2017 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Arbeitstagung der Baurechtsbehörden
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,
Verwendbarkeit von Bauprodukten
Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen
Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz
MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten
MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV
Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde
Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter
Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2017 Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 23. Juni 2017 Übersicht 1. Umgestaltung des bauaufsichtlichen
Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka
Technische Baubestimmungen Technische Baubestimmungen 169 Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka
Übersicht Brandschutz und VHF
Übersicht Brandschutz und VHF Die folgende Aufstellung dient der Zusammenfassung der wichtigsten baurechtlichen Anforderungen und technischen Regeln nach Musterbauordnung und Muster- Verwaltungsvorschrift
Brandschutzfachtag 19. April 2018
Neues im Brandschutz www.brandschutzfachtag.de / www.gruner-brandschutz.de 1 Das Wichtigste zuerst. Neue Standorte Gruner Brandschutz: > Berlin > München > und es geht weiter. 2 Landesbauordnung Baden-Württemberg
Leitfaden zur CE-Kennzeichnung
Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.
Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13
Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen 1 von 47 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 3. Neue Muster-Bauordnung, Entwurf 2016 4. Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
Novellierung MBO und MVV TB
Novellierung MBO und MVV TB Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Neue Regeln für Baupro dukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz
Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen
Verband für Dämmsysteme, Putz, Mörtel e. V. VDPM Branchentage 2018 Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Leipzig, den 29.11.2018 Verband
Umsetzung der Gütesicherung
Umsetzung der Gütesicherung Werkseigene Produktionskontrolle Eigenüberwachung der Baustelle Dipl.- Ing. Ralf Stoodt Rheinblickstraße 80 53619 Rheinbreitbach Tel.: 01520 296 269 3 [email protected] 1 Eigenüberwachung
Fachwissen Bauprodukte
Fachwissen Bauprodukte Dipl.- Ing. Ralf Stoodt Rheinblickstraße 80 53619 Rheinbreitbach Tel.: 01520 296 269 3 [email protected] 1 Fachwissen Bauprodukte Holzwerkstoffe Gipswerkstoffe Zementbauplatten
Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.
Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich
Das neue Baurecht im Saarland
Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche
Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau
MERKBLATT 01 / 3. komplett überarbeitete Neuauflage 2017 TROCKENBAU Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache
TECHNISCHE INFORMATION
TECHNISCHE INFORMATION Die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bild: istock Romolo Tavani Fachwissen für Profis Bedingt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen
Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand
Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband
Beton-Insta 2017 in München
Beton-Insta 2017 in München Bauwerkssicherheit versus Verwendungssicherheit von Bauprodukten Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauwerkssicherheit vs. Verwendungssicherheit von Bauprodukten 14.03.2017 1 von 51 Inhalt
Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte
Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte
Die neue MBO und VV-TB
Die neue MBO und VV-TB Wie geht es weiter im Baurecht-Dschungel? Mainz, 24. November 2016 Rechtsanwalt Michael Halstenberg Ministerialdirektor a. D. 1 Die neue MBO und VV-TB I. Novellierung des Bauproduktenrechts
Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2945 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung der Landesbau - ordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat am 8. November 2017 das
Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung
Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Wolfgang Misch Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt Leiter des Referates Gesundheitsschutz,
Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer
Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht
Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und
SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und
Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 25.10.2016 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Technische
3. Bauaufsichtliche Prüfungen
BAUORDNUNGSRECHTLICHE ABWEICHUNGEN / ERLEICHTERUNGEN ohne die Besonderheit europäischer Bauprodukte Gesetzlich geregelte Zulässigkeiten Materielle en von gesetzlichen Anforderungen en von Technischen Baubestimmungen
Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland
Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland EINLEITUNG 1 Dr.-Ing. Thomas Richter, Informations- Zentrum
Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau
MERKBLATT 01 / 3. komplett überarbeitete Neuauflage 2017 TROCKENBAU Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am 27.11.2017 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) -
2. Techniktag DÄMMSYSTEME
2. Techniktag DÄMMSYSTEME Auswirkungen der neuen MBO und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die Planung und Ausführung von WDVS Berlin, den 3. November 2016 Neue Musterbauordnung
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2016 Die Novellierung des Landesbauordnungsrechts nach dem EuGH-Urteil
Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick
Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Die Themen: Einleitung Bestimmungen zu
Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK September Inhalt. 1. In aller Kürze 2
FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Friedrichstraße 95 (PB 138) 10117 Berlin FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK
Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November Inhalt
FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Friedrichstraße 95 (PB 138) 10117 Berlin Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November 2016 Inhalt FMI Fachverband Mineralwolleindustrie
Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa
Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als
Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils
Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Auswirkungen des EuGH-Urteils Marc Nierhaus 27.10.2015 1 von 17 Inhalt 1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische
Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick
neuigkeiten-brandschutz.de Ausgabe 4 10. September 2018 Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick Dokumentation Besuchen Sie unseren Brandschutz-Blog mit aktuellen News unter neuigkeiten-brandschutz.de
Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen
Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen Johann Schaub, Schulungsleiter ACO Haustechnik Feuertrutz Nürnberg 2013 Themenübersicht Baurechtliche und normative Grundlagen Brandschutz
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13
Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe
Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Fachtagung Netinforum 2004 Wolfgang Dehoust Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Bau- und wasserrechtliche Grundlagen
Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen
EuGH-Urteil C - 100/13
EuGH-Urteil C - 100/13 Veränderungen im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte Dipl.-Ing. Andreas Plietz www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 EuGH-Urteil Ratingen, 03.11.2015 1.
Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen
Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael
Qualitätsbeauftragter GDF
Qualitätsbeauftragter GDF Fachwissen Werkstoffe Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN 1995 - Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte
Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation von Schalungs- und Gerüstprodukten. Fassung:
Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation von Schalungs- und Gerüstprodukten Fassung: 11.2016 Soweit Produkte über Europäische Verordnungen oder Direktiven geregelt sind, gelten in dieser Aufstellung die
Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:
01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN
DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
Technisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen
Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Rechtssystematik im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Rechtssystematik im Bauordnungsrecht I II III IV V Allgemeines
Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund Postfach: 44285 Dortmund Telefon (0231) 4502-0 Telefax (0231) 45 85 49 E-Mail: [email protected] Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis-Nummer: P-120002331
Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts am 29.11.2016 Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht
Umgang mit Abweichungen im Trockenbau
MERKBLATT 04-2. überarbeitete Auflage Umgang mit en im Trockenbau TROCKENBAU? Warum dieses Merkblatt? Im Trockenbau ist der Umgang mit Verwendbarkeitsnachweisen Arbeitsalltag Zulassungen, Prüfzeugnisse,
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Zweites Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Baurechtliche Grundlagen Publikation
Baurechtliche Grundlagen Publikation 13.03.2013 1. Bauproduktenrichtlinien / Bauproduktenverordnung 2. Bauarten 3. Zulassungswesen 4. Prüfungswesen 5. Zustimmung im Einzelfall INHALTVERZEICHNIS 1. BAUPRODUKTENRICHTLINIE
Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen?
Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen? Stefan Sieber - FIW München Technische Anforderungen Funktion des WDVS Witterungsschutz Wärmeschutz Gestaltung Schallschutz Schutz gegen Vandalismus Brandschutz
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,
TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen
TECHNISCHE INFORMATION Neue DIBt-Abstandsregelungen Die statischen Anforderungen an Wände und Decken bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer dürfen durch Öffnungen wie zum Beispiel für Rohrdurchführungen
Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen
Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen 19.9.2011 1 Europäische und nationale Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Dr. Angela Pawel VDMA-/FGMA-Infotag
