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1 Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF

2 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

3 Musterbauordnung (MBO) Öffentliches Baurecht - kein Gesetz, sondern Basis der Bauordnungen der Länder - von der Bauministerkonferenz mit dem Ziel einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts beschlossen - unterschiedliche Umsetzung durch die Bundesländer, insbesondere in Verfahrensfragen Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2014 (In Kraft seit ) - Grundsatzanforderungen der LBO werden konkretisiert durch die bauaufsichtliche Einführung Technischer Baubestimmungen ( 3 LBO)

4 BISLANG! Technische Baubestimmungen Landesbauordnung (LBO) Bauregelliste (BRL) Regelt: Bauprodukte Ggf. Einschränkungen durch LTB Liste der techn. Baubestimmungen (LTB) Regelt: Bemessung und Ausführung Enthält: geregelte Bauprodukte (Normen vorhanden) nicht geregelte Bauprodukte; Regelung über: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Zustimmung im Einzelfall aufgrund des Bauproduktengesetzes eingeführte Bauprodukte (CE-Zeichen), Regelung über: harmonisierter europäischer Norm europäischer technischer Zulassung (ETA)

5 Technische Baubestimmungen EuGH-Urteil vom in der Rechtssache C-100/13 - Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen europäisches Recht. - Deutschland hätte die europäischen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen. Seit keine Ü-Zeichen mehr auf Produkte, die bereits ein CE- Zeichen haben. (Mineralwolle, Klammern)

6 Technische Baubestimmungen Künftig (ab ca. Jahreswechsel 17/18): Neue MBO bzw. LBO bereits erarbeitet, wesentliche Änderung: Keine Anforderungen mehr an Bauprodukte, nur noch Grundanforderungen an Bauwerke ( 3) und Bauarten ( 16a) Folge: Mehr Planungsaufwand welche Produkte wo verwendet werden dürfen Erstellung einer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) von Gremien der Bauministerkonferenz. LBO verweist wahrscheinlich auf VV TB, die von den Ländern eingeführt wird. Noch viele Änderungen denkbar.

7 Derzeit Technische Baubestimmungen Bauregelliste eingefroren (letzte Änderung ) Vollzugshinweise der einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des EuGH- Urteils (Zusammenstellung auf Soweit der Bauherr, der Entwurfsverfasser oder der beauftragte Unternehmer zum Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen beabsichtigt, Produktleistungen durch freiwillige Herstellerangaben darzulegen, ist dies grundsätzlich möglich.

8 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

9 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Ü-Zeichen: Übereinstimmungszeichen Lohmann GmbH DIN S10 Lohmann GmbH DIN Vollholz mit Keilzinkenstoß S10 CE-Zeichen: "Communauté Européene (Europäische Gemeinschaft) Konformitätszeichen FMPA Übereinstimmungszeichen des Herstellers (ÜH) Das Ü-Zeichen regelt die Verwendbarkeit Übereinstimmungszeichen nach vorheriger Zertifizierung (ÜZ) Das CE-Zeichen regelt die Handelbarkeit; Verwendbarkeit wird über BRL oder LTB geregelt, künftig über VV TB

10 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Übereinstimmungszeichen gemäß der Übereinstimmungszeichenverordnung (ÜZVO) der Länder: Wird das Ü-Zeichen auf einem Beipackzettel, der Verpackung, dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht, so darf der Buchstabe»Ü«ohne oder mit einem Teil der Angaben nach Absatz 1 zusätzlich auf dem Bauprodukt angebracht werden. Kennzeichnung der Produkte: Ü + Norm/Zulassung Kennzeichnung gemäß der jeweiligen Norm bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

11 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Kennzeichnung der Produkte: CE + Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) CE-Zeichen gemäß Bauprodukten- Verordnung Ausführliche Leistungserklärung, für gewöhnlich zum Download bereitgestellt

12 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

13 Überwachungsrichtlinie Die Richtlinie für die Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart nach DIN 1052 Teil 1 bis 3 von Juni 1992 regelt: - Umfang der Eigenüberwachung - Umfang der Fremdüberwachung Überarbeitete Fassung vom Mai 2007 ist vom DIBt nicht eingeführt. Bereits von den Gütegemeinschaften eingeführt. Derzeit Überarbeitung der DIN um dort die Tafeln einzuarbeiten.

14 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

15 Güte- und Prüfbestimmungen Grundsätzlich - Die Güte- und Prüfbestimmungen(G+P) wurden von den Gütegemeinschaften erstellt um einen höheren Standard als die normativen Anforderungen zu erzielen. - Verleihung des RAL- Gütezeichens bei Einhaltung der Anforderungen

16 RAL 422 Holzhaus Güte- und Prüfbestimmungen Wesentliche Anforderungen: - Erstellung eines Luftdichtheitskonzepts - Erstellung eines Holzschutzkonzept - Lüftungskonzept nach DIN (z.b. Lüftungsanlage) - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm - U-Werte (Wand 0,22; Dach 0,20) für Bauteile > 5m² - mind. 2 Blower-Door-Tests pro Jahr - Estrich in Leistungsumfang (Trittschall) - Rohbau- und Endabnahme des Holzhauses - Fremdüberwachung der Montage einmal im Jahr - Führung einer Eigenüberwachung der Montage

17 RAL 422 Holzhaus Holzschutzkonzept Vorlage Holzschutzkonzept Beispiel Holzschutzkonzept Güte- und Prüfbestimmungen

18 Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 Holzhaus Eigenüberwachung Werk und Montage Eigenüberwachung-Werk Eigenüberwachung-Baustelle

19 Güte- und Prüfbestimmungen RAL 421 Holzrohelementherstellung Wesentliche Anforderungen: - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm

Qualitätsbeauftragter GDF

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