Qualitätsbeauftragter GDF

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1 Qualitätsbeauftragter GDF Fachwissen Werkstoffe Torsten Windmüller - GDF

2 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

3 Nutzungsklassen

4 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

5 Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP) Seit gilt die Bauproduktenverordnung (BauPVO) Eine Neuerung ist die Leistungserklärung, die vom Hersteller rechtsverbindlich unterschrieben werden muss. Die Regelungen dazu sind derzeit noch nicht in den meisten Anhängen ZA der verschiedenen Produktnormen enthalten. Die Produkthersteller müssen sich daher meist allein um die notwendigen Inhalte und Ausgestaltung kümmern. Ein Muster ist in Anhang III der BauPVO aufgeführt.

6 Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP) Aus der Bring-Schuld wurde eine Hol-Schuld. Angaben auf dem Produkt mit Angebe der DoP sowie der Internetseite.

7 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

8 Bauholz nach DIN EN Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN (DIN 4074) Zuordnung der Sortierklasse zur Festigkeitsklasse: DIN EN 1912 Werte für Bemessung: DIN EN 338 Anwendungsnorm: DIN

9 Bauholz nach DIN EN Ein einziges annehmbares Regelwerk zur visuellen Festigkeitssortierung für alle Mitgliedsländer ist nicht möglich. DIN EN legt Anforderungen an die nationalen Normen zur visuellen Festigkeitssortierung fest. Visuelle Sortierkriterien werden weiterhin in DIN 4074 festgelegt (Astgröße, Faserneigung...) Konformitätsbewertung durch Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle (WPK), Fortlaufende Fremdüberwachung durch notifizierte Stelle

10 Bauholz nach DIN EN DIN EN 1995 beinhaltet die europäischen Festigkeitsklassen. Die Sortierklassen der DIN bleiben bestehen und müssen den Festigkeitsklassen zugeordnet werden. In DIN EN 1912 werden u.a. folgende Gleichstellungen getroffen: Festigkeitsklasse (DIN EN 338) C18 C24 C30 Sortierklasse (DIN 4074) S7 S10 S13

11 Bauholz nach DIN EN Zuordnung der Sortierklassen in Festigkeitsklassen nach DIN EN 1912

12 Name oder Kennung des Herstellers Bauholz nach DIN EN Kennzeichnung nach DIN EN auf dem Holz Jahreszahl Kennnummer der notifizierten Stelle (MPA Stuttgart) Sägewerk Müller M Bei maschineller Sortierung Trocken sortiert C24 Codenummer zur Identifizierung des Begleitdokumentes Wenn trocken sortiert Festigkeitsklasse

13 Bauholz nach DIN EN Mögliche Kennzeichnung nach DIN EN auf dem Begleitdokument Sägewerk Müller CPD-9876 EN : Bauholz für tragende Zwecke Querschnitt [mm x mm] (siehe Lieferschein) C24 EN338/EN1912 Trocken sortiert Kurzzeichen für Holzart WPCA Sortiernorm DIN Brandverhalten D-s2,d0 Dauerhaftigkeitsklasse als Klassifizierung nach - holzzerstörende Pilze 4 -Insekten KLF - Termiten KLF - Maritime Holzzerstörer KLF CE-Konformitätskennzeichnung Identifikationsnummer der für die Zertifizierung zuständigen Stelle Herstellerkennung Identitätsnummer des Dokumentes Die letzen beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde Zertifikatsnummer Nummer der europäischen Norm Beschreibung des Produkts und Angaben über Eigenschaften, für die gesetzliche Bestimmungen gelten Keine Leistung festgestellt

14 Bauholz nach DIN EN 14081

15 Bauholz ja

16 Bauholz Dachlatten Für Dachlatten gibt es eine CE-Kennzeichnung. Der DesH, VSH Baden Württemberg sowie der VRS Rheinland-Pfalz haben Untersuchungen der Flachkantbiegefestigkeit durchführen lassen und eine eigene Festigkeitsklasse definiert. Stirnenden rot

17 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

18 Einteilig keilgezinkte Hölzer Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN Werte für Bemessung: DIN EN 338 Anwendungsnorm: DIN Kennzeichnung auf dem Holz: Hersteller C PUR ggf. codiert Festigkeitsklasse Herstellungsdatum oder Nachverfolgbarkeitscode Klebstoffart Leistungserklärung zusätzlich Verwendung nur in Nutzungsklasse 1 und 2!

19 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

20 Balkenschichtholz Balkenschichtholz wurde bislang nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung hergestellt. Duo-/Trio-Balken: Z Quattro-Balken: Z Ladenburger-Schichtholz: Z Jetzt überwiegend nach DIN EN (wie Brettschichtholz) Verwendung nur in Nutzungsklasse 1 und 2!

21 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

22 Übliche Festigkeitsklassen: DIN EN 1995 GL24h oder c GL28c GL30c (GL32c) Maximale Lamellendicken [mm] in der jeweiligen Nutzungsklasse NKL1 NKL2 NKL3 DIN EN Kennzeichnung auf dem Holz: Brettschichtholz Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN Werte für Bemessung: DIN EN Anwendungsnorm: DIN Hersteller GLxx PUR A, B oder C h = homogeneous c = combined ac = asymmetrically combined ggf. codiert Festigkeitsklasse Herstellungsdatum oder Nachverfolgbarkeitscode Leistungserklärung zusätzlich Klebstofftyp Delaminierungsverfahren

23 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

24 Die Kennzeichnung darf teilweise auf dem Produkt, auf einem angebrachten Etikett oder auf der Verpackung angebracht werden. Die vollständige Kennzeichnung muss in den kommerziellen Begleitpapieren enthalten sein. Oder ggf. Herstellung nach abz bei OSB4. OSB Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN 300 Werte für Bemessung: DIN EN Anwendungsnorm: DIN Leistungserklärung zusätzlich

25 OSB

26 OSB

27 OSB

28 Kunstharzgebundene Spanplatten Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN 312 Werte für Bemessung: DIN EN Anwendungsnorm: DIN Die Kennzeichnung wie bei OSB, da gleiche Deckelnorm. Leistungserklärung zusätzlich

29 Zementgebundene Spanplatten Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN 634 Werte für Bemessung: DIN EN Anwendungsnorm: DIN Die Kennzeichnung wie bei OSB, da gleiche Deckelnorm. Leistungserklärung zusätzlich

30 Sperrholz Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN 636 Werte für Bemessung: DIN EN Anwendungsnorm: DIN Die Kennzeichnung wie bei OSB, da gleiche Deckelnorm. Leistungserklärung zusätzlich

31 Faserplatten Die tragende Anwendung ist europäisch nicht vorgesehen, daher Regelung über abz. Kennzeichnung entsprechend abz. Deckelnorm: DIN EN Produktnorm: DIN EN bis -5 Werte für Bemessung: Keine Anwendungsnorm: DIN

32 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

33 Gipskartonplatten Deckelnorm: DIN EN 520 Produktnorm: DIN EN 520 Anwendungsnorm : DIN 18180

34 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

35 Gipsfaserplatten Produktnorm: DIN EN Für tragende Zwecke mit abz oder ETA

36 Gipsfaserplatten

37 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

38 Verbindungsmittel Stiftförmige Verbindungsmittel Produktnorm: DIN EN Anwendungsnorm: DIN

39 Verbindungsmittel Stiftförmige Verbindungsmittel

40 Verbindungsmittel Stiftförmige Verbindungsmittel Angabe der Nr. der Leistungserklärung fehlt

41 Verbindungsmittel Klammern Produktnorm: DIN EN Anwendungsnorm: DIN Klammern sind häufig zusätzlich zu EN und DIN EN auf Grundlage einer abz oder neuerdings bei einem Hersteller auch schon auf Grundlage einer ETA für ständige Beanspruchung auf herausziehen anwendbar.

42 Klammern Verbindungsmittel

43 Inhalt - Nutzungsklassen nach DIN EN Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) - Bauholz - Einteilig keilgezinkte Hölzer - Balkenschichtholz - Brettschichtholz - Holzwerkstoffplatten - Gipskartonplatten - Gipsfaserplatten - Verbindungsmittel - Dämmstoffe

44 Dämmstoffe

45 Dämmstoffe Mineralwolle: Entsprechend DIN ist der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit um 20% zu erhöhen. Daher weisen die Hersteller bislang mit der abz zusätzlich den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach. Dazu wurden abz mit den Ordnungsnummern Z einheitlich für die verschiedenen Dämmstoffe erteilt. Alt: mit zusätzlichem Ü-Zeichen

46 Dämmstoffe Mineralwolle: In der neuen DIN von März 2017 wird der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit um 0,001 W/(mK) erhöht. Baurechtliche Einführung ungewiss, daher auf freiwillige Angabe des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit achten. Freiwillige Angabe des Bemessungswertes fehlt

47 Dämmstoffe Holzfaserdämmstoffe: Im Verband Holzfaserdämmstoffe wurde entschieden zunächst noch die Angaben der Ü-Kennzeichnungen freiwillig beizubehalten hinsichtlich: - Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit - Ggf. Glimmverhalten (wenn nicht Euroklasse E) Die Hersteller haben in der Regel die abz letztmalig verlängert. Geltungsdauer bis ca

48 Holzfaserdämmstoffe: Dämmstoffe

49 Holzfaserdämmstoffe: Dämmstoffe

50 Dämmstoffe WDVS: Für Wärmedämmverbundsysteme im Holzbau ist generell auch weiterhin eine abz erforderlich. Die einzelnen Komponenten müssen mit dem Übereinstimmungszeichen mit Angabe der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für das WDVS gekennzeichnet sein (Ausnahme: Breitrückenklammer nach DIN 1052 bzw. DIN EN ). Dazu werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt mit den Ordnungsnummern: Z für Holzfaser-Wärmedämmverbundsysteme Z für geklebte PS-Hartschaum- Wärmedämmverbundsysteme

51 WDVS: Dämmstoffe

52 Dämmstoffe WDVS: Alte Kennzeichnung

53 WDVS: Dämmstoffe

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