Elektrotechnische Planungen ERGÄNZUNG DEZEMBER 2013 EINREICHPROJEKT
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- Hannelore Bretz
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1 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL B100501E ÖBB - Strecke 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Km 0,740 km 37,920 Elektrotechnische Planungen ERGÄNZUNG DEZEMBER 2013 EINREICHPROJEKT Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR: STRECKENNR.: 117 ABSCHNITT km / Stat. Bearbeitet 12/2013 Inhalt Gezeichnet 12/2013 Geprüft 12/2013 GZ Plangröße Maßstab 18 Seiten Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg km 0,740 37,920 Technischer Bericht Licht und Kraft Planung: Projektant: Fachreferent: Unterschrift/Stempel Projektleitung: Bauwerber ÖBB-Infrastruktur AG Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel
2 I N H AL T S V E R Z E I C H N I S 0 VORBEMERKUNG ALLGEMEINE BESCHREIBUNG Hauptversorgung Beleuchtung Weichenheizung Schutzmaßnahme Fernwirktopologie VEXAT Bewertung PROJEKTKONTEXT PROJEKTBESCHREIBUNG Bahnhöfe und Haltestationen Technikgebäude, Schalthäuser Weichenheizung WHZ Stationen Objektbau AUSRÜSTUNG HINWEISE FÜR DIE AUSFÜHRUNG RICHTLINIEN; NORMEN; GESETZTE UND VORSCHRIFTEN BEILAGEN TITEL BERICHT Ö B B Seite 2
3 0 VORBEMERKUNG Auf Grund von Stellungnahmen im laufenden UVP-Verfahren Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg, km 0,740 km 37,920 kam die Projektwerberin mit der UVP-Behörde überein, Projektteile des bereits bescheideten EB Projekts Elektrifizierung Gänserndorf Marchegg Staatsgrenze, die auch sachlich mit dem gegenständlichen Vorhaben in Zusammenhang stehen, im UVP Projekt zu ergänzen. Es sind folgende Anlagenteile betroffen: Umbau Bf. Marchegg inkl. Personendurchgang, Verlegung der Straßenbrücke B49, Verlegung der Fuß- und Radwegüberführung Marchegg, sowie Elektrifizierung eines Streckengleises von Marchegg bis zur Staatsgrenze. Um die Nachvollziehbarkeit der Ergänzungen im vorliegenden Bericht zu gewährleisten, sind diese in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Ergänzt auf Seite, Kapitel Pkt. 1.2 Pkt. 3.1 Inhalt der Ergänzung Gleichmäßigkeiten der Beleuchtungsstärke ergänzt. Leistungsbilanz Bf. Marchegg Pkt Technikgebäude km 34,9 und km 35,8 Pkt. 4 Pkt. 7 Punkt: Energieständer Gesamter Punkt Ö B B Seite 3
4 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG 1.1 Hauptversorgung Die Einspeisung der 50 Hz-Anlagen erfolgt in Abstimmung mit dem EVU aus dem öffentlichen Netz und wird als Niederspannungsanlage ausgeführt. Aus dieser erfolgt die Versorgung der 50 Hz-Anlagen. 1.2 Beleuchtung Gemäß den Vorgaben des ÖBB-Regelwerkes wird die Beleuchtung der Bedienungsräume und Weichenbereiche mit einer mittleren Beleuchtungsstärke von 10 Lux ausgeführt. Bei Schaltgerüsten wird die Beleuchtungsstärke von 30 Lux eingehalten. Zur Anwendung kommen Kofferleuchten mit einem Facettenspiegel und planer Abdeckung aus Sicherheitsglas. Die Beleuchtungskörper werden auf den zu errichtenden Oberleitungsmasten in Abstimmung mit der Oberleitungsplanung montiert. Bei nicht ausreichender Beleuchtung, werden Kipprohrmasten mit gleichartigen Kofferleuchten gemäß den gültigen ÖBB Vorschriften errichtet. In den Technikräumen gelangen Feuchtraumwannenleuchten zur Ausführung. Folgende Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten (U) werden eingehalten: Technikräume 200 Lux, U: 0,40 Warteräume 200 Lux, U: 0,40 Bahnsteigbeleuchtung 15 Lux (Regeltyp C+D nicht überdacht), U: 0,40 Bahnsteigbeleuchtung 75 Lux (Regeltyp C+D überdacht), U: 0,40 Personentunnel 100 Lux, U: 0,50 Parkplatz 5 Lux (Regeltyp C+D), U: 0, Weichenheizung Alle elektrisch betätigten Weichen werden mit einer Weichenheizung ausgestattet. 1.4 Schutzmaßnahme Folgende Schutzmaßnahmen werden zum Schutz bei direktem Berühren gemäß E8001 vorgesehen: Für die gesamte Energieverteilung bis zu den Abgangsverteilern kommt das TT-System zur Anwendung, Verteilerausführung Schutzisolierung Fehlerstromschutzschaltung für alle Abgänge von Verteilern zu Verbraucher. Fehlerstromschutzschaltung (Zusatzschutz) für Steckdosenkreise Ab der Hauptverteilung wird die Verteilung generell als 5 Leitersystem ausgeführt. Abgänge zur Gleisanlage werden als 4-Leiter ohne PE geführt (Vermeidung Verschleppung Bahnrückstrom) Ö B B Seite 4
5 1.5 Fernwirktopologie Die erforderlichen Komponenten der Fernwirkanlage werden gemeinsam mit der Niederspannungsanlage in einem Raum installiert. Alle relevanten Prozesse in den Schalt- und Energieverteilungsstationen werden über die Fernwirk- und Automatisierungskomponenten erfasst und über das Fernwirknetz zentral überwacht und gesteuert. Die Daten werden Lokal über Bussysteme zusammengefasst und über eine oder mehrere Systemtechnische Ausführungen an die Regionale Leitstelle Meidling übertragen, wo sie über definierte Schnittstellen in die Systeme ZSM und EBIS integriert werden. Als Überwachungs- und Steuerstellen sind die Überwachungszentren, die zuständige Betriebsführungsstelle und die Regionale Leitstelle Meidling vorgesehen. Die Verständigung der zuständigen Entstörstelle erfolgt automatisch über das zentrale Störungsmanagement. 1.6 VEXAT Bewertung Die gewählte Anlagenkonfiguration und Betriebsmittel sind so konzipiert, dass keine explosionsgefährdeten Atmosphären entstehen. Die Batterien werden in den entsprechenden Batterieschränken untergebracht. Durch den vorhandenen Luftaustausch in den Technikräumen wird die Entstehung explosionsgefährdeter Atmosphären verhindert. Die Erstellung von VEXAT - Dokumenten entfällt. 2 PROJEKTKONTEXT Das Projekt umfasst im Wesentlichen die Adaptierung bzw. die Errichtung der Energieanlagen für die Bahnsteige (Beleuchtung, Steckdosenverteiler, E-Installation in den Wartekojen, etc.), Wegeleitsystem, Errichtung einer Gleisfeldbeleuchtung sowie der Einbau von elektrischen Weichenheizungen. Zur Realisierung des Projektes sind 2 Module vorgesehen: Modul 1a: Im Modul 1a wird die Strecke vom Projektanfang bis zur Hst. Wien Aspern zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. Modul 1b: Im Modul 1b wird die gesamte Strecke elektrifiziert. Der zwei-gleisige Ausbau erfolgt in den Abschnitten Siebenbrunn-Leopoldsdorf bis Schönfeld-Lassee und Marchegg bis zur Staatsgrenze. Ö B B Seite 5
6 Modul 2: Im Modul 2 erfolgt die Zulegung des zweiten Gleises inklusive Oberleitung in jenen Streckenabschnitten, die noch eingleisig sind. 3 PROJEKTBESCHREIBUNG 3.1 Bahnhöfe und Haltestationen Die Bahnhöfe und Haltestationen sowie sämtliche Licht und Kraft Anlagen werden vom jeweiligen Technikgebäude bzw. Schaltstation mit elektrischer Energie versorgt. Die Anspeisung erfolgt vom örtlichen Energieversorger. In den Personentunneln erfolgt die Beleuchtung mittels Feuchtraumleuchten zusätzlich gelangt eine Sicherheitsbeleuchtung zur Ausführung welche im Notbetrieb über Akkus mindestens 1 Stunde versorgt wird. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind gekapselt ausgeführt und werden im Bereich der Personentunneln (z.b. Nischen, Technikräume) situiert und benötigen keine zusätzliche Be- Entlüftung. Die elektrischen und Lichttechnischen Anlagen werden gemäß ÖBB Regelplanung errichtet. Folgende Bahnhöfe und Haltestationen werden im Projekt realisiert: HST. Hirschstetten Leistungsbilanz: TG Hirschstetten km 1, , Summe Reserve 15% HST. Aspern Leistungsbilanz: SH Aspern km 4, , Summe Reserve 15% Ö B B Seite 6
7 Bf. Raasdorf TG Raasdorf km 10, , Summe Reserve 15% HST. Glinzendorf SH Glinzendorf km 14, , Summe Reserve 15% Bf. Siebenbrunn Leopoldsdorf TG Sieb.- Leopo. km 19, , Summe Reserve 15% HST. Untersiebenbrunn SH Untersiebenbr. km 22,716 UW Untersiebenbr. Km 23, , , Summe Reserve 15% Ö B B Seite 7
8 Bf. Schönfeld Lassee TG Schönf.-Lassee km27, , Summe Reserve 15% HST. Breitensee SH Breitensee km 32, , Summe Reserve 15% Bf. Marchegg Bahnsteig Beleuchtung , Telekom (im AG) , Sicherungsdienst (im AG) , Technikstation km 34, , Technikstation km 35, , Sonstiges , Summe Reserve 15% Ö B B Seite 8
9 3.2 Technikgebäude, Schalthäuser In den Technikgebäuden erfolgt die Versorgung und Verteilung der jeweiligen elektrischen Anlagen. (Beleuchtung, Allgemeine Anlagen, Steckdosen, Versorgung für ÖBB Fachdienste, etc.) Weiters erfolgt die Energieverteilung für die Weichenheizung in den Technikgebäuden. Die Positionierung der Technikgebäude ist in den SFE Schemaplänen ersichtlich. Die Beleuchtung in den Technikräumen erfolgt mittels FR-Wannenleuchten geschalten über örtlich situierte Schalter. 3.3 Weichenheizung Die Weichenheiz-Anlage (WHZ-Anlage) ist eine Maßnahme zur Freihaltung folgender Elemente einer Weiche von Schnee und Eis. Backenschiene Trogschwelle Die Versorgung der WHZ Anlage erfolgt grundsätzlich aus der Bahnstromanlage der ÖBB (Oberleitungsnetz) mit 2x 231V / 16,7Hz. Hiezu sind entsprechende Transformatoren notwendig welche entweder am OL-Mast oder in einem Technikgebäude situiert werden. Während Umbauphasen in denen noch kein Oberleitungsnetz vorhanden ist, werden die Weichenheizungen aus dem öffentlichen Netz 50 Hz versorgt. Im Zuge der Errichtung der Oberleitung wird dann die Versorgung der WHZ Anlage auf Bahnstrom umgestellt. Die Abgangsfelder für die WHZ Anlage werden in den jeweiligen Technikgebäuden untergebracht. Ö B B Seite 9
10 3.3.1 WHZ Stationen Die Bestückung der beheizten Weichen erfolgt gemäß den Technischen Richtlinien der ÖBB in der gültigen Fassung. In folgenden Technikgebäuden ist eine WHZ Anlage geplant: Teil Wien: Technikgebäude km 1, Summe Reserve 15% Verwendeter Trafo: 30 kva Esterausführung (Masttrafo) Technikgebäude km 4,706 EW 60E Verwendeter Trafo: 80 kva Esterausführung (Masttrafo) EW 60E1 190 Summe Reserve 15% Ö B B Seite 10
11 Teil Niederösterreich: Technikgebäude km 10,030 Anzahl Gesamt- Gleich- Anschluss- Leistung leistung EW 60E Summe Reserve 15% Verwendeter Trafo: 80 kva Esterausführung (Masttrafo) Technikgebäude km 11,104 EW 60E EW 60E Summe Reserve 15% Verwendeter Trafo: 100 kva Esterausführung (Masttrafo) Technikgebäude km 19,157 EW 60E EW 60E EW 60E Summe Reserve 15% Verwendeter Trafo: 100 kva Esterausführung (Masttrafo) Ö B B Seite 11
12 Technikgebäude km 20,176 EW 60E Verwendeter Trafo: 100 kva Esterausführung (Masttrafo) EW 60E1 190 Summe Reserve 15% Technikgebäude km 22, Summe Reserve 15% Verwendeter Trafo: 20 kva Esterausführung (Masttrafo) Technikgebäude km 26,470 EW 60E Verwendeter Trafo: 100 kva Esterausführung (Masttrafo) EW 60E1 190 Summe Reserve 15% Ö B B Seite 12
13 Technikgebäude km 27,215 EW 60E Verwendeter Trafo: 80 kva Esterausführung (Masttrafo) EW 60E1 190 Summe Reserve 15% Technikgebäude km 34,9 EW 60E EW 60E1 190 Summe Reserve 15% Verwendeter Trafo: 160 kva Gießharztrafo (Trafo im Technikgebäude) Technikgebäude km 35,8 EW 60E EW 60E EW 60E Summe Reserve 15% Verwendeter Trafo: 160 kva Gießharztrafo (Trafo im Technikgebäude) Ö B B Seite 13
14 3.4 Objektbau Für Fuß- und Radwegunterführungen, Personendurchgänge, etc. ist eine Beleuchtung in FR Ausführung vorzusehen. Personenaufzüge werden vom nächstgelegenen Technikgebäude mit einer separaten Leitung versorgt. Für die allgemeinen elektrischen Anlagen (Licht und Kraft) wird das Unterwerk Untersiebenbrunn vom Schalthaus Untersiebenbrunn versorgt. 4 AUSRÜSTUNG Die Ausrüstung erfolgt Grundsätzlich laut den Technischen Festlegungen für Energietechnik der ÖBB. Sämtliche elektrotechnische Einrichtungen müssen typengeprüfte Bauteile aufweisen oder mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Niederspannungsverteilung: Die Niederspannungsschaltanlage wird den Vorschriften des ÖVE und den ÖNORMEN entsprechend ausgeführt. Die Schaltanlagen und Verteiler werden so montiert, dass sie jederzeit leicht zugänglich sind und eine sichere Bedienung gewährleistet ist. In jedem Verteiler ist eine Platzreserve von mindestens 25%, bezogen auf das Volumen, vorgesehen. Ebenso sind entsprechende Reserve-Leitungsschutzorgane für zukünftige Erweiterungen einzubauen. Verteiler für die Elektroinstallation und Beleuchtung werden grundsätzlich nach dem gleichen einheitlichen Schema aufgebaut. Die maximale Feldbreite der Verteiler beträgt 800mm. Verteiler, welche nicht in einem eigenen Raum untergebracht sind, werden grundsätzlich mit Türen mit versperrbaren Schließmechanismus ausgeführt. Der Schließmechanismus ist geeignet für die Aufnahme eines Halbzylinders. Alle Schlösser und Schließsysteme werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Zylinder sind nicht im Lieferumfang enthalten und werden von der ÖBB Infrastruktur AG Geschäftsbereich IS ISC Meidling beigestellt. Beleuchtung: Für das ganze Leuchtsystem gilt die Einhaltung der Werte für die Funkentstörspannung nach Grenzwertklasse B (VDE 0871). Wo nicht anders angegeben, werden prinzipiell Beleuchtungskörper mit Elektronische Vorschaltgeräte (EVG) und Leuchtstofflampen verwendet. Die Einschaltung der Beleuchtung erfolgt über die örtlich situierte Beleuchtungsteuerung (Lichtfühler, Schaltuhr, Lichttaster) oder über die Ö B B Seite 14
15 Fernwirkanlage (SAT) vom zuständigen Unfallbereichsbahnhof bzw. über die Energie Leitstelle (ELS) Meidling. Erdungsanlage: Für alle Technikgebäude werden die Erdungsanlagen, gemäß den Vorschriften der ÖBB und den einschlägigen Vorschriften (ÖVE/ÖNORM E8001 und 8014) in der derzeit gültigen Fassung errichtet. Die Erdungsanlage wird durch einen Ringerder im Untergrund bewerkstelligt. Das verwendete Material muss sowohl in elektrischer, mechanischer und chemischer Beschaffenheit und Dimensionierung den zu erwartenden betrieblichen und sonstigen Verhältnissen entsprechen. Der Ringerder wird mit Erdungsbuchsen in den Fertigteilstationen elektrisch leitend verbunden. Das zugehörige Messprotokoll wird vor der Inbetriebnahme vorgelegt. Wenn der erforderliche Erdungswiderstand nicht erreicht wird, werden zusätzlich Tiefenerder geschlagen. Weiters wird für den Potentialausgleich eine Verbindungsleitung vom Hauptpotential in der Beton- Fertigteilstation zu den nächstgelegenen Durchfahrgleisen vorgesehen. Im jeden NSHV-Raum wird für den internen Potentialausgleich eine Hauptpotentialausgleichsschienen vorgesehen. Der Hauptpotentialausgleich wird hergestellt, indem an die Hauptpotentialausgleichsschiene folgende Leiter (falls zutreffend) angeschlossen werden: Erdungsleiter zum Anlagenerder Alle Potentialausgleichsleiter TK-Anlagen Alle Potentialausgleichsleiter ST-Anlagen Potentialausgleichsleiter zu den Fahrschienen (2 Schienen wenn vorhanden) Aufzüge Um induktive Beeinflussung zu vermeiden, werden alle Potentialausgleichsleitungen sternförmig an die (HPAS) angeschlossen. Mehrer Verbindungen zur Fahrschiene sind aufgrund Schleifenbildung nicht zulässig. Zulässig ist die unmittelbare parallele Verbindung zu zwei unabhängigen Fahrschienen als Erhöhung der Sicherheit. Energieständer: Für die Vorheizung von Dieselloks werden im Bf. Marchegg zwischen dem Gl. 3 und 5b zwei Energieständer (400V) vorgesehen. 5 HINWEISE FÜR DIE AUSFÜHRUNG Alle Rohre werden so verlegt, dass sich darin kein Wasser ansammeln kann. Sämtliche Rohr- und Tragsysteme sowie Verkabelungen werden übersichtlich, geradlinig und zu den Wand- und Deckenflächen parallel oder rechtwinkelig verlegt. Schalter und Steckdosen werden sauber ausgerichtet in derselben Höhe versetzt. Bei Kabeltassen haben die Deckenhänger und Konsolen gleich bleibende Abstände, Ö B B Seite 15
16 entsprechend der erforderlichen Mindest-Streckenlast (maximale Durchbiegung 5 mm). Alle Elemente der Kabelrinnen zur Richtungsänderung, wie Abzweiger, Kreuzungen, Reduktionen, Bögen und Winkel, sowie alle Elemente zur Aufhängung bzw. Unterstützung der Kabelrinne, wie Konsolen und Deckenhänger werden mit fabrikmäßig hergestellten Formstücken hergestellt. Die Installation im Schalthaus wird gemäß ÖVE- Richtlinien und entsprechend den jeweiligen Erfordernissen als Aufputzinstallation mit starren Isolierrohren (Industrieverlegung) mit eingezogenen Kunststoff- Mantelleitungen ausgeführt. Die Leitungsquerschnitte und Auslöse-Nennströme der Vorgeschalteten Leitungsschutzorgane betragen bei Endstromkreisen für Lichtauslässe mindestens 1,5mm² und 13A sowie bei Steckdosenstromkreisen mindestens 2,5mm² und 16A (Spannungsabfall berücksichtigen!). Die Leitungsquerschnitte und Auslösenennströme für alle anderen Geräte und Anlagenteile werden entsprechend den zu erwartenden Betriebsströmen (thermische Belastung) und Spannungsabfällen dimensioniert und ausgeführt. Bei Schaltgerüsten wird eine Beleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von 30 Lux gemäß Arbeitsstättenverordnung vorgesehen, die auch bei Dunkelheit eine zweifelsfreie Bedienung der Schalterantriebe vor Ort ermöglicht. Die mit der Betriebsführung der Energieanlagen beauftragten Personen und das Erhaltungspersonal werden vor der Inbetriebnahme über Besonderheiten unterwiesen. Nach Fertigstellung der Energieanlagen wird eine Überprüfung durch die 40 Person durchgeführt Ö B B Seite 16
17 6 RICHTLINIEN; NORMEN; GESETZTE UND VORSCHRIFTEN Die Unterlagen wurden unter Einhaltung folgender technischer Richtlinien, Normen, Gesetze und Regelwerke erstellt: ÖVE L 20 - Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln ÖNORM Z 1000 Sicherheitskennfarben und kennzeichen - Begriffsbestimmungen, Anforderungen, Ausführungen ÖVE/ÖNORM E 8001 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannung bis AC 1000 V und DC 1500 V ÖVE/ÖNORM E 8014 Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit Nennspannung bis AC 1000 V und DC 1500 V Beleuchtungsausführung angelehnt an die ÖNORM EN Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsplätze in Innenräumen Beleuchtungsausführung angelehnt an die ÖNORM EN Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 2: Arbeitsplätze im Freien ÖVE EN Betrieb von elektrischen Anlagen ÖVE/ÖNORM EN Sicherheitsanforderungen für Batterien und Batterieanlagen ÖVE/ÖNORM EN Blitzschutz Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 V und mit Erläuterungen der einschlägigen Vorschriften Elektrotechnikgesetz Ausgabe i.d.g.f. Elektroschutzverordnung Ausgabe i.d.g.f. Elektrotechnikverordnung Ausgabe i.d.g.f. Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Ausgabe 2007 TRET - Regelwerk für die Errichtung von elektrotechnischen Anlagen der ÖBB TRWH Technische Richtlinie der ÖBB für die Errichtung von Weichenheizanlagen Ö B B Seite 17
18 7 BEILAGEN Sämtliche weiteren Daten sowie Situierungen der Schaltstationen und Einbauten, etc. sind dem beiliegenden SFE - Schemalageplan zu entnehmen. TB Gruber Technisches Büro GmbH Markt 39A A-2880 Kirchberg / Wechsel Ö B B Seite 18
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