Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs. Ungewollte Schwangerschaften sowie die Suche nach Möglichkeiten, damit umzugehen hat es schon immer gegeben
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- Bärbel Frei
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1 Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs Ungewollte Schwangerschaften sowie die Suche nach Möglichkeiten, damit umzugehen hat es schon immer gegeben
2 Frühgeschichte: SAB und Kindstötung bekannt bei Ägyptern, Kelten, Germanen, Griechen und Römern Mittel: Kräuter, mechanische Mittel Kelten: Ceridwen, Geburt des Merlin Römer: Pater familias Bild: Grab des Anchmahor in Sakkara, 6. Dynastie (nach Arno Eggebrecht Das Alte Ägypten 1984, S. 160)
3 Frühe Gesetze Gesetz des Hamurabi (2 000 v.chr.) Geldstrafe (arme Frau, überlebte) bis Todesstrafe (Schwangere ist gestorben) Altes Testament, 2. Buch Moses fahrlässige Fremdabtreibung bestraft Abort durch Händel unter Männern, dem Ehemann muss Schadenersatz bezahlt werden
4 Wann wird der Embryo belebt? meist bei Beseelung (fetus animatus vs unanimatus) Griechen: männliche Feten nach 40 Tg (8-10 SSW) weibliche nach 80 Tagen (13-15 SSW) Mittelalter: bei Kindsbewegungen, Quickening vorher gestocktes Blut Noch bis ins Mittelalter SAB und Kindstötung häufig zunehmend SAB von beseelten Embryonen strafbar (Europa) Wissen der weisen Frauen 2-6 Kinder pro Frau
5 mit Zunahme der Macht der Kirche verschärftere Gesetze, zuerst kirchlich Synode von Elvira 306: erstmalige Diskussion um Verbot des SAB 1869 Papst Pius Leben beginnt mit der Zeugung 1917 Papst Benedikt Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens
6 Weltliche Gesetze Apothekerordnungen zb erstes weltliches Gesetz (Carolina) Verbot SAB eines belebten Föten 16. /17. Jh: Hexenprozesse, damit Auslöschen des Wissens vermehrt Kindstötung 19.Jh: (1869 Papst Pius) völliges Abtreibungsverbot
7 19./Anf. 20. Jh: Kinder pro Frau gesundheitliche Gefährdung für Frauen und Kinder Säuglingssterblichkeit 1860: Bayern bis 50%, Berlin 31% Kühverrecke, großer Schrecke; Weibersterbe, kein Verderbe darum erste Versuche, den SAB zu legalisieren
8 Viele illegale Abbrüche unabhängig vom Grad der Repression Die Zahl der SAB total geschätzt 1930 ca ' '000 Die legalen SAB lagen 1966 bei ca. 17'000, Heute: konstant um
9 Methoden Chirurgisch Medizinisch Stricknadeln etc Laminariastifte Kürette (1843), Gummikatheter (ab 1850) Aseptik (1867), Penizillin (1928) Gebräue aus Sadebaum, Fingerhut, Absinth, Safran, Raute, Apiol etc Einspritzungen von Seifenwasser, Jod, Lysol, Phenol, Chinarindenwein
10 SAB legalisieren 1906 Auguste Forel "La question sexuelle" Zuerst kantonale Regelungen (Waadt 1844, Basel 1919) (betroffene Frauen wenig bestraft) 1942 bis 2002 bestehendes Gesetz medizinische Indikation Parlamentarische Debatte Damals eines der fortschrittlichsten Gesetze
11 Abnahme der illegalen Abbrüche bis in die 70-er Jahre viele illegale Abbrüche jährlich 3-4 Todesfälle, 1000 Verurteilungen ab 1950 erweitere Auslegung des Gesetzes ab 1962 Pillenknick 1971 le manifeste des 343 wir haben abgetrieben
12 Pillenknick Abbrüche in Illegale Abtreibungen (niedrige Schätzung) Legale Abbrüche Nach A. Rey
13 Anne Marie Rey * 1937 Vater Frauenarzt SAB (Tanzakademie) 1971 Initativkomitee Strafloser SAB Begründerin SVSS 12 J. Kantonsrätin BE Gründung APAC Jahre Kampf für Recht auf legalen Schwangerschaftsabbruch
14 1971 Volksinitiative Wegen Schwangerschaftsunterbrechung darf keine Strafe gefällt werden 1975 Fristenregelung ,7% abgelehnt
15 Der lange Weg Bundesgesetz für soziale Indikation 1978 abgelehnt Initiativen für föderalistische Lösung 1987 abgelehnt 1980 Recht auf Leben 1985 mit 69% nein abgelehnt 1993 parlamentar. Initiative zur Fristenregelung ab 1995 Vernehmlassungsverfahren in den Räten 1999 Initiative Mutter und Kind (völliges SAB-Verbot) 2001 National- und Ständerat: Fristenregelung ja Juli 2001 Referendum
16 2. Juni 2002 heutiges Gesetz Fristenregelung 72% ja Mutter und Kind 82% nein Bis 12+0 SSW: freier Entscheid, wenn Notlage geltend gemacht Über 12 SSW: medizinische Indikation kein Gutachten, nur ärztliche Indikationsstellung Krankenkassenpflichtleistung Beratungspflicht und Meldepflicht Unter 16-jährige zusätzlich an spezielle Beratungsstellen Kantone müssen Einrichtungen bestimmen
17 Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache: 2011 eingereicht undemokratisch gefährlich unethisch ungerecht frauenverachtend verlogen 2014 mit 69,8% verworfen es geht um Moral, die Rolle der Frau und um Sexualität
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